diff --git a/AGENTS.md b/AGENTS.md index 64f7d78f..83545791 100644 --- a/AGENTS.md +++ b/AGENTS.md @@ -195,26 +195,26 @@ Du erfindest keine Repo-Fakten. Wenn dir Quellen fehlen, frag nach Dateipfaden o ## 7. Rolle: Domain/Product Expert (optional, Diskussion/Sparring) -**Beschreibung:** Fachlicher Sparringspartner für Begriffe/Prozesse/Regeln. -Hinweis: Fachliche Dokumente werden **nicht** separat in einer Domain-Struktur im Repo gepflegt. -Fachliche Ergebnisse werden nur dann abgelegt, wenn sie technische Auswirkungen haben (z.B. als ADR oder als Teil einer Service-Reference). +**Beschreibung:** Agiert als "Übersetzer" zwischen der Vision des Product Owners und den technischen Anforderungen. Er ist der fachliche Sparringspartner, der Regelwerke (ÖTO, FEI), Pflichtenhefte und Anekdoten aus der Praxis analysiert, um daraus ein konsistentes und umsetzbares Domänenmodell abzuleiten. **System Prompt:** ```text Kommuniziere ausschließlich auf Deutsch. -Du bist Domain/Product Expert für das Projekt "Meldestelle". +Du bist der Domain/Product Expert für das Projekt "Meldestelle", spezialisiert auf den Reitsport. Ziel: -- Fachliche Unklarheiten aufdecken (Begriffe, Rollen, Prozesse, Regeln). -- Entscheidungen vorbereiten, aber nicht erzwingen. +- Die fachliche Vision des Product Owners in eine klare, strukturierte und umsetzbare Form überführen. +- Fachliche Unklarheiten, Mehrdeutigkeiten und Lücken in den Anforderungen aufdecken. +- Sicherstellen, dass die technische Lösung die realen Prozesse und Regeln (ÖTO, FEI) exakt abbildet. Arbeitsweise: -1. Stelle strukturierte Rückfragen. -2. Formuliere Annahmen explizit. -3. Liefere 2–4 Optionen mit Vor-/Nachteilen, wenn es Varianten gibt. -4. Wenn fachliche Punkte technische Konsequenzen haben, gib klare Ableitungen (Datenmodell, Rollen/Rechte, Sync/Offline, Export/Import). +1. Analysiere bereitgestellte Quelldokumente (Regelwerke, Pflichtenhefte, Anekdoten), um die Domäne tiefgreifend zu verstehen. +2. Stelle strukturierte Rückfragen, um Annahmen zu validieren und Anforderungen zu schärfen. +3. Formuliere Optionen mit klaren Vor- und Nachteilen als Entscheidungsgrundlage. +4. Leite aus fachlichen Entscheidungen direkt die Konsequenzen für das Datenmodell, die Benutzerrollen und die Systemprozesse ab. Output: -- So formulieren, dass es direkt als ADR/Reference/Journal in `docs/` übernommen werden kann. +- Formuliere Analyse-Ergebnisse und Datenmodell-Entwürfe so, dass sie direkt als "Single Source of Truth" für die Fachlichkeit in `docs/02_Domain/` übernommen werden können. +- Erstelle die Grundlage für technische ADRs, indem du die fachlichen "Warum"-Fragen beantwortest. ``` diff --git a/docs/02_Domain/01_Core_Entities.md b/docs/02_Domain/01_Core_Entities.md new file mode 100644 index 00000000..82fc80da --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/01_Core_Entities.md @@ -0,0 +1,119 @@ +# 01 - Core Domain Entities + +Dieses Dokument definiert die zentralen fachlichen Entitäten (Kern-Entitäten) des "Meldestelle"-Projekts. Diese Entitäten bilden das Fundament des Datenmodells und der gesamten Anwendungslogik. Sie sind das Ergebnis der Analyse der OEPS/ÖTO- und FEI-Regelwerke sowie der grundlegenden Anforderungen an das System. + +## Die 6 Kern-Entitäten + +1. **Event**: Der organisatorische Rahmen. +2. **Turnier**: Die administrative, regelbasierte Einheit. +3. **Bewerb**: Die einzelne sportliche Prüfung. +4. **Wertungsserie**: Der übergeordnete Cup oder die Meisterschaft. +5. **Akteur**: Personen und Organisationen. +6. **Pferd**: Die Pferde als eigenständige Entität. + +--- + +### 1. Entität: `Event` + +**Zweck:** Der übergeordnete organisatorische Container für eine Veranstaltung an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit. Ein Event kann ein oder mehrere Turniere umfassen. + +**Beispiele:** "Apropos Pferd 2026", "Vereinsturnier Reitclub XY". + +**Attribute:** +* `Event-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Name`: Offizieller Name des Events. +* `Veranstaltungsort`: Adresse und Name der Anlage. +* `Datum_Von`: Startdatum des Events. +* `Datum_Bis`: Enddatum des Events. +* `Veranstalter_ID` (FK): Verweis auf den `Akteur`, der das Event ausrichtet. +* `Status`: Grober Zustand des Events (z.B. `In Planung`, `Laufend`, `Abgeschlossen`). + +--- + +### 2. Entität: `Turnier` + +**Zweck:** Definiert eine administrative Einheit innerhalb eines Events, die unter einem einheitlichen Regelwerk stattfindet. Hier werden Nennungen, Starter- und Ergebnislisten verwaltet. + +**Beispiele:** "CSN-A im Rahmen der Apropos Pferd", "CSI2* im Rahmen der Apropos Pferd". + +**Attribute:** +* `Turnier-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Event_ID` (FK): Verweis auf das übergeordnete `Event`. +* `Regelwerk`: Entscheidende Weiche für die Anwendungslogik (Enum: `OETO`, `FEI`). +* `Kategorie`: Offizielle Turnierkategorie (z.B. "CSN-A", "CSI2*", "CDI-W"). +* `Disziplinen`: Liste der angebotenen Sportarten (z.B. `Springen`, `Dressur`). +* `Ausschreibung_Text`: Der vollständige Text der Ausschreibung. +* `Nennungsschluss`: Datum und Uhrzeit. +* `Status`: Detaillierter Zustand des Turniers (z.B. `Genehmigt`, `Nennschluss`, `Ergebnisse final`). + +--- + +### 3. Entität: `Bewerb` + +**Zweck:** Die einzelne sportliche Prüfung innerhalb eines Turniers. Ein Bewerb ist die kleinste Einheit, für die eine Nennung möglich ist und eine Ergebnisliste erstellt wird. + +**Beispiele:** "Standardspringprüfung Kl. L", "Dressurprüfung Kl. M - Aufgabe M5". + +**Attribute:** +* `Bewerb-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Turnier_ID` (FK): Verweis auf das zugehörige `Turnier`. +* `Nummer`: Die offizielle Nummer des Bewerbs laut Ausschreibung (z.B. "05"). +* `Titel`: Der offizielle Titel des Bewerbs. +* `Startgeld`: Das für diesen Bewerb zu entrichtende Startgeld. +* `Startberechtigung_Text`: Textuelle Beschreibung der Teilnahmevoraussetzungen. +* `Besondere_Bestimmungen`: Spezielle Regeln nur für diesen Bewerb. + +--- + +### 4. Entität: `Wertungsserie` + +**Zweck:** Definiert eine übergeordnete Wertung (Cup, Meisterschaft), die Ergebnisse aus spezifischen Bewerben über mehrere Turniere hinweg sammelt und nach einem eigenen Regelwerk auswertet. + +**Beispiele:** "Casino Grand Prix 2026", "OÖ Landesmeisterschaft Dressur Allgemeine Klasse". + +**Attribute:** +* `Serie-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Name`: Offizieller Name der Serie. +* `Saison`: Das Jahr, in dem die Serie stattfindet. +* `Reglement_Text`: Die spezifischen Regeln für die Wertung (Punktesystem, etc.). +* `Teilnahmeberechtigung_Text`: Regeln, wer an der Serie teilnehmen darf. +* `Qualifikationsbewerbe`: Eine Liste von Verweisen auf die `Bewerb-IDs`, deren Ergebnisse für diese Serie gewertet werden. + +--- + +### 5. Entität: `Akteur` + +**Zweck:** Zentrale, widerspruchsfreie Verwaltung aller beteiligten Personen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rolle. + +**Beispiele:** Ein Reiter, ein Pferdebesitzer, ein Züchter, ein Richter, ein Reitverein. + +**Attribute:** +* `Akteur-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Typ`: `PERSON` oder `ORGANISATION`. +* `Name`: Vollständiger Name der Person oder Organisation. +* `Kontakt`: Adress- und Kontaktdaten. +* `Rollen`: Eine Liste der Rollen, die dieser Akteur einnimmt (z.B. `REITER`, `PFERDEBESITZER`, `ZÜCHTER`, `FUNKTIONÄR`, `VERANSTALTER`). +* `Identifikatoren`: Ein flexibler Speicher (z.B. JSON oder eigene Tabelle) für alle offiziellen Nummern: + * `OEPS-Lizenznummer` + * `FEI-ID` + * `Mitgliedsnummer_Zuchtverband` + +--- + +### 6. Entität: `Pferd` + +**Zweck:** Zentrale Verwaltung aller Pferde, egal ob im Sport oder in der Zucht, mit all ihren unterschiedlichen Identitäten. + +**Beispiele:** Ein international erfolgreiches Sportpferd, eine Zuchtstute, ein junges Pferd in Ausbildung. + +**Attribute:** +* `Pferd-ID` (PK): Eindeutiger technischer Schlüssel. +* `Name`: Offizieller Name des Pferdes. +* `Abstammung_Vater_ID` (FK): Verweis auf ein anderes `Pferd` (Vater). +* `Abstammung_Mutter_ID` (FK): Verweis auf ein anderes `Pferd` (Mutter). +* `Besitzer_ID` (FK): Verweis auf den `Akteur`, dem das Pferd gehört. +* `Identifikatoren`: Ein flexibler Speicher für alle offiziellen Nummern: + * `Lebensnummer` (aus der Zucht) + * `OEPS-Registrierungsnummer` + * `FEI-ID` + * `Chip-Nummer` diff --git a/docs/02_Onboarding/Development/branchschutz-und-pr-workflow.md b/docs/02_Domain/Development/branchschutz-und-pr-workflow.md similarity index 100% rename from docs/02_Onboarding/Development/branchschutz-und-pr-workflow.md rename to docs/02_Domain/Development/branchschutz-und-pr-workflow.md diff --git a/docs/02_Onboarding/Development/kdoc-style.md b/docs/02_Domain/Development/kdoc-style.md similarity index 100% rename from docs/02_Onboarding/Development/kdoc-style.md rename to docs/02_Domain/Development/kdoc-style.md diff --git a/docs/02_Onboarding/Development/start-local.md b/docs/02_Domain/Development/start-local.md similarity index 100% rename from docs/02_Onboarding/Development/start-local.md rename to docs/02_Domain/Development/start-local.md diff --git a/docs/02_Domain/Reference/FEI_01-2026/FEI-2026_General-Regulations_Effective-1-January2026_clean-Final_0.md b/docs/02_Domain/Reference/FEI_01-2026/FEI-2026_General-Regulations_Effective-1-January2026_clean-Final_0.md new file mode 100644 index 00000000..c3f08fd2 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/FEI_01-2026/FEI-2026_General-Regulations_Effective-1-January2026_clean-Final_0.md @@ -0,0 +1,4312 @@ +FEI General Regulations +24th edition, 1 January 2020 +Updates effective 1 January 2026 + +TABLE OF CONTENTS + +INTRODUCTION ……………………………………………………………………………………. 6 +Article 100 - General Regulations and Sport Rules ………………………………………………… 6 +CHAPTER I - EVENTS AND COMPETITIONS ……………………………………………….. 7 +Article 101 - National Events (CN) ………………………………………………………………………. 7 +Article 102 - International Events (CI) ………………………………………………………………… 7 +Article 103 - Official International Events (CIO) ……………………………………………………. 7 +Article 104 - FEI Championships …………………………………………………………………………… 8 +Article 105 - FEI-Named Events, FEI-named Series and Series ………………………………….. 9 +Article 106- Application for and Allocation of FEI-Named Events ……………………………….. 9 +Article 107 - Competitions ……………………………………………………………………………….. 10 +Article 108 - Titles of Competitions ……………………………………………………………………. 10 +Article 109 - Organisation of Events …………………………………………………………………. 10 +Article 110 - Schedules for Events …………………………………………………………………….. 11 +Article 111 - Events with Borrowed Horses …………………………………………………………. 12 +Article 112 - Official Calendar …………………………………………………………………………… 12 +CHAPTER II - PARTICIPATION OF ATHLETES AND HORSES ……………………….. 14 +Article 113 - Registration and Eligibility of Athletes and Horses …………………………….. 14 +Article 114 - Horse Identification………………………………………………………………………. 14 +Article 115 - Invitations …………………………………………………………………………………… 15 +Article 116 - Entries ………………………………………………………………………………………… 15 +Article 117 - Selection of Representative Teams and Individuals …………………………… 16 +Article 118 - Person Responsible ………………………………………………………………………. 16 +Article 119- Sport Nationality Status of Athletes …………………………………………………… 17 +Article 120 - Chefs D’Equipe …………………………………………………………………………….. 19 +Article 121 - Declaration of Starters ………………………………………………………………….. 19 +Article 122 - Dress and Salute ………………………………………………………………………….. 19 +Article 123 - Olympic and Regional Games under the Patronage of the IOC, and +Paralympic Games under the patronage of the IPC ……………………………. 20 +Article 124 - Young Riders, Juniors, Pony Riders, Children and Veterans ………………….. 20 +CHAPTER III – CEREMONIES, PRIZES AND EXPENSES ………………………………. 21 +Article 125 - Ceremonies …………………………………………………………………………………. 21 +Article 126 - Prizes …………………………………………………………………………………………. 21 +Article 127 - Allocation of Prizes ……………………………………………………………………….. 21 +Article 128 - Distribution of Prizes ………………………………………………………………………. 21 +Article 129 - FEI Medals …………………………………………………………………………………… 22 +Article 130 - Challenge Cups …………………………………………………………………………….. 22 +Article 131 - Expenses …………………………………………………………………………………….. 22 +Article 132 - Badge of Honour …………………………………………………………………………… 22 +CHAPTER IV – COMMERCIAL AND SPONSORSHIP …………………………………….. 23 +Article 133 - Commercial Rights ……………………………………………………………………….. 23 + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 2 + +Article 134 - Sponsored Teams …………………………………………………………………………. 23 +Article 135 - Advertising on Athletes and Horses and Promotion ……………………………… 23 +CHAPTER V - HORSES ………………………………………………………………………….. 26 +Article 136 - Age of Horses ………………………………………………………………………………. 26 +Article 137 - Horse Passports and Microchips ……………………………………………………… 26 +Article 138 - Names of Horses ………………………………………………………………………….. 27 +Article 139 - Owners and Lessees of Horses ……………………………………………………….. 27 +CHAPTER VI – PROTECTION OF ATHLETES AND HORSES …………………………… 28 +Article 140 - Protection of Athletes and Participating Support Personnel ………………….. 28 +Article 141 - Protection of Horses ……………………………………………………………………….. 28 +Article 142 - Abuse of Horses …………………………………………………………………………… 28 +Article 143 - Medication Control and Anti-Doping ………………………………………………… 29 +CHAPTER VII – EVENT OFFICIALS …………………………………………………………. 30 +Article 144 - Introduction ………………………………………………………………………………… 30 +Article 145 - Judge………………………………………………………………………………………….. 30 +Article 146 - Appointment of Judge …………………………………………………………………… 30 +Article 147 - Steward ………………………………………………………………………………………. 30 +Article 148 - Appointment of Stewards ………………………………………………………………. 31 +Article 149 - Course Designer …………………………………………………………………………… 31 +Article 150 - Appointment of Course Designers …………………………………………………… 31 +Article 151 - Technical Delegate and Foreign Judge ……………………………………………… 31 +Article 152 - Appointment of Technical Delegates and Foreign Judges ……………………. 32 +Article 153 - Veterinarians ……………………………………………………………………………….. 32 +Article 154 - Appointment of Veterinarians …………………………………………………………. 32 +Article 155 - Status and Liability of Officials ……………………………………………………….. 32 +CHAPTER VIII – THE LEGAL SYSTEM ……………………………………………………… 34 +Article 156 - Introduction ………………………………………………………………………………… 34 +Article 157 – Statute of Limitations …………………………………………………………………….. 34 +Article 158 - Ground Jury – Duties under the Legal System …………………………………… 35 +Article 159 - FEI Tribunal …………………………………………………………………………………. 35 +Article 160 - Court of Arbitration for Sport (CAS) ………………………………………………… 35 +Article 161 - Protests ………………………………………………………………………………………… 35 +Article 162 - Appeals ………………………………………………………………………………………. 38 +Article 163 - Disciplinary Proceedings ……………………………………………………………….. 38 +Article 164 - Sanctions …………………………………………………………………………………….. 40 +Article 165 - Time of Implementation of Decisions ………………………………………………. 45 +Article 166 - Reports, Recording Protests and Penalties ……………………………………….. 45 +CHAPTER IX – GENERAL PROVISIONS ……………………………………………………. 46 +ARTICLE 167 – GOVERNING LAW & JURISDICTION …………………………………. 46 +ARTICLE 168 - PERSONAL DATA ……………………………………………………………. 46 +ARTICLE 169 – MATTERS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR ………………………. 46 +ARTICLE 170 – COMMUNICATIONS ……………………………………………………….. 46 +ARTICLE 171 - WAIVER OF CLAIMS AND LIMITATION OF LIABILITY ………….. 47 + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 3 + +ARTICLE 172 - SEVERABILITY ………………………………………………………………. 47 +ARTICLE 173 - AMENDMENTS ……………………………………………………………….. 47 +APPENDIX A - DEFINITIONS ………………………………………………………………… 48 +APPENDIX B - OLYMPIC CHARTER: RULE 40 AND BY-LAW TO RULE 40 ……….. 52 +APPENDIX C - CERTIFICATE OF CAPABILITY …………………………………………… 53 +APPENDIX D - ARTICLE 108 CHAMPIONSHIPS TABLE ……………………………….. 54 +APPENDIX E – CIMS ……………………………………………………………………………. 57 +APPENDIX F - FEI CODE OF ETHICS ……………………………………………………….. 58 +APPENDIX G - FEI CODE ON THE PREVENTION OF THE MANIPULATION OF +COMPETITIONS ………………………………………………………………. 60 +APPENDIX H - FEI OFFICIALS’ CODE OF CONDUCT …………………………………… 66 +APPENDIX I – FEI SAFEGUARDING POLICY AGAINST HARASSMENT AND +ABUSE …………………………………………………………………………… 68 +APPENDIX J – RATIONALE FOR THE UNSANCTIONED EVENTS PROVISIONS … 73 +APPENDIX K – CALENDAR APPLICATION PROCEDURE AND CONSEQUENCES OF +CANCELLATIONS OF JUMPING EVENTS ……………………………….. 75 +APPENDIX L – KEY EVENT REQUIREMENTS (KERS) SYSTEM ………………………. 78 +APPENDIX M – FEI SOCIAL MEDIA POLICY ……………………………………………… 79 +APPENDIX O – THE FEI EQUESTRIAN CHARTER ……………………………………….. 82 + +FEI GENERAL REGULATIONS + +As from publication date of the present edition of the General Regulations, all other texts covering +the same matter (previous editions, official minutes or Bulletins, any memoranda) issued prior to this +date, are superseded. + +LIST OF ABBREVIATIONS + +CA Driving Event +CAS Court of Arbitration for Sport +CC Eventing Event +CCh Children’s Event +CD Dressage Event +CE Endurance Riding Event +CH Concours Hippique - any Event which includes +Competitions for more than one Discipline +Cl International Event +CIC International One Day Event +CIM Minor International Event +CIO Official International Event +CN National Event +CPE Para-Equestrian Event +CS Jumping Event +CV Vaulting Event +EADCM Equine Anti-Doping and Controlled Medication Regulations +EU European +FEI Fédération Equestre Internationale +GRs General Regulations +IF International Federation +IOC International Olympic Committee +IPC International Paralympic Committee +J Juniors (eg. CCI-J) +N.AM North American +NF National Federation + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 4 + +NOC National Olympic Committee +OC Organising Committee +M World (eg. CH-M) +P Pony Riders (eg. CDN-P) +V Veteran Riders +VRs Veterinary Regulations +Y Young Riders (eg. CSIO-Y) +W World Cup (eg. CDI-W, CSI-W) + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 5 + +GENERAL REGULATIONS + +INTRODUCTION +Article 100 - General Regulations and Sport Rules + +1. The General Regulations (GRs) are established so that individual Athletes and teams of + Athletes from different National Federations (NFs) may compete against each other under + fair and equal conditions with the welfare of Horse as paramount. At multi-disciplinary FEI + World and/or Continental Championships, the Organiser must provide similar benefits and + conditions to all participating Horses and Athletes, for example in relation to transport, + accommodation, meals etc. +2. The GRs and Sport Rules govern the conduct of all International Equestrian Events organised + by NFs or by or on behalf of the Fédération Equestre Internationale (FEI). +3. The GRs are published under the authority of the General Assembly. +4. Sport Rules are published under the authority of the General Assembly whereas Sport Rules + for Series, Olympic Regulations for Equestrian Events at Olympic Games, and Paralympic + Regulations for Equestrian Events at Paralympic Games are published under the authority + of the Board. +5. To be considered by the Board for proposal to the General Assembly as an added FEI + Discipline and to be governed by these GRs, the activity in question must be practised by a + minimum of thirty (30) NFs from at least four (4) geographical groups with a total + participation of a minimum of ten thousand (10,000) Athletes. It must also involve a true + collaboration between Athlete and Horse at an advanced standard of training, respect the + classical equestrian ideas, exemplify the FEI standards of sportsmanship and fully respect + the Horse’s welfare. +6. FEI Statutes, GRs, and Sport Rules apply to International Events and/or Competitions as set + forth in Chapter l. +7. Responsibilities of NFs: + 7.1. To ensure that the welfare of the Horse is paramount and that it is never subordinated to + competitive or commercial influence. + 7.2. To ensure that all clubs and societies affiliated to NFs and all OCs abide by the GRs and + Sport Rules when organising International Events or Competitions. + 7.3. To ensure the implementation by OCs, of the Statutes, GRs and Sport Rules, and to be + responsible for ensuring the payment of prize money in instances in which an agreement + has been entered into by and among the FEI, the NF and the OC. OCs shall take measures + as may be necessary to cover their financial and legal liabilities, such as guaranteeing the + prize money. + 7.4. To ensure that any Event is correctly managed by OCs, and to ensure the implementation + of draft schedules approved by the FEI. +8. By 1 January 2027, NFs must have incorporated: + + + +1. Abuse of Horses provisions that are generally consistent with the FEI provisions on Abuse + of Horse (FEI GRs, Article 142); and + +2. Rules against Harassment and Abuse that are generally consistent with the FEI provisions + on Harassment and Abuse (FEI GRs, Appendix I, in their national rules. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 6 + +CHAPTER I - EVENTS AND COMPETITIONS +Article 101 - National Events (CN) + +1. A National Event (CN) is limited to national Athletes who shall take part according to the + regulations of their NF. Foreign Athletes may only take part, subject to the appropriate + laws if applicable, as specified under paragraphs 2 and 3 below or under Article 119. +2. Individual foreign Athletes, other than “Athletes Living Outside their Country of Nationality” + (Article 119.6), may take part in CNs provided they have obtained written permission + from their own NF and from the NF of the OC concerned. Permission must state the exact + period for which it has been granted and the home NF of individual foreign Athletes shall + indicate their level in writing so that they are entered in Events of appropriate level. +3. 3.1 Not counting “Athletes Living Outside their Country of Nationality” (Article 119.6), a CN + with more than 4 NFs and/or more than fifteen (15) foreign Athletes is allowed if it would + be within the requirements of a CIM. If a CN under such conditions takes place, there will + be no ranking or qualification points earned. + 3.2 Any other CN with more than four (4) NFs and/or more than fifteen (15) foreign Athletes + (not counting “Athletes Living Outside their Country of Nationality” as per Article 119.6) is + not allowed. If a CN under such conditions takes place, there will be no ranking or + qualification points earned. Furthermore, after consultation with the NF, the OC can be + subject to further sanctions and eventually to a fine in an amount commensurate with the + violation and taking into account the circumstances of the violation and possibly up to the + total prize-money paid out at such Event, if any. +4. All other Events in which foreign Athletes may take part must be classified as CIs. + +Article 102 - International Events (CI) + +1. An International Event (CI) must be organised under the FEI Statutes, GRs and Sport Rules, + including any specific invitation rules that may be established by the relevant Technical + Committee and may be open to Athletes of all NFs. +2. CIs are primarily for individual Athletes. However, Competitions for teams not representing + a nation or country of not more than four (4) members may be organised, but they may + never be described as “Nations’ Cups”. +3. All Athletes invited or nominated for an International Event must be entered by their NFs. + All foreign Athletes selected by their NFs, in accordance with the relevant Sport Rules and + as specified in the schedule, must be accepted by the OC. OCs shall not accept any other + entries. +4. Schedules for CIs must state the total number of foreign Athletes and Horses which are + invited. +5. Consideration should be given to inviting Athletes from regions other than the region where + the CI is held. +6. CIs shall be classified according to the amount of prize money offered and/or to other criteria + established by the relevant Technical Committee, and approved by the Board. +7. A NF shall not be allowed to host or to organise a CI outside of its territory. + +Article 103 - Official International Events (CIO) + +1. An Official International Event (CIO) is an Event to which NFs are invited to send selected + representative individuals and teams, and must be organised under the FEI Statutes, GRs + and Sport Rules. +2. For Jumping for Seniors, there shall be two categories of CIO: a CSIO-Standalone Event and + a FEI CSIO-Series Event. Unless otherwise specified in these General Regulations or the + relevant Sports Rules, all references to CIO shall include both categories of CSIO. The + designation of an Event as a FEI CSIO-Series Event shall be at the discretion of the FEI in + consultation with the relevant NF (according to the consultation process set out in the + Allocation of FEI Named Events Policy) and is reserved for Events that have been selected + by the FEI for inclusion in the FEI Team Jumping Series for Nations, the official name of + which shall be decided by the FEI Board. +3. CIOs must include the official Competition for individuals and teams according to the Sport + Rules of the relevant Discipline. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 7 + +1. In Europe, each NF may only organise one CIO for Seniors in any Discipline (excluding + Jumping) in any calendar year, unless otherwise decided by the Board. For Jumping, in + Europe, each NF may only organise one CSIO-Standalone Event in any calendar year, unless + otherwise decided by the Board. Regardless of whether or not the relevant NF organises + CSIO-Standalone Event(s), the FEI in consultation with the relevant NF can allocate + maximum one (1) FEI CSIO-Series Event in that territory, such consultation to be in + accordance with the consultation process set out in the Allocation of FEI Named Events + Policy. +2. For other age groups and for Seniors outside Europe, the number of CIOs must be specifically + approved by the Board on the recommendation of the relevant Technical Committee. For + Jumping, the FEI, in consultation with the relevant NF, can allocate maximum one (1) FEI + CSIO-Series Event in that territory, such consultation to be in accordance with the + consultation process set out in the Allocation of FEI Named Events Policy. +3. A NF shall not be allowed to host or to organise a CIO outside of its territory. + +Article 104 - FEI Championships + +1. FEI WORLD CHAMPIONSHIPS: + +1.1. FEI World Championships for Seniors are open to all NFs and may be organised as follows: +1.1.1. For Jumping, Dressage and Eventing: in the even year between the Summer Olympic +Games. +1.1.2. For Endurance, Vaulting, and Para Equestrian Driving: in each even year. +1.1.3. For Driving: in each year. +1.1.4. For Para-Equestrian Dressage: in the even year between the Summer Olympic Games. +1.2. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, at least nine (9) NFs +must have been entered in the Definite Entries of an FEI World Championship for Seniors +for it to be considered a Championship. +1.3. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, at least six (6) NFs must +have been entered in the Definite Entries of an FEI World Championship for non-Senior +categories for it to be considered a Championship. +1.4. FEI World Championships for Seniors in any Discipline may be organised in a different year +than the above-mentioned schedule with the approval of the Board. +1.5. The General Assembly can also decide to organise in the same period of time and at the +same venue the FEI World Championship for the equestrian Disciplines mentioned in the +paragraph above: as FEI World Equestrian Games. + +1. FEI CONTINENTAL CHAMPIONSHIPS: + +2.1. For Seniors: +2.1.1. FEI Continental Championships for Seniors in any Discipline are open to NFs within the +approved limits of the appropriate continent and may be organised in the uneven years. +Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, at least three (3) national +or regional teams must have been presented at the first Horse inspection. +2.1.2. NFs of North and South America may each organise separate FEI Continental +Championships. Central American NFs may participate either in the FEI North or in the FEI +South American Championships, but not in both. +2.2. For other age categories: +2.2.1. FEI Continental Championships for Youth, Junior, Pony and Children may be organised as +specified in Appendix D. +2.2.2. There should be a minimum representation of six (6) NFs in Europe. However, outside +Europe, FEI Continental Championships may be held with any number of regional teams +from at least two (2) NFs. These FEI Championships may be organised in conjunction with +CIs under the conditions set forth in the Sport Rules. +2.2.3. FEI Continental Championships for Young Riders, Juniors, Pony Riders and Children as well +as for Endurance and Vaulting may be organised annually. +2.2.4. North and South American NFs may each organise such FEI Championships every year. The +Central American NFs and the Caribbean Islands may participate in the FEI North or in the +FEI South American Championships, but not in both. +2.2.5. The title and the related medals shall be awarded to participating individuals and teams from +the relevant continent in order of merit. + +1. REGIONAL CHAMPIONSHIPS: + +3.1. Regional Championships (such as Mediterranean, Balkan, Danube, etc.) shall be allocated +and managed by the FEI Regional Groups (or by the Continental Associations officially +recognised by the FEI if the concerned Regional Groups agree). +3.2. Regional Championships may take place every year. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 8 + +3.3. Regional Championships shall be run according to the FEI Rules and Regulations and to the +specific rules of the relevant Regional Group (or the Continental Association) (the “Regional +Championships Rules”). +3.4. The Regional Championships Rules shall be approved by the Regional Group (or the +Continental Association) and shall be subject to approval by the FEI. In the absence of +Regional Championships Rules, the Regional Championships shall be run in accordance +with the applicable FEI Rules and Regulations, as set out in the Schedule. +3.5. The Schedules of Regional Championships shall be approved by the FEI. +3.6. Regional Championships shall be included in the FEI Calendar with the following designation: +“Regional Championships”. +3.7. There shall be a transition period ending on 1 January 2018 during which the FEI shall +cooperate with the Regional Groups (and/or the Continental Associations) regarding the +takeover of the allocation and management of existing FEI Regional Championships +according to the terms and conditions as approved by the Board. + +1. GENERAL PROVISIONS: + +4.1. The composition of teams and the number of individual Athletes authorised to take part in +FEI championships are set forth in the relevant Sport Rules. +4.2. Under no circumstances may the OC limit the number of entries of eligible Athletes or teams +for any FEI Championship. The Board may limit the number of entries if deemed necessary. + +Article 105 - FEI-Named Events, FEI-named Series and Series + +1. FEI-named Events are the FEI Championships, FEI World Cup™ Series, FEI Nations Cup + Series and other Events, FEI-named Series or Competitions which have been established + and/or approved by the Board. +2. FEI-named Events shall always contain the letters “FEI”. +3. FEI-named Series and any other Series must be approved by the Board. +4. The number of Series per Discipline and per category should be limited in order to have a + well-structured Calendar and to avoid Horse welfare issues. +5. Series with teams representing Nations can only be organised by the FEI (or a Regional + Group). + +Article 106- Application for and Allocation of FEI-Named Events + +1. Allocations shall be decided by the Board on the advice of the FEI and the relevant Technical + Committee in accordance with this Article. The Board shall be entitled to allocate FEI Named + Events to the same Organiser on a multi-edition/year basis. +2. The FEI will publish the bidding process timeline (including deadline for submitting + applications, allocation timeline by the Board, etc.) for the relevant FEI Named-Events in + due time. +3. When applying, the OC through its NF must submit to the FEI the “FEI Official Application + Form” and must agree to comply with the FEI Rules and Regulations. Both the OC and the + NF must sign the Host Agreement before the Board confirms the final allocation of the FEI- + Named Event. Once proposed by the NF in the “FEI Official Application Form”, the date of + the Event cannot be changed without FEI approval. For FEI CSIO-Series Events only the + Board shall be entitled to allow deviations from this process, such as relieving the NF of the + requirement to sign the Host Agreement. +4. Applications for FEI Regional Championships must include a list of NFs eligible, and any other + NFs invited to take part, together with the proposed programme and the standard of the + Competitions. +5. If no or no suitable application to organise an FEI-Named Event has been received within + the deadline, the bid may be re-opened by the FEI and an appropriate allocation may be + made by the Board. +6. The Board shall be entitled to open the application of FEI Named-Events for multi-years. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 9 + +Article 107 - Competitions + +1. Separate Competitions for the following standard categories of Athletes may be included in + the schedules for all Events unless stated otherwise in the Sport Rules: + 1.1. Seniors + 1.2. U25 + 1.3. Young Riders + 1.4. Juniors + 1.5. Pony Riders + 1.6. Children + 1.7. Veterans + +2. Sport Rules may include other separate Competitions. + +3. In Competitions open to more than one (1) Category, a separate classification may be used + to decide the winner of each Category. + +4. In Competitions open to more than one (1) Category, there shall be only one (1) draw for + the starting order. + Article 108 - Titles of Competitions + +5. At CIMs (see Appendix E), the title of Competitions may not include the name of any country + or International region. + At other CIs, the name of the respective nation or country may, with Approval of the relevant + NF, be used for the title of one (1) Competition. + At CIOs, the same provision applies to one (1) Competition in each Discipline. + +6. The name “World” or names of continents, regions or other groups of nations or countries + as title of Competitions, Cups or any other classifications may only be used with Approval of + the Board. + +7. The use of other names given to an Event or to a number of linked Events (FEI-named Series + and/or Series) as defined in Appendix A taking place under the jurisdiction of one (1) or + more than one (1) NF requires the Approval of the Board. + +Article 109 - Organisation of Events + +1. The schedules for all CIs, CIOs, FEI World Cup™ Finals and FEI Championships must clearly + state that the FEI Statutes, GRs, and Sport Rules apply. +2. International Competitions may never be held under national rules. +3. If a Competition under national rules is included during the course of CIs, the Sport Rules + come into force as soon as the results of the Competition under national rules have been + announced. +4. For applications for Events that form part of an FEI-named Series and/or Series the Sport + Rules for the relevant FEI-named Series and/or Series apply. +5. With the Approval of the FEI Secretary General, a CIO for one (1) Discipline may include + another Category of the same Discipline or a CI for Competitions in another Discipline or + other Disciplines. For example a CSIO may include a CDI or a CAI. In such a case the + schedule and the programme must clearly state the Category of each Competition. +6. OCs of International Events must inform the FEI and NFs whose teams or individuals have + taken part, of the results and prize money paid to each placed Athlete and team, within two + + + +1. days following the Event for all Disciplines managed by an online entry system and five +2. days for all other Disciplines), unless otherwise specified for qualification and ranking + reasons as communicated by the FEI. Any result must be provided to the FEI in a format + specified by the FEI in the approved schedule. In addition, upon FEI’s request any live data + feed must be provided to the FEI free of charge. Failure from OCs of International Events to + provide the FEI with the appropriate result(s) and/or live data feed and/or prize money + information by the aforesaid deadline and/or in the aforesaid format shall entail a warning + for the first violation and thereafter a fine of CHF 1,000.- per violation. + + + +1. Schedules, notices, instructions and announcements over the public address system at all + International Events (except CIMs, see Appendix E) must be written or spoken in an official + language in addition to the national language, except in cases where all concerned speak + the same language. +2. Schedules, notices and instructions at all FEI World and FEI Continental Championships for + Seniors must be written in an official language in addition to the national language, except + where all concerned normally use an official language. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 10 + +1. All announcements over the public address system at FEI World Championships and FEI + World Cup™ Finals must be made in an official language. +2. OCs of International Events must provide adequate medical and veterinarian assistance at + the Event as indicated below. + 10.1. Medical assistance: + + + +1. the on-site presence of personnel trained in emergency medical care; and +2. an appropriate medical emergency action plan for the evacuation, emergency + treatment, and transport of injured Athletes. + To this effect, OCs must refer to the requirements issued by the FEI and published on the + FEI’s website www.fei.org. + 10.2. Veterinarian assistance: See the Veterinary Regulations. + 10.3. The Sport Rules may contain additional medical and veterinary requirements and compliance + with such requirements is mandatory. + + + +1. The FEI may require OCs of International Events to provide sufficient financial guarantees + in order to host an FEI Event. +2. The FEI may require Organisers to use specific FEI Certified Service Providers, such as data + handling and results providers, provided the Secretary General has duly informed the OCs + and NFs of such requirement with sufficient prior written notice. +3. Subject to the unanimous agreement of the President of the Ground Jury, Technical Delegate + and President of the Veterinary Committee in consultation with the Organiser, a Competition + (either before or during) can be postponed and/or cancelled, not only due to force majeure, + catastrophic occurrences, extreme weather conditions but also for non-compliance with FEI + Rules and in specific situations where the welfare or safety of the Horses, Athletes, Officials + or the public is compromised. + 13.1 Notwithstanding art. 109.13 above, the FEI Secretary General shall have the authority to + cancel an Event, including an Event that is in progress, with immediate effect, if: + +- an equine disease outbreak has occurred at the Event; or +- there is one or more suspected cases of an equine disease on site; or +- based on veterinary/epidemiological advice, cancelling the Event is necessary to + prevent an equine disease outbreak occurring. + 13.2 The Decision of the FEI Secretary General shall be final and not subject to appeal. + 13.3 Upon the cancellation of the Event, the FEI Officials on site and the OC must: +- ensure that all Competition related activity (training sessions, warm ups, schooling, + etc.) is also stopped immediately; and +- immediately start to apply the measures set out in the biosecurity contingency plan + and/or instructions from the FEI or relevant health/veterinary authorities. + 13.4 Notwithstanding the cancellation of an Event and its related period of jurisdiction, the FEI + Officials on site (and any other FEI Officials that the FEI may appoint to assist with containing + the outbreak) shall continue to have the authority to act as FEI Officials and represent the + FEI onsite until such time as the FEI deems that their presence is no longer required. + +1. If allowed at the Event, all dogs must be leashed and affixed to a human or stationary object. + Violation of this rule will incur a fine of CHF 100 per offence and, in case of a repeated + offence at the Event, may lead to exclusion from the Venue. + +Article 110 - Schedules for Events + +1. Following the Approval of the calendar each year, the FEI shall send through the relevant + NFs a check list for the schedule to all OCs of CIMs, CIs, CIOs, FEI Championships and + Games, as listed in the approved Official Calendar for the next year. The OCs must return + the forms completed in an official language to their NF. The NF must then check and correct + the Draft Schedule for any errors in relation to the FEI Statutes, GRs, and Sport Rules before + they send them to the FEI. +2. Deadline for the approval of the Schedules: + 2.1. CIs: + + + +1. Draft Schedules must be received by the FEI at the latest ten (10) weeks prior to the + Event. +2. Definite Schedules must reach the FEI at the latest four (4) weeks prior to the Event. + 2.2. CIMs: + Unless the Sport Rules for any Discipline indicate otherwise, the following deadlines apply: +3. Draft Schedules for CIMS which are approved by the FEI must reach the FEI four (4) + weeks prior to the Event. +4. Definite Schedules must reach the FEI two (2) weeks prior to the Event. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 11 + +1. If the Schedule is approved by the NF the Final approved Schedule must reach the FEI + two (2) weeks prior to the Event. + 2.3. The Schedules approved and published by the FEI shall be binding as if they were + incorporated within the relevant Rules and/or Regulations. The FEI will not approve any + Schedules when the closing dates for Entries have already passed. + 2.4. Any subsequent changes must be brought to the attention of, and approved by, the FEI. + Changes must be notified to the NFs concerned by the quickest possible means. + + + +1. In exceptional circumstances, together with the Approval of the Chefs d’Equipe, host NF + delegate, if any, and the Ground Jury, the OC may change the schedule in order to clarify + any matters arising from an omission or due to unforeseen circumstances. Any such changes + must be notified to all Athletes and Officials as soon as possible and they must be reported + to the FEI by the Foreign Judge. +2. All schedules must give the dates and location of the Event and the dates by which entries + must be received in accordance with the following check list: + + + +1. The Disciplines in which Competitions will be held, +2. The programme of Competitions, +3. Whether the Competitions will be indoors or outdoors, +4. The type and dimensions of the schooling areas and the Competition arenas, +5. The categories, nationalities and other relevant details of invited Athletes and Horses, +6. The stabling and accommodation available, +7. The value of the prizes and their distribution, +8. The national veterinary health requirements and the VRs, +9. Whether betting is allowed, +10. Code of Conduct, +11. Disclaimer of responsibilities, +12. Any other relevant details. + + + +1. The Schedule must also give the time and place of the commencement of the Horse + inspection under the Veterinary Regulations. +2. Failure from OCs/NFs of International Events to provide the FEI with the Schedule(s) by the + aforesaid deadlines shall result in a Warning for the first violation and thereafter a fine of + CHF 1,000. - per violation. + +Article 111 - Events with Borrowed Horses + +1. International Competitions may be organised with Horses provided by the host NF. +2. The relevant Sport Rules for each Discipline and Category or the schedule of the Event shall + apply for Events with borrowed Horses where appropriate. +3. The Horses must wear their usual bit and bridle which must not be changed during the Event + unless permission is given by or on behalf of the Owner. +4. Each Athlete will be given the opportunity to ride the Horse obtained in the draw in at least + two (2) riding sessions of one (1) hour each according to the rules established by the OC. + 4.1. If there is an apparent complete incompatibility between Horse and Athlete, the OC may + substitute a reserve Horse at the discretion of the Ground Jury. +5. In the case of a borrowed Horse, the Person Responsible remains as defined in Article 118. + +Article 112 - Official Calendar + +1. The Secretary General approves the official Calendar for the following year as follows: + +- In principle by 31 July for CSI5\* and CSIO5\* Events +- In principle by 30 November for any other Events in all Disciplines + +1. The dates for FEI Events shall be published as soon as possible after allocation. +2. The Secretary General will consult with the NF, and shall have the authority to remove any + Competition and/or Event from the Calendar and/or to not accept any Competition and/or + an Event in the Calendar if justified circumstances relating to a Competition or the Event are + established. See also Appendix K –Calendar Application Procedure and Consequences of + Cancellations of Jumping Events, and Appendix L – Key Event Requirements (KERs). +3. Applications or modifications for CIs, except for FEI CSIO-Series Events, shall be sent by the + relevant NF to the Secretary General no later than: + +Category of Event Deadline +CSI5\* and CSIO5\* Events 1 May of the year prior to the Event +All other events in all Disciplines 1 October of the year prior to the Event + +The above deadlines apply unless a different date is specified in writing by the Secretary +General. In the event a CI is part of a Series, the application should indicate this information. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 12 + +Applications for CIs that arrive after the deadline mentioned above are considered as Late +Date Applications or modifications and may only be considered by the FEI within the relevant +deadlines specified in the Applications for CIs and CIMs Guidelines as approved by the FEI +Board and published by the FEI, unless there is a Force Majeure Event. See also additional +Jumping requirements in Appendix K - Calendar Application Procedure and Consequences of +Cancellations of Jumping Events. +For FEI CSIO-Series Events the FEI shall, following consultation with the relevant NF +(according to the consultation process set out in the Allocation of FEI Named Events Policy), +enter the Calendar application in accordance with the applicable procedure for CSIO- +Standalone Events. +5. (i) For a Late Date Application and/or modification for those Events in Jumping, Dressage +and Eventing as specified under paragraph (ii) below and received after the deadline set out +in paragraph 4 above, only a NF and/or OC of another Event that is at the same or higher +level that may be deemed to be affected by the acceptance of such Late Date Application +and/or modification may be provided the opportunity to give relevant information to the +Secretary General. For the avoidance of any doubt, the switch of Venues within the same +FEI Named Series or FEI Series approved by the FEI on the same Dates approved in the FEI +Calendar shall be accepted and not considered as Late Date Application. + +After an evaluation of the information received (if any) and the Late Date Application or +modification request (as the case may be), the Secretary General shall have the right to +accept or reject the Late Date Application or modification. Any such Decision by the +Secretary General shall be duly motivated. + +1. • In Jumping: CSI4*; CSI5*; CSIOs; World Cup Events + • In Dressage: CDI4*; CDI5*; CDIOs; World Cup Events + • In Eventing: CCI4*-S or L; CCI5*-L; CCIOs + + + +1. Priority of FEI Championships and other high level Events may be regulated for each + Discipline in the Sport Rules. +2. Application and modifications for CIMs shall be sent to the Secretary General as early as + possible, and within the relevant deadlines specified in the Applications for CIs and CIMs + Guidelines as approved by the FEI Board and published by the FEI. +3. Prior to the Decision on the Calendar, the Secretary General may propose modifications to + the dates requested by applicants in order to establish an improved Calendar. +4. No NF or OC may organise any International Event which has not been published in the + Official Calendar or approved by the Secretary General. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 13 + +CHAPTER II - PARTICIPATION OF ATHLETES AND HORSES + +Article 113 - Registration and Eligibility of Athletes and Horses + +1. All Athletes and Horses must be registered with the FEI, and their own NF, or where + appropriate with their host NF, before they can be entered and permitted to take part in an + International Event, unless otherwise specified by the Sport Rules. (See also Article 119- + Sport Nationality Status of Athletes and Chapter V Horses). +2. NFs are responsible for registering all Athletes and Horses and shall ensure that such + Athletes have the appropriate corresponding sport nationality pursuant to Article 119. NFs + are also responsible for unregistering any Athlete and/or Horse that are not competing + anymore for any reason. +3. Any Athlete and/or any Horse not registered with the FEI and/or not fulfilling an eligibility + requirement shall be automatically disqualified, unless compelling circumstances warrant + otherwise. +4. An Athlete and/or Horse, even if registered with the FEI, is not eligible to participate in an + International Event or National Event (and so may not be invited by an OC to such Event or + entered by an NF in such Event) if that Athlete and/or Horse has participated, in the six (6) + months prior to the first day of the International Event or National Event in question, in an + Unsanctioned Event. +5. For purposes of Article 113.4, an ‘Unsanctioned Event’ is an event and/or a competition that + is neither published in the official Calendar nor authorised by an NF and/or a National Event + authorised or organised by a NF that is suspended by the FEI. Please also refer to the + Appendix J for the rationale for the Unsanctioned Event Provisions. +6. The FEI may only apply Article 113.4, if the FEI has either (i) informed the Athletes and + Owners, via the NF(s) with whom the Athlete/Horse is registered/administered by, of the + competition(s) or event(s) that are considered as Unsanctioned Event(s) and/or (ii) + published the list of such Unsanctioned Event(s) on FEI website so that Athletes, Chefs + d’Equipe, Owners, or NFs are on notice, such notification/publication to occur no later than + seven (7) days prior to the relevant competition(s) or event(s). +7. Where it is then alleged by the FEI that a person participated in an Unsanctioned Event, the + FEI shall notify the relevant person(s) of the alleged participation in an Unsanctioned Event + and shall give such person(s) an opportunity to be heard in either written or oral form. +8. Any Decision of the FEI Secretary General to apply Article 113.4 may be appealed to the FEI + Tribunal in accordance with Article 162.5 of the FEI General Regulations and the Internal + Regulations of the FEI Tribunal. +9. Instead of applying the sanctions provided for in Article 113.4 the FEI may issue: + + + +1. a “no fault” finding where: + + + +1. the Athlete and/or Horse participated in an event that would clearly have been + sanctioned by the FEI or the NF but for administrative error by the organiser of the + Unsanctioned Event; or + +2. exceptional circumstances exist; or + + + +1. a “Warning” in circumstances where the Athlete or Owner was reasonably aware that + the event was not sanctioned (and there is no suggestion of an administrative error by the + organiser) but has demonstrated that the event otherwise adhered to the objectives of the + FEI as stated in the Appendix J. + Article 114 - Horse Identification + + + +1. The OC shall give an identification number to each of the participating Horses. +2. The identification number must be worn during the whole Event at all times when the Horse + is out of the Event stables. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 14 + +Article 115 - Invitations + +1. The FEI may impose a specific online system to manage invitations, provided the Secretary + General has duly informed the OCs and NFs of such requirement with sufficient prior written + notice. Invitations for individual Athletes to take part in CIs must be sent to the NFs of the + Athletes concerned. Invitations from OCs must be sent to the NFs of the Athletes concerned. + Invitations must include copies of the schedule. The percentage of Athletes personally + invited by OCs shall be specified in the Sport Rules for the specific Disciplines. However, + these invitations from OCs (foreign and/or home Athletes) must be under the same + conditions as for other Athletes and must in no way be directly or indirectly in connection + with a financial contribution. Pay Cards and appearance fees, even in the form of VIP tables + and Event privileges, are strictly prohibited and will be sanctioned. +2. Invitations to take part in CIOs may only be sent from the host NF directly to other NFs and + must stipulate the number of Athletes and Horses that may be included in the official team + and the number of individual entries that can be accepted. +3. At CIOs the number of invited NFs may be limited according to the schedule of the Event as + approved by the FEI and the Sport Rules of the relevant Discipline. +4. Unless the relevant Sport Rules provide otherwise, the announcement of the approved date + and place of a Championship automatically counts as an invitation to all NFs eligible to + participate. Intentions to participate must be sent to the host NF as soon as possible. +5. All Athletes taking part in CIs, FEI Championships and Games must be given the same + allowances and conditions. If similar accommodation facilities are not available for all + Athletes and their Horses, allocation shall be decided by a draw. + +Article 116 - Entries + +1. The FEI may impose a specific online Entry System to be used by OCs and NFs to manage + Athlete and Horse entries, provided the Secretary General has duly informed the OCs and + NFs of such requirement with sufficient prior written notice. If the entries of Athletes and + Horses are not made through such online Entry System as imposed by the FEI (if applicable), + such entries shall not be accepted by the FEI. In addition, any Athlete and Horse competing + in any Competition without having being entered through any online Entry System as + imposed by the FEI will be disqualified by the FEI, unless compelling circumstances warrant + otherwise. If an online Entry System is imposed by the FEI, the Secretary General shall + establish and make available to OCs and NFs guidelines detailing all relevant information + and processes. + +2. Entries for FEI Championships and FEI World Equestrian Games™ + +2.1 All Athletes invited or nominated must be entered by their NFs. All Athletes selected by their +NFs, in accordance with the relevant Sport Rules and as specified in the Schedule, must be +accepted by the OC. OCs may not accept any other entries. + +2.2 Entries shall be made following the compulsory two (2) phases outlined below: + +1. Nominated entries + Must be made at least four (4) weeks before the Event and must include a list of the names + of Athletes and Horses from which the definite entries and any substitutions will be chosen + and state the number of Athletes and Horses which the NF intends to send. The number of + nominated entries of Athletes and Horses must not exceed twice the number invited in the + Schedule or prescribed by the Sport Rules. Once the nominated entries have been sent in, + NFs may send fewer Athletes and/or Horses but never more than the number of nominated + entries. NFs which are not represented after having made nominated entries and whose + excuse is not acceptable to the OC shall be reported by the OC to the Secretary General for + consideration of their excuse by the FEI Tribunal. + +2. Definite entries + Must be made at the latest four (4) days preceding the beginning of the Event. These + represent the final selection of Athletes and Horses that will travel to the Event. The definite + entries may not exceed the number listed and must be chosen from the list of names on the + nominated entries. After the definite entries have been sent in, substitutions of Athletes + and/or Horses may only be made with the express permission of the OC. + +2.3 Entries for Athletes and Horses must include their name, FEI registration number (FEI ID) +and, where appropriate, qualifications. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 15 + +1. Entries for all other International Events: + +3.1 Entries for each Discipline shall be regulated in the each relevant Sport Rules., except for +any FEI Championship and for the FEI World Equestrian Games where this Article shall apply. + +3.2. Definite entries must be made at the latest four (4) days preceding the beginning of the +Event. These represent the final selection of Athletes and Horses that may participate in the +Event. Substitutions of Athletes and/or Horses may only be made in accordance with the +relevant Sport Rules. + +1. Should an NF send more Athletes and/or Horses than shown in the nominated entry the OC + is not obliged to accommodate them or to allow them to participate in that Event even if the + Sport Rules and schedule would allow such participation. +2. At an Event, an Athlete may withdraw any or all their Horses from a competition, but they + may not add a Horse not previously entered for that competition without the approval of the + OC and the Ground Jury. +3. Where an NF has made a nominated entry of a team and finds that it will be unable to send + a team, it must immediately inform the OC. +4. Except as otherwise specified in the relevant Sports Rules, Teams or individual Athletes who + have been definitely entered by their NFs at any Event and fail to take part without valid + excuse must be reported by the Foreign Judge/Technical Delegate to the Secretary General + for consideration by the FEI Tribunal. Competing at another Event staged at the same time + does not constitute a valid excuse for failure to participate at an Event. Withdrawals after + the date of definite entries or no-shows will result in the Person Responsible being liable to + reimburse the OC for any financial loss incurred by the OC (i.e. stabling and accommodation + if provided by the OC, as mentioned in the schedule) as a result of such late withdrawal or + no-show. +5. Unless otherwise provided in the Sport Rules, an NF cannot make definite entries for the + same Athlete/Horse combination to more than one (1) OC for the same time period on + penalty of disqualification of such Athlete/Horse combination from the Event in which they + eventually participate. + +Article 117 - Selection of Representative Teams and Individuals + +1. NFs have the final responsibility for the selection of all Athletes and Horses to participate in + any International Event or to represent their countries at CIOs, FEI Championships, FEI + Regional, Olympic Games, and Paralympic Games provided that the Athletes and Horses are + qualified in all respects under the conditions set forth for each Event and the Athlete has the + sport nationality of the NF for whom they are competing in accordance with Article 119 + (Sport Nationality Status of Athletes) below. +2. NFs are responsible for selecting and entering qualified Horses and Athletes. This includes + the fitness and capability of the Horses and the Athletes to participate in the + Events/Categories for which they are entered +3. Only Horses and Athletes in possession of approved Certificates of Capability may be entered + for FEI World Championships and Olympic Games, (Appendix C) in accordance with the + applicable Sport Rules and Olympic Regulations. +4. Only Athletes properly licensed by NFs and having the sport nationality of the nominating + NF may be accepted as entries for CIs. +5. Athletes whose NF has been suspended or expelled may not be accepted as entries for any + International Event, or national Event outside the country of their NF, during the period of + the Suspension or expulsion, unless otherwise approved by the Board. +6. No Athlete may take part “hors concours” in any International Competition unless otherwise + specified by the Sport Rules of the relevant Discipline. +7. No Athlete may be accepted as an entry for any International Event under any other name + than that appearing on their licence. + +Article 118 - Person Responsible + +1. The Person Responsible for a Horse has legal responsibility for that Horse, including + responsibility under the GRs and the VRs and unless otherwise stated is liable under the + Legal System (Chapter VIII). +2. It is the obligation of the Person Responsible and of every other person subject to the + Statutes, GRs and Sport Rules to know the Statutes, GRs and relevant Sport Rules, and lack + of such knowledge does not relieve these persons from liabilities under the Statutes, GRs + and Sport Rules. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 16 + +1. The Person Responsible shall be the Athlete who rides, vaults or drives the Horse during an + Event, but the Owner and other Support Personnel including but not limited to grooms and + veterinarians may be regarded as additional Persons Responsible if they are present at the + Event or have made a relevant Decision about the Horse. In vaulting, the lunger shall be an + additional Person Responsible. In Endurance, the Trainer shall be the additional Person + Responsible. +2. Athlete under 18 years of age (Minor Athlete): + 4.1 If the Athlete is under 18 years of age when the entry is submitted, the NF or Chef d’Equipe + must nominate a representative for the Athlete. + 4.2 The representative may be a parent of the Athlete, the Chef d’Equipe, the team coach, the + team veterinarian, the Owner or some other responsible adult and shall be communicated + to the OC and the NF with the entry. + 4.3 If the NF and Chef d’Equipe fail to nominate the representative, either parent of the Athlete + may be considered as the representative. + 4.4 The Minor Athlete shall remain the Person Responsible, unless compelling circumstances + warrant otherwise. + 4.5 The representative may represent the minor Person Responsible in all dealings with the OC, + the NFs and the FEI Officials, including, but not limited to, witnessing the medication + process. + 4.6 When the representative is from another NF than the Person Responsible’s, all + communications shall take place through the Person Responsible’s NF. +3. The Person Responsible, together with the Chef d’Equipe if present, is responsible for the + condition, fitness and management and for the declaring or “scratching” of each and every + Horse under their jurisdiction. + 6 Persons Responsible are responsible for any act performed in the stables to any Horse under + their jurisdiction, by themselves or by any other person with access to the Horse, and are + responsible while riding, driving or exercising any Horse under their jurisdiction. Persons + Responsible are not relieved from such responsibility as a result of the lack or insufficiency + of stable security. +4. If, for any reason, the Person Responsible is unable or is prevented from caring for the + Horses under their jurisdiction they must immediately notify the Secretary of the OC and + the Veterinary Commission. +5. In the context of betting, the Person Responsible and/or any Support Personnel must not, + by any manner whatsoever, infringe the principle of fair play, show non-sporting conduct, + or attempt to influence the result of a Competition in a manner contrary to sporting ethics. + Any violations of the above will be subject to Chapter VIII of the General Regulations and + Chapter X of the Statutes. + +Article 119- Sport Nationality Status of Athletes + +1. General principles: + 1.1 The NF of a country where an Athlete has their nationality is their “own” NF. Proof of + nationality is necessary for an Athlete to compete for a country. + 1.2 Except as provided in paragraphs 4, 5, 6.2, and 6.3, an Athlete may only compete, at + International Events, for their “own NF”, as defined in paragraph 1.1. +2. Sport nationality and sport nationality changes: Adult Athletes + 2.1 An Athlete who is a national of more than one (1) country must decide as of the age of + (eighteen) 18 years which of their countries of nationality will be their own NF for + international competition purposes. Thereafter, subject to paragraph 2.2.1, they can only + represent that NF in international competition. Further changes to their sport nationality can + only be accomplished through a sport nationality change process, subject to the conditions + outlined in this paragraph 2. + 2.2 Sport nationality changes: + 2.2.1 Basic requirement: an Adult Athlete who is or who becomes the national of more than one + + + +1. country and wishes to compete for their new/other country of nationality may apply for + a sport nationality change to the FEI in the manner indicated in paragraph 2.2.5 below. + 2.2.2 The following additional requirements apply prior to participation in FEI Championships + (except FEI Championships for Young Horses) and team competitions at CIOs for Seniors: + + + +1. Subject to the exceptions set forth in paragraph 2.2.3 below, the Athlete must have had + legal residence in their new country prior to the first competition they wish to compete in + under their new sport nationality, for either: (a) a minimum of two (2) uninterrupted years; + or (b) a total of five (5) years of non-consecutive periods. +2. The Athlete shall not have taken part in any of the competitions set forth in Article 2.2.2. + above for their previous NF in the two (2) years prior to the first competition they wish to + compete in under their new sport nationality. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 17 + +2.2.3 The residency requirement set out in paragraph 2.2.2 (i) shall be mandatory, except where +the Athlete can establish one of the following: +(i) the Athlete’s entitlement to their new nationality was established by their birth in that +country; +(ii) the Athlete’s entitlement to their new nationality was acquired by virtue of descent or +through other means related to family heritage- +(iii) the naturalized Athlete was a former national whose loss of nationality was neither voluntary +or due to criminal acts; or +(iv) the naturalized Athlete had to renounce their former nationality as a condition of acquiring +a new one. +2.2.4 Where the naturalized Athletes can establish that they are legally married to a national of +the new country of nationality, the residency requirement set out in paragraph 2.2.2 (i) shall +be reduced to one (1) year of uninterrupted legal residence or three (3) years of non- +consecutive periods of legal residence. +2.2.5 An application for an Athlete’s change of sport nationality must be filed with the FEI +Secretary General, through their new NF, stating the reason for the change and supported +by the Athlete’s passport or equivalent document for the new country that the Athlete wishes +to represent. The FEI must inform the current NF that a request for change of sport +nationality has been filed. +2.2.6 An Athlete shall only be entitled to compete for their new NF once the FEI has given its +written approval of the change in sport nationality. +2.2.7 In special and exceptional circumstances, the FEI has the discretion to grant exceptions, +with the agreement of the NFs concerned. +2.2.8 Participation in the Olympic and Paralympic Games is also subject to Olympic and Paralympic +Regulations (Bye-law to Rule 42, Olympic Charter) and in particular to any waiting period +imposed by these regulations. Similarly, participation in Regional and Continental Games is +also subject to the regulations of the relevant governing body. +3. Sport nationality and sport nationality changes: Minor Athletes +3.1 A Minor Athlete who is a citizen of more than one country can choose each calendar year +which NF the Minor Athlete wants to represent. +3.2 A Minor Athlete may subsequently change their NF (only once per calendar year). Such +change of NF is subject to the previous NF’s, the new NF’s and the FEI’s approvals if the +Minor Athlete has already participated in an international event for another NF since 1 +January of that calendar year. +3.3 As of the Minor Athlete’s 18th birthday, paragraph 2 above applies. At such time, the Athlete +will register with the chosen NF who will, in turn, register the Athlete with the FEI. +4. If an associate state, province or overseas department, a country or a colony acquires +independence; if a country becomes incorporated within another country by reason of a +change of border; or if a new NF is recognized by the FEI, an Athlete may continue to +represent the country to which the Athlete belongs or belonged if that country continues to +have an NOC. However, the Athlete may, if the Athlete prefers, choose to represent their +new NF. This particular choice must receive the Approval of the FEI and may be made only +once. +5.1. An Athlete Living outside their country of nationality who: (i) loses their nationality; (ii) +becomes a refugee; or (iii) whose home country does not have an NF which is a member of +the FEI, can compete internationally as if the Athlete were a national of the host country in +all International Events including Championships, until such time as their home country has +an NF which is a member of the FEI. +5.2 Athletes whose country of citizenship does not have an NF which is a member of the FEI, +and whose situation does not qualify under paragraphs 4 and 5.1 above, may receive special +authorisation from the FEI to compete in FEI Events under the FEI flag, in exceptional +circumstances and on a case by case basis. +6. Athletes Living outside their country of nationality: +6.1. An Adult Athlete Living outside their country of nationality can have their entries processed +by their “host-NF” for participation in CNs and CIMs if the Athlete is given permission of their +own NF and the FEI. The Athlete, while keeping their own NF, comes under the jurisdiction +of the host NF for the above-mentioned Events and must take part according to the relevant +Sport Rules. This administrative facility is not a change of sport nationality. The Athlete will +in all circumstances keep their “own NF”, and always compete under its flag. +6.2 A Minor Athlete may compete for their country of residence in the following Events, and +regardless of the country where the Event is organised: CIs for Children, Pony Riders, Junior +Riders and Young Riders (which excludes CIOs and FEI Championships unless their own NF +and host NF agree otherwise), and senior CIMs as defined in Appendix E, GRs. In such +circumstances, the Athlete will be compelled to inform their “own NF” as well as the FEI. +6.3 A Minor Athlete who has always competed for their country of residence and not their own +NF, may apply to the FEI to establish their country of residence as their own NF once the +Minor Athlete turns eighteen (18), even though the Minor Athlete is not a national of such +country, only if: (i) the Minor Athlete has never competed under the flag of their own NF; +(ii) the country of residence, in the FEI’s opinion, qualifies as a country where obtaining +nationality is overly burdensome; (iii) the Minor Athlete has a valid identity card or residence + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 18 + +permit for the country of residence, or other equivalent document; and (iii) the Minor Athlete +has been a resident of the country of residence for at least the last five (5) consecutive +years. The FEI shall have sole discretion to grant or deny an application presented under +this provision, weighing the best interests of equestrian sport against the best interests of +the Minor Athlete. + +Article 120 - Chefs D’Equipe + +1. NFs must appoint a Chef d’Equipe if they have three (3) or more Athletes taking part in + CIOs, FEI Championships or FEI Regional or Olympic Games or Paralympic Games. If only + individual Athletes are entered, or no separate Chef d’Equipe is appointed, NFs must + nominate one of the Athletes to act as Chef d’Equipe. +2. It is recommended that Chefs d’Equipe be appointed for CIs. +3. Chefs d’Equipe must attend all technical meetings organised for them in relation to the + Event. +4. The Chef d’Equipe has responsibility for the following: + 4.1. The general management and fitness of the Horses entered for the Event and the observance + of the VRs by Team Veterinarians and other official team members. + 4.2. The declaration and the scratching of Athletes and Horses entered for the Competitions at + CIOs, FEI Championships, FEI Regional, Olympic Games and Paralympic Games, and at CIs + if appointed. + 4.3. The general management, fitness and behaviour of Athletes, especially those under the age + of 18. In the case of Athletes under the age of 18, the Chefs d’Equipe are responsible for + the behaviour of both their teams and individuals for the entire duration of the Event and + are obliged to stay with their teams and individuals. + 4.4. Notifying the OC which Athletes and Horses have been selected to start in team + Competitions. +5. The Chef d’Equipe may change the Athletes and Horses within the selected team but the + Chef d’Equipe cannot add or substitute any member and/or Horse of the official team by an + individual Athlete and/or Horse entered in that Event but not selected for the team, except + in cases of accident or illness as per Article 121.3 (unless the requirements of a Certificate + of Capability prevent this change, see FEI World Championships, Olympic Games). +6. Chefs d’Equipe are not allowed to perform any other official functions at an Event. +7. A Chef d’Equipe or their NF may appoint a deputy to attend meetings or perform other + functions, but the deputy, unless otherwise qualified, shall not be entitled to any of the rights + conferred on Chefs d’Equipe by Article 131. + +Article 121 - Declaration of Starters + +1. Chefs d’Equipe must declare the entries for the official team Competition and the names of + individual Athletes, by the time established by the OC in accordance with the Sport Rules. +2. If NFs enter more Athletes and Horses than the number allowed in the official team, the + Chef d’Equipe must designate the Athletes and Horses selected for the official team at the + latest following the first Horse inspection, unless otherwise specified in the relevant Sport + Rules for each Discipline. +3. In case of accident or illness of a team member and/or Horse nominated for a team + Competition, such individual Athlete and/or Horse entered in that Event may be substituted. + This must be announced by the Chef d’Equipe at the latest one hour before the start of the + relevant Competition unless otherwise specified in the relevant Sports Rules. The + Athlete/Horse being withdrawn cannot then take part in any other Competition in that Event. +4. The official start list must include the following information: Name and nationality of Athlete, + name, studbook (if available), gender, colour and year of birth of Horse, name of breeder of + Horse (if available), name of owner of the Horse. + +Article 122 - Dress and Salute + +1. In all Competitions that take place in an arena under the jurisdiction of a Ground Jury, each + Athlete must salute the President of the Ground Jury as a matter of courtesy, unless the + President gives other instructions. The OC in agreement with the President of the Ground + Jury must instruct the Athletes to salute Heads of State when present, and may do so if + there is a special guest occupying the official box. +2. The President or a member of the Jury shall acknowledge all salutes. +3. Athletes must be properly dressed when appearing before spectators. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 19 + +1. Registration of Colours: + 4.1. Special colours or colouring of parts of the uniform to be worn at Competitions in accordance + with the Sport Rules of the relevant Discipline are subject to approval by the relevant + Technical Committee. + 4.2. Special colours or colouring of parts of the uniform may only be registered by NFs with the + FEI in order to retain exclusivity of use in favour of the applicant on the following conditions: + + + +1. An application for registration will be accepted by the FEI at any time during the year. + The accepted registration will be valid for five years inclusive of the year the application + is accepted. The date and time of receipt of the application will establish the order of + priority of registration. +2. Black, red, navy and green jackets with collars of the same colour cannot be registered. +3. Colours already widely used by NFs which are not registered will not be accepted for + registration by a third party unless they have been out of use for one year. +4. Colours must be in accordance with the Sport Rules of the Discipline concerned. +5. Colours registered for five years will be automatically re-registered unless such + registration is cancelled in writing before 31st December of the fifth year of the prior + registration. +6. Colours registered in accordance with these rules can only be worn by those persons + authorised to do so by the NF in possession of the registration. + 4.3. Disputes about colours are to be referred to the Secretary General whose Decision is final. + +Article 123 - Olympic and Regional Games under the Patronage of the +IOC, and Paralympic Games under the patronage of the IPC + +1. Only Athletes who satisfy the applicable conditions set forth in the GRs, the Olympic + Regulations, the Olympic Charter, its Bylaws and the regulations of the relevant governing + bodies may be entered for the Olympic and Regional Games under the patronage of the IOC + (see Appendix B). Only Athletes who satisfy the conditions set forth in the GRs and applicable + Paralympic Regulations may be entered for the Paralympic Games. +2. All Athletes, Officials, Persons Responsible, grooms, veterinarians, trainers, Chefs de + Mission, Chefs d’Equipes, National Federation representatives, and/or any other member of + the Athlete’s support personnel or entourage participating in, or accredited to the Olympic, + Paralympic, and/or Regional Games are subject, by virtue of such participation and/or + accreditation, to any IOC, IPC, and/or applicable Regional Organisations’ Rules. + +Article 124 - Young Riders, Juniors, Pony Riders, Children and Veterans + +1. Athletes of the appropriate age may take part in FEI Competitions and FEI Championships + of more than one (1) Category for Young Riders, Juniors, Children and Pony Riders, but in + each Discipline only in one (1) of these FEI Championships in any one (1) calendar year. +2. Athletes may take part in FEI Senior Competitions and Championships from the beginning + of the year they reach the age of (eighteen) 18 but they may only take part either in a Junior + or a Young Rider or a FEI Championship for Seniors in the same Discipline in any calendar + year. Further exceptions regarding age limits are set forth in the Sport Rules of the relevant + Disciplines. +3. In exceptional cases, Technical Committees may with the approval of the Board vary any of + the ages set out in the definitions for specific Events or regions. +4. Rules regarding Veteran Athletes are set forth in the Sport Rules of each Discipline. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 20 + +CHAPTER III – CEREMONIES, PRIZES AND EXPENSES + +Article 125 - Ceremonies + +1. Opening, Prize-giving and Closing Ceremonies may follow local custom but they must include + the procedure set forth in the following paragraphs. +2. The representative of the FEI, or if no representative is present, the President of the Ground + Jury must be invited to participate in the Opening, Prize-giving and Closing Ceremonies of + all FEI Championships and FEI World Cup™ Finals. +3. Unless (a) the relevant Sports Rules provide otherwise, or (b) safety considerations warrant + otherwise as determined by the President of the Ground Jury, all Athletes invited to be + present at a Prize-giving ceremony must remain mounted on the Horses on which they have + competed, or on their carriages. If a podium is used for the ceremony (as for the Olympic + Games), the prize winners may be asked to dismount. The Ground Jury should have the + ability to approve a substitution in the interest of either safety or horse welfare. +4. The FEI representative, or the Foreign Judge, must present the FEI Medals and Trophies + before any other prizes are presented by the OC or sponsors. +5. Opportunities should be taken at these ceremonies and during the course of the Event to + mention that the Event is under the patronage of the FEI. +6. The Prize-giving Ceremony for FEI Championships must take place immediately after the + end of the Competition. +7. OCs should avoid the necessity for Horses to stand for long periods before and during these + ceremonies. +8. For Prize giving ceremonies held after 10pm only the top three placed Athletes are required + to attend mounted. + +Article 126 - Prizes + +1. All money prizes are awarded to the Owners or lessees of Horses or Athletes. Cups or + mementoes are awarded to the Athletes unless specifically allocated to the Owners of + Horses. +2. All prize money constitutes a partial reimbursement of the costs of keeping a stable and + training and travelling Expenses. + +Article 127 - Allocation of Prizes + +1. In all Competitions the prizes must be distributed according to the provisions of this Article. +2. The value of the first prize for individuals or teams, either in cash or in kind easily convertible + into cash, may never exceed one third (1/3) of the total value of the prize money and prizes + convertible into cash, offered for the whole Competition unless otherwise specified in the + Sport Rules for the relevant Discipline. +3. The minimum number of prizes offered for each Competition must be allocated on the basis + of one (1) prize for every commenced four Athletes, with a minimum of five (5) prizes. +4. Prizes, as set forth above, must be offered for all qualifying Competitions for a general + classification at that Event, or for a general classification after a Series of Events. +5. A single prize in cash, or in kind, may be allocated for a general classification at the + conclusion of a Series of qualifying Competitions, or at the end of the Event for the + accumulation of points, or at the conclusion of a Series of qualifying Events, provided always + that prizes have been offered for each of the preliminary or qualifying Competitions or + Events, according to this Article. +6. Prize money shall be paid by bank transfer only and shall not be paid in cash, subject to + Article 127.7. +7. Prize money may be paid in cash only if (i) specific approval for payment of prize money in + cash is sought from and granted by the FEI in the approved Schedule for the Event, or (ii) + the total value of the prize money does not exceed CHF 10,000 (in which case payment of + prize money in cash is permitted and approval need not be sought from the FEI). + +Article 128 - Distribution of Prizes +Subject to Article 127: +1. The total amount of prize money shown for each Competition in the schedule must be +distributed. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 21 + +1. Prize money must be distributed to the Chefs d’Equipe or to the winning Owners, lessees or + Athletes within ten (10) days after the last Competition of the Event provided they have met + all their financial and other obligations to the OC. +2. Prize money for a Competition may not be distributed while any Protests relating to that + Competition are under consideration during an Event. + +Article 129 - FEI Medals + +FEI Medals shall be awarded to participating individuals and teams in order of merit at FEI +Championships according to the Sport Rules of the relevant Disciplines. + +Article 130 - Challenge Cups + +If a challenge cup for an International Competition has to be won a specified number of +times for outright possession, either by the same Athlete or by the same country, the general +conditions of the Competition may not be changed before the expiration of five (5) years +from the first Competition or until it has been won outright under the original conditions, +whichever first occurs. + +Article 131 - Expenses + +1. Expenses of Chefs d’Equipe, Team Veterinarians, Athletes, Grooms, Horses, or any other + appropriate person shall be regulated in the relevant Sport Rules for each Discipline. + +2. Expenses of Officials: + 2.1. The NFs and OCs shall meet the travelling, accommodation and meals Expenses of all + Officials according to the GRs and Sport Rules. + 2.2. FEI appointed Officials whose Expenses are to be paid by the OC shall be appointed with the + agreement of the OC. + +3. In the event of a multi-disciplinary Championships, all FEI Officials within the same category + + shall receive the same per diems (exact amount to be decided by the FEI). + +Article 132 - Badge of Honour + +1. Owners of Horses present at an Event, who are not Athletes, are entitled to a pass provided + by the OC giving them access to the stands and the collecting ring and a special access pass + for the stables. OCs must provide one (1) pass for a minimum of two (2) Owners per Horse. +2. Members and Honorary Members of the Board, members of the Standing Committees, + holders of laissez-passer, and holders of FEI Badges of Honour are entitled to free admission + and access to the stands (deemed appropriate by the OC and the FEI, but at a minimum + access to the Athletes’ stand) at all Events under the jurisdiction of the FEI, provided that + the relevant OC is informed at least a week prior to the Event; however, for stable access + refer to the Veterinary Regulations. The Secretary General shall provide certificates to all + persons entitled to this privilege upon request. +3. Holders of the certificates must apply, as early as possible, and not later than one (1) month + prior to the Event, to the particular OCs for the necessary tickets and passes. Certificates + must be presented with the application and must be returned with the tickets or passes. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 22 + +CHAPTER IV – COMMERCIAL AND SPONSORSHIP + +Article 133 - Commercial Rights + +1. The ownership of the FEI title and FEI logos; the titles, logos, and Competition formulae of + all FEI-named Events are vested with the FEI. + 1.1. The FEI owns all Official International Ranking Lists and is the beneficial owner of any and + all intellectual property rights which may now or at any time in the future exist anywhere in + the world in respect of any data or information resulting from the ranking of Athletes and + Horses competing at the Events and Competitions held under its authority. + 1.2. The FEI is the absolute and outright legal and beneficial owner of any and all intellectual + property rights which may now or at any time in the future exist anywhere in the world in + respect of any data or information relating to the Events. No one may collect or exploit any + data or information relating to the Events and Competitions without the FEI’s prior written + authorisation. To the extent any such person or entity is deemed to own or control rights to + such data or information by operation of applicable law, that person or entity hereby assigns + to the FEI all such existing and (by present assignment of future rights) all such future rights + (including intellectual property rights and other proprietary rights) in that data or + information. NFs are allowed to use, free of charge, the data of the Events held in their + territory and the data of their Athletes regardless of where they compete. In addition, OCs + shall also be entitled to use, free of charge, the data of their own Event. + 1.3 The FEI has the exclusive right to exploit the aforesaid properties through all media, + including new media, Internet and TV in all its forms, as well as for sponsorship, betting, + and marketing purposes according to the conditions set forth in paragraphs 2 and 3 below. +2. With regard to FEI-named Events, an Agreement shall be reached between the FEI and the + relevant NF and OC, which defines their respective rights and duties related to the + exploitation of all commercial properties and the possible sharing of the revenues therefrom. + 2.1. The Agreement shall recognise previous commitments of the relevant NF and OC and resolve + any possible conflicts. + 2.2. Subject to the provisions in paragraph 3, the normal basis for the Agreement will be the + license to the relevant NF and OC of the commercial properties for a fee established by the + FEI for each Category of FEI Championship or Event and for possible profit sharing. + 2.3. With regard to the FEI-named Series and Competitions organised as a part of other Events, + the Agreement shall be reached between the FEI and the relevant NF and OC which shall + respect previous commitments of the relevant NF and OC, unless otherwise agreed. +3. The terms of the Agreement must be finalized before the Board confirms the final allocation + of the Event and/or the approval of the FEI-named Series or Competition. The exploitation + of all commercial properties, betting and TV rights must be negotiated in such a way as to + assure the feasibility of the Event, FEI-named Series or Competition concerned, taking into + consideration the technical and sporting conditions and the promotion of equestrian sport. +4. If an FEI-named Event has a title sponsor, the sponsor’s name may appear in conjunction + with the relevant title. +5. FEI Championships, FEI World Cup™ Finals and FEI Nations Cup Series must use the official + logos of the FEI on all posters and on the front page of all schedules and programmes. +6. CIOs must use the official logos of the FEI on all posters and on the front page of all + schedules and programmes. + +Article 134 - Sponsored Teams + +In order to take part in FEI Events, sponsored teams must be registered with the FEI in +accordance with the relevant Sport Rules. + +Article 135 - Advertising on Athletes and Horses and Promotion +References to Driving include Para Driving and references to Dressage include Para +Dressage. +1. Athletes participating in an Event agree to be filmed, televised, photographed, identified, +interviewed and otherwise recorded during the Event for the purposes of the media coverage +of the Event (by means of all and any media throughout the world in perpetuity) and the +promotion of the sport. Athletes therefore assign with full title guarantee in perpetuity to +the FEI all rights of any nature in any such recordings. Athletes agree that their name and +image and any photographs and moving images taken of them at an Event may be used by +the FEI and/or OC for the purposes of publicising the Event and promoting the sport. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 23 + +1. At all Events, except Regional and Olympic Games under the patronage of the IOC, and the + Paralympic Games, Athletes may wear clothing and use equipment (including, but not + limited to, riding equipment and vaulting back pads) and vehicles which identify the + manufacturer, the Athlete’s sponsor(s), the Athlete’s team sponsor(s), the NF’s sponsor(s), + the Athlete’s nation, and/or the Athletes themselves, but only under the specific conditions + set forth below: + 2.1. Identification of a Non-Sponsor Manufacturer + 2.1.1. While present in the Competition area and during the prize-giving ceremonies names or + logos identifying a non-sponsoring manufacturer of the clothing, equipment and/or vehicles + (including but not limited to carriages) may appear only once per item of clothing, equipment + and/or vehicle and solely on a surface area not exceeding: + + + +1. three square centimeters (3 cm2) for clothing and equipment except for the harnesses + during the Driving Events; +2. fifty square centimeters (50 cm2) on each side of vehicles during the Driven Dressage + and Obstacle-Cone Driving Phases of Driving Events; +3. the size of the strap on which the identification of the manufacturer appears, and no + longer than ten centimeters (10 cm), only once on each harness during the Driving + Events. + 2.2. Identification of Sponsors + 2.2.1. While present in the Competition area and during the prize-giving ceremonies the name + and/or logo of the Athlete’s sponsor(s), their team sponsor(s) and/or their NF’s sponsor(s) + may appear on a surface area not exceeding: +4. four hundred square centimeters (400 cm2) on each side of vehicles during the Driven + Dressage and Obstacle-Cone Driving Phases of Driving Events and Vaulting back pads; +5. two hundred square centimeters (200 cm2) on each side of saddle cloth; +6. eighty square centimeters (80 cm2) only once on jackets or top garments at the height + of breast pockets during the Driven Dressage and Obstacle-Cone Driving Phases of + Driving Events; +7. eighty square centimeters (80 cm2) on each of the two sides of jackets or top garment + at the height of breast pockets for Jumping Events, Dressage Events and for Jumping + and Dressage tests of Eventing; +8. one hundred square centimeters (100 cm2) only once on Vaulting outfits; +9. eighty square centimeters (80 cm2) (maximum twenty centimeters -20 cm- long, + maximum four centimeters -4 cm- wide) only once lengthwise on the left leg of the + riding breeches during the Dressage, Para Dressage, Jumping Events and the Cross- + Country, Dressage and Jumping tests of Eventing. In any case, the surface area on the + riding breeches should be dedicated to the visibility of the following only: the Athlete’s + name, identification of the Athlete’s nationality, the name and/or logo of the Athlete’s + sponsor(s), their team sponsor(s) and/or their NF’s sponsor(s); +10. sixteen square centimeters (16 cm2) on both sides of the shirt collar and of the hunting + stock or centrally in the middle part of the collar on the ladies’ blouses; +11. Either two hundred square centimeters (200 cm2) on one arm of jackets or top garment + or one hundred square centimeters (100 cm2) on each arm of jackets or top garment + for the Cross-Country tests of Eventing and Endurance Events; +12. one hundred twenty-five square centimeters (125 cm2) (maximum twenty-five + centimeters - 25 cm- long, maximum five centimeters -5 cm- wide) vertically in the + middle part of the hard hat for the Jumping Events and for the Dressage, Jumping and + Cross-Country tests of Eventing and for the Endurance Events; Note: The name and/or + logo may appear horizontally, provided the dimensions are complied with. +13. seventy-five square centimeters (75 cm2) for the logo on ear hoods in Jumping Events, + Dressage Events, Driving Events, Vaulting Events and Eventing Events. + +2.2.1.1 Unless stated otherwise in the Sport Rules, Athletes shall wear the official clothing of their +NF throughout all stages of competition (team and individual) during the FEI Championships +and/or CIOs. +2.2.1.2 Should a NF not have an official clothing, the Athlete(s) of such NF shall be entitled to wear +their own clothing, subject to the relevant Discipline Rules and requirements of this Article. +2.2.2. The Marathon Phase of Driving Events is specifically excluded from this Article and instead +is governed by the Sport Rules for Driving. +2.2.3. The OC may display the name and/or logo of a Competition and/or Event sponsor(s) on +members of the OC crew present in the competition area and on numbers present on front +and back of the bibs worn by Athletes during the Cross-Country tests of Eventing and +Endurance Events, as well as on stable rugs when they are in the Competition area and +during the prize-giving ceremonies at all FEI Events. The size of name and/or logo on +Athlete’s number shall not exceed 100 cm2. +2.3. Athlete’s National identification +2.3.1. While present in the Competition area and during the prize-giving ceremonies the name or +logo of the Athlete’s nation, its national symbol and/or its national flag, and/or the Athlete’s +NF logo or name may appear on a surface area not exceeding: + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 24 + +1. four hundred square centimeters (400 cm2) on each side of a vehicle during the Driven + Dressage and Obstacle-Cone Driving Phases of Driving Events and Vaulting back pads; +2. eighty square centimeters (80 cm2) only once on jackets or top garments, at the height + of breast pockets during the Driven Dressage and Obstacle-Cone Driving Phases of + Driving Events; +3. a reasonable size on each of the two (2) sides of jackets or top garment, at the height + of breast pockets and on the collar for Jumping Events, Dressage Events and for + Jumping and Dressage tests of Eventing. +4. two hundred square centimeters (200 cm2) on each side of saddle cloth; +5. one hundred square centimeters (100 cm2) only once on Vaulting outfits; +6. Either two hundred square centimeters (200 cm2) on one arm of jackets or top garment + or one hundred square centimeters (100 cm2) on each arm of jackets or top garment + for Events in all Disciplines; +7. Vertically in the middle part of the Protective Headgear for the Jumping Events; +8. Vertically in the middle part of the protective head gear of Dressage; +9. Vertically in the middle part of the protective head gear of Eventing and Endurance + Events. In both cases, national colors may appear on the entire surface of such + protective headgear; +10. eighty square centimeters (80 cm2) (maximum twenty centimeters -20 cm- long, + maximum four centimeters -4 cm- wide) only once lengthwise on the left leg of the + riding breeches during the Dressage, Para Dressage, Jumping Events, and the Cross- + Country and Jumping tests of Eventing and the Endurance Events; +11. seventy-five square centimeters (75 cm2) for the logo on ear hoods in Jumping Events, + Dressage Events, Driving Events, Vaulting Events and Eventing Events. + In any case, the Athlete’s national identification can be combined in the same surface + area with the name and/or logo of the Athlete’s sponsor(s), their team sponsor(s) + and/or the NF’s sponsor(s) as long as their presence and visibility are in compliance + with the surface areas mentioned in paragraph. 2.2.1. and 2.3.1 above. +12. In addition, each Discipline may specify in its relevant Sport Rules that the name or + logo of the Athlete’s nation, its national symbol and/or its national flag, and/or the + Athlete’s NF logo or name may appear on another part of the clothing, equipment + and/or vehicles. + 2.4. Athlete’s Name + 2.4.1. While present in the Competition area and during the prize-giving ceremonies the Athlete’s + name may appear on a surface area not exceeding: +13. eighty square centimeters (80 cm2) (maximum twenty centimeters -20 cm- long, + maximum four centimeters -4 cm- wide) only once lengthwise on the left leg of the + riding breeches during the Endurance Events, the Dressage, Para Dressage, Jumping + Events and the Jumping and Cross-Country tests of Eventing. + + + +1. Unless otherwise specified in this Article, no advertisement or publicity is permitted on any + Athlete, Official, Horse, vehicle, vaulting back pads or riding equipment while present in any + Competition area or during the performance. However, Athletes inspecting the course may + wear the logo of their sponsor, their team sponsor(s), and/or of their NF’s sponsor(s) and/or + their nationality within a frame not exceeding four hundred square centimeters (400 cm2) + on the front and back of their top garments and within a frame not exceeding fifty square + centimeters (50 cm2 ) on head gear. +2. The FEI shall be entitled to require that an armband be worn by Athletes ranked \#1 on an + Official International Ranking List at Events. +3. Failure to wear such armband where and when required after being notified to do so by an + Official and/or the FEI, shall result in a Yellow Warning Card, being issued to the Athlete + unless exceptional circumstances apply. +4. Unless otherwise provided in the Sport Rules, advertising may appear on obstacles and on + the sides of the arena provided any applicable broadcast, internet, or similar law or + agreement permits such advertising. For example, specifications for sponsored + obstacles/fences are covered in Sport Rules. +5. Unless otherwise agreed in writing by the FEI, for the purpose of this Article, the Competition + area shall include all areas where the Athlete is being judged or their Horse is undergoing a + Horse Inspection. It shall not include collecting rings/practice arenas, the “start & finish box” + in Eventing, the holds at the veterinary gates in an Endurance Event or the compulsory rests + in a Driving Event. +6. The Chief Steward is responsible for ensuring that the above provisions are respected by + Athletes before entering the arena. Athletes not complying with the above will not be + permitted to enter the arena during competition. An official clothing approved by a NF not + complying with the requirements of this Article will not be authorised by the FEI. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 25 + +CHAPTER V - HORSES +Article 136 - Age of Horses + +Age restrictions on Horses taking part in FEI competitions shall be specified in the relevant +Sport Rules. + +Article 137 - Horse Passports and Microchips + +1. Every Horse entered for any Competition at CIMs (see Appendix E) in a country other than + the country of the Horse’s residency, and all Horses entered for other CIs, FEI + Championships, Regional, Olympic Games and Paralympic Games, at all times, must have + an official, valid FEI passport, or a national passport approved by the FEI and inserted inside + an FEI Recognition Card. In the case of Horses permanently resident in a Member State of + the European Union, all Horses must have an acceptable national EU approved passport in + compliance with Commission Regulations, to which an FEI recognition card is applied. The + exception to the latter being the possession of an FEI passport which has been continually + revalidated without any interruption. +2. Notwithstanding the paragraph above, Horses taking part in CIMs (see Appendix E) in their + country of residence are not required to have a FEI Passport or FEI Recognition Card as + mentioned in paragraph 1. All such Horses must be properly registered with the FEI and + identifiable. All Horses permanently resident within a Member State of the European Union + must have as a minimum a suitable national EU approved passport in compliance with + Commission Regulation. + As of 1 January 2017 the following requirements apply to Horses that are registered with + the FEI for the first time: (i) to be identifiable at least by a National Passport approved by + the FEI or a FEI Passport; and (ii) scans of the required pages of the National Passports + approved by the FEI and/or FEI Documents must be uploaded by the NFs to the FEI Database + prior to the Horse being definitely entered in the Event. +3. All FEI and/or national passports must include the full name, address and signature of the + Owner as registered by the NF. The description of the Horse and the diagram must be + accurately completed in order to be acceptable, and the FEI and/or national passport must + include a record of all vaccinations and medication control tests. Whenever the name of a + Horse with an FEI and/or national passport is changed, or any pertinent changes are made + to an FEI and/or National Passport, the NF must notify the FEI. +4. NFs are responsible for issuing FEI passports and FEI Recognition Cards for all Horses + required to have them and for ensuring that the FEI and/or national passports are correctly + completed, as specified in the VRs, prior to being authenticated by the stamp of the NF and + the signature of an Official of the NF. In all cases NFs must be content that the description + of the Horse must be accurately completed to a suitable standard. NFs must provide the + identification page to the FEI for registration. The Person Responsible for a Horse at an Event + is responsible for the accuracy of the FEI and/or national passport and for presenting it at + the passport control, except for Events with borrowed Horses (Article 111) where it is the + responsibility of the host NF. + 4.1 As of 1 January 2010 the FEI does not issue passports for horses which are statutory subject + to the European Union identification requirements laid down in Commission Regulation. Art. + 1010 and Annex XVII, VRs apply to EU Horses documentation procedures. The exception + being the revalidation of an FEI passport that has been continuously revalidated without + interruption. +5. A Horse may only have one FEI passport or one national passport with an FEI Recognition + Card as per paragraph 1 of this Article and one permanent FEI number. If an NF is satisfied + that an FEI and/or national passport has been lost or if any section of the FEI and/or national + passport is full, it must issue an FEI and/or national passport clearly marked “duplicate” and + bearing the same number as the original FEI passport. The issue of a duplicate FEI and/or + national passport must be reported to the FEI (see VRs). +6. OCs must arrange for each Horse to be positively identified at the passport control during + the examination on arrival, in accordance with the VRs. Any case of misleading or inaccurate + information in an FEI and/or national passport, or if the Horse cannot be positively identified, + must be reported to the President of the Ground Jury, who must report the case to the FEI, + giving the number of the FEI and/or national passport with the FEI Recognition Card and the + name of the Horse. +7. If any Horse arrives at a CI, FEI Championship, Regional Games or Olympic Games without + an FEI and/or national passport with an FEI Recognition Card, or if its FEI or national + passport is inaccurate, it must not be allowed to compete unless the Ground Jury) gives its + approval. Only in exceptional circumstances may a Horse without an FEI or national passport + or without an FEI Recognition Card be allowed to compete. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 26 + +1. All Horses registered for the first time with the FEI must be identifiable with a microchip, + compatible with ISO 11784 and ISO 11785. + +Article 138 - Names of Horses + +1. In principle, the first registered name of a Horse entered in the passport shall be the original + name under which it was originally registered by its NF, and this name must remain + permanently in the passport. +2. The first registered name may not be the name of a commercial company or product. If this + name is considered to be the name of a commercial company or product, a new first + registered name must be entered and remain permanently in the passport. +3. A commercial prefix or suffix may be added to the name mentioned in paragraphs 1 and 2 + above, and must be entered in the passport. However, at Regional and Olympic Games + under the patronage of the IOC, such prefix or suffix cannot appear in a programme or be + used in any other way. +4. If a new first name shall be used and entered in the passport and/or the commercial + prefix/suffix be changed, the Horse must carry the new name and/or the new prefix/suffix + for the next twelve (12) months as follows: new name and/or new prefix/suffix ex previous + name/prefix/ suffix (see VRs). + +Article 139 - Owners and Lessees of Horses + +1. NFs must keep a register of the Owners and lessees of Horses with official passports. + Changes of Owners and records of leasing agreements must be entered in the FEI and/or + national passport and authenticated by the stamp and signature of an NF official. +2. The nationality of a Horse is that of its Owner or of the Lessee, where a lease is current, or + of the country in which the company owning or leasing it is registered. A company may, + however, own a Horse in partnership with an individual. +3. When one or more Horses belong to a partnership of Owners of different nationalities, the + Owners must declare to the FEI, before making the first entry, the nationality under which + the Horse or Horses will compete and that nationality must be entered in the FEI and/or + national passport. The Horses must retain that nationality until the partnership is dissolved + or the Horses are sold. Any consequent change of nationality must be reported to the FEI. +4. Horses entered for the Olympic Games must be the property of Owners of the same + nationality as the Athlete by 15th January of the year of the Games (see Olympic + Regulations). +5. Athletes may take part in all Events except Olympic Games with Horses belonging to Owners + of a different nationality (see also Article 118 Person Responsible). + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 27 + +CHAPTER VI – PROTECTION OF ATHLETES AND HORSES + +Article 140 - Protection of Athletes and Participating Support Personnel + +1. While riding anywhere on the show grounds, and for Driving Athletes and Grooms in the + Marathon phase, the use of a properly fastened Protective Headgear is mandatory. The + applicable Sports Rules may provide for an exception to this rule by permitting Athletes to + remove their Protective Headgear while accepting prizes, during the playing of the National + Anthem and any other ceremonial protocol. Unless otherwise provided in the Sport Rules, + failure to wear such Protective Headgear where and when required shall result in a Fine of + CHF 1’000, being issued by the FEI HQ to the Athlete or Participating Support Personnel (as + applicable) unless exceptional circumstances apply. The use of cameras on Athletes or + Participating Support Personnel (as applicable) or equipment (such as on Protective + Headgear, head covering or carriage) shall not be permitted, unless otherwise specifically + agreed by the FEI. An Athlete’s decision to wear a camera while competing shall always be + voluntary and at their own risk. + +2. The Ground Jury after consultation with the responsible medical officer (or if not available, + with a relevant medical doctor and/or the Event medical service) may at any time exclude + from further participation in a Competition or an entire Event any Athlete or Participating + Support Personnel who is unfit to continue by reason of a serious or potentially serious + injury, impairment, or health condition. + +3. Mobile Phones + 3.1 Mobile Phone Use While Riding: + Unless otherwise provided in the Sport Rules, Athletes are prohibited from holding a mobile + phone and/or any similar electronic device to their ear or doing calls while riding in the + warm-up arena. + 3.2 Use of Hands-Free Communication Devices: + Unless otherwise provided in the Sport Rules, Athletes may use one (1) earphone or hands- + free communication device while riding in the warm-up arena, provided these devices do + not compromise their safety or that of others. FEI Officials reserve the right to prohibit any + device deemed unsafe or inappropriate. + 3.3 Monitoring and Enforcement: + FEI Officials are responsible for enforcing this rule and intervening in case of violations. + Unless otherwise provided in the Sport Rules, any violation will result in a Warning. + +Article 141 - Protection of Horses + +In cases of illness or injury during an Event, the Ground Jury will decide, after consulting +the Veterinary Delegate or Commission, whether the Horse may continue in that or +subsequent Competitions. + +Article 142 - Abuse of Horses + +1. No person may abuse a Horse during an Event or at any other time. “Abuse” means an + action or omission which causes or is likely to cause pain or unnecessary discomfort to a + Horse, including, but not limited to: + + + +1. To whip or beat a Horse excessively; +2. To subject a Horse to any kind of electric shock device; +3. To use spurs excessively or persistently; +4. To jab the Horse in the mouth with the bit or any other device; +5. To compete using an exhausted, lame or injured Horse; +6. To “rap” a Horse. +7. To abnormally sensitise or desensitise any part of a Horse; +8. To leave a Horse without adequate food, drink or exercise; +9. To use any device or equipment which causes excessive pain to the Horse upon + knocking down an obstacle. + + + +1. Any person witnessing an Abuse must report it without delay. If an Abuse is witnessed during + or in direct connection with an Event, it should be reported as a Protest (Article 161) to an + Official. If the Abuse is witnessed at any other time it should be reported to the FEI through + the FEI Horse Abuse Reporting Form available on inside.fei.org. Following a review of the + report, the FEI shall take a Decision as to whether or not to open disciplinary proceedings + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 28 + +(either through the Administrative Disciplinary Procedure or by referring the matter to the +FEI Tribunal). + +Article 143 - Medication Control and Anti-Doping + +1. Medication Control and Anti-Doping provisions are stated in the Anti-Doping Rules for Human + Athletes (ADRHA), in conjunction with the World Anti-Doping Code, and in the Equine Anti- + Doping and Controlled Medication Regulations (EADCM Regulations). +2. The decision as to whether a Horse may compete in an Event when under treatment or + medication with a Prohibited Substance is made by the President of the Ground Jury on the + recommendation of the Veterinary Delegate or Commission according to the procedures set + out in the VRs. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 29 + +CHAPTER VII – EVENT OFFICIALS + +Article 144 - Introduction + +1. The FEI maintains a list of qualified Officials who fulfil the requirements of the Discipline or + Veterinary Education System and have been endorsed by their NF and accepted by the FEI. + The list of Officials includes, but is not limited to, Judges, Stewards, Course Designers, + Technical Delegates, Veterinarians and Classifiers. +2. The education and career pathways of Officials are laid down in the Discipline or Veterinary + Education System. The qualifications and duties of an Official are specified in the Education + Systems, job descriptions, Veterinary Regulations and Sport Rules of each Discipline. +3. NFs can apply to the FEI for an Equivalency of their Education System. The highest national + education can be made equivalent to the FEI entry level education. +4. An Official is considered to be foreign if the Official is of a different nationality than that of + the country in which the Event is taking place. +5. This Chapter VII provides the generic rules on the roles, functions and appointment process + of FEI Officials. More Discipline specific Rules are included in the relevant Sports Rules; in + the event of any conflict the Sports Rules shall take precedence. + +Article 145 - Judge + +1. A Judge, as President of Ground Jury, reports to the FEI and has the responsibility to ensure + the technical running of International Competitions or Events according to the conditions of + the approved Schedule in accordance with the FEI Rules and Regulations. A Judge, as a + Member of the Ground Jury, reports to the President of Ground Jury and shares the + responsibility for the technical running of International Competitions or Events. + +2. NFs send to the FEI the names, qualifications and nationality of the persons who are + endorsed to exercise the functions and fulfil the requirements set forth in the Education + System for each Discipline. + +3. Unless the Sport Rules provide otherwise, there shall be four (4) Levels of Judges. The + necessary qualifications for each Level are set forth in the Education System for each + Discipline. + +4. Judges in each Level may not fill appointments at a higher level than set forth in the GRs or + the relevant Sport Rules. + Article 146 - Appointment of Judge + +5. The appointments are regulated by the relevant Sport Rules and GRs. + +6. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, the FEI appoints the + President and members of the Ground Jury for FEI World Cup™ Finals, FEI Nations Cup™ + Finals, FEI World and Continental Championships, Regional & Continental Games, Youth + Olympic Games, Paralympic Games and Olympic Games. + +7. The Sport Rules of each Discipline specify the qualifications required to be a member or the + President of the Ground Jury at different categories of International Events. + +8. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline otherwise provide, Level 1 and Level 2 + Judges may be appointed as members of the Ground Jury. + +9. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, Level 3 and Level 4 + Judges may be appointed as President of the Ground Jury. + Article 147 - Steward + +10. A Chief Steward reports to the President of the Ground Jury and is responsible for the + stewarding team, and is appointed to ensure a level playing field and Horse welfare at + International Competitions or Events in accordance with the FEI Rules and Regulations. An + Overall Chief Steward is responsible for the coordination of the various stewarding teams, + and is appointed to ensure a level playing field and Horse welfare at International + Competitions or Events in accordance with the FEI Rules and Regulations. The FEI Steward + helps stakeholders to prevent infractions and irregularities from taking place and intervenes + when infractions or irregularities occur. + +11. NFs send to the FEI the names, qualifications and nationality of the persons who are + endorsed to exercise the functions and fulfil the requirements set forth in the Education + System for each Discipline. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 30 + +1. Unless the Sport Rules provide otherwise, there shall be four (4) Levels of Stewards. The + necessary qualifications for each Level are set forth in the Education System for each + Discipline. +2. Stewards in each Level may not fill appointments at a higher level than set forth in the GRs + or the relevant Sport Rules. +3. The Chief Steward is required to send a report to the FEI at the conclusion of the Event (see + Article 166.1). + +Article 148 - Appointment of Stewards + +1. The appointments are regulated by the relevant Sport Rules. + +2. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, the FEI appoints the + Chief Steward and/or overall Chief Steward for FEI World Cup™ Finals, FEI Nations Cup™ + Finals, FEI World and Continental Championships, Regional & Continental Games, Youth + Olympic Games, Paralympic Games and Olympic Games. + +3. The Sport Rules of each Discipline specify the qualifications required to be a Chief Steward + or a Steward at different categories of International Events. + +4. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline otherwise provide, Level 1 and Level 2 + Stewards may be appointed as members of the Stewarding Team. + +5. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline otherwise provide, Level 3 and Level 4 + Stewards may be appointed as Chief Steward. + Article 149 - Course Designer + +6. A Course Designer reports to the Technical Delegate - if one is appointed - or to the President + of the Ground Jury and is responsible for designing attractive and result oriented + Competitions under the conditions of fair sport and welfare of Horses and Athletes in + accordance with the FEI Rules and Regulations. An Assistant Course Designer, if one is + appointed, assists the Course Designer at International Events by taking over specific + activities for planning and setting up of the courses. + +7. NFs send to the FEI the names, qualifications and nationality of the persons who are + endorsed to exercise the functions and fulfil the requirements set forth in the Education + System for each Discipline. + +8. Unless the Sport Rules provide otherwise, there shall be four (4) Levels of Course Designers. + The necessary qualifications for each Level are set forth in the Education System for each + Discipline. + +9. Course Designers in each Level may not fill appointments at a higher level than set forth in + the GRs or the relevant Sport Rules. + +Article 150 - Appointment of Course Designers + +1. The appointments are regulated by the relevant Sport Rules. + +2. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline and/or the FEI Regulations for Equestrian + Events at the Olympic Games provide otherwise, the FEI appoints the Course Designer for + FEI World Cup™ Finals, FEI Nations Cup™ Finals, FEI World and Continental Championships, + Regional & Continental Games, Youth Olympic Games and Olympic Games. + +3. The Sport Rules of each Discipline specify the qualifications required to be a Course + Designers at different categories of International Events. + Article 151 - Technical Delegate and Foreign Judge + +4. The Technical Delegate reports to the FEI, and is responsible for the inspection of the arenas, + courses (if applicable), and results management, the facilities, and the organisation and + running of International Competitions or Events, in accordance with the FEI Rules and + Regulations. Once the President of the Ground Jury has assumed control, the Technical + Delegate supervises the technical aspect of the Event and reports to the President of the + Ground Jury. + +5. An Assistant Technical Delegate, if one is appointed, assists the Technical Delegate at + International Events by taking over specific planning activities. + +6. NFs send to the FEI the names, qualifications and nationality of the persons who are + endorsed to exercise the functions and fulfil the requirements set forth in the Education + System for each Discipline. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 31 + +1. Unless the Sport Rules provide otherwise, there shall be up to four (4) Levels of Technical + Delegates. The necessary qualifications for each Level are set forth in the Education System + for each Discipline. + +2. Technical Delegates in each Level may not fill appointments at a higher level than set forth + in the GRs or the relevant Sport Rules. + +3. The Technical Delegate is required to send a report to the FEI at the conclusion of the Event + (See Article 166.1). + +4. If a Technical Delegate is not appointed, the Foreign Judge at an Event, apart from judging + the Competitions, is responsible for the inspection of the arenas, courses (if applicable), and + results management to ensure that the technical facilities, requirements, the organisation + and running of the event are in accordance with the FEI Rules and Regulations. + +5. The Foreign Judge has the authority to interpret the Statutes, GRs and Sport Rules and to + ensure they are enforced. + +6. The Foreign Judge is required to send a report to the FEI at the conclusion of the Event (See + Article 166.1) + Article 152 - Appointment of Technical Delegates and Foreign Judges + +7. The appointments are regulated by the relevant Sport Rules. + +8. Unless the Sport Rules of the relevant Discipline provide otherwise, the FEI appoints the + Technical Delegate for FEI World Cup™ Finals, FEI Nations Cup™ Finals, FEI World and + Continental Championships, Regional & Continental Games, Youth Olympic Games, + Paralympic Games and Olympic Games. + +9. The Sport Rules of each Discipline specify the qualifications required to be a Technical + Delegate at different categories of International Events. + +10. A Foreign Judge is required to be appointed for certain International Competitions and + Events according to the Sport Rules. + Article 153 - Veterinarians + +11. A Veterinarian can have different functions and responsibilities according to the VRs. + +12. NFs send to the FEI the names, qualifications and nationality of the persons who are + endorsed to exercise the functions and fulfil the requirements set forth in the Education + System for FEI Veterinarians. + +13. There shall be four (4) Levels of Official Veterinarians. The necessary qualifications for each + Level are set forth in the Education System for FEI Veterinarians. + +14. Official Veterinarians in each Level may not fill appointments at a higher level than set forth + in the VRs. + +15. Official Veterinarians are required to send a report to the FEI on the Competitions and on + the organisation of the Event as a whole as set forth in the VRs. + Article 154 - Appointment of Veterinarians + +16. The appointments are regulated by the VRs. + +17. The FEI shall appoint the Foreign Veterinary Delegates for FEI World Cup™ Finals, FEI + Nations Cup™ Finals, FEI World and Continental Championships, Regional & Continental + Games, Youth Olympic Games, Paralympic Games and Olympic Games. + Article 155 - Status and Liability of Officials + +18. All Officials acting at or in relation to an International Event are acting on behalf of the FEI + and therefore are not liable financially or otherwise for any acts, omissions or Decisions + undertaken in good faith in connection with their duties. + +19. An Official is administered by the NF of their country of citizenship or residency. If the Official + is to be administered by the country of residency, the NF of their country of citizenship must + approve. In the event the Official is also a registered Athlete, the Official can only be + administered by the NF where the Official is registered as an Athlete. + +20. An Official can only be administered by one NF. An Official holding multiple citizenships must + chose, with concerned NFs and FEI approval, which of their NFs of citizenship will be their + administering NF. + 3.1 Any change of administering NF is subject to prior approval by the FEI and the concerned + NFs. + 3.2 In special situations, determination of the administering NF will be made by the FEI with the + agreement of the Official and the concerned NFs. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 32 + +1. All FEI Officials acknowledge and confirm that they will provide their contact details to the + FEI and that such details may be shared with relevant third-parties, FEI stakeholders and + organisations, such as OCs of FEI Events or National Federations. +2. In the context of betting, Officials must not, by any manner whatsoever, infringe the + principle of fair play, show non-sporting conduct, or attempt to influence the result of a + Competition in a manner contrary to sporting ethics. Any violations of the above will be + subject to Chapter VII and VIII of the General Regulations and Chapter X of the Statutes. +3. An Official is not eligible to participate in an International Event or National Event (and so + may not be invited or nominated to participate in such event) if the Official has participated, + in the six (6) months prior to the first day of the International Event or National Event in + question, in an Unsanctioned Event. +4. For purposes of Article 155.6, an ‘Unsanctioned Event’ is an event and/or a competition that + is neither published in the official Calendar nor authorised by an NF and/or a National Event + authorised or organised by a NF that is suspended by the FEI. Please also refer to the + Appendix J for the rationale for the Unsanctioned Event Provisions. +5. The FEI may only apply Article 155.6, if the FEI has either (i) informed the Officials and their + respective NFs of the competition(s) or event(s) that are considered as Unsanctioned + Event(s) and/or (ii) published on FEI website the list of such Unsanctioned Event(s) so that + Officials and their respective NFs are on notice such notification/publication to occur no later + than seven (7) days prior to the relevant competition(s) or event(s). +6. Where it is then alleged by the FEI that an Official has participated in an Unsanctioned Event + the FEI shall notify the relevant Official of the alleged participation in an Unsanctioned Event + and shall give such Official an opportunity to be heard in either written or oral form. +7. Any Decision of the FEI Secretary General to apply Article 155.6 may be appealed to the FEI + Tribunal in accordance with Article 162.5 of the FEI General Regulations and the Internal + Regulations of the FEI Tribunal. +8. Instead of applying the sanctions provided for in Article 155.6 the FEI may issue: + + + +1. a “no fault” finding where: + + + +1. the Official participated in an event that would clearly have been sanctioned + by the FEI or the NF but for administrative error by the organiser of the + Unsanctioned Event; or +2. exceptional circumstances exist ; or + + + +1. a “Warning” in circumstances where the Official was reasonably aware that the + event was not sanctioned (and there is no suggestion of an administrative error by + the organiser) but has demonstrated that the event otherwise adhered to the + objectives of the FEI as stated in the Appendix J. + + + +1. Officials are bound by all FEI Rules and Regulations while officiating and/or representing the + FEI, and in particular by the FEI Officials’ Code of Conduct, the FEI Code of Ethics and Conflict + of Interest Policy and the FEI Code of Conduct for the Welfare of the Horse. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 33 + +CHAPTER VIII – THE LEGAL SYSTEM +Article 156 - Introduction +Overview +156.1 The Legal System provides for the following: + +1. The legal powers and responsibilities of Officials and bodies appointed under the + Statutes, GRs and Sport Rules; +2. A scale of Sanctions; +3. A procedure for lodging Protests against the actions or behaviour of individuals or + bodies under the jurisdiction of the FEI; +4. A process of Appeal to a higher body against Decisions taken or Sanctions imposed + by any person or body acting under the Statutes, GRs or Sport Rules. + +Scope +156.2 All Athletes, Owners, Support Personnel, accredited persons at Events and any other person +taking part in or benefiting from FEI activities accept this Legal System and its dispute +resolution mechanisms (which include an Appeal to the Court of Arbitration for Sport as final +and binding arbitration) as a condition precedent to participation in FEI activities and/or to +receiving any benefit from FEI activities. +156.3 Pictures, audio/video recordings taken by Officials +For the purpose of fulfilling their duties under the FEI Rules and Regulations, while on site +Officials may take pictures and/or video/audio recordings of Horses, Persons Responsible, +Athletes, Owners, Support Personnel, and/or any other relevant persons, and/or any other +relevant matter such as tack or equipment. Any such picture or recording may only be +shared in connection with the fulfilment of the Official’s duties. +156.4 Demand +The FEI may at any stage make a written demand (Demand) to an applicable person to +provide the FEI and/or the Integrity Unit with any information, record, article or thing in +their possession or control that the FEI reasonably believes may evidence or lead to the +discovery of evidence of a non-doping violation. The applicable person shall furnish such +record or information immediately, where practical to do so, or within such other time as +may be set by the FEI and/or the Integrity Unit. Each applicable person waives and forfeits +any rights, defences and privileges provided by any law in any jurisdiction to withhold any +information, record, article or thing requested in a Demand. +The FEI and/or the Integrity Unit may require an applicable person to attend before the FEI, +the Integrity Unit and/or its designee for an interview, or to answer any question, or to +provide a written statement setting out their knowledge of any relevant facts and +circumstances. +A refusal or failure by an applicable person to comply with the Demand shall constitute a +violation of article 164.12 (f) and any attempted or actual damage, alteration, destruction +or hiding of such information, record, article or thing upon receipt of or after the Demand +shall also constitute a violation of article 164.12 (f). +Article 157 – Statute of Limitations +157.1 There is a statute of limitation on prosecution by the FEI, which is time-barred after: + +1. one (1) year for offences committed on the field of play or in its immediate vicinity; +2. five (5) years for all other offences; +3. ten (10) years for doping offences; +4. Horse Abuse, Match-fixing, bribery and corruption and offences falling under the + FEI Safeguarding Policy against Harassment and Abuse are not subject to a statute + of limitations. + The statute of limitation for violation of the ADRHA and the EADCM Rules are set out in the + respective rules. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 34 + +Article 158 - Ground Jury – Duties under the Legal System +158.1 The Ground Jury deals with all Protests within the meaning of Article 161 provided that they +relate to matters occurring during or in direct connection with an Event and that they are +presented within the Period of Jurisdiction. + +158.2 The Ground Jury shall be responsible for signing off the final result(s) of the relevant +Competitions, unless specified otherwise in the Discipline Rules. + +158.3 The Ground Jury must be available throughout the Period of Jurisdiction. + +158.4 The Ground Jury may impose the following sanctions: +(a) A Warning; +(b) A Recorded Warning +(c) A Yellow Warning Card; +(d) A fine of a maximum of CHF 2,000; +(e) Elimination and/or Disqualification of an Athlete(s) and/or Horse(s) from a +Competition(s) and/or from an Event. + +Article 159 - FEI Tribunal +159.1 The competence of the FEI Tribunal is defined in the Statutes (See Article 38). + +159.2 The FEI Tribunal may impose the following sanctions, or, where appropriate, delegate the +ability to do so to the FEI Secretary General and/or the FEI Legal Department: +(a) A Warning; +(b) A fine, taking into account the FEI Guidelines for Fines and Contributions towards +Legal Costs; +(c) Disqualification of Athlete(s) and/or Horse(s) from Competitions or from Events; +(d) Suspension of a body for any period; +(e) Suspension of individuals and Horses for any period up to Suspension for life; +(f) A Provisional Suspension or such other interim relief or conservatory measures as +it sees fit pending its final determination of the matter. + +159.3 Appeals to the FEI Tribunal must be accompanied by a deposit to the FEI of the equivalent +of CHF 500. + +159.4 Decisions of the FEI Tribunal may also impose costs on unsuccessful parties taking into +account the FEI Guidelines for Fines and Contributions towards Legal Costs. + +159.5 Any person who has not paid any costs or fines as imposed by the FEI Tribunal or FEI +Headquarters, and/or amounts due to the FEI (such as the costs of a judicial procedure +before the FEI Tribunal and/or the CAS, B sample analysis fees, etc.) or has not complied +with a requirement to repay/return prize money/prizes to an OC within thirty (30) days of +receiving a demand for payment/repayment/return will be automatically suspended until the +relevant amount is paid/repaid/returned in full. + +Article 160 - Court of Arbitration for Sport (CAS) +160.1 The CAS has the power to impose the same scale of sanctions as the FEI Tribunal. + +160.2. The CAS may impose more severe sanctions than those imposed in the first instance, +provided they are within the limits of the penalty jurisdiction of the body from which the +Appeal to the CAS is brought. + +Article 161 - Protests +General Principles +161.1 Protests may be lodged against any person or body involved in any capacity in an +International Event or otherwise subject to the jurisdiction of the FEI including for failure to +observe the Statutes, GRs or Sport Rules or violation of the common principles of behaviour, +fairness, or accepted standards of sportsmanship, whether occurring during or in connection +with an International Event or, in the case of Abuse of Horse, at any other time. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 35 + +Decisions not subject to Protest +161.2 There is no Protest against: + +1. Decisions of the Ground Jury arising from the field of play, which are final and + binding, such as, but not limited to: +2. where the Decision is based on a factual observation of performance during a + Competition or the awarding of marks for performance; + + + +1. whether an obstacle was knocked down; whether a Horse was disobedient; + whether a Horse refused at an obstacle or knocked it down while jumping; +2. whether an Athlete or Horse has fallen; +3. whether a Horse circled in a combination or refused or ran out; +4. the time taken for the round; +5. whether an obstacle was jumped within the time; and/or +6. whether, the particular track followed by an Athlete caused the Athlete to incur + a penalty under the applicable Sport Rules. + + + +1. The Elimination or Disqualification of a Horse for veterinary reasons, including non- + acceptance of a Horse at a Horse Inspection unless otherwise specified; + +2. The Elimination or Disqualification of an Athlete for medical reasons/fitness to + compete; + +3. The imposition of a Warning, Recorded Warning and/or of a Yellow Warning Card. + +Protest Deadlines and Status of Decisions +161.3 In order for a Protest to be validly filed, the following deadlines must be complied with +regardless of whether the person filing the Protest is on-site at the relevant Event or not: + +Protest Concerning: Applicable Deadline (i.e. no later than) +The eligibility of an Athlete or Horse for a Thirty (30) minutes before the start of the +specific Competition or Event relevant Competition +The condition of the Arena Thirty (30) minutes before the start of the +relevant Competition +An obstacle, or the plan or length of the Fifteen (15) minutes before the start of the +course for a Jumping Competition or the Competition +obstacle Phase of a Driving Competition +The cross-country obstacles or courses in 18:00 (local time) on the day before the +Eventing or marathon course or obstacles relevant Competition +in Driving, or the course in Endurance +Irregularities or incidents during a Thirty (30) minutes after the +Competition announcement of the results of the +relevant Competition +The results of a Competition Thirty (30) minutes after the +announcement of the results of the +relevant Competition +A Challenge to the procedures followed in Thirty (30) minutes after the notification of +the application or implementation of any the application or implementation of such +FEI Rule. rule + +Authority to File Protests +161.4 Protests may only be lodged by: +• the FEI, +• Presidents or Secretary Generals of NFs, +• Officials, +• Chefs d’Equipe or, if there is no Chef d’Equipe, by a Person Responsible or a Team +Veterinarian responsible for Horses taking part in the Event. + +161.5 Protests concerning an abuse of Horse may be lodged by any person or body. See Article +142 (Abuse of Horse). + +Procedure for Filing a Protest +161.6 All Protests must be in writing, signed by an authorised person within the meaning of Article +161.4 and be accompanied by any supporting evidence, including the names of witnesses +(if any). + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 36 + +161.7 Protests to the Ground Jury shall be presented within the applicable time limit to the +President of the Ground Jury or to any member of the Ground Jury if the President is not +available together with the necessary deposit. +Deposit +161.7 A deposit of CHF 150 (or the local currency equivalent) must be paid on site in order for the +Ground Jury to have jurisdiction to consider the Protest. + +161.8 No deposit is required for Protests claiming Horse Abuse of any nature. + +161.9 If the Protest is successful, the deposit will be refunded. + +161.10 If the Protest is dismissed, the deposit will not be refunded. + +Protest Review by Ground Jury +161.11 Before reaching a Decision on any Protest, the Ground Jury must: +- consider if it has jurisdiction or not (see Article 161.14 below) +- examine the available evidence, whether written or oral; +- hear all the parties concerned where appropriate under the rules (and provided they are +available); and +- take into account all relevant material, in every case trying to reach a fair and equitable +Decision. + +161.12 In Protests involving veterinary matters during Events the President of the Veterinary +Commission or the Veterinary Delegate at an Event may provide advice to the Ground Jury. + +161.13 The Ground Jury may request the advice and assistance of a representative of the FEI in +order to ensure the correct Protest procedures, as set out in this Article 163, are complied +with. + +Jurisdiction +161.14 Where one party asserts that the Ground Jury does not have jurisdiction and/or the Ground +Jury itself questions its jurisdiction, the Ground Jury must consider the arguments for and +against jurisdiction and render a Decision on jurisdiction prior to considering the merits of +the Protest. If the Ground Jury decides that it does not have jurisdiction, it shall not proceed +to consider or comment on the merits of the Protest. + +Use of Video Evidence +161.15 The use of all technical assistance available including, but not limited to, official video- +recordings (an official video recording is considered to be a recording made by a broadcast +network or a video company hired by the OC, except where specified otherwise in the +relevant Sports Rules) is permitted to assist Officials in carrying out their responsibilities +under FEI rules. + +161.16 For a video recording to be accepted under FEI Rules for purposes of a Protest, it must be +presented within the required time period as set out in Article 161.3 above. + +161.17 If the Ground Jury relies on video evidence to alter the outcome of any Competition after +the results have been communicated, such video recording must contain irrefutable evidence +that the original ruling or Decision was incorrect. The use of video shall always be within the +confines of the applicable rules and must never by its usage alter the Rules currently in +effect. + +Communication of Decision +161.18 Where possible, Decisions must be notified in writing to the parties concerned. + +Appeal +161.19 Decisions of the Ground Jury arising from a Protest may be appealed to the FEI Tribunal +according to the process set out in Article 162.3. Decisions covered by Article 161.2 are final +and may not be appealed to the FEI Tribunal. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 37 + +Article 162 - Appeals +General Principles +162.1 An Appeal may be lodged by any person or body with a legitimate interest against any +Decision made by any person or body authorised under the Statutes, GRs or Sport Rules, +provided it is admissible (see Article 162.2 below): +(a) With the FEI Tribunal against Decisions of the Ground Jury or any other person or +body. +(b) With the CAS against Decisions by the FEI Tribunal. The person or body lodging +such Appeal shall inform the FEI Legal Department. + +Admissibility of Appeals +162.2 An Appeal is not admissible: + +1. Against Decisions by the Ground Jury in cases covered by Article 161.2; +2. Against Decisions made by the FEI Tribunal on Appeals arising from Decisions made + by the Ground Jury. + +Process for Filing an Appeal against a Ground Jury Decision +162.3 Appeals to the FEI Tribunal against a decision of the Ground Jury arising from a Protest must +be in writing, signed and accompanied by supporting evidence in writing or by the presence +of one or more witnesses and must reach the FEI Tribunal no later than fourteen (14) days +after the end of the Event. + +162.4 A deposit to the FEI of the equivalent of CHF 500 must be paid in order for the Appeal to be +admissible. + +Process for Filing an Appeal against other FEI Decisions +162.5 Appeals to the FEI Tribunal against other FEI Decisions (i.e. other than an Appeal against a +Decision arising from a Protest) must be dispatched to the FEI Tribunal (fei.tribunal@fei.org) +and signed by the appellant or their authorised agent and accompanied by supporting +evidence in writing or by the presence of one or more witnesses at a designated hearing and +must reach the FEI Tribunal within twenty one (21) days of the date on which the notification +of the earlier Decision was sent. + +162.6 A deposit to the FEI of the equivalent of CHF 500 must be paid in order for the Appeal to be +admissible. + +Process for Filing an Appeal to CAS +162.7 Appeals to the CAS together with supporting documents must be dispatched to the CAS +Secretariat pursuant to the Procedural Rules of the CAS Code of Sports-related Arbitration +so as to reach the CAS within twenty-one (21) days of the date on which the notification of +the FEI Tribunal Decision was sent to the National Federation of the Person Responsible. + +162.8 Cross appeals and other subsequent appeals by any respondent named in cases brought to +CAS under the FEI Rules and Regulations are specifically permitted. Any party with a right +to appeal to CAS must file a cross appeal or subsequent appeal at the latest with its answer. + +Article 163 - Disciplinary Proceedings +163.1 The FEI may, in its sole discretion, open a disciplinary case against a person or persons for +any alleged breach of the FEI Rules and Regulations and/or any of the offences listed in +Article 164.12 (Offences) below. Where the alleged breach/offence occurred at/in connection +with an FEI Event, the FEI may open a disciplinary case and impose sanctions, regardless of +whether or not the FEI Officials have already reviewed the matter and/or imposed +sanction(s) during the relevant FEI Event. + +163.2 As a general principle, all disciplinary cases involving non – Minor offences will be initiated +by the FEI as a “Claim” before the FEI Tribunal in accordance with the Internal Regulations +of the FEI Tribunal. + +163.3 An offence shall be considered “Minor” if the FEI, having carried out an assessment of the +facts and relevant evidence, deems that any of the following sanctions, or any combination +of those sanctions, would be appropriate given the circumstances: + +1. Formal Warning; + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 38 + +1. Fine not exceeding CHF2,000; +2. Disqualification +3. Provisional Suspension; +4. Suspension not exceeding 3 (three) months; +5. Demotion of Official (following consultation with the FEI Director of Officials and the + relevant FEI discipline director), +6. Removal of an Official from a specific Event (following consultation with the FEI + Director of Officials and the relevant FEI discipline director), + (collectively, the “Minor Sanctions”). + +Administrative Disciplinary Procedure +163.4 Minor offences shall be prosecuted according to the procedure set out below (the +“Administrative Disciplinary Procedure”) + +163.5 Where a person is accused of committing a Minor offence, the FEI will notify the person via +a “Minor Offence Notice of Charge” which shall set out the following information +(a) All relevant details of the alleged offence; +(b) The Minor Sanction(s) proposed by the FEI; +(c) Information on how to elect to have the case processed via the Administrative +Disciplinary Procedure. + +163.6 The accused person may either + +1. admit the offence and accept the proposed Minor Sanction; or + +2. deny the offence and elect to have their case dealt with under the Administrative + Disciplinary Procedure by confirming this in writing to the FEI Legal Department no later + than 14 (fourteen) days after receiving the Minor Offence Notice of Charge. The FEI may + extend this deadline. + +163.7 (i) If the accused person does not provide the above confirmation within the applicable +deadline, the proposed Minor Sanction(s) shall automatically apply. +(ii) If the accused person informs the FEI that they do not want to have their case processed +under the Administrative Disciplinary Procedure, the FEI will submit the case to the FEI +Tribunal for adjudication in accordance with the Internal Regulations of the FEI Tribunal. +Once the case has been submitted to the FEI Tribunal, the offence shall no longer be +considered as “Minor”. If, following the disciplinary proceedings before the FEI Tribunal, the +FEI Tribunal upholds the charge and finds that the accused person has committed the offence +in question, the FEI Tribunal shall impose a higher Sanction/Sanctions than those provided +for in the list of Minor Sanctions. + +163.8 Where a person elects to have their case dealt with under the Administrative Disciplinary +Procedure, the person shall be granted a right to be heard, by way of a hearing (via video +or teleconference) and/or by way of a written submission prior to the FEI issuing its Decision. + +163.9 After the accused person has exercised their right to be heard (or where the accused person +has waived such right), the accused person will be notified in writing of the FEI’s Decision. +Decisions under the Administrative Disciplinary Procedure will be taken by FEI Headquarters, +acting through the FEI Legal Department. + +163.10 Decision issued under the Administrative Disciplinary Procedure may be appealed to the FEI +Tribunal in accordance with the provisions of Article 165.2. In the related appeal +proceedings, if the FEI’s original Decision is upheld and the appeal is dismissed the FEI +Tribunal shall impose a higher Sanction/Sanctions than those provided for in the list of Minor +Sanctions. + +163.11 Notwithstanding the foregoing, in urgent cases the FEI may impose an immediate Provisional +Suspension via the Minor Offence Notice of Charge, via a Notification Letter in Claim +proceedings and/or via a Notice of open investigation. The Provisional Suspension will remain +in effect until such time as FEI Headquarters or the FEI Tribunal (as the case may be) issues +its Decision or unless and until the Provisional Suspension is lifted in accordance with Article +163.12 below. + +163.12 Where an immediate Provisional Suspension is imposed via the Minor Offence Notice of +Charge or via the Notification in Claim proceedings, the suspended person may file an +application to the FEI Tribunal to have the Provisional Suspension lifted. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 39 + +Article 164 - Sanctions +Types of Sanctions +164.1 The Sanction(s) imposed in any given case can consist of any of the Sanctions set out in +Articles 164.2 – 164.10 below. The level of the Sanction shall be decided according to the +guidelines mentioned in Article 164.13 below and to the circumstances of the case. + +164.2 Warning +A written Warning is appropriate in cases of minor violations (a “Warning”). A Warning may +be issued by the President of the Ground Jury, the Chief Steward, or the Technical Delegate +during the Period of Jurisdiction. The FEI Tribunal, FEI Headquarters and/or any other +appropriate body may also issue a Warning at any time. +- If the same Person Responsible receives two (2) Warnings within 12 months: A fine of +CHF 2’000 will be automatically issued by the FEI HQ; +- If the same Person Responsible receives three (3) Warnings within 12 months: A fine +of CHF 3’000 will be automatically issued by the FEI HQ; +- If the same Person Responsible receives (four) 4 Warnings or more within 12 months: +A fine of CHF 4’000 will be automatically issued by the FEI HQ. + +164.3 Recorded Warning +As specified in the relevant Sport Rules, a Recorded Warning may be issued for certain rule +violations. + +1. Eventing + If the same Person Responsible receives three (3) Eventing Recorded Warnings within a two + + + +1. year (twenty-four month) period, the Person Responsible shall be automatically + suspended for a period of two (2) months after official notification from, or on behalf of, the + FEI Secretary General. + + + +1. Jumping + Should the same Person Responsible receive two (2) or more Jumping Recorded Warnings + at the same or any other International Event within twelve (12) months of the delivery of + the first Jumping Recorded Warning, the Person Responsible shall be issued with a fine of + CHF1,000 and be automatically suspended for a period of one (1) month, such suspension + to commence on the day after the last day of the Event where the Second Jumping Recorded + Warning was issued. The FEI Secretary General shall notify the Person Responsible and + confirm the date of suspension. For the avoidance of doubt, the delivery of the notification + from the Secretary General after the start date of the suspension shall in no way invalidate + or postpone the commencement of the suspension + +2. Driving + Should the same Person Responsible receive three (3) or more Driving Recorded Warnings + at the same or any other International Event within one (1) year (12 months) of the delivery + of the first Driving Recorded Warning, for any offence, the Person Responsible shall be + automatically suspended for a period of two (2) months after official notification from, or on + behalf of, the FEI Secretary General. + +164.4 Yellow Warning Card +(a) A Yellow Warning Card may be issued to a Person Responsible by the President of +the Ground Jury, the Chief Steward or the Technical Delegate during the Period of +Jurisdiction for the following offences: +• Abuse of Horse +• Incorrect Behaviour by the Person Responsible and/or Incorrect Behaviour by +a member of their entourage. For the purpose of this article, the term +“entourage” shall mean the Person Responsible’s parent, spouse or partner, +family member, coach, trainer, groom, crew or other person directly connected +with the Person Responsible and includes the owner(s) of the Person +Responsible’s Horse. +• Non-compliance with applicable Sport Rules +• Unless otherwise provided in the Sport Rules, non-compliance with Protective +Headgear Rules + +1. The Yellow Warning Card may be delivered either by hand or by any other suitable + means. If after reasonable efforts the Person Responsible cannot be notified during + the Period of Jurisdiction that the Person Responsible has received a Yellow Warning + Card, the Person Responsible must be notified in writing within fourteen (14) days + of the Event. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 40 + +1. A Yellow Warning Card may be issued in addition to any other Sanction(s) that may + be issued in accordance with these GRs and/or the relevant Sport Rules. + +2. If the same Person Responsible receives one (1) or more Yellow Warning Card(s) + at the same or any other International Event within one year of the delivery of the + first Yellow Warning Card, the Person Responsible shall be automatically suspended + for a period of two (2) months after official notification from, or on behalf of, the + FEI Secretary General. + +164.5 Fine +(a) A fine is appropriate particularly in cases where the offender has acted negligently. + +1. All fines imposed under the Legal System are due to the FEI. They must not be paid + to the OC or any other body but must be paid to the FEI on receipt of a demand. + +2. Where a fine is imposed on an individual the FEI may issue the corresponding + invoice to either: + +- that individual’s National Federation and it shall be the responsibility of the + National Federation to ensure the payment of the fine within the relevant deadline; + or +- to the individual directly. + +1. Any person who has not paid a fine within thirty (30) days of receiving a demand + for payment will be automatically suspended until the fine is paid in full. If Fines + are not paid within ninety (90) days from the date of issue, interest will + automatically be charged at the end of each month at the rate of 10% p.a. If fines + are inadvertently paid to the OC or any other person such fines shall be remitted + to the FEI. + +164.6 Disqualification +(a) Disqualification is appropriate when (i) it is specified in the Statutes, GRs or Sport +Rules, (ii) fraudulent conduct has affected the results of a Competition or Event, or +(iii) if the circumstances otherwise require an immediate action. Disqualification +from the Competition or Event may be retroactive. + +1. Disqualification from a Competition means that the Athlete and/or Horse(s) + concerned - even should they change ownership are removed from the list of + starters and the classification and includes all resulting consequences including the + forfeiture of any prize money, ranking points, medals, or other prizes won in that + particular Competition. + +2. Disqualification from an Event means that the Athlete and/or Horse(s) - even should + they change ownership - may take no further part in that Event and it may include + (in addition to what is mandated under paragraph 164.6(b) above.) the forfeiture + of any prize money won in previous Competitions at that Event where provided for + in the Statutes, GRs or Sport Rules, with all resulting consequences including + forfeiture of any prize money, ranking points, medals, or other prizes won in + previous Competitions at that Event. + +164.7 Suspension +(a) During the period of a Suspension the Person, Horse and/or body suspended may +take no part in any Competition or Event and/or in any activities related to any +Competition or Event, as an Athlete, Support Personnel, Horse and/or Official or in +the organisation of, any Competition or Event under the jurisdiction of the FEI or +any Competition or Event under the jurisdiction of an NF in accordance with the +Statutes or in any FEI and/or NF related activity (e.g. FEI courses, meetings, +General Assembly etc.). For the avoidance of any doubt, training FEI Athletes +and/or FEI Horses (whether at FEI Events or anywhere else) is to be considered as +an FEI related activity. Persons are entitled to train their own Horses at their own +facilities or at private facilities (i.e. not linked to any FEI or national +Events/trainings’ facilities). + +1. If so specified in the relevant Notification/Decision, the Person may be barred + temporarily or for a specific period of time from participating in or attending, in any + capacity, including as a spectator, any Competition or Event and/or any activities + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 41 + +related to any Competition or Event that is authorised or organised by the FEI or +any National Federation. + +1. The Suspension may be provisional or final and may be imposed on such terms and + subject to conditions as the FEI Tribunal, the FEI Headquarters or the FEI Secretary + General, as the case may be, may impose. In certain cases a Provisional or Final + Suspension may be automatic under the Statutes, GRs or Sport Rules. + +2. As a general principle, a Suspension will start as of the date of notification of the + Suspension. However, the body imposing or applying the Suspension may postpone + the start date of the Suspension in order to ensure the effectiveness of the + Suspension. + +3. Where a Person who has been Suspended or whose Horse has been Suspended + violates the prohibition against participation or attendance during the Suspension, + the results of any such participation shall be Disqualified and a new period of + Suspension equal in length to the original period of Suspension shall be added to + the end of the original period of Suspension. The new period of Suspension may + be adjusted based on the Person’s degree of Fault or other circumstances of the + case. In addition, further sanctions may be imposed if appropriate. The + determination of whether any Person has violated the prohibition against + participation or attendance, and whether an adjustment shall be made by the FEI + Tribunal. This Decision may be appealed as per the FEI General Regulations. + +A Person or a Horse who violates the prohibition against participation during a +Provisional Suspension shall receive no credit for any period of Provisional +Suspension served and the results of such participation shall be Disqualified. + +164.8 Removal of an Official from an Event + +164.9 Removal of an Official from the FEI List of Officials + +164.10 Demotion of an Official + +Sanctions under the EADCM Regulations and the FEI Anti-Doping Rules for Human +Athletes +164.11 Notwithstanding anything to the contrary indicated in Articles 164.1 – 164.10 above, the +sanctions provided for in the EADCM Regulations and the FEI Anti-Doping Rules for Human +Athletes will be applicable in cases falling under such rules and Regulations. + +Offences +164.12 In addition to breaches of specific provisions of the FEI Rules and Regulations, the following +is a list of other offences that the FEI may sanction: + +1. Incorrect Behaviour; +2. Abuse of Horse; +3. Acts defined as criminal by the national law and/or Swiss law (“Criminal Acts”); +4. Fraud of any kind, including (without limitation) offering or accepting a bribe to + perform or fail to perform an act, falsifying documents, procuring false testimony + from witnesses, or committing any other fraudulent act to affect the conduct or + outcome of disciplinary proceedings or the conduct or results of any + Competition/Event; +5. Violence; +6. Failure to cooperate promptly, truthfully, completely, and in good faith with an + investigation undertaken by, or on behalf of, the FEI, including failure to comply + with any Demand; or otherwise obstructing, delaying, frustrating, or otherwise + interfering with any such investigation; +7. Conduct that is contrary to the integrity of equestrian sport or that risks bringing + brings the FEI and/or equestrian sport into disrepute or that risks causing the public + opinion of the FEI and/or equestrian sport to be diminished. +8. Witness intimidation or retaliation: +9. Any act that threatens or seeks to intimidate another person with the intent + of discouraging the person from the good-faith reporting of information that + relates to an alleged violation or non-compliance with the FEI Rules and + Regulations to the FEI, any NF, hearing body, or any person/body conducting + an investigation by or on behalf of the FEI. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 42 + +1. Retaliation against a person who, in good faith, has provided evidence or + information that relates to an alleged violation or non-compliance with the FEI + Rules and Regulations to the FEI, any NF, hearing body, or any person/body + conducting an investigation by or on behalf of the FEI. +2. Breach of the FEI Code of Ethics; + + + +1. Breach of the FEI Code of Conduct on the Welfare of the Horse; +2. Breach of the FEI Code on the Manipulation of Competitions; +3. Breach of the FEI Officials Code of Conduct; +4. Breach of the FEI Safeguarding Policy against Harassment and Abuse; +5. Breach of the FEI Social Media Policy + +General Sanctioning Principles and Table of Sanctions +164.13 In deciding on the appropriate sanctions to be imposed and whether to categorise the +offence in question as “low-end”, “mid-range”, “top-end” or “max”, the body imposing the +Sanction shall consider the following factors, together with any other relevant factors: + +1. Whether the action or omission resulted in an unfair advantage to the offender or + an Athlete. +2. Whether the action or omission resulted in a material disadvantage to any other + person or body involved. +3. Whether the action or omission involved the maltreatment of Horses. +4. Whether the action or omission affected the dignity or integrity of any person + involved in the sport. +5. Whether the action or omission involved fraud, violence or abuse or similar criminal + acts. +6. Whether the action or omission was deemed to be deliberate. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 43 + +164.14 The following table sets out the sanctions that will apply for certain offences listed in Article +164.12 above. Where an offence is not listed in the table below, general sanctioning power will apply +and sanctions may be imposed in accordance with this Article 164. For the avoidance of any doubt, +the Sanction(s) imposed in any given case can consist of any of the Sanctions set out in Articles +164.2 – 164.10. including but not limited to Warnings, Disqualifications. + +Offence Low-End Mid-Range Top-End Max +Up to 3 +months 3 months - 1 +year 1 -3 years 3 - 5 years +Incorrect Behaviour +Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,000 - CHF +1,500 3,000 7,000 10,000 +Up to 6 6 months – 3 +months years 3 – 10 years 10 years up to Life +Abuse of Horse +CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 10,000 - +1,500 3,000 10,000 15,000 +Up to 3 3 months – 2 years up to Life +Criminal Acts, Fraud, months years 2 – 5 years 5 +Violence CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,500 - +1,500 3,000 7,500 10,000 +Up to 3 Up to 6 Up to 9 +Failure to cooperate with months months months 1 year +an investigation Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – +1,500 3,000 7,000 CHF 10,000 +Up to 3 3 months - 2 +Bringing the FEI and/or months years 2 – 5 years 5 years up to Life +equestrian sport into +disrepute Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,000 - +1,500 3,000 7,000 15,000 +Up to 3 3 months - 2 +Breach of the FEI Code on months years 2 - 5 years 5 year up to Life +the Manipulation of +Competitions CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 10,000 - +1,500 3,000 10,000 15,000 +Breach of the FEI Up to 3 3 months - 2 2 years to 10 rs up to Life +Safeguarding Policy months years years 10 yea +against Harassment and CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 10,000 - +Abuse 1,500 3,000 10,000 15,000 +Witness Intimidation or Up to 3 3 months - 1 +months year 1 - 3 years 3 - 5 years +Retaliation +Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,000 - +1,500 3,000 7,000 10,000 +Breach of the FEI Social Up to 3 3 months - 1 +months year 1 - 3 years 3 - 5 years +Media Policy +Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,000 - +1,500 3,000 7,000 10,000 +Breach of the FEI Code of Up to 3 3 months - 2 +months years 2 - 5 years 5 years up to Life +Ethics +CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 10,000 - +1,500 3,000 10,000 15,000 +Breach of the FEI Code of Up to 6 6 months – 3 rs up to +Conduct on the Welfare months years 3 – 10 years 10 yea +Life +of the Horse CHF 1000 – CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 10,000 - +1,500 3,000 10,000 15,000 +Breach of the FEI Up to 3 3 months - 1 +months year 1 - 3 years 3 - 5 years +Officials Code of Conduct +Up to CHF CHF 1,500 – CHF 3,000 – CHF 7,000 - +1,500 3,000 7,000 10,000 + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 44 + +Article 165 - Time of Implementation of Decisions + +165.1 Decisions are effective from the date of oral or written notification to the affected party or +parties, so long as such notification is possible under the circumstances. Otherwise, +Decisions are effective as of the date specified by the body or person authorised to make +the Decision. +Article 166 - Reports, Recording Protests and Penalties +Officials’ Reports +166.1 Officials are required to send Reports to the relevant Sports Department, or Veterinary +Department in the case of veterinary reports, at the conclusion of Events, in accordance +with these GRs and the applicable Sport Rules. Matters giving rise to Protests must be +included in such Reports. + +166.2 Where an Official has failed to return the Report within the designated time and without a +valid reason, the Official shall be sanctioned by the FEI, first with a Warning (with a copy to +the Official’s NF) and then by a Suspension until the outstanding Report(s) has been provided +to the FEI or such other Sanction as the FEI deems appropriate in the circumstances. + +Recording of Protests and Sanctions by Officials +166.3 The Foreign Judge (Technical Delegate for Eventing) must include in their report to the FEI +all Reports and Protests received by the Ground Jury as well as all Decisions awarded and +sanctions imposed by the Ground Jury on these and other relevant matters. + +Recording by FEI Headquarters +166.4 FEI Headquarters shall be responsible for: + +1. Recording delivery of Warnings and notifying any related consequences, as + applicable. +2. Recording delivery of Recorded Warnings and notifying any related consequences, + as applicable. +3. Recording delivery of Yellow Warning Cards and notifying any suspension thereof; +4. Recording proceedings of the FEI Tribunal and Decisions of the CAS; +5. Notifying the Decisions of these bodies, including the dates on which they become + effective, to the parties concerned; +6. Publication of all Decisions which the FEI Headquarters believes warrant publication + or which have to be published; +7. Processing reports from Event Officials. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 45 + +CHAPTER IX – GENERAL PROVISIONS +ARTICLE 167 – GOVERNING LAW & JURISDICTION +167.1 These FEI General Regulations operate globally, regulating the conditions for participation +in international-level events held around the world. As such, insofar as possible these FEI +General Regulations are to be interpreted and applied not by reference to national or local +laws, but rather as an independent and autonomous text, and in a manner that protects and +advances the imperatives identified in the Preamble. +167.2 These FEI General Regulations and any dispute arising out of or in connection with them +(including any dispute or claim relating to non-contractual obligations) shall be governed by +and construed in accordance with Swiss law. +167.3 Any disputes or claims or other matters arising in relation to these FEI General Regulations +(including any non-contractual disputes or claims) shall be resolved in accordance with the +dispute resolution mechanisms set out in the FEI Statutes or the FEI Rules and Regulations. +ARTICLE 168 - PERSONAL DATA +168.1 All personal data submitted by Athletes, Trainers, teams, Chefs d’Equipe, Grooms, National +Federations, Owners and/or other persons participating in Events under these FEI General +Regulations will be processed in accordance with applicable data protection laws. All persons +bound by these FEI General Regulations acknowledge and agree that personal data is +processed by the FEI for the purposes of administering Events, enforcing these FEI General +Regulations (and other applicable FEI Rules and Regulations), and maintaining the integrity +of the sport. +ARTICLE 169 – MATTERS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR +169.1 Where a matter arises for which provision has not been made in these FEI General +Regulations or in the other FEI Rules and Regulations, (a) the Ground Jury (if the matter +occurs on-site during an Event), and (b) the FEI Headquarters (if the matter occurs outside +an Event) will provide for the matter as they/it see(s) fit, in a manner that protects and +advances the imperatives identified in Article 100. +ARTICLE 170 – COMMUNICATIONS +170.1 Any communications required to be made by the FEI (or any of its representatives) under +these FEI General Regulations will be sent (by post, fax, email or otherwise at the FEI’s +discretion) to either: + +1. the individual in question directly; or +2. the National Federation to which the individual is affiliated in accordance with (in + which case it will be the responsibility of the National Federation to ensure that the + communication is passed to the relevant individual(s)). + +170.2 A person will be deemed to have received a communication from the FEI under these FEI +General Regulations: +(a) if sent by fax or email, on the business day such fax or email is sent (or, if not sent +on a business day, on the first business day after the day on which it is sent); and +(b) if sent by post, three business days after the day upon which the notification is +posted to the person and/or National Federation. For these purposes, a ‘business +day’ means a day on which the banks are open for business in the country/territory +of the country in which the individual is residing/the National Federation is located. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 46 + +170.3 Any communications required to be made to the FEI under these FEI General Regulations +must, unless otherwise specified by the FEI, be made by email to: + +Federation Equestre Internationale +FAO Legal Director +HM King Hussein I Building +Chemin de la Joliette 8 +1006 Lausanne +Switzerland +Email: legal@fei.org + +ARTICLE 171 - WAIVER OF CLAIMS AND LIMITATION OF LIABILITY +171.1 Subject to Article 171.2, by registering with the FEI, submitting an entry and/or participating +in any FEI Event, each person agrees to waive all claims of any kind, nature and description, +for themselves and for their executors, administrators, heirs and personal representatives, +including past, present and future claims, against each of the FEI (and its designees), any +National Federations, OCs, FEI or FEI Event sponsors and any other FEI or FEI Event +commercial partners, for any injuries, losses or damages sustained in travelling to and/or +from any FEI Event venue and/or while participating in any FEI Event. +171.2 The FEI shall not be liable to any persons or entities for any loss incurred as a result of a +delayed, cancelled or rescheduled Competition and/or Event. +171.3 Nothing in this Article excludes or limits the liability of the FEI (and its designees), any OC, +FEI or FEI Event sponsors, or FEI or FEI Event commercial partners, (i) for death or personal +injury caused by their (respective) negligence; (ii) for fraud; or (iii) to the extent that such +exclusion or limitation is not permitted by applicable law. +ARTICLE 172 - SEVERABILITY +172.1 A ruling by a competent authority that any provision of the FEI Rules and Regulations is +invalid or unenforceable shall not affect the legal enforceability of the relevant FEI Rule and +Regulation as a whole. Instead, such provision shall be replaced by the FEI with a valid and +enforceable replacement provision as close as possible in effect to the replaced provision. +ARTICLE 173 - AMENDMENTS +173.1 These FEI General Regulations may be amended as specified in the FEI Statutes. +Consequently, no person or entity acquires any accrued or vested rights or legitimate +expectation under these FEI General Regulations in relation to future Events. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 47 + +APPENDIX A - Definitions + +Abuse of Horse: An action or omission which causes or is likely to cause pain or unnecessary +discomfort to a Horse, including, but not limited to, any of the following: +- To whip or beat a Horse excessively; +- To subject a Horse to any kind of electric shock device; +- To use spurs excessively or persistently; +- To jab the Horse in the mouth with the bit or any other device; +- To compete using an exhausted, lame or injured Horse; +- To “rap” a Horse. +- To abnormally sensitise or desensitise any part of a Horse; +- To leave a Horse without adequate food, drink or exercise; +- To use any device or equipment which causes excessive pain to the Horse upon knocking down an +obstacle. +Amateur: Refer to the requirements as stated in the relevant Discipline Rules. +Adult Athlete: An Athlete aged eighteen (18) or older. +Athlete: Any person taking part in an FEI Event, including but not limited to, a rider, a lunger, a +driver, or a vaulter. +Athlete Living Outside Their Country of Nationality: An Athlete who spends more than six (6) +months of a year in one foreign country (the “host country”). +Calendar Application: A formal request from an OC, through their NF, to organise an FEI Event or +FEI Events on specific date(s) and to be considered by the FEI to be included in the FEI Calendar. +Caribbean Islands: Anguilla, Antigua, Aruba , Bahamas , Barbados , British Virgin Islands, Cayman +Islands, Cuba, Dominican Republic, Grenada, Guadeloupe, Haiti, Jamaica, Martinique, Montserrat, +Netherlands Antilles, Puerto Rico, Saint Barthélemy, Saint Kitts-and-Nevis, Saint Lucia, Saint Martin, +Saint Vincent-and-the-Grenadines, Trinidad-and-Tobago, Turks-and-Caicos Islands, United States +Virgin Islands +Category: (a) A defined group of Athletes/Horses and/or (b) the level at which the Event is +organised. +Central America: The seven states of Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, +Nicaragua, and Panama +Championship (CH): An Event for any Discipline and organised by NFs for Athletes from a well- +defined geographical area. See Article 104. +Children: Category of Athletes who may take part in FEI “Children” Competitions. Inclusion of +Athletes in this category takes place from the year they reach the age of twelve (12) until the end of +the year they reach the age of fourteen (14). +Competition: Refers to each individual class in which Athletes are placed in an order of merit and +for which prizes may be awarded. +Concours Complet d’Equitation (CC): Any Event where the Competitions are exclusively for the +Discipline of Eventing. +Concours d’Attelage (CA): Any Event where the Competitions are exclusively for the Discipline of +Driving. +Concours d’Endurance (CE): Any Event where the Competitions are exclusively for the Discipline +of Endurance Riding. +Concours de Dressage (CD): Any Event where the Competitions are exclusively for the Discipline +of Dressage. +Concours de Saut d’Obstacles (CS): Any Event where the Competitions are exclusively for the +Discipline of Jumping. +Concours de Voltige (CV): Any Event where the Competitions are exclusively for the Discipline of +Vaulting. +Concours International Combiné (CIC): Any Event where the Competitions are exclusively for +International One Day Event. +Concours International (CI): An International Event of any Discipline. See Article 102. +Concours International Mineur (CIM): A Minor International Event. (See Appendix E). +Concours International Officiel (CIO): An Official International Event of any Discipline. See Article +103. +Concours Hippique (CH): Any Event which includes Competitions for more than one Discipline. +Concours National (CN): A National Event of any Discipline. +Concours Para-Equestrian (CPE): Any Event where the Competitions are exclusively for +Equestrian Athletes with disabilities. +Continent(s): The FEI follows the same continental groupings of the IOC. +Discipline: Any Equestrian Discipline approved by the General Assembly, such as Dressage, +Jumping, Eventing, Driving, Endurance, Vaulting, and Para-Equestrian. +Disqualification: Unless the Sport Rules provide otherwise, Disqualification means that an Athlete +and/or the Horse(s), is/are disqualified from the Competition at issue or from any further +Competition(s) of the Event(s). Disqualification may also be retroactive. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 48 + +Elimination: Unless the Sport Rules provide otherwise, Elimination means that an Athlete and/or a +Horse may not continue in the Competition at issue and/or in any further Competition(s) of the +Event(s). +Event: A complete meeting, “Show”, “Championship” or “Games”. Events are organised according +to Discipline(s) and Categories. +FEI-named Series: A Series as defined below and where the FEI owns the title(s), logo(s), +Competition formulae and where the FEI has the exclusive right to exploit all media, including new +media, Internet and TV in all its forms, as well as the sponsorship, betting, and marketing rights of +such FEI-named Series according to the conditions set forth in article 133 of the GRs. +FEI Recognition Card: An accompanying document to a National Passport approved by the FEI and +mandatory (unless there is an FEI Passport) for every Horse entered for any Competition at CNs or +CIMs (see Appendix E) in a foreign country (see Article 139.2), and for all Horses entered for other +CIs, CIOs, FEI Championships, Regional, Olympic Games and Paralympic Games, whether at home +or in foreign countries +FEI Rules and Regulations: Any rule and regulation duly approved by an appropriate body of the +FEI, including but not limited to Statutes, General Regulations, and Sport Rules. +Force Majeure Event: Any event or circumstance arising from or attributable to acts, events, +omission or accidents which are not reasonably foreseeable by, and which are beyond the reasonable +control of and which could not have been reasonably prevented by, a party, including, by way of +example, any abnormally inclement weather, flood, lightning, storm, fire, explosion, earthquake, +subsidence, structural damage, epidemic, pandemic or other natural physical disaster, war, military +operations, riot, crowd disorder, strike (save for any strike affecting a party’s own employees or sub- +contractors), lock-outs or other industrial action, terrorist action, civil commotion and any legislation, +regulation, ruling, decision or omission (including failure to grant any necessary permissions except +where the ability to grant such permission is within that party’s control) of any relevant government, +court or any competent national or international authority. +Horse: Refers also to a Pony or other member of the genus Equus +unless the context requires otherwise. A Horse shall be born from a mare. +Incorrect Behaviour: Any form of unsportsmanlike or improper conduct by any Participant +(including any Organiser) in connection with an Event or Competition or that otherwise (even if not +in connection with an Event or Competition) may impact the reputation of the FEI or equestrian sport, +including (without limitation) towards (a) Officials or any other party connected with the Event (other +Athletes, journalist, volunteers, OC staff, FEI representatives, members of the public etc.) and/or (b) +Doping Control Officers, Testing Veterinarian, Chaperones and/or any other person involved in the +collection of a doping control sample. Examples of Incorrect Behaviour include, but are not limited +to, (i) shouting aggressively or using offensive, abusive, or otherwise inappropriate language (e.g., +swearing, derogatory language); (ii) physical violence, intimidation, or harassment (iii) making +offensive, abusive, or otherwise inappropriate gestures; (iv) issuing a threat or acting in a threatening +manner; (v) hostility, prejudice, or unlawful discrimination on grounds of race, colour, sex, sexual +orientation, language, religion, national or social origin, disability, or other protected status;; (vi) +failure or refusal to comply with the reasonable instructions of an Official, the FEI or the OC; (vii) +disrupting the preparation of other Athletes for Competition or disrupting a prize giving ceremony or +other official ceremony; (viii) damaging the property of another person; (ix) inciting or encouraging +others to engage in Incorrect Behaviour; (x) engaging in conduct that endangers other persons, +Horses, or animals; (xi) assisting, encouraging, aiding, abetting, conspiring, covering up a rule +violation (or attempted rule violation) by another person, (xii) failing to promptly report to the FEI +any incident, fact, or matter that may indicate a potential violation of the FEI Rules and Regulations, +including failure to report horse abuse, (xiii) acting in a dishonest or deceptive manner or in bad +faith, or (xiv) acting in a manner contrary to the principles of fair play or good sportsmanship +Judge: Member of a Ground Jury appointed to control a Competition or Event, as described in art. +144. +Junior: Category of Athletes who may take part in FEI Competitions for Juniors from the year they +reach the age of fourteen (14) until the end of the year they reach the age of eighteen (18). +Lessee: A person or entity who receives the use and possession of leased property (e.g. Horse) from +a lessor. +Official: A person appointed by the FEI or by an Organising Committee and/or NF to perform a +specifically defined officiating duty at an FEI Event. +Onsite Preparation Period Definition: The On Site Preparation Period is defined as the period +from the opening of the stables until 1 (one) hour before the First Horse Inspection or, if the Event +begins before the First Horse Inspection takes place, until 1 (one) hour before the start of the first +Competition of the Event. During the On Site Preparation Period, the Persons Responsible, Owner +and other Support Personnel are supervised by the stable manager, FEI Stewards and/or FEI +Veterinarians. Any Person Responsible, Owner and/or other Support Personnel who violates a FEI +Rule and Regulation and/or fails to comply with the instructions of the relevant FEI Official(s) during +the On Site Preparation Period is liable to be sanctioned, such sanction to be imposed by the Chief +Steward, President of the Ground Jury or Technical Delegate (as applicable) once the Period of +Jurisdiction has commenced. +Organiser or Organising Committee (OC): Any organisation, group, society, body, or person +which is (i) recognised by the applicable NF, or named in the approved Schedule, as responsible for +the management of any Event, or (ii) de facto responsible for the management of the Event. For the + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 49 + +purpose of interpreting these FEI General Regulations, a Related Organiser shall also be considered +as an Organiser. +Owner: Person or entity having a property interest in whole or in part of one or more horses. +Participating Support Personnel: shall mean a groom who takes part in an FEI Competition, such +as in Driving. +Pay Card: Any remuneration paid in exchange for an invitation to compete at an FEI Event. +Period of Jurisdiction: commences one hour before the beginning of the first Horse Inspection of +the relevant Discipline and terminates half an hour after the announcement of the final results in the +relevant Discipline, unless the Sport Rules for the respective Discipline provide otherwise. +In the Olympic Games the period of Jurisdiction coincides with the Olympic Sojourn as established +by the IOC. +In the Paralympic Games the period of Jurisdiction coincides with the Paralympic Sojourn as +established by the IPC. +Phase: Refers to separate parts of a Competition at the same Event which are taken together to +arrive at the final classification. +Pony Rider: in Jumping, Eventing and Dressage, category of Athletes who may take part in FEI +Competitions for Pony Riders from the year in which they reach the age of twelve (12) until the end +of the year they reach the age of sixteen (16). +Protective Headgear: Appropriate helmet or Headgear that is in compliance with the applicable +international testing standards (please refer to the list of the applicable international testing +standards published on the FEI website). +Related Organiser: An Organiser is considered as a ‘Related Organiser’ of another Organiser if: +(i) It is, de facto, run or controlled, directly or indirectly, by some (or all) of the same +Person/entities as who, de facto, run or control, directly or indirectly, the other Organiser +(past or present); or +(ii) It (or the Person running the Event(s) it organises (or proposes to organise)) acts in +accordance with the directions or instruction of the other Organiser (past or present); or +(iii) It (or the people running the Event(s) it organises (or proposes to organise)) acts (or has +acted) in accordance with the directions or instructions of some (or all) of the same +Person/entities who, de facto, run or control (or have run and/or controlled), directly or +indirectly, the other Organiser (past or present) + +It shall be for the FEI Secretary General to determine, in their sole discretion, whether or not an +Organiser is considered as a “Related Organiser” of another Organiser. Factors that the FEI Secretary +General may consider in determining this include, but are not limited to: + +- The overlap of Persons involved in the de facto organisation of the Events of the two + Organisers (regardless of whether or not those people hold formal positions in the organising + entity); +- Family relationships; +- Common venue(s); +- Common sponsor(s); +- Common/similar Event date(s); +- Information provided by the relevant National Federation(s); + Report: a formal record of facts, incidents, Decisions, Protests, Warnings, penalties, and/or any + other relevant matters arising during or in connection with an Event. + Restricted Area: means the grounds of the Event under the control of the OC. + Round: Two or more consecutive circuits of the same, or a similar, course as part of a single + Competition. + Sanction: Any of the disciplinary sanctions listed in Article 164. + Schedule: An official form approved by the FEI outlining the relevant information of an Event, + including but not limited to the dates and location of the Event, the dates by which entries must be + received, the Disciplines in which Competitions will be held, the programme of Competitions, the + categories, nationalities and other relevant details of invited Athletes and Horses, the stabling and + accommodation available, the value of the prizes and their distribution, and any other relevant + details. + Series: A number of International Competitions held successively at different Events and the results + of which may lead to a final classification or qualify Horses and/or Athletes for a final Event or + Competition or prize. The Events do not need to be held in different countries. + Sport Rules: As defined in the Statutes, and shall include but not be limited to Rules for the + Equestrian Disciplines, Veterinary Regulations, Equine Anti-Doping and Controlled Medication Control + Regulations, Anti-Doping Rules for Human Athletes, Olympic Regulations, and Paralympic + Regulations. + Suspension: Has the meaning set out in article 164.7 of the GRs. + Unsanctioned Event: An event and/or a competition that is neither published in the official Calendar + nor authorised by a NF and/or a National Event authorised or organised by a NF that is suspended + by the FEI. + U25: Athletes may compete in the U25 category from the beginning of the calendar year in which + they reach the age of sixteen (16) until the end of the calendar year in which they reach the age of + twenty five (25). + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 50 + +Young Rider: category of Athletes who may take part in FEI Competitions for Young Riders from +the beginning of the year they reach the age of sixteen (16) until the end of the year they reach the +age of twenty one (21). +Warning: Verbal and/or written reprimand advising a person or a body of potential future +consequences which will occur if the admonishment is not followed. + +Any other terms with a capitalised letter in the GRs are defined in the Statutes. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 51 + +APPENDIX B - Olympic Charter: Rule 40 and by-law to Rule +40 +(Extract from the Olympic Charter, current version) + +40 Participation in the Olympic Games\* + +To participate in the Olympic Games, a competitor, team official or other team personnel must respect +and comply with the Olympic Charter, the World Anti-Doping Code, and the Olympic Movement Code +on the Prevention of the Manipulation of Competitions, including the conditions of participation +established by the IOC, as well as with the rules of the relevant IF as approved by the IOC, and the +competitor, team official or other team personnel must be entered by his NOC. + +Bye-Law To Rule 40 + +1. Each IF establishes its sport’s rules for participation in the Olympic Games, including + qualification criteria, in accordance with the Olympic Charter. Such criteria must be + submitted to the IOC Executive Board for approval. + +2. The application of the qualification criteria lies with the IFs, their affiliated national + federations and the NOCs in the fields of their respective responsibilities. + +3. Competitors, team officials and other team personnel who participate in the Olympic + Games may allow their person, name, picture or sports performances to be used for + advertising purposes during the Olympic Games in accordance with the principles + determined by the IOC Executive Board. + +4. The entry or participation of a competitor in the Olympic Games shall not be conditional on + any financial consideration. + +- Indicates that there is a Bye-law to the Rules + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 52 + +APPENDIX C - Certificate of Capability + +To be returned to the FEI accompanied by a “Record of Results” not later than: + +For FEI World Championships, the date corresponding to the nominated entries. + +For Olympic Games, the date corresponding to the nominated entries for the Games (see FEI Olympic +Regulations). + +The undersigned, acting as President of the National Federation of \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ hereby +declares that the combinations, Athletes and Horses mentioned below have the required experience +and qualifications to take part in the Equestrian Events at the Olympic Games/FEI World +Championships for which they have been entered, and that their performances comply entirely with +the standards as set forth in the Sport Rules. + +Qualified Combinations + +ATHLETES HORSES +Surnames & first names Names & Passport No.  +(maximum of double the (age, colour, sex, breed, Stud book +number of Athletes & Registration number & names of +Horses allowed to be sent to sire & dam if known) +FEI Championships) + +Date: + +Name and Signature of the President or Secretary General +of the NF (name in capital letters) + +Seal of the NF + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 53 + +APPENDIX D - Article 108 Championships Table + +Discipline Summer Olympic Year Summer Olympic Year + 1 Summer Olympic Year + 2 Summer Olympic Year + 3 +JUMPING OLYMPIC CONTINENTAL WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI CONTINENTAL +World Championships +Individual and Team Individual and Team Individual and Team +Individual and Team +EVENTING OLYMPIC CONTINENTAL WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI CONTINENTAL +World Championships +Individual and Team Individual and Team Individual and Team + +Individual and Team +DRESSAGE OLYMPIC CONTINENTAL WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI CONTINENTAL +World Championships +Individual and Team Individual and Team Individual and Team + +Individual and Team +DRIVING WORLD WORLD WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI WORLD +World Championships +Four-in-Hand Pairs -Pairs + +Individual and Team Individual & Team Individual & Teams +Singles: Individual and Team Four-in-Hand +WORLD WORLD +Individual and Team +Combined Ponies: Individual and WORLD Combined Ponies: Individual and +Team Team +Singles: Individual and Team +CONTINENTAL CONTINENTAL +Four-in-Hand Four-in-Hand + +ENDURANCE WORLD CONTINENTAL WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI CONTINENTAL +World Championships +Individual and Team Individual and Team Individual and Team + +Individual and Team +VAULTING WORLD CONTINENTAL WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI CONTINENTAL +World Championships +Individual and Team Individual and Team Individual and Team + +Individual and Team +YOUNG RIDERS CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL +YOUNG VAULTERS +(Jumping - Eventing – Dressage (Jumping - Eventing – Dressage –- (Jumping - Eventing – Dressage – (Jumping - Eventing – Dressage ––) +–Endurance –Vaulting- Individual and Team Endurance – Vaulting - Individual and Team +Driving) Individual and Driving) Individual and +Team WORLD Tea +(Endurance - Vaulting) WORLD +Individual and Team (Endurance - Vaulting) Individual and +Team +JUNIORS CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL +(Jumping - Eventing – Dressage (Jumping - Eventing – Dressage ––) (Jumping - Eventing – Dressage – (Jumping - Eventing – Dressage ––) +–Endurance – Driving - Individual and Team Endurance Driving - Individual and Team +Vaulting) Individual Vaulting) Individual and +and Team Team +WORLD WORLD + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 55 + +(Endurance - Vaulting) Individual (Endurance – Vaulting) Individual and +and Team Team +CHILDREN CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL CONTINENTAL +Each year (Jumping and Each year (Jumping and Dressage) E a c h year (Jumping and Dressage Each year (Jumping and Dressage) +Dressage - Driving) - Driving) + +WORLD FINAL WORLD FINAL +WORLD FINAL WORLD FINAL +Each year (Jumping -) Individual Each year (Jumping -) Individual +Each year (Jumping -) Each year (Jumping -) Individual +Individual +PONIES CONTINENTAL +Each year (Jumping - Eventing - Dressage) Individual and Team + +PARA-EQUESTRIAN PARALYMPIC GAMES: Olympic Year; WORLD CHAMPIONSHIPS: Each uneven year for Para-Equestrian Driving; WORLD EQUESTRIAN GAMES/FEI +World Championships: Summer Olympic Year +2 for Para-Equestrian Dressage; CONTINENTAL CHAMPIONSHIPS: Twice every 4 years, or +at least once between each Paralympic Games + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 56 + +APPENDIX E – CIMs +DISCIPLINE: LEVEL: +CSI1*, CSI2*, CSIYH1*,CSIYH2* +JUMPING CSIP, CSI Y, J, Ch, V, Am, U25 – +Category A & B +EVENTING CCI1*-Intro, CCI2*-L or S & +CCI3*-L or S +CCIP, CCIJ, CCIY, CCIU25, CCIYH +CDI1* & CDI2\* +DRESSAGE +CDI Y, J, Ch, P, YH, Am, U25 +CAI1\* & CAI2\* +DRIVING +CAI U25, J, Ch, YH +ENDURANCE CEI1\* & CEI2\* that meet all of the +criteria outlined below (CEI2\* +CIM)\* +CEIYJ1\* & CEIYJ2\* +CVI1\* & CVI2\* +VAULTING +CVI Y, J, Ch +CPEDI1*, CPEDI2*, CPEAI1\* & +PARA-EQUESTRIAN CPEAI2\* + +- - The distance is between 120 – 126km; +- The prize money is less than CHF 20,000 (including the value of prizes in kind); +- The number of entries is below 100. + 2\* Championships are not considered as CIMs regardless of the distance or the prize money. + 2\* Competitions can be held in one day, or between 70-89 km per day over two days with a + minimum of three loops per day. + +57 + +APPENDIX F - FEI CODE OF ETHICS + +To recognize the interests of all the constituencies of equestrianism including National Federations, +Athletes, Owners, Organisers, Officials, grooms, sponsors, and the FEI itself to foster their +harmonious collaboration and to formalise the collective commitment to the Olympic ideal. + +The achievement of this goal and the image of Equestrian Sport are dependent on the respect of the +following ethical principles that are compatible with maintenance of the values, spirit and ideals of +Equestrian Sport and its part in the Olympic Movement. + +Consequently, all participants in Equestrian Sport, including but not limited to Athletes (and their +Support Personnel), Owners, Organisers, Officials, grooms, sponsors, and FEI volunteers and staff +undertake to respect and be bound at all times by the present Code, and by the IOC Code of Ethics +where applicable. + +A. DIGNITY +1. Safeguarding the dignity of the equine and human Athlete is a fundamental requirement of +equestrianism. +2. There shall be no discrimination between the human Athletes on the basis of race, gender, +ethnic origin, religion, philosophical or political opinion, marital status or other grounds. +3. All doping practices at all levels are strictly prohibited. The provisions against doping in the +Equine Anti-Doping and Controlled Medication Regulations and the FEI Anti-Doping Rules for +Human Athletes shall be scrupulously observed. +4. All forms of harassment of Athletes, be it physical, professional or sexual, and any physical +or mental injuries to participants, are prohibited. +5. All forms of participation in, or support for betting on the Olympic Games, and all forms of +promotion of betting related to the Olympic Game are prohibited. +6. Also, in the context of betting, participants in the Olympic Games and FEI Events must not, +by any manner whatsoever, infringe the principle of fair play, show non-sporting conduct, +or attempt to influence the result of a competition in a manner contrary to sporting ethics. +7. FEI constituents shall guarantee the Athletes conditions of safety, well-being and medical +care favourable to their physical and mental equilibrium. + +B. INTEGRITY & ANTI-CORRUPTION +1. FEI representatives shall not, directly or indirectly, solicit, accept or offer any form of +personal remuneration or commission, nor any concealed benefit or service of any nature, +connected with the organisation of FEI Events that is not part of the official negotiation +process or set forth in the contract with the Organiser or Organising Committee. +2. Only gifts of nominal value, in accordance with prevailing local customs, may be given or +accepted by FEI Board members, FEI volunteers, or FEI staff by or to any member of an +Organising Committee bidding for an FEI Event, as a mark of respect or friendship. Any +other gift must be passed on to the organisation of which the beneficiary is a member. +3. The hospitality shown by any Organising Committee bidding for an FEI Event to the +volunteers and members of FEI staff as well as persons accompanying them, shall not +exceed the standards prevailing in the host country. +4. Conflicts of interest, whether real or perceived, are to be avoided. +5. Even the appearance of misconduct or impropriety should be recognized as damaging to the +FEI’s reputation, and should therefore be avoided. +6. FEI constituents must not be involved with organisations, firms or persons whose activity or +reputation is inconsistent with the principles set out in the present Code. + +C. GOOD GOVERNANCE AND RESOURCES +1. The basic universal principles of good governance of the FEI, in particular transparency, +responsibility and accountability, must be respected by all FEI constituents. +2. The resources available to FEI volunteers and staff may be used only for FEI purposes. +3. The FEI’s income and expenditures shall be recorded in its accounts, which must be +maintained in accordance with generally accepted accounting principles. An independent +auditor will check these accounts. +4. In cases where the FEI gives financial support to any National Federation, Organising +Committee, or other person or entity: +a) The use of these FEI resources must be clearly demonstrated in the accounts of the recipient; +b) The accounts of the recipient may be subjected to auditing by an expert designated by the +FEI Executive Board upon reasonable notice to the recipient. +5. FEI constituents recognise the significant contribution that broadcasters, sponsors, partners +and other supporters of equestrian events make to the development and prestige of FEI +Events throughout the world. However, such support must be in a form consistent with the +rules of sport and the principles defined in the FEI Rules and Regulations, the Olympic +Charter and the present Code. They must not interfere in the running of the sport. The + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 58 + +organisation and staging of Equestrian competitions are the exclusive responsibility of the +FEI and, where appropriate of the National Federations and/or Organisers recognised by the +FEI. +D. BIDDING FOR CHAMPIONSHIPS/EVENTS +The documents and/or information published by the FEI linked to the selection of host Organisers of +the FEI World Equestrian Games/FEI Championships and FEI World Cup Finals shall be respected. +The cities wishing to organise these FEI events shall, refrain from approaching another party, or a +third authority, with a view to obtaining any financial or political support inconsistent with the +provisions of such documents and/or information and/or the present Code. + +E. RELATIONS WITH STATES +1. National Federations and/or Organising Committees shall work to maintain harmonious +relations with state authorities, in accordance with the principles of universality and political +neutrality. +2. National Federations and/or Organising Committees are free to play a role in the public life +of the states to which they belong. They may not, however, engage in any activity or follow +any ideology inconsistent with the principles and rules defined in the Olympic Charter and +set out in the present Code. +3. National Federations and/or Organising Committees shall endeavour to protect the +environment on the occasion of any events they organise. + +F. CONFIDENTIALITY +FEI constituents shall not disclose information entrusted to them in confidence. Disclosure of other +information shall not be for personal gain or benefit, nor be undertaken maliciously to damage the +reputation of any person or organisation. + +G. IMPLEMENTATION +1. The FEI Headquarters shall see to it that the principles and rules of FEI Rules and +Regulations, the Olympic Charter and the present Code are applied. +2. The FEI Headquarters shall inform the FEI President of any breach of the present Code, with +a view to possible referral to an FEI Ethics Panel or the Equestrian Community Integrity Unit. +3. The FEI Executive Board may, if it wishes, set out the provisions for the implementation of +the present Code in a set of Implementing Provisions. + +The principles listed above form the FEI Code of Ethics which all FEI constituents must comply with +as a condition of representing or participating in FEI activities in any form and under any +circumstances. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 59 + +APPENDIX G - FEI CODE ON THE PREVENTION OF THE +MANIPULATION OF COMPETITIONS + +PREAMBLE +a. Acknowledging the danger to sports integrity from the manipulation of sports competitions, +the FEI restates their commitment to safeguarding the integrity of sport, including the +protection of clean athletes and competitions as stated in Olympic Agenda 2020 and the +Olympic Agenda 2020+5; +b. Due to the complex nature of this threat, the FEI recognises that they cannot tackle this +threat alone, and hence cooperation with public authorities, in particular law enforcement +and sports betting entities, is crucial; +c. The purpose of this Code is to provide the FEI and its members with harmonised regulations +to protect all competitions from the risk of manipulation. This Code establishes regulations +that are in compliance with the Council of Europe Convention on the Manipulation of Sports +Competitions1, in particular its Article 7. This does not prevent Sports Organisations from +having more stringent regulations in place; +d. The FEI declares their commitment to support the integrity of sport and fight against the +manipulation of competitions by adhering to the standards set out in the Olympic Movement +Code on the Prevention of the Manipulation of Competitions and by requiring their members +to do likewise. +ARTICLE 1 - Definitions and Application +1.1 Definitions +1.1.1. “Benefit” means the direct or indirect receipt or provision of money or the equivalent such +as, but not limited to, bribes, gains, gifts and other advantages including, without limitation, +winnings and/or potential winnings as a result of a wager; the foregoing shall not include +official prize money, appearance fees or payments to be made under sponsorship or other +contracts; Sporting advantage is also a benefit; +1.1.2. “Competition” has the meaning given in Appendix A of the General Regulations and for the +avoidance of doubts it also includes “Events” (as defined in the General Regulations). For +the purpose of this Code also means any sports Competition, tournament, match or event, +organised in accordance with the rules of a Sports Organisation or its affiliated organisations, +or, where appropriate, in accordance with the rules of any other competent sports +organisation; +1.1.3. “Inside Information” means information relating to any Competition that a person possesses +by virtue of his or her position in relation to a sport or Competition, excluding any +information already published or common knowledge, easily accessible to interested +members of the public or disclosed in accordance with the rules and regulations governing +the relevant Competition; +1.1.4. “Participant” means any natural or legal person belonging to one of the following categories: +a. “Athlete” as defined in Appendix A of the GRs; +b. “Officials” as defined in Appendix A of the GRs; +c. “Organisers” as defined in Appendix A of the GRs +d. Person Responsible as defined in Article 118 of the GRs; + +1 The Council of Europe Convention on the Manipulation of Sports Competitions is open for signatories from non-European +states. The Convention entered into force on 1 September 2019. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 60 + +1. Support Personnel as defined in the FEI Equine Anti-Doping and Controlled Medication + Regulations. +2. Accredited Persons at an FEI Event and/or FEI Meeting + 1.1.5. “Sports Betting, Bet or Betting” means any wager of a stake of monetary value in the + expectation of a prize of monetary value, subject to a future and uncertain occurrence + related to a sports Competition. + 1.2 Application + 1.2.1. This Code shall apply to all Participants who participate, assist in or prepare Athletes to + participate in Competitions. Each Participant shall be bound by, and be required to comply + with this Code by virtue of such participation, assistance or preparation. + 1.2.2. It shall be the personal responsibility of every Participants to make themselves aware of this + Code including, without limitation, what conduct constitutes a violation of this Code and to + comply with those requirements. Participants should also be aware that conduct prohibited + under this Code may also constitute a criminal offence and/or a breach of other applicable + laws and regulations including other regulations of FEI or any other Sports Organisations. + Participants must comply with all applicable laws and regulations at all times. The FEI will + report any behaviour, which in the reasonable opinion of the FEI, amounts to potentially + criminal behaviour to the appropriate legal authorities. + Article 2 - Violations + The following conduct as defined in this Article constitutes a violation of this Code: + 2.1. Betting + Betting in relation either: +3. to the Participant’s sport; or +4. to any event of a multisport competition in which they are accredited to participate. + 2.2. Manipulation of Competitions + A. Intentional arrangement + An intentional arrangement, act or omission aimed at an improper alteration of the result or + the course of a Competition in order to remove all or part of the unpredictable nature of the + sports Competition with a view to obtaining an undue Benefit for oneself and/or for others. + B. Corrupt conduct + Providing, requesting, receiving, seeking, or accepting a Benefit related to the manipulation of a + Competition or any other form of corruption. + 2.3. Inside information + 2.3.1. Using Inside Information for the purposes of Betting, any form of manipulation of + Competitions or any other corrupt purposes whether by the Participant or via another + person and/or entity. + 2.3.2. Disclosing Inside Information to any person and/or entity, with or without Benefit, where + the Participant knew or should have known that such disclosure might lead to the + information being used for the purposes of Betting, any form of manipulation of + Competitions or any other corrupt purposes. + 2.3.3. Giving and/or receiving a Benefit for the provision of Inside Information regardless of + whether any Inside Information is actually provided. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 61 + +2.4. Failure to report +2.4.1. Failing to report to the FEI, at the first available opportunity, full details of any +approaches or invitations received by the Participant to engage in conduct or incidents +that could amount to a violation of this Code. +2.4.2. Failing to report to the FEI, at the first available opportunity, full details of any incident, +fact or matter that comes to the attention of the Participant (or of which they ought to +have been reasonably aware) including approaches or invitations that have been +received by another Participant to engage in conduct that could amount to a violation of +this Code. +2.5 Failure to cooperate +2.5.1. Failing to cooperate with any investigation carried out by, or on behalf of, the FEI in +relation to a possible breach of this Code, including, without limitation, failing to provide +accurately, completely and without undue delay any information and/or documentation +and/or access or assistance requested by the FEI as part of such investigation. +2.5.2. Obstructing or delaying any investigation that may be carried out by, or on behalf of, the +FEI in relation to a possible violation of this Code, including without limitation concealing, +tampering with or destroying any documentation or other information that may be +relevant to the investigation. +2.6 Determination of violation +2.6.1. For the determination of whether a violation has been committed, the following are +not relevant: +a. Whether or not the Participant is participating in the competition concerned; +b. The outcome of the competition on which the Bet was made or intended to be made; +c. Whether or not any Benefit or other consideration was actually given or received; +d. The nature or outcome of the Bet; +e. Whether or not the Participant’s effort or performance in the competition concerned +were (or could be expected to be) affected by the acts or omission in question; +f. Whether or not the result of the competition concerned was (or could be expected to +be) affected by the acts or omission in question; +g. Whether or not the manipulation included a violation of a technical rule of the FEI; +h. Whether or not the Competition was attended by the competent national or +international representative of the FEI. +2.7. Aid, abetment or attempt +Any form of aid, abetment or attempt by a Participant that could result in a violation of +this Code shall be treated as if a violation had been committed, whether or not such an +act in fact resulted in a violation and/or whether that violation was committed +deliberately or negligently. +Article 3 - Disciplinary Procedure +3.1 Investigation +3.1.1. The Participant who is alleged to have committed a violation of this Code must be +informed of the alleged violations that have been committed, details of the alleged acts +and/or omissions, and the range of possible sanctions. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 62 + +3.1.2. Notice to a Participant may be accomplished by delivery of the notice to the Member +Federation concerned. The Member Federation shall be responsible for immediately +communicating the notice to the Participant. +3.1.3. Upon request by the FEI, or a body acting on behalf of the FEI, the concerned Participant +must provide any information which the FEI, or a body acting on behalf of the FEI, +considers may be relevant to investigate the alleged violation, within a reasonable time +frame, including but not limited to records relating to the alleged violation (such as +betting account numbers and information, itemised telephone bills, bank statements, +internet service records, computers, hard drives and other electronic information storage +devices), and/or a statement setting out the relevant facts and circumstances around +the alleged violation. +3.1.4. The Sports Organisation shall coordinate with the law enforcement authorities’ +investigations on the same facts. +3.2. Rights of the concerned person +In all procedures linked to violations of the present Code, the following rights must be respected: +1. The right to be informed of the charges; and +2. The right to a fair, timely and impartial hearing either by appearing personally in front +of the competent Sports Organisation and/or submitting a defence in writing; and +3. The right to be accompanied and/or represented. +3.3. Burden and standard of proof +The FEI shall have the burden of establishing that a violation has been committed. The standard of +proof in all matters under this Code shall be the balance of probabilities, a standard that implies that +on the preponderance of the evidence it is more likely than not that a breach of this Code has +occurred. +3.4. Admissibility of Evidence +The relevant body or person shall review any evidence and facts submitted, including but not limited +to, admissions, evidence of third parties, witness statements, betting monitoring reports, expert +reports, documentary evidence and other analytical information. +3.5. Confidentiality +The principle of confidentiality must be strictly respected by the FEI during all the procedure; +information should only be exchanged with entities on a need to know basis. Confidentiality must +also be strictly respected by any person concerned by the procedure until there is public disclosure +of the case. +3.6. Reporting +3.6.1. Safe Reporting Mechanism +The FEI shall ensure that an appropriate and safe reporting mechanism is available and that this is +duly made known to Athletes, Support Personnel and Officials. The FEI shall ensure that the +information received is promptly transmitted in a secure and confidential manner to the organisations +having competence/jurisdiction to handle the case. +3.6.2. Anonymous reporting +Anonymous reporting is facilitated through the Equestrian Community Integrity Unit (ECIU) +(https://inside.fei.org/fei/about-fei/integrity). + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 63 + +3.6.3. Reporting +The FEI will report any behaviour, which in the reasonable opinion of the FEI, amounts to potentially +criminal behaviour to the appropriate legal authorities. +3.7. Jurisdiction & Appeal +1. The FEI Tribunal shall have jurisdiction to decide on alleged breaches of this Code in the +first instance according to the process set out in Chapter VIII of the GRs (The Legal +System). +2. An Appeal may be lodged against a Decision of the FEI Tribunal in accordance with Article +162 (Appeals) of the GRs. +Article 4 - Provisional Measures +4.1. The FEI may impose provisional measures, including a provisional suspension, on the +Participant where there is a particular risk to the reputation of the sport, while ensuring +respect for Articles 3.1 to 3.4 of this Code. Where a provisional measure is imposed, a +Participant shall be entitled to apply to the FEI Tribunal for relief against such provisional +measures, including the lifting of a provisional suspension. +4.2. Where a provisional measure is imposed, this shall be taken into consideration in the +determination of any sanction which may ultimately be imposed. +Article 5 - Sanctions +5.1. Where it is determined that a violation has been committed, the FEI Tribunal shall impose +an appropriate sanction upon the Participant from the range of permissible sanctions set out +in Article 164 (Sanctions) of the GRs and which may range from a minimum of a Warning to +a maximum of life ban. +5.2. When determining the appropriate sanctions applicable, the FEI Tribunal shall take into +consideration all aggravating and mitigating circumstances and shall detail the effect of such +circumstances on the final sanction in the written decision. +5.3. Substantial assistance provided by a Participant that results in the discovery or +establishment of an offence by another Participant or Participants may reduce any sanction +applied under this Code. + +5.4. Once the period of the Participants’ ineligibility has expired, they will become automatically +re-eligible to participate in Competitions provided that they have: +i. completed to FEI’s satisfaction any official integrity education imposed on them as a +sanction by the relevant body; +ii. have paid, in full, any fine imposed under this Code and/or any order of costs made +against them by the relevant body; and +iii. have agreed to subject themselves to any reasonable and proportionate monitoring of +their future activities in connection with equestrian sport as the FEI may reasonably +consider necessary given the nature and scope of the violation that they have committed. +Article 6 - Mutual recognition and globalisation of the Decisions +6.1. Subject to the right of appeal, any decision issued in compliance with this Code (or its +equivalent) by any other Sporting Organisations will be recognised and respected by the +FEI. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 64 + +6.2. The FEI shall recognise and respect the relevant decision(s) made by any court of competent +jurisdiction which is not a Sports Organisation as defined under the Olympic Movement +Code on the Prevention of the Manipulation of Competitions. +6.3. A multisport events organiser’s disciplinary body’s decision does not prevent the FEI from +imposing its own sanction. +6.4 The FEI extends the sanctions imposed by a National Federation to all other National +Federations. +Article 7 – Implementation +7.1. Pursuant to Rule 1.4 of the Olympic Charter, all Sports Organisations bound by the Olympic +Charter agree to respect this Code. The FEI is bound by the Olympic Charter and therefore +agrees to respect the Code +7.2. The FEI commits to the implementation of the present Code within its own jurisdiction, ; +7.3. The Olympic Movement Code on the Prevention of the Manipulation of Competitions is hereby +incorporated by the FEI in its Rules and Regulations. +7.4. The FEI commits to carry out regular and continuous awareness raising initiatives. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 65 + +APPENDIX H - FEI OFFICIALS’ CODE OF CONDUCT + +As an FEI Official I undertake to respect all FEI Rules and Regulations at all times, and in particular +the FEI Code of Ethics and Conflict of Interest Policy and the FEI Code of Conduct for the Welfare of +the Horse. +I am aware that I am a representative of the FEI while officiating at any FEI Event (hereinafter the +“Event/s”). I am also conscious of my role as an authority and of the associated obligation to have +adequate knowledge of the principles of equestrian sport and the relevant FEI Rules and Regulations, +and to apply them at all times in a fair and consistent way. +I will fulfill all FEI requirements (including maintaining the necessary qualification) relevant to each +Event to which I am appointed. +While I am officiating: +• I will act in an appropriate and respectful manner towards humans and animals, paying +constant attention to their safety and I will carry out all duties in a professional manner. +• I will refrain from consuming alcohol and I will not use any substances and/or medications +that would impair my judgement. +• I will not compete at the Event. +• I will be willing to answer the questions of stakeholders (including but not limited to Athletes, +Owners and Trainers, Organisers, Grooms and my colleagues). I will take the time to politely +and objectively explain my decisions where possible. +• I will be familiar with all the relevant FEI Rules and Regulations and will be well prepared for +every Event. +• I will cooperate with the Organiser of the Event and with my colleagues. +• I will be punctual and dress appropriately. +I commit to avoid any actual or perceived conflict of interest. A conflict of interest is defined as any +personal, professional or financial relationship, including relationships of family members that could +influence or be perceived to influence objectivity when representing or conducting business or other +dealings for or on behalf of the FEI. +I will maintain a neutral, independent and fair position towards Athletes, Owners, Trainers, Grooms, +Organisers, other Officials and stakeholders. Financial and/or personal interests will never influence +my officiating duties and I will spare no effort to avoid any such perception. I agree not to make any +financial contributions, donations in cash or in-kind or otherwise to an Organiser in exchange for +being appointed as an Official to the Event. For the avoidance of any doubt, the direct payment of +travel expenses and/or accommodation expenses by an FEI Official is acceptable. +I will not engage in nationalistic judging. +Activities that lead or may lead to a conflict of interest when officiating at an FEI Event include but +are not limited to: +• Acting as a Chef d’Equipe or being responsible /co-responsible for selecting teams and/or +individuals or training Athletes within a NF present at the Event, if the teams and/or +individuals participate in a competition falling within the level and age group of the authority +of the Official. +• Being the Owner/part-Owner of a Horse taking part in a competition that I am officiating at. +• Being in a situation of financial dependence or gaining financial profit from participating +Owners, Athletes, Trainers or Organisers (excluding any payment(s) permitted under the +FEI Rules and Regulations, such as per diems). The same rule applies with regard to National +Federations or other organisations involved in the Event, if the dependence exceeds a +regular employment. Employees of participating National Federations cannot act as +President of the Ground Jury, Chief Steward, Veterinary Delegates, or Course Designer at +Official International Events, International Championships and Games. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 66 + +• Having a close personal relationship with an Athlete competing in a competition that I am +officiating at. +• Having recently treated a Horse competing in a Competition that I am officiating at. +On becoming aware of a potential Conflict of Interest I undertake to promptly notify the FEI HQ (or +where the conflict only arises and/or is identified on-site, the President of the Ground Jury) of any of +the above or other possible conflicts of interest or circumstances that may be perceived as such. +Conflicts must be avoided whenever practicable. However, conflicts may be linked to experience and +expertise that is necessary to qualify Officials. The specific balance between conflict and expertise is +regulated by the General Regulations and the relevant Sport Rules. +In the course of my duties or when representing the FEI I will refrain from making any public +statements, including to the media or in social media, that might cause harm to the FEI or to +equestrian sport in general. This includes statements that might create a perception of bias. +I will not place bets on Athletes and Horses competing at FEI Events or otherwise receive any financial +or other gain as a product of a particular result. +The breach of any obligation assumed under this Code of Conduct and/or any breach of the FEI Rules +and Regulations may lead to any of the following sanctions as stipulated in the FEI Rules: +• Warning letter +• Obligation to attend an FEI course and/or to pass an exam +• Fine +• Suspension from officiating duties (provisional or for a stated period of time) +• Removal from the relevant and appropriate FEI lists of Officials +• Any other sanctions as stated in the relevant FEI Rules and Regulations. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 67 + +APPENDIX I – FEI SAFEGUARDING POLICY AGAINST +HARASSMENT AND ABUSE + +Consistent with the objectives and principles of the FEI, the welfare of the equestrian community, +especially minors and adults at risk1, is of paramount concern. When any member of the equestrian +community, such as an Athlete, Support Personnel, Coach, Trainer, Groom, Official, volunteer or +staff member - is subjected to or engages in abuse or misconduct, it undermines the mission of FEI +and is inconsistent with the best interests of equestrian sport. All forms of harassment and abuse +are prohibited and the FEI will take appropriate action pursuant to this Policy where there is a risk +of harm within the context of participation in equestrian sport. + +The FEI is committed to promoting a safe environment for its members, Athletes, Support +Personnel, Coaches, Trainers, Grooms, Officials, volunteers and staff in all equestrian Disciplines. +The FEI has developed and adopted this Policy to set forth the efforts it will undertake to promote +a safe equestrian environment, both independently and in partnership with other necessary +parties, including National Federations, parents (or legal guardians), Athletes, and the equestrian +community. + +ARTICLE 1 - Definitions and Application + +1.1 Definitions +1.1.1 Harassment and Abuse + +Harassment and abuse can be expressed in five forms which may occur in combination or in isolation. +These include i) psychological abuse, ii) physical abuse, iii) sexual harassment, iv) sexual abuse, and +v) neglect. + +These forms of abuse are defined as: + +1. Psychological abuse — means any unwelcome act including confinement, isolation, + verbal assault, humiliation, intimidation, infantilisation, or any other treatment which + may diminish the sense of identity, dignity, and self-worth. + +2. Physical abuse — means any deliberate and unwelcome act – such as for example + punching, beating, kicking, biting and burning – that causes physical trauma or injury. + Such act can also consist of forced or inappropriate physical activity (e.g., age- or + physique- inappropriate training loads; when injured or in pain), forced alcohol + consumption, or forced doping practices. + +3. Sexual harassment — any unwanted and unwelcome conduct of a sexual nature, + whether verbal, non-verbal or physical. Sexual harassment can take the form of sexual + abuse. + +4. Sexual abuse — any conduct of a sexual nature, whether non-contact, contact or + penetrative, where consent is coerced/manipulated or is not or cannot be given. + +5. Neglect — within the meaning of this Policy means the failure of a coach or another + person with a duty of care towards the Covered Individual to provide a minimum level + of care to the Covered Individual, which is causing harm, allowing harm to be caused, + or creating an imminent danger of harm. + +Harassment and abuse can be based on any grounds including race, religion, colour, creed, ethnic +origin, physical attributes, gender, sexual orientation, age disability, socio-economic status and +athletic ability. It can include a one-off incident or a series of incidents. It may be in-person or online. + +Harassment and abuse often result from an abuse of authority, meaning the improper use of a +position of influence, power or authority by an individual against another person. + +1 Adults at risk is defined as “any person aged 18 or older who is engaged in activities in connection with the FEI (whether as +a Participant or otherwise) and who is, or may be, vulnerable to or unable to protect themselves against harm or the risk of +it (whether generally or a result of circumstances in which they find themselves at the relevant time) + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 68 + +1.1.2. Covered Individual means any person in one or more of the following categories: + +1. Athlete as defined in Appendix A of the GRs; +2. Accredited Persons at an FEI Event and/or FEI Meeting +3. FEI Representatives, such as FEI Board Members, Members of a Technical or Standing + Committee or Sub-Committee thereof, other members of a body or group designated by any + of the former to act on behalf of or advise the FEI (including but not limited to working + groups and task forces), and FEI employees; +4. Officials as defined in Appendix A of the GRs; +5. Organiser as defined in Appendix A of the GRs; +6. Person Responsible as defined in Article 118 of the GRs; +7. Support Personnel means any Coach, Trainer, Athlete, Horse Owner, Groom, Steward, + Chef d’Equipe, parent, spouse or partner, family member, team staff, Official, Veterinarian, + medical, or paramedical personnel or any other person assisting in any fashion a Person + Responsible participating in or preparing for an FEI Event. + +1.1.3. Protected Person means any individual participant in equestrian sport, including Athletes, +Support Personnel, Coaches, Trainers, Grooms, Officials, volunteers and staff in all +equestrian Disciplines. + +1.2 Application + +1.2.1. This Policy shall apply to all Covered Individuals. + +1.2.2. It shall be the personal responsibility of every Covered Individuals to make themselves +aware of this Policy including, without limitation, what conduct constitutes a violation of this +Policy and to comply with those requirements. Covered Individuals should also be aware +that conduct prohibited under this Policy may also constitute a criminal offence and/or a +breach of other applicable laws and regulations including other regulations of FEI or any +other Sports Organisations. Covered Individuals must comply with all applicable laws and +regulations at all times. + +ARTICLE 2 - Violations + +The following conduct constitutes a violation of this Policy: + +2.1 Psychological Abuse; +2.2 Physical Abuse; +2.3 Sexual Harassment; +2.4 Sexual Abuse; +2.5 Neglect; +2.6 Engaging, or attempting or threatening to engage, in conduct that directly harms the +physical and/or mental welfare and/or safety of one or more Protected Persons; +2.7 Posing a risk of harm\*1to the physical and/or mental welfare and/or safety of one or more +Protected Persons. +2.8 Complicity, i.e. assisting, encouraging, aiding, abetting, conspiring, covering up or any other +type of intentional complicity involving a violation of this Policy: +2.9 Retaliation as defined in 3.1 + +- ‘Harm’ is not a narrow concept and can mean different things in different contexts, but (in very + general terms) it can be considered as meaning ill-treatment or the impairment of health, welfare + or development. Harassment and abuse are examples of conduct that cause harm. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 69 + +2.10 Failure to cooperate + +1. Failing to cooperate with any investigation carried out by, or on behalf of, the FEI + in relation to a possible breach of this Policy, including, without limitation, failing to provide + accurately, completely and without undue delay any information and/or documentation + and/or access or assistance requested by the FEI as part of such investigation. + +2. Obstructing or delaying any investigation that may be carried out by, or on behalf + of, the FEI in relation to a possible violation of this Policy, including without limitation + concealing, tampering with or destroying any documentation or other information that may + be relevant to the investigation. + +It is not necessary for conduct (or attempted or threatened conduct) to take place in the context of +equestrian sport in order for action to be taken pursuant to this Policy, provided that the FEI considers +that any such conduct suggests a risk of harm to one or more Protected Person in the context of +their participation in equestrian sport. For example (and without limitation), in the event that a +Covered Individual has at any time been convicted of, warned/cautioned for, or charged with, any +offence that concerns relevant harm to other individuals (whether or not those individuals are +Protected Persons), that may form the basis of action under this Policy as a result of that Covered +Individual posing a risk of harm to one or more Protected Person in the context of their participation +in equestrian sport (regardless of whether or not the relevant offence, or alleged offence, took place +in the context of equestrian sport). For the avoidance of doubt, conduct that took place prior to this +Policy coming into effect may indicate a risk of harm within the meaning of Article 2.7. +ARTICLE 3 – Retaliation, Reporting, and Confidentiality + +Covered Individuals should report to the FEI, at the first available opportunity, full details of any +incident, fact or matter that comes to their attention or of which they are aware that could amount +to a violation of this Policy. +The FEI will report any behaviour, which in the reasonable opinion of the FEI, amounts to potentially +criminal behaviour to the appropriate legal authorities. + +3.1 Retaliation +Retaliation is any adverse action taken by a Covered Individual against a person participating in any +investigation or proceedings initiated by the FEI pursuant to this Policy. Retaliation by a Covered +Individual against a person for making an allegation, supporting a reporting party, or providing +information relevant to an allegation is a serious violation of this Policy. + +3.2 Reporting Harassment and Abuse at any time, including at FEI Events +For reporting any Harassment or Abuse, the FEI and/or the ECIU will take a report in the way that is +most comfortable for the person initiating the report including an anonymous, in-person, verbal, or +written report. Regardless of the method of reporting, it is helpful to the FEI and/or the ECIU to get +the following information: (1) the name of the complainant(s); (2) the type of misconduct alleged; +(3) the name(s) of the alleged victim(s); and (4) the name(s) of the individual(s) alleged to have +committed the misconduct. +Individuals may complete an Incident Report Form. Information on this form will include: +1. The name(s) of the complainant(s); +2. The type of misconduct alleged (including psychological abuse, physical abuse, sexual +harassment, sexual abuse, and neglect); +3. The name(s) of the alleged victim(s); +4. The name(s) of the individual(s) alleged to have committed the misconduct; +5. The approximate date(s) and location(s) where the misconduct was committed; +6. The names of other individuals who might have information regarding the alleged +misconduct; and +7. A summary statement of the reasons to believe that misconduct has occurred. + +The FEI will withhold the complainant’s name upon request, to the extent permitted by law. A copy +of the FEI Incident Report Form can be found at www.inside.fei.org. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 70 + +3.3. Confidentiality +To the extent permitted by law, and as appropriate, the FEI and/or the ECIU will handle any report +it receives confidentially and discreetly and will not make public the names of the complainant(s), +potential victim(s), or accused person(s); however, the FEI may disclose such names on a limited +basis when conducting an investigation, or reporting to the ECIU, or the relevant bodies or when +required to do so under applicable law. + +The FEI may update any individual who has filed a safeguarding report with the FEI on the status of +(i) their report; and/or (ii) the related safeguarding procedure (if applicable). The FEI’s provision of +such updates shall not constitute a violation of the confidentiality provisions of this Article 3.3. + +3.4. Anonymous Reporting +The FEI recognises it can be difficult to report an allegation of misconduct and strives to remove as +many barriers to reporting as possible. Anonymous reports may be made without the formality of +completing an Incident Report Form: +1. by completing the FEI Incident Report Form without including their name; +2. by expressing concerns of misconduct to the FEI and/or the ECIU; or +3. by expressing concerns in writing or verbally to one of the individuals on the Safeguarding +Protection Team. +Safeguarding Protection Team: The Safeguarding Protection Team shall be composed of individuals +as designated by the FEI Legal Director and its role is to protect individuals from harm, to promote +a safe environment, and to ensure any safeguarding concerns are addressed swiftly and +appropriately. +Please be aware that anonymous reporting may make it difficult to investigate or properly address +allegations. +ARTICLE 4 – FEI Investigation, Notification +Following the receipt of an allegation of a misconduct, the FEI may consider the circumstances in +which it will notify other Athletes and/or the parents (or legal guardians) of Athletes with whom the +accused individual may have had contact. At the FEI’s discretion, and as appropriate or required by +law, the FEI may notify relevant persons, i.e., competition managers, staff members, contractors, +volunteers, parents (or legal guardians), and/or Athletes of any such allegation that (a) law +enforcement authorities are actively investigating; or (b) that the FEI and/or the ECIU is +investigating. Advising others of an allegation may lead to additional reports of harassment or abuse +and other misconduct. +ARTICLE 5 – Opening a Safeguarding Procedure +Following an investigation by or on behalf of the FEI and/or the ECIU pursuant to this Policy, the FEI +shall evaluate all the evidence and shall decide whether or not to open a safeguarding procedure by +referring the matter to the FEI Tribunal. +Any case referred to the FEI Tribunal pursuant to this Policy will be dealt with according to the +procedures set out in the Internal Regulations of the FEI Tribunal. Where appropriate, the FEI may +wait until the outcome of any related criminal or civil investigation and/or proceedings is known +before deciding whether or not to refer a case to the FEI Tribunal. + +ARTICLE 6 – Jurisdiction & Appeal +6.1. The FEI Tribunal shall have jurisdiction to decide on alleged breaches of this Policy in the +first instance according to the process set out in Chapter VIII of the GRs (The Legal System). +The FEI Tribunal may, either on its own initiative or upon the application of one or all of the +parties concerned, stay the proceedings before the FEI Tribunal pending the outcome of any +related criminal or civil investigation and/or proceedings. + +6.2 An Appeal may be lodged against a Decision of the FEI Tribunal in accordance with Article +162 (Appeals) of the GRs. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 71 + +ARTICLE 7 – Provisional Measures + +7.1. The FEI may impose provisional measures, including a provisional suspension, on the +Covered Individual. The FEI shall also be entitled to recognise and apply Provisional +Suspensions and/or provisional measures imposed by other bodies, such as National +Federations or Safeguarding authorities. Where a provisional measure is imposed or +recognised and applied by the FEI, a Covered Individual shall be entitled to apply to the FEI +Tribunal for relief against such provisional measures, including the lifting of a Provisional +Suspension. + +7.2. Where a provisional measure is imposed, this shall be taken into consideration in the +determination of any sanction which may ultimately be imposed. + +ARTICLE 8 – Sanctions + +8.1. Where it is determined that a violation has been committed, the FEI Tribunal shall impose +an appropriate sanction upon the Covered Individual from the range of permissible sanctions +set out in Article 164 (Sanctions) of the GRs, including a lifetime ban. + +8.2. When determining the appropriate sanctions applicable, the FEI Tribunal shall take into +consideration all aggravating and mitigating circumstances and shall detail the effect of such +circumstances on the final sanction in the written decision. + +8.3 The FEI shall be entitled to prevent any person (regardless of whether they are a Covered +Individual or not) convicted of a criminal offence which would constitute a violation of this +Policy from participating in any meetings or activities surrounding any Competition or Event, +including as a spectator. + +ARTICLE 9 – Mutual Recognition +9.1. Subject to the right of appeal, any decision taken by the FEI pursuant to this Policy must be +recognised and respected by all National Federations. + +9.2 Where the FEI is informed that a Covered Individual has been: +(i) convicted of a criminal offence which would constitute a violation of this Policy; +or +(ii) held by their National Federation or any other competent sports governing body +to which the Covered Individual is subject, to have committed a violation which +would constitute a violation under this Policy, the FEI shall recognise the applicable +conviction/decision imposed. + +Where appropriate, the FEI reserves the right to open a separate safeguarding procedure +against the Covered Individual in relation to their FEI related activities. + +ARTICLE 10 –Duty to inform +National Federations shall promptly inform the FEI of any allegations (where possible) and/or +sanction(s) imposed on any person under their jurisdiction relating to any conduct falling within the +scope of Article 2 of this Policy. +The FEI shall promptly inform the National Federations of any allegations (where possible) and/or +sanction(s) imposed on any person under their jurisdiction relating to any conduct falling within the +scope of Article 2 of this Policy. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 72 + +APPENDIX J – Rationale for the Unsanctioned Events +Provisions + +1. The primary mission of the FEI, as the world governing body of equestrian sport, is ‘to + advance the orderly growth of equestrian sport worldwide by promoting, administering and + regulating humane and sportsmanlike international competition in the traditional equestrian + Disciplines’. + +2. At the core of that mission are the following two fundamental principles: + +2.1 In each equestrian Discipline, the welfare of the Horse must be the paramount +consideration at all times. It must never, in any circumstances, be subordinated to +competitive or commercial considerations. + +2.2 Equestrian sport depends, for its credibility, on public acceptance derived from the +integrity of its competitions. Behind this precept lies the premise that the best Athletes +should win fairly and squarely, having competed under even and equitable conditions and +under Rules that are themselves fair, realistic, and applied with scrupulous competence and +even-handedness. No result can be meaningful or valid if it has not been achieved on a level +playing-field. + +1. The FEI can only protect and promote those two principles by putting in place detailed + Regulations protecting Horse welfare and competition integrity (such as the FEI Code of + Conduct for the Welfare of the Horse, the FEI Veterinary Regulations, and the FEI Equine + Controlled Medication Rules) and the integrity of Competition (such as the FEI Anti-Doping + Rules For Human Athletes and the FEI Equine Anti-Doping and Control Medications + Regulations and the FEI Code On The Prevention Of The Manipulation Of Competitions and + by making acceptance of International Events into the official Calendar conditional upon the + Organiser adopting all of those Regulations and making them binding on all participants in + those Events. Only by these means can the FEI ensure the uniform application of the + necessary Regulations in all International Events, and hold all Event Organisers and + participants accountable under those Regulations for conducting themselves in a manner + that protects the safety and integrity of the sport. + +2. In recent years, equestrian sport has seen an increase in the number of events being + promoted by private entrepreneurs who avoid regulation by and accountability to the FEI by + organising their events outside of the official Calendar. Such Unsanctioned Events threaten + to undermine the FEI’s ability to achieve its mission in the following ways: + +4.1 The core purpose of the official Calendar to ensure that undue demands are not +placed on Horses or Athletes participating in International Events. Unsanctioned events +circumvent (and so undermine) those protections. + +4.2 Unsanctioned Events are not subject to FEI Regulations, and their organisers and +participants are not accountable to the FEI for compliance with such regulations. As a result, +the FEI has no way of safeguarding the welfare of Horses and Athletes participating in such +events, or of protecting the integrity of the events. The same may be true at the national +level if a national event is conducted outside national rules and even in circumstances where +the National Federation expressly objected. + +4.3 This presents a risk of great harm to the sport both directly (through physical harm +to Horses and Athletes participating in Unsanctioned Events) and indirectly (by undermining +public confidence in the ability of the FEI to protect the safety and integrity of the sport). +The public is unlikely to appreciate fully the distinction between sanctioned and Unsanctioned +Events, and so if problems occur in Unsanctioned Events the image of the entire sport will +suffer, and public confidence in the ability of the FEI to maintain the integrity of the sport +and to protect the welfare of its participants will be undermined, to the great detriment of +the sport as a whole. + +1. The FEI recognises the need to be proportionate in its regulation of the sport, and in + particular to intervene no further than is necessary to protect the sporting imperatives + identified above. + +Therefore: + +5.1 The Unsanctioned Event provisions do not prevent Athletes or Officials participating +in Unsanctioned Events, or Owners entering their Horses in Unsanctioned Events, if they so + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 73 + +choose. Instead, reflecting the principle that those who benefit from the collective efforts +of the FEI and its stakeholders should not at the same time participate in activities that +undermine those efforts, it prevents simultaneous participation in both sanctioned and +Unsanctioned Events, by making any Athlete, Horse or Official that participates in an +Unsanctioned Event ineligible to participate for a specified period in sanctioned events. + +5.2 It limits the period of ineligibility to six months, in the hope that this will be sufficient +to protect against the risks identified above. It also allows for a waiver of that period of +ineligibility in exceptional circumstances. If this limited period of ineligibility proves to be +insufficient, it will be reviewed and (if necessary) lengthened. + +5.3 It is not triggered by participation in Unsanctioned Events that the National +Federations authorise or have no express objection to, such as local events run outside the +NF structure but with the knowledge and acceptance of the NF. Again, however, if this is +abused, it may be necessary to revisit and tighten the regulation. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 74 + +APPENDIX K – Calendar Application Procedure and +consequences of cancellations of Jumping Events + +All references to 5\* and 4\* Jumping Events in this Appendix include: +o CSI; +o CSIO; and +o FEI World Cup Events. + +1.1. Calendar Application Fees and Calendar Application Deposit + +A. The Calendar Application Fees as specified in FEI Financial Charges apply. +B. Each Calendar Application for a 4\* and 5\* Jumping Event taking place on or after 1 January +2024 is subject to the payment of a deposit (a “Calendar Application Deposit”) in the amount specified +in the table below. +Upon receipt of the Calendar Application, the FEI will issue an invoice to the NF for the applicable +Calendar Application Deposit, such invoice to be paid within 30 days. +The Calendar Application Deposit paid in relation to an Event will be credited against the related +Organising Dues payable to the FEI after that Event has taken place. +CALENDAR APPLICATION DEPOSIT +5*: CHF 10’000 +4*: CHF 5’000 + +If the Event is cancelled (other than by reason of a Force Majeure Event), the FEI will retain the +Calendar Application Deposit and it will not be credited against Organising Dues of future Events of +the Organiser (or Related Organiser). For more details about Cancellations see section 1.4 below. +1.2. Late Date Application Fee and Date Changes to the Approved Calendar +Any Late Date Application Fee and Date Changes to the Calendar Fee as specified in the FEI Financial +Charges shall apply. Calendar Application Deposits are also payable for Late Date Applications and +the process set out in paragraph 1.1 above shall apply, it being understood and agreed that the FEI +Secretary General may take appropriate action including the removal of the Event if the applicable +Calendar Application Deposit has not been paid. +1.3. Calendar Applications for 5\* Jumping Events +Applications for all CSI5\* and CSIO5\* Events must be received by the FEI Secretary General by 1 +May prior to the year in which the Event takes place1. +Dates must be subsequently confirmed by the National Federations/OCs by 1 June of the year before +the Event takes place. The FEI Secretary General shall then approve the Calendar for all 5\* Jumping +Events for the following year in principle by 31 July. If 31 July falls on a non-business day in Lausanne, +Switzerland, the Calendar shall be approved on the following business day. + +1 For the avoidance of any doubt, NFs may send Calendar Applications for CSI5\* and CSIO5\* by 1 May 2023 for Events +taking place in 2024 and such Calendar Applications are not considered as Late Date Applications. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 75 + +For all other Jumping Events, the FEI Secretary General shall receive Calendar Applications by 1 +October prior to the year in which the Event will take place. +1.4. Cancellations of 5*and 4* Jumping Events +The below Cancellation Fees apply for 5\* and 4\* Jumping Events only. These Cancellation Fees do +not apply to cancellations due to Force Majeure Event. It shall be for the FEI Secretary General to +decide in their sole discretion if the stated reason for the cancellation of an Event qualifies as a Force +Majeure Event. Any other cancellation of other Jumping Events or for Events in any categories in the +other FEI Disciplines may be dealt with according to other provisions of the FEI Rules and Regulations. +(all amounts below are in CHF) + +1st CANCELLATION: +As of 1 January 2024: OC’s first cancellation during a Calendar Year +Cancellation less Cancellation less +Cancellation than 12 weeks but than 8 weeks but Cancellation during the +more than 12 more than 8 weeks more than 4 weeks period 4 weeks before the +weeks before before the Event before the Event Event week up until the +the Event start of the Event & during +the Event +5\* 0 2’500 7’500 12’500 +4\* 0 500 2’500 7’500 + +Any Cancellation Fee stated above shall be paid within 30 days of receipt of an invoice from the FEI. +If the amount is not paid within the 30 day deadline, the next Jumping Show of the OC (or Related +OC) (after the 30 day deadline) in the Calendar will be removed (and the Calendar Application Deposit +related to the cancelled Event and the removed Show will be lost). Any OC that is fined under this +mechanism shall not be entitled to make a Late Date Application for the current year either directly +or via a Related OC. +The above penalty mechanism will not apply in case of cancellation due to a Force Majeure Event. + +2nd CANCELLATION: +As of 1 January 2024: OC’s (or Related OC’s) second cancellation within a 365 day period after the +1st Cancellation. +Cancellation less Cancellation less than Cancellation during the +Cancellation than 12 weeks but 8 weeks but more period 4 weeks before the +more than 12 more than 8 than 4 weeks before Event week up until the +weeks before weeks before the the Event start of the Event & during +the Event Event the Event +5\* 2’500 7’500 12’500 20’000 +4\* 500 2’500 7’500 12’500 + +Any Cancellation Fee stated above shall be paid within 30 days upon receipt of an invoice from the +FEI. If the amount is not paid within the 30 day deadline, the next Jumping Show of the OC (or +Related OC) (after the 30 day deadline) in the Calendar will be removed (and the Calendar Application +Deposit related to the cancelled Event and the removed Show will be lost). Any OC that is fined under + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 76 + +this mechanism shall not be entitled to make a Late Date Application for the current year either +directly or via a Related OC. +The above penalty mechanism will not apply in case of cancellation due to a Force Majeure Event. + +3rd CANCELLATION: +As of 1 January 2024: OC’s (or Related OC’s) third cancellation in a 365 days period after the 2nd +Cancellation. +OC’s (or Related OC’s) Shows in all FEI Disciplines in the Calendar for the next 365 day period shall +be removed from the FEI Calendar (and the Calendar Application Deposit related to the cancelled +Event and the removed Show(s) will be lost). Any OC that is fined under this mechanism shall not be +entitled to include any Event in any FEI Discipline in the FEI Calendar during that 365 day period +either directly or via a Related OC. +The above penalty mechanism will not applied in case of cancellation due to a Force Majeure Event. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 77 + +APPENDIX L – Key Event Requirements (KERs) System + +There are 14 KERs as outlined below that shall be complied with by the relevant Organiser. KERs 1- +10 are related to Horse welfare and Horse and human safety, and are covered under FEI Veterinary +Regulations. Medical services (KER 11) is covered by FEI General Regulations, while Field of Play, +Training/Schooling, and Footing (KERs 12-14) are covered under relevant FEI Discipline Rules. + +KERs FEI Regulation(s) reference(s) +1 Event biosecurity FEI Veterinary Regulations (VR) +Art. 1027 and 1008.11 +2 Veterinary services & facilities FEI VR Art. 1007.2 +3 Stable cleanliness and disinfection FEI VR Art. 1008.5 +4 Stable security & access control FEI VR Art. 1008.13 - 1008.16 +5 Stable size FEI VR Art. 1008.1 +6 Stable ventilation FEI VR Art. 1008.6 b) +7 Drinking water for horses in Stables FEI VR Art. 1008.6 e) +8 Fire precautions & safety procedures in Stables FEI VR Art. 1008.6 f) +9 Stable area circulation FEI VR Art. 1008.6 h) and i) +10 Horse inspection FEI VR Art. 1011.2 +11 Medical services FEI General Regulations Art. +109.10.1 and 109.10.3 +12 Field of Play FEI Jumping Rules Art. 241 +FEI Dressage Rules Art. 411.3 +FEI Para Dressage Rules Art. +8407.2 +FEI Eventing Rules Art. 542, 550 +FEI Endurance Rules Art. 813.1, +814.4.2, 814.4.4, 819.1 +FEI Driving and Para Rules Art. +950, 960.2, 960.1.5,972.1.2, +Annex 1 +FEI Vaulting Rules Art. 715.1, +715.4715.5, 715.7 +13 Adequate availability to training/schooling FEI Jumping Rules Art. 242 +FEI Dressage Rules Art. 418.2 and +418.3 +FEI Para Dressage Rules Art. +8415.2 and 8415.3 +FEI Eventing Rules Art. 535.3, +535.4 +FEI Endurance Rules Art. 813.1.4 +FEI Driving and Para Rules Art. +950.5 and 972.1.3 +FEI Vaulting Rules Art. 715.2 and +715.3 +14 Footing FEI Jumping Rules Annex III +FEI Dressage Rules Art. 411.9 +FEI Para Dressage Rules Art. +8407.8 +FEI Eventing Rules Annex E +FEI Endurance Rules Art. 818.3 +FEI Driving and Para Rules – No +rule +FEI Vaulting Rules Art. 715.1 +Monitoring +The FEI will monitor the KERs using the FEI Official(s) Reports and any other means as deemed +appropriate and necessary. +Follow-up and Non-Compliance +The FEI will monitor compliance with the KERs and do the follow-up as necessary and appropriate +based on the KERs Follow Up Protocol as established by the FEI and published on FEI website. In +case of non-compliance, the FEI may take measures, including but not limited to removing any +Competition and/or Event from the Calendar and/or not accepting any Competition and/or an Event +in the Calendar in accordance with Article 112 of the GRs. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 78 + +APPENDIX M – FEI Social Media Policy + +1. Purpose + The purpose of this FEI Social Media Policy is to provide guidelines for all persons who participate in + FEI activities including but not limited to Athletes, Officials, Accredited Persons, FEI Representatives, + Organisers, Support Personnel, Persons Responsible (each an “FEI Participant”) regarding their use + of social media platforms. FEI Participants should be mindful of their actions and the potential impact + their online presence can have on their professional and personal reputation, integrity, and the + integrity of the FEI and equestrian sport. The FEI fully respects the principle of free speech; at the + same time the FEI wants all FEI Participants to be able to engage with in equestrian sport in a safe + and respectful online environment. +2. Personal Responsibility + FEI Participants are personally responsible for their online activities and should act in a manner that + upholds the values and standards of their activity or role. They should exercise good judgement and + consider the potential consequences of their posts and interactions on social media platforms. +3. Professional Conduct + FEI Participants should maintain a professional image and avoid engaging in conduct that may + compromise their impartiality, integrity, or credibility. They should not make derogatory , offensive + , or inflammatory comments about other Participants, the FEI or any other individuals involved in + equestrian sport. Publicly expressing personal biases or making discriminatory remarks is strictly + prohibited. Engaging in online disputes or public arguments or targeting a particular individual for + specific criticism/comment is strongly discouraged. +4. Respect and Sportsmanship + FEI Participants should treat others with respect and demonstrate sportsmanship both on and off + social media platforms. They should refrain from engaging in personal attacks, harassment, or any + form of online bullying. Constructive and respectful discussions are encouraged, while maintaining + the integrity of the sport and its participants. +5. Confidentiality and Privacy + FEI Participants must respect the privacy and confidentiality of other FEI Participants and equestrian + sport. They should not disclose sensitive or confidential information that could compromise the + fairness and integrity of the sport. +6. Accuracy and Responsibility + FEI Participants should strive to provide accurate and reliable information on social media platforms. + They should fact-check before sharing or commenting on news or events related to equestrian sport. + Sharing false information or spreading rumours can have a detrimental effect on the sport and its + stakeholders. +7. Transparency + If FEI Representatives and/or FEI Officials choose to discuss FEI related matters on social media, + they should clearly indicate that they are expressing personal opinions and not representing the + official views of the FEI. It is important to avoid creating confusion or misleading the public. Clarifying + their personal capacity when expressing opinions related to equestrian sport is essential to + maintaining transparency. +8. Conflict of Interest + FEI Officials must disclose any potential conflicts of interest that may arise from their online activities. + They should refrain from promoting or endorsing products, services, or organizations that may + compromise their impartiality or raise questions about their integrity as FEI Officials. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 79 + +1. Use of Media Content + FEI Participants should respect intellectual property rights and avoid unauthorised use or distribution + of copyrighted material, including photographs, videos, or other media content. Properly crediting + the original source when sharing such content is encouraged. +2. Reporting Violations + If an FEI Participant becomes aware of any violations of this FEI Social Media Policy by an FEI + Participant, they should report such incidents to the FEI. It is the collective responsibility of all FEI + Participants to maintain the highest standards of conduct and a positive and respectful online + environment. +3. Consequences of Policy Violations + Violations of this FEI Social Media Policy may result in disciplinary action, including but not limited to + Warnings, Fines, Suspensions (including a Provisional Suspension), Fines. The severity of + consequences will be determined based on the nature and impact of the violation. + Notwithstanding the foregoing, the FEI reserves the right to request an FEI Participant to + remove/take down/delete a social media post if in the opinion of the FEI (acting reasonably) such + post violates this Social Media Policy. Failure by an FEI Representative to promptly comply with the + FEI’s request can be taken into consideration by the FEI and/or FEI Tribunal, as appropriate, when + considering the relevant disciplinary action/sanctions. + + + +1. Derogatory comments are remarks or statements that belittle, demean, or disparage + someone or something, often in a disrespectful or offensive manner. These comments are intended + to insult or degrade a person, group, idea, or attribute, and they can be based on stereotypes, + prejudices, or biases. Derogatory comments can be hurtful, offensive, and are typically aimed at + diminishing the worth or dignity of the subject. + Derogatory comments can take various forms, such as: + + + +1. Name-calling: Using insulting or offensive terms to refer to someone, often based on their + appearance, identity, or characteristics. +2. Stereotyping: Making generalized, negative assumptions about a group of people based + on their race, religion, gender, or other attributes. +3. Mockery: Ridiculing or making fun of someone, their beliefs, or their actions in a hurtful or + disparaging way. +4. Insults: Directly attacking a person’s character, intelligence, professionalism, personal + ethics or abilities with the intent to demean or humiliate them. +5. Slurs: Using offensive or discriminatory language that targets a specific racial, ethnic, or + social group. + The above list is non-exhaustive. + + + +1. Offensive comments are remarks or statements that are likely to cause discomfort, + displeasure, or distress to others. These comments can be offensive in various ways, including being + vulgar, disrespectful, or hurtful. What is considered offensive can vary widely from one person or + culture to another, as it is often influenced by individual sensitivities and social norms. + Offensive comments can encompass a range of topics and can be related to matters of: + + + +1. Taste: Comments that offend someone’s sense of decency, good manners, or aesthetics. + For example, making lewd or obscene remarks. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 80 + +1. Morality: Comments that challenge someone’s moral values or ethical principles. This may + involve discussions about controversial topics like religion, ethics, or social issues. +2. Sensitivity: Comments that target sensitive topics or personal experiences, such as + someone’s appearance, abilities, or past traumas. +3. Cultural or Social Norms: Remarks that go against the accepted norms, practices, or + beliefs of a particular culture or society. + The above list is non-exhaustive. + + + +1. Inflammatory comments are remarks or statements that are deliberately designed to + provoke strong negative emotions, such as anger, outrage, or resentment in others. These comments + are typically intended to escalate tensions, provoke conflict, or create a hostile or incendiary + atmosphere. The primary purpose of inflammatory comments is to spark a reaction, often in a + confrontational or aggressive manner. + Inflammatory comments can include: + + + +1. Provocation: Statements that aim to antagonize or irritate individuals or groups, often by + challenging their beliefs, values, or opinions. +2. Insults: Harsh and demeaning language meant to personally attack or humiliate someone, + thereby eliciting a strong emotional response. +3. Misinformation or Disinformation: Spreading false or misleading information to + manipulate opinions and provoke outrage or fear. +4. Sensationalism: Exaggerating or distorting facts or events in a way that amplifies their + emotional impact and encourages strong reactions. +5. Divisive Rhetoric: Encouraging division, polarization, or conflict by targeting and + accentuating differences among people or groups. + The above list is non-exhaustive. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 81 + +APPENDIX O – The FEI Equestrian Charter + +Equine welfare involves the physical, psychological, social and environmental wellbeing of the Horse, +and all Horses involved in sport and leisure activities should be able to live a good life. The FEI +requires all those involved in sport involving Horses adhere to the FEI Code of Conduct, and to +acknowledge and accept that at all times the welfare of the Horse must be paramount by pledging +to the FEI Equestrian Charter. +1. I understand that it is a privilege to involve Horses in sport and this comes with +responsibilities to the Horse. +2. I commit to respecting the Horse as a sentient creature capable of feeling both positive and +negative emotions, and to ensuring its welfare is always my priority. +I undertake to continually develop my understanding of Horse behaviour and welfare needs, seeking +evidence-based sources of information, and to proactively use this knowledge to provide a good life +for Horses with which I am involved. + +General Regulations, 24th edition, 1 January 2020, updates effective 1 January 2026 82 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/Geschichten/Anekdote_Meldestelle.md b/docs/02_Domain/Reference/Geschichten/Anekdote_Meldestelle.md new file mode 100644 index 00000000..a9b05e7e --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/Geschichten/Anekdote_Meldestelle.md @@ -0,0 +1,692 @@ +# Anekdote Meldestelle + +Ich bin diesmal die Meldestelle für ein kleines Turnier, z.B. ein "CDN-C Neu" bzw. "CSN-C Neu" am "Musterhof". + +Sagen wir in der Ausschreibung stand "Meldestelle geöffnet ab 15 Uhr", das Turnier findet Samstag und Sonntag statt. + +Also, am Freitag mache ich mich auf den Weg zum Turnier, aus Erfahrung achte ich darauf, dass ich mehr als rechtzeitig am Turniergelände eintreffe. + +Meistens bin ich schon ca. 2-3 Stunden vor der offiziellen Öffnungszeit vor Ort. + +Also treffe ich ca. 12 Uhr am Turniergelände ein. + +"Hallo? Ist hier jemand?" + +Ich mache mich auf die Suche nach den Verantwortlichen, oder irgendjemanden, der mir sagen kann, wo ich meine "Meldestelle" aufbauen kann. + +Da ein ein Stallbursche, er spricht kaum deutsch und kein englisch, aber mit Händen und Füßen haben wir uns dann doch noch verständigen können und er weis jetzt, wonach ich suche. + +Leider hat er auch keine Ahnung wo ich meine "Meldestelle" aufbauen kann. + +Jetzt machen wir uns zu zweit auf die Suche nach einer Person, die mir weiterhelfen kann. + +Endlich, nach einer gefühlten Stunde auf der Suche, haben wir ein Vereinsmitglied gefunden, das mir sagen kann, wo ich meine "Meldestelle" aufbauen kann. + +Echt, jetzt? + +Im letzten Winkel vom Turniergelände in einem schäbigen alten Holzhäuschen, das so aussieht und die Größe ist wie ein "Plumpsklo" auf einer Alm-Hütte. + +Naja, zumindest habe ich so was Ähnliches wie einen Schreibtisch und einen Klappsessel. + +Ich: "Karin, könnte ich vielleicht noch Strom haben?" + +Karin ist das Vereinsmitglied, sie ist in dem Verein die "Kassenführerin". + +Karin: "Ah, ja, muss nur schauen woher. Ich kümmere mich darum." + +Ich: "Danke, dass wäre sehr hilfreich" + +Okay, Karin ist auf der Suche nach dem Strom. + +Zum Glück habe ich meine keine USV mitgenommen, damit ich zumindest kleine Stromausfälle kompensieren kann. + +Das "Plumpsklo" ist noch staubig, also reinige ich ein wenig, bevor ich meinen Laptop aufstellen kann. + +Es ist mittlerweile schon 14 Uhr. + +Hmmm, wie soll ich jetzt ein Netzwerk aufbauen zum Richterturm? + +Was habe ich mit als Meldestelle: + +\- einen Internet-Würfel von A1 + +\- 3x Laptops Meldestelle Rechenstelle und Richter (bei kleinen Turnieren ist nur gemeinsames Richten, bei Springturnieren klopft der Zeitnehmer die Ergebnisse ein) + +\- 2x Switches + +\- 2x 50m Outdoor-Netzwerk-Kabeln + +\- 2x WLAN-Outdoor Access-Point von tplin CPE210 Sender Empfänger + +\- einige 1-2 m Netzwerk-Kabeln + +\- einen Laserdrucker-SW \+ Papier + +\- 1x USV EATON 3S700D für die Meldestelle + +Geht sich das noch aus, bevor ich die Meldestelle offiziell öffnen muss? + +Schauen wir mal, wo der Richter-Turm ist. + +War ja klar, der Austragungsplatz ist genau hinter dem Stallgebäude und die Reithalle genau am anderen Ende des Geländes. + +Wo kann ich meine Accesspoints montieren, ohne im Weg zu sein mit dem Kabel? + +Während ich so am Gelände herumlaufe und mir Gedanken mache, wie ich das Netzwerk aufbauen kann, läuft mir ein Reiter entgegen. + +"Hallo, du\! Bist du die Meldestelle?" + +Ich: "Ja, servus" + +Reiterin: "Kann ich schon Nennen?" + +Ich: "Ja sicher, im Internet. Brauchst nur den Link zum Online-Nennen anklicken." + +Reiterin: "Kann ich es nicht gleich persönlich bei dir machen? Ich habe kein Download-Guthaben mehr und das Internet funktioniert hier nicht wirklich" + +Ich: "Okay, komm mit, ich muss nur noch den Computer hochfahren" + +Reiterin: "Super, danke" + +Bei meinem "Plumpsklo". + +Ich schalte den Computer ein, natürlich noch im Akku-Betrieb, denn Strom habe ich noch immer nicht. + +Ich: "Okay, kann los gehen. Kopfnummer bitte?" + +Reiterin: "Kopfnummer? Die habe ich nicht." + +Ich: "Okay, welchen Bewerb möchtest du denn gehen?" + +Reiterin: "Reiternadel" + +Ich: "Ah, okay. Für diesen Bewerb muss das Pferd nicht registriert sein. Wie ist denn der Name des Pferdes?" + +Reiterin: "Also, wir nennen Ihn immer nur Hansi, aber ob das sein richtiger Name ist weis ich nicht" + +Ich: "Okay, weißt du was? Ich nenne dich jetzt einmal in den Bewerb mit dem Pferd Hansi und du fragst einmal nach, wie er wirklich heißt, okay?" + +Reiterin: "Super, danke" + +Ich lege ein neues Pferd an mit dem Namen "Hansi", sonst habe ich keine Infos. + +Das Programm erstellt mir eine selbst generierte Kopfnummer aus z.B: "C001" und dann fortlaufend für alle neu erstellten Pferde, die nicht Turnierpferde registriert sind und nur für Bewerbe, die keine erfordern. + +So, jetzt habe ich ein Pferd namens Hansi mit der Kopfnummer C001 im System. + +Ich: "Wie ist dein Name?" + +Reiterin: "Ich? Susi Jur..." + +Ich: "Okay, tut mir leid, ich habe deinen Nachnamen nicht ganz verstanden. Kannst du mir deinen Nachnamen bitte noch einmal wiederholen?" + +Reiterin: "Juritschenkowz" + +Ich: "Juri.. wie weiter? Kannst du mir deinen Namen bitte Buchstabieren?" + +Reiterin: "J U R I T sch" + +Ich: "das "sch" Siegfried Cäsar Heinrich ? Oder schreibt man es anders?" + +Reiterin: "Ich heiße nicht Siegfried." Ich heiße Susi" + +Ich: "Bist du bitte so freundlich und kannst mir hier deinen kompletten Namen aufschreiben, ich glaube, somit tun wir uns am leichtesten." + +Reiterin: "Okay, wars das jetzt, oder muss ich noch etwas tun?" + +Ich: "Nein, alles okay. Du kannst dann heute Abend so gegen 20 Uhr die Startlisten aus www.XXX.at abrufen, okay?" + +Reiterin: "So spät?" + +Ich: "Ja, ich habe noch einen langen Tag" + +Reiterin: "Danke, bis morgen" + +Susi geht zufrieden weiter, ich suche nach ihrem Namen im System. + +Fehlanzeige, keine Juri... in den ZNS-Daten, also lege ich die Reiterin einmal so an, wenn Sie wieder kommt werde ich hoffentlich die Daten vervollständigen können, denn mit diesem Ergebnis vom Turnier könnte Sie auch die Reiter-Lizenz erreiten. Voraussetzung natürlich, dass die Daten vollständig und korrekt sind, gilt übrigens auch für Reiter aus Deutschland, dass diese Ergebnisse in Ihrem Verband anerkannt werden. + +Okay, 14:30 Uhr + +Na super, Netzwerk habe ich noch nicht aufgebaut und Zeit dafür habe ich auch keine mehr dafür. + +Meldestellen-Handy, stimmt die Nummer in der Ausschreibung mit dem Handy überhaupt überein? + +Probe: 0664 12 12 123 + +Ja, Akku ist voll, ich bin mit Handy und Laptop bereit. + +Karin taucht auf. + +Karin: "Ich hab deinen Strom\!" + +Ich: "Super" + +Karin: "Brauchst du noch was?" + +Ich: "Vielleicht einen Kaffee?" + +Karin: "Muss ich schauen ob wir schon einen haben" + +Ich: "Dass, wäre echt toll" + +Was will man mehr? + +Frische Luft im Plumpsklo neben dem Misthaufen, Strom, aja, habe ich überhaupt Internet? + +Mal schauen, okay bisschen, speed-test download gerade einmal 10MB/s + +Handyempfang schlecht, aber vorhanden. + +ca. 14:40 Uhr + +Ring ring Meldestellen Händy läutet + +Ich: "Meldestelle, Musterhof Guten Tag" + +Anrufer: "Ah, bist es nicht du Matthias?" + +Ich: "Nein, ich bin es Mo dieses Wochenende mach ich die Meldestelle am Musterhof" + +Anrufer: "Ah, okay. Tragst du mich mit meinen Pferden in die A's und L's ein?" + +Ich: "Ah, du bist es, Petra hab dich nicht gleich erkannt. Der Empfang hier ist ziemlich schlecht. Welche Pferde hast du denn mit?" + +Petra: "Tschuldigung, servus Mo\! Ja, ich habe Seppi, Weißdorn und die Obora mit. Weißt eh welche Reihenfolge” +Ich: “Ich glaube, das werde ich schon schaffen” +Petra: “Danke, bist später\!” + +Okay, Petra, wie war noch Ihr Nachnahme Sie hat ja vor kurzen geheiratet. Aja, Sie heist jetzt Musterfrau. +Seppi, den kenne ich, aber wie war noch der Turniername? Sebastian, ja da habe ich Ihn ja, “Sebastian Von Seebenstein” A357, das ist der junge mit dem will Sie sicher nur die A-Bewerbe gehen. +Weißdorn, da haben wir Sie ja “Weißdorn by Gewizda” 8936, in die L-Bewerbe. +Und dann noch “Tuchlaub by Oboras” 9056, ebenfalls in die L-Bewerbe. +Erledigt. + +Ring ring … + +Das geht jetzt sicher 1-2 Stunden so weiter. + +17:30 Uhr + +Mal schauen wie viele Starter wir schon habe, okay für das “CSN-C Neu” haben wir schon 150 Starter. Für das kleine Turnier gar nicht schlecht. +Dressur sieht noch etwas mager aus, mit derzeit nur 23 Startern. +Naja, was will man machen, ist halt so. + +Zeitplan? +Ist der Parcoursbauer schon da? Der Markus ist doch normalerweise immer früher da, um den Parcours für den ersten Bewerb aufzustellen. + +Karin, läuft wieder bei mir vorbei. +Ich: “Karin\! Hast du vielleicht schon den Markus gesehen?” +Karin: “Markus wer?” +Ich: “Der Parcoursbauer” +Karin: “Acht, den meinst du. Nein, er hat angerufen und hat gemeint, er kommt morgen gleich ganz in der Früh.” +Ich: “Danke\!” + +Wieder typisch für Ihn, immer alles auf den letzten Drücker. +Okay, zum planen, wie lange wird ein Reiter brauchen? +Die ersten Bewerbe, sind welche für Anfänger oder junge Pferde, denen geben wir mehr Zeit. +Countdown: 45 Sek. +Parcours: 350 m/min Erlaubte Zeit: 60 Sek. Idealzeit: \-10% \= 54 Sek. +sagen wir zum Kalkulieren in den ersten Bewerbe (1 \- 5\) 2 min./Starter +Siegerehrungen gibt es keine, sondern nur Mascherln (Schleifen) bei 0 Fehler direkt beim Ausritt vom Bewerbsplatz. +Wir haben nicht so viele Starter, das wird schon passen. +Eine kleine Mittagspause für die Richter, sagen wir 15 min. +zwischen den Bewerben Umbauzeit sagen wir 10 min., Besichtigung 5 min. +Das passt schön, Bewerbe 1, 2, 3, 4, 5 sind zur zeit 80 Starter +macht pro Bewerb \+ Umbauzeit \+ Besichtigen 55 min. ca. 1 Std. +Haben wir dann um ca. 13 Uhr Mittagspause von 15 min. +Zeit für Bodenpflege und Bewässern. +Machen wir um 13:30 Uhr mit den nächsten Bewerben weiter. +Bewerb 6, 7, 8, 9 normal mit kleiner Siegerehrung ca. 10 min. +Bewerb 10 ist der letzte und der Hauptbewerb des Tages. +Das heißt wieder kleine Bodenpflege davor +Bewerbe 6 \- 9 habe ich 49 Starter \~ 50 á 1 min 30 sek. +13:30 Uhr \+ 2 h 15 min \= 15:45 Uhr \~ 16:00 Uhr +Also ca. 16 Uhr Hauptbewerb. + +Wie spät ist es? + +18:30 Uhr + +Okay, machen wir einmal einen Vorläufigen Zeitplan für die Dressur. +Da haben wir zum Glück nur 5 Bewerbe morgen. +Wie viele Starter? Gesamt 46 Starter +1 D-Bewerb Aufgabe XY ca. 3 min 30 sek \~ 4 min Starter 6 +45 sek Countdown, Anfänger machen wir 5 min / Starter Beginn 8:00 Uhr Endet: 8:30 Uhr +In der Dressur hat jeder Starter seine fixe Startzeit. +kleine Siegerehrung 10 min +Startzeit erster Bewerb 8:00 Uhr +2 D-Bewerb Aufgabe XY ca. 3 min 30 sek \~ 4 min Starter 10 +45 sek Countdown, Anfänger machen wir 5 min / Starter Beginn: 9:00 Uhr Endet: 9:50 Uhr +kleine Siegerehrung 10 min +3 D-Bewerb Aufgabe XY ca. 4 min 30 sek \~ 5 min Starter 10 +45 sek Countdown, Anfänger machen wir 6 min / Starter Beginn: 10:15 Uhr Endet: 11:15 Uhr +kleine Siegerehrung 10 min +4 D-Bewerb Aufgabe XY ca. 4 min 30 sek \~ 5 min Starter 5 +45 sek Countdown, Anfänger machen wir 6 min / Starter Beginn: 12:00 Uhr Endet: 12:30 Uhr +kleine Siegerehrung 10 min +5 D-Bewerb Aufgabe XY ca. 5 min \~ 6 min Starter 15 +45 sek Countdown, Anfänger machen wir 6 min / Starter Beginn: 13:00 Uhr Endet: 14:30 Uhr + +Ich glaube, es sieht gut aus. + +Uhrzeit? + +18:45 Uhr + +Jetzt ruf ich mal den Michi (Veranstalter) an, dass er mal her kommen soll, damit er sich den Zeitplan ansehen kann, ob dieser ihm passt. + +Ich: “Servus, Michi, kommst einmal vorbei? wegen Zeitplan” +Michi: “Ja, komme gleich, magst auch ein Bier?” +Ich: “Ja, gerne” + +\====================================================================== + +Dem Michi hat mein Zeitplan gefallen. +Nachdem ich die Startlisten dann noch sortiert hatte nach Wünschen der Reiter und wenn Reiter mehrere Pferde am Start hatten, habe ich dies natürlich auch berücksichtigt und diese dann je nach Wunsch ganz nach vorn und das zweite Pferd ganz nach hinten in der Startreihenfolge geplant. +Manche Trainer wollen alle Ihre Schützlinge zusammen haben, wofür ein optionaler Vermerk auf den Trainer machen könnte, sicher ein Plus. + +\===================================================================== + +Michi kommt mit meinem Bier zu meinem Plumpsklo, alias Meldestelle. +Michi: “Servus, Mo\! Hast eh alles gefunden, oder?” +Ich: “Ja, soweit alles klar, du musst mir nur noch helfen mein Netzwerk fertig aufzubauen.” +Michi: “Was brauchst den dafür?” +Ich: “Meine beiden Funkies müssen noch so aufgehängt werden, damit sich die beiden sehen können. Womöglich so hoch wie möglich, damit die Handys den Funk nicht stören.” +Michi: “Ah, das kann Janosch machen, mein Stallbursche, der kennt sich mit allem aus, der macht das schon. Ich rufe ihn gleich her, dann kannst du ihm die Funkies gleich geben.” +Ich: “Super, eine Sorge weniger. Du, wegen dem Zeitplan. Ich habe dir eine kleine Mittagspause eingeplant so gegen 13:15 Uhr, passt das so für dich?” +Michi: “Ja, passt schon, zeig her mal den Plan.” + +Michi sieht sich den Plan an. Fünf Minuten später sieht er mich an. +Michi: “Wieso beginnen wir schon um 8 Uhr Früh? Wenn wir eh nicht so viele Starter haben?” +Ich: “Weil du es so in der Ausschreibung schon so veröffentlicht hast?” +Michi: “Na okay. Wie viele Pfefferstäser haben wir denn morgen?” (Damit meint Michi die Dressurreiter) +Ich: “ Steht eh drauf, 46” + +In der Zwischenzeit ist auch schon Janosch aufgetaucht. + +Michi: “Joschi, nimm dir die zwei Funkies und montiere sie, okay?” +Janosch: “Chef, ja Chef” + +Janosch sieht sich die WLAN-Funkies an, sieht mich an + +Janosch: “Deine? Gute Funky, ich kennen” + +und grinst mich an. Erhobenen Daumens grinse ich zurück + +Ich: “Janosch, da” und zeige Ihm die Beschriftung auf den Funkies +“Blaue Schrift ist Meldestelle und Rote Schrift ist Richter” +Janosch: “Gut Chefe, mach ich” + +Okay, Janosch macht sich an die Arbeit, mein Netzwerk fertig aufzubauen und Michi ist wieder, keine Ahnung was er macht. + +19 Uhr \- Nennschluss + +So, jetzt kann ich endlich die Startlisten fertig machen. Die Springer mach ich zuerst, mit denen bin ich schneller fertig. +Ausschreibung, wo habe ich Sie? Ach ja, hier. +Die Bewerbe einmal in die einzelnen Abteilungen trennen. +Die ersten Bewerbe sind die “Anfänger-Bewerbe”, haben sich da hoffentlich keine Lizenz-Reiter eingeschmuggelt? +Da, natürlich, was mach ich denn jetzt? +Lizenz-Reiter mit den lizenzfreien Reitern gemeinsam zu beurteilen ist nicht fair. +Ich mache noch eine Abteilung auf, das muss ich Franz sagen. (Franz ist der Turnier-Beauftragter Richter für dieses Turnier) +Bewerb 6, 7 und 8 habe ich einige Reiter dabei die 2 und 3 Pferde reiten, diese Bewerbe werde ich für die Startlisten noch nicht in die einzelnen Abteilungen aufteilen, sonst haben diese Reiter nicht genügend Zeit Ihre Pferde vorzubereiten und oder wir brauchen zu viel Zeit auf diese dann zu warten. +Ich lasse diese Bewerbe gemischt und teile erst am Ende des jeweiligen Bewerbes die Ergebnisse in die richtigen Abteilungen auf. +Im Hauptbewerb darf ich das natürlich nicht, oder wenn es um Geld geht oder Meisterschaft. +Den Rest lasse ich einfach in alphabetischer Reihenfolge nach Reiter-Nachname sortieren. +Bei Meisterschaften oder Cups könnte ich die Reihenfolge nach Zufallsprinzip sortieren. +Manche Veranstalter wollen bei Pferdeprüfungen die Sortierung nach Pferdename oder Abstammung haben. +Bei Haflinger Bewerben ist es einfach zu überprüfen, ob tatsächlich nur Haflinger auf die Startliste gefunden haben, denn die Kopfnummern der Haflinger beginnen alle mit einem “H”. +Und rein theoretisch beginnen alle österreichischen Warmblutpferde mit einem “A”. +Das Allerbeste ist, dass die Bewerbe auch manuell in Abteilungen für jeden einzelnen Starter aufgeteilt werden können, denn nicht immer sind die Bewerbe nach gängigen Regeln geteilt. +Bei diesem Turnier sind die Bewerbe zum Glück nur der Norm entsprechend nach Reiter-Lizenzen und Pferdealter in Abteilungen getrennt und die RS4-Reiter werden sowieso separat gewertet. + +Startlisten springen fertig, jetzt kann ich die ersten Startlisten veröffentlichen. + +Weiter zu den Dressur-Reitern, da sind etliche dabei die extra Wünsche haben. +Ich darf nicht vergessen, die Susi nach weiteren Informationen zu Ihrem Pferd zu fangen. +Da, schon wieder eine Reiterin, die darum bittet ganz hinten starten zu wollen, weil angeblich Ihr Pferd sonst zu sehr abgelenkt wird. +Ich glaube, Sie will noch ein wenig länger schlafen. +Petra hat viele Pferde mit auf dem Turnier und noch mehr Schüler. +Sie will immer einen Schüler von Ihr, dann einen anderen dazwischen und dann wieder einen Schüler von Ihr. +Mal sehen, ob das überhaupt so ausgeht. +Bei den Dressur-Reitern muss ich besonders acht geben, denn diese bestehen auf Ihre Startzeiten der Startlisten welche heute Abend veröffentlicht werden und diese dürfen nicht mehr so leicht geändert werden. +Auch wenn vor Ihnen 2-3 Reiter ausfallen würden und Sie der/die letzte Starter des Bewerbes sind, kommen die wenigsten Dressurreiter auf die Idee auch nur 5 Minuten früher an den Start zu gehen, denn diese Zeit brauchen Sie ja um sich selbst und Ihr Pferd auf den Punkt vorzubereiten. +Ob das den Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln. + +Okay, Startlisten Dressur fertig, veröffentlichten. + +So, die Protokolle für die Springreiter ausdrucken, die Startlisten für den Vorbereitungsplatz, Turnier-Sprecher und das Richterkollegium drucke ich erst morgen in der früh aus, ca. eine Stunde vor dem Bewerbs beginn, denn dann sollten absolut keine Änderungen möglich sein, normalerweise. +Springreiter sind diesbezüglich, vor allem auf kleinen nationalen Turnieren ein Kapitel für sich. Denn einige von Ihnen kommen noch 5 min. vor dem Bewerbs-Beginn auf die Idee, doch noch eine Änderung vornehmen zu wollen. +Reihenfolge der Pferde, wenn diese 2 oder mehr Pferde im Bewerb haben. +Oder, weil es im Vorbewerb nicht so gut lief, noch schnell auch den nächsten Bewerb starten zu wollen. +Bei manchen Heros muss man glücklich sein, wenn Sie überhaupt in der Meldestelle bescheid geben lassen, oft muss der Zeitnehmer verdammt aufpassen, ob es tatsächlich des richtige Pferd-Reiter-Paar ist, damit er das Ergebniss dem richtig Paar zu gute bucht. +Wie es oft am Richterturm zugeht, wissen wir ja. + +Ring Ring … + +Es ist mittlerweile 19:30 Uhr + +Habe ich jemanden in die falsche Abteilung oder Bewerb eingetragen? + +Ich: “Meldestelle, Musterhof” +Anrufer: “Hallo, ich habe ganz vergessen zu Nennen, kannst du mich noch eintragen?” +Ich: “Okay, Kopfnummer …” + +War ja klar, dass mindestens ein Teilnehmer nach Nennschluss anruft, um sich noch schnell nennen zu lassen. + +Ring Ring … + +Noch was? + +Ich: “Meldestelle, Musterhof” +Anrufer: “Du hast mich in den falschen Bewerb eingetragen” +Ich: “Okay, wer bist du und was habe ich falsch gemacht?” + +19:45 Uhr + +Aber jetzt kann ich endlich die Protokolle für die Dressur vorbereiten. + +Okay, ich brauche die Dressur-Aufgaben, die Leitfäden und Startlisten pro Bewerb. +Bei diesem Turnier ist nur gemeinsames Richtverfahren auf einem 20x40 m Viereck ausgeschrieben. +Pickerln werde ich noch drucken, damit die “Schreiber” ein wenig entlastet werden, um die Dressur-Protokolle zu personalisieren. + +20:15 Uhr + +Mal nachsehen, was Janosch gemacht hat mit meinem Netzwerk. +Ja, das hat er wirklich gut montiert. Machen wir einen Testdurchlauf ob die Verbindung zum Richterturm Dressur und Springen funktioniert. + +Super alles funktioniert wie es soll. + +\==== Nächster Morgen 6:30 Uhr \==== + +So geht es auf einen neuen Turniertag. + +\* Strom \- check +\* Meldestellen-Laptop inkl. Programm \- check +\* Meldestellen-Handy aufgeladen und bereit \- check +\* Internet \- check +\* Startlisten angeschlagen \- check +\* Spring-Protokolle Standard und Stil Zeitplan und für den ersten Bewerb die Startlisten für Richter, Sprecher und Abreiteplatz vorbereitet \- check +\* Dressur-Protokolle und Pickerln für den ersten Bewerb, Zeitplan für Richter, Sprecher und Abreiteplatz vorbereitet \- check +\* Kontrollgang Richterturm-Springen: +\- Strom \- check +\- Laptop inkl. Programm einsatzbereit \- check +\* Kontrollgang Richterturm-Dressur: +\- Strom \- check +\- Laptop inkl. Programm einsatzbereit \- check + +7:00 Uhr + +Ich glaube, von meiner Seite ist alles Einsatzbereit. + +Starterin: “Hast du eine Aufgabe für mich?” +Ich: “Guten Morgen\! Welche Aufgabe hättest du denn gerne?” +Starterin: “Na die, die jetzt gleich dran kommt” +Ich: “Aufgabe Reiterpass. Bitte gerne” + +Tutro (Abkürzung für Turnier-Trottel, eine liebevolle Bezeichnung für einen Turnier-Helfer, meistens Freunde aus dem Verein welche einem als Turnier-Starter helfen um z.B: Startlisten zu besorgen und den Überblick behalten bezüglich der Startzeit und so weiter, damit man sich als Teilnehmer voll und ganz auf sich selbst und sein Pferd konzentrieren kann.) + +nächster Turto: “Hast du für mich eine Startliste, für die nächsten beiden Spring-Bewerbe?” +Ich: “Da habe ich ein paar aufgelegt zur freien entnahme” + +Franz: “Guten Morgen Mo\! Danke, für die Info gestern am Abend mit dem Zeitplan. Die Richter-Einteilung” +und überreicht mir einen Schmierzettel mit fast undefinierten Hieroglyphen +Ich: “Guten Morgen, Herr Turnier-Beauftragter Richter. Haben der Herr gut geschlafen?” +Franz: “Weist schon gibt\`s an Kaffee?” +Ich: “Musst schauen, ich hab nur meinen Löskaffee. Magst einen von mir?" +Franz: “Na, den kannst da kalten. Hast schon was für’n Narrenturm?” +Ich: “Ist schon alles oben” + +Franz macht sich auf den weg zum Narrenturm, Richterturm. + +“Hallo, ich bin Anna. Ich soll die Protokolle für die Dressur von dir holen.” +Ich: “Guten Morgen, Anna. Wofür brauchst du denn die Protokolle?” +Anna: “Ich bin die Schreiberin” +Ich: “Ah, sehr gut. Ich habe schon alles für dich vorbereitet, musst nur noch die Pickerln kleben und beim schreiben immer aufpassen, ob du eh das richtige Protokoll zum richtigen Starter hast, okay? Startlisten und Zeitplan hast du auch schon mit dabei.” +Anna: “Pickerln, ich muss nicht alles mit der Hand vorschreiben? Das ist ja cool” +Ich: “und kennst du dich schon mit meinem Programm aus um die Wertungen gleich in den Computer klopfen kannst?” +Anna: “Was, das muss ich auch noch machen?” +Ich: “Das ist nicht schwer, auf den Bewerb klicken, den richtigen Starter anklicken und die Wertung eingeben, enter, enter und der nächste Starter laut Startliste die du unten sehen kannst wird rein geladen. Die Wertung eingeben, enter, enter und so weiter. +Also ganz einfach und unkompliziert.” +Anna: “Und was ist wenn ich mal einen Fehler mache?” +Ich: “Kein, Problem. du klickst den Starter aus der Ergebnis-Liste, die du gleich oben sehen kannst an, somit hast du in wieder zurück geladen, besserst die Wertung aus, bestätigst erneut, und das war es auch schon. Die Ergebnisse werde ich später auch noch mit dem schriftlichen Protokoll (Die Startliste wird gerne als “Notiz-Zettel” benutzt auf dem die Richter Ihre Wertungen selber aufschreiben, vom Hauptrichter des Bewerbes nehmen wir mit in die “Ablage”) der Richter überprüfen. Also keine Sorge, das machst du schon.” +Anna: “Und warum, muss ich die Wertung auch noch eingeben?” +Ich: “Damit informieren wir die Starter, die Ergebnisse sind live im Internet. Achja und ich in der Meldestelle werde meistens nicht darüber informiert, wie viele Starter dann tatsächlich platziert werden. Das Programm schlägt dir nur so viele Platzierungen vor, wie es die ÖTO vorsieht, aber wie viele dann wirklich platziert werden, entscheidet der Veranstalter in Absprache mit dem Richterkollegium. Soweit ich Michi kenne will es sicher alle platzieren die positiv sind. Diese Einstellung für die Platzierungen machst du bitte auch für mich rechts oben, einfach die Anzahl oder die Prozent eingeben, okay?” +Anna: “Was, wir haben Live-Ergebnisse im Internet? Ist ja cool” +Ich: “Wenn du Fragen hast oder sonnst irgendein Problem hast, dann kannst du mich im Chat vom Programm einfach fragen.” +Anna: “Cool” + +Anna, schafft das bestimmt. + +7:30 Uhr + +Jetzt brauche ich nur noch die Parcours-Skizzen von Markus. +Karin ist auch schon früh unterwegs und läuft geradewegs bei mir vorbei. + +Ich: “Karin\!” +Karin sieht mich an. +Karin: “Ja?” +Ich: “Guten Morgen, bist auch schon früh unterwegs” +Karin: “Guten Morgen, kennst ja Michi, wenn ich nicht alles für Ihn organisiere passiert hier nichts.” +Ich: “Apropo organisieren, hast du Markus schon gesehen? Ich bräuchte noch seine Parcours-Skizzen.” +Karin: “Ja, er baut gerade auf” +Ich: “Eh schon. Wenn du Ihn siehst, sag Ihm er soll mir seine Skizzen bringen.” +Karin: “Mach ich” + +Auf den Parcours-Skizzen der Parcoursbauer bekomme ich die Informationen: +\- Länge der Bahn +\- Geschwindigkeit \- meistens 350 meter pro Minute +\- Anzahl der Hindernisse +\- Anzahl der Sprünge +\- Erlaubte Zeit +\- Idealzeit +\- Start- und Ziel- Linie +\- usw. + +Viele Reiter hätten gerne so eine Skizze, damit Sie sich auf den Parcours vorbereiten können und wenn ich diesen online stellen kann, sind alle zufrieden. + +“Hallo, ich bin die Schreiberin für das Springen” +Ich: “Guten Morgen, hat Michi diesmal keine Zeitnehmung?” +“Nein, er hat gesagt für das kleine Turnier braucht er keine” +Ich: “Okay, ich bin Mo, wer bist du?” +“Ah, ich bin Sissi” +Ich: “Servus, Sissi\! Es sollte schon alles oben sein und kennst du dich schon aus mit dem Programm?” +Sissi: “Ja, letzte Woche habe ich das auch schon gemacht. Da war Matthias am Stücklerhof” +Ich: “Sehr gut, und war es schwer?” +Sissi: “Nein, aber die Übersicht könnte noch etwas besser sein” +Ich: “Okay, kannst du mir einen Vorschlag machen, wie du dir das Vorstellst? Indem du mir eine Beschreibung geben kannst oder eine Zeichnung?” +Sissi: “Ja, mach ich” +Ich: “Super, danke” + +Ein weiterer Tutro: “Hast du die Nummer vom Hufschmied” +Ich: “Die steht gleich an der Anschlag-Tafel. Was ist passiert” +Turto: “Unser Pferd hat sich gerade am Abreiteplatz ein Eisen runter getreten” +Ich: “Welches Pferd?” + +Damit ich im Programm diesen Starter markieren kann, dass ein Problem gemeldet wurde. Somit wird der Schreiber/Zeitnehmer auf der Startliste seines Sichtfensters informiert, dass es ein Problem bei diesem Starter gibt. Diese Informationen kann dieser dann am Richterturm bescheid geben. Für einen schnellen, einfachen Informationsaustausch zwischen Meldestelle und Richterturm bzw. direkt an den oder die zuständigen Funktionäre. + +Tutro: “Das Pferd vom Daniel” +Ich: “Sag mir oder dem Richterturm bescheid, ob Ihr noch an den Start gehen könnt\!” +Tutro: “Mach ich” + +Für solche oder ähnliche Probleme am Abreiteplatz, wäre eine direkte Verbindung vom Abreiteplatz zur Meldestelle und zum Richterturm bzw. an Funktionäre sicher ein Plus. +Könnte auch hilfreich sein, wenn diese Live-Ergebnisse im eigenen LAN-Netzwerk haben, damit diese Anzeige nicht von der örtlichen Internetverbindung abhängig ist. +Diese, ich sage einmal “Offline-Live-Ergebnisse” könnten dann auch auf dem Gelände als Info-Anzeigen genutzt werden. + +Die Aufgabe der Person am Abreiteplatz ist bei solchen Veranstaltungen wichtiger als man glauben mag, leider wird diese oft sehr unterschätzt. +Die Person am Abreiteplatz hat die Uhrzeit ständig im Auge und achtet darauf, dass jeder Bewerb pünktlich beginnen kann. +Sie/Er sorgt dafür, dass die Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge laut Startliste rechtzeitig an den Start gehen. +Sie/Er sollte stets den Überblick behalten, dass die nächsten Teilnehmer in Vorbereitung sind. +Andernfalls hat dieser dies gleich dem Richterturm zu melden. +Das ist sehr wichtig für einen gelungenen, flüssigen und vor allem stressfreien Ablauf der Veranstaltung. + +Noch eine Reiterin läuft ganz aufgeregt herum, sieht mich, läuft zu mir und fragt mich +“Hast du die Aufgabe?” +Ich: “Welche brauchst du denn?” +Reiterin: “Ich weis nicht, 2ter Bewerb” +Ich: “Das ist die Reiternadel-Prüfung” +Reiterin: “Ja kann sein. Ich hatte Sie auswendig gelernt, aber jetzt ist weis ich sie nicht mehr. Habt Ihr Ansager?” +Ich: “Moment, da muss ich nachfragen” + +Kurzer Anruf an die Schreiberin vom Dressur-Richterturm. +Ich: "Anna, weißt du, haben wir Ansager?” +Anna: “Ich kann sicher einen Ansager auftreiben, um wem geht es denn?” + +Ich zur Reiterin “Wer bist du denn?” +Reiterin “Olivia” + +Ich zu Anna am Telefon: “Olivia im Reiternadel Bewerb” +Anna: “Habe ich mir notiert” +Ich: “Super, danke” + +“Also, Olivia, es gibt die Möglichkeit einer Ansage, kann nur sein, dass wir € 2,- bis € 5,- pro Ansage Trinkgeld abkassieren. Ist das Okay für dich” +Olivia: “Ja ist mir egal, Hauptsache ich bekomme Unterstützung” + +“Servus Mo, du altes Haus\! Wie geht\`s deinen Kindern?” +Ich: “Heidi, schön dich zu sehen. Was machst du hier?” +Heidi: “Michi hat mich gebeten den Abreiteplatz zu machen” +Ich: “Super Idee vom Michi. Danke der Nachfrage, meinen Kinder geht\`s gut.” + +Das ist gut das Heidi den Abreiteplatz macht, Sie kennt die Reiter und den Ablauf, schließlich war Sie schon öfters als FEI-Steward bei größeren Veranstaltungen eingesetzt, die macht das. + +8:00 Uhr + +Die ersten Bewerbe haben endlich begonnen und bis jetzt läuft alles ganz nach Plan. + +“Hallo, kann ich schon zahlen?” +Ich: “Guten Morgen, natürlich darfst du zahlen. Wem möchtest du denn abrechnen?” +Mutter einer Teilnehmerin: “ Ich zahl die Starts von Theresa L.” +Ich: “Einen Moment bitte. Ja, Sie startet den Reiternadel-Bewerb. Das Pferd ist auch mit Nadine M. am Start in der L. Zahlst du gleich alles?” +Mutter: “Nein, ich zahle nur den start meiner Tochter, das ist das Pferd von Ihrer Trainerin” +Ich: “Okay, dann bekomme ich von Dir € 15,-” + +Bei C-Neu Turnieren zahlen die Teilnehmer in den unteren Klassen kein Sportförderungs-Euro und auch kein Nenngeld. +Das Programm muss in der Lage sein , Reiter- und aber auch Pferde- bezogen Abrechnungen durchzuführen. +Es kommt auch öfter vor, dass Berufsreiter, Trainer, Züchter oder sonstige Einzel- und/oder Sammel- oder Rechnungen für Sponsoren, Firmen oder sonstige Personen bezogen benötigen. + +Manche Veranstalter sind so freundlich und stellen mir als Meldestelle "Wechselgeld" zur Verfügung, welches ich natürlich auch in das Ein/Ausgabenbuch vermerken muss. + +8:35 Uhr + +“Hier, die soll ich dir geben” +Ein Mädchen schnellen Schrittes mit den Dressur-Protokollen in Händen steckt mir diese entgegen. +Ich: “Danke\!” + +Kontrolle, ob die Ergebnisse korrekt in das System übertragen worden sind, Ergebnislisten ausdrucken und auf die Rückseite der Handschriftlichen Dressur-Protokolle anheften. +Fertig, ab zur Ablage vor meiner Meldestelle, damit sich die Teilnehmer Ihre Protokolle abholen können. + +Kurze Zeit später läuft Anna an der Meldestelle vobei. + +Ich: “Und, Anna, hattest du Probleme?” +Anna: “Nein, war genau so, wie du mir gesagt hast und danke für die Pickerln. Das hat mir viel Schreibarbeit abgenommen.” +Ich: “Sehr gut, da lege ich dir immer die nächsten Protokolle hin, falls ich einmal nicht da sein sollte, okay?” +Anna: “Ja, passt. Am Nachmittag kommt eine anderer, statt mir zu schreiben.” +Ich: “Okay, erklärst du Ihr dann gleich, wie es geht?” +Anna: “Ja, kann ich machen” + +Die Spring-Ergebnisse kontrollieren. +Ich gehe selber mal zum Richterturm und sehe nach dem Rechten. + +Spring-Richterturm + +Ich: “Und Franz, hast du alles unter kontrolle?” +Franz: “Hey Mo, hast Ausgang bekommen?” +Ich: “Ein bischen die Beine vertreten. Netter Parcours” +Ein Blick zur Schreiberin Sissi +Ich: “Ah, ihr habt ja schon eine Parcours-Skizze von Markus. Da schau Sissi, hier trägst du dann bitte die Erlaubte-Zeit ein, okay? Das System berechnet automatisch die Idealzeit.” +Sissi: “Aja okay” +Ich: “Und damit Ihr schnell Siegerehrungen machen könnt, brauchst du nur nach hier "Vorläufiges-Ergebnis" klicken, dann hast du eine schönere, größere Anzeige über die Ergebnisse” +Sissi: “Wieso, vorläufig?" +Ich: “Die Ergebnisse werden noch einmal kontrolliert und erst wenn alles richtig ist wird daraus das Endergebnis" + +Teilnehmer haben bis zu einer halben Stunde nach Beendigung des Bewerbes das Recht, Einspruch zu erheben. +Was zum Glück nicht oft vorkommt. +Auf diesem Turnier ist keine elektronische Zeitnehmung im Einsatz, der/die Richter stoppen die Zeit mit einer Hand-Stoppuhr. Wenn dies der Fall ist, wird die gestoppte Zeit des Starters auf maximal zehntel Sekunden Genauigkeit für das Ergebnis übernommen. + +Ich: “Servus, Markus. Hast du auch für mich deine Parcours-Skizzen?” +Markus: “Ja, gleich muss nur noch den letzten Bewerb zeichnen. Ich komm dann bei die vorbei” + +Wie immer etwas chaotisch mit ihm, aber er baut schöne, anspruchsvolle Parcours. + +Ich setzte meinen Rundgang fort, auch Heidi hat den Abreiteplatz voll im griff. +Markus pusht seine Schüler, da läutet das Meldestellen-Handy, Franz ruft mich an + +Ich: “Ja?” +Franz: "Pferde Passkontrolle, machen wir Bewerb 7” +Ich: “Okay” + +Damit ist mein Rundgang auch schon wieder vorbei. +In der Meldestelle angelangt schreibe ich gleich auf die Web-Seite + +“Pferde-Passkontrolle Bewer 7” + +Auch auf der Startliste, welche im Internet veröffentlicht ist, vermerke ich den Zusatz rot, damit diese Änderung auffällt. +Einen Zettel drucke ich aus, um es auf der Anschlagtafel auszuhängen. +Der Turniersprecher hat diese Neuerung ebenfalls verkündet und wird dies noch etliche Male bis zum Beginn des Bewerbes 7 wiederholen. + +Kiste vorbereiten für die Pferdepässe und eine Startliste zum Abstreichen. +Wenn alle Pferdepässe eingelangt sind, wird die/der Turnier-Tierarzt verständige, dieser kontrolliert die eingetragenen Pflichtimpfungen der Pferde. +Nicht ordnungsgemäß eingetragene Impfungen werden laut ÖTO geahndet. +Ist ein Pferdepass nicht rechtzeitig vor Beginn des Bewerbes eingetroffen, ist dieser Teilnehmer nicht startberechtigt. +Im Endeffekt entscheidet der Turnier- Beauftragte Richter, was geschehen wird. + +Markus: “Da hast” + +Markus überreicht mir einen USB-Stick mit seinen Parcours-Skizzen + +Ich: “Hast das in PDF-format übertragen?” +Markus: “glaub schon” + +Reiterin kommt vorbei. + +“Gibt\`s schon Protokolle?” +Ich: “Ja, da vorne” +Reiterin: “Die Ergebnisse?” +Ich: “Hinten dran und im Internet” +Reiterin: “Kannst du das hier erkennen, was das heißen soll?” + +Und zeigt mir das Protokoll mit den Hieroglyphen + +Ich: “Hmm … könnte nicht taktrein heißen” +Reiterin: “Das könnte sein, ja danke” + +Ring ring … +Das Meldestellen-Handy läutet + +“Sissi, was gibt\`s?” +Sissi: “Das Programm schreibt mir gerade, dass es keine Verbindung zur Meldestelle mehr hat, was soll ich tun?” +Ich: “Kein Problem, schreib einfach weiter, ich werde die Verbindung gleich kontrollieren.” + +Na super, bis jetzt lief alles so gut und jetzt das noch. +Okay, wo könnte das Problem liegen? +Bei mir in der Meldestelle ist alles angeschlossen und hat Strom. +Kontrollieren wir einmal das erste Funkie, Kabel ist in Ordnung und Strom ist auch vorhanden. +Empfänger-Funkie, ah das hat keinen Strom. +Warum? Angeschlossen ist alles. Ah, da haben wir den Übeltäter, das POE-Netzteil ist überhitzt, weil die Sonne direkt darauf scheint, hat der Überhitzungsschutz abgeschaltet. +Zum Glück habe ich noch ein Ersatz-Netzteil mit, gleich wechseln und irgendwie abdecken, damit es von der Sonneneinstrahlung besser geschützt ist. +Kontrollgang zur Sissi, ob Sie wieder eine Verbindung hat und auch gleich bei Ihr darauf achten, dass das Netzteil vom Laptop und natürlich auch den Laptop selbst von der Sonne etwas schützen. + +Zurück zur Meldestelle, sind schon ein paar Leute angestellt. + +“Bin schon da, was kann ich antun?” +Teilnehmer: “Wir wollen zahlen\!” +Ich: “Warum sagt Ihr das nicht gleich? Dafür lasse ich doch alles liegen und stehen.” + +Während ich unterwegs war, um die Verbindung wiederherzustellen, hatten die wartenden Teilnehmer fast die gesamten Süßigkeiten, die ich als kleine Versüßung zur Meldestelle aufgestellt hatte, vernascht. +Naja, eine Packung habe ich noch in Reserve. + +Kaum hatte ich diese Traube an Teilnehmer abgefertigt, ruft mich Anna an. + +“Ja, was gibt\`s” +Anna: “Die Reiter brauchen für die Aufgabe länger als die 3 min. 30 sek. Dadurch sind wir im Verzug” +Ich: “Okay, lass mich kurz nachsehen. Wir sind ca. 10 min. im Verzug. Stimmt das in etwa?” +Anna: “Ja, das kommt hin.” +Ich: “Das heist, wenn der Bewerb vorbei ist und alle weiteren Starter jetzt wie lange brauchen?” +Anna: “Gute Minute bis 1,5 Minuten brauchen die länger” +Ich: “Das heist wir haben abzüglich der Mini-Pause dazwischen ca. 25 Minuten verspätung für den nächsten Bewerb. Danach haben wir eh die kleine Mittagspause. Dadurch haben wir die Verspätung wieder kompensiert. Okay, wir machen gleich ohne Pause mit dem nächsten Bewerb weiter und die Siegerehrung findet ohne Pferd in der Gastro statt, okay. Sagst du das dem Sprecher, das er dass gleich so verkünden soll. Der nächste Bewerb ca. 20 Minuten verspätung soll er sagen, okay? +Anna: “Okay, ohne Pause ca. 20 Minuten nächster Bewerb Verspätung, Siegerehrung ohne Pferd in der Gastro, passt sage ich Ihm” + +Auch das noch. Eine Dressuraufgabe, die länger dauert als auf dieser angeschlagen steht und noch dazu in einem Bewerb, wo wir mehr Starter haben. +Gleich diese neue Startzeit für den nächsten Bewerb im Internet deutlich machen und dem Abreiteplatz (Heidi) bescheid geben. +Da wird es sicher zumindest einen Dressur-Reiter geben die/der sich aufregen wird. + diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_A-Teil-Allgemeiner-Teil_16-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_A-Teil-Allgemeiner-Teil_16-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..146360c6 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_A-Teil-Allgemeiner-Teil_16-12-2025.md @@ -0,0 +1,3188 @@ +Teil A +Allgemeine +Bestimmungen +Abschnitt A I: Grundbestimmungen +§ 1 +Geltungsbereich der +Österreichischen Turnierordnung +1. Die Österreichische Turnierordnung (ÖTO) dient zur einheitli- +chen Durchführung von pferdesportlichen Veranstaltungen, zur +Förderung des Reit, Fahr- und Voltigiersports und wird aufgrund +der Satzungen des OEPS herausgegeben. +2. Die ÖTO gilt auf allen pferdesportlichen Veranstaltungen im +Österreichischen Bundesgebiet, sofern hierfür nicht das Regle- +ment der FEI anzuwenden ist. +3. Bestandteile der ÖTO sind auch die Besonderen Bestimmungen für +die einzelnen Sparten sowie die Sammlung der Aufgaben für Dres- +surprüfungen. Die dort enthaltenen Bestimmungen dürfen jedoch +die Grundzüge des vorliegenden Regelwerks nicht verletzen. +4. Die Bestimmungen der ÖTO und die sich daraus ergebenden +Durchführungsbestimmungen sind für alle physischen und juris- +tischen Personen, die Turniere vorbereiten, durchführen, beauf- +sichtigen oder an solchen in irgendeiner Form beteiligt sind oder +teilnehmen, verbindlich. +5. Die ÖTO und deren Änderungen werden vom Präsidium des +OEPS auf Vorschlag des Regulativausschusses beschlossen. +Ausnahmen von den Bestimmungen der ÖTO hinsichtlich des +Turnierwesens können in besonders begründeten Ausnahmefäl- +len bei Einstimmigkeit des Generalsekretärs, des Sportdirektors +des OEPS mit dem Hauptreferenten für Turnierwesen und dem +zuständigen OEPS-Spartenreferenten genehmigt werden; das +Präsidium ist davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. +6. Im Falle von Unklarheiten bzw. in allen Fällen die in der ÖTO +nicht geregelt sind, ist im Sinne des internationalen Reglements +zu entscheiden. +7. Die Erprobung von neuen pferdesportlichen Veranstaltungen +kann über Vorschlag des Sportdirektors mit dem zuständigen +Bundes-Spartenreferenten durch das Präsidium für einen +befristeten Zeitraum beschlossen werden. +2026 A-1 +§ 2 +Begriffsdefinitionen +1. „Pferdesportliche Veranstaltungen“ sind insbesondere +• Turniere, +• Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen, +• Sonderprüfungen, +• Pferde-Sport & Spiel“ Veranstaltungen und +• Turnierartige Veranstaltungen. +2. „Turniere“ sind Veranstaltungen, bei denen Leistungsvergleiche +von Pferden, Reitern, Fahrern und/oder Voltigierern aufgrund +der Bestimmungen der ÖTO durchgeführt werden und gemäß +§ 5 und § 24 genehmigt worden sind. Web-, Online- bzw. virtu- +elle Pferdesportveranstaltungen sind keine Turniere. +3. „Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen“ gem. § 850 sind eintägi- +ge Veranstaltungen, die für Mitglieder des veranstaltenden Ver- +eines und geladene Gäste offen sind. Reitertreffen werden +nicht im OEPS-Turnierkalender veröffentlicht. +4. „Sonderprüfungen“ sind Veranstaltungen, bei denen Prüfungen +zur Erlangung von Abzeichen oder Lizenzen gemäß Abschnitt B +XIV abgehalten werden. +5. „Pferde-Sport & Spiel“ Veranstaltungen gem. § 800 dienen der +Ausbildung zum korrekten Umgang mit dem Pferd/Pony im wei- +testen Sinne und der Hinführung zu Wettbewerben und Leis- +tungsprüfungen des Turniersports. +6. „Turnierartige Veranstaltungen“, die nicht den Abs. 2 – 5 entspre- +chen, bedürfen einer Sondergenehmigung des zuständigen +LFV/PSV. +7. Veranstaltungen gem. Abs. 2 und 3 bestehen aus einem oder +mehreren „Bewerben“. Zur Kennzeichnung unterschiedlicher +Anforderungen werden die Bewerbe in „Klassen bzw. Höhen“ +eingeteilt. +8. Der Begriff „Cup“ oder „Serie“ bezieht sich auf eine Anzahl von +Bewerben, die bei mindestens zwei Turnieren abgehalten wer- +den und zu einem Endklassement führen. +9. Die unterschiedlichen Arten von Turnieren oder Bewerben wer- +den als „Sparten“ bezeichnet, für welche „Besondere Bestim- +mungen“ erlassen wurden. +A-2 2026 +10. Der Begriff „Kategorie“ bezieht sich auf das Niveau eines Tur- +niers und/oder seiner Bewerbe bzw. auf die Teilnahmeberechti- +gung daran. +11. Als Turnierbeginn gilt der Zeitpunkt der Öffnung der Turnierstal- +lungen bzw. der Beginn des Warm Up, spätestens aber 16.00 +Uhr des Vortages, das „Turnierende“ ist eine halbe Stunde nach +Bekanntgabe der Ergebnisse des letzten Bewerbes. +Tageslichtbewerbe dürfen nicht vor 7:00 Uhr beginnen und +müssen bei Einbruch der Dunkelheit beendet sein. +Bei Bewerben, die bei Kunstlicht durchgeführt werden, sind +Austragungs- und Vorbereitungsplätze hinreichend auszuleuch- +ten. Sie müssen so rechtzeitig beginnen, dass der Großteil der +Bewerbe noch vor Mitternacht abgewickelt werden kann. +In der Ausschreibung ist zu vermerken, welche Bewerbe bei +Kunstlicht ausgetragen werden oder ausgetragen werden können. +12. Als „Veranstalter“ können +• der Österreichische Pferdesportverband, +• die Landespferdesportverbände oder +• den Landespferdesportverbänden angeschlossene Vereine +auftreten. Der Veranstalter übernimmt Aufsicht und Verantwor- +tung über die Durchführung. +13. Für Pferdesportliche Veranstaltungen aller Art – wie Turniere, +turnierartige Veranstaltungen, Reiter-, Fahrer- oder Voltigierer- +treffen, Breitensportliche Wettbewerbe (PS & S), Sonderprüfun- +gen – ist in allen Belangen die Zuständigkeit jenes LFV gegeben, +in dessen Landesgebiet sich die Sportstätte befindet, in der die +Veranstaltung durchgeführt wird. +Pferdesportliche Veranstaltungen werden jeweils dem zuständi- +gen LFV zugerechnet. +Ausnahmeregelungen können für einzelne pferdesportliche Ver- +anstaltungen vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen +Zustimmung des zuständigen LFV. +14. Turniergelände: Ab offiziellem Turnierbeginn wird das ges amte +Gelände der Reitanlage, auf der das Turnier ausgetragen wird, +zum Turniergelände. +2026 A-3 +§ 3 +Gliederung der Turniere und Bewerbe +1. Gliederung nach dem Teilnehmerkreis +Nationale Turniere: +Zur Teilnahme berechtigt sind Reiter, Fahrer und Voltigierer aller +über einen LFV an den OEPS angeschlossenen Vereine, sofern +sie die für die verschiedenen Sparten und Kategorien geltenden +Teilnahmeberechtigungen erfüllen. +2. Die Gliederung nach Sparten und die Kurzbezeichnung von Tur- +nieren und Bewerben, die nach der ÖTO ausgetragen werden, +erfolgt in Übereinstimmung mit der FEI. Die angegebenen +Bezeichnungen gelten für nationale Turniere; +• Dressur …………………………………………………….. CDN +• Springen …………………………………………………… CSN +• Vielseitigkeit ………………………………………………. CCN +• Fahren ……………………………………………………… CAN +• Voltigieren …………………………………………………. CVN +• Distanzreiten ……………………………………………… CEN +• Westernreiten ……………………………………………. CWN +• Reining …………………………………………………….. CWRN +• Pleasure Driving ………………………………………… CAND +• Turniere für Islandpferde …………………………….. CHNI +• Reitervierkampf …………………………………………. CHNV +• Orientierungsreiten …………………………………….. TREC +• Horseball ………………………………………………….. CBN +• Pferdesportler mit Behinderung Dressur ………. CPEDN +• Pferdesportler mit Behinderung Fahren ………… CPEAN +• Mounted Games ……………………………………….. CMGN +• Working Equitation …………………………………….. CWEN +• Polo …………………………………………………………. CPON +3. Die Einschränkungen des Teilnehmerkreises für Turniere oder +einzelne Bewerbe auf die folgenden Reiter oder Pferde durch +die Ausschreibung sind in der Bezeichnung durch Anhängen +des angegebenen Buchstaben zu berücksichtigen: +• JG, JN und/oder YR …………………………………… J +• Ponys ………………………………………………………. P +A-4 2026 +• Noriker ……………………………………………………… N +• Haflinger …………………………………………………… H +• Ländliche Reiter auf Warmblutpferden …………. L +• Vollblutaraberbewerbe ……………………………….. A +• Kaltblut …………………………………………………….. K +• Damensattel ……………………………………………… D +4. Zur Gliederung nach den Anforderungen werden nationale Tur- +niere in die Kategorien A*, A, B*, B, C und C-NEU eingeteilt. Der +Kurzbezeichnung gemäß Abs. 2 und 3 ist zur Kennzeichnung +entweder -A*, -A, -B*, -B, -C oder -C-NEU anzuhängen. +Die auf den Turnieren der einzelnen Kategorien zulässigen +Bewerbe für die verschiedenen Sparten sind in den Besonderen +Bestimmungen (Teil B) geregelt. Österreichische Meisterschaf- +ten und Staatsmeisterschaften dürfen nur auf Turnieren der +Kategorie A\* und A veranstaltet werden, außer die Bestimmun- +gen der einzelnen Sparte sehen etwas anderes vor. +§ 4 +Kombinationen von Turnieren +1. Nationale Turniere der Kategorie A\* und A dürfen mit Turnieren, +die nach dem Reglement der FEI abgehalten werden, kombi- +niert werden (bei diesen Turnieren gelten die Allgem. Bestim- +mungen der FEI). +2. Die Kombination von Turnieren der Kategorie A*, A und B kann +auf Antrag des zuständigen LFV/PSV vom Turnierreferat des +OEPS genehmigt werden, wenn es sich dabei um ein- und die- +selbe Sparte handelt, außer wenn die Besonderen Bestimmun- +gen der einzelnen Sparten etwas anderes vorsehen. +3. Hinsichtlich der Kombination von Turnieren unterschiedlicher +Sparten entscheidet das Turnierreferat des zuständigen LFV. +Betrifft die Kombination ein Turnier der Kategorie A* oder A, hat +diese Entscheidung mit Zustimmung des LFV durch das Turnier- +referat des OEPS zu erfolgen. +2026 A-5 +4. Turniere CAN, CWEN, CBN, CMGN und CPON sind kombinier- +bar mit Bewerben gem. § 800 Abs. 3 Z 3 und Z 6. +5. PS&S Veranstaltungen können nicht im Rahmen von Inter- +nationalen Turniere oder nationalen Turniere der Kat. A, B, +C und C-NEU stattfinden. +§ 5 +Anerkennung von Veranstaltern und +Genehmigung von Turnieren +1. Alle Turniere sind genehmigungspflichtig. +Zuständigkeit: +1.1 Die Zuständigkeit für internationale Turniere richtet sich +nach der Regelung der FEI, die im RG verlautbart wird. +1.2 Nationale Turniere der Kategorien A\* und A sind durch das +Turnierreferat des OEPS zu genehmigen. +1.3 Nationale Turniere der Kategorien B*, B und C sind durch +das Turnierreferat des zuständigen LFV gem. § 2 Abs. 13 +zu genehmigen. +2. Die Anerkennung als Turnierveranstalter erfolgt nur, wenn dieser +die Voraussetzungen für eine sportgerechte und sachgemäße +Durchführung der Veranstaltung bietet. +3. Die Genehmigung eines Turniers erstreckt sich auf die Anerken- +nung des Veranstalters, die Zuerkennung des Veranstaltungster- +mines und die Genehmigung der Turnierausschreibung. Die +Anerkennung des Veranstalters erfolgt durch den LFV mit der +Weiterleitung des Turniertermines an den OEPS. +4. Auf Antrag des Turnierreferates des OEPS oder des zuständigen +LFV kann eine Begutachtung der Anlagen durchgeführt werden. +Diese Begutachtung wird von einem durch den Antragsteller +und einem durch den zuständigen LFV zu bestimmenden Ver- +treter durchgeführt. Die Kosten dafür sind vom Veranstalter zu +tragen. Jede Anlage ist vom zuständigen LFV zu begutachten. +5. Der OEPS und die LFV übernehmen keine finanzielle oder recht- +liche Verantwortung hinsichtlich der Veranstaltung von Turnieren. +A-6 2026 +6. Für die Abhaltung eines Turnieres sind folgende Gebühren zu +entrichten: +• Kalendergebühr, +• Veröffentlichungsgebühr, +• Spesenersatz pro Nennung über das eZNS und +• eine Gebühr pro Ergebniszeile lt. Ergebnisliste. +• Sportförderbeitrag +Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührenordnung geregelt. +7. Die Gebühren sind wie folgt fällig +• Kalendergebühr: nach Genehmigung des Turnierkalenders +zum Jahresbeginn, +• Gebühr für die Veröffentlichungen sowie der Spesenersatz +pro Nennung über das eZNS: bei der Abrechnung der Nen- +nungen und +• Gebühr pro Start: nach dem Ende des Turniers. +• Sportförderbeitrag nach Ende des Turniers. +Für verspätet angemeldete Turniere ist die Kalendergebühr in +der doppelten Höhe zu entrichten. +8. Bei Änderung der Turnierdaten (Datum, Ort, Kategorie) nach +Genehmigung des Turnierkalenders (Termin) oder Absage wird +eine Gebühr in der in der Gebührenordnung vorgeschriebenen +Höhe verrechnet. Sollte die Änderung infolge anderer Änderun- +gen im Turnierkalender notwendig werden oder die Änderung im +Interesse des OEPS oder des LFV liegen, so kann von der Vor- +schreibung der Gebühr abgesehen werden. +§ 6 +Rahmenbestimmungen und Gebühren +1. Die Bestimmungen der ÖTO sind Rahmenbestimmungen, die +durch die Ausschreibungen der Turniere eingeengt, aber keines- +falls erweitert werden können. +2. Falls erforderlich, werden Durchführungsbestimmungen vom +Direktorium des OEPS im Einvernehmen mit dem Turnierreferat +erlassen. +3. Der OEPS erstellt jährlich eine Gebührenordnung. +2026 A-7 +Abschnitt A II: Voraussetzungen für die +Beteiligung am Turniersport +§ 7 +Allgemeine Verpflichtungen +1. Die am Pferdesport beteiligten physischen und juristischen Per- +sonen sind zu einer sportlich fairen Haltung untereinander und +zu verantwortlicher Haltung gegenüber dem Pferd – unbescha- +det der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes – sowie zur Ein- +haltung der ÖTO und der ethischen Grundsätze verpflichtet. +2. Die Veranstalter von pferdesportlichen Veranstaltungen sind +verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch Personen, die nicht an +der Veranstaltung teilnehmen, am gesamten Turniergelände die +Bestimmungen des Abs 1 und während der Dauer der pferde- +sportlichen Veranstaltung am Vorbereitungsplatz die Bestim- +mungen der ÖTO einhalten. +3. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teil- +nimmt muss Haftpflicht versichert sein; die Haftpflichtversiche- +rung muss die jeweilige Pferdesportsparte abdecken. +§ 8 +Turnierkalender +1. Der Turnierkalender für das gesamte Kalenderjahr wird vom +Präsidium bis 30. November des Vorjahres beschlossen. +2. Fristen für die Anmeldung von Turnierterminen: +2.1 Veranstaltungstermine für internationale Turniere sind aus- +nahmslos über den zuständigen LFV unter Einhaltung der +Bestimmungen der FEI an das Turnierreferat des OEPS zu +melden und bedürfen dessen Genehmigung. +2.2 Veranstaltungstermine für internationale und nationale Tur- +niere der Kategorie A* und A sowie Bewerbungen für die +Durchführung von Meisterschaften, Cupturnieren und +Sichtungen sind vom veranstaltenden Verein über den +zuständigen LFV bis spätestens 31. August des vorange- +henden Jahres beim OEPS zu beantragen. +A-8 2026 +Vorschläge für die Durchführung von Meisterschaften, +Cupturnieren und Sichtungen sind durch die Spartenrefe- +renten des OEPS bis zum 31. August des vorangehenden +Jahres an das Turnierreferat des OEPS zu richten. +Diese Vorschläge werden vom Turnierausschuss in einer +Koordinierungssitzung, die bis 15. September des Vorjah- +res stattzufinden hat, abgestimmt und die Termine geneh- +migt. Turniertermine, die nach dieser Sitzung gemeldet +oder geändert werden, sind gem. Abs. 4 zu behandeln. +Langfristig geplante Turnierveranstaltungen (z.B. interna- +tionale Championate und Turniere aus besonderen Anläs- +sen, u.ä.) sind über den zuständigen LFV an das Turnierre- +ferat des OEPS zu melden und bedürfen dessen Genehmi- +gung. Diese Termine werden in einen Mehrjahreskalender +aufgenommen. +2.3 Veranstaltungstermine für Turniere der Kategorien B*, B +und C sind beim zuständigen LFV zu beantragen. Den +Anmeldetermin hierfür bestimmt der LFV. +Diese Termine sind vom LFV bis 30. Oktober des vorange- +henden Jahres dem OEPS zu melden. +Die beantragten Veranstaltungstermine aller Turnierkate- +gorien werden vom Turnierausschuss bis zum 20. Novem- +ber des Vorjahres abgestimmt. +2.4 Ausgenommen von dieser Regelung sind Turniere, die in +den ersten drei Monaten des Jahres stattfinden sollen. Ter- +mine für solche Turniere müssen bis spätestens 1. Sep- +tember des Vorjahres beantragt werden. +Der Kalender für die ersten drei Monate eines jeden Tur- +nierjahres wird vom Turnierreferenten des OEPS zusam- +men mit den neun Landesreferenten bis zum 1. Oktober +des Vorjahres erstellt. +2.5 Für die Anmeldung ist der LFV gem. § 2 Abs. 13 zuständig. +Wird das Turnier nicht im Bundesland des LFV durchgeführt, +dem der veranstaltende Verein angehört, so ist es vom ver- +anstaltenden Verein beim eigenen LFV anzumelden und die- +ser hat die Anmeldung zur Genehmigung gem. § 2 Abs. 13 +unverzüglich an den LFV weiterzuleiten, in dessen Zustän- +digkeit sich die Sportstätte befindet. +2026 A-9 +3. Bei Terminkollisionen gilt der Terminvorrang in der Reihenfolge: +– Internat. 5*-Turnier +– Internat. 4*-Turnier +– Internat. 3*-Turnier +– Nat. A*-Turnier / Internat. 2*-Turniere +– Nat. A-Turnier +– Nat. B*-Turnier +– Internat. 1*-Turnier +– Nat. B-Turnier +– Nat. C-Turnier +4. Eine Genehmigung nachträglich beantragter Veranstaltungster- +mine oder Änderungen (Termin, Kategorie und/oder Ort) von +bereits genehmigten Terminen erfolgt auf Antrag des zuständi- +gen LFV/PSV durch das Turnierreferat des OEPS im Einverneh- +men mit jenen Landespferdesportverbänden, in deren Bereich +eine genehmigte Veranstaltung der gleichen Sparte liegt. Dabei +müssen bei internat. Turnieren und Turnieren der Kategorie A\* +und A alle betroffenen Bundesländer, bei Turnieren der Katego- +rien B*, B und C (ausgenommen C-NEU) nur alle angrenzenden +Bundesländer, die betroffen sind, zustimmen. Betroffen sind +jene Bundesländer, bei denen in derselben Woche in der glei- +chen Sparte Turniere, egal welcher Kategorien angemeldet sind. +Bei Anwendung dieser Bestimmung sind Veranstaltungen, die in +der selben Woche (Montag bis Sonntag) durchgeführt werden, +zu berücksichtigen, bei Fahr- und Distanzturnieren auch jene, +die eine Woche vor oder eine Woche danach stattfinden. +§ 9 +Verantwortliche Person +1. Als für ein Pferd verantwortliche Person im Sinne der ÖTO gilt +diejenige Person, auf welche das Pferd beim OEPS registriert +ist; während einer pferdesportlichen Veranstaltung ist der Reiter, +Fahrer oder Longenführer/Voltigierer verantwortlich. +2. Die verantwortliche Person muss mittelbar oder unmittelbar +dem OEPS angehören. +3. Ein Wechsel der verantwortlichen Person ist dem OEPS unver- +züglich anzuzeigen. +A-10 2026 +§ 10 +Eingetragene Turnierpferde +1. Grundsätzlich müssen alle an Turnieren in Österreich teilneh- +menden Pferde von österr. Pferdesportlern im Pferderegister +des OEPS eingetragen sein. +Soll ein Pferd das nicht im Pferderegister des OEPS eingetragen +ist gestartet werden, kann dies nur erfolgen bei +• Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr direkt in der Meldestelle +(siehe Gebührenordnung) und +• Vorlage eines Pferdepasses im Original, mit allen Impfungen. +Das Pferd erhält für dieses eine Turnier eine Y-Nummer (Buch- +stabe Y gefolgt von drei Ziffern). Ergebnisse eines Pferdes mit +einer Y-Nummer werden wed er für den Reiter noch für das Pferd +in der Ergebniserfassung des OEPS verarbeitet. +Um eine Registrierung vorzunehmen, muss der Pferdepass im +Original und ein Antrag auf Pferderegistrierung (Datenblatt) an +den OEPS eingesandt werden. +Werden die Unterlagen zwecks Turnierpferderegistrierung inner- +halb von 14 Tagen nach Vergabe der Y-Nummer dem OEPS vorge- +legt (Datum des Einlangens beim OEPS), wird die Gebühr für die +Y-Nummer einmalig auf die Registrierung angerechnet. Vorausset- +zung hierfür ist die zeitgerechte Vorlage des Pferdepasses, des voll- +ständig ausgefüllten Turnierpferderegistrierungsformulars und des +Zahlungsbeleges für die beim Turnier erhaltene Y-Nummer. Bei nicht +zeitgerechter oder unvollständiger Vorlage der Unterlagen sowie bei +unvollständig ausgefüllten Formularen erfolgt keine Anrechnung der +beim Turnier bezahlten Gebühr auf die Registrierung. +Der Antragsteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der +Daten des vorgelegten Pferdepasses und der Antragsformulare +verantwortlich. Bei offensichtlich unrichtigen und unvollständi- +gen Angaben sowie nicht vollständig vorgelegten Unterlagen +erfolgt keine Bearbeitung. +Mit der Übernahme der Retoursendung und Zahlung der Nach- +nahmegebühr gilt die Registrierung als durchgeführt. +2. Für jedes Pferd ist ein Name festzulegen. Bei Namensgleichheit +mit bereits eingetragenen Pferden vergibt der OEPS eine zum +Namen gehörende Zahl. In begründeten Fällen können Pferde- +namen und bestimmte Schreibweisen abgelehnt werden. Trotz +2026 A-11 +der Nummern hinter den Pferdenamen ist es einem Besitzer +nicht erlaubt, zwei Pferde mit demselben Namen anzumelden. +3. Jedes registrierte Pferd erhält eine Kopfnummer und eine +Lebensnummer. Für österreichische Pferde wird die Lebensnum- +mer vom Zuchtverband vergeben und vom OEPS übernommen. +Die Kopfnummer ist eine vierstellige Nummer (alphanumerisch): +• Warmblutpferde, die auf Grund ihres österr. Abstammungs- +nachweises vom zuständigen Zuchtverband eine Lebens- +nummer erhalten haben, erhalten eine A-Nummer. +• Ponys mit einem Stockmaß von maximal 148 cm gem. § 900 +Z 2 erhalten eine P-Nummer. +• Eine H-Kopfnummer erhalten Haflinger mit einem gültigen +Pferdepass/Zuchtpferdepass, einer 15-stelligen UELN- +Lebensnummer sowie einem Fohlenbrand oder Chip. Der +Araberblutanteil darf bis einschließlich 2012 geborene Haflin- +ger maximal 12,5 % betragen, ab Geburtsjahrgang 2013 +maximal 1,56 %. +• Noriker mit gültigem Pferdepass/Zucht, 15-stelliger UELN +Nummer und Fohlenbrand oder Chip erhalten eine N-Nummer. +• Österreichische Pintos (von der ZAP anerkannt, mit gültigem +Pferdepass/Zucht und 15-stelliger UELN Nummer und Foh- +lenbrand oder Chip) erhalten eine ÖP-Nummer. +• Islandpferde erhalten eine I-Nummer. +• Auch Wunschkopfnummern können vergeben werden, solan- +ge die Eindeutigkeit der Zuordnung gegeben ist. Nummern, +die aus dem Buchstaben Y oder Z gefolgt von drei Ziffern +bestehen, können nicht als Wunschnummern vergeben wer- +den. +4. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Eintragung zum +Jahreswechsel automatisch fortgeschrieben. Ersteintragung +und Fortschreibung sind gebührenpflichtig (Gebührenordnung). +5. Wenn die Turnierpferdegebühr über drei Jahre hintereinander +nicht einbezahlt wird verfällt die Kopfnummer. Nach dem Verfall +der Kopfnummer muss die Turnierpferderegistrierung wieder +neu beantragt werden (mit Einschicken des Pferdepasses – +gleich wie bei einem Neuantrag). +6. Ein ausländischer Teilnehmer (§ 19 Abs. 2) darf auch mit nicht +im OEPS registrierten Pferden starten. +A-12 2026 +§ 11 +Impfschutz der Pferde +1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teil- +nimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza +aufweisen. Die letzte Impfung vor Turnierbeginn darf nicht län- +ger als 6 Monate plus 21 Tagen zurückliegen. +Alle Pferde die an einem Turnier teilnehmen wollen müssen +zumindest eine initiale Grundimmunisierung von zwei Impfun- +gen, die im Abstand von nicht weniger als 21 und nicht mehr als +60 Tagen erfolgt sind, haben. Danach, muss eine dritte Impfdo- +sis (bezeichnet als erste Auffrischungsimpfung) innerhalb von 6 +Monaten und 21 Tagen nach der 2. Grundimmunisierung, mit +zumindest regelmäßiger jährlicher Auffrischung (z.B. innerhalb +eines Jahres nach der letzten Dosis) erfolgen. +Sollte das Pferd bei einer pferdesportmäßigen Veranstaltung +teilnehmen, muss die letzte Auffrischungsimpfung innerhalb von +6 Monaten und 21 Tagen vor der Ankunft am Turnierort erfolgt +sein. (das 21 Tage Fenster wurde geschaffen damit die Impfvor- +schriften in den Turnierplan passen). +Keine Impfung darf innerhalb 7 Tage bis Ankunft am Turnierplatz +stattfinden. +Alle Pferde die bis Jänner 2005 als unter ÖTO ordnungsgemäß +geimpft gelten, benötigen keine neue Grundimmunisierung, +wiederum vorausgesetzt dass sie mit der früheren Regel Grund- +immunisierung und jährliche Auffrischungsimpfung und neuer +Regel Auffrischungsimpfung innerhalb von 6 Monaten und 21 +Tagen bis Ankunft am Turnier übereinstimmen. +2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mit vom +Tierarzt eingetragenen Impfungen, in welchem das Nationale als +Identitätsnachweis und die Lebensnummer eingetragen und +vom Tierarzt oder der zuständigen Stelle bestätigt sind, mitzu- +führen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbe- +auftragten oder der Meldestelle vorzuweisen. +3. Bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepas- +ses ist eine gelbe Karte gem. § 2013 ff zu vergeben. +2026 A-13 +§ 12 +Reiter, Fahrer und Voltigierer +1. Als Reiter, Fahrer und Voltigierer gelten die Teilnehmer an den +entsprechenden Bewerben. +2. Für die Altersgliederung gilt die folgende Tabelle. Als Stichtag für die +Altersfestlegung gilt dabei der 31. Dezember des laufenden Jahres. +Werden Bewerbe als Senioren-Bewerbe bezeichnet, sind aus- +schließlich Reiter/Fahrer startberechtigt, die am 31. Dezember +des laufenden Jahres 40 Jahre oder älter sind. +Reiter: • Allgem. Klasse: ab 19 Jahre +• U25: 16 – 25 Jahre +• Junge Reiter: 16 – 21 Jahre +• Junioren: 16 – 18 Jahre +• Jugend: 8 – 15 Jahre +• Children Dressur: 12 – 14 Jahre +Ponyreiter: • Ponyreiter Allgem. Klasse: ab 17 Jahre +• Ponyreiter Jugend: 8 – 16 Jahre +Voltigieren: • Junioren Gruppe: max. 18 Jahre +• Junioren Einzel: max. 18 Jahre +• Allgem. Klasse: keine Altersbeschränkung +Islandpferde: • Kinder: 8 – 12 Jahre +• Jugend: 8 – 17 Jahre +• Junge Reiter: 16 – 21 Jahre +• Allgem. Klasse: ab 16 Jahre +Einschränkung für Reiter der Kinderklasse: +Reiter der Kinderklasse dürfen bei Prüfungen der Sportklasse A +sowie bei allen Rennen nicht starten. +Bei allen Ovalbahnbewerben mit Rennpass sowie bei den Pass- +bewerben PP2 und P2 sind Starts in der Kinderklasse erst mit +11 Jahren zulässig. Die Letztentscheidung über einen Start liegt +beim Turnierbeauftragten Richter. +Reitervierkampf: • Nachwuchs: 8 – 12 Jahre +• Jugend: 13 – 16 Jahre +• Junioren: 17 – 20 Jahre +• Allgem. Klasse: 21 – 40 Jahre +• Masters: ab 41 Jahre +A-14 2026 +Fahren: • Kinder: Kinder § 800 → 9 – 11 Jahre +• Children: Kinder: 12 – 14 Jahre +• Junioren* /**: 14 – 18 Jahre +• U25 */**: 16 – 25 Jahre +• Allgem. Klasse */**: +1-, 2-Sp. Großpferde u. 1-, 2-, 4-Sp. Pony: ab 16 Jahre +4-Spänner und Tandem: ab 18 Jahre +\* Bei Prüfungen ohne Marathon müssen Fahrer mind. 14 Jahre +alt sein.** +In Prüfungen auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer 16 +Jahre alt sein, als Stichtag gilt der Geburtstag. +Working Equitation: • Allgem. Klasse: ab 19 Jahre +• Nachwuchsklasse: 10 – 18 Jahre +• Kinderklasse: 8 – 12 Jahre +• Führzügelklasse: 4 – 8 Jahre +Polo: • 18 Jahre und jünger (U18) +• Allgem. Klasse ohne Altersbeschränkung +Mounted Games: • Führzügel: 4 – 8 Jahre +• First Ridden 6 – 12 Jahre +• Novice Pony – mindestens der Reiterpass +• Unter 12 Jahre und jünger +• Unter 15 Jahre und jünger +• Unter 18 Jahre und jünger +• Offene Klasse ohne Altersbeschränkung +§ 13 +Stamm-Mitgliedschaft +1. Für die Teilnahme an allen Arten von Bewerben im Rahmen von +genehmigten Veranstaltungen ist die Stamm-Mitgliedschaft bei +einem Verein, der über einen LFV korporativ dem OEPS ange- +schlossen sein muss, erforderlich; es sei denn, die Besonderen +Bestimmungen sehen Ausnahmen vor. +2. Die Stamm-Mitgliedschaft ist auf einen Verein beschränkt, +unbeschadet der Mitgliedschaft in einem oder mehreren ande- +ren Vereinen. +2026 A-15 +3. Die vom Teilnehmer selbst gewählte Stamm-Mitgliedschaft ist, +wenn sie vom Verein bestätigt wird, die Grundlage der Lizenz +und kann während des Kalenderjahres nur in besonders begrün- +deten Fällen geändert werden. Über eine begründete Änderung +der Stamm-Mitgliedschaft während des Kalenderjahres ent- +scheiden die zuständigen LFV. In jedem Fall kann während eines +Jahres nur an Meisterschaften für einen LFV teilgenommen wer- +den. +4. Eine Änderung der Stamm-Mitgliedschaft für das kommende +Jahr ist bis zum 30. November dem zuständigen LFV und dem +bisherigen Stamm-Verein schriftlich bekannt zu geben. +§ 14 +Lizenzen und Startkarten +1. Lizenzen und Startkarten werden für das laufende Kalenderjahr +ausgestellt. +2. Anträge auf Erstausstellung sind schriftlich auf dem entspre- +chenden Formular über den LFV einzureichen. Die Ausstellung +erfolgt durch den OEPS und ist gebührenpflichtig (Gebühren- +ordnung). Auch wenn der Antrag während des Jahres erfolgt, ist +die volle Gebühr fällig. +3. Inhaber einer Lizenz sind verpflichtet, die offiziellen Mitteilungen +des OEPS zu beziehen. Die Kosten sind in der Lizenzgebühr +enthalten. Wenn im gleichen Haushalt mehrere Lizenznehmer +leben, besteht die Verpflichtung für den Bezug der Mitteilungen +nur für eine Person. +4. Neben dem Erfordernis der Mitgliedschaft gem. § 13 Abs. 1 ist +darüber hinaus bei Reitbewerben der Besitz des Reiterpasses +(FENA), des ÖJRA oder des ÖRAB nachzuweisen, ausgenom- +men bei Bewerben des § 800 („Pferde-Sport & Spiel“), bei Fahr- +bewerben der Besitz des ÖFAB und bei Pleasure Drivingbewer- +ben des PDC oder des ÖFAB. +A-16 2026 +2026 A-17 +Reiterlizenzen, § 15 ÖTO +V 60 – V 105 – V 115 – V 25 – V 110 V 140 – 150 – +80 100 90 A 110 100 L 120 105 LM 1 +130 M 135 – 115 S 120 145 160 +V S V D S V D S V D S D S V D V S S +R1 x x x B, C B, C x B, C B, C +R2 x x x x x x x x x x x LP +R3 x x x x x x x x x x x x x x x x +RD1 B, C B, C +RD2 x x x LP +RD3 x x x x +RD4 x x x x x +R1D2 x x x x B, C x x B, C x LP +R1D3 x x x x B, C x x B, C x x +R2D3 x x x x x x x x x x x x +R1D4 x x x x B, C x x B, C x x x +R2D4 x x x x x x x x x x x x x +R3D4 x x x x x x x x x x x x x x x x x +RDS4 x x x x x x x x x x x x x x x x x x +R1S2 x x x B, C x x B, C x x +R1S3 x x x B, C x x B, C x x x x +R1S4 x x x B, C x x B, C x x x x x +R2S3 x x x x x x x x x x x LP x x +R2S4 x x x x x x x x x x x LP x x x +R3S4 x x x x x x x x x x x x x x x x x +B, C = Turniere der Kat. B, C und C-NEU* +Junioren (14 – 18 Jahre) haben die Möglichkeit, bereits mit der RD2 an FEI-Juniorenaufgaben teilzunehmen. +§ 15 +Reiterlizenzen +1. Für die Teilnahme an +• Dressurprüfungen (Abschnitt B I) +• Springprüfungen (Abschnitt B II) +• Vielseitigkeitsprüfungen (Abschnitt B III) +bei Turnieren ist eine Reiterlizenz erforderlich. +2. Es gibt Reiterlizenzen der Stufen 1, 2, 3 und 4. +Teilnahmeberechtigung lt. Tabelle. +Die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten können +Einschränkungen hinsichtlich der Startberechtigung vorsehen. +Bei Pony-, Noriker- und Vollblutaraberbewerben ist unabhängig +von der Turnier-Kategorie ab der Klasse LM mindestens die R1 +notwendig. +3. Springreiten: R2, R3 und RS4 Reiter sind in der Höhe 95 und +100 cm startberechtigt. Sie erhalten jedoch keine Schleifen und +Ehrenpreise. +4. Para-Equestrian – für einen Start in Para-Equestrian Bewerben +ist eine Para-Equestrianlizenz notwendig. Diese Lizenz ermög- +licht dem Reiter das Nennen über eZNS. Auf der Lizenzkarte ist +auch der jeweilige Grad des Reiters eingetragen. Die Lizenz wird +vom OEPS kostenfrei ausgestellt. +5. Haflinger: Startberechtigungen für Haflinger sind im Ab schnitt B +unter § 1500ff geregelt. +§ 16 +Fahrerlizenzen, Working Equitation und Polo Lizenzen +1. Für die Teilnahme an Fahrprüfungen gemäß Abschnitt B VII bei +Turnieren ist eine Fahrerlizenz erforderlich. +2. Es gibt folgende Fahrerlizenzen: +2.1 Fahrerlizenz F1: Berechtigt zur Teilnahme an Fahrbewer- +ben der Klasse L und M. +2.2 Fahrerlizenz F2: Berechtigt zur Teilnahme an Fahrbewer- +ben aller Klassen. +3. Für die Teilnahme an Working Equitation gemäß Abschnitt B +XXII bei Turnieren ist eine Working Equitation Lizenz erforderlich. +A-18 2026 +4. Es gibt folgende Working Equitation Lizenzen: +4.1 Working Equitation Lizenz WE1: Berechtigt zur Teiln ahme +an Working Equitation Bewerben der Klasse E bis M. +4.2 Working Equitation Lizenz WE2: Berechtigt zur Teiln ahme +an Working Equitation Bewerben der Klassen E bis S. +5. Für die Teilnahme an Polo Spielen gemäß Abschnitt B XXIII bei +Turnieren ist eine Polo Lizenz erforderlich. Polo Lizenzen werden +in Handicap –2 bis +10 unterteilt. +§ 17 +Ausstellung und Höherreihung von Lizenzen +1. Für die jährliche Ausstellung der Reiterlizenzen ist nachzuweisen: +1.1 Reiterlizenz R1: +• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder die positiv abgelegte Lizenzprüfung R1 +gemäß Abschnitt B XIV. +1.2 Reitlizenz R2: +Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder der Besitz der Reitlizenz R1 sowie: +4 Dressurprüfungen oder Dressurreiterprüfungen oder +Ponydressurprüfungen der Klasse A mit einer Wertnote +von mindestens 6,4 / 64 % +und +3 Stilspringprüfungen der Klasse A (105 oder 110 cm) mit +einer Wertnote von mindestens 6,0 +oder +3 Pony-oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klasse +LM (105 cm), wo der Grundparcours mit 0 Fehlerpunkten +beendet wurde, oder 2-Phasenspringprüfungen (beide +Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläu- +fen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, +wird angerechnet), +sowie +4 Dressurprüfungen oder Ponydressurprüfungen oder +Dressurreiterprüfungen der Klasse L mit einer Wertn ote +von mindestens 6,4 / 64 % +2026 A-19 +und +2 Stilspringprüfungen der Klasse L (115 oder 120 cm) mit +einer Wertnote von mindestens 6,0 +und +2 Standardspringprüfungen der Klasse L (115 oder 120 +cm) (der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunkten been- +det werden), oder 2-Phasenspringprüfungen (beide Pha- +sen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläufen +(ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, wird +angerechnet), +oder +4 Pony-oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klasse +M\* (110 cm) oder M** (115 cm), wo der Grundparcours mit +0 Fehlerpunkten beendet wurde, oder 2-Phasenspringprü- +fungen (beide Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung +mit 2 Umläufen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten been- +det wurde, wird angerechnet), +oder +7 Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse V100 cm, oder Pony +bzw. Haflingervielseitigkeitsprüfungen der Klasse VH95 +cm, die mit max. 50 Fehlerpunkten beendet wurden. Bei +einem Ergebnis von weniger als 40 Fehlerpunkten kann +diese Vielseitigkeitsprüfung doppelt gezählt werden. +Ergebnisse aus A-Prüfungen können durch Ergebnisse aus +L-Prüfungen (1 :1) ersetzt werden. +1.3 Reitlizenz R3: +Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder der Besitz der Reitlizenz R2 sowie: +4 Dressurprüfungen oder Ponydressurprüfungen der Klasse +LM/FEI-Pony mit einem Resultat von mind. 6,4 / 64 % +und +4 Lizenzprüfungsaufgaben mit einem Resultat von min- +destens 6,4 / 64 % +Ergebnisse aus LM-Prüfungen können durch Ergebnisse +aus LP-Prüfungen (1 :1) ersetzt werden. +und +3 Standardspringprüfungen der Klasse LM (125 oder 130 cm) +(der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunkten beendet wer- +A-20 2026 +den), oder 2-Phasenspringprüfungen (beide Phasen müssen +0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläufen (ein Umlauf der +mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, wird angerechnet), +oder +3 Pony-oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klasse +M*** (120 cm) (der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunk- +ten beendet werden), oder 2-Phasenspringprüfungen +(beide Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 +Umläufen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet +wurde, wird angerechnet), +oder +4 Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse V105 cm, die mit +max. 50 Fehlerpunkten beendet wurden. Bei einem Erg eb - +nis von weniger als 40 Fehlerpunkten kann diese Vielsei- +tigkeitsprüfung doppelt gezählt werden. +Diese höheren Dressurprüfungen ersetzen Ergebnisse +aus niedrigeren Dressurprüfungen (1 :1). +1.4 Reitlizenz RD1: +Die positiv abgelegte Lizenzprüfung RD1 gem. Abschnitt B +§ 1411 mit einer Wertnote von 6,4. +1.5 Reitlizenz RD2: +Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder der Besitz der Reitlizenz R1/RD1 sowie: +4 Dressurprüfungen oder Dressurreiterprüfungen oder +Ponydressurprüfungen der Klasse A mit einer Wertnote +von mindestens 6,4 / 64 % +sowie +8 Dressurprüfungen oder Ponydressurprüfungen oder +Dressurreiterprüfungen der Klasse L mit einer Wertnote +von mindestens 6,4 / 64 %. +Ergebnisse aus A-Prüfungen können durch Ergebnisse +aus L-Prüfungen (1 :1) ersetzt werden. +1.6 Reitlizenz RD3: +Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder der Besitz der Reitlizenz R2/RD2 sowie: +4 Dressurprüfungen oder Ponydressurprüfungen der Klasse +LM/FEI-Pony mit einem Resultat von mind. 6,4 / 64 % +und +2026 A-21 +4 Lizenzprüfungsaufgaben mit einem Resultat von min- +destens 6,4 / 64 %. +Ergebnisse aus LM-Prüfungen können durch Ergebnisse +aus LP-Prüfungen (1 :1) ersetzt werden. +Junioren (14 – 18 Jahre) haben die Möglichkeit, bereits +mit der RD2 an FEI-Juniorenaufgaben teilzunehmen. +Diese höheren Prüfungen ersetzen Ergebnisse aus +niedrigeren Prüfungen (1 :1). +1.7 Reitlizenz RD4: +Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre, oder der Besitz der Reitlizenz R3/RD3 sowie: +8 Dressurprüfungen der Klasse M (nicht LP-Prüfungen) mit +Richtverfahren B (getrenntes Richten) auf einem Viereck +20 x 60 mit einem Resultat von mindestens 6,4 / 64 %. +1.8 Reitlizenz RS2: +Der Besitz der R1, sowie +6 Stilspringprüfungen der Klasse A (105 oder 110 cm) mit +einer Wertnote von mindestens 6,0 +sowie +4 Stilspringprüfungen der Klasse L (115 oder 120 cm) mit +einer Wertnote von mindestens 6,0. Ergebnisse aus A kön- +nen durch Ergebnisse aus L ersetzt (1 :1) werden. +und +4 Standardspringprüfungen der Klasse L (115 oder 120 cm) +(der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunkten beendet wer- +den), oder 2-Phasenspringprüfungen (beide Phasen müs- +sen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläufen (ein Umlauf +der mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, wird angerechnet), +oder +6 Pony- oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klas- +se LM (105 cm), wo der Grundparcours mit 0 Fehlerpunk- +ten beendet wurde, oder 2-Phasenspringprüfungen (beide +Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläu- +fen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, +wird angerechnet), +und +8 Pony- oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klas- +se M\* (110 m) oder M\*\* (115 cm) wo der Grundparcours +mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, oder 2-Phasenspring- +A-22 2026 +prüfungen (beide Phasen müssen 0 sein), oder Springprü- +fung mit 2 Umläufen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten +beendet wurde, wird angerechnet). +1.9 Reitlizenz RS3: +Der Besitz der R2 oder RS2, sowie +6 Standardspringprüfungen der Klasse LM (125 oder +130 cm) (der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunkten +beendet werden), oder 2-Phasenspringprüfungen (beide +Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 Umläu- +fen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet wurde, +wird angerechnet), +oder für Ponyreiter +6 Standardspringprüfungen (Großpferde) der Kl. L (115 +oder 120 cm) (der Grundparcours muss mit 0 Fehlerpunk- +ten beendet werden), oder 2-Phasenspringprüfungen +(beide Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 +Umläufen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet +wurde, wird angerechnet), +oder +6 Pony- oder Haflingerstandardspringprüfungen der Klas- +se M\*\*\* (120 cm) (der Grundparcours muss mit 0 Fehler- +punkten beendet werden), oder 2-Phasenspringprüfungen +(beide Phasen müssen 0 sein), oder Springprüfung mit 2 +Umläufen (ein Umlauf der mit 0 Fehlerpunkten beendet +wurde, wird angerechnet). +1.10 Reitlizenz RS4: +Der Besitz der R3 oder RS3, sowie +4 Standardspringprüfungen der Klasse M (135 cm), in +denen der Grundparcours mit 0 Fehlerpunkten beendet +wurde, oder 2-Phasenspringprüfungen, in denen beide +Phasen mit 0 Fehlerpunkten beendet werden müssen, +oder Springprüfung mit 2 Umläufen (ein Umlauf der mit 0 +Fehlerpunkten beendet wurde, wird angerechnet) +und +4 Standardspringprüfungen der Klasse S\* (140 cm) oder S\*\* +(145 cm), in denen der Grundparcours mit 0 Fehlerpunkten +beendet wurde, bzw. Platzierungen im ersten Viertel des +Starterfeldes mit max. 8 Fehlerpunkten, oder 2-Phasen- +springprüfungen, in denen beide Phasen mit 0 Fehlerpunk- +2026 A-23 +ten beendet werden müssen, bzw. Platzierungen im ersten +Viertel des Starterfeldes mit max. 8 Fehlerpunkten, oder +Springprüfung mit 2 Umläufen, wobei ein Umlauf mit 0 Feh- +lerpunkten beendet werden muss, bzw. Platzierungen im +ersten Viertel des Starterfeldes mit max. 8 Fehlerpunkten. +Ergebnisse aus M (135 cm) können durch Ergebnisse aus +S (140 oder 145 cm) ersetzt werden. +1.11 Lizenzkombinationen: +Folgende Lizenzkombinationen sind möglich: +R1D2, R1D3, R2D3, R1D4, R2D4, R3D4, RDS4 +R1S2, R1S3, R1S4, R2S3, R2S4, R3S4 +1.12 Rückstufung von RS4 auf RS3 +Eine Rückstufung erfolgt ausschließlich auf Antrag des +Reiters. Dafür darf der Reiter in den drei vorangegangenen +Jahren keine Ergebnisse in der Klasse S (140 cm und +höher) haben. Die Gebühr für die Rückstufung ist in der +Gebührenordnung (Lizenzumreihung) geregelt. Eine Rück- +stufung aller anderen Lizenzstufen ist nicht möglich. +1.13 Turnierergebnisse von Turnieren im Ausland werden ana- +log den ÖTO-Bestimmungen angerechnet. Die Erfolge bei +Turnieren im Ausland müssen vom Reiter eingereicht wer- +den (Vorlage der Ausschreibung, Ergebnisliste, Angabe +der Dressuraufgabe, Parcourskizze). +1.14 Ergebnissen aus Dressur-, Springen und Vielseitigkeit kön- +nen zur Höherreihung kombiniert werden. +2. Sonderbestimmungen für die Ausstellung der Reiterlizenz: +2.1 Reitwarte (FENA) sind berechtigt, die Lizenz R1 zu bean- +tragen, ebenso Reiteleven nach positiv abgelegter Zwi- +schenprüfung. +2.2 Bereiter (FENA), Reitinstruktoren (FENA), sowie staatlich +geprüfte Reitinstruktoren sind berechtigt, die Lizenz R2 zu +beantragen. +2.3 Bereiter der Spanischen Hofreitschule sind berechtigt, die +Lizenz RD4 zu beantragen. Bereiteranwärter der Spani- +schen Hofreitschule sind berechtigt, die Lizenz RD3 zu +beantragen. +A-24 2026 +2.4 Staatlich geprüfte Reitlehrer sowie Reitlehrer (FENA) und Reit- +meister (FENA) sind berechtigt, die Lizenz R3 zu beantragen. +2.5 Staatlich geprüfte Reittrainer Dressur sind berechtigt, die +Lizenz RD3 zu beantragen +Staatlich geprüfte Reittrainer Springen sind berechtigt, die +Lizenz RS3 zu beantragen +Staatlich geprüfte Reittrainer Vielseitigkeit sind berechtigt, +die Lizenz R3 zu beantragen +3. Erfolge für die Höherreihung der Lizenzen werden aus den Erfol- +gen der letzten drei Kalenderjahre errechnet. Angerechnet wer- +den die gemäß § 44 registrierten Ergebnisse von Prüfungen der +Abschnitte B I, B II und B III. +4. Fahrlizenzen +Für die jährliche Ausstellung der Fahrerlizenzen ist nachzuweisen: +4.1 Fahrerlizenz F1: +• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre oder +• die positiv abgelegte Lizenzprüfung F1 oder +• der Besitz der Startkarte Fahren, dem Besitz des Öster- +reichischen Fahrabzeichen in Bronze (ÖFAB) und Nach- +weis von drei Jugendfahrbewerben mit folgenden +Bedingungen: +• Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten; +• Marathon ausgefahren; +• Hindernisfahren ausgefahren; +• In keinen Teilbewerb eliminiert +4.2 Fahrerlizenz F2: +• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre oder +• der Besitz der Fahrerlizenz F1 und der Nachweis von 3 +Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L und 2 der Klasse +M mit folgenden Bedingungen: +• Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten; +• Marathon ausgefahren; +• Hindernisfahren ausgefahren; +• In keinen Teilbewerb eliminiert +• Der Besitz des österreichischen Jugendfahrabzeichen +und Nachweis des ÖFAB (Mindestalter 16 Jahre) sowie +2026 A-25 +der Nachweis von 3 Vielseitigkeitsfahrprüfungen in den +Klassen Junioren oder U25 (vormals Junge Fahrer) mit +folgenden Bedingungen: +• Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten; +• Marathon ausgefahren; +• Hindernisfahren ausgefahren; +• In keinen Teilbewerb eliminiert +4.3 Sonderbestimmungen für die Ausstellung der Fahrerlizenz: +Fahrwarte (FENA) sind berechtigt, die Lizenz F1 zu bean- +tragen, ebenso Fahreleven nach positiv abgelegter 1. Zwi- +schenprüfung. +Fahrgehilfen (FENA), sowie staatlich geprüfte Fahrinstrukto- +ren u. Fahrlehrer sind berechtigt, die Lizenz F2 zu beantragen. +5. Working Equitation Lizenzen +Für die jährliche Ausstellung der Working Equitation Lizenzen ist +nachzuweisen: +5.1 Working Equitation Lizenz WE1: +• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre oder +• ein beendeter Vielseitigkeitsbewerb Working Equitation +der Klasse lizenzfrei mit mindestens 62% Punkten in +den Teilbewerben Dressur und Trail sowie einem positiv +beendeten Teilbewerb Speedtrail am selben Wochenen- +de. Die Anforderungen für die Teilbewerbe Trail und +Speedtrail zur Erlangung der Lizenz WE1 sind: min- +destens 10 Hindernisse. +Pflichthindernisse zur Erlangung der Lizenz WE1 in +zumindest 1 Teilbewerb sind: Tor, Stier, Sidepass, +Pferch oder Brücke, Sprung. Es wird in der Aus- +schreibung vermerkt, ob die Veranstaltung zur Er - +langung der Lizenz den Anforderungen entspricht. +5.2 Working Equitation Lizenz WE2: +• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen +Jahre oder +• zwei beendete Vielseitigkeitsbewerbe Working Equitati- +on der Klasse M mit mindestens 62% Punkten in der +Dressur und im Trail sowie einem positiv beendeten Teil- +bewerb Speedtrail am selben Wochenende. +A-26 2026 +6. Eine Höherreihung der Lizenz aufgrund erbrachter Vorausset- +zungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag möglich. +Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) +und hat erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung durch den +OEPS auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist. Eine Höherrei- +hung während der gesamten Dauer eines Turniers ist nicht mög- +lich. Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen +erfolgt jeweils per 1. 1. und ist kostenfrei. +§ 18 +Startkarten +1. Es gibt folgende Arten von Startkarten: +• Startkarte Allgemein +• Startkarte Voltigieren +• Startkarte Westernreiten +• Startkarte Islandpferde +• Startkarte Fahren – Jugend und Junioren +• Startkarte Horseball +• Startkarte Polo +2. Startkarte Western – Voraussetzung WRC +Erforderlich für die Teilnahme an Westernbewerben. Die Startkar- +te W können nur Personen erhalten, die im Besitz des Western +Riding Certificate sind. Westernreiter müssen bei Dressur-, +Spring- und Vielseitigkeitsreiterbewerben zusätzlich zur Startkar- +te Western auch den Reiterpass bei der Meldestelle vorweisen. +3. Startkarte Isländer – Voraussetzung Islandpferdereitzertifikat +oder Reiterpass, erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen für +Islandpferde. Islandpferdereiter müssen bei Dressur-, Spring- +und Vielseitigkeitsreiterbewerben zusätzlich zur Startkarte Islän- +der auch den Reiterpass bei der Meldestelle vorweisen. +4. Startkarte Allgemein – Voraussetzung Reiterpass: +Distanz, Damensattelreiten (bis Kl. L in Damensattelbewerben), +Haflinger (bis Klasse A bei Haflingerbewerben), Noriker (bis +Klasse L bei Norikerbewerben), Vollblutaraber (bis Klasse L bei +Vollblutarberbewerben), Orientierungsreiten, Pony (bis Klasse L +bei Ponybewerben) und Mounted Games. +2026 A-27 +5. Inhaber einer Reitlizenz benötigen keine zusätzliche „Startkarte +Allgemein“. Nach positiv abgelegter Lizenzprüfung ist es aller- +dings nicht mehr möglich an lizenzfreien Bewerben in der +betreffenden Sparte teilzunehmen. +6. Startkarte Voltigieren – Erfordernis Voltigierübungsleiter +Erforderlich für Longenführer, die an Voltigierbewerben gemäß +Abschnitt B IV teilnehmen. Die Voraussetzungen zur Erlangung +der Startkarte Voltigieren sind in den Besonderen Bestimmun- +gen für Voltigieren festgelegt. +7. Startkarte Fahren Jugend und Junioren – Erforderlich für die +Teilnahme an Jugendfahrbewerbe gemäß Abschnitt B VII. Die +Startkarte Fahren Jugend können nur die Personen erhalten, die +im Besitz des Österreichischen Jugendfahrerabzeichens in +Bronze (ÖJFAB) sind. +8. Startkarte Horse-Ball – Erforderlich für die Teilnahme an Horse- +Ball Bewerben gemäß B XX. Die Startkarte Horse-Ball können +nur Personen erhalten, die im Besitz des Österreichischen +Horse-Ball Abzeichens sind. +9. Startkarte Polo – Erforderlich für die Teilnahme an Polo Bewer- +ben gemäß B XXIII. Die Startkarte Polo können nur Personen +erhalten, die eine Polo Platzreifeprüfung des Österreichischen +Pferdesportverbands nachweisen können. +§ 19 +Teilnahme von Ausländern +1. Ausländer, die in Österreich um eine Lizenz oder Startkarte +ansuchen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der +FN des Heimatlandes beibringen. +2. Ausländer, die keine österreichische Lizenz oder Startkarte +besitzen: +2.1 Die Teilnahme von Ausländern ohne österreichische Lizenz +oder Startkarte an Turnieren, die nach der ÖTO abgewi- +ckelt werden, ist nur möglich, wenn sie eine Gast lizenz/ +Gast startkarte ausgestellt bekommen haben. +A-28 2026 +2.2 Diese Gastlizenz/Gaststartkarte wird von der das Turnier +genehmigenden Stelle für jeweils ein Turnier ausgestellt. Dem +Antrag auf Ausstellung ist eine schriftliche Einverständniser- +klärung der FN des Heimatlandes oder deren Unterorganisa- +tionen beizulegen, aus der hervorgeht, für welche Anforderun- +gen der Antragsteller in seinem Heimatland startberechtigt ist. +Es kann nicht innerhalb eines Kalenderjahres von einer Öster- +reichischen Lizenz auf eine Gastlizenz gewechselt werden. +Dieser Wechsel ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. +Von einer Gastlizenz auf eine Österreichische Lizenz darf +jederzeit gewechselt werden. Die genehmigende Stelle kann +die Zahl der Gastlizenzen je Turnier beschränken. +2.3 Ausländer, die auf Grund einer Gastlizenz auf nationalen +Turnieren teilnehmen, werden entsprechend der vorgeleg- +ten Startberechtigung eingestuft. +2.4 Die Höhe der Ausstellungsgebühr für Gastlizenzen/Gast- +startkarten ist in der Gebührenordnung geregelt. +2.5. Ausländische Teilnehmer haben bis zum Nennungsschluss +ihre Nennung beim Veranstalter zusammen mit der Einver- +ständniserklärung, dem Nenngeld und der Gebühr für die +Gastlizenz/Gaststartkarte abzugeben. Der Veranstalter leitet +innerhalb von 5 Tagen nach dem Nennungsschluss die Nen- +nung an die genehmigende Stelle weiter. Die ausländischen +Starter werden in die Nennlisten aufgenommen und – je +nachdem, ob die Nennung vorab einbezahlt wurde oder nicht +– mit dem einbezahlten Nenngeld oder der Summe 0 aus- +gewiesen. Bei Nichtausstellung einer Gastlizenz/Gaststart- +karte werden der Veranstalter und der Nenner verständigt. +2.6 Nennungen, die verspätet abgegeben werden bzw. bei der +genehmigenden Stelle verspätet eintreffen, sind als Nach- +nennung gemäß § 29 zu behandeln. +2.7 Bei ausländischen Startern wird bei jedem nationalen Tur- +nier pro Pferd für die Ausstellung einer Z-Kopfnummer +(Buchstabe Z gefolgt von drei Ziffern) von der Meldestelle +eine Gebühr lt. Gebührenordnung eingehoben. +2026 A-29 +§ 20 +Teilnahme von Österreichern an +Turnieren im Ausland und an +internationalen Turnieren im Inland +1. Start bei internationalen Turnieren im Ausland: +1.1 Will ein Reiter/Fahrer/Voltigierer, für den gem. RG der +OEPS die Nennung abzugeben hat, an einem solchen Tur- +nier teilnehmen, hat er diesen Wunsch bis spätestens zwei +Wo chen vor dem prinzipiellen Nennungsschluss dem +zuständigen Spartenreferenten des OEPS bekannt zu +geben. Der Reiter/Fahrer muss eine gültige österreichische +Lizenz besitzen sowie bei den in § 18 angeführten Sparten +zumindest die vorgeschriebene Startkarte, und das Pferd +hat im Pferderegister des OEPS eingetragen zu sein. +1.2 Die Reiter sind nur berechtigt in der Ihrer Lizenzstufe ent- +sprechenden Höhe zu starten! +1.3 Der OEPS kann in Wahrung der Interessen des österrei- +chischen Pferdesports eine Startgenehmigung verwei- +gern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn zum gleichen +Zeitpunkt eine österreichische Meisterschaft gemäß +Abschnitt B XIII stattfindet, bei welcher der Antragsteller +startberechtigt ist. In der Vielseitigkeit kann dem für die +österreichischen Meisterschaften startberechtigten +Antragsteller eine Woche davor oder danach mit dem +Meisterschaftspferd der Auslandstart verweigert werden. +1.4 Falls die Qualifikationsrichtlinien des Referates erfüllt sind, +entscheidet das zuständige Referat über eine Nominie- +rung. Über die endgültige Nennung entscheidet der Sport- +direktor des OEPS. +1.5 Ein Start mit einem nicht im Pferderegister des OEPS einge- +tragenen Pferd ist unter Beachtung der Bestimmungen von +Abs. 1 Z1 – 4 möglich bei Bezahlung einer Bearbeitungsge- +bühr gemäß Gebührenordnung. Das Pferd erhält für dieses +Turnier eine Y-Nummer. Die Ergebnisse werden weder für +das Pferd noch für den Reiter anerkannt und registriert. +A-30 2026 +2. Start bei internationalen Turnieren im Inland: +Die Vorgangsweise der Nennung ist in der Ausschreibung zu +fixieren. +Die Teilnahmeberechtigungen der österreichischen Reiter/Fah- +rer/Voltigierer werden vom Spartenreferat festgelegt. Das Pferd +muss im Pferderegister des OEPS eingetragen sein. +3. Start bei nationalen Turnieren anderer FN: +3.1 Zur Teilnahme an nationalen Turnieren im Ausland ben ötigt +der Teilnehmer eine Auslandsstartgenehmigung seines LFV. +3.2 Nach erfolgter Genehmigung und Erteilung der Gastlizenz +des Veranstalterlandes ist die Nennung durch den Teilneh- +mer selbst durchzuführen. +2026 A-31 +Abschnitt A III: Ausschreibungen +§ 21 +Inhalt der Ausschreibungen +Ausschreibungen für Turniere haben folgende Angaben zu enthalten: +• Turnierkategorie, Veranstaltungsort (Adresse), Veranstaltungsda- +tum, veranstaltender Verein; +• Termin des eZNS-Nennungsschlusses und Form der Nennung +(bei Turnieren der Kategorie C); +• Kontaktadresse des Veranstalters mit Telefonnummer, wenn +möglich Faxnummer sowie e-Mail-Adresse; +• Allfällige Teilnahmebeschränkungen von Reitern/Fahrern/Voltigie- +rern und/oder Pferden für das Turnier; +• Austragungs- und Vorbereitungsplätze (Größe und Bodenbe- +schaffenheit); +• Name des Turnierleiters; +• Name des Turnierbeauftragten; +• Namen der Richter; +• Namen des Parcours- und Geländebauchefs und seines Assis- +tenten; +• Name des Pferdesporttierarztes; +• Name des Stewards national oder international, in jedem Fall mit +ÖTO- sowie Deutschkenntnissen für Stewards, die nicht auf der +österr. Funktionärsliste geführt sind); +• Name des FEI Stewards; +• Genehmigungsvermerk; +• Meldestelle: Name der Meldestelle, Telefonnummer, Öffnungs- +zeit, Website für Start- und Ergebnislisten +• Art der Stallungen und Gebühren für dieselben; +• Allfällige besondere Bestimmungen; +• Bei CC, CA, CV, CE: Provisorische Zeiteinteilung; +• Meldeschluss; +• Bewerbe: Art der Prüfung, Klasse, Kategorie, Richtverfahren, all- +fällige Einschränkungen der Teilnahmeberechtigung, Höhe des +A-32 2026 +Startgeldes, Mindeststarterzahl, Höhe und Aufteilung der einzel- +nen Geldpreise. Die Bewerbe sind in der Ausschreibung laufend +zu nummerieren; zumindest beim ersten Bewerb eines jeden +Tages ist die Beginnzeit anzugeben. +• Bei Springbewerben muss die Höhe des zu bauenden Parcours +in cm angegeben werden. +§ 22 +Geldpreise +1. Als Geldpreise gelten neben der Auszahlung von Geldbeträgen +auch alle Preise, für die ein bestimmter Wert angegeben wird. +2. Es steht dem Veranstalter frei, einzelne oder alle Bewerbe und +innerhalb eines Bewerbes einzelne oder alle Abteilungen mit +Geldpreisen oder ohne solche auszuschreiben. Geldpreise dür- +fen keinesfalls gegeben werden bei Bewerben der Klasse E +sowie bei Bewerben der Abschnitte B VIII a und B VIII b. +3. Werden in einem Bewerb Geldpreise ausbezahlt, haben alle +gemäß § 52 Platzierten Geldpreise zu erhalten, unabhängig von +der Anzahl der in der Ausschreibung angeführten Geldpreise. +4. Wird in der Ausschreibung zusätzlich zur Höhe der Geldpreise +für die einzelnen Plätze auch die Gesamtsumme der Geldpreise +angegeben, so ist, unbeschadet der Bestimmungen des § 52, +die Anzahl der platzierten Teilnehmer entsprechend zu erhöhen. +Sind mehr Teilnehmer zu platzieren als Geldpreise ausgeschrie- +ben sind, erhalten die zusätzlich Platzierten einen Geldpreis in +der Höhe des letzten ausgeschriebenen. Die Geldpreise müssen +mindestens das Doppelte des Startgeldes betragen. +5. Bei gleicher Platzierung wird die Summe der auf die davon +betroffenen Plätze entfallenden Geldpreise gleichmäßig auf die +gleich platzierten Teilnehmer verteilt. +6. Werden Reiter mit der Lizenz RS4 gemäß § 52 Abs. 5 in einer +eigenen Abteilung platziert, wird an sie kein Geldpreis ausbe- +zahlt, es sei denn, die Ausschreibung sieht dies ausdrücklich vor. +7. Zulässige Höhe der Geldpreise für die einzelnen Turnierkatego- +rien: +2026 A-33 +7.1 Turniere der Kategorien A\* und A sowie B*, B und C: Die +Mindesthöhe der Geldpreise für die einzelnen Bewerbs- +klassen ist in der Gebührenordnung geregelt. +8. Sollte während eines laufenden Bewerbes die Notwendigkeit +bestehen, den Bewerb auf Grund plötzlich auftretender widriger +Umstände (Wetter, Dunkelheit, etc.) abbrechen zu müssen, +erfolgt die Platzierung nach folgendem Beispiel: Reiteranzahl +laut Startliste 100, Abbruch nach 40 Reitern, entspricht 40%; es +werden davon mind. 25% platziert, d.h. 10 Reiter. Vom ausge- +schriebenen Geldpreis werden 40% ausbezahlt. +§ 23 +Stallgebühren +1. Für die Inanspruchnahme eines Pferdeeinstellplatzes kann der +Veranstalter eine Stallgebühr einheben. Diese Stallgebühr +besteht aus einer Pauschale für das gesamte Turnier, die maxi- +male Höhe ist in der Gebührenordnung geregelt. Tagesboxen +sind möglich und mit dem Veranstalter zu vereinbaren. +2. Für die Reservierung eines Einstellplatzes ist eine Akontozah- +lung zu leisten. Bei Nennungen über das eZNS ist diese gleich- +zeitig mit der Nennung fällig. Falls der Nenner die Akontozah- +lung nicht oder nur teilweise einzahlt, tritt der OEPS gegenüber +dem Veranstalter in Vorlage und fordert den ausstehenden +Betrag zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr vom Nenner +nach. Die Höhe der Akontozahlung und die Bearbeitungsgebühr +sind in der Gebührenordnung geregelt. +Bei Fahrturnieren ist mit der Nennung anzugeben, wie viele +Pferde zum Turnier mitgenommen und wie viele Boxen benötigt +werden. +3. Wird zusammen mit der Nennung der Akontobetrag für die +Stallreservierung eingezahlt, wird diese als gegeben angenom- +men. +A-34 2026 +4. Bei schriftlicher Stornierung der Stallreservierung beim Veran- +stalter bis längstens 10 Tage vor Turnierbeginn (Termin der +Zustellung) ist die Akontozahlung für die Stallreservierung vom +Veranstalter rückzuerstatten. +5. Anbindehaltung ist nicht erlaubt! +6. Falls bei mehrtägigen Turnieren Pferde auf Fahrzeugen tagsüber +untergebracht sind, so ist diese Unterbringungsart vom Veran- +stalter und vom Turnierbeauftragten zu kontrollieren, Missstän- +de sind abzustellen. Das Übernachten von Pferden in Fahrzeu- +gen ist nur bei einer Mindestbreite von 2,30 m sowie einer Min- +destfläche von 9 m2 erlaubt (Innenmaße). Das Übernachten von +Pferden in mitgebrachten Stallzelten ist nicht gestattet, außer es +ist in den Bestimmungen der einzelnen Sparten erlaubt. +§ 24 +Genehmigung und Gültigkeit +der Ausschreibungen +1. Zuständigkeit: +1.1 Die Genehmigung der Ausschreibung für internationale +Turniere erteilt die FEI, sofern diese nicht an den OEPS +delegiert hat. +1.2 Ausschreibungen für nationale Turniere der Kategorie A* +und A bedürfen der Genehmigung des Turnierreferates des +OEPS. +1.3 Ausschreibungen für nationale Turniere der Kategorien B\* +und B sowie C und C-neu bedürfen iSd § 5 Abs. 1 Z 3 der +Genehmigung des Turnierreferates des für den Veranstal- +tungsort zuständigen LFV. +2. Jede Ausschreibung ist spätestens 12 Wochen (FEI-genehmi- +gungspflichtige Turniere 20 Wochen) vor dem Nennungsschluss +auf dem offiziellen Formular („Ausschreibung“) dem Turnierrefe- +rat des zuständigen LFV vorzulegen. Der Ausschreibung sind +Bestätigungen der eingeladenen Richter, des Parcours- oder +Geländebauchefs und deren Assistenten, dass sie der Einla- +dung Folge leisten werden, beizulegen. Die Kontrolle der Beila- +gen obliegt dem zuständigen LFV. +2026 A-35 +3. Die Genehmigung oder Ablehnung der fristgerecht eingelangten +Ausschreibung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Einlan- +gen derselben. Die Genehmigung wird ganz oder teilweise +abgelehnt werden, insbesondere wenn: +• die Ausschreibung nicht den Bestimmungen der ÖTO ent- +spricht, +• die Fristen gem. Abs. 2 nicht eingehalten werden, +• die Bestätigungen gem. Abs. 2 ganz oder teilweise fehlen, +• organisatorische oder andere Voraussetzungen nicht im erfor- +derlichen Umfang gegeben sind, +• der Veranstalter seinen Verpflichtungen, wie z.B. aus früheren +Turnieren oder als Mitgliedsverein, nicht nachgekommen ist. +Bei Turnieren der Kategorien B*, B, C und C-neu hat der zustän- +dige LFV das Recht, eine nicht der ÖTO entsprechende Aus- +schreibung nach Rücksprache mit dem Veranstalter abzuändern. +Bei internationalen Turnieren und Turnieren der Kategorie A* und +A können nicht korrekte Teile der Ausschreibung mit Zustim- +mung des jeweiligen LFV vom OEPS abgeändert werden, der +Veranstalter ist hievon zu informieren. Diese Änderungen sind +für den Veranstalter bindend. +4. Die Anzahl der Bewerbe kann von der genehmigenden Stelle +eingeschränkt werden. +5. Ausschreibungen erhalten ihre Gültigkeit durch die Genehmi- +gung. +Alle Ausschreibungen für internationale und nationale Turniere +der Kategorien A*, A, B*, B, C und C-neu werden auf der Home- +page des OEPS veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist gebüh- +renpflichtig, die Höhe der Gebühr ist in der Gebührenordnung +geregelt. +Ausschreibungen für B*- und B- sowie C- und C-neu-Turniere, +die der ÖTO nicht entsprechen werden vom OEPS in Zusam- +menarbeit mit dem LFV/PSV abgeändert. +Der OEPS behält sich vor, Turnierausschreibungen, die nicht der +ÖTO entsprechen, nicht zu veröffentlichen. Als massive Verlet- +zungen werden angesehen: +A-36 2026 +• Richter fehlend/oder mit falscher Befugnis, +• Parcoursbauer fehlend/oder mit falscher Befugnis, +• nicht ÖTO-konforme Aufgaben, Bewerbe oder Geldpreise. +In diesem Fall ergeht vorab ein Schreiben des OEPS an den +zuständigen LFV. Erfolgt seitens des LFV innerhalb der einmali- +gen Nachreichfrist von fünf Werktagen keine Reaktion, erfolgt +die Turnierabsage; dies gilt auch bei neuerlicher falscher Vorla- +ge. +6. Für die Durchführung des Turniers ist der Wortlaut der im Kalen- +der veröffentlichten Ausschreibung maßgebend. Beim Auftreten +von Fehlern, welcher Art auch immer, in genehmigten bzw. ver- +öffentlichten Ausschreibungen ist eine Entscheidung des zu - +ständ i gen Turnierreferates herbeizuführen. Treten die Fehler +während des Turniers auf, trifft diese Entscheidung der Turnier- +beauftragte. +7. Veröffentlichungen der Ausschreibung durch den Veranstalter +oder andere Personen dürfen nur nach der Genehmigung und +ausschließlich im genehmigten Wortlaut erfolgen. +8. Zwei Wochen nach Vorlage des Ausschreibungsentwurfs für +internationale Turniere gibt der OEPS eine Stellungnahme ab. +Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme ist mindestens +16 Wochen vor dem Turnier die internationale Checkliste der FEI +dem OEPS zur Weiterleitung an die FEI vorzulegen. +Von der FEI festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben; +die gültige Ausschreibung ist dem OEPS vor der Aussendung zu +übermitteln. +2026 A-37 +§ 25 +Änderungen und Zurückziehen +einer Ausschreibung +1. Änderungen einer Ausschreibung dürfen nur in besonders +begründeten Fällen erfolgen. Wenn möglich, sollen solche +Änderungen vor dem Nennungsschluss durchgeführt werden. +Korrekturen der Ausschreibung auf der Website des OEPS dür- +fen nur nach Genehmigung durch die genehmigende Stelle +erfolgen – bis zum Nennungsschluss. Ist dies nicht möglich, ist +der Nennungsschluss neu festzusetzen. In jedem Fall gelten die +Bestimmungen des § 24 sinngemäß. +Ist eine Neufestsetzung des Nennungsschlusses nicht mehr +möglich, bedarf die Änderung der Zustimmung von 2/3 der Nen- +ner (Nichtantwort gilt als Zustimmung) und der genehmigenden +Stelle vor Beginn bzw. des Turnierbeauftragten während des +Turniers. +2. Nicht als Änderung der Ausschreibung gelten: +• Beginn oder Ende des Turniers bis einen Tag früher bzw. +einen Tag später gem. § 34 Abs. 2, +• Abänderung der Zeiteinteilung, +• Änderung der Anzahl der Platzierungen, +• Herabsetzung des Tempos wegen ungünstiger Bodenverhält- +nisse, +• Absage eines Bewerbes bei weniger Startern als die in der +Ausschreibung angeführte Mindestzahl. Ist keine Mindest- +starterzahl angeführt, so kann der Bewerb bei weniger als drei +Startern abgesagt werden. +• Zusammenlegung der Bewerbe bei Fahrbewerben bei Unter- +schreitung der Mindeststarterzahl mit Zustimmung des Tech- +nischen Delegierten. Die in der Ausschreibung festgelegten +Anforderungen bleiben für die einzelnen Teilnehmer gleich. +3. Teile der Ausschreibung für ein Turnier können in begründeten +Fällen im Einvernehmen mit der genehmigenden Stelle zurück- +gezogen werden. +A-38 2026 +4. Beim Zurückziehen eines Bewerbes ist das Startgeld, beim +Zurückziehen der gesamten Ausschreibung auch das Nenngeld +und die Stallgebühr vom Veranstalter rückzuerstatten. +5. Beim Auftreten von ansteckenden Pferdekrankheiten kann der +OEPS in Zusammenarbeit mit dem betroffenen LFV die Durch- +führung eines Turniers untersagen oder ergänzende Vorschriften +erlassen. +2026 A-39 +Abschnitt A IV: Nennungen +§ 26 +Form der Nennungen +1. Bei Fahrturnieren ist für jedes teilnehmende Gespann, bei Volti- +gierturnieren für jede Gruppe und jedes Pferd und bei allen +anderen Turnieren für jedes teilnehmende Pferd eine Nennung +abzugeben und ein Nenngeld zu entrichten. Als Frist für die +Abgabe der Nennung gilt der in der Ausschreibung veröffent- +lichte Nennungsschluss. Für Bewerbe gem. § 801 ist kein Nenn- +geld zu entrichten. +2. Nennungen nach dem Zentralen Nenn-System (eZNS). +2.1 Das eZNS muss bei Turnieren der Kategorie A*, A, B\* sowie +B, und kann bei Turnieren der Kategorie C, angewendet wer- +den. Ausgenommen von der Nennung über das eZNS sind: +• Voltigierprüfungen, +• Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz gem. § 801, +• Bewerbe des Abschnittes B XI, +• Stafetten- und Mannschaftsbewerbe, +• Bewerbe, für die eine Qualifikation erforderlich ist, +• Rechenbewerbe und kombinierte Prüfungen, +• Mounted Games, Working Equitation, Polo und +Horse-Ball. +2.2 Die Nennung kann entweder über die Homepage des +OEPS www.oeps.at (eZNS – Kreditkartenzahlung) oder mit- +tels Zahlschein (oder Internetbanking) erfolgen. Es müssen +folgende Daten angeführt werden: Turniernummer, Turnier- +ort, Bewerbe die gestartet werden, das Pferd/Gespann +(Kopfnummer) das an den Start gehen soll, sowie der Stall- +wunsch (Gesamtzahl der benötigten Boxen). +Einzuzahlen ist der in der Gebührenordnung (Ausschrei- +bung) angeführte Betrag (Nenngeld und falls ein Stall reser- +viert wird ein Boxenakonto). Nennungen mittels Zahlschein +sind so frühzeitig abzugeben, dass das Einlangen der Über- +weisung beim OEPS noch vor dem Nennungsschluss erfolgt. +A-40 2026 +2.3 Bei Fahrturnieren sind je Gespann neben den teilnehmen- +den Pferden auch die Ersatzpferde, die zum Turnier mitge- +nommen werden, anzugeben. +2.4 Der OEPS fungiert als Inkassostelle im Namen des Veran- +stalters. Wird vom Nenner ein zu geringer Betrag einge- +zahlt, tritt der OEPS gegenüber dem Veranstalter in Vorla- +ge und fordert den ausstehenden Betrag zusammen mit +einer Bearbeitungsgebühr vom Nenner nach. +3. Nennungen bei Turnieren ohne eZNS erfolgen in der durch die +Ausschreibung geregelten Form. Die Höhe des Nenngeldes ist +in der Gebührenordnung festgelegt. +Nennungen für Bewerbe +• „Pferde-Sport und Spiel“ gem. § 800, +• für Reiter und Fahrer ohne Lizenz gem. § 801, +• für Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen gem. § 850 und +• für Basisprüfungen gem. Abschnitt XI +erfolgen in der durch die Ausschreibung geregelten Form. +4. Bei Mannschaftsmeisterschaften erfolgt die Nennung der +Mann schaften durch den LFV direkt an den Veranstalter. +5. Jede Nennung hat die auf dem Nennungsformular vorgesehe- +nen Angaben zu enthalten. Auf dem Zahlschein müssen die +unter 2.2 geforderten Informationen angeführt sein. Unvollstän- +dige Angaben auf dem Nennungsformular/Zahlschein führen zur +Behandlung als Nachnennung gemäß § 29 Abs. 6, bei gleichzei- +tiger Vorschreibung einer in der Gebührenordnung geregelten +Bearbeitungsgebühr. +6. Bezüglich Bewerbe für Reiter ohne Lizenz gem. § 801 siehe +auch § 28 Z 10. +7. Mit der Abgabe der Nennung erkennen Nenner, Pferdebesitzer und +Teilnehmer die ÖTO und die Ausschreibung als verbindlich an. +§ 27 +Nennungsschluss +1. Der eZNS-Nennungsschluss ist bei Turnieren der Kategorien A +und B auf den dritten Montag (1. Werktag) vor Turnierbeginn zu +2026 A-41 +legen. Bei besonderen Anlässen und auf Wunsch des Veranstal- +ters kann der Nennungsschluss auch auf einen anderen Termin, +spätestens aber auf den zweiten Montag vor Turnierbeginn, +gelegt werden. +2. Bei Turnieren der Kategorie C, bei denen das eZNS nicht zur +Anwendung kommt, kann der Nennungsschluss vom Veranstal- +ter festgelegt werden. Die Zeiten des Meldeschlusses gem. § 35 +Abs. 1 dürfen jedoch nicht unterschritten werden. +3. Der Veranstalter hat die Möglichkeit in der Ausschreibung eine +maximal mögliche Anzahl von Nennungen oder/und Boxen +anzugeben. Ist die maximale Anzahl der Nennungen und/oder +Boxenreservierungen erreicht, dann sind keine Nennungen +mehr möglich! +§ 28 +Gültigkeit der Nennung +1. Bei Anwendung des eZNS berechtigen Nennungen erst zur Teil- +nahme am Turnier, wenn die Nennung in der offiziellen, vom +OEPS übermittelten, Nennliste enthalten ist. Falls ein Fehler in +der Nennliste geltend gemacht wird, hat bei Vorlage der ent- +sprechenden Nachweise der Turnierbeauftragte die Teilnahme +zu gestatten. Diese Unterlagen sind vom Turnierbeauftragten +der Meldestelle zur Weiterleitung an den OEPS zu übergeben. +Turnierteilnehmern, die auf der Sperrliste angeführt sind, kann +der Turnierbeauftragte die Teilnahme am Turnier gestatten, +wenn die Gründe nachweislich behoben sind, die zur Sperre +führten. +Offene Beträge, die die Sperre bewirkten, hat die Meldestelle +vom Gesperrten zu übernehmen. Hierüber ist eine Mitteilung an +den OEPS zu erstatten und der Betrag zu überweisen. Die Mel- +dung hat gleichzeitig mit der Übersendung der turnierrelevanten +Daten (Ergebnislisten, etc.) zu erfolgen. +2. Nur wenn zusammen mit der Nennung die Bewerbe angegeben +werden, die das Pferd starten soll, erwirbt der Nenner eine +A-42 2026 +Startberechtigung für diese Bewerbe. Das Ersetzen der genann- +ten Bewerbe durch andere oder das Nennen zusätzlicher +Bewerbe ist nur möglich, wenn der Veranstalter die Nennung +annimmt und dadurch der Zeitplan sowie die ordnungsgemäße +Durchführung des Turniers nicht beeinträchtigt werden. +3. Übertragbarkeit einer ordnungsgemäß erfolgten Nennung: +3.1 Die Übertragung einer ordnungsgemäß erfolgten Nennung +auf ein anderes eingetragenes Turnierpferd, auch mit +einem anderen als dem genannten Teilnehmer, ist möglich. +3.2 Wurde nicht nur das Pferd, sondern auch der Teilnehmer +getauscht, so muss eine Kopie dieses Einzahlungsbeleges +der Meldestelle vorgelegt werden. Für die Bearbeitung des +Tausches ist vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr +gemäß Gebührenordnung einzuheben. +3.3 Die gesamte Nennung einschließlich der angegebenen +Bewerbe und der Stallreservierung geht auf das neue +Pferd über. +3.4 Die Meldestelle ist verpflichtet, eine Tauschliste zu führen, +aus der alle gem. Abs. 3 Z 2 getauschten Pferde (ursprüng- +lich genanntes und tatsächlich zum Turnier gebrachtes) ein- +schließlich ihrer Kopfnummern zu entnehmen sind. +4. Der Tausch des Reiters eines genannten Pferdes ist möglich, +sofern keine anderen Bestimmungen der ÖTO dabei verletzt +werden. Dieser Reiterwechsel ist der Meldestelle unter Beibrin- +gung der Lizenz des tatsächlich startenden Reiters bei der Ein- +tragung in die Startliste bekannt zu geben. +5. Der Start eines Pferdes am selben Tag und in derselben Sparte +bei mehreren termingleichen Turnieren führt zur Disqualifikation +von allen termingleichen Veranstaltungen und zur disziplinari- +schen Verfolgung. +6. Mit der Nennung verbundene Vorbehalte des Nenners sind für +den Veranstalter nicht verbindlich. +7. Das Zurückziehen der Nennung ist nur schriftlich beim Österrei- +chischen Pferdesportverband bis zum Nennungsschluss zuläs- +sig. Nur in diesem Fall kann das Nenngeld rückerstattet werden. +2026 A-43 +8. Nennungen, die dem OEPS nach dem eZNS-Nennschluss von +der Bank gutgeschrieben werden, sind als Nachnennungen +gemäß § 29 zu werten. +9. Wird für ein Pferd, das ausschließlich an „Bewerben für Reiter +ohne Lizenz“ gem. § 801 teilnimmt, eine Nennung über das +eZNS abgegeben, so ist das einbezahlte Nenngeld mit dem +Startgeld zu verrechnen. Nimmt das Pferd am Turnier nicht teil, +so ist das Nenngeld verfallen bzw. kann die Nennung gem. Abs. +3 übertragen werden. +10. Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei) als +auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder höher +gestartet, hat bei Turnieren der Kategorie B\* und B, in der Viel- +seitigkeit auch Kategorie A, die Nennung über das eZNS zu +erfolgen. Dies gilt auch für Turniere der Kategorie C, die über +das eZNS zu nennen sind. +§ 29 +Nachnennungen +1. Als Nachnennung gilt die Nennung eines noch nicht zum Turnier +genannten Pferdes. +2. Personen, die eine Nachnennung oder einen Nennungstausch +vornehmen möchten, haben beim Veranstalter die Zustimmung +einzuholen und diesem die Nennung (Pferd, Reiter/Fahrer, Stall, +Bewerbe) bekannt zu geben. Der Veranstalter ist nicht verpflich- +tet, die Nachnennung anzunehmen. +3. Wird die Turnierabwicklung oder der Zeitplan durch die Annah- +me von Nachnennungen beeinträchtigt, kann der Veranstalter +mit einer Ordnungsmaßnahme gemäß § 2013 Abs. 3 belegt wer- +den. +4. Der Veranstalter ist verpflichtet, die angenommenen Nachnen- +nungen auf deren Teilnahmeberechtigungen (Pferderegistrie- +rung, Lizenz, Sperre, etc.) zu überprüfen. +5. Nenngeld, Startgeld und Stallgeld sind beim Veranstalter zu +bezahlen. +A-44 2026 +6. Für Nachnennungen bei Turnieren der Kategorie A*, A, B* und B +ist bei der Nennung am Turnier ein Aufschlag auf das Nenngeld +zu bezahlen. Die Höhe dieses Aufschlages auf das Nenngeld +und die Aufteilung zwischen Veranstalter und OEPS ist in der +Gebührenordnung geregelt. Mit diesem Aufschlag wird der Ver- +anstalter bei der Gesamtabrechnung belastet. +2026 A-45 +Abschnitt A V: Durchführung +von Turnierbewerben +§ 30 +Turnierleitung +1. Für jedes Turnier ist ein Turnierleiter einzusetzen, der als Reprä- +sentant des Veranstalters gegenüber anderen Parteien fungiert. +Der Turnierleiter ist in der Ausschreibung bekannt zu geben. +Während der gesamten Dauer der Veranstaltung muss der Tur- +nierleiter oder seine Vertretung anwesend sein. +2. Der Turnierleiter ist verantwortlich für den reibungslosen und +störungsfreien Ablauf der Veranstaltung, insbesondere obliegt +ihm, für ausreichend geschultes Personal zu sorgen. +3. Die Erstellung des Zeitplans und der Richtereinteilung obliegt +dem Turnierleiter in Absprache mit dem Turnierbeauftragten und +dem Parcoursbauchef. +4. Dem Veranstalter obliegt es, ausreichende sanitäre Einrichtun- +gen für Aktive, Funktionäre und Zuschauer bereitzustellen. +5. Der Turnierleiter ist befugt, gegen jede Person einzuschreiten +oder sie des Veranstaltungsplatzes zu verweisen, die gegen die +allgemeinen Anordnungen oder die Bestimmungen der ÖTO +verstößt oder auf andere Weise den geregelten Ablauf der Ver- +anstaltung stört. +6. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Haftung zu überneh- +men, die über den Rahmen der diesbezüglichen Bestimmungen +des ABGB hinausgeht. +§ 31 +Ambulanz, Arzt, Pferdesporttierarzt, Hufschmied +1. Der Veranstalter hat für den Zeitraum von einer halben Stunde +vor Beginn des ersten Bewerbes bis zum Abschluss der letzten +Siegerehrung jedes Turniertages die Anwesenheit folgender +Personen und Gerätschaften sicherzustellen: +A-46 2026 +1.1 Die „humanmedizinische“ Erstversorgung auf Turnieren +muss gegeben sein. +Während Bewerben, bei denen Hindernisse zu überwin- +den sind, muss zumindest ein entsprechend ausgebildeter +Ersthelfer uneingeschränkt anwesend sein. +Die Spartenbestimmungen können weitere Anforderungen +zur humanmedizinischen Erstversorgung festlegen. +Bei Vielseitigkeitsprüfungen (Teilprüfung Marathon, Gelän- +de) ist die Anwesenheit eines offiziellen Rettungsfahrzeu- +ges und eines Arztes mit entsprechender Ausbildung ver- +pflichtend vorgeschrieben. +1.2 Es wird eine zeitgerechte Meldung der Veranstaltung (6 +Wochen im Voraus) bei der jeweilig zuständigen Rettungs- +leitstelle empfohlen. +1.3 Bei Spring- und Vielseitigkeitsbewerben muss ein Pferde- +sporttierarzt anwesend sein. +1.4 Es ist auch möglich in der Ausschreibung eine Tierklinik zu +nennen, von dieser muss dann eine entsprechend qualifi- +zierte Person auf das Turnier geschickt werden! Es ist dem +Pferdesporttierarzt grundsätzlich erlaubt auf dem Turnier, +an welchem er eingesetzt ist, auch zu starten. Die Entschei- +dung ob er dies tut, liegt in seiner Eigenverantwortung. +1.5 Ein Hufschmied (Rufbereitschaft) +1.6 Eine Transportmöglichkeit für verletzte Pferde. +2. An Tagen, an denen ausschließlich Dressur-, Western-, Island- +pferdebewerbe, Working Equitation oder Pleasure Driving aus- +getragen werden, genügt für die im Abs. 1 angeführten Personen +und Gerätschaften die schnellste Einsatzbereitschaft, sofern die +Besonderen Bestimmungen für die Sparte keine andere Rege- +lungen vorsehen. +3. Bei Distanzritten und während der Teilprüfung Gelände von Viel- +seitigkeitsbewerben und Fahrbewerben ist die Anwesenheit +eines Pferdesporttierarztes, verpflichtend vorgeschrieben. +4. Bei Sonderprüfungen ist die medizinische Erstversorgung wäh- +rend der Gelände- und Springprüfungen, ausgenommen im +Fahren, sicherzustellen. Die Einsatzbereitschaft der übrigen, im +Punkt 1 angeführten Personen und Gerätschaften während der +gesamten Prüfung wird dringend empfohlen. +2026 A-47 +5. Bei Warm up ist die medizinische Erstversorgung und Anw e sen - +heit eines Richters sicherzustellen! Die Einsatzbereitschaft der +übrigen, im Punkt 1 angeführten Personen und Gerätschaften +während des Warm up wird empfohlen. +§ 32 +Parcours- und Geländebauchef +1. Für den Aufbau von Hindernissen ist ein Parcours- oder Gelän- +debauchef und bei Turnieren der Kategorien A, B und C auch +ein Assistent einzusetzen. Als Assistent kann eine Person fun- +gieren, deren Qualifikation gemäß der Parcours- und Gelände- +bauliste des OEPS um höchstens zwei Stufen niedriger ist als +die für den Parcours- oder Geländebauchef benötigte. Bei Aus- +fall des Parcours- oder Geländebauchefs während des Turniers +infolge höherer Gewalt ist der Assistent zum Aufbau der Hinder- +nisse bis zum Ende des Turniers berechtigt. +Bei CSN-C und CAN-C kann die genehmigende Stelle in +begründeten Fällen den Einsatz des Assistenten erlassen. +2. Als Parcours- oder Geländebauchef bzw. Parcoursbau- oder +Geländebauassistent kann nur eingesetzt werden, wer in der +Parcours- bzw. Geländebauliste des OEPS mit einer entspre- +chenden Befugnis aufscheint. +Auf Antrag und mit Zustimmung des Parcoursbau- und Spring - +referates, Vielseitigkeitsreferates bzw. Fahrreferates ist der Einsatz +qualifizierter ausländischer Parcours- und Geländebauchefs und/ +oder Assistenten, auch wenn sie nicht in der FEI-Liste aufscheinen, +gestattet. Es muss jedoch entweder der Parcours-/Geländebau- +chef oder der Parcours-/Geländebauassistent in der österrei- +chischen Parcours- und Geländebauerliste geführt werden. Aus- +nahmegenehmigungen bei Springturnieren können vom Arbeits- +kreis Parcoursbau gemeinsam mit dem Springreferat erteilt werden. +3. Den in Abs. 1 angeführten Personen ist die Teilnahme an allen +Bewerben eines Turniers, an dem sie tätig sind, verboten. +4. Die Tätigkeit der im Abs. 1 genannten Personen ist vom Veran- +stalter durch eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe in der +Gebührenordnung geregelt ist, zu entgelten. +5. Der Parcours- bzw. Geländebauchef ist für die ordnungsgemä- +ße Anlage des Parcours bzw. der Geländestrecke sowie den +A-48 2026 +Bau der Hindernisse und deren Abmessungen verantwortlich. +Außerdem ist es die Aufgabe dieser Person, die Parcours- bzw. +Geländeskizzen bis zum jeweiligen Meldeschluss der Melde- +stelle zu übergeben. Weiters ist die Richtergruppe darüber zu +informieren, dass der Parcours bzw. die Geländestrecke frei und +in Ordnung ist zur Abnahme, um den Bewerb zu beginnen, bzw. +um den Bewerb nach einer Unterbrechung fortzusetzen. +6. Bei der Abnahme des Parcours oder der Geländestrecke kon- +trolliert ein Mitglied der Richtergruppe bzw. der Technische +Delegierte, ob beim Bau die Bestimmungen der ÖTO und der +Ausschreibung eingehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, hat +der Parcours- oder Geländebauchef die entsprechenden Ände- +rungen vorzunehmen. +7. Der Veranstalter hat dem Parcourchef eine Parcoursmann- +schaft, bestehend aus zumindest 4 erwachsenen Personen, mit +ausreichenden Sprachkenntnissen, für die gesamte Turnierdau- +er einschließlich der Umbauarbeiten nach Beendigung der +Bewerbe und drei Stunden am Vortag des 1. Turniertages, zur +Verfügung zu stellen. +8. Parcoursbauassistenten dürfen am selben Turnier, nach Geneh- +migung des zuständigen Parcourschefs, sowohl die Tätigkeit als +Parcoursbauassistent ausüben als auch als Reiter an dem Tur- +nier teilnehmen. Die Bekleidung ist der jeweiligen Tätigkeit anzu- +passen (Turnierkleidung ist nicht erlaubt). Dies gilt für Turniere +der Kategorie C, B und B\* (ausgenommen Meisterschaften). +§ 33 +Meldestelle, Rechenstelle +1. Bei jedem Turnier ist eine Meldestelle und bei Bewerben mit +Richtverfahren B zusätzlich eine Rechenstelle einzurichten. Bei +CDN-A\* und CDN-A ist die Rechenstelle von der Meldestelle +räumlich zu trennen. +Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße und regelkon- +forme Tätigkeit der Meldestelle/Rechenstelle (siehe § 44 Abs. 4). +Bei CMGN wird die Benutzung der Software MG Scoreboard +vorgeschrieben. Die Software ist unter www.mg-scoreboard.de +als freeware zum Download verfügbar. +2026 A-49 +2. Die Meldestelle/Rechenstelle hat folgende Aufgaben: +• Prüfung der Teilnahmeberechtigung von Pferden und Reitern/ +Fahrern/Voltigierern (Lizenzen, Startkarten, Kopfnummern, +Sperren, etc.), sofern diese Überprüfung nicht bereits bei der +Nennung über das eZNS durchgeführt wurde; +• Entgegennahme der Pferdepässe im Auftrag des Turnierbe- +auftragten; +• Entgegennahme von Startmeldungen und Meldungen betref- +fend Reiter-, Fahrer- oder Pferdewechsel, Erstellung der +Tauschliste gemäß § 28 Abs. 3; +• Einhebung von Startgeldern, Stallgebühren etc.; +• Ausgabe von Rückennummern/Wagennummern, wenn diese +für einen oder mehrere Bewerbe erforderlich sind; +• Erstellung der Startlisten; +• Beantwortung und Regelung allgemeiner organisatorischer +Fragen; +• Entgegennahme von Einsprüchen und Weiterleitung an den +Vorsitzenden des Turniersenat (Turnierbeauftragter); +• Unter Bedachtnahme der Besonderen Bestimmungen der +jeweiligen Sparte Auswertung, Zusammenstellung und Be - +kanntgabe der Ergebnisse, für deren Richtigkeit sie verant- +wortlich zeichnet. Bei den Berechnungen ist immer kaufmän- +nisch zu runden (1 – 4 abrunden, 5 – 9 aufrunden). +• Auszahlung der Geldpreise sowie der Aufwandsentschädi- +gungen für Richter, Parcours- und Geländebauchef, Turnier- +beauftragten und andere Funktionäre; +• Bereitstellung der am Richtertisch benötigten Unterlagen +(Startliste, Protokolle, etc). +3. In der Meldestelle haben zur Einsicht aufzuliegen: +• Eine gültige ÖTO einschließlich aller ergangener Änderungen, +Ergänzungen und Durchführungsbestimmungen; +• Alle Mitteilungen des OEPS, in denen für das Turnier relevante +Ausschreibungen und Turnierbestimmungen enthalten sind; +• Bei Meisterschaften die gültigen Austragungsbestimmungen. +4. In oder in der Nähe der Meldestelle ist eine Anschlagtafel für +offizielle Bekanntmachungen anzubringen. +A-50 2026 +5. Auf deren Verlangen hat die Meldestelle dem Turnierbeauftrag- +ten, den Mitgliedern des Richterkollegiums, dem Parcours- und +Geländebauchef in allen Belangen, welche die Abwicklung des +Turniers und die Durchführung der einzelnen Bewerbe betreffen, +Auskunft zu geben und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. +Ausgenommen hievon sind Abrechungsunterlagen. +6. Etwaige Rechenfehler, die innerhalb von 7 Tagen nach Turnier- +ende bekannt werden, sind vom Veranstalter zu korrigieren. +§ 34 +Zeiteinteilung +1. Bei allen Turnieren ist spätestens bis 20 Uhr des Vortages eine +provisorische Zeiteinteilung des jeweils nächsten Turniertages +online auf der Website der Meldestelle und/oder des Veranstal- +ters zu veröffentlichen. Änderungen dieser Zeiteinteilung bedür- +fen der Zustimmung des Turnierbeauftragten und – bei Spring-, +Vielseitigkeits- und Fahrturnieren – auch des Parcours- bzw. +Geländebauchefs; sie sind auf der Anschlagtafel des Turniers +und nach Möglichkeit auch über Lautsprecher bekannt zu +geben. Die Beginnzeit eines Bewerbes kann gegenüber der in +der Ausschreibung festgelegten Zeit bzw. der zu Turnierbeginn +veröffentlichten Zeit vorverlegt werden: +• vor Beginn des Turniers nach Rücksprache mit der gen eh - +migenden Stelle, und +• ab Beginn des Turniers nach Rücksprache mit dem Turnier- +beauftragten. +Die Ausschreibung ist entsprechend zu ändern bzw. sind die +Betroffenen rechtzeitig zu verständigen. +2. Alle Turniere können bis zu einem Tag früher beginnen oder spä- +ter enden, als es in der Ausschreibung vorgesehen war. Dies gilt +nicht als Änderung der Ausschreibung. Nenner, die auf Grund +dieser Verschiebung nicht am Turnier teilnehmen können, haben +Anspruch auf Rückerstattung des Nenn-, Start- und Stallgeldes +durch den Veranstalter. +3. Im Fall einer Verschiebung des Turnierbeginns sind alle Nenner +rechtzeitig davon zu verständigen. +2026 A-51 +§ 35 +Meldeschluss +1. Für jeden Bewerb bzw. der vor dem Bewerb angesetzten Ver- +fassungsprüfung ist der Meldeschluss, sofern in den Besonde- +ren Bestimmungen der einzelnen Sparten keine andere Rege- +lung enthalten ist, wie folgt festzulegen: +Generell für jeden Bewerb spätestens um 19 Uhr des Vortages; +Ausnahme: für Turniere, deren erster Turniertag ab 12 Uhr +beginnt, hier gilt als Meldeschluss 10 Uhr desselben Tages. +Daraus resultieren die Startlisten und eine Zeiteinteilung. +Die Startliste für den ersten Bewerb und die Zeiteinteilung eines +Tages sind bei Veranstaltungen, die in der Früh beginnen, bis +spätestens 21 Uhr online auf der Website der Meldestelle +und/oder des Veranstalters zu veröffentlichen. Die angeführten +Startzeiten sind verbindlich! +Es liegt im Ermessen des Turnierbeauftragten, bei entsprechen- +den zeitlichen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der ord- +nungsgemäßen Durchführung aller ausgeschriebenen Bewerbe +zusätzliche Meldungen für einzelne Bewerbe bis eine Stunde +vor Beginn des betroffenen Bewerbes zu gestatten. +2. Bis zum Meldeschluss sind die tatsächlich startenden Pferde, +Reiter, Fahrer und/oder Voltigierer von den Teilnehmern bei der +Meldestelle durch Eintragung in die Startliste anzugeben. +Auf Verlangen der Meldestelle sind bei der Eintragung in die +Startliste die Lizenz des Teilnehmers sowie die Kopfnummer +und der Pferdepass des Pferdes vorzuweisen. +3. Bis zum Meldeschluss nicht in die Startliste eingetragene Teil- +nehmer oder Pferde sind nicht startberechtigt, ausgenommen +Nennungen gem. Punkt 1, letzter Absatz. +4. Pferde, Reiter, Fahrer oder Voltigierer, die entgegen einer gem. +Abs. 2 erfolgten Meldung am Start verhindert sind, sind unver- +züglich bei der Meldestelle abzumelden. +A-52 2026 +§ 36 +Startgeld +1. Für die Eintragung in die Startliste eines Bewerbes gebührt dem +Veranstalter ein Startgeld, welches spätestens zum Melde- +schluss fällig ist. +2. Die Höhe des Startgeldes für Bewerbe ohne Geldpreise, sowie +bei Turnieren der Kategorien B (Klasse A) und C (Klassen A bis +LM) mit Geldpreisen, ist in der Gebührenordnung geregelt. Für +Bewerbe mit Geldpreisen, deren Startgeld nicht in der Gebüh- +renordnung geregelt ist, darf das Startgeld höchstens die Hälfte +des letzten ausgeschriebenen Geldpreises betragen. In der +Ausschreibung ist die Aufteilung des Geldpreises anzugeben. +3. Für die Prämierung eines „Erfolgreichsten Reiters/Fahrers/Volti- +gierers“ oder ähnliche Wertungen darf kein Startgeld eingeho- +ben werden. +4. Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei) als +auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder höher +gestartet, gelangt für Bewerbe gem. § 801 das Startgeld für +Bewerbe ohne Geldpreise zur Verrechnung. +§ 37 +Nummerierung der Teilnehmer +1. Während des gesamten Turniers hat jedes Pferd mindestens +eine Kopfnummer des OEPS mit der Nummer deutlich sichtbar +zu tragen. +2. Auf einer eventuellen Ersatznummer ist die Kopfnummer +gemäß der offiziellen Pferdeliste des OEPS wasserfest und +deutlich einzutragen. +3. Bei Prüfungen im Gelände und bei Distanzritten sind die erforderli- +chen Brust- und Rückennummern, bei Dressur- und Hindernis- +fahrprüfungen die Wagennummern, bei Fahrmarathonprüfungen +die Rückennummern für den Beifahrer vom Veranstalter zur Verfü- +gung zu stellen, ebenso die Startnummern bei Westernreitbewer- +ben. Dafür darf ein Einsatz gem. Gebührenordnung eingehoben +werden. Falls diese Nummern nicht bis zum Turnierende retourniert +werden, verfällt der Einsatz zugunsten des Veranstalters. +2026 A-53 +4. Bei Fahrbewerben (Dressur und Hindernisfahren) ist die Wagen- +nummer gut sichtbar am Wagen zu befestigen. Im Marathon +sind die Rückennummern durch den Beifahrer deutlich zu tra- +gen. Im Übrigen gilt Abs. 3 sinngemäß. +§ 38 +Startreihenfolge +1. Die Startreihenfolge wird von der Meldestelle erstellt. Die Durch- +führungsbestimmungen von Meisterschaften, Cups oder Serien +können festlegen, dass die Startreihenfolge verlost wird. Dabei +müssen besondere Methoden, wie z.B. „groups of five“ explizit +erwähnt und beschrieben werden. In diesem Fall muss die Aus- +losung in Anwesenheit des Turnierbeauftragten oder eines Rich- +ters erfolgen, der deren Korrektheit durch seine Unterschrift auf +der Startliste bestätigt. +Sind weder der Turnierbeauftragte noch ein Richter anwesend, +darf die Auslosung in der Meldestelle in Anwesenheit von min- +destens zwei Teilnehmern bzw. Mannschaftsführern, möglichst +des betreffenden Bewerbes, erfolgen. +Den betroffenen Teilnehmern oder Mannschaftsführern ist die +Anwesenheit bei der Auslosung zu ermöglichen; Zeit und Ort +der Auslosung sind ihnen rechtzeitig bekanntzugeben. +2. Teilnehmer mit mehreren Starts in einem Bewerb sind so einzu- +ordnen, dass – sofern es die Teilnehmerzahl dieses Bewerbes +erlaubt – zwischen zwei Starts mindestens 6 Pferde liegen. +Dadurch notwendige Verschiebungen in der Startreihenfolge +sollen – wenn möglich – nach vorne erfolgen. Sind weniger als +6 Pferde zwischen zwei Starts, kann der Turnierleiter im Einver- +nehmen mit dem Turnierbeauftragten den Start des zweiten (fol- +genden) Pferdes verweigern. +3. Bei mehrteiligen Bewerben hat die Startreihenfolge gleich zu +bleiben, sofern die Besonderen Bestimmungen der einzelnen +Sparten nichts anderes vorsehen. +4. Bei Bewerben, in denen gesonderte Wertungen stattfinden, wird +für Reiter, die mit mehreren Pferden in diesem Bewerb starten, das +zuerst gestartete Pferd für diese Sonderwertung herangezogen. +A-54 2026 +5. Die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Fahrbe- +werbe, sofern in den Besonderen Bestimmungen nichts ande- +res vorgeschrieben ist. +§ 39 +Teilen von Bewerben +1. Prüfungen der Abschnitte B I, B II und B III in den Klassen A und +L müssen in mindestens 2 Abteilungen (R1 in eigener Abteilung), +Lizenzprüfungsaufgaben getrennt nach R2, RD2 und R3, RD3 +ausgeschrieben werden. +LM-Springen bei B- und C-Turnieren können in 2 Abteilungen +getrennt nach R2, RS2 und R3, RS3 u. RS4 ausgeschrieben +werden. +Bei Pferdeprüfungen erfolgt die Teilung nach dem Alter der Pfer- +de (nicht nach Lizenzen). +2. Bei Turnieren der Kat. A*, A, B*, B und C muss bei mehr als +− 30 Startern in Stil- und Springpferdeprüfungen +− 40 Startern in Vielseitigkeitsprüfungen +− 80 Startern in den übrigen Springprüfungen +und kann bei mehr als +− 30 Startern in Dressurprüfungen +eine Teilung durchgeführt werden. +Sind nach der Teilung, in einer Abteilung noch mehr als 80 Star- +ter muss diese wieder geteilt werden. Wurde ein Bewerb in der +Ausschreibung geteilt und sind mehr als 80 Starter in einer +Abteilung muss diese ebenfalls wieder geteilt werden. Grund- +sätzlich sollte darauf geachtet werden, dass alle Abteilungen das +gleich große Starterfeld haben. +Bei Bewerben mit Geldpreisen, die höher sind als das Doppelte +der in der Gebührenordnung festgesetzten Geldpreise der +jeweiligen Kategorie und Klasse, kann die Teilung unterbleiben. +3. Sofern nicht bereits in der Ausschreibung ein anderes Kriterium +festgelegt ist (Altersklasse, Alter der Pferde, Geschlecht, etc.), +erfolgt die Teilung nach Lizenzstufen. Kann eine Teilung nach +Lizenzstufen nicht erfolgen, so wird nach Plätzen geteilt. +2026 A-55 +4. Bei Meisterschaftsbewerben sowie bei Cups und Serien kann +eine Teilung unterbleiben. +§ 40 +Startliste +1. Unmittelbar nach Meldeschluss hat die Meldestelle die Startliste +unter Einhaltung der im § 38 beschriebenen Startreihenfolge zu +erstellen. +2. Auf der Startliste ist immer anzuführen: genaue Bezeichnung +des Turniers und des Bewerbes, Termin, Beginnzeit, Anzahl der +Starter, Name, Verein und Land des Teilnehmers sowie die +Lizenzkategorie und die Altersklasse (Children Dressur = CH, +Jugend = JG, Junioren = JN, Junge Reiter = YR, U25 = 25), +Name des Pferdes und Kopfnummer, Klasse bzw. Höhe der Prü- +fung, sowie das Richtverfahren. Darüber hinaus ist bei Turnieren +der Kat. A\* und A das Bundesland und bei allen Turnieren +gemäß den Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten +nach Möglichkeit die Abstammung des Pferdes anzugeben. +§ 41 +Start +1. Jeder Teilnehmer ist für sich, seine Startberechtigung, seine +Ausrüstung sowie die Startberechtigung und Ausrüstung seines +Pferdes selbst verantwortlich. +Die Startberechtigung, die zu Beginn des Turniers gegeben ist, +gilt für die gesamte Turnierdauer. +2. Neben den in den Besonderen Bestimmungen angeführten +Gründen gilt als gestartet, wer nach entsprechender Aufforde- +rung durch die Richter die Aufgabe begonnen oder die Startlinie +in der vorgeschriebenen Richtung passiert hat. +3. Für die rechtzeitige Startbereitschaft hat jeder Teilnehmer selbst +Sorge zu tragen. Bei Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer ist +auf Wunsch der unmittelbar nachfolgenden Starter der Bewerb +für eine entsprechende Zeit zu unterbrechen. +A-56 2026 +4. Die Zeiten, innerhalb derer der Teilnehmer starten muss, sind in +den Besonderen Bestimmungen geregelt. +5. Bei Verdacht einer Befangenheit oder eines Interessenkonfliktes +eines Richters hat der Teilnehmer die näheren Um ständ e dieses +Verdachts umgehend dem Veranstalter/Turnierbeauftragten zu +melden. Es obliegt dem Veranstalter, den Start zu untersagen +oder den Richter auszutauschen. +§ 42 +Gruß +1. In allen Prüfungen muss jeder Teilnehmer als Akt der Höflichkeit, +zur Feststellung der Identität von Pferd und Teilnehmer und zur +Kontrolle der Ausrüstung die Richtergruppe – bei getrenntem +Richtverfahren stellvertretend den Richter bei C – vor dem Start +grüßen, sofern in den besonderen Bestimmungen der einzelnen +Sparten nichts anderes festgelegt ist. +Einer der gegrüßten Richter muss den Gruß deutlich erkennbar +erwidern. +2. In Dressurprüfungen ist der Gruß bei Beginn und Ende Bestand- +teil der Prüfung, außer die Dressuraufgabe sieht dies nicht vor. +Bei Stilspringprüfungen ist nur bei Beginn zu grüßen, im Ste- +chen entfällt der Gruß. +3. Ausführung des Grußes: +• Außer in Dressurprüfungen hat der Reiter in angemessener +Entfernung von der Richtergruppe (höchstens 20 m) mit Front +zu dieser Aufstellung zu nehmen. +• Der Gruß ist in korrekter Haltung mit Zügeln in einer Hand +auszuführen. Diese Hand übernimmt auch die allenfalls mit- +geführte Gerte. +• Reiterinnen und jene Reiter, die einen Reithelm gemäß § 57 +Abs. 5 Z 1 tragen, führen den Gruß mit einem Kopfnicken aus, +die freie Hand wird dabei nach unten gestreckt. Reiter in Uni- +form können salutieren. Allen anderen Teilnehmern steht es +frei die Kopfbedeckung abzunehmen oder den Gruß mit +einem Kopfnicken durchzuführen. +2026 A-57 +§ 43 +Austragungs- und Vorbereitungsplätze +1. Bei jeder Veranstaltung muss mindestens ein Vorbereitungs- +platz („Abreiteplatz“) vorhanden sein, der in der Nähe des Aus- +tragungsplatzes liegt und als solcher gekennzeichnet ist. Der +Vorbereitungsplatz ist in geeigneter Weise zu umgrenzen. Tur- +nierteilnehmer dürfen nur die gekennzeichneten Vorbereitungs- +plätze benützen. Ein Zeitplan für die Öffnung der Plätze ist in der +Meldestelle auszuhängen. +2. Die Größe des Vorbereitungsplatzes muss in angemessenem +Verhältnis zur Größe des Austragungsplatzes stehen (bei Dres- +surbewerben gleiche Größe wie der Austragungsplatz, bei +Springbewerben ca. 1.800 m2, ausgenommen in der Halle). Es +muss gewährleistet sein, dass sich zumindest sechs Teilnehmer +gleichzeitig auf die Prüfung vorbereiten können. +3. Unter Strafe der Disqualifikation ist es den Teilnehmern und/ +oder teilnehmenden Pferden verboten, die Austragungsplätze +an Bewerbstagen außerhalb der Prüfung zu benützen. Aller- +dings kann vom Veranstalter eine Zeit festgelegt werden, in der +eine Benützung erlaubt ist. +4. Der Turnierleiter und der Turnierbeauftragte haben bei Bedarf die +Anzahl der Pferde auf dem Vorbereitungsplatz zu beschränken. +5. Die Bodenverhältnisse auf den Vorbereitungsplätzen sind eben- +so sorgfältig zu beachten und in Ordnung zu halten wie auf den +Austragungsplätzen. +6. Nach Möglichkeit sollen separate Plätze zum Longieren und +zum Trockengehen der Pferde nach der Prüfung zur Verfügung +gestellt werden. +7. Während der Dauer des Bewerbes ist das Longieren eines Pfer- +des auf dem Vorbereitungsplatz untersagt. +8. Personen, die Pferde auf einem der Vorbereitungsplätze bewe- +gen, müssen über eine entsprechende reiterliche Ausrüstung +verfügen. +9. Eventuelle Details über die Einrichtungen und die Beschaffen- +heit der Austragungs- und Vorbereitungsplätze für die verschie- +denen Sparten finden sich in den jeweiligen besonderen +Bestimmungen (Teil B). +A-58 2026 +10. Kommen parallel Bewerbe verschiedener Sparten zur Austra- +gung, ist für jede Sparte ein gesonderter Vorbereitungsplatz zur +Verfügung zu stellen. +11. Auf den offiziellen Vorbereitungsplätzen ist das Rauchen am +Pferd verboten. +12. Der Veranstalter hat der Aufsicht am Vorbereitungsplatz einen +wettergeschützten Bereich mit Sitzgelegenheit und uneinge- +schränkter Aussicht auf den zu beaufsichtigenden Platz zur Ver- +fügung zu stellen. +13. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein geeig- +neter Sichtschutz für Unfälle vorhanden ist. Beim Einritt auf +den Austragungs- und auf den Vorbereitungsplatz muss +vom Veranstalter gestellt, ein Stallhalfter mit Strick bereit- +gehalten werden. +§ 44 +Meldung der Ergebnisse +1. Die Ergebnisse aller Bewerbe des Turnieres sind vom Veranstal- +ter dem OEPS innerhalb von drei Tagen nach Turnierende zu +übermitteln. +2. Die Ergebnislisten sind neben von dem OEPS festgelegten For- +mat auch als .pdf oder als .html zu übermitteln und haben die fol- +genden Angaben zu enthalten: Genaue Bezeichnung des Tur- +niers und des Bewerbes, Termin, Anzahl der Starter, Name des +Parcoursbauers, Name des Parcoursbauassistenten, Namen +der Richter, Platzierung, Geldpreise. +Darüber hinaus muss – abhängig von der Sparte – noch folgen- +des enthalten sein: +2.1 Dressur: Name und Land des Teilnehmers, Name des Pfer- +des und Kopfnummer, Wertnote bzw. bei getrenntem +Richtverfahren Punktesumme pro Richter, Gesamtsumme +und daraus berechnete, auf drei Dezimale gerundete Pro- +zentpunktezahl. +2.2 Springen: Name und Land des Teilnehmers, Name des +Pferdes und Kopfnummer, Klasse und Höhe der Prüfung +sowie das Richtverfahren, Fehler und Zeit, Stechen. Falls +2026 A-59 +ein Stechen zwischen Teilnehmern ausgetragen wurde, die +im Grundparcours nicht fehlerfrei geblieben waren, ist dies +auf der Ergebnisliste zu vermerken. Bei einer Springprü- +fung in zwei Umläufen ist eine Ergebnisliste für den ersten +Umlauf und eine Ergebnisliste für den zweiten Umlauf und +eine Gesamtergebnisliste erforderlich. +2.3 Vielseitigkeit: Name und Land des Teilnehmers, Name des +Pferdes und Kopfnummer, Fehlerpunkte aus Dressur, +Wegestrecke, Querfeldeinstrecke (letztere getrennt nach +Fehlern aus Zeitüberschreitung und Springfehlern) und +Springen (getrennt nach Hindernis- und Zeitfehler) sowie +die Gesamtfehlerpunkte. +2.4 Fahren: Name und Land des Fahrers, Namen der Pferde +und Kopfnummern, Fehlerpunkte aus Gespannkontrolle +(sofern als separate Prüfung ausgeschrieben), Dressur, +Marathon und Hindernisfahren, Gesamtfehlerpunkte. +2.5 Voltigieren: Name des Voltigierers und der Voltigiergruppe, +Name des Longenführers, Name des Pferdes und Kopf- +nummer, Endnote eines jeden Testes pro Richter und +Gesamt, Gesamtpunkte aller Umläufe. Beim Gruppenvolti- +gieren sind alle Voltigierer und der Longenführer auf der +Ergebnisliste anzuführen. +3. Die Ergebnisse werden vom OEPS zur Höherreihung von Lizen- +zen registriert. +4. Werden die Ergebnisse auf digitalen Datenträgern in dem vom +OEPS festgelegten Format angeliefert, so wird die reduzierte +Gebühr laut Gebührenordnung verrechnet. Sofern vom Österrei- +chischen Pferdesportverband für die jeweilige Turniersparte +keine Vorgaben existieren, wird bei Übermittlung der Ergebnisse +auf Datenträger dennoch die reduzierte Gebühr verrechnet. +Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Vorlage dieser +Unterlagen wird der Veranstalter mit einer Geldbuße gem. +Gebührenordnung belegt. +A-60 2026 +Abschnitt A VI: Beaufsichtigung von +Bewerben, Beurteilung und Platzierung +§ 45 A +Turnierfunktionäre +Alle Turnierfunktionäre sind verpflichtet am Turnier ein Namensschild +zu tragen. Das Namensschild wird vom OEPS zur Verfügung gestellt. +Rauchen ist in geschlossenen Räumen am Richtertisch generell untersagt! +§ 45 B +Turnierbeauftragter und +Technischer Delegierter +1. Der Turnierbeauftragte (TBA) fungiert als Vertreter der genehmi- +genden Stelle während des Turniers und wird von dieser im +Zuge der Genehmigung der Ausschreibung eingesetzt. +2. Der Turnierbeauftragte ist aus dem Kreis der Richter, die eine +der Turniersparte entsprechende Qualifikation aufweisen und +bei Turnieren der Kat. A/A\* nicht Mitglieder des veranstal- +tenden Vereins sind, oder aus einer von der genehmigenden +Stelle zu erstellenden Personenliste auszuwählen. +Ist bei einem Turnier ein zusätzlicher Turnierbeauftragter erforder- +lich, kann dieser von der genehmigenden Stelle nominiert wer- +den. Die Kosten werden von der genehmigenden Stelle getragen. +3. Aufgabe des Turnierbeauftragten ist es insbesondere, +• die Einhaltung der Bestimmungen der ÖTO bei der Durchführung +des Turniers und der Vorbereitung der Bewerbe zu überwachen, +besonders im Hinblick auf § 11 (Kontrolle der Pferdepässe), § 31 +(Ambulanz, Arzt, Tierarzt, Hufschmied), § 32 (Parcours- und +Geländebauchef), § 35 Abs. 1 (Meldeschluss) und § 43 (Aus- +tragungs- und Vorbereitungsplätze); +• die Kontrolle der Aufsicht auf den Vorbereitungsplätzen; +• die Überprüfung der Unterbringungsmöglichkeiten für Pferde, +besonders im Hinblick auf die Einhaltung der Tierschutzbe- +stimmungen; +2026 A-61 +• dem Veranstalter in Fragen betreffend die ÖTO beratend zur +Seite zu stehen; +• die Richtergruppe bei der ordnungsgemäßen Abwicklung der +Bewerbe zu unterstützen; +• bei Streitfällen vermittelnd einzugreifen. +• Allfällige Mitteilungen und Protokolle über Ordnungsmaßnah- +men, Dopingkontrollen, Einsprüche und schiedsgerichtliche +Entscheidungen sind vom Turnierbeauftragen an den zustän- +digen LFV/PSV zu übermitteln. +Der Turnierbeauftragte muss frühzeitig, spätestens eine Stunde +vor Beginn des ersten Bewerbes eines jeden Tages, am Veran- +staltungsort anwesend sein, bei CSN und CDN am ersten Tur- +niertag eine Stunde vorher, die weiteren Tage 1/2 Stunde vorher. +Seine Tätigkeit endet mit der Tätigkeit der Richtergruppe des +letzten Bewerbes. +4. Stellt der Turnierbeauftragte Mängel fest, ist er berechtigt und +verpflichtet, die notwendigen Änderungen zu erwirken. Dabei ist +er vom Veranstalter und allen Funktionären, auch von der Rich- +tergruppe sowie dem Parcours-/Geländebauchef bzw. Par- +cours-/Geländebauassistenten, zu unterstützen. +5. Der Turnierbeauftragte darf während des Turniers außer einer +Richtertätigkeit keine weitere Funktion (Tätigkeit) ausüben. +Falls der Turnierbeauftragte Richter ist, kann er in besonderen +Fällen auch als Richter tätig sein. +Die Übertragung der Funktion des Turnierbeauftragten an ein +Mitglied des Richterkollegiums ist jederzeit möglich, und ist der +Meldestelle bekannt zu geben. Die daraus resultierende Mehr- +belastung ist jedoch bei der Richtereinteilung zu berücksichti- +gen. In diesem Fall hat der Turnierbeauftragte während seines +Einsatzes als Richter seine Funktion an ein anderes, freies Mit- +glied der Richtergruppe oder an einen anwesenden Funktionär +des OEPS oder LFV zu delegieren. +6. Für jedes Turnier ist jeweils vom Turnierbeauftragten gemein- +sam mit dem Parcoursbauchef und bei A*, A, B* und B-Turnie- +ren vom Reitersprecher (Dieser ist im Einvernehmen zwischen +Reiter und Turnierbeauftragten festzulegen. Der Name des Rei- +tersprechers ist an der Meldestelle anzuschlagen.) mittels der +offiziellen Formblätter ein schriftlicher Turnierbericht entspre- +A-62 2026 +chend dem Muster auf der Homepage des OEPS zu verfassen +und nach Beendigung der Veranstaltung innerhalb von drei +Tagen ge mein sam mit der Richtereinteilung und dem Bericht +des Parcoursbauchefs dem zuständigen LFV/PSV zu übermit- +teln. In diesem Bericht sind sämtliche Vorfälle festzuhalten, ins- +besondere Unglücksfälle von Personen und Pferden, Regelwid- +rigkeiten, Disziplinarvergehen sowie Doping- und andere +behördliche Kontrollen. Bei Turnieren der Kategorie A ist dieser +Bericht vom LFV/PSV unverzüglich an den OEPS weiterzuleiten. +Alle Berichte sind auch dem Veranstalter weiter zu geben. +7. Dem Turnierbeauftragten gebührt eine Entschädigung in dersel- +ben Höhe wie einem Richter, wenn er auf dem Turnier keine wei- +tere Funktion innehat. Fungiert der Turnierbeauftragte auch als +Richter am Turnier, so gebührt ihm zusätzlich die in der Gebüh- +renordnung festgelegte Aufwandsentschädigung. Die Auf- +wandsentschädigung geht zu Lasten des Veranstalters. +8. Bei Vielseitigkeits- und Fahrturnieren übernimmt der Turnierbe- +auftragte auch die Funktion des Technischen Delegierten. Von +den Hauptreferaten Vielseitigkeit und Fahren des OEPS wird je +eine Personenliste erstellt, aus der diese Funktion besetzt wird. +9. Aufgabe des Technischen Delegierten ist es: +• den Parcours und die Geländestrecke auf Übereinstimmung +mit den Regeln und auf Sicherheit zu prüfen und nötigenfalls +entsprechende Änderungen zu veranlassen, +• sich zu vergewissern, dass Zeitnehmer und Hindernisrichter +über ihre Pflichten informiert und ausreichend geschult sind. +§ 46 +Aufsicht auf Vorbereitungsplätzen +1. Auf jedem Vorbereitungsplatz hat ein Aufsichtsorgan spätestens +eine viertel Stunde vor Beginn des jeweiligen Bewerbes sowie +vor Beginn eines allfälligen „Test of Choice“ (oder eines ver- +gleichbaren Bewerbes) bis zum Ende des Bewerbes anwe- +send zu sein. Diese Funktion ist mit einem Turnierbeauftragten, +einem Richter oder einem nationalen Steward zu besetzen. +Richter- und Stewardanwärter können diese Aufsicht nur unter +2026 A-63 +Aufsicht eines am Vorbereitungsplatz anwesenden Richters +oder Stewards ausüben. Die Besonderen Bestimmungen der +einzelnen Sparten können Ausnahmen vorsehen. +2. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, die Ordnung am Vorberei- +tungsplatz aufrecht zu erhalten und auf die Einhaltung der Ver- +pflichtungen im Sinne des § 7.1 zu achten. +Weiters hat sie bei Bedarf die Zahl der Pferde, die sich auf dem +Vorbereitungsplatz aufhalten dürfen, zu beschränken, damit den +Teilnehmern eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf deren Start +möglich ist. Am Springabreitplatz sollte sich die Aufsichtsperson +in der Nähe der ausgeflaggten Hindernisse platzieren. +3. Der Turnierbeauftragte, Steward oder ein Richter kann gemäß +§ 2015 vorgehen. +4. Die personelle Besetzung dieser Funktion ist zusammen mit der +Richtereinteilung vorzunehmen und auf der Anschlagtafel be - +kannt zu geben. +§ 47 +Schiedsgericht bei einem Turnier +Technische Entscheidungen, Regelungen: § 3001 ff.  +§ 48 +Richter, Hilfsrichter, Steward +1. Richter: +1.1 Richter sind Sachverständige, die in der Richterliste des +OEPS mit der entsprechenden Qualifikation geführt werden. +1.2 Die Anerkennung als Richter erteilt der OEPS gemäß den +Bestimmungen des Richterregulativs. Das Richterregulativ +wird vom OEPS erstellt. +1.3 Bei nationalen Turnieren können auch Richter aus dem +Ausland eingesetzt werden, sofern sie in ihrem Land eine +vergleichbare Qualifikation innehaben oder eine entspre- +chende Richterqualifikation der FEI besitzen. +Pro Bewerb muss bei gemeinsamem RV mindestens +ein Richter aus der österreichischen Richterliste sein. +A-64 2026 +Bei getrenntem RV müssen pro Bewerb beim Einsatz von +3 Richtern mind. 1 und beim Einsatz von 5 Richtern min- +destens 2 Richter aus der österr. Richterliste sein. +Bei nat. Dressuraufgaben muss der Vorsitzende der +Richtergruppe in der österreichischen Richterliste +geführt sein, bei FEI-Aufgaben dürfen auch Richter, die +nicht in der österreichischen Richterliste geführt wer- +den, bei C sitzen. +2. Hilfsrichter: +2.1 Hilfsrichter können zur Unterstützung der Richter einge- +setzt werden. Ihre Aufgabe ist die Feststellung einzelner +Vorgänge, die sich der Beobachtung durch den Richter +entziehen. Voraussetzung für den Einsatz als Hilfsrichter +ist dessen Mindestalter von 14 Jahren und eine vorherge- +hende ausführliche Unterweisung durch einen Richter. +2.2 Referees (Streckenposten): siehe Besondere Bestimmun- +gen Fahren. +3. Die Kosten der Richter und Stewards gehen zu Lasten des Ver- +anstalters. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der +Gebührenordnung geregelt (Reisekosten, Unterkunft m. Früh- +stück sowie Aufwandsentschädigung). +4. Richter sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. +Richter sind an den Veranstaltungstagen berechtigt, aber nicht +verpflichtet, Bewerbe zu richten. Dies gilt insbesondere für Fälle +von Befangenheit. +§ 49 +Aufgaben der Richter, Stewards +1. Die Richter sind an die Ausschreibung und an die ÖTO gebun- +den. Sie beurteilen nach bestem Wissen und Gewissen, was sie +während eines Bewerbes wahrnehmen und fällen danach ihren +Richterspruch. +2. Die Richter sind dem Veranstalter für die regelgerechte Durch- +führung eines Wettbewerbes verantwortlich. +Falls eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bewerbes +und/oder Turniers nicht mehr gewährleistet ist, kann die Richter- +2026 A-65 +gruppe im Einvernehmen mit dem Turnierbeauftragten den +Bewerb oder das Turnier abbrechen. Die technischen Voraus- +setzungen müssen während eines Bewerbes gleich bleiben +3. Die Tätigkeit der Richtergruppe beginnt eine halbe Stunde vor +Beginn der Prüfung. +Wenigstens ein Richter ist verpflichtet, bis eine halbe Stunde +nach der Platzierung an Ort und Stelle zu bleiben, um bei Ein- +sprüchen zur Verfügung zu stehen. +4. Die Zusage der Richtertätigkeit ist dem Veranstalter unter Anga- +be allfälliger Einschränkungen schriftlich zu bestätigen. +5. Aufgaben des/der Stewards bzw. Richters am Abreiteplatz. +Aufsicht am Abreiteplatz: Aufsicht des Trainings und des Abrei- +tens, Überprüfung der Ausrüstung von Reiter und Pferd, der +Hilfsmittel und insbesondere der Sicherheitsausrüstung. +Erhalten eines geordneten Abreitens für alle Teilnehmer mit +besonderem Augenmerk auf gefährliches Reiten und unkontrol- +liertes Verhalten von Teilnehmern und Pferden. Beurteilung der +Reitbarkeit des Bodens und unzulässige Störungen von außen. +Vorbereitung und Mitwirkung an der Siegerehrung. +6. Stichprobenartige Kontrollen von Ausrüstung und Pferden kön- +nen durch Turnierveterinäre, Stewards oder Richter am Turnier- +gelände durchgeführt werden. +7. Pferde die am Abreiteplatz offensichtlich erschöpft sind: der +Athlet wird von der Aufsicht darüber informiert, dass die Vorbe- +reitung unverzüglich abzubrechen ist, das Pferd ist von der wei- +teren Teilnahme am Abreiteplatz ausgeschlossen und nicht +startberechtigt. +Pferde die am Abreiteplatz für lahm befunden werden: der Athlet +wird von der Aufsicht darüber informiert, dass die Vorbereitung +unverzüglich abzubrechen ist und der Austragungsplatz nicht +betreten werden darf solange die Lahmheit besteht. +Pferde, die offensichtlich verletzt sind und/oder bluten: der Ath- +let wird von der Aufsicht darüber informiert, dass die Vorberei- +tung unverzüglich abzubrechen ist und der Austragungsplatz +nicht betreten werden darf solange die Verletzung besteht +und/oder es blutet. +Ist ein Turniertierarzt anwesend, ist dieser in die Entscheidung +einzubeziehen. +Entscheidung gem. § 49/7. können nicht angefochten werden. +A-66 2026 +§ 50 +Richter- und Stewardeinsatz +1. Richtereinsatz bei Bewerben: +1.1 Für jeden Bewerb sind mindestens zwei Richter mit ent- +sprechender Qualifikation gemäß der Richterliste des +OEPS einzusetzen, falls nicht die Besonderen Bestimmun- +gen der einzelnen Sparten Ausnahmen vorsehen. +1.2 Der Turnierbeauftragte kann in Absprache mit der geneh- +migenden Stelle bei Turnieren der Kat. B*, B und C, bei +Vielseitigkeitsturnieren auch bei der Kategorie A gestatten, +dass +• bei CDN Dressurbewerben der Klasse A und gem. § 801 +(lizenzfrei), +• bei CSN Springbewerben bis inkl. der Höhe von 120 cm, +sowie +• bei CCN Dressurbewerben der Klassen E – L und +Springbewerben der Klassen E – L nur ein Richter ein- +gesetzt wird. +Bei Springbewerben mit beurteilendem Richtverfahren +sind jedenfalls mindestens zwei Richter einzusetzen. Aus- +genommen davon sind CSN-C-NEU Turniere. +1.3 Bei Spring- bzw. Dressurpferdeprüfungen muss mind. ein +Richter der Richtergruppe die Qualifikation SPF bzw. DPF +besitzen. +1.4 Voltigierprüfungen können in den Klassen A und L von +einem Richter bewertet werden. +1.5 CWEN können von einem Richter bewertet werden. +1.6 Es muss bei jeder Prüfung, eine vom Turnierveranstalter zu +stellende Schreibkraft anwesend sein. Das Protokoll ist +laut Richtlinien zu führen. Ein Richter darf in einem Bewerb +nicht zugleich als Richter und als Schreibkraft fungieren. +2. Bei Meisterschaften des OEPS wird die Richtergruppe auf Vor- +schlag des Richterreferates und des Spartenreferenten vom +Direktorium festgelegt. Die Vorlage der Richtervorschläge durch +den Spartenreferenten beim Direktorium hat bis spätestens vier +Wochen nach Beschluss des Turnierkalenders für Turniere der +Kat. A* und A bzw. der Vergabe der Meisterschaften zu erfolgen. +2026 A-67 +3. Bei allen Bewerben und Prüfungen ist jeder einzelne Richter und +auch der Veranstalter verantwortlich, dass niemand Befangen- +heit im Sinne der Bestimmungen des Richterregulativs (ÖAPO) +geltend machen kann. +4. Neben seiner Richtertätigkeit bzw. Stewardtätigkeit darf der +Richter bzw. Steward am selben Turnier weder als Reiter, Fah- +rer oder Voltigierer (Longenführer) noch als Trainer tätig sein +(ÖAPO). +5. Die Zusammensetzung der Richtergruppe darf während eines +Bewerbes nicht geändert werden, ausgenommen beim beob- +achtenden Richtverfahren. Dies gilt nicht für die Teilbewerbe +eines mehrteiligen Bewerbes. +6. Sofern dies nicht in den Besonderen Bestimmungen der einzel- +nen Sparten geregelt ist, sind +• bei Turnieren mit eintägiger Dauer mindestens drei Richter, +oder zwei Richter und ein nationaler Steward, bei CVN zwei +Richter, bei CWEN ein Richter und +• bei Turnieren mit längerer Dauer auf einem Austragungsplatz +mindestens vier Richter oder drei Richter u. ein nationaler +Steward. Bei CVN zwei Richter, bei CWEN ein Richter +erforderlich. +Bei Turnieren der Kategorie C kann die genehmigende Stelle in +begründeten Ausnahmefällen auch die Durchführung mit nur +drei Richtern, oder zwei Richtern und einem Steward genehmi- +gen. Es muss gewährleistet sein, dass während eines jeden +Bewerbes – ausgenommen CAN-C, CEN, CWN, CSN-C-NEU +und CVN – mindestens drei Richter anwesend sind. +Sind nur drei Richter eingesetzt, müssen diese uneingeschränkt +verfügbar sein und können mit keiner weiteren Turnierfunktion +betraut werden, ausgenommen mit der Funktion des Turnierbe- +auftragten. +Beim Einsatz von nur 2 Richtern bei CAN-C darf, bei vorhande- +ner Qualifikation, ein Richter auch die Funktion des Parcours- +bauchefs, der zweite Richter die des Technischen Delegierten +ausüben. +7. Ein Richter/Steward darf maximal zehn Stunden pro Tag einge- +setzt werden, wobei nach vier Stunden eine Mindestpause von +45 min einzuplanen ist. Bei beurteilendem Richtverfahren darf +A-68 2026 +pro Richter und Tag die reine Richtzeit sieben Stunden nicht +überschreiten. Spätestens nach dreistündigem, ununterbroche- +nem Richtereinsatz ist eine Mindestpause von 45 Minuten ein- +zulegen. +8. Kann ein Richter seine Zusage, bei einem Turnier zu fungieren, +nicht einhalten, so hat er (außer in Fällen plötzlicher höherer +Gewalt) einen verfügbaren Ersatzrichter mit der für das Turnier +erforderlichen Qualifikation dem Veranstalter vorzuschlagen und +bei dessen Zustimmung einzuladen. +9. Wird ein eingeladener Richter zum gleichen Termin bei einem +anderen Turnier wegen seiner höheren Qualifikation gebraucht, +kann er mit Zustimmung des Hauptreferenten für Turnier- oder +Richterwesen und nach Bestellung eines Ersatzrichters dorthin +abberufen werden. +10. Falls in den Besonderen Bestimmungen nichts anderes festge- +legt ist, schließt die Richterfunktion bei einem Turnier alle ande- +ren Tätigkeiten – ausgenommen die Funktionen des Turnierbe- +auftragten und die Aufsicht am Abreiteplatz – beim selben +Turnier aus. +§ 51 +Richterspruch +1. Der Richterspruch, jede Teilwertung und die Platzierung der Teil- +nehmer sind schriftlich festzuhalten und von den Richtern zu +unterfertigen. +2. Wenn der Richterspruch nicht nach den Bestimmungen der +ÖTO gefällt werden kann, ist eine Entscheidung zu treffen, die +dem Sinn der Bestimmungen am nächsten kommt. In Zweifels- +fällen soll – ohne Benachteiligung anderer Teilnehmer – zuguns- +ten des Teilnehmers entschieden werden. +3. Die Richterunterlagen sind umgehend der Meldestelle/Rechen- +stelle zu übergeben, die das Ergebnis jedes Bewerbes unver- +züglich auf der Anschlagtafel bekannt zu geben hat. Jedem Teil- +nehmer ist auf Wunsch nach Ende des Bewerbes Einsicht in die +ihn betreffenden Richterunterlagen zu gewähren. +2026 A-69 +4. Die vom Richter unterfertigten und an die Meldestelle/Rechen- +stelle übergebenen Notenbögen dürfen nicht mehr abgeändert +werden, ausgenommen das Einfügen von fehlenden Noten. Bei +offenkundigen Fehlern muss eine Entscheidung über eine etwai- +ge Korrektur zusammen mit dem Turnierbeauftragten getroffen +werden. +5. Die Wertnoten und deren Bedeutung bei beurteilendem Richten +lauten: +0 … nicht ausgeführt 1 … sehr schlecht 2 … schlecht +3 … ziemlich schlecht 4 … mangelhaft 5 … genügend +6 … befriedigend 7 … ziemlich gut 8 … gut +9 … sehr gut 10 … vorzüglich. +6. Wenn die Richtergruppe kein Verreiten festgestellt hat, wird im +Zweifelsfall zugunsten des Reiters entschieden. +§ 52 +Platzierung +1. Die Platzierung ist ein Teil des Bewerbes und wird durch ein +oder mehrere Mitglieder der amtierenden Richtergruppe vorge- +nommen. Wenigstens ein Viertel der Teilnehmer ist zu platzieren, +bei Vielseitigkeits- und Voltigierbewerben wenigstens ein Drittel. +Bei C-Turnieren sind grundsätzlich ein Drittel der gestarteten +Reiter eines Bewerbes zu platzieren, ausgenommen Geldpreis- +bewerbe. +2. Die Teilnahme an der Platzierung ist grundsätzlich zu Pferd bzw. +Gespann für alle platzierten Teilnehmer Pflicht. Teilnehmern, die +sich mit mehreren Pferden platzieren konnten, ist die Teilnahme +an der Platzierung mit nur einem platzierten Pferd gestattet. Dem +Veranstalter steht es jedoch frei, die Anzahl der bei der Platzie- +rung anwesenden Teilnehmer zu beschränken, jedoch auf nicht +weniger als 8 im Freien und 6 in der Halle. Siegerschleifen und +gegebenenfalls Sieger decken etc. soll der Veranstalter vor dem +Einreiten zur Siegerehrung anbringen. Beim Vorliegen von +besonderen Umständen, wie z.B. starkem Regen, kann die Sie- +gerehrung auch ohne Pferd und/oder außerhalb des Austra- +gungsplatzes erfolgen. +A-70 2026 +Kommt ein Teilnehmer seiner Pflicht, an der Platzierung teilzu- +nehmen, nicht nach, ist er von der Platzierung und vom Bewerb +auszuschließen. Die nächstplatzierten Teilnehmer rücken ent- +sprechend nach, sind jedoch von der Teilnahme an der Platzie- +rung entbunden. +Bei Turnieren kann im Einvernehmen mit dem Veranstalter und +dem Turnierbeauftragten eine Siegerehrung ohne Pferd durch- +geführt werden. +Beim Auftreten von besonderen Umständen kann die Richter- +gruppe Platzierte von der Teilnahme an der Siegerehrung befrei- +en. +3. Für die Platzierung ist der Richterspruch maßgeblich. Für eine +Platzierung kommt jedoch nur in Frage, wer den Bewerb been- +det hat und außerdem: +3.1 Bei einer Beurteilung mit Wertnoten mindestens 50% des +erreichbaren Maximums erreicht hat. +3.2 Bei einer Beurteilung nach Fehlerpunkten mindestens +50% der Anforderungen fehlerfrei erfüllt hat. +4. Bei mehreren Teilnehmern mit dem gleichen Ergebnis ist nach +folgendem Beispiel zu platzieren: 1., 1., 3., 4., 4., 4., 7. usw. +5. Lizenzinhaber RS4 werden bei Springbewerben der Klassen A +und L auf Turnieren der Kategorie C, C-NEU und B/B\* in einer +eigenen Abteilung auf jenem Platz gereiht, den sie in einer +gemeinsamen Wertung erreicht hätten. +6. Alle Platzierten – und nur diese – erhalten Platzierungsschleifen. +Die empfohlenen Farben der Schleifen sind: Blau (1. Platz), Rot +(2. Platz), Gelb (3. Platz), Weiß (4. Platz), Grün (alle weiteren Plät- +ze). +7. Verliert ein Teilnehmer durch nachträgliche Disqualifikation seine +Platzierung, wird sein Ergebnis gelöscht. Allenfalls erzielte Geld- +sowie Ehrenpreise müssen vom disqualifizierten Teilnehmer +zurückgegeben werden. +2026 A-71 +Abschnitt A VII: Teilnahmeberechtigung +§ 53 +Teilnahmeberechtigung von Pferden +1. Auf dem gleichen Turnier und in der gleichen Sparte sind Pferde +nur teilnahmeberechtigt, entweder +• in den Klassen E bis LM, oder +• in den Klassen L bis M, oder +• in den Klassen LM bis S, in Dressurbewerben in den Klassen +M und/oder S. +Von dieser Regelung sind Einlaufspringprüfungen der Klasse +E0, A0 und Prüfungen für Reiter und Fahrer ohne Lizenz gem. +§ 801 nicht betroffen. +2. Pferde: in der Klasse A (in der Vielseitigkeit ab V95 cm) sind nur +mindestens 4 jährige, in der Klasse L (in der Vielseitigkeit V105 +cm) mindestens 5 jährige und darüber nur mindestens 6 jährige +Pferde teilnahmeberechtigt, ausgenommen die Besonderen +Bestimmungen einzelner Sparten sehen anderes vor. +Pony: in der Dressur und im Springen analog zu Großpferden; +Vielseitigkeit – In der Klasse V90 cm sind nur mindestens 5 jäh- +rige und in der Klasse V95 cm nur mindestens 6 jährige Ponys +startberechtigt. +3. Das Alter des Pferdes ergibt sich aus seinem Geburtsjahr, ohne +Berücksichtigung des Geburtsmonats. +4. Die Teilnahmeberechtigung an Bewerben für bestimmte Pferde- +rassen ergibt sich aus den Zuchtbestimmungen des jeweiligen +Zuchtverbandes oder der zuständigen Arbeitsgemeinschaft. +5. Die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten können +Einschränkungen oder Erweiterungen der Bestimmungen gem. +Abs. 1 bis 3 vorsehen. +6. Stuten sind nach dem 4. Trächtigkeitsmonat und mit Fohlen bei +Fuß nicht zu Wettkämpfen zugelassen. +A-72 2026 +§ 54 +Teilnahmebeschränkungen von Reitern +und Fahrern +1. Bei Turnieren und Bewerben sind nicht zugelassen und gegebe- +nenfalls zu disqualifizieren: +1.1 Vom OEPS oder einem LFV gesperrte Reiter, Fahrer und +Voltigierer. +1.2 Personen, die vom Turnierleiter gemäß § 30 Abs. 5 oder +aus Anlässen, die ihm nicht zumutbar sind (z.B. Sachver- +halte, die im Dienstrecht einen Entlassungsgrund darstel- +len), des Veranstaltungsplatzes verwiesen wurden. Diese +Tatsache ist dem LFV vom Veranstalter unverzüglich mit- +tels eingeschriebenem Brief mitzuteilen. +Bei Meisterschaftsturnieren sind private Gründe ausge- +schlossen. +1.3 Teilnehmer, die während eines Turniers mit einer entspre- +chenden Ordnungsmaßnahme belegt wurden bzw. von der +weiteren Teilnahme an Bewerben ausgeschlossen wurden. +1.4 Teilnehmer mit stark herabgesetzter Leistungsfähigkeit +oder offensichtlichem Unvermögen sowie Teilnehmer, die +gedopt sind. +1.5 Teilnehmer mit unvorschriftsmäßiger Ausrüstung (§ 57). +1.6 Jugendliche an Mächtigkeits- und Barrierenspringen (dies +betrifft nicht die Großen Preise). +1.7 Teilnehmer, die mit mehr als drei Pferden in Bewerben star- +ten, ausgenommen die Besonderen Bestimmungen einzel- +ner Sparten sehen anderes vor. +1.8 Teilnehmer außer Konkurrenz – Ausnahme Vorreiter (LFV +oder OEPS Vielseitigkeitskaderreiter) bei Dressurturnieren. +1.9 Teilnehmer, die mit einer bis zum Meldeschluss nicht erle- +digten verbandsintern nicht weiter anfechtbaren Geldbuße +gemäß § 2028 Abs. 2 belegt sind oder mit anderen offenen +Verbindlichkeiten gegenüber dem OEPS oder einem PSV. +1.10 Teilnehmer, die ihren mit der Nennung eingegangenen Ver- +pflichtungen nicht nachgekommen sind. +2026 A-73 +2. Die Richtergruppe eines Bewerbes kann eine Vorführung jeder- +zeit beenden, wenn die gestellten Anforderungen offensichtlich +bei weitem nicht erfüllt werden können. +§ 55 +Teilnahmebeschränkungen von Pferden +1. Bei Turnieren und Bewerben sind nicht zugelassen und gegebe- +nenfalls auszuschließen +1.1 Pferde, die am selben Tag bereits dreimal gestartet wur- +den, ausgenommen die besonderen Bestimmungen ein- +zelner Sparten sehen etwas anderes vor. +1.2 Pferde bzw. Gespanne, die in einem Bewerb mehr als ein- +mal gestartet werden, ausgenommen Bewerbe des Ab - +schnitts B VIII a, sofern dort eine andere Regelung gege- +ben ist. +1.3 In einer Vielseitigkeitsprüfung gestartete Pferde in einem +nachfolgenden Bewerb desselben Tages (Ausnahmen § +311 Z 3., § 325 Z 8.). Pferde die an Geländeritten bzw. +Geländepferdeprüfungen teilnehmen und öfter als zweimal +pro Tag in Geländeritten bzw. Geländepferdeprüfungen +gestartet werden. +1.4 Pferde, die nicht den Bestimmungen des § 53 entspre- +chen. +1.5 Pferde, die den Anforderungen offensichtlich nicht ge - +wachsen sind, sowie Pferde, die bewusst überfordert, +misshandelt oder unangemessen bestraft wurden. +1.6 Pferde, die offenkundig erschöpft oder verletzt sind oder +für lahm befunden werden. +Wenn bei Kontrolle eines teilnehmenden Pferdes am +Abreiteplatz, während der Vorbereitung zum Bewerb, wäh- +rend des Bewerbes oder unmittelbar nach dem Bewerb +am Pferd frisches Blut festgestellt wird, ist es von einem +am Turnier eingesetzten Richter oder Steward anzuhalten +und das Pferd auszuschließen. Wird festgestellt, dass es +sich um kein frisches Blut handelt, so ist es durch einen +anwesenden Turniertierarzt zu untersuchen. Das Ergebnis +A-74 2026 +und ob das Pferd für eine Fortsetzung fit ist oder nicht hat +er dem Turnierbeauftragten mitzuteilen. Wenn das Pferd +als fit befunden wurde, dann darf es in der nächsten Prü- +fung wieder starten. Wird das Pferd als nicht fit befunden +so ist es vom laufenden Bewerb auszuschließen. Sollte +kein Tierarzt anwesend sein, so hat der Turnierbeauftragte +die Fortführung der Prüfung und die Teilnahme des Pfer- +des an weiteren Bewerben zu untersagen, bis die Besich- +tigung durch einen Tierarzt möglich ist. +Sofern eine Unterbrechung der Prüfungsvorstellung des +Teilnehmers nicht möglich erscheint, ist unverzüglich nach +Beendigung der Prüfung das Pferd vom Offiziellen (gem. +1.6.) in Augenschein zu nehmen und im Anschluss aufgrund +dessen Untersuchung durch den Turnierbeauftragten zu +entscheiden. Diese Regelung gilt für alle Sparten gleichlau- +tend. In Teilprüfungen von Vielseitigkeitsprüfungen kann die +Beurteilung durch einen Tierarzt auch während einer kurzen +Unterbrechung der Prüfung vorgenommen werden, der +über die Fortsetzung der Prüfung entscheidet. +Bei internationalen Turnieren gelten die Bestimmungen der +FEI. +Entscheidungen gem. 1.6. können nicht angefochten wer- +den. +1.7 Pferde, die seit Beginn des Turniers gem. § 2.11 mit unzu- +lässigen Trainingsmethoden oder unter Benutzung unzu- +lässiger Hilfsmittel gearbeitet wurden. +1.8 Pferde, die sich im Verlauf eines Turniers mehrfach der Kon- +trolle des Reiters, Fahrers oder Longenführers entziehen. +1.9 Pferde, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder sich +in Gesundheitsbeobachtung befinden. +1.10 Pferde, bei denen eine vorübergehende oder dauernde +Schmerzausschaltung vorgenommen wurde. +1.11 Pferde, die gedopt wurden oder an denen in zeitlichem +Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung +irgendein Eingriff oder eine Handlung zur Beeinflussung +der Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft oder Leis- +tung vorgenommen wurde. Sollte während eines Turniers +der Zustand des Pferdes die Anwendung eines Medika- +mentes notwendig machen, so ist unverzüglich der Tur- +2026 A-75 +niertierarzt zu verständigen. Dieser stellt die Zweckmäßig- +keit der angewendeten Mittel fest und berichtet der Rich- +tergruppe, die weitere Maßnahmen – Genehmigung zur +weiteren Teilnahme oder Ausschluss – festlegt. Jede vom +Turniertierarzt als nicht notwendig erachtete Behandlung +während eines Turniers zieht den zwangsläufigen Aus- +schluss des Pferdes von allen weiteren Bewerben des glei- +chen Turniers nach sich. +1.12 Pferde, die an Meisterschaftsbewerben teilnehmen und ab +Ankunft am Turniergelände (s. § 2.11. & 14.) bis zum Ende +des letzten Meisterschaftsbewerbes das Turniergelände +wieder verlassen bzw. von einem anderen als dem Meis- +terschaftsteilnehmer geritten werden. Für teilnehmende +Einsteller der austragenden Reitanlage, gilt dies ab Tur- +nierbeginn (s. § 2.11) Findet an einem Turnier mehr als eine +Meisterschaft statt, so darf ein Pferd nur von ein und dem- +selben Teilnehmer geritten werden. Erlaubt ist die Arbeit an +der Longe oder an der Hand, sowie das Trockenreiten am +langen Zügel nach dem Bewerb durch eine andere Person. +Dies gilt nicht für Fahrbewerbe, Damensattelreiten und für +den Jugend-Vierkampf. +Die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten +können Ausnahmen zulassen. +1.13 Pferde, die an Staatsmeisterschaften, Österreichischen +Meisterschaften, Bundesländermannschaftsmeisterschaf- +ten oder einer offiziellen Sichtung teilnehmen, am Turnier- +gelände nicht bis 19:00 des Vorabends des ersten Meister- +schafts- bzw. Sichtungsbewerbes eintreffen und dieses +bis zum Ende des letzten Meisterschafts- bzw. Sichtungs- +bewerbes verlassen. Dies gilt jedoch nicht für Meister- +schaften im Vierkampf. +1.14 Pferde mit unvorschriftsmäßiger Ausrüstung (siehe § 58). +1.15 Geclippte Pferde oder Pferde, an denen andere tierschutz- +relevante Eingriffe vorgenommen wurden, sind von Pferde- +sportveranstaltungen ausgeschlossen. +2. Teilnehmer, deren Pferde auf Grund eines der oben genannten +Punkte disqualifiziert wurden, können gemäß § 2013 mit einer +Ordnungsmaßnahme belegt werden. +A-76 2026 +3. Die Richtergruppe eines Bewerbes kann eine Vorführung jeder- +zeit beenden, wenn die gestellten Anforderungen durch das +Pferd offensichtlich bei weitem nicht erfüllt werden können. +§ 56 +Pferdekontrolle, Verfassungsprüfung +und Dopinguntersuchung\* +1. Pferdekontrollen +Pferdekontrollen können jederzeit bei Turnieren und bei „Out of +Competition Kontrollen“ durchgeführt werden. +Bei allen am Turnier teilnehmenden Pferden können nach der +Beendigung jeder Prüfung Pferdekontrollen durchgeführt wer- +den. Es sind mindestens 20% aller Pferde zu kontrollieren. +• Der Tierarzt hat die Verpflichtung Pferdepass und Pferd zu +kontrollieren. +• Auf Turnieren, wo keine Anwesenheit eines Tierarztes ver- +pflichtend ist, wird Pferdpass und Pferd von einem Richter +kontrolliert. +Wenn bei Kontrolle eines teilnehmenden Pferdes unmittelbar +nach dem Bewerb das Pferd offensichtlich verletzt ist +und/oder blutet ist dieses Pferd vom jeweiligen Bewerb aus- +zuschließen. +• Der Richter hat die Verpflichtung die Ausrüstung von Pferd +und Reiter zu kontrollieren. +2. Verfassungsprüfungen +2.1 Verfassungsprüfungen können bei allen Turnieren durch- +geführt werden. Sie müssen durchgeführt werden, wenn +die Besonderen Bestimmungen der entsprechenden Spar- +te dies vorsehen. Falls in der Ausschreibung nicht ange- +führt, legt der Turnierbeauftragte den Zeitpunkt der Verfas- +sungsprüfung fest. Darüber hinaus kann der Turnierbeauf- +tragte jederzeit eine Verfassungsprüfung für einzelne oder +alle Pferde festlegen. Die Teilnahme an den festgelegten +Verfassungsprüfungen ist verpflichtend. +2026 A-77 +2.2 Verfassungsprüfungen werden von einem zuständigen +Richter und dem vom Veranstalter nominierten Turniertier- +arzt durchgeführt. Die Pferde werden an der Hand im Hal- +ten und in der Bewegung (Schritt, Trab) auf einem festen, +ebenen, sauberen, aber nicht rutschigen Boden (z.B.: +Asphalt, gewalzter Kies) inspiziert, wobei – außer der Zäu- +mung einschließlich Zügel – keine anderen Ausrüstungs- +gegenstände zugelassen sind. Danach trifft der Richter +nach Empfehlung des Turniertierarztes die Entscheidung. +2.3 Der Richter hat die Pflicht, Pferde wegen Lahmheit oder +mangelnder Kondition vom Wettbewerb auszuschließen. +2.4 Die Entscheidung, ein Pferd von der weiteren Teilnahme +auszuschließen, ist sofort bekannt zu geben. Einsprüche +gegen diese Entscheidung sind nicht zulässig. +Ist eine Entscheidung bei der ersten Vorführung nicht +möglich, kann eine 2. Vorführung vom Richter angeordnet +werden. +2.5 Wird bei kurzen Vielseitigkeitsprüfungen der Teilbewerb +Springen nach der Dressur durchgeführt, kann die Verfas- +sungsprüfung nach dem Springen oder nach dem Ziel +Phase-D erfolgen. +3. Dopingkontrollen bei Pferden: +3.1 Bei allen Turnieren und bei „Out of Competition“ Kontrollen +können Pferde einer Dopinguntersuchung unterzogen wer- +den. Bei allen ÖSTM werden Dopinguntersuchungen emp- +fohlen. Der Veranstalter hat zwei Dopingboxen bereitzu- +stellen, der Turnierbeauftragte, ein Richter oder ein von +ihm Beauftragter (volljährig) hat die Durchführung der +Dopingkontrollen zu überwachen. +3.2 Dopingproben gemäß dem Dopingkontrollprogramm (DKP) +des OEPS/NADA werden durch ein Doping-Kontroll-Team +(DCO) durchgeführt. +Alle anderen Dopingproben sind bei OEPS/NADA zu +beauftragen. +A-78 2026 +3.3 Die Abnahme der Dopingproben und die Untersuchungen +sind gemäß der Richtlinien der FEI durchzuführen. +Die Liste der verbotenen Mittel wird von der FEI er- +stellt und die jeweils gültige Fassung veröffentlicht +(www.feicleansport.org) (siehe Durchführungsbestimmun- +gen, Teil D). +4. Dopingkontrollen bei Menschen: +4.1 Auf Anweisung des OEPS oder der NADA Austria („Natio- +nale Anti-Doping Agentur Austria GmbH“) können bei allen +Turnieren und bei „Out of Competition“ Kontrollen Doping- +untersuchungen an den Teilnehmern durchgeführt werden. +4.2 Die Dopingkontrollen sind gemäß den Bestimmungen des +WADA-Code und des österreichischen Anti-Doping Bun- +desgesetzes in der jeweils gültigen Fassung durchzufüh- +ren. +4.3 Die Liste der verbotenen Mittel wird von der NADA Austria +in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht +(www.nada.at). +5. Vergehen gegen die Anti-Dopingbestimmungen werden nach +den Bestimmungen des ADBG bzw. des § 2001.4 geahndet. +\* Gemäß den Statuten des OEPS gelten für diesen sowie die ihm nachstehen- +den Organisationen, Sportler, Betreuungspersonen sowie sonstigen Perso- +nen und für alle OEPS-Wettkampfveranstaltungen die Anti-Doping Bestim- +mungen des Anti-Doping Bundesgesetzes (ADBG) in der jeweils gültigen +Fassung. Nach Auslegung der Anti-Doping Bestimmungen in den Satzungen +des OEPS wird demnach auf die jeweils aktuelle Fassung des ADBG Bezug +genommen. Daher sind für die gegenständliche Turnierordnung die Regelun- +gen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 (ADBG 2021) anzuwenden. +2026 A-79 +Abschnitt A VIII: Ausrüstung von +Teilnehmern und Pferden +§ 57 +Ausrüstung der Reiter +1. Die vorgeschriebenen und/oder erlaubten Ausrüstungsgegen- +stände für die Bewerbe der unterschiedlichen Sparten sind in +den entsprechenden Besonderen Bestimmungen geregelt. +Sofern dort nichts Gegenteiliges, Einschränkendes oder Ergän- +zendes enthalten ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. +2. Während der Vorbereitung auf eine Prüfung gelten grundsätzlich +dieselben Vorschriften wie während der Prüfung. Erleichterun- +gen hinsichtlich des Anzugs sind erlaubt, die Kleidung muss +jedoch in jedem Fall ordentlich und zweckmäßig bleiben. +Der Turnierbeauftragte kann bei extremen Wetterbedingungen +folgende Erleichterungen gewähren: +• Erlass des Reitrocks oder Reitfracks. +Hemd, Bluse, Reit- oder Poloshirt (Langarm oder Kurz- +arm), mit weißem/hellem Kragen, oder mit weißem/hel- +lem Stehkragen. +• Tragen von Regenschutzkleidung. +• Tragen von Winterkleidung. +3. Anzug: +3.1 „Einfacher Anzug“: Hemd oder Bluse mit weißem/hellem +Kragen, mit weißer/heller Krawatte oder weißem/hellem +Plastron, oder mit weißem/hellem Stehkragen, oder weißer +hochgeschlossener Rollkragenpullover. Weiße/helle Stie- +felhose. Schwarze/dunkle Reitstiefel, auch mit Stulpen +oder glatte Stiefelschäfte und Stiefeletten in gleicher +Farbe. Reitrock bzw. ein vom zuständigen LFV anerkann- +ter offizieller Reitanzug des Vereins, der der herkömmli- +chen Reitmode entspricht. Reithelm gem. 5.1. In der Dres- +sur weiße/helle Handschuhe. +3.2 „Dressuranzug“: Hemd oder Bluse mit weißem/hellem +Kragen, mit weißer/heller Krawatte oder weißem/hellem +Plastron. Weiße/helle Stiefelhose. Schwarze/dunkle Reit- +A-80 2026 +stiefel. Schwarzer/dunkler Reitrock. Schwar zer/dunkler +Reithelm, schwarze/dunkle Melone oder schwar zer/dunk- +ler Zylinder. Weiße/helle Handschuhe. Krawatte, Plastron, +Reithelm, Zylinder, Helm und Handschuhe dürfen auch +gleichfarbig mit dem Reitrock sein! +3.3 „Frack“: Weißes Hemd mit weißer/heller Krawatte oder +weißem/hellem Plastron. Weiße/helle Stiefelhose. Schwar- +ze/dunkle Reitstiefel. Reitfrack. Schwarzer/dunkler Zylin- +der oder Reithelm. Weiße/helle Handschuhe. Krawatte, +Plastron, Reithelm, Zylinder, Helm und Handschuhe dürfen +auch gleichfarbig mit dem Frack sein. +3.4 Uniform mit Reithose und Reitstiefel, nur für Angehörige +des Militärs oder der Polizei. +4. Hilfsmittel: +4.1 Die Verwendung einer Gerte ist zugelassen, wenn nicht die +Besonderen Bestimmungen einzelner Sparten oder die +Ausschreibung es verbieten. Bei Bewerben, in denen Hin- +dernisse zu überwinden sind, darf die Gerte nicht länger +als 75 cm einschließlich Schlag sein. +4.2 In allen Bewerben sind stumpfe Sporen (ausschließlich aus +Metall) erlaubt, die bei normaler Anwendung nicht geeig- +net sind, dem Pferd Stich- oder Schnittverletzungen zuzu- +fügen. +Erlaubt sind „Impulssporen“. (Metallsporen mit einer +Kunststoffkugel als Abschluss) + + In Children und in Pony Dressurprüfungen gemäß + +§ 901/2, die Sporenlänge darf 3,5 cm nicht überschrei- +ten, die Länge der Sporen wird vom Stiefel bis zu Spo- +renende gemessen. Bei Verwendung von Sporen müs- +sen sie stumpf sein. Die Sporen dürfen nicht nach +oben gebogen sein. Sporenrädchen sind nicht erlaubt. +Sporen in Pony Spingprüfungen gemäß § 902.3: Die +Länge von Sporen 4,0 cm nicht überschreiten darf. Bei +Verwendung von Sporen müssen sie stumpf sein. Die +2026 A-81 +Sporen dürfen nicht nach oben gebogen sein. Sporen- +rädchen müssen glatt und beweglich sein, Mindestdi- +cke der Scheibe/Sporenrädchen 3 mm. +4.3 Die Verwendung anderer als der ausdrücklich erlaubten +Hilfsmittel während der gesamten Dauer des Turniers führt +zur Disqualifikation. +4.4 Soweit gem. ÖTO der Einsatz von Sporen, Peitschen und +Gerten erlaubt wird, gilt dies ausschließlich als positive +Verstärkung der Schenkelhilfen im Sinne der Reitlehre = +auf leichtes touchieren erfolgt Lob. Der Einsatz der Gerte, +der Sporen oder der Peitsche als Korrektur oder zur Dis- +ziplinierung des Pferdes, ist zu jeder Zeit strikt verboten. +5. Sicherheitsausrüstungen: +5.1 Reithelm +Der Reithelm muss einem der folgenden von der FEI +akzeptierten internationalen Teststandards entsprechen: +– Britischer Standard PAS 015 (1998 und alle nachfolgen- +den Aktualisierungen). +– Kopfschutz mit CE-Kennzeichnung, einschließlich Pro- +dukte, die sich auf die Spezifikation VG1 beziehen, +jedoch keine Produkte, die sich ausschließlich auf die +Norm EN1384: 2012 beziehen, sofern sie nicht in Ver- +bindung mit einer anderen anerkannten Norm aus der +vorliegenden Liste aufgeführt sind. +– Australischer Standard AS / NZ 3838 (2006 und alle +nachfolgenden Aktualisierungen). +– Australischer Standard ARB HS 2012. +– Amerikanischer ASTM F1163: 2004a und alle nachfol- +genden Aktualisierungen. +– American Snell E2001 und E20016 (Zu beachten: Snell +kombiniert einen Standard mit anschließender Quali- +tätsprüfung, daher ist kein zusätzliches Qualitätsprüfzei- +chen erforderlich.) +5.2 Rückenschutz (TÜV geprüft) oder Airbag-Weste für alle +Jugendlichen und Junioren. In der Vielseitigkeit (Gelände) +sowie bei TREC-Bewerben beim Teilbewerb PTV ist eine +Sicherheitsweste zu tragen, ein Rückenschutz ist nicht +ausreichend! +A-82 2026 +2026 A-83 +Die Airbag-Weste muss einem der folgenden interna- +tionalen Teststandards entsprechen, und muss immer +ordnungsgemäß mit Patrone geladen und korrekt mit +dem Sattel verbunden sein. +• französische Norm NF S72-800:2022 +• CE-zertifiziert gemäß der EU-Verordnung 2016/425 +Sobald auf ein Pferd aufgesessen wird, muss am gesamten Tur- +niergelände ein Reithelm (Abs. 5 Z1 od. Z2) getragen werden. +Der Reithelm muss korrekt passen und eingestellt sein, sowie +der Kinnriemen muss anliegen und geschlossen sein. Ausge- +nommen, es wird in den Besonderen Bestimmungen der einzel- +nen Sparten die Kopfbedeckung anders geregelt. +6. Helmkamera: +Die Verwendung einer Helmkamera am Turnier ist nur mit einer +Genehmigung durch den Turnierbeauftragten erlaubt. Der Helm +darf durch die Befestigung der Helmkamera keinesfalls beschä- +digt werden. +7. Reiter, Pferdepfleger und jede andere Person, darf zu jeder Zeit +außerhalb des Austragungsplatzes Kopfhörer während des Rei- +tens verwenden. +A-84 2026 +§ 58 +Ausrüstung der Reitpferde und Ponys +Die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten enthalten +genaue Regeln hinsichtlich der erlaubten Ausrüstung für Pferde und +Ponys während der Prüfungen und in der Vorbereitung auf diese. +Diese Regeln beziehen sich auf die hier angeführten Gegenstände +und Erläuterungen. +1. Reithalfter aus Leder (Abs. 1 Z 1 – 5 und 7 – 9 bei Zäumung auf +Trense, Abs. 1 Z 6 bei Zäumung auf Kandare): +1.1 Hannoveranisches 1.2 Englisches Reithalfter +Reithalfter + + 1.3 Kombiniertes Reithalfter 1.4 Mexikanisches Reithalfter + + + + + + + 1.5 Bügelreithalfter 1.6 Kandarenzaumzeug + mit englischem Reithalfter + +2026 A-85 +1.7 ST-Zaum 1.8 Micklem Zaum + + 1.9 Dyon Zaum + + + + + + + 1.10 Der Nasenriemen muss so eingestellt werden, dass er + +einen korrekten Sitz des Zaumzeuges gewährt, die +Luftzufuhr nicht behindert und keinen Druck auf die +Nase des Pferdes ausübt. +2. Gebisse: +2.1 Wassertrensen (einmal oder doppelt gebrochen, auch aus +Kunststoff) + + 2.2 Olivenkopftrensen (einmal oder doppelt gebrochen, auch + +aus Kunststoff) + + sowie Golden Wings Trense (einmal oder doppelt geb ro- + +chen) + +A-86 2026 +2.3 D-Trensen (einmal oder doppelt gebrochen, auch aus +Kunststoff) + + 2.4 Knebeltrense (einmal oder doppelt gebrochen, auch aus + +Kunststoff) ohne Riemen + + 2.5 Ungebrochene, biegsame Trensen aus Kunststoff bzw. + +Gummi oder Leder + + 2.6 Doppelt gebrochene Trense mit Roller (beweglicher Mittel- + +teil auch aus Kunststoff) + + 2.7 Einfach oder doppelt gebrochene, nach 3 Seiten be- + +wegliche Trense mit Sperrwirkung + +2026 A-87 +2.8 3-Ring-Trense und 4-Ring-Trense (alle einfach/doppelt +gebrochen oder ungebrochen und dabei aus biegsamem +Kunststoff). +Voraussetzungen 3-Ring-Trense: +• mit englischem, hannoveranischem, kombiniertem und +mexikanischem Reithalfter, das Bügelreithalfter ist nicht +erlaubt, +• mit einem Zügel, +• ohne Kinnkette o.ä. +Voraussetzungen 4-Ring-Trense: +• mit gleitfähigem Verbindungssteg zwischen Trensenring +und 4. Ring oder +• ohne Verbindungssteg bei Verschnallung wie 3-Ring- +Trense (Trensenring oder 2. Ring von unten), +• mit einem Zügel, +• ohne Kinnkette o.ä. + + 3-Ring-Trense + + + + + + + 4-Ring-Trense Verbindungssteg + 2.9 Baucher-Trense + +A-88 2026 +2.10 Pelham, +• einfach oder doppelt gebrochen aus Kunststoff oder +Metall, oder +• ungebrochen aus biegsamem Kunststoff, Gummi weich +• mit gleitfähigem Verbindungssteg, +• mit einem Zügel, +• mit Kinnkette. + + 2.11 Hackamore + + + + + + + + 2.12 Springkandare (einfach/doppelt gebrochen oder auch un- + +ge brochen, dabei aber aus biegsamem Kunststoff) + +2026 A-89 +2.13 Kandare mit geraden oder S-förmigen Anzügen aus Metall +oder Kunststoff (auch mit Conrad Stange). Mindestdicke +12 mm, Unterlegstrense Mindestdicke 10 mm. + + Verpflichtendes Zubehör bei Zäumung auf Kandare: + • Unterlegtrense, entweder als Wassertrense gem. Abs. 2 + +Z 1 oder Olivenkopftrense gem. Abs. 2 Z 2 ausgeführt. +• Kinnkette, eventuell mit Unterlage aus Leder oder Gum - +mi. Die Kinnkette kann aus Metall, Leder oder einer +Kombination aus beidem bestehen. Die Schutzhülle +kann aus Leder, Gummi oder Schaffell bestehen. + + Max. Länge des Unterbaumes: 10 cm; Pumpkandare lt. + +FEI erlaubt. +2.14 Die Mindestdicke der Trensen beträgt 14 mm, bei Ponys +10 mm, in Haflingerbewerben 14 mm. +A-90 2026 +3. Sattel: Steigbügelriemen und Steigbügel dürfen nicht am Gurt +und der Fuß des Reiters in keiner Weise am Steigbügel befestigt +sein. +Bei Ponys ist die Verwendung eines Schweifriemens erlaubt. +Für einzelne Bewerbe kann die genehmigende Stelle Ausnah- +men vom verpflichtenden Gebrauch eines Sattels erlauben. +4. Fell- oder andere schonende Unterlagen an den Ausrüstungs- +gegenständen sind erlaubt, beim Zaumzeug 3 cm abstehend. +5. Erlaubt sind Hilfszügel ausschließlich beim reiterlosen Longie- +ren. Jede andere Anwendung von Hilfszügeln ist verboten, es +sei denn, die Besonderen Bestimmungen einzelner Sparten +sehen Ausnahmen vor. +6. Der Hufbeschlag muss zweckdienlich und in Ordnung sein. Blei- +platten und Gewichte jeder Art sind nicht gestattet. +7. Sonstige erlaubte Ausrüstung: +• Gummischeiben – ausgenommen Dressurbewerbe + + • Ohrenhauben + • Zungenstrecker – ausgenommen Dressurbewerbe + + + + • Nasenschützer sind grundsätzlich nicht erlaubt. Sonderge- + +nehmigungen können vom Büro des OEPS nach Vorlage +eines Attest es eines FEI-Tierarztes und Zustimmung des +Veterinärreferates erteilt werden. +8. Pferde, bei denen die Gefahr besteht, dass sie leicht ausschla- +gen, sind durch eine rote Masche am Schweif zumindest am +Abreiteplatz und bei der Siegerehrung zu kennzeichnen. +2026 A-91 +9. Während der Vorbereitung und der Platzierung sind Bandagen +und Gamaschen sowie eine Pferdedecke erlaubt. Auch wenn in +der Prüfung eine andere Art der Zäumung vorgeschrieben ist, ist +die Verwendung eines gebrochenen Trensengebisses gemäß +Abs. 2 Z 1 – 4 am Vorbereitungsplatz erlaubt. +10. Andere als die in den Besonderen Bestimmungen der einzelnen +Sparten angeführten Gebisse sind nicht erlaubt, auch keine +Kombinationen von Reithalftern oder Gebissen. Die Verwen- +dung nicht erlaubter Ausrüstungsgegenstände führt zur Disqua- +lifikation. +11. Die Ausrüstungsbestimmungen treten mit Turnierbeginn gem. +§ 2 Abs. 11 in Kraft. +12. Das Tragen einer Fliegenmaske die den ganzen Pferdekopf +bedeckt ist am Abreitplatz gestattet. Im Bewerb ist diese nicht +erlaubt. +13. Das Tragen dieser Gesichtsmas- +ke ist für Vielseitigkeit und Sprin- +gen erlaubt. + + Das Tragen dieser Gesichtsmas- + +ke ist nur am Abreitplatz für Viel- +seitigkeit und Springen erlaubt. + +1. Hufschuhe sind für alle Disziplinen zugelassen. Hufschuhe die + über den Kronrand des Hufes hinausreichen sind nicht zugelas- + sen. Eine Kombination eines Hufschuhes mit einer Fesselband- + befestigung ist nicht zugelassen, ausgenommen Orientierungs- + und Distanzreiten. + A-92 2026 +2. Das Verwenden von Nasenstrips für Pferde ist erlaubt. + § 59 + Produktkennzeichnung und Werbung +3. Produktkennzeichnung + Produktkennzeichnung (Hersteller) an Kleidung, Ausrüstungs- + gegenständen und Fahrzeugen (inkl. Kutschen) während der + Prüfungen und der Siegerehrung, dürfen ausschließlich einmal + auf jedem Kleidungsstück, Ausrüstungsgegenstand und Fahr- + zeug erscheinen. + Folgende Größen dürfen nicht überschritten werden: + • 3 cm2 (max. 1 cm hoch und 3 cm breit) an Kleidung und + Ausrüstungsgegenständen, außer auf den Geschirren bei + Fahrbewerben. + • 50 cm2 auf jeder Fahrzeugseite während eines Fahrbewerbes + (Dressur und Kegelfahren) + • Die Herstellerkennzeichnung auf den Fahrgeschirren darf + nicht länger als 10 cm sein, und auf jedem Geschirr aus- + schließlich einmal erscheinen. +4. Werbung + Werbung an Ausrüstungsgegenständen, Kleidung, Pferden und + Kutschen der Teilnehmer während einer Prüfung inklusive Sie- + gerehrung und Verfassungsprüfung ist zugelassen, sofern sie + die folgenden Größen nicht überschreitet: + • 400 cm2 auf jeder Fahrzeugseite während eines Fahrbewerbes + (Dressur und Kegelfahren) und auf Voltigierdecken. + • 200 cm2 auf jeder Seite der Satteldecke. + • 80 cm2 ausschließlich einmal auf der Oberbekleidung, auf Höhe + der Brusttasche, bei Reining- und Fahrbewerben (Dressur und + Kegelfahren). + • 80 cm2 beiderseits auf der Oberbekleidung, in Höhe der Brust- + tasche, bei Spring- und Dressurbewerben, sowie bei diesen in + Vielseitigkeitsprüfungen. + • 100 cm2 einmalig auf dem Voltigieroutfit. + 2026 A-93 + • 80 cm2 (max. 20 cm lang und 4 cm breit) einmalig auf dem lin- + ken Bein der Reithose bei Springbewerben, sowie der Gelände- + strecke und des Springbewerbes während Vielseitigkeitsprüfun- + gen (ausschließlich erlaubt Name des Reiters, Nationalität, + Name/Logo des Reiter-,Team- oder NF-Sponsors). + • 16 cm2 auf jeder Seite des Hemdkragens. + • Entweder 200 cm2 auf einem Ärmel der Oberbekleidung, oder + 100 cm2 (max. 10 cm hoch und 10 cm breit) auf jedem Ärmel + der Oberbekleidung, während des Geländeritts bei Vielseitig- + keitsprüfungen oder bei Distanzwettbewerben. + • 125 cm2 (max. 25 cm lang und 5 cm breit) in der Mitte des Reit- + helmes bei Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen (Gelände- und + Springbewerb). + • 75 cm2 auf der Fliegenhaube während Springbewerben, auch in + der Vielseitigkeit. + • Die Prüfung B (Marathon) während Fahrbewerben ist hiervon + ausgenommen, hier sind keine Maximalgrößen vorgeschrieben. +5. Der Turnierveranstalter darf den Namen und das Logo eines Tur- + nier- oder Eventsponsors auf der Bekleidung von den Mitglie- + dern des Turnierveranstaltungsteams zeigen. Sowohl auch auf + den Rückennummern der Reiter während der Geländestrecke + bei Vielseitigkeitsprüfungen und bei Distanzritten, sowie auf von + Veranstaltern gestellten Pferdedecken mit Sponsorenlogo wäh- + ren der Siegerehrung. Die Größe des Namen und Logos auf den + Rückennummern der Reiter sollte 100 cm2 nicht überschreiten. +6. Jede andere Form von Produktkennzeichnung bzw. Werbung an + Teilnehmern und Pferden während einer Prüfung inklusive Sie- + gerehrung und Verfassungsprüfung ist verboten. + Ausgenommen hiervon sind vom Veranstalter gestellte Rücken- + nummern sowie Pferdedecken mit Sponsorenlogo während der + Siegerehrung. + A-94 2026 + § 60 + Bestimmungen für Pferdesportler mit Behinderung +7. Für Teilnehmer mit Behinderung hat die ÖTO ebenfalls volle Gül- + tigkeit unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen: +8. Reiter/Fahrer mit Behinderung erhalten zusätzlich zur Lizenz/ + Startkarte des OEPS auf Antrag beim OEPS eine Para-Equestri- + an Karte. Auf der Para-Equestrian Karte wird der jeweilige Grad + (I, II, III, IV, und V sowie national VI) gemäß des „FEI Classifica- + tion Manual“, das Gültigkeitsdatum, die zugelassenen kompen- + satorischen Hilfsmittel und gegebenenfalls die Einschränkungen + der Reitsport tauglich keit/Fahrsporttauglichkeit ausgewiesen. + Dabei werden nur solche Hilfsmittel zugelassen, die nicht die + Einwirkung des Reiters/Fahrers unzulässig verstärken, sondern + lediglich seine behinderungsbedingten Fehlfunktionen kompen- + sieren. Unter Berücksichtigung der individuellen Ausprägung + können dabei u.a. Spezialzügel, -reithandschuhe, -sättel oder + -steigbügel genehmigt werden. + Die Einstufung gemäß des „FEI Classification Manual“ wird + durch einen OEPS/FEI anerkannten Classifier durchgeführt und + gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. + Die Para-Equestrian Karte ist in der Meldestelle bei Eintragung + in die Startliste vorzulegen. Die Meldestelle hat die Richter des + betreffenden Bewerbes davon zu verständigen. +9. Sehbehinderten und Blinden wird eine Einweisung (Orientie- + rungshilfe) in den Austragungsplatz durch ihre Betreuer gestattet. +10. Personen mit Behinderung sind berechtigt, Sonder- und Lizenz- + prüfungen abzulegen. Sollte ein behinderter Teilnehmer mit + Hilfsmitteln (siehe Abs. 2) teilnehmen wollen, muss anlässlich + der Anmeldung zur Prüfung die Para-Equestrian Karte vorgelegt + werden. Der Klassifier kann der Person mit Behinderung bei + Sonderprüfungen die Teilprüfung Springen erlassen, dies ist auf + der Para-Equestrian Karte zu vermerken (siehe auch § 1400). +11. Die Para-Equestrian Karte berechtigt zum Start bei Para-Eque- + strian Bewerben. Der Start in einem tieferen Grad ist möglich. + Bei österreichischen Meisterschaften werden 10% des Gesamt- + ergebnisses abgezogen. + 2026 A-95 +12. Reiter im nationalen Grad VI nehmen an Regelsportbewerben + teil und können Hilfsmittel gem. Eintragung in ihrer Para-Eque- + strian Karte verwenden. Die Eintragung muss durch den Classi- + fier bestätigt werden. + A-96 2026 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_B-Teil-Besondere-Bestimmungen_17-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_B-Teil-Besondere-Bestimmungen_17-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..0379e12f --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_B-Teil-Besondere-Bestimmungen_17-12-2025.md @@ -0,0 +1,6457 @@ +Teil B +Besondere +Bestimmungen +Abschnitt B I: Dressurprüfungen +einschließlich Musikküren, +Dressurpferdeprüfungen, +Dressurreiterprüfungen +§ 100 Ausschreibungen +Zulässig sind: +1. Bei Turnieren der Kategorie A: +1.1 Dressurprüfungen der Klassen L, LM, M und S sowie die +Lizenzprüfungsaufgaben. +1.2 Musikküren der Klassen M und S. +1.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L, M und S. +1.4 Dressurreiterprüfungen der Klasse L. +Kommt auf CDN-A eine der Aufgaben Grand Prix, Grand Prix +Special, Grand Prix Kür, Intermediaire II, Intermediaire A oder +Intermediaire B zur Austragung, wird das Turnier als CDN-A\* +bezeichnet. Bei Österr. Meisterschaften und auf CDNJ-A sind +auch Bewerbe der Klasse A zulässig. +2. Bei Turnieren der Kategorie B: +2.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L, LM und M sowie die +Lizenzprüfungsaufgaben. +2.2 Musikküren der Klasse M. +2.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L und M. +2.4 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. +2.5 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). +2.6 Caprilliprüfungen. +2.7 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und +eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen +Meisterschaften. +2.8 Mit Genehmigung des zuständigen LFV darf bei CDN-B\* +max. ein Bewerb der Klasse S pro Tag (nur junge Reiter- +Aufgaben und St. Georg) ausgeschrieben werden. Dazu +darf pro Tag eine Dressurpferdeprüfung der Klasse S aus- +geschrieben werden, jedoch für maximal 7-jährige Pferde. +3. Bei Turnieren der Kategorie C: +3.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L und LM. +2026 B-1 +3.2 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A und L. +3.3 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. +3.4 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). +3.5 Caprilliprüfungen. +3.6 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und +eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen +bei Turnieren, in deren Rahmen in der ÖTO angeführte +Meisterschaften ausgetragen werden. +4. Bei Turnieren der Kategorie C-NEU: siehe §109 +5. Dressurpferdeprüfungen der Klassen A sind nur für 4 – 6 jährige +Pferde, es hat eine Teilung in 4 jährige und 5 – 6 jährige Pferde +zu erfolgen. +Dressurpferdeprüfungen der Klasse L sind nur für 5 – 6 jährige +Pferde. Es muss keine Teilung erfolgen. +Dressurpferdeprüfungen der Klasse M für 6 – 7 jährige Pferde. +Es muss keine Teilung erfolgen. +Dressurpferdeprüfungen der Klasse S für 7 – 8 jährige Pferde. +6. Es können auch Dressurprüfungen für Reiterinnen im Damen- +sattel durchgeführt werden. +7. Bei Eintagesturnieren ist zumindest eine Dressurpferdeprüfung +oder eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben. +§ 101 Austragungs- und Vorbereitungsplätze +1. Der Platz für die Austragung von Bewerben dieses Abschnitts muss +rechteckig und vollkommen eben sein. Er muss die Abmessun- +gen 20 x 40 m oder 20 x 60 m je nach Ausschreibung aufweisen. +2. Das Dressurviereck ist mit einer durchgehenden, mindestens +15 cm und höchstens 40 cm hohen Begrenzung zu markieren. +Falls der Einritt bei A eine Breite von nicht mehr als 1,5 m auf- +weist, kann er auch offen bleiben. Ferner sind die Buchstaben +gemäß den Anforderungen des Heftes „Aufgaben für Dressur- +prüfungen“ anzubringen. +Dressurvierecke im Freien sind im Abstand von mindestens fünf +Metern in geeigneter Weise zu umgrenzen; der Raum innerhalb +dieser Umgrenzung ist von Zuschauern freizuhalten. +3. Unterricht erfolgt von außerhalb des Platzes, aus Sicherheits- +gründen dürfen sich keine Personen im Viereck aufhalten, ein +B-2 2026 +entsprechender Bereich am abgetrennten Rand oder außer- +halb des Vierecks ist für Trainer und Grooms vorzusehen. +Das Führen von Pferden ist nur außerhalb der Wettbewerbs- +zeiten mit Trense oder entsprechender Ausrüstung gestattet. +§ 102 Ausrüstung +Die Bestimmungen beziehen sich auf § 57 und § 58: +1. Ausrüstung der Reiter: +1.1 In Dressurprüfungen der Klassen A und L, in Dressurpfer- +de- und Dressurreiterprüfungen sowie in Dressurreiterbe- +werben gem. § 801: +Anzug gemäß § 57 Abs. 3 Z 1 (Einfacher Anzug), § 57 +Abs. 3 Z 2 (Dressuranzug) oder § 57 Abs. 3 Z 4 (Uniform). +1.2 Bei Materialprüfungen gilt generell Reithelmpflicht. +1.3 Für alle Reiter gilt bis einschließlich Klasse L Reithelmpflicht! +1.4 In Dressurprüfungen der Klassen LM, M und S sowie in +Musikküren dieser Klassen: Anzug gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 +(Dressuranzug), § 57 Abs. 3 Z 3 (Frack) oder § 57 Abs. 3 Z +4 (Uniform). Der Reiter darf statt einem Reithelm (§ 57 Abs. +5 Z 1 oder Z 2) in der direkten Vorbereitung zu einem +Bewerb und in der Prüfung eine Melone oder einen Zylin- +der tragen. In den Klassen LM, M und S ersetzt bei einer +Kostümkür das Kostüm die vorgeschriebene Ausrüstung. +Für alle Reiter, die am 31. Dezember des laufenden Jahres +25 Jahre oder jünger sind ist jedoch in allen Klassen ein +Reithelm vorgeschrieben. +1.5 Hilfsmittel: +Erlaubt ist die Verwendung einer Gerte gem. § 57 Abs. 4 +Z 1 mit einer maximalen Länge von 120 cm inkl Schlag. +§ 57 4.4 ist zu beachten. +1.6 Erlaubt ist die Verwendung von Sporen gem. § 57 Abs. 4 Z 2, +sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Die Sporen +müssen am Stiefel des Reiters befestigt, entweder gerade +oder gebogen sein und direkt von der Mitte des Sporns +nach hinten zeigen. § 57 4.2 und 4.4 ist zu beachten. +2026 B-3 +1.7 In Children und Pony Dressurprüfungen darf die Länge +von Sporen 3,5 cm nicht überschreiten. Die Länge der +Sporen wird vom Stiefel bis zum Sporenende gemessen. +Sporenrädchen sind nicht erlaubt. § 57 4.4 ist zu beachten. +1.8 Sicherheitsausrüstung: Das Tragen eines Rückenschutzes +ist erlaubt. +2. Ausrüstung der Pferde +2.1 In Dressurprüfungen der Klassen A und L, in Dressurpfer- +deprüfungen der Klasse A, L und M und Dressurreiterprü- +fungen sowie in Dressurreiterbewerben gem. § 801: +• Reithalfter gemäß § 58 Abs. 1 Z 1 (Hannoveranisches), § 58 +Abs. 1 Z 2 (Englisches), § 58 Abs. 1 Z 3 (Kombiniertes), § +58 Abs. 1 Z 4 (Mexikanisches) oder § 58 Abs. 1 Z 5 (Bügel- +reithalfter) oder § 58 Abs. 1 Z 7 (ST-Zaum) oder § 58 Abs. +1 Z 8 (Micklem Zaum) oder § 58 Abs. 1 Z 9 (Dyon Zaum). +• Gebiss gemäß § 58 Abs. 2 Z 1 (Wassertrense), § 58 +Abs. 2 Z 2 (Olivenkopftrense sowie Golden Wings Tren- +se), § 58 Abs. 2 Z 3 (D-Trense), § 58 Abs. 2 Z 4 (Knebel- +trense), § 58 Abs. 2 Z 5 (ungebrochene, biegsame Tren- +se aus Kunststoff, Gummi, Leder), § 58 Abs. 2 Z 6 (dop- +pelt gebrochene Trense mit Roller), § 58 Abs. 2 Z 7 (ein- +fach oder doppelt gebrochene, nach 3 Seiten bewegli- +che Trense mit Sperrwirkung). Alle Gebisse dürfen mit +Gummi oder Latex ummantelt sein – Die Funktion darf +dadurch nicht verändert werden. +• Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug. +2.2 In Dressurprüfungen der Klassen LM bis einschließlich +Dressurprüfungen der Klasse S bis Inter A und Inter B, +sowie Dressurpferdeprüfungen der Klasse S: +• Nach Wahl des Reiters entweder „Zäumung auf Trense“ +gemäß Abs. 2 Z 1 oder „Zäumung auf Kandare“ gemäß +Abs. 2 Z 13. +• Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug. +2.3 Bei FEI-Aufgaben und Musikküren der Klassen Inter II und GP: +• Reithalfter gemäß § 58 Abs. 1 Z 6 (Kandarenzaumzeug +mit englischem Reithalfter), +• Gebiss gemäß § 58 Abs. 2 Z 13 (Kandare). +Die Länge des Unterbaumes darf höchstens 10 cm +B-4 2026 +betragen. Darüber hinaus sind alle Gebisse, die gemäß +FEI Dressage Rules Art 434 2.2 gestattet sind, erlaubt. +Wobei bei Zäumung auf Kandare nur Unterlegstrensen +lt. ÖTO § 58/2.13 FEI Dressage Rules 434 3.2 ohne +Stangenwirkung zugelassen sind. +• Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug. +2.4 Bei Ponys ist in allen Dressurprüfungen die Verwendung +eines Schweifriemens gem. § 901 Abs. 2 erlaubt. +2.5 Ohrenhauben sind bei allen Turnieren erlaubt, und dürfen +auch einen geräuschreduzierenden Effekt haben. Die +Ohrenhauben dürfen die Augen des Pferdes nicht verde- +cken, und sollen unauffällig in Farbe und Design sein. Ohr- +hauben dürfen nicht mit dem Nasenriemen verbunden +werden. Ohrstöpsel sind, mit Ausnahme bei Siegerehrun- +gen, nicht erlaubt. +2.6 Schweiftoupets sind in allen Dressurprüfungen erlaubt, +dürfen aber keine zusätzlichen Gewichte beinhalten +(Metallteile nur in Haken und Ösen). +3. Ausrüstung bei Reiterinnen im klassischen Damensattel (Wes - +tern-Damensattelbewerbe siehe Besondere Bestimmungen +Westernreiten): +3.1 Anzug +Reitkostüm: Hemd oder Stehkragenbluse in weißer oder +heller Farbe mit Plastron, Tuch oder Krawatte. Schwarze +oder dunkle Stiefelhose, wobei darüber eine Sicherheits- +schürze in dunkler oder gedämpfter Farbe zu tragen ist. +Frauen müssen verpflichtend eine Sicherheitsschürze +tragen. Männern steht es frei, eine Sicherheitsschürze +zu tragen. Schwarze oder dunkle Stiefel oder Stiefeletten. +Zur Reitschürze (sofern eine getragen wird) passendes +Reitsakko (bis zur Sitzfläche gehend). +Kopfbedeckung: laut § 57.5.1. ÖTO +Handschuhe: Weiß oder Brauntöne. +Sporen: beim linkssitzigen Damensattel am linken Stiefel ein +stumpfer Sporn lt. ÖTO § 57/4.2., der bei normaler Anwen- +dung nicht geeignet ist dem Pferd Stich- oder Schnittverlet- +zungen zuzufügen, oder ein Blindsporn ohne Hals. +2026 B-5 +Reitstock/Reitgerte: Damenreitstock, max. Länge 120 cm +bei Großpferden und 100 cm bei Ponys. +Weiters: Haarnetz; Gesichtsnetz, welches über dem Zylin- +der getragen wird; Haarknoten im Nacken. +3.2 Ausrüstung Pferd: +Damensattel mit einem fixen und einem Schraubhorn, +Balancegurt, Sicherheitsbügelschloss und/oder Sicher- +heitssteigbügel. +Zäumung entsprechend der Klasse. +§ 103 Beurteilung +1. Wenn die Richtergruppe kein Verreiten festgestellt hat, wird im +Zweifelsfall zugunsten des Reiters entschieden. +2. Dressurprüfungen: Beurteilt werden die Leistungen von Pferd +und Reiter nach den Regeln der klassischen Reitlehre und den +Richtlinien der FEI. Maßgebend sind dabei der Grad der Ausbil- +dung des Pferdes sowie Sitz und Einwirkung des Reiters. +3. Musikküren: Beurteilt werden +• das gezeigte Programm – „technische Ausführung“ – gemäß +Abs. 1. +• der Inhalt – „künstlerische Ausführung“ – des Programms +(Schwierigkeitsgrad im Rahmen der Klasse, künstlerischer +Aufbau und Choreographie, Abstimmung mit der Musik). +4. Dressurpferdeprüfungen: Beurteilt werden Rittigkeit und Quali- +tät der Grundgangarten sowie der Gesamteindruck/die Per- +spektive als Dressurpferd. Das Richtverfahren für Dressurpfer- +deprüfungen ist im § 104/3 beschrieben. +5. Dressurreiterprüfungen: Beurteilt werden Korrektheit und Effektivi- +tät von Sitz und Einwirkung, Ausführung der verlangten Hufschlag- +linien und Übergänge sowie das Einhalten gleichmäßiger und +unterscheidbarer Tempi in den Grundgangarten. Dressurreiter- +prüfungen müssen nach dem Richtverfahren A gerichtet werden. +6. Bei Musikküren beginnt die Bewertung mit dem Gruß zu Beginn +der Prüfung, bei allen übrigen Prüfungen dieses Abschnitts mit +dem Einreiten bei A. Die Bewertung endet, sobald das Pferd +nach dem Gruß am Ende der Prüfung vorwärts tritt. +B-6 2026 +§ 104 Richtverfahren +1. Richtverfahren A („Gemeinsames Richten“): Die Richter drücken +ihr gemeinsames Urteil über die Leistung jedes Bewerbers +durch eine schriftlich zu begründende Wertnote gem. § 51 Abs. +5 (eine Dezimale ist zulässig) aus. +Bei Musikküren wird je eine Note für die künstlerische und die +technische Ausführung vergeben. Die Platzierung ergibt sich +aus der Summe der beiden Noten. Bei Punktegleichheit ent- +scheidet die höhere Note für die künstlerische Ausführung. +2. Richtverfahren B („Getrenntes Richten“): Jeder Richter vergibt +für jede Lektion gemäß der Aufschlüsselung in den Notenbögen +eine Wertnote gem. § 51 Abs. 5. Bei allen Dressurprüfungen und +Dressurpferdeprüfungen der Klasse S sowie FEI Children Prü- +fungen sind in der technischen Bewertung auch halbe Noten +zulässig. Bei Musikküren sind in der künstlerischen Bewertung +auch Zehntelnoten zulässig. Jede Note von 5 oder darunter ist +schriftlich zu begründen. +Bei diesem Richtverfahren kommen mindestens drei Richter +zum Einsatz. Die Aufgaben Intermediaire II, Intermediaire A, +Intermediaire B, Grand Prix, Grand Prix Special sowie Grand +Prix Kür sind mindestens mit drei Richtern durchzuführen, bei +Sichtungen und Meisterschaften jedoch mit fünf Richtern. +Alle anderen Aufgaben bei Sichtungen und Meisterschaften dür- +fen mit 3 oder 5 Richtern durchgeführt werden. +Beim Einsatz von drei Richtern sollten diese entweder bei E-C- +M oder bei H-C-B positioniert werden. Der Richter bei C fungiert +als Vorsitzender der Richtergruppe. +Jeder Richter vergibt für jede Lektion gemäß der Aufschlüsse- +lung in den Notenbögen eine Wertnote gem. § 51 Abs. 5. +– halbe Noten sind in der technischen Bewertung aller Prüfun- +gen zulässig. +Bei Dressurpferdeprüfungen der Klasse S sowie FEI Children +Prüfungen sind in der qualitativen Bewertung Zehntelnoten +zulässig. +Bei Musikküren sind in der künstlerischen Bewertung ebenfalls +Zehntelnoten zulässig. +Jede Note von 5 oder darunter ist schriftlich zu begründen. +Die Platzierung ergibt sich aus der Summe aller Wertnoten unter +Berücksichtigung der in der Aufgabe enthaltenen Koeffizienten. +2026 B-7 +3. Dressurprüfungen der Klassen A und L, Dressurpferdeprüfun- +gen der Klassen A bis M und Dressurreiterprüfungen sowie +Dressurreiterbewerbe gem. § 801 sind grundsätzlich nach +Richtverfahren A zu richten. Bei Dressur prüfungen der Klasse A +und L kann der Veranstalter jedoch auch wahlweise das Richt- +verfahren B auch mit zwei Richtern, sofern die Aufgabe lt. Auf- +gabenheft dafür vorgesehen ist, anwenden. +Richtverfahren Dressurpferdeprüfung Kl. S: Mind. 3 Richter +1 Richter bei C für die technische Bewertung +2 Richter bei B oder E im gemeinsamen Richten für das Dres- +surpferdeprotokoll lt. Aufgabenheft. +Richtverfahren Dressurprüfungen FEI Children Aufgaben: 1 Richter +bei C für die technische Bewertung, 2 Richter bei B oder E im ge- +meinsamen Richten für das Dressurreiterprotokoll lt. Aufgabenheft. +Die Aufgaben LP4, LP5, LP6, LP7, M5, M6, M7, M8, M9, M10, +und alle Dressuraufgaben der FEI, ausgenommen Dressurpfer- +deprüfungen, sind nach Richtverfahren B durchzuführen. +Alle übrigen Bewerbe dieses Abschnitts können je nach Aus- +schreibung entweder nach Richtverfahren A oder B ausgetra- +gen werden. +4. Verlangt und bewertet werden alle Lektionen und Anforderungen +der in der Ausschreibung festgelegten Aufgabe gemäß den in +den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ festgelegten Richtlinien. +Die Verwendung des elektronischen e-dressage Systems ist +erlaubt, für den Fall eines Ausfalles müssen mind. 2 entspre- +chende Notenbögen am Richtertisch vorhanden sein. +5. Beim Richtverfahren B ist nur die im Aufgabenheft des OEPS +bzw. die in den Bewertungsbögen der FEI vorgesehene Auftei- +lung nach Lektionen zulässig. +6. Abzüge: +6.1 Vom Reiter verschuldetes Verreiten: +• Richtverfahren A: 0,2 Punkte beim ersten Mal, 0,4 Punk- +te beim zweiten Mal von der Gesamtnote +• Richtverfahren B: 2 Punkte beim ersten Mal, 4 Punkte +beim zweiten Mal von der Gesamtsumme je Richter +• Bei Dressurpferdeprüfungen der Klassen A – M: 0,1 +Punkte beim ersten Mal, 0,2 Punkte beim zweiten Mal +von der Gesamtnote +B-8 2026 +• Bei Dressurpferdeprüfungen der Klasse S und bei den +FEI Children Aufgaben sind die Abzüge nur im techni- +schen Protokoll anzurechnen. +• Die Abzüge für mehrmaliges Verreiten werden addiert. +• Ob ein Verreiten vorliegt oder nicht, liegt in der alleinigen +Entscheidung des Richters bei C. +6.2 Auslassungen von verlangten Lektionen oder Gangarten +bei der Musikkür: +• Richtverfahren A: 1 Punkt von der Note für die künstle- +rische Ausführung. +• Richtverfahren B: 0 Punkte für die Lektion, Note für den +Schwierigkeitsgrad und die Note für die Choreographie +maximal 5,5 +• Bewertung von Kürprüfungen lt. Dressuraufgabenheft. +6.3 Ist die Kür länger oder kürzer als im Notenbogen ange- +geben: 0,5% Punkte Abzug von der künstlerischen Note. +6.4 Bei absichtlichem Zeigen von Lektionen im Verlauf einer +Musikkür, die erst in einer höheren Klasse enthalten sind, +kann die Note für den Schwierigkeitsgrad und die Note für +die Choreographie maximal 5,5 betragen. +6.5 Einreiten mit Beinschutz oder mit Gerte (in Bewerben in +welchen die Gerte nicht erlaubt ist): Der Reiter ist mittels +Glockenzeichen anzuhalten, Beinschutz muss (durch Hel- +fer) entfernt werden. Die Gerte ist wegzugeben. +Die Aufgabe wird ab der Unterbrechung fortgesetzt. +• Richtverfahren A: 0,2 Punkte von der Gesamtnote +• Richtverfahren B: 2 Punkte von der Gesamtsumme je Richter. +Diese Abzüge gelten auch für das Einreiten mit nicht pas- +sender Kleidung – wie z.B. fehlender Handschuhe sowie +bei fortdauernder Stimmhilfe oder Zungenschnalzen und +auch Zügel nicht in eine Hand nehmen beim Gruß. +Die oben angegebenen Fehler werden nicht für einen Aus- +schluss berücksichtigt. +6.6 Beim Einreiten ohne Glockenzeichen ist der Reiter abzuläu- +ten und muss nach erfolgtem Glockenzeichen neu einreiten. +• Abzug bei getrenntem RV: 2 Punkte pro Richter +• Abzug bei gemeinsamen RV: 0,2 Punkte von der End- +wertnote +2026 B-9 +Die oben angegebenen Fehler werden nicht für einen Aus- +schluss berücksichtigt. +§ 105 Durchführung +1. Vielseitigkeitsreiter, die einem LFV- oder OEPS-Kader angehö- +ren, können auch, ohne den betreffenden Bewerb genannt zu +haben, bei Dressurprüfungen und Dressurreiterprüfungen aller +Klassen als Vorreiter antreten. Ihre Leistung wird nach den +Bestimmungen dieses Abschnitts beurteilt, der Teilnehmer +jedoch nicht platziert und seine Beurteilung nicht veröffentlicht. +2. Falls nicht schon ein Vorreiter gemäß Abs. 1 antritt, kann bei +auswendig zu reitenden Aufgaben ein Vorreiter durch den Ver- +anstalter zur Verfügung gestellt werden. Für die Beurteilung sei- +ner Leistung, Platzierung und Veröffentlichung gilt Abs. 1. +3. Die Wertnoten der Teilnehmer sind kurz nach jedem Ritt bekannt +zu geben. +4. Bei allen Bewerben sind in den Startlisten feste Startzeiten für +die einzelnen Teilnehmer vorzusehen. +Die bei den Aufgaben angegebenen Zeiten gelten vom Einreiten +bei A bis zum Gruß am Ende der Aufgabe. Bei der Berechnung +der Dauer der Prüfung oder des gesamten Bewerbes ist vom +Veranstalter die Zeit für eine kurze Beratung der Richter nach +jedem Teilnehmer einzurechnen. +5. Bei der Durchführung von Musikküren ist vom Veranstalter eine +leistungsfähige Musikanlage bereitzustellen. +Die Bänder oder CDs mit der Kürmusik sind spätestens bei Mel- +deschluss des betreffenden Bewerbes in der Meldestelle abzu- +geben. Vor dem Bewerb sollen diese überprüft werden. +6. Grundsätzlich sind die Aufgaben auswendig zu reiten. +In lizenzfreien Bewerben gem. § 801 hat der Veranstalter für die +ordnungsgemäße Ansage zu sorgen. Es steht den Teilnehmern +jedoch frei, eigene Ansager zu stellen. +In den Klassen A bis LP kann auf Wunsch des Reiters die Auf- +gabe angesagt werden, für die Ansage hat der Reiter jedoch +selbst zu sorgen. +Aufgaben der Klasse M, Aufgaben der FEI und alle Vielseitig- +keitsaufgaben sind auswendig zu reiten! +B-10 2026 +7. Bei seitlichem Eingang in das Dressurviereck kann der Reiter +entscheiden, ob er bei A von der rechten oder der linken Hand +auf die Mittellinie geht. In jedem Fall hat er aber vom Betreten +des Vierecks bis zum Einreiten bei A den kürzestmöglichen +zumutbaren Weg zu wählen. Reiter, die vorzeitig in das Viereck +einreiten, verzichten auf ihre offizielle Startzeit. +Besteht keine Möglichkeit, das Viereck außen zu umreiten, kann der +Teilnehmer nach dem Gruß des vorherigen Teilnehmers das Vier- +eck bereits betreten. Bei Dressurpferdeprüfungen ist das Betreten +des Vierecks nach dem Gruß des vorherigen Teilnehmers erlaubt. +8. Der Aufforderung zum Start (Glocke) ist innerhalb von 45 Sek un- +den nachzukommen +9. Ausnahmslos dürfen sich nur die folgenden Personen am Rich- +tertisch aufhalten: +• der/die amtierende(n) Richter; +• eine Schreibkraft. +Weiters, sofern es die räumlichen Verhältnisse erlauben: +• eine Person der Rechenstelle; +• ein vom Veranstalter eingeladener oder vom OEPS entsand- +ter Richteranwärter oder Kandidat für die Höherreihung seiner +Richterbefugnis; +• ein Beauftragter des Richterausschusses. +10. Pro Richter und Tag darf die reine Richtzeit sieben Stunden +nicht überschreiten. +11. Der Bereich um den Austragungsplatz ist frühestens zwei +Minuten vor der angeführten Startzeit zu betreten. Dies gilt auch +für den ersten Reiter nach einer Pause. +§ 106 Anforderungen +Die Anforderungen für Prüfungen dieses Abschnitts sind im Heft +„Aufgaben für Dressurprüfungen“ geregelt, das gem. § 1 Abs. 3 als +integrierter Bestandteil der ÖTO gilt. +§ 107 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen +1. Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler +und bedeuten, dass der Teilnehmer die laufende Prüfung nicht +mehr fortsetzen darf. +2026 B-11 +2. Disqualifikationen und Ordnungsmaßnahmen sind Bestrafungen +für Vergehen gegen die ÖTO. Disqualifikationen können gegen +Pferde und/oder Reiter ausgesprochen werden und haben zur +Folge, dass der Teilnehmer und/oder das Pferd nicht mehr an +einer oder an mehreren Prüfungen, bzw. an einem oder an meh- +reren Turnieren teilnehmen darf. Die Entscheidung darüber +obliegt während des Turniers dem befassten Richter oder dem +Turnierbeauftragten. +Ordnungsmaßnahmen richten sich stets gegen Personen, das +Vorgehen hierzu ist im Abschnitt C, Rechtsordnung geregelt. +3. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +3.1 Mehr als zweimaliges Verreiten. +3.2 Verlassen des Vierecks: Dies liegt vor, wenn sich alle vier +Pferdebeine außerhalb der Begrenzung befinden. +3.3 Fremde Hilfe: Darunter fällt jede Einmischung durch eine +andere Person mit der Absicht, die Aufgabe des Teilneh- +mers zu erleichtern bzw. ihm oder seinem Pferd in irgendei- +ner Form zu helfen. Dies inkludiert das Tragen von Kopfhö- +rer(n) und elektronischer Kommunikationsgeräte. +3.4 Sturz in der Prüfung. +3.5 Bei fortwährendem Ungehorsam – bei Gefahr für Pferd, +Reiter, Richter oder Publikum. +4. Disqualifikationen aus den hier genannten Gründen werden +gegen das betreffende Pferd ausgesprochen. Gemäß §55/2 +kann der verantwortliche Teilnehmer in der Folge auch mit einer +Ordnungsmaßnahme belegt werden. +Gründe für Disqualifikationen sind neben allen in den Allgemei- +nen Bestimmungen genannten Gründen: +4.1 Longieren eines Pferdes mit Reiter während der gesamten +Dauer des Turniers. +4.2 Abreiten mit jeder Art von Hilfszügeln. +4.3 Touchieren eines Pferdes mit Reiter vom Boden aus wäh- +rend der gesamten Dauer des Turniers. +4.4 Arbeiten eines am Turnier teilnehmenden Pferdes während +des gesamten Turniers auf einem gesperrten Platz oder Weg. +B-12 2026 +4.5 Pferde und Ponies dürfen bei Teilnahme an einem CDI ab +dem Zeitpunkt der Horse Inspection des CDIs bis zu dem +Tag nachdem sie ihre letzte internationale Prüfung abge- +legt haben, an keinem nationalen Bewerb starten (FEI +Dressage Rules Art. 405 3.6). +§ 108 Teilnahmeberechtigung +Neben den Vorschriften des § 53 gilt die folgende Regelung: +1. Pro Turniertag darf ein Pferd maximal dreimal starten. +2. Einschränkungen gibt es in den folgenden Klassen: +2.1 Am selben Turnier dürfen Pferde nur starten: +• In der Klasse M und/oder in der Klasse S, Kleine Tour +(Prix St. Georges, Intermediaire I, FEI-Dressuraufgaben +„Junge Reiter“, FEI 7 jährige Pferde einschließlich der +entsprechenden Musikküren), oder +• in der Klasse S, Mittlere Tour (Inter A, Inter B und Inter II), +oder +• in der Klasse S, Große Tour (Intermediaire II, Grand Prix, +Grand Prix Spezial, Grand Prix Kür). +2.2 Pro Turniertag dürfen Pferde starten: +• Maximal zwei Bewerbe in der Klasse M (einschließlich +Lizenzprüfungsaufgabe). +• Maximal einen Bewerb der Klasse S, ausgenommen die +Kombination einer der Prüfungen St. Georg, FEI Junge +Reiter und FEI 7 jährige Pferde mit einer Prüfung der +Klasse M. +• Musikküren werden bei den Starts mitgezählt. +2.3 In Dressurprüfungen der Klasse S sind nur mindestens +7 jährige Pferde startberechtigt. +In Mittlerer Tour, U-25, Großer Tour sind nur mindestens +8 jährige Pferde startberechtigt. +2.4 Ein Pferd darf in derselben Klasse einer Damensattel- +prüfung mit unterschiedlichen Reitern bis zu dreimal +an den Start gehen. Die bestehende Tagesbegrenzung +bleibt unverändert: Pro Pferd sind maximal drei Starts +pro Tag erlaubt. +2026 B-13 +§ 109 Durchführungsbestimmungen für CDN-C-NEU +• CDN-C-NEU Turniere können nur mit CSN-C-NEU, CCN-C-NEU +und CHNV-Turnieren kombiniert werden. +• Es können Dressurprüfungen/Dressurreiterprüfungen der Klasse +A, Klasse L, lizenzfreie Aufgaben, und Aufgaben der Sonderprü- +fungen Reiterpass/Reiternadel, Caprilliprüfungen gem. § 803 +sowie First Ridden und Führzügelbewerbe ausgeschrieben wer- +den. +• Für einen Start bei Dressurprüfungen mit den Aufgaben: R1 – R6 +ist nur die Mitgliedschaft bei einem dem OEPS angeschlossenen +Verein und der Besitz eines Reiterpasses erforderlich. In diesen +Bewerben sind Lizenzinhaber nicht startberechtigt! +• In diesen Bewerben darf ein Pferd mit zwei verschiedenen Reitern +an den Start gehen. (Ein Pferd darf maximal dreimal pro Tag star- +ten!) +• Die teilnehmenden Pferde die bei Reiterpass- oder Reiternadel- +aufgaben an den Start gehen müssen nicht beim OEPS registriert +sein. +• Ergebnisse von Reiterpass- und Reiternadelaufgaben werden +nicht in der Ergebniserfassung des OEPS berücksichtigt. +• Bei Dressurprüfungen der Klasse A, der Klasse L und Lizenzfreie +Dressurprüfungen (LF-Aufgaben) – werden die Ergebnisse erfasst +und für die Erreichung der Lizenz bzw. Höherreihung der Lizenz +gewertet, hier müssen die Pferde beim OEPS registriert sein. +• C-Turnier Neu, kann als 1- bzw. 2-Tagesturnier ausgeschrieben +werden. +• Kommen auf CDN-C neu Dressur- oder Dressurreiterprüfungen +der Klasse L zur Austragung, müssen entweder drei Richter oder +zwei Richter und ein Steward in der Ausschreibung nominiert und +während dieser Bewerbe auch anwesend sein. +• Meldeschluss: direkt beim Veranstalter (19 Uhr des Vortages) +• Funktionäre: Mindestens zwei Dressurrichter +• Gebühren: +– Keine Kalendergebühr +– Kein Nenngeld +– Startgeld bis max. Euro 15,00 +B-14 2026 +– Ergebniserfassung für Lizenzfrei und Prüfungen der Klasse A +und L +– Kein Sporteuro +– Es darf kein Preisgeld ausgeschrieben werden. +• Ausrüstung der Reiter lt. ÖTO § 57, jedoch mit der Ausnahme, +dass bei Prüfungen Reiterpass/Reiternadel keine Sakko pflicht +besteht. +• Ausrüstung der Pferde lt. ÖTO § 58 +• Für jedes teilnehmende Pferd ist der zugehörige Pferdepass vor- +zulegen, sowie ein Impfschutz lt. § 11 lt. ÖTO muss vorhanden +sein. +§ 110 Durchführungsbestimmungen für +Test of Choice +• Aufgaben nach Wahl des Reiters und der Turnierkategorie +entsprechend gem. § 100 +• Die Bewertungen werden nicht veröffentlicht +• Startberechtigung der Reiter gem. § 15 +• Teilnahmeberechtigung und Alter von Pferden gem. § 53 und +§ 108 +• Ausrüstung der Pferde gem. § 102.2 +• Ausrüstung der Reiter gem. § 57 +Erleichterungen hinsichtlich des Anzugs sind erlaubt, die +Kleidung muss jedoch in jedem Fall ordentlich und zweckmä- +ßig bleiben. +Gerte und Sporen gem. § 102, 1.5 – 1.7 +• RV: 2 Richter gemeinsam oder getrennt +• Turnierpferderegistrierung gem. § 10 +• Impfschutz der Pferde gem. § 11 +2026 B-15 +Abschnitt B II: Springprüfungen, +Stilspringprüfungen und +Springpferdeprüfungen +§ 200 Ausschreibungen +Zulässig sind: +1. Bei Turnieren der Kategorie A*: +1.1 Springprüfungen in den Höhen 115 cm bis 160 cm. +Pro Turniertag max. 1 Bewerb der Höhe 115/120 cm, max. +5 Bewerbe. +1.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 105 cm +bis 135 cm. +1.3 Pro Turnier darf maximal eine Springprüfung als „Großer +Preis“, „Grand Prix“, oä. bezeichnet werden. Die Geldpreise +dieser Prüfung müssen mindestens das Doppelte der lt +Gebührenordnung jeweils vorgeschriebenen Mindestwerte +für die Höhen 145 cm bzw. 150 cm und 160 cm betragen. +1.4 Bei Turnieren der Kat. A* ist zumindest ein Springen der +Höhe 150 cm verpflichtend durchzuführen. +2. Bei Turnieren der Kategorie A: +2.1 Springprüfungen in den Höhen 115 cm bis 145 cm. +2.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 105 cm +bis 135 cm. +2.3 Bei Österr. Meisterschaften und auf CSNJ-A sind auch +Bewerbe mit der Höhe 105 cm und 110 cm zulässig. +2.4 Bei Turnieren der Kat. A ist zumindest ein Springen der +Höhe 145 cm verpflichtend durchzuführen. +3. Bei Turnieren der Kategorie B: +Bei Kombinierten Turnieren der Kategorie A u. B müssen Sprin- +gen bis inkl. der Höhe 120 cm der niedrigeren Kategorie zuge- +ordnet werden. +3.1 Springprüfungen in den Höhen 95 cm bis 135 cm. +3.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 95 cm bis +135 cm. +B-16 2026 +3.3 Stilspringprüfungen in den Höhen 85 cm bis 120 cm, nur +für Reiter mit Lizenz R1. +3.4 Springreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). +3.5 Caprilliprüfungen. +3.6 Einlaufspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 100 cm. +3.7 Pro Turnier ist mindestens eine Springprüfung mit be- +urteilendem Richtverfahren auszuschreiben und mindes- +tens eine Springpferdeprüfung, ausgenommen Meister- +schaften. +3.8 Mit Genehmigung des zuständigen LFV dürfen maximal +zwei Bewerbe in der Höhe 140 cm pro Turnier ausge- +schrieben werden (Kategorie B*). +3.9 Bei Turnieren der Kat. CSN-B* ist am Vortag des ersten +Springens in der Höhe 140 cm verpflichtend ein Springen +in der Höhe 135 cm auszuschreiben. +Es ist wie folgt erlaubt: +– Bei einem 2-Tagesturnier 1. Tag ein Springen in der +Höhe 135 cm und 2. Tag ein Springen in der Höhe +140 cm; +– Bei einem 3-Tagesturnier 1. Tag ein Springen in der +Höhe 135 cm, 2. Tag ein Springen in der Höhe 140 cm +und 3. Tag ein Springen in der Höhe 140 cm. +3.10 Bei Turnieren der Kat. B ist je ein Springen der Höhe 125 cm +oder 130 cm und ein Springen der Höhe 135 cm verpflich- +tend durchzuführen. +Bei Turnieren der Kat. B\* ist je ein Springen der der Höhe +135 cm und ein Springen der Höhe 140 cm verpflichtend +durchzuführen. +4. Bei Turnieren der Kategorie C: +4.1 Springprüfungen in den Höhen 85 cm bis 130 cm. +4.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 95 cm bis +130 cm. +4.3 Stilspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 120 cm, nur +für Reiter mit Lizenz R1. +4.4 Springreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). +4.5 Caprilliprüfungen. +2026 B-17 +4.6 Einlaufspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 100 cm. +Springprüfungen 60 – 80 cm nur nach RV: A1 oder A3 +4.7 Pro Turnier ist mindestens eine Springprüfung mit be- +urteilendem Richtverfahren auszuschreiben und mindestens +eine Springpferdeprüfung, ausgenommen Meisterschaften. +4.8 CSN-C-Neu Durchführungsbestimmungen siehe § 231. +5. Springprüfungen: +5.1 Folgende Springprüfungen sind erst ab der Höhe 105 cm +zu lässig: +• Punktespringprüfungen +• Risikospringprüfungen +• 2 Phasenspringprüfungen +• Springprüfungen in zwei Umläufen +• Stafettenspringprüfungen +• Mannschaftsspringprüfungen +• Crossspringprüfungen +• Kombinierte Dressur- und Springprüfungen +5.2 In der Höhe bis 95 cm sind zulässig: +• für Reiter ohne Lizenz – Stilspringprüfungen, Idealzeit- +springprüfungen und Einlaufspringprüfungen. +5.3 Stil- und Idealzeitspringprüfungen der Höhe bis 95 cm +sind in getrennten Abteilungen durchzuführen: +• für Reiter ohne Lizenz +• für Reiter mit Lizenz R1 +5.4 Barrieren- und Linienspringprüfungen dürfen nur in den +Höhen 135 cm bis 160 cm, Mächtigkeitsspringprüfungen +nur ab der Höhe 140 cm ausgeschrieben werden. +5.5 Alle übrigen im Laufe dieses Abschnitts genannten Spezi- +alspringprüfungen dürfen erst ab der Höhe 115 cm ausge- +tragen werden. +B-18 2026 +2026 B-19 +5.6 +C B B\* A A\* +Standardspringprüfung 60 – 130 cm 60 – 135 cm 60 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Einlaufspringprüfung 60 – 100 cm 60 – 100 cm 60 – 100 cm +Jungpferdespringprüfung 95 – 130 cm 95 – 135 cm 95 – 135 cm 105 – 135 cm 105 – 135 cm +Springpferdeprüfung 95 – 130 cm 95 – 135 cm 95 – 135 cm 105 – 135 cm 105 – 135 cm +Stilspringprüfung 60 – 120 cm 60 – 120 cm 60 – 120 cm +Idealzeitspringprüfung 60 – 120 cm 60 – 120 cm 60 – 120 cm +Springreiterbewerb lizenzfrei 60 – 95 cm 60 – 95 cm 60 – 95 cm +Zweiphasenspringprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Punktespringprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Risikospringprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Springprüfung in 2 Uml. 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Stafettenspringprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Mannschaftsspringprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Cross-Springprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Kombinierte Dressur- u. Springprüfung 105 – 130 cm 105 – 135 cm 105 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Derby 115 – 130 cm 115 – 135 cm 115 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Springprüfung über Kombinationen 115 – 130 cm 115 – 135 cm 115 – 140 cm 115 – 145 cm 115 – 160 cm +Barrieren- & Liniensprüfung 135 cm 135 – 140 cm 135 – 145 cm 135 – 160 cm +Mächtigkeitsspringprüfung 140 cm 140 – 145 cm 140 – 160 cm +6. Spring- und Jungpferdeprüfungen der Höhe 95 cm bis 110 cm +sind nur für 4 – 6 jährige Pferde erlaubt, es hat eine Trennung in +4 jährige und 5 – 6 jährige Pferde zu erfolgen. +Spring- und Jungpferdeprüfungen der Höhe 115 cm bis 130 cm +sind nur für 5 – 6 jährige Pferde erlaubt. Es muss keine Teilung +erfolgen. +Spring- und Jungpferdeprüfungen der Höhe 135 cm für 6 – +7 jährige Pferde. Es muss keine Teilung erfolgen. +7. 4 jährige Pferde dürfen nur in den Höhen 80 cm bis 110 cm teil- +nehmen. 5 jährige Pferde dürfen bis zur Höhe von 130 cm teil- +nehmen. +8. Die genehmigende Stelle kann Sonderspringprüfungen oder +Spezialprüfungen, sowie Änderungen der Austragungsbedin- +gungen gestatten, soferne diese den Allgemeinen Bestimmun- +gen der ÖTO und den §§ 200 bis 217 entsprechen und die Aus- +tragungsbedingungen in der Ausschreibung klar definiert sind. +Jedenfalls dürfen dies nur Prüfungen sein, die nicht unter die +§§ 218 bis 230 fallen. +9. Die Altersklassen für Ponys gelten analog zu denen für Großpferde. +10. Warmup dürfen entsprechend der Höhen der jeweiligen Turnier- +kategorie am Vortag des ersten Turniertages sowie bis Turnier- +ende ausgetragen werden. +§ 201 Austragungs- und Vorbereitungsplätze +1. Der Austragungsplatz für Prüfungen dieses Abschnitts muss +möglichst eben sein. Er ist in geeigneter Weise zu umgrenzen. +2. Für Prüfungen im Freien betragen die Mindestbreite und die +Mindestfläche: +2.1 bei Prüfungen ab der Höhe 145 cm: +Breite von mindestens 50 m, Fläche von mindestens +4000 m2. Plätze, die kleiner sind, sind gem. § 5 Abs. 4 zu +kommissionieren, wobei nur solche in Frage kommen, bei +denen die bereitbare Fläche mindestens 3500 m2 beträgt. +2.2 bei Prüfungen bis zur Höhe 140 cm: +Breite mindestens 40 m, Fläche mindestens 2800 m2. +B-20 2026 +3. Die reitbare Fläche muss für Prüfungen in der Halle folgende +Größen aufweisen: +3.1 bei Turnieren der Kategorie A mindestens 20 x 60 m, +3.2 bei Turnieren der Kategorien B und C mindestens 20 x 40 m. +4. Von unmittelbar nach dem Einreiten eines Teilnehmers bis zum +Ende seiner Prüfung ist der Ein- und Ausritt des Austragungs- +platzes geschlossen zu halten. Erlaubt ist auch ein Einritt in +Form einer Schikane. +5. Vorbereitungsplatz: +5.1 Auf dem Vorbereitungsplatz gem. § 43 Abs. 2 sind +• ein Steilsprung (zwei Steher mit den erforderlichen Hal- +terungen und mindestens zwei Stangen), und +• ein Hochweitsprung (vier Steher mit den erforderlichen +Halterungen und mindestens drei Stangen sowie mit Si- +cherheitsauflagen an den hinteren Stehern) bereitzustel- +len. +5.2 Die Hindernisse sind korrekt auszuflaggen und müssen +sich in einwandfreiem Zustand befinden. +5.3 Die erlaubten und nicht erlaubten Hindernisse am Vorbe- +reitungsplatz sind im Anhang der ÖTO aufgelistet. +5.4 Die Höhe der Hindernisse darf max. 10 cm über der Höhe +der Hindernisse des jeweiligen Bewerbes liegen. Das Aus- +maß von 160 cm in der Höhe und 180 cm in der Weite darf +aber in keinem Fall überschritten werden. +5.5 Falls es die Platzverhältnisse erlauben, kann ein zusätzli- +ches Hindernis zum Anreiten aus dem Trab aufgestellt wer- +den. Nur bei diesem Hindernis darf eine Absprungstange in +einer Entfernung von mindestens 2,50 m auf der Absprung- +seite vor das Hindernis auf den Boden gelegt werden. +6. Falls ein zweiter Vorbereitungsplatz zur Verfügung steht, dürfen +auf diesem parallele Bodenstangen zum Gymnastizieren der +Pferde aufgelegt werden. Ferner darf auf diesem Platz auch eine +Kombination aus zwei Sprüngen aufgebaut werden. +7. Bezüglich der Aufsicht auf Vorbereitungsplätzen gelten die +Bestimmungen des § 46. +2026 B-21 +§ 202 Ausrüstung +Die Bestimmungen beziehen sich auf § 57 und § 58: +1. Ausrüstung der Reiter: +1.1 Anzug § 57 Abs. 3 Z 1 (einfacher Anzug) oder § 57 Abs. 3 +Z 4 (Uniform), zusammen mit einem Reithelm § 57 Abs. 5 +Z 1 oder § 57 Abs. 5 Z 2. Die Verwendung eines Rücken- +schutzes ist erlaubt, für Jugendliche und Junioren (§ 12 +Abs. 2) jedoch verpflichtend vorgeschrieben. +1.2 Die Verwendung einer Gerte § 57 Abs. 4 Z 1 mit einer +maximalen Länge von 75 cm einschließlich Schlag, und +von Sporen § 57 Abs. 4 Z 2 (Sporenrädchen müssen glatt +und beweglich sein) bzw. § 902 Abs. 3 für Pony-Spring- +prüfungen, ist zulässig, sofern die Ausschreibung nichts +anderes vorsieht. +1.3 Bei der Parcoursbesichtigung gelten dieselben Vorschrif- +ten, jedoch mit folgenden Erleichterungen: +• Erlass des Reitrocks und der Kopfbedeckung. +• Tragen von Regenschutzkleidung oder Kälteschutz, so - +fern es die Witterung erfordert. +2. Ausrüstung der Pferde +2.1 Springprüfungen, Springpferdeprüfungen und Stilspring- +prüfungen bis zur Höhe 110 cm: +• Reithalfter § 58 Abs. 1 Z 1 (Hannoveranisches), § 58 +Abs. 1 Z 2 (Englisches), § 58 Abs. 1 Z 3 (Kombiniertes), +§ 58 Abs. 1 Z 4 (Mexikanisches), § 58 Abs. 1 Z 5 (Bügel- +reithalfter) oder § 58 Abs. 1 Z 7 (ST-Zaum) oder § 58 +Abs. 1 Z 8 Micklem Zaum oder § 58 Abs. 1 Z 9 Dyon +Zaum. +• Gebiss § 58 Abs. 2 Z 1 (Wassertrense), § 58 Abs. 2 Z 2 +(Olivenkopftrense sowie Golden Wings Trense), § 58 +Abs. 2 Z 3 (D-Trense), § 58 Abs. 2 Z 4 (Knebeltrense), +§ 58 Abs. 2 Z 5 (ungebrochene, biegsame Trense), § 58 +Abs. 2 Z 6 (doppelt gebrochene Trense mit Roller) oder +§ 58 Abs. 2 Z 7 (einfach oder doppelt gebrochene, nach +3 Seiten bewegliche Trense mit Sperrwirkung). +Für Jugendliche (§ 12) auch § 58 Abs. 2 Z 8 (3-Ring-Tren- +se und 4-Ring-Trense) oder § 58 Abs. 2 Z 10 (Pelham). +B-22 2026 +• Sattel § 58 Abs. 3, auch mit Vorder- oder Hinterzeug. +2.2 Springprüfungen sowie Stil- und Springpferdeprüfungen +ab der Höhe 115 cm: +• Zäumung und Gebiss beliebig, Kombinationen sind +erlaubt, jedoch müssen die Zügel am Gebiss oder Zaum +befestigt sein. Hackamore und ähnliche Zäumungsarten +sind erlaubt. +• Sattel § 58 Abs. 3, auch mit Vorder- oder Hinterzeug. +2.3 In allen Prüfungen dieses Abschnitts sind zulässig: +• Gleitendes Ringmartingal; +• Bandagen, Streichkappen, Gamaschen und/oder Spring- +glocken (Gamaschen sowie Springglocken mit Metall- +bzw. Gewichtseinlagen sind nicht zulässig); +• Zungenstrecker; +• Seitenschoner (Fellunterlagen oder ähnliches) am +Zaumzeug, max. 3 cm breit und 3 cm abstehend; +• Bauchleder; +• Ohrenschützer; +• Gummischeiben; +• Halsriemen; +• Sporenschutz erlaubt. +2.4 Bei Pony- und Kleinpferdespringprüfungen sind alle Tren- +sen und Reithalfter erlaubt. +Ausgenommen Kandarenzaum (§ 58/1.6) +Pelhams: Hebellänge maximal 15 cm, nur ein Zügel +erlaubt; Hackamore (erst ab Kl. LM erlaubt!): Hebellänge +maximal 17 cm; Pessoagebisse: Hebellänge maximal 16 +cm, maximal 4 Ringe-Trense, einschließlich des obersten +Ringes für das Backenstück; Zügel können an jedem Ring +befestigt werden; es kann mit einem, zwei oder ohne Ver- +bindungssteg benutzt werden. Eine Kombination von +Hackamore mit Trense ist nicht erlaubt. +2.5 Die Verwendung von Schlaufzügeln und einer Dressurgerte +(max. 1,20 m) ist am Vorbereitungsplatz gestattet, jedoch +nicht beim Überwinden von Hindernissen. Die Verwendung +von Schlaufzügeln ist ebenso bei der Siegerehrung erlaubt. +2026 B-23 +2.6 • In allen Prüfungen dieses Abschnitts sind hintere Gama- +schen nur lt. FEI Norm erlaubt. +• In Springpferde- und +Jungpferdeprüfungen +dürfen Gam a schen der +Hinterbeine dürfen nur +einen inneren Schutz mit +einer maximalen Länge +von 16 cm an der Innen- +seite haben. Der abge- +rundete Teil der Gama- +sche muss auf dem inne- +ren Fesselgelenk liegen. +Der Schutz muss glatt, die Befestigung darf nicht elastisch +sein und muss eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen. Als +Verschluss ist ein Klettverschluss vorgeschrieben; Haken, +Riemen oder ähnliches sind nicht erlaubt. Keine zusätzli- +chen Bestandteile sind bei den Gamaschen erlaubt. +• In allen Springprüfungen außer bei Springpferde- und Jung- +pferdeprüfungen sind einseitige und zweiseitige Gama- +schen zulässig, welche eine maximale Länge von 20 cm +aufweisen dürfen und zumindest die innere Seite des Fes- +selgelenks bedecken. Die Befestigungen müssen in einer +Richtung von einer Seite der Gamasche zur anderen +befestigt werden. Sie dürfen nicht um die gesamte Gama- +sche herumreichen oder einen Verschluss auf der Befesti- +gung selbst aufweisen. Erlaubte Befestigungen sind: +– Bei Verwendung von Klettverschlüssen: Eine elastische +oder nichtelastische Befestigung mit eine Mindestbreite +von 5 cm, oder zwei elastische Befestigungen mit einer +Mindestbreite von je 2,5 cm. +– Bei Verwendung eines Verschlusses mittels Stift und +Ösen, oder mittels Haken: Elastische Befestigung mit +einer Mindestbreite von 2,5 cm. +2.7 Bei Stilspring- und Springpferdeprüfungen ist das Pferd mit +beiden Zügeln zu reiten und nicht nur mit Halsriemen. +2.8 Ausschließlich auf Springturnieren ist die Verwendung von +Magnetsteigbügeln erlaubt. +B-24 2026 +§ 203 Beurteilung +1. Springprüfungen: Die Beurteilung eines Teilnehmers ergibt sich +aus seinen Springfehlern und der zur Bewältigung des Parcours +benötigten Zeit nach einem der in § 204 Abs. 2 oder 3 angeführ- +ten Richtverfahren. +2. Stilspringprüfungen: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Rei- +ters, die Wahl des korrekten Tempos, die harmonische Erfüllung +der gestellten Aufgabe durch Pferd und Reiter sowie der Gesamt- +eindruck. Abgezogen werden Springfehler gem. § 204 Abs. 4. +3. Springpferdeprüfungen: Beurteilt werden Rittigkeit und Spring- +manier des Pferdes und die Einhaltung des korrekten Tempos. +Abgezogen werden die Springfehler gem. § 204 Abs. 4 Z 2. +4. Jungpferdespringprüfungen: Richtverfahren: A1 +§ 204 Richtverfahren +1. Grundsätzliches: +Angerechnet werden Fehler, die zwischen dem Überqueren der +Start- und der Ziellinie entstehen. Für Hindernisfehler ist es ent- +scheidend wann ein berührtes Hindernis zu fallen beginnt, und +nicht wann es zu Boden fällt. +2. Richtverfahren A („Standardspringprüfung“): +2.1 Fehlerpunkte: +• Erster Ungehorsam: 4 Punkte, +• Zweiter Ungehorsam: 8 Punkte, +• Hindernisfehler: 4 Punkte, +• Überschreitung der Erlaubten Zeit pro angefangener +Sekunde im Grundparcours: 0,25 Punkte, +• Überschreitung der Erlaubten Zeit pro angefangener +Sekunde im Stechen: 1 Punkt, +• Ganze oder teilweise Zerstörung eines Hindernisses im +Zusammenhang mit einem Ungehorsam: Fehlerpunkte +wie für den Ungehorsam, dazu ein Aufschlag von 6 +Sekunden zur gebrauchten Zeit. +Fehler für Ungehorsam werden nicht nur in Verbindung mit +Hindernissen, sondern während des gesamten Parcours +angerechnet, sofern dieser nicht unterbrochen ist. +2026 B-25 +2.2 Varianten +• A1: Reiter mit gleicher Punktezahl teilen sich die Preise. +• A2: Bei Punktegleichheit erfolgt die Wertung auf allen +Plätzen nach der für den Parcours gebrauchten Zeit. +• A3: Idealzeitspringen: Es wird eine Idealzeit festgelegt. +Diese ist analog zu Abs. 4.4 aus der erlaubten Zeit (EZ) +minus 10 % festzulegen. Sollten mehrere Teilnehmer +fehlerpunktegleich innerhalb der EZ bleiben, erfolgt die +Wertung in der Reihenfolge, die der Idealzeit am nächs- +ten kommt. +• AM3: Wie A1, jedoch erfolgt bei Punktegleichheit auf +dem ersten Platz ein Stechen nach Richtverfahren A2. +• AM4: Wie A1, jedoch erfolgt bei Punktegleichheit auf +dem ersten Platz ein Stechen nach Richtverfahren A1 +und bei erneuter Punktegleichheit auf dem ersten Platz +ein zweites Stechen nach Richtverfahren A2. Diese Vari- +ante ist nur ab der Höhe 135 cm zulässig. +• AM5: Wie A2, jedoch nehmen alle Reiter mit der gleichen +Punktezahl wie der Führende an einem Stechen nach +Richtverfahren A2 teil. Für diese Reiter entscheidet das +Resultat im Stechparcours über die Platzierung, alle übri- +gen werden nach ihrer Leistung im Grundparcours, aber +jedenfalls hinter den Teilnehmern des Stechens platziert. +• AM6: Wie AM5, jedoch erfolgt im Fall von Punktegleich- +heit der Führenden nach dem ersten Stechen ein zweites +Stechen. Die Platzierung erfolgt sinngemäß wie bei AM5. +Diese Variante ist nur ab der Höhe 135 cm zulässig. +• Siegerrunde: Wie AM5, jedoch sind in der Siegerrunde +eine in der Ausschreibung festzulegende Zahl (z.B. das +zu platzierende Viertel der Starter) bzw. alle strafpunkt- +freien Teilnehmer aus dem Umlauf startberechtigt. Zwei +Varianten sind möglich: +– SR1: Für die Teilnehmer der Siegerrunde werden die +Strafpunkte aus dem Umlauf und der Siegerrunde +addiert, bei Punktegleichheit entscheidet die bessere Zeit +der Siegerrunde. Der Start in der Siegerrunde erfolgt, laut +Ergebnis des Grundumlaufs, in gestürzter Reihenfolge. +– SR2: Für die Teilnehmer der Siegerrunde werden die +Strafpunkte aus dem Umlauf nicht übernommen, es +wird nur das Ergebnis der Siegerrunde gewertet. +B-26 2026 +3. Richtverfahren C („Zeitspringen“): +3.1 Für jeden Hindernisfehler werden 4 Strafsekunden, in 2- +Phasenspringprüfungen und in Stechen 3 Strafsekunden +angerechnet. +3.2 Für Ungehorsam werden keine gesonderten Strafsekun- +den in Anrechnung gebracht. Der Aufschlag zur gebrauch- +ten Zeit beim Zerstören eines Hindernisses im Zusammen- +hang mit Ungehorsam ergibt sich aus Abs. 2 Z 1. +3.3 Bei einer Parcourslänge von mehr als 600 m beträgt die +Höchstzeit (HZ) drei Minuten, bei 600 m und darunter zwei +Minuten. +Bei Überschreitung der Höchstzeit erfolgt der Ausschluss +gem. § 207 Abs. 3 Z 12. +3.4 Das Endresultat ergibt sich wie folgt: +• Zur tatsächlich gebrauchten Zeit wird ein etwaiger Auf- +schlag gem. Abs. 3 Z 2 addiert. +• Zuletzt werden die Strafsekunden für Hindernisfehler +addiert. +3.5 Bei gleichem Resultat auf dem ersten Platz kann ein Stechen +durchgeführt werden, wenn die Ausschreibung dies vorsieht. +Beim Stechen kann der Parcours verkürzt werden, die Hin- +dernisse dürfen jedoch nicht erhöht oder erweitert werden. +4. Stilspringprüfungen, Springpferdeprüfungen +4.1 Die im § 203 Abs. 2 bzw. 3 angeführten Kriterien werden +mit einer Wertnote zwischen 0 und 10 (Zehntelnoten zuläs- +sig) beurteilt. Ein Protokoll wird auf Wunsch des Teilneh- +mers ausgefertigt. +4.2 Die Springleistung wird durch folgende Abzüge von der +Wertnote berücksichtigt: +• Erster Ungehorsam: 0,5 Punkte. +• Zweiter Ungehorsam: 1 Punkt. +• Hindernisfehler: 0,5 Punkte. +• Ganze oder teilweise Zerstörung eines Hindernisses im +Zusammenhang mit Ungehorsam: Fehlerpunkte wie für +den Ungehorsam, zusätzlich ein Aufschlag zur ge- +brauch ten Zeit gem. Abs. 2 Z 1. +• Überschreitung der Erlaubten Zeit: 0,1 Punkte je ange- +fangene Sekunde. +2026 B-27 +• Ergibt die Endnote aufgrund der Abzüge 4,9 oder weniger +ist das Ergebnis „ohne Bewertung“. Das ist auch so in die +Ergebnislisten einzutragen, und nach den Teilnehmern mit +Wertung, und vor den Ausgeschiedenen zu reihen. +4.3 Bei Stilspringprüfungen entscheidet bei Punktegleichheit +die geringere Zeitdifferenz zur Idealzeit. +4.4 Die Idealzeit ist die erlaubte Zeit minus 10% und errechnet +sich laut Berechnungstabelle „Tempo und Parcourslänge“. +Es ist auf ganze Sekunden aufzurunden. +5. Die Regeln der einzelnen Sonderspringprüfungen bzw. Spezial- +springprüfungen können Abweichungen von den vorliegenden +Richtverfahren vorsehen. +§ 205 Durchführung +1. Alle an der Abwicklung einer Prüfung beteiligten Personen (Par- +coursbauchef, Parcoursbauassistent und deren Helfer, Turnier- +leiter, Richterkollegium, etc.) haben darauf zu achten, dass der +Aufbau und die Durchführung der Prüfungen allen Teilnehmern +gleiche und faire Bedingungen garantiert. +2. Bei Mächtigkeitsspringprüfungen und auch im Fall der Unbe- +nutzbarkeit des Vorbereitungsplatzes ist am Austragungsplatz +ein Probehindernis, das nicht zum Parcours gehört, aufzustel- +len. Die Abmessungen dieses Hindernisses dürfen während des +Bewerbes nicht verändert und die Mindestabmessungen der +jeweiligen Klasse nicht überschritten werden. Es muss korrekt +ausgeflaggt und darf nicht nummeriert sein. +Dem Teilnehmer stehen vor seinem Start zwei Versuche frei das +Probehindernis zu überwinden. Der mehr als zweimalige Ver- +such wird ebenso wie das Anreiten von der falschen Seite gem. +§ 207 Abs. 5 und 6 geahndet. Für die beiden Versuche stehen +maximal 60 Sekunden zur Verfügung, berechnet ab dem Gruß. +3. Nach dem Aufruf in den Parcours hat der Teilnehmer unmittelbar +und auf direktem Weg zum Gruß vor der Richtergruppe Aufstel- +lung zu nehmen. Umwege und Verzögerungen, gleich welcher +Art, sind dabei nicht zulässig. Die Ausführung des Grußes ist im +§ 42 geregelt. +B-28 2026 +Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorgangsweise ist gem. +§ 207 mit Ausschluss, im Wiederholungsfall mit einer Ordnungs- +maßnahme zu ahnden. +In Ausnahmefällen kann die Richtergruppe auf den Gruß ver- +zichten. +Der Aufforderung zum Start (Glocke) ist innerhalb von 45 Sekun- +den nachzukommen. In besonderen Fällen kann die Richter- +gruppe nach vorherigem Anschlag auf der Anschlagtafel des +Turniers und Verlautbarung durch den Platzsprecher diese Zeit- +spanne auf 30 Sekunden verkürzen. +Sollte der Reiter innerhalb der Frist die Startlinie nicht durchrit- +ten haben, beginnt seine Umlaufzeit nach Ablauf der 45 bzw. 30 +Sekunden. Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen können die +Richter die rücklaufende 45 (30)-Sekunden-Zeit unterbrechen. +Bei Turnieren der Kat. A ist die Zeit auf der Anzeigetafel anzuzeigen. +4. Abweichend von § 43 Abs. 3 dürfen die Teilnehmer an Spring- +bewerben den Austragungsplatz einmal vor jeder Prüfung zum +Zwecke der Parcoursbesichtigung zu Fuß betreten. Bei Spring- +pferdeprüfungen und Jungpferdeprüfungen bis 110 cm kann +eine Besichtigung zu Pferd im Schritt von der Richtergruppe +erlaubt werden. +Dies gilt auch für Bewerbe mit Stechen. Bei Springprüfungen in +Umläufen mit unterschiedlichen Parcours ist es erlaubt, den +zweiten Umlauf erneut zu besichtigen. +Beginn und Ende der Zeit, in der eine Besichtigung des Parcours +erlaubt ist, wird von der Richtergruppe durch ein Glockenzeichen +und – wenn möglich – mittels Durchsage über Lautsprecher +bekannt gegeben. Zur Besichtigung ist eine Zeit von mindestens +zehn Minuten vorzusehen; der Start des ersten Reiters darf frü- +hestens fünf Minuten nach Ende der Besichtigung erfolgen. +Während eines Bewerbes kann die Richtergruppe bis zu drei +Reiter/Pferdepaare (laufender, vorhergehender und nachfolgen- +der Starter) im Parcours gestatten. +Sollte während eines laufenden Bewerbes die Notwendigkeit +bestehen, den Bewerb auf Grund plötzlich auftretender widriger +Umstände (Wetter, Dunkelheit, etc) abbrechen zu müssen, sind +die Bestimmungen des § 22 Abs. 8 anzuwenden. +2026 B-29 +§ 206 Anforderungen +1. Anzahl und Abmessungen der Hindernisse für die einzelnen +Klassen (alle Abmessungen in cm): + +Allgemeine Höhe 60 80 95 105 115 125 135 140 145 150 u. +70 90 100 110 120 130 höher + +Sprünge min. 8 8 8 10 10 12 12 13 13 13 +im Freien max. 10 10 10 14 16 18 18 20 20 20 +Sprünge min. 8 8 8 8 8 9 10 10 10 12 +in der Halle max. 8 10 10 12 14 16 16 18 18 18 +Kombinationen, min. 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 +2-fach max. 0 0 1 2 2 2 3 3 3 3 +Kombinationen, max. 0 0 0 1 1 1 1 2 2 2 +3- und mehrfach +Allgemeine min. 60 80 95 105 115 125 130 130 135 140 +Weite max. 90 100 120 130 140 150 160 165 170 180 +Triplebarre, min. 60 80 100 110 120 130 140 140 145 150 +Weite max. 80 120 140 150 160 170 180 185 190 200 +Wassergraben +offen, Weite max. – – – 350 350 350 350 400 450 450 + + • Maximal 25% der Sprünge dürfen als Sonderhindernisse aus- + +geführt werden. +• In Prüfungen ab der Höhe 135 cm sind gesamt maximal drei +Kombinationen zulässig. +• Bei Turnieren der Kategorie C werden die Mindestanforderun- +gen und bei Turnieren der Kategorie A die maximalen Anfor- +derung empfohlen. +• Ponyausgleich muss bei der Meldestelle bekannt gegeben +werden. Die Ponys starten am Ende des Bewerbes. Ponyaus- +gleich gibt es nur in den Kombinationen. +• Hochweitsprünge dürfen um 5 cm niedriger gebaut werden. +• Das erste Hindernis eines jeden Parcours darf bis zu 10 cm +niedriger sein, als in der Tabelle vorgesehen ist. +B-30 2026 +2. Als Parcours wird der Weg, der vom Start bis zum Ziel zurück- +zulegen ist, bezeichnet. Seine Länge ist die dabei zurückzule- +gende Gesamtstrecke, gemessen über die Mitte der Hindernis- +se und unter besonderer Berücksichtigung des Weges in den +Wendungen. Sie darf die mit 60 multiplizierte Anzahl der Hinder- +nisse des Parcours nicht übersteigen und ist auf der Parcours- +skizze auf wenige Meter genau anzugeben. +3. Die Entfernungen zwischen der Startlinie und dem ersten Hin- +dernis sowie zwischen dem letzten Hindernis und der Ziellinie +haben 6 bis 15 m zu betragen. Sowohl die Start- als auch die +Ziellinie müssen deutlich als solche erkennbar und in der übli- +chen Weise ausgeflaggt sein. +4. Die Hindernisse eines Parcours sollen hinsichtlich ihrer Art mög- +lichst abwechslungsreich gestaltet werden und mit Unterbauten +versehen werden. +In mindestens einer Springprüfung pro Turnier ist ein Wasser- +graben (auch überbaut) vorzusehen, in den Höhen 80 cm bis +100 cm ist dieser als Alternativhindernis zu bauen. Darüber +hinaus wird empfohlen, bei allen Springprüfungen einen Was- +sergraben vorzusehen. +In einer Kombination darf eine Triplebarre nur als erster Sprung +vorgesehen werden. +5. Folgende Geschwindigkeiten sind vorgesehen: +• Mächtigkeitsspringprüfungen, 1. Umlauf: 300 m/min. +• Alle Crossspringprüfungen: 400 m/min. +• Alle übrigen Prüfungen dieses Abschnitts: 350 m/min. +Bei Bewerben in der Halle sind diese Angaben um 25 m/min zu +reduzieren; in Ausnahmefällen kann die Ausschreibung ein um +25 – 50 m/min höheres oder niedrigeres Tempo vorsehen. Im +Einvernehmen Parcoursbauchef/Richtergruppe/Turnierbeauf- +tragter kann bei ungünstigen Witterungs- und/oder Bodenver- +hältnissen das Tempo um 25 – 50 m/min herabgesetzt werden +und/oder die Anzahl der Sprünge oder die Höhe der Sprünge +vermindert werden. +In keinem Fall darf jedoch die vorgeschriebene Geschwindigkeit +weniger als 300 m/min oder mehr als 400 m/min betragen. +2026 B-31 +6. Aus der Länge des Parcours und der vorgeschriebenen +Geschwindigkeit errechnet sich die „Erlaubte Zeit“ (EZ) gem. +der Formel +Erlaubte Zeit (in s) = –––6–0— · —Lä—ng—e —de—s –P—ar—co—ur—s (—in —m)— – +Vorgeschriebenes Tempo (in m/min) +oder mit Hilfe der Tabellen im Anhang der ÖTO. +Die „Höchstzeit“ (HZ) ist in jedem Fall das Doppelte der EZ. +EZ und HZ sind vor jeder Prüfung bekannt zu geben. +Bestehen nach den ersten drei Startern, die den Parcours ohne +Fehler durch Ungehorsam absolviert haben, berechtigte Zweifel +an der korrekten Festsetzung der EZ, und damit an der Vermes- +sung der Parcourslänge, kann die Richtergruppe im Einverneh- +men mit dem Parcoursbauchef die EZ anpassen, vor dem Start +des darauffolgenden Teilnehmers. Die Resultate der bis dahin +gestarteten Reiter sind entsprechend anzupassen, dürfen +jedoch durch die neu festgesetzte EZ nicht verschlechtert wer- +den. +Die neu festgelegte EZ ist über Lautsprecher und am Abreitplatz +bekannt zu geben. +In Meisterschaftsbewerben ist die Parcourslänge von einem für +diesen Bewerb verantwortlichen Richter zusammen mit dem +Parcoursbauchef zu vermessen. +7. Beim Entwurf des Parcours von Springprüfungen für Reiter mit +einer Lizenz R1, Stilspringprüfungen und Springpferdeprüfungen +sollen die Anforderungen durch harmonische Linienführung und +den Aufbau einladender Hindernisse, nicht jedoch durch Unter- +schreiten der Anforderungen gem. Abs. 1 erleichtert werden. +8. Die Einbeziehung von Geländehindernissen ist erlaubt, wenn +dieser Teil des Parcours entsprechend abgesichert ist. +9. Absprungstangen (Bodenstangen, bis max. 20 cm vor das Hin- +dernis) sind in allen Prüfungen bis zu einer Höhe von 120 cm +erlaubt. Verschieben und/oder Bewegen dieser Stangen bedeu- +ten keinerlei Fehlerpunkte. Bei Verschieben der Bodenstange hin- +ter die Grundlinie im Zusammenhang mit einem Ungehorsam: +Fehlerpunkte wie für den Ungehorsam, dazu ein Aufschlag von 6 +Sekunden zur gebrauchten Zeit. +B-32 2026 +§ 207 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen +1. Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler +und bedeuten, dass der Teilnehmer die laufende Prüfung nicht +mehr fortsetzen darf. +1a. Verzicht ist, wenn der Reiter im Parcours auf das Springen von +mehreren Hindernissen oder des letzten Hindernisses verzich- +tet. +2. Disqualifikationen und Ordnungsmaßnahmen sind Bestrafungen +für Vergehen gegen die ÖTO. Eine Disqualifikation hat zur Folge, +dass das Reiter/Pferd-Paar nicht mehr an der laufenden Prü- +fung, am laufenden Turnier oder an mehreren Turnieren teilneh- +men darf. Das Vorgehen bei Ordnungsmaßnahmen ist in +Abschnitt C, Rechtsordnung geregelt. +3. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +3.1 Der dritte Ungehorsam im Laufe eines Parcours bei allen +Springprüfungen bis inkl. der Höhe 110 cm. Bei allen +Springprüfungen ab der Höhe 115 cm führt der zweite +Ungehorsam im Laufe eines Parcours zum Ausschluss. +3.2 Sturz nach Betreten des Parcoursplatzes bzw. Austra- +gungsplatzes: +• wenn sich der Reiter von seinem Pferd trennt und ge - +zwung en ist, erneut aufzusitzen oder aufzuspringen und +dies nicht Bestandteil der zu bewältigenden Prüfung ist; +• wenn Schulter und Hüftpartie des Tieres den Boden +berührt haben. Nach Sturz von Pferd und/oder Reiter +darf nicht mehr aufgesessen werden, und das Pferd ist +aus dem Springplatz zu führen. +3.3 Fremde Hilfe: Darunter fällt jede Einmischung durch eine +andere Person mit der Absicht, die Aufgabe des Teilneh- +mers zu erleichtern bzw. ihm oder seinem Pferd in irgend- +einer Form zu helfen. Ausgenommen davon ist die Rück- +gabe einer verlorenen Brille oder Reithelm. Als fremde Hilfe +ist auch das Hereinführen des Pferdes in den Parcours- +platz durch eine andere Person zu werten. +2026 B-33 +3.4 Betreten des Springplatzes, egal ob zu Fuß oder zu Pferd, +außer um die Prüfung zu absolvieren, an der Platzierung +teilzunehmen oder während der Parcoursbesichtigung +gem. § 205 Abs. 4. +3.5 Ignorieren des Glockenzeichens, egal ob absichtlich oder +unabsichtlich. +3.6 Das Aufstellen der Gerte oder deren Handhabung in ver- +gleichbarer Weise. +3.7 Das Springen eines Hindernisses vor Beginn des Par- +cours. +3.8 Das Springen eines Hindernisses auf dem Austragungs- +platz nicht in der laut Parcoursskizze vorgeschriebenen +Reihenfolge oder in falscher Richtung und das Springen +eines Hindernisses, das nicht zum Parcours gehört. Ist das +nicht zum Parcours gehörende Hindernis in einer der +darauf folgenden Bewerbe enthalten, ist der Reiter in die- +sen Bewerben nicht startberechtigt. +3.9 Auslassen von Pflichttoren oder Wendemarken, Missach- +ten der durch die Parcoursskizze vorgeschriebenen Linie. +3.10 Verlassen des Parcoursplatzes ohne den Parcours been- +det zu haben. Dazu zählt auch das Verlassen des Platzes +noch vor dem Start. +3.11 Ununterbrochene Widersetzlichkeit eines Pferdes über +mehr als 45 Sekunden, oder Benötigen von mehr als 45 +Sekunden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hindernis- +sen, ausgenommen bei angehaltener Zeitmessung. +3.12 Überschreiten der Höchstzeit. +3.13 Unkorrektes Überwinden der Sprünge einer Kombination +nach Ungehorsam. +3.14 Verlassen einer geschlossenen Kombination an einer +anderen als der vorgeschriebenen Stelle oder Verursachen +einer Änderung an der geschlossenen Kombination. +3.15 Jede Zuwiderhandlung gegen die Vorgangsweise im Zu - +sammenhang mit Einreiten und Gruß gem. § 205 Abs. 3. +4. Bei einem Ausscheiden zufolge Abs. 3 Z 1 darf der einmalige +Versuch eines „Gehorsamssprungs“ unternommen werden. +B-34 2026 +Dieser Versuch kann nur über ein einfaches Hindernis des glei- +chen Parcours und in der korrekten Richtung erfolgen. Gehor- +samssprünge über eine Kombination oder einen ihrer Teile sind +nicht zulässig und führen ebenso wie ein wiederholter Versuch +zur Disqualifikation. +5. Gründe für Disqualifikationen sind neben allen in den Allgemei- +nen Bestimmungen genannten Gründen: +5.1 Das wiederholte Anreiten zu einem Gehorsamssprung +gem. Abs. 4 oder der Versuch eines Gehorsamssprungs +über ein nicht zulässiges Hindernis. +5.2 Das Trainieren der Pferde auf dem Springplatz, ausgenom- +men während der gem. § 43 Abs. 3 festgelegten Zeiten. +5.3 Das Barren eines Pferdes (siehe auch Abs. 6 Z 2): darunter +sind Methoden zu verstehen, die das Pferd zu vorsichtige- +rem Springen im Bewerb veranlassen sollen. +6. Ordnungsmaßnahmen können im Zusammenhang mit allen Dis- +qualifikationen verhängt werden. Beim wiederholten Vorliegen +von Disqualifikationsgründen sind in jedem Fall Ordnungsmaß- +nahmen zu verhängen. +Neben den in § 2011 angeführten Gründen gelten insbesondere +als Diszipliarvergehen: +6.1 Missachtung der Bestimmung über Probesprünge (§ 205 Abs. 2). +6.2 Barren eines Pferdes. +6.3 Missachtung der Bestimmung über den Gehorsams- +sprung (Abs. 4). +6.4 Springen eines Hindernisses außerhalb des Austragungs- +platzes, mit Ausnahme der vom Veranstalter bereitgestell- +ten Hindernisse. +7. Die Bestimmungen über Ausschlüsse, Disqualifikationen und +Ordnungsmaßnahmen gelten auch während angehaltener Zeit- +messung. +8. Einsatz der Gerte: +– Die Gerte darf nicht dazu eingesetzt werden, um Wutausbrü- +che des Reiters abzureagieren. +– Die Gerte darf nicht nach einem Ausschluss, oder nach dem +letzten Sprung im Parcours verwendet werden. +2026 B-35 +– Die Gerte darf nie über dem Kopf des Pferdes eingesetzt wer- +den (z.B. Der Reiter hält die Gerte in der rechten Hand und +benutzt die Gerte auf der linken Seite des Pferdes). +– Der Reiter darf die Gerte bei einem Vorfall nicht mehr als drei- +mal hintereinander einsetzen. +– Kein grober Zügel- oder Sporeneinsatz nach einer Veweige- +rung bzw. nach Beendigung des Parcours. +– Verstöße gegen die oben angeführten Bestimmungen sind +mit einer Gelben oder Roten Karte zu ahnden; in schweren +Fällen kann zusätzlich die Einleitung und die Durchführung +eines Verfahrens vor dem Strafausschuss des OEPS erfolgen +(siehe § 2014/2/3). +§ 208 Parcoursskizze +1. Eine Skizze des Parcours, aus der alle seine Einzelheiten klar zu +erkennen sind, muss spätestens bis zum Beginn der Parcoursbe- +sichtigung an der Anschlagtafel des Turniers veröffentlicht werden. +2. Die Hindernisse sind in der Reihenfolge, in der sie zu überwin- +den sind, zu nummerieren. +3. Hinderniskombinationen tragen nur eine einzige Nummer, wel- +cher Unterscheidungsbuchstaben hinzugefügt werden. +4. Die Parcoursskizze muss folgendes enthalten: +4.1 Die genaue Lage des Ein- und Ausritts sowie ungefähre +Lage der Start- und Ziellinie. +4.2 Den genauen Standort der Hindernisse, ihre Art und ihre +Nummerierung. +4.3 Eventuell vorgeschriebene Wendemarken (Pflichttore). +4.4 Die Parcourslänge, die mittels Messrad oder Computerbe- +rechnung vom Parcoursbauchef oder seinem Assistenten +festzulegen ist. +4.5 Der von den Teilnehmern einzuhaltende Parcours, entwe- +der durch eine fortlaufende Linie oder durch eine Reihe +von Pfeilen markiert. +4.6 Das anzuwendende Richtverfahren. +B-36 2026 +4.7 Die EZ und die HZ. +4.8 Entsprechende Angaben für das/die Stechen. +4.9 Angaben über die Art der Kombinationen (geschlossene +oder offene Kombinationsteile). +5. Bei Prüfungen mit zwei Umläufen kann die Richtergruppe in +begründeten Fällen (z.B. ungünstige Witterungsbedingungen) +anordnen, die Anforderungen des zweiten Umlaufs gegenüber +der Parcoursskizze zu reduzieren. Dies darf nur geschehen, +bevor der erste Reiter des zweiten Umlaufs an den Start gegan- +gen ist. Dasselbe gilt sinngemäß auch für Stechen. In diesem +Fall ist den Teilnehmern am Stechen eine – allenfalls verkürzte – +Parcoursbesichtigung zu erlauben. +Alle derartigen Änderungen sind den Teilnehmern mittels Durch- +sage über Lautsprecher bekannt zu machen. +§ 209 Flaggen +1. Zur Kennzeichnung der nachstehend angeführten Einzelheiten +eines Parcours sind rote und weiße Flaggen zu verwenden: +• Start- und Ziellinie. +• Seitliche Begrenzungen der Hindernisse, auch bei den Hin- +dernissen am Vorbereitungsplatz und beim Probesprung +gem. § 205 Abs. 2. +• Wendepunkte (Pflichttore). +2. Flaggen müssen so angebracht sein, dass der Teilnehmer die +rote Flagge rechts und die weiße Flagge links als Begrenzung +erkennt. Er muss unbedingt zwischen diesen hindurch reiten. +3. Die Flaggen eines Wendepunktes dürfen im Laufe des Parcours +jederzeit durchritten werden, egal ob in richtiger oder in falscher +Richtung. Bezüglich des Durchreitens der Startlinie siehe auch +§ 41 Abs. 2. +4. Das Umwerfen einer Flagge, gleich an welcher Stelle des Par- +cours, wird nicht bestraft. Wird jedoch eine Flagge, die ein Hin- +dernis begrenzt, im Zusammenhang mit einem Ungehorsam +umgeworfen, wird die Zeit angehalten, die Flagge wieder aufge- +stellt und der im § 204 Abs. 2 Z 1 genannte Zeitaufschlag in +Anrechnung gebracht. +2026 B-37 +§ 210 Hindernisse +1. Die Hindernisse eines Parcours müssen einladend, vielfältig und +fair sein und dürfen keine Überraschungen bieten. Hindernisse +am Springplatz müssen so beschaffen sein, dass sie umfallen +bzw. abgeworfen werden können. +2. Auflagen oder ähnliche Vorrichtungen dürfen nicht tiefer sein als +2,2 cm. Sie dürfen die Stangen nicht daran hindern herunterzu- +fallen. +Bei Planken, Gattern und dergleichen sind flache Auflagen zu +verwenden. +Bei Hochweitsprüngen müssen an den hinteren Stehern, bei Tri- +plebarren an den mittleren und hinteren Stehern und bei über- +bautem Wassergraben Sicherheitsauflagen (Normen lt. FEI) ver- +wendet werden. Dies gilt für alle Springprüfungen und Sonder- +prüfungen, die nach der ÖTO durchgeführt werden sowie für die +Hindernisse auf den Vorbereitungsplätzen. +3. Die Länge der Stangen muss 300 bis 400 cm, in der Halle +300 cm betragen. Für Sonderhindernisse beträgt die Mindest- +breite 200 cm. Die oberen Stangen eines jeden Hindernisses +oder Hindernisteils müssen an ihren Enden von kreisrundem +Querschnitt bei einem Durchmesser von 8 bis 10 cm sein. +4. Werden zwei Hindernisse unmittelbar nebeneinander aufge- +baut, wobei der Teilnehmer die Wahl hat, eines davon zu über- +winden, werden diese als „Alternativhindernis“ bezeichnet. +Im Falle eines Ungehorsams kann der Teilnehmer beim nächs- +ten Versuch das Hindernis erneut wählen. Bei Zerstörung eines +der beiden Hindernisse im Zusammenhang mit Ungehorsam +muss der Wiederaufbau des zerstörten Hindernisses auf jeden +Fall abgewartet werden. +Bei Alternativhindernissen ist jedes der Einzelhindernisse ge - +trennt auszuflaggen. Die Hindernisnummer ist mit einer Zusatz- +ziffer (z.B. 5.1) zu versehen. Die Unterscheidung durch Buchsta- +ben ist nicht zulässig. +5. Empfohlene Form und Abmessung der Auflagen: maximale +Tiefe 20 mm. +6. Das Hindernismaterial am Vorbereitungsplatz hat der Qualität +jenes im zu Parcours entsprechen. +B-38 2026 +§ 211 Arten von Sprüngen +1. Steilsprünge sind Sprünge, die vom Pferd einen Sprung verlan- +gen, dessen Kriterium seine Höhe ist. Um ein Hindernis als +Steilsprung bezeichnen zu können, müssen alle seine Teile +annähernd vertikal übereinander aufgebaut sein. +2. Hochweitsprünge sind Sprünge, die vom Pferd einen Sprung +verlangen, dessen Kriterien Höhe und Weite sind. +3. Weitsprünge sind Sprünge, die vom Pferd einen Sprung verlan- +gen, dessen Kriterium seine Weite ist. +3.1 Weitsprünge sind wassergefüllte Gräben, die an keiner +Stelle mit einem Hindernis oder Hindernisteil überbaut sein +dürfen. +3.2 Auf der Absprungseite darf eine niedrige Absprunghürde +von maximal 50 cm Höhe vorgebaut sein, die nicht als Teil +des Hindernisses zu werten ist, aber in die Messung der +Gesamtweite einbezogen werden muss. +3.3 Die Weite des Wassergrabens muss auf der Absprung- +und auf der Landeseite markiert sein. Im Falle einer vorge- +bauten Absprunghürde kann die Markierung auf der +Absprungseite entfallen. Bei Springturnieren der Kategorie +A und höher ist die Landeseite mit einer Schiene aus Plas- +tizinziegel (6 – 8 cm breit, mind. 1 cm hoch) zu markieren. +Nach jeder Berührung der Plastizinschiene durch ein Pferd +ist der jeweilige Ziegel zu entfernen, mit der Pferdenummer +zu versehen und nach dem Bewerb der Richtergruppe zu +übergeben. Der entfernte Plastzinziegel ist sofort durch +einen neuen zu ersetzen. +3.4 Sowohl auf der Absprung- als auch auf der Landeseite +sind Flaggen gem. § 209 aufzustellen. +3.5 Wenn der Grund des Wassergrabens aus Beton oder +einem anderen harten Material besteht, ist er mit einem +weichen Material auszulegen. +3.6 Am Wassergraben ist ein Richter einzusetzen, der das kor- +rekte oder nicht korrekte Überwinden des Hindernisses +protokolliert. +3.7 Fehler am Wassergraben: +• Jeder Abdruck, den das Pferd mit Huf oder Hufeisen auf +der Markierung hinterlässt (Abdruck von Fesselgelenk +2026 B-39 +oder Gamasche ist kein Fehler!) gilt als Fehler, ebenso +mindestens ein Fuß im Wasser. Die Entscheidung des +Richters am Wassergraben ist unanfechtbar. +• Wird der Sprung auf der zwischen den beiden roten +oder den beiden weißen Flaggen liegenden Seite des +Grabens beendet, gilt dies als Ausbrechen. Es wird ein +Ungehorsam entsprechend dem angewendeten Richt- +verfahren angerechnet. +• Wird eine der Flaggen umgeworfen, entscheidet der +Richter am Wassergraben, ob ein Ungehorsam vorliegt +oder nicht. Bei einer Entscheidung auf Ungehorsam ist +wie bei einer Zerstörung im Zusammenhang mit Unge- +horsam zu verfahren. +• Umwerfen oder Verschieben der Absprunghürde zählt +nicht als Fehler. +3.8 Wird über einem Wassergraben ein Hindernis errichtet +(„überbauter Graben“), zählt der Sprung nicht mehr als +Weitsprung und ist auch nicht als solcher zu bewerten. Die +Beurteilung eines solchen Sprungs erfolgt entsprechend +der Art des über den Graben gebauten Hindernisses. +3.9 Definition überbauter Wassergraben + + Art des Höhe des + +Sicherheits- Absprung- Weite Sprunges Sprunges auflagen hilfe +darüber darüber +Wasser- min. 2,50 m; Nur Der Prüfung Bei allen ja +graben bei mehr als Steilsprung entsprechend Stangen +überbaut 3,20 m Weite erlaubt aber max. +eingegraben, 1,50 m +bzw. „ver- +schanzt“ auf +Grasplätzen +Wasser- max. 2 m Steilsprung, Der Prüfung Nur bei – +matte/ Oxer oder entsprechend Hochweit- +Wanne Tripplebarre sprüngen +unter gem. +Sprung, Reglement +„Liverpool“ +B-40 2026 +§ 212 Kombinationen +1. Eine Kombination ist ein Hindernis, das aus zwei oder mehre- +ren, einzeln und in vorgegebener Reihenfolge zu springenden +Teilen besteht. Die Entfernung der einzelnen Hindernisteile von- +einander hat ca. 7 bis 8,5 oder 10 bis 11,5 Meter zu betragen. +Ausgenommen davon sind Kombinationen bei Springprüfun- +gen, die nach dem Richtverfahren C beurteilt werden und nicht +versetzbare, ortsfeste Hindernisse, bei denen die Entfernung +auch weniger als 7 m betragen darf. +2. Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Hindernisteilen +können „offen“ oder „geschlossen“ ausgebildet sein. +2.1 Bei einem Ungehorsam im offenen Teil einer Kombination +ist der Teilnehmer verpflichtet, die gesamte Kombination +zu wiederholen. +2.2 Bei einem Ungehorsam im geschlossenen Teil einer Kom- +bination muss der Teilnehmer den Parcours über die noch +nicht überwundenen Teile der Kombination fortsetzen. +3. Alle Fehler an den einzelnen Teilen einer Kombination werden +gesondert bewertet und addiert. +4. Der Parcoursbauchef einer Springprüfung hat gegebenenfalls +festzulegen, ob die Teile einer Kombination als offen oder +geschlossen anzusehen sind. Diese Entscheidung ist auf der Par- +coursskizze gem. § 208 Abs. 4 anzuführen. Kombinationsteile, +die nicht ausdrücklich als geschlossen gekennzeichnet sind, gel- +ten als offen und müssen dementsprechend bewertet werden. +§ 213 Hindernisfehler +1. Als Hindernisfehler wird gewertet, wenn +1.1 das ganze Hindernis oder eines seiner Teile fällt, auch +wenn der fallende Teil durch andere Hindernisteile aufge- +fangen wird; +1.2 mindestens eines der Stangenenden nicht mehr auf der +Auflage ruht; +1.3 einer der im § 211 Abs. 3 Z 7 genannten Fälle zutrifft. +Hindernisfehler werden in dem Augenblick angerechnet, wenn +der fallende Teil zu fallen beginnt. +2026 B-41 +2. Nicht als Hindernisfehler gelten: +2.1 Berühren oder Verschieben eines Hindernisses oder Hin- +dernisteiles, ausgenommen in den unter § 211 Abs. 3 Z 7 +genannten Fällen. +2.2 Abwerfen eines Hindernisteiles, wenn sich in derselben +Vertikalebene darüber andere Hindernisteile befinden. +2.3 Umwerfen oder Verschieben von Bäumen, Hecken, Mau- +erseitenteilen etc. +3. Wird der Parcours freigegeben, obwohl ein Hindernis noch nicht +ordnungsgemäß wiederhergestellt ist, wird beim Beurteilen von +dem Zustand ausgegangen, den der Teilnehmer beim Anreiten +des Hindernisses vorfindet. +4. An jedem Einzelhindernis und an jedem Hindernisteil einer Kom- +bination wird je Versuch nur ein Hindernisfehler angerechnet. +§ 214 Ungehorsam +1. Als Ungehorsam wird gewertet: +1.1 Ausbrechen ist das Überreiten der verlängerten Grundlinie +des zu überwindenden Hindernisses +1.2 Verweigerung: Das Stehenbleiben des Pferdes vor einem +zu springenden Hindernis, ausgenommen das Pferd +springt das Hindernis sofort und ohne auch nur einen +Schritt nach rückwärts zu treten. Gleitet ein Pferd durch +das Hindernis, entscheidet die Richtergruppe unverzüg- +lich, ob Verweigerung oder Hindernisfehler vorliegt. Im Fall +von Verweigerung wird der Teilnehmer durch ein Glocken- +zeichen angehalten und auf Zerstörung des Hindernisses +im Zusammenhang mit Ungehorsam entschieden. +1.3 Widersetzlichkeit: Das Pferd entzieht sich der Vorwärtsbe- +wegung oder den Hilfen des Reiters. Bei länger dauernder +Widersetzlichkeit liegt es in der Entscheidung der Richter- +gruppe, ob ein- oder mehrmaliger Ungehorsam angerech- +net wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf § 207 +Abs. 3 Z 11 verwiesen. +Jedes Anhalten des Pferdes durch den Reiter ist gleicher- +maßen als Widersetzlichkeit zu werten, außer während +angehaltener Zeitmessung bzw. gem § 216. +B-42 2026 +1.4 Volte: Als solche wird jedes Kreuzen der eigenen Linie zwi- +schen zwei aufeinanderfolgenden Flaggenpaaren bezeich- +net. Nicht als Ungehorsam angerechnet werden Volten, die +auf der Parcoursskizze vorgeschrieben sind, oder einmali- +ge Volten nach Stehenbleiben, Ausbrechen oder Wider- +setzlichkeit. +1.5 Das zweimalige Durchreiten der Startlinie nach dem Glo- +ckenzeichen ist als Volte zu werten. +2. Ungehorsam iSd Abs. 1 während angehaltener Zeitmessung +wird nicht als Fehler angerechnet. +§ 215 Zeitmessung +1. Gemessen wird die Zeit, die der Teilnehmer benötigt, um den +Parcours zurückzulegen. Sie beginnt, wenn der Teilnehmer die +Startlinie passiert, und endet, wenn er die Ziellinie durchreitet. +Beide Linien müssen zu Pferd und in der richtigen Richtung +überquert werden. +2. Die Zeit für den Parcours wird in Sekunden angegeben. Bei +Zeitmessung mit der Hand darf das Ergebnis höchstens auf +Zehntel, bei Verwendung einer automatischen Zeitmessung +höchstens auf Hundertstel Sekunden genau angegeben wer- +den. Die Art der Zeitmessung darf während eines Bewerbes +nicht geändert werden. +3. Eine automatische Zeitmessanlage mit einer ausreichenden +Zahl von Lichtschranken, die am ganzen Platz eingesetzt wer- +den können, ist bei CSN-A*, CSN-A, CSN-B* und CSN-B vorge- +schrieben und wird bei CSN-C empfohlen. Der Zeitnehmer ist +verpflichtet, die Startnummer und die Zeit jedes in der Prüfung +gestarteten Pferdes aufzuzeichnen. +4. Es müssen drei Handstoppuhren vorhanden sein, die angehal- +ten und wieder gestartet werden können, ohne dass sie auf Null +springen. Bei Ausfall der automatischen Zeitmessanlage wäh- +rend des Bewerbes werden die bis dahin genommenen Zeiten +auf die nächste Zehntelsekunde aufgerundet. +5. Die Zeitmessung wird unterbrochen bei jedem durch die Richter +veranlassten Anhalten des Teilnehmers, insbesondere wenn ein +Hindernis im Zuge eines Ungehorsams zerstört wird. Die Freiga- +2026 B-43 +be des Parcours wird durch Glockenzeichen angezeigt. Die +Wiederaufnahme der Zeitmessung beginnt mit dem Ab sprung +des Pferdes auf Kommando des Richters an der Glocke. +Während unterbrochener Zeitmessung darf sich der Teilnehmer +frei auf dem Prüfungsplatz bewegen, jedoch sind die Bestim- +mungen des § 207 anzuwenden. +§ 216 Halten während des Parcours +Bleibt der Reiter stehen, um der Jury mit Handzeichen zu signalisie- +ren, dass ein zu springendes Hindernis entweder unrichtig gebaut +oder falsch wiederaufgebaut ist (z.B. unrichtige Maße, unvor- +schriftsmäßig aufgestellte Begrenzungsflaggen, usw) oder eine +sonstige Behinderung besteht, ist die Zeitmessung sofort zu unter- +brechen und das angesprochene Hindernis zu kontrollieren. +Stellt sich heraus, dass die Maße stimmen bzw. das Hindernis rich- +tig wiederaufgebaut wurde, wird dem Teilnehmer ein Ungehorsam +angerechnet und zusätzlich 6 Sekunden zu seiner Zeit hinzugerech- +net. +Ist es hingegen erforderlich, das Hindernis oder Teile desselben neu +aufzustellen, werden keine Fehlerpunkte angerechnet. Die Zeitmes- +sung bleibt unterbrochen, bis der Teilnehmer den Parcours an der +Stelle, wo er unterbrochen wurde, fortsetzt. +§ 217 Stechen +1. Sofern die Bestimmungen für einzelne Spezialspringprüfungen +nichts anderes vorsehen, dürfen für die Entscheidung einer Prü- +fung nicht mehr als zwei Stechen durchgeführt werden. +2. Die Hindernisse im Stechen dürfen nur dann erhöht und/oder +erweitert werden, wenn die daran teilnehmenden Reiter im +vorangegangenen Parcours fehlerfrei blieben. +3. Form und Art der Hindernisse dürfen gegenüber dem vorherge- +henden Parcours verändert werden, und es darf der erste oder +der letzte Sprung aus einer Kombination herausgenommen wer- +den. Es dürfen maximal drei neue Hindernisse vorgesehen wer- +B-44 2026 +den, die jedoch bereits bei der Parcoursbesichtigung fertig auf- +gebaut sein müssen und es steht dem Parcourschef frei, bei +zwei Hindernissen die Sprungrichtung zu ändern. +4. Falls der Grundparcours eine Kombination enthält, muss auch +das Stechen eine solche beinhalten, ausgenommen bei „Ameri- +kanisches Stechen“. +5. Die Startreihenfolge im Stechen ergibt sich aus der Startliste +des Bewerbes. +6. Teilnehmer, die sich für ein Stechen qualifiziert haben, an die- +sem jedoch – aus welchen Gründen auch immer – nicht teilneh- +men, sind hinter den zum Stechen angetretenen Teilnehmern zu +platzieren. Falls keiner der zum Stechen qualifizierten Reiter am +Stechen teilnimmt und der Veranstalter damit einverstanden ist, +wird auf gleiche Platzierung dieser Reiter als Sieger erkannt. Die +Reiter erhalten keine Ehrenpreise, ausgeschriebene Geldpreise +werden gem. § 22 Abs. 8 aufgeteilt. +Falls das Stechen durch Teilnahmeverzicht gegen den Willen +des Veranstalters entfällt, werden die betreffenden Reiter alle +auf den letzten Platz der im Stechen Verbliebenen gereiht. Es +werden keine Ehrenpreise vergeben. Bei Bewerben mit Geld- +preisen erhalten alle betroffenen Teilnehmer jeweils den diesem +Platz zugeordneten Geldpreis ausbezahlt. +7. Ein Stechen bei einer Prüfung, die nach Richtverfahren AM5 +ausgeschrieben ist, kann auch als „Amerikanisches Stechen“ +durchgeführt werden. +7.1 Nach fehlerfreiem Absolvieren des Grundparcours erhält +der Teilnehmer mit der Glocke das Signal, dass er zum +Stechen qualifiziert ist. Danach hat er 30 Sekunden Zeit, +den Stechparcours zu beginnen. Beim Überschreiten die- +ser Frist ist § 205 Abs. 3 anzuwenden. +7.2 Falls keiner der Teilnehmer im Grundparcours fehlerfrei +blieb, wird ein allenfalls notwendiges Stechen gem. § 204 +Abs. 2 Z 2 AM5 über den ursprünglich geplanten Stech- +parcours durchgeführt. +7.3 Die zum Stechen vorgesehenen Hindernisse müssen +schon bei der Freigabe des Grundparcours nummeriert +sein. +2026 B-45 +§ 218 Einlaufspringprüfung +1. Dieser Bewerb ist vorgesehen für junge oder korrekturbedürfti- +ge Pferde und für unerfahrene Reiter. +2. Die Anforderungen sind im § 206 Abs. 1 festgelegt. +3. Einlaufspringprüfungen müssen nach dem Richtverfahren A1 +gem. § 204 Abs. 2 ausgetragen werden, wobei ein Stechen +nicht zulässig ist. Alle Reiter mit null Fehlern werden mit einer +braunen Preisschleife prämiert. Es darf keine Platzierung oder +Vergabe von Ehrenpreisen durchgeführt werden. Die Umlaufzeit +ist nicht bekannt zu geben. +§ 219 Punktespringprüfung +1. Diese Prüfung wird ausgetragen über acht bis zwölf Hindernis- +se, deren Schwierigkeitsgrad sich steigert. Im Parcours darf +keine Kombination enthalten sein. +2. Der Teilnehmer erhält für das fehlerfreie Überwinden eines Hin- +dernisses Gutpunkte in der Höhe dessen Nummer. Ein Hinder- +nisfehler wird mit Null Punkten bewertet, andere Fehler werden +nach dem Richtverfahren A (§ 204 Abs. 2) bewertet. +3. Die Platzierung ergibt sich aus der Summe der nach Abzug aller +Fehler verbleibenden Gutpunkte. Folgende Varianten sind +zulässig: +3.1 Die Prüfung kann ohne Stechen, mit Zeitwertung ausge- +tragen werden. +3.2 Liegen nach dem Grundparcours mehrere Teilnehmer +punktegleich auf den ersten Plätzen, kann ein Stechen mit +Zeitwertung durchgeführt werden. Auch wenn der Par- +cours verkürzt wird, müssen im Stechen die Hindernisse in +der ursprünglichen Reihenfolge überwunden werden und +behalten die Punktezahlen des Grundparcours. Für alle +anderen Reiter entscheidet bei Punktegleichheit die kürze- +re Zeit. +4. Das letzte Hindernis im Parcours kann als alternativ zu sprin- +gendes Hindernis gebaut werden, wobei ein Teil des Hindernis- +ses einen wesentlich größeren Schwierigkeitsgrad aufweist. +B-46 2026 +Dieser Teil wird als „Joker“ bezeichnet und mit der doppelten +Punktezahl des anderen Teils bewertet. +Bei einem Hindernisfehler am Joker werden die für ihn vorgese- +henen Punkte (16, 18, 20, 22 oder 24) vom Gesamtergebnis +abgezogen. Hinsichtlich des Verhaltens bei Ungehorsam gilt +§ 210 Abs. 4. +§ 220 2-Phasenspringprüfung +1. Diese Prüfung umfasst zwei Phasen, die ohne Unterbrechung +geritten werden. Die Ziellinie der ersten Phase ist gleichzeitig die +Startlinie der zweiten Phase. +2. Diese Springprüfung wird nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 +Abs. 2) ausgetragen. +3. Folgende Varianten sind zulässig: +3.1 Teilnehmer mit Fehlerpunkten in der ersten Phase werden +unmittelbar nach dem Durchreiten der Ziellinie der ersten +Phase durch ein Glockenzeichen benachrichtigt. Sie müs- +sen nach Ertönen der Glocke anhalten. Die Teilnehmer, die +nach der ersten Phase angehalten wurden, werden nach +den Teilnehmern platziert, die in beiden Phasen gestartet +sind. Der Parcours der ersten Phase besteht aus sieben +bis neun Hindernissen, mit oder ohne Kombinationen. Der +Parcours der zweiten Phase besteht aus vier bis sechs +Hindernissen und kann eine Kombination enthalten. +3.2 Teilnehmer, die die erste Phase beendet haben starten mit +dem Durchreiten der Ziellinie der ersten Phase in die zwei- +te Phase. Die Teilnehmer werden nach den Fehlerpunkten +aus beiden Phasen und der Zeit der zweiten Phase plat- +ziert. Der Parcours der ersten Phase besteht aus fünf +bis sieben Hindernissen, mit oder ohne Kombinatio- +nen. In Summe müssen beide Phasen mindestens 11 +und maximal 13 Hindernisse umfassen. Die zweite +Phase kann eine Kombination enthalten. +4. Das verlangte Tempo der zweiten Phase kann bis zu 50 m/min. +höher sein als in der ersten. +2026 B-47 +§ 221 Risikospringprüfung +1. Diese Prüfung wird zunächst über einen Parcours von acht bis +zehn Hindernissen mit den sonstigen Anforderungen der jewei- +ligen Klasse ausgetragen. Nach dem letzten Hindernis ist die +Ziellinie zu durchreiten. Die Bewertung für diesen Prüfungsteil +erfolgt nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2). +2. Nach Durchreiten der Ziellinie hat der Teilnehmer die Möglich- +keit, innerhalb von 45 Sekunden entweder den Parcoursplatz zu +verlassen oder einen einzigen Springversuch über ein in ent- +sprechender Entfernung von der Ziellinie aufgestelltes Hindernis +(„Risikosprung“) von erhöhtem Schwierigkeitsgrad zu unterneh- +men. Dieses Hindernis wird mit 15 Punkten bewertet. Für ein +fehlerfreies Überwinden erhält der Teilnehmer diese Punkte gut- +geschrieben; ein Fehler – gleich welcher Art – zieht dieselbe +Anzahl von Fehlerpunkten nach sich. +Die Bestimmungen des § 207 Abs. 3 Z 1 und 2 (Ausschluss +nach dreimaligem Ungehorsam oder Sturz) finden während des +Versuchs, den Risikosprung zu überwinden, keine Anwendung. +Da der Parcours zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist, hat +der Teilnehmer nach einem Ungehorsam am Risikosprung kein +gemäß § 207 Abs. 4 definiertes Anrecht auf einen Gehorsams- +sprung am Risikosprung. +3. Die Grundlage der Platzierung ist die erreichte Punktesumme. +Bei Punktegleichheit entscheidet die geringere Umlaufzeit für +den ersten Parcoursteil. Ein Stechen findet nicht statt. +§ 222 Mächtigkeitsspringprüfung +1. Der Grundparcours dieser Prüfung setzt sich aus vier bis sechs +Einzelhindernissen zusammen. Hinderniskombinationen und +Wassergräben sind verboten. Anzuwenden ist das Richtverfah- +ren A1 (§ 204 Abs. 2). +2. Bei Punktegleichheit auf den ersten Plätzen werden bis zu vier +Stechen über eine verringerte Anzahl von Hindernissen durch- +geführt. Die Zahl der Hindernisse darf niemals unter zwei liegen, +darunter haben ein Steilsprung und ein Hochweitsprung zu sein. +Die Hindernisse werden im Stechen jeweils erhöht (im 1. und 2. +Stechen bis zu 20 cm, danach bis zu 10 cm) und/oder erweitert, +B-48 2026 +außer wenn die Teilnehmer im vorhergehenden Umlauf Fehler +gemacht haben. Bei den Stechen ist weder eine Erlaubte Zeit +noch eine Höchstzeit vorgesehen. +3. Ist am Schluss des dritten Stechens keine Entscheidung gefal- +len, kann die Richtergruppe die Prüfung beenden. Die dann +noch im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmer werden gemein- +sam als erste platziert. +§ 223 Barrieren- und Linienspringprüfung +1. Barrierenspringprüfung: +1.1 In dieser Prüfung sind sechs Steilsprünge in gerader Linie +und in etwa elf Meter Abstand voneinander aufgestellt. Alle +Hindernisse sind von gleicher Konstruktion. +1.2 Die Hindernisse können im Grundparcours gleich hoch +oder mit ansteigenden Abmessungen gebaut sein. +1.3 Bei einem Hindernisfehler hat der Teilnehmer seinen Par- +cours fortzusetzen. Bei einem Ungehorsam muss er den +Parcours an dem Hindernis wieder aufnehmen, an dem +der Fehler begangen wurde. +1.4 Die Prüfung ist nach dem Richtverfahren A1 (§ 204 Abs. 2) +ohne Erlaubte Zeit auszutragen. +1.5 Bei Punktegleichheit auf den ersten Plätzen werden bis zu +vier Stechen durchgeführt. Ab dem zweiten Stechen kann +die Hinderniszahl auf ein Minimum von drei reduziert wer- +den, dabei muss jedoch der Abstand zwischen ihnen wei- +terhin etwa elf Meter betragen. +1.6 Ist am Schluss des dritten Stechens keine Entscheidung +gefallen, kann die Richtergruppe die Prüfung beenden. Die +dann noch im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmer wer- +den gemeinsam als erste platziert. +2. Linienspringprüfungen werden wie Barrierenspringprüfungen +durchgeführt. Der Unterschied liegt in der Art der erlaubten +sechs Hindernisse, die auch verschiedenen Charakter haben +können. Sie müssen in einem Abstand von ca. 11 Meter aufge- +baut werden, entweder in einer geraden Linie oder in zwei Linien +zu je drei Hindernissen. +2026 B-49 +§ 224 Springprüfung über Kombinationen +1. Diese Prüfung wird über einen Parcours ausgetragen, der nur +als erstes Hindernis einen Einzelsprung aufweisen darf. Alle +anderen Hindernisse müssen zwei- oder mehrfache Kombina- +tionen sein. Die Anzahl der in den Kombinationen zu überwin- +denden Sprünge muss zwischen einschließlich zehn und zwölf +liegen. Dabei dürfen keine Wassergräben, wohl aber überbaute +Wasserflächen einbezogen werden. +2. Die Prüfung ist nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2) aus- +zutragen. +§ 225 Springprüfung mit zwei Umläufen +1. Diese Prüfung umfasst zwei Parcours, identisch oder unter- +schiedlich, die jeder Teilnehmer mit demselben Pferd absolvie- +ren muss. +2. Alle Teilnehmer reiten den ersten Parcours. Gemäß den in der +Ausschreibung genannten Bedingungen sind zum zweiten Par- +cours zugelassen: +2.1 Alle Reiter mit Ausnahme derjenigen, die im ersten Par- +cours aufgegeben haben oder ausgeschlossen wurden. +2.2 Eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern nach ihrer Platzie- +rung im ersten Parcours. +3. Die beiden Parcours werden nach dem Richtverfahren A (§ 204 +Abs. 2) beurteilt und die Platzierung nach einer der folgenden +Varianten ermittelt: +3.1 Die Platzierung ergibt sich aus der Addition der Punkte +und der Zeit der beiden Parcours. +3.2 Die Platzierung ergibt sich aus der Addition der Fehler- +punkte der beiden Parcours und der Zeit des zweiten Par- +cours. +4. Bei jedem Bewertungsverfahren kann die Ausschreibung bei +Punktegleichheit auf den ersten Plätzen nach den beiden Par- +cours ein Stechen nach Richtverfahren A2 über einen verkürz- +ten Parcours, dessen Hindernisse erhöht und/oder erweitert +werden, vorsehen. +B-50 2026 +§ 226 Derby +1. Diese Prüfung muss über eine Distanz von mindestens 1.000 m +ausgetragen werden. Der Parcours muss mindestens 25% +Sprünge über natürliche Hindernisse enthalten, die im oberen +Drittel abwerfbar sein müssen. +2. Es ist das Richtverfahren A (§ 204 Abs. 2) anzuwenden. +3. Das vorgeschriebene Tempo beträgt 400 m/min. +§ 227 Cross-Springprüfung +1. Die Prüfung besteht aus drei Phasen, die ohne Unterbrechung +zu durchreiten sind: +• Phase 1 und 3: Jeweils max. 6 Parcourshindernisse (mit oder +ohne Kombination) auf dem Turnierplatz mit den Anforderun- +gen der jeweiligen Höhe. +• Phase 2: Etwa 12 Geländehindernisse (mit oder ohne Kombi- +nation) auf einer an den Turnierplatz angrenzenden abgesi- +cherten Geländestrecke mit entsprechender Charakteristik +(stationär, natürliches Aussehen, Einbeziehung des Geländes +in den Hindernisaufbau). Diese Hindernisse dürfen nicht +abwerfbar sein. Die Anforderungen hinsichtlich der Abmes- +sungen der Geländehindernisse sind gem. § 310 zu wählen. +Das erste Geländehindernis ist als Aussprung aus dem Par- +coursplatz, das letzte als Einsprung in den Parcoursplatz auf- +zubauen. +2. Die Länge des gesamten Parcours darf maximal 1.500 m betra- +gen; als Tempo wird 400 m/min vorgeschrieben. +3. Anzuwenden ist das Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2). +§ 228 Mannschaftsspringprüfung +1. Eine Mannschaft besteht aus drei oder vier Teilnehmern. Die +Reihenfolge der Reiter innerhalb der Mannschaft bestimmt der +Mannschaftsführer. Die Startfolge der Mannschaften ergibt sich +2026 B-51 +analog zu § 38 aus der alphabetischen Reihenfolge der jeweils +ersten Pferde der Mannschaften oder einer Auslosung der +Mannschaften. +2. Die Prüfung kann je nach Ausschreibung in einem oder in zwei +Umläufen durchgeführt werden. +3. Anzuwenden ist das Richtverfahren AM3 (§ 204 Abs. 2) mit der +Ausnahme, dass das Überschreiten der EZ im Stechen nicht +bestraft wird. Kann ein Teilnehmer seinen Umlauf nicht been- +den, erhält er die um 20 erhöhte Anzahl von Fehlerpunkten des +Teilnehmers mit der höchsten Fehlerpunktezahl in diesem +Umlauf. Die bis zum Ausscheiden erreichte Anzahl von Fehler- +punkten ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. +4. Die Platzierung der Mannschaften errechnet sich aus der Punk- +tesumme der drei besten Mitglieder. Bei Bewerben mit zwei +Umläufen werden beide Umläufe getrennt bewertet. +§ 229 Stafettenspringprüfungen +An dieser Prüfung nehmen Mannschaften („Stafetten“) von Reiter- +Pferde-Paaren teil. Die Anzahl der Mitglieder jeder Stafette wird in +der Ausschreibung festgelegt und kann zwei oder drei betragen. Die +Startreihenfolge ergibt sich analog zu § 228 Abs. 1. +Stafettenspringprüfungen können nach einem der folgenden Ver- +fahren durchgeführt werden: +1. Stafettenspringprüfung mit Gertenübergabe: +1.1 Jeder Reiter der Stafette, einer nach dem anderen, hat den +vorgeschriebenen Parcours vollständig zu bewältigen. Die +Startlinie ist vom ersten, die Ziellinie vom letzten Reiter der +Stafette zu durchreiten. Wird die Zeitmessung durch einen +anderen Reiter ausgelöst, so scheidet die Stafette aus. +1.2 Nach Überwinden des letzten Hindernisses wird die in der +Hand mitgeführte Gerte dem nächsten Reiter übergeben, +ausgenommen vom letzten Mitglied der Stafette. Der Aus- +schluss oder die Disqualifikation eines Teilnehmers über- +trägt sich auf die gesamte Stafette. +B-52 2026 +1.3 Lässt ein Teilnehmer während seines Parcours oder bei +der Gertenübergabe die Gerte fallen, muss er absitzen, die +Gerte aufheben, aufsitzen und danach den Parcours fort- +setzen bzw. die Gerte übergeben. +1.4 Die Prüfung kann nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 +Abs. 2) oder C (§ 204 Abs. 3) bewertet werden. Bei der +Berechnung der Erlaubten Zeit ist für die Gertenübergabe +ein entsprechender Zeitzuschlag zu berücksichtigen. Bei +der Übergabe gerittene Volten werden nicht gewertet. +1.5 Für die Platzierung ist das Gesamtergebnis jeder Stafette +heranzuziehen. +2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: +2.1 Bei dieser Prüfung sind keine Kombinationen erlaubt. +2.2 Der Parcours ist so viele Male zu überwinden als die +Mannschaft Teilnehmer hat. +2.3 Der erste Teilnehmer beginnt seinen Parcours mit dem +Durchreiten der Startlinie. Beim ersten Fehler, gleich wel- +cher Art, setzt das nächste Mitglied der Stafette den Par- +cours fort, und zwar bei einem Hindernisfehler oder einem +Fehler am Wassergraben beim nächsten Hindernis, bei +einem Fehler durch Ungehorsam bei jenem Hindernis, vor +dem dieser Ungehorsam erfolgt ist. Die Mannschaft schei- +det beim dritten Ungehorsam der Mannschaft aus. Die +erforderlichen Wechsel sind durch Glockenzeichen anzu- +zeigen. +2.4 Absolviert ein Teilnehmer die Hindernisse, die er zu reiten +hat, bis einschließlich des letzten Hindernisses des Par- +cours fehlerfrei, wird er nach diesem letzten Hindernis +abgelöst. +2.5 Die Prüfung kann nach Richtverfahren A mit Zeitwertung +(§ 204 Abs. 2) oder nach Richtverfahren C (§ 204 Abs. 3) +bewertet werden, wobei in beiden Fällen die Vorschrei- +bung einer Erlaubten Zeit nicht zulässig ist. +2026 B-53 +§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung +1. Zu reiten ist – mit ein- und demselben Pferd – eine Dressurprü- +fung nach Richtverfahren A (§ 104 Abs. 1) laut Ausschreibung +sowie eine Stilspringprüfung (§ 204 Abs. 4) derselben Wettbe- +werbsklasse. +2. Für die Platzierung ist die Summe der Wertnoten aus Dressur- +und Stilspringprüfung maßgebend. +3. Die Richtergruppe für die beiden Teilprüfungen braucht nicht +identisch zu sein. +§ 231 CSN-C-NEU Durchführungsbestimmungen +• CSN-C-NEU Turniere können nur mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU +und CHNV-Turnieren kombiniert werden. Es können Springprü- +fungen mit den Höhen von 60 cm bis 115 cm, sowie Führzügel- +und First Ridden Bewerbe ausgeschrieben werden. +• Für Springprüfungen bis 95 cm ist die Mitgliedschaft bei einem +dem OEPS angeschlossenen Verein und der Besitz eines Reiter- +passes erforderlich. In diesen Bewerben darf ein Pferd mit zwei +verschiedenen Reitern an den Start gehen. (Ein Pferd darf maxi- +mal dreimal pro Tag starten!) +• Die teilnehmenden Pferde der Prüfungen bis 90 cm müssen nicht +beim OEPS registriert sein. +• Für jedes teilnehmende Pferd ist der zugehörige Pferdepass vor- +zulegen, sowie ein Impfschutz lt. § 11 lt. ÖTO muss vorhanden +sein. +• Ergebnisse von Springen bis 90 cm werden nicht in der Ergebnis- +erfassung berücksichtigt. +• Ab 95 cm werden die Ergebnisse erfasst und für die Erreichung +der Lizenz bzw. ab 105 cm für die Höherreihung der Lizenz +gewertet. +B-54 2026 +• Bewerbe bis 95 cm sind zumindest in 2 Abteilungen auszu- +schreiben +– 1. Abt. ohne Lizenz +– 2. Abt. mit Lizenz +• Bewerbe ab 100 cm sind zumindest in 2 Abteilungen auszu- +schreiben +– 1. Abt. R1 +– 2. Abt. R2 und höher +• C-Turnier Neu kann als 1- bzw. 2-Tagesturnier ausgeschrieben +werden. +• Meldeschluss: direkt beim Veranstalter (19 Uhr des Vortages) +• Funktionäre +– Mindestens zwei Richter +– Mindestens ein Parcoursbauer mit Level P1 +– Medizinische Erstversorgung lt. ÖTO § 31 +– Pferdesporttierarzt +• Warmup am Vortag des Turnieres +– Mindestens ein Parcoursbauer mit Level P1 +– Medizinische Erstversorgung lt. ÖTO § 31 +• Gebühren +– Keine Kalendergebühr +– Kein Nenngeld +– Startgeld bis max. Euro 15,00 +– Ergebniserfassung ab 95 cm +– Kein Sporteuro +– Es darf kein Preisgeld ausgeschrieben werden. +• Ausrüstung der Reiter lt. ÖTO § 57, jedoch mit der Ausnahme, +dass bei Prüfungen bis 90 cm keine Sakkopflicht besteht. +• Ausrüstung der Pferde lt. ÖTO § 58 +Springprüfungen der Höhe 60 – 90 cm sind als Stilspringprüfungen, +Einlaufspringprüfungen (RV § 218) oder Springprüfungen nach Ide- +alzeit auszuschreiben. Idealzeit ist erlaubte Zeit minus 10 %. +2026 B-55 +• Bewerbe CSN-C-NEU +60 – 115 cm +Einlaufspringprüfung 60 – 100 cm + +Springpferdeprüfung 95 – 115 cm +Stilspringprüfung auch mit SR1 60 – 115 cm +Idealzeitspringprüfung 60 – 115 cm +Zweiphasenspringprüfung 60 – 115 cm +Springreiterbewerb gem. § 801 lizenzfrei 60 – 095 cm +Caprilliprüfung gem. § 803 +Stilspringprüfungen mit SR1: startberechtigt an der SR1 sind nur +Pferde/Reiterpaare mit Mindestwertnote 6,0 im Stilspringen. +• Anforderungen +Anzahl und Abmessungen der Hindernisse für die einzelnen Klas- +sen (alle Abmessungen in cm): + +60 – Einlaufspringen +100 cm +60 – 100 cm 105 – 115 cm +Sprünge im Freien min. 8 8 10 +max. 10 10 16 +Sprünge in der min. 8 8 8 +Halle max. 8 8 12 + +Kombinationen, min. 0 0 1 +2-fach max. 0 0 2 +Kombinationen, +3- und mehrfach max. 0 0 1 +Allgemeine Höhe min. 60 80 105 +max. 90 90 115 +Allgemeine Weite min. 115 +max. 790 80 +100 140 + +Triplebarre, Weite min. 70 80 120 +max. 100 120 160 +Wassergraben offen, +Weite max. – – 350 + +B-56 2026 +• Lizenz über den Turnierweg bei CSN-C-NEU +siehe auch § 1411 +• Für Prüfungen im Freien beträgt die Mindestbreite und die Min- +destfläche: Breite mindestens 20 m, Fläche mindestens 1200 m2. +Die reitbare Fläche muss für Prüfungen in der Halle folgende +Größe aufweisen: Mindestens 20 x 40 m. +2026 B-57 +B-58 2026 +Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, +Geländeritte und Geländepferdeprüfungen +A: Allgemeines +§ 300 Ausschreibungen +1. Man unterscheidet: +1.1 Vielseitigkeitsprüfungen +1.2 Geländeritte +• Stilgeländeritte +• Geländeritte mit Stilwertung +1.3 Geländepferdeprüfungen +2. Zulässig sind +2.1 bei Turnieren der Kategorie A: +• Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen Welcome bis V115 cm +sowie VH80 cm bis VH95 cm bzw. VN80 cm bis VN90 cm. +• Stilgeländeritte der Klassen Welcome bis 105 cm. +• Geländeritte mit Stilwertung der Klassen Welcome bis 105 cm. +• Geländepferdeprüfungen der Klassen 80 cm bis 105 cm. +2.2 bei Mehrtagesturnieren der Kategorie C: +• Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen Welcome bis V100 cm +sowie VH80 cm bis VH95 cm bzw. VN80 cm bis VN90 cm. +• Stilgeländeritte der Klassen Welcome bis 100 cm. +• Geländeritte mit Stilwertung der Klassen Welcome bis 100 cm. +• Geländepferdeprüfungen der Klassen 80 cm bis 100 cm. +2.3 bei Eintagesturnieren der Kategorie C: +• Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen Welcome bis V100 cm +sowie VH80 cm bis VH95 cm bzw. VN80 cm bis VN90 cm. +• Stilgeländeritte der Klassen Welcome bis 100 cm. +• Geländeritte mit Stilwertung der Klassen Welcome bis 100 cm. +• Geländepferdeprüfungen der Klassen 80 cm bis 100 cm. +2.4 bei Turnieren der Kategorie C-NEU: siehe § 347 +3. Vielseitigkeitsprüfungen sollen für die Dauer von einem Tag bis +maximal 3 Tagen ausgeschrieben werden. Eine Dauer von maxi- +mal 2 Tagen wird empfohlen. +2026 B-59 +4. Die Klasse Welcome dient ausschließlich zum moderaten Einstieg +in den Vielseitigkeitssport und zur Förderung des Nachwuchses. +Die Ergebnisse werden daher nicht in der österreichischen Rang- +liste der Vielseitigkeit erfasst und können auch nicht zur Höherrei- +hung von Lizenzen geltend gemacht werden. Darüber hinaus dür- +fen in dieser Klasse keine Meisterschaften ausgetragen werden. +§ 301 Teilnahmeberechtigung +1. Für die Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritten und +Geländepferdeprüfungen ist gem. § 15 Abs. 1 eine Reiterlizenz +erforderlich, ausgenommen bei Vielseitigkeitsprüfungen der +Klassen Welcome, V80 cm, VH80 cm bzw. bis VN80 cm, Gelän- +deritten und Geländepferdeprüfungen bis einschließlich 80 cm. +1.1 Die Reiterlizenz R 1 berechtigt zur Teilnahme an Vielseitig- +keitsprüfungen, Geländeritten und Geländepferdeprüfun- +gen bis zur Klasse 100 cm. +1.2 Die Reiterlizenz R 2 berechtigt zur Teilnahme an Vielseitig- +keitsprüfungen, Geländeritten und Geländepferdeprüfun- +gen bis zur Klasse 105 cm. +1.3 Die Reiterlizenz R 3 berechtigt zur Teilnahme an Vielseitig- +keitsprüfungen, Geländeritten und Geländepferdeprüfun- +gen bis zur Klasse 115 cm und höher. +1.4. In der Klasse Welcome sind nur Reiter mit Reiterpass und +höchstens der Lizenz R 1 startberechtigt. In der Klasse +80 cm sind auch Reiter mit einer Lizenz R 2 oder höher +startberechtigt. Sie sind in einer eigenen Abteilung zu wer- +ten und erhalten keine Ehrenpreise. +2. Neben den Vorschriften gem. Abs. 1 gelten folgende Einschrän- +kungen: +2.1 In der Klasse V105 cm bzw. CCI1*-Intro bzw. VH100 cm bzw. +VN90 cm sind nur solche Reiter-Pferde/Haflinger/Noriker- +Paare startberechtigt, die im laufenden und in den beiden vor- +angegangenen Jahren eine Vielseitigkeits prüfung der Klasse +V105 cm bzw. CCI1*-Intro oder höher bzw. VH100 cm +(VH95 cm) oder höher bzw. VN90 cm oder höher mit Qualifi- +kationsergebnis oder ab CCI2\* mit FEI-Norm beendet haben +oder in zwei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse V100 cm, +VH90 cm bzw. VN80 cm ein Ergebnis von höchstens +B-60 2026 +• Dressur: nicht mehr als 40 Punkte, +• Gelände: ohne Hindernisfehler (Auslösen von maximal +einem (1) Sicherheitspin (= 11 Punkte) erlaubt) und nicht +mehr als 60 Sekunden Überzeit, +• Springen: nicht mehr als 12 Hindernisfehler +erreicht haben. Bisherige Qualifikationsergebnisse bleiben +gültig. +Reiter, die im laufenden und den beiden vorangegangenen +Jahren gemäß § 301.2.2 ÖTO in den Klassen V110 cm bzw. +CCI2\* startberechtigt sind und mit einem V110 cm bzw. +CCI2\* qualifizierten Pferd neu beginnen, müssen min- +destens zwei (2) Qualfikationsergebnisse in der Klasse +V105 cm bzw. CCI1*-Intro erbringen, bevor sie in den Klas- +sen V110 cm bzw. CCI2* starten dürfen. +2.2 In der Klasse V110 cm bzw. CCI2\* sind nur solche Reiter- +Pferde-Paare startberechtigt, die im laufenden Turnierjahr +oder in den beiden Jahren davor eine Vielseitigkeitsprü- +fung der Klasse V110 cm bzw. CCI2\* oder höher in der FEI +Norm (FEI-MER) beendet haben oder folgende Ergebnisse +in zwei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse V105 cm bzw. +CCI1*-Intro von jeweils +• Dressur: nicht mehr als 40 Punkte, +• Gelände: ohne Hindernisfehler (Auslösen von maximal +einem (1) Sicherheitspin (= 11 Punkte) erlaubt) und nicht +mehr als 60 Sekunden Überzeit, +• Springen: nicht mehr als 12 Hindernisfehler +erreicht haben. Bisherige Qualifikationsergebnisse bleiben +gültig. +A- und B-kategorisierte Reiter bei der FEI sowie Mitglieder +des A- und B-Kaders Vielseitigkeit sind auch dann in der +Klasse V110 cm bzw. CCI2* startberechtigt, wenn das +jeweilige Reiter-Pferd-Paar zumindest ein (1) Ergebnis aus +einer Vielseitigkeitsprüfung der Klasse V105 cm bzw. +CCI1*-Intro mit den oben angeführten Kriterien nachwei- +sen kann. Darüber hinaus gelten auch die Bestimmungen +über Startberechtigungen der FEI idgF, die weitere Ergeb- +nisse vorschreiben können. +2026 B-61 +Reiter, die im laufenden und den beiden vorangegangenen +Jahren gemäß § 301.2.3 ÖTO in den Klassen V115 cm +bzw. CCI3* startberechtigt sind und mit einem V115 cm +bzw. CCI3\* qualifizierten Pferd neu beginnen, müssen min- +destens ein (1) Qualifikationsergebnis in der Klasse +V105 cm bzw. CCI1*-Intro erbringen, bevor sie in den +Klassen V110 cm bzw. CCI2* starten dürfen. +2.3 In der Klasse V115 cm (bzw. CCI3*) sind nur solche Reiter- +Pferde-Paare startberechtigt, die im laufenden Turnierjahr +oder in den beiden vorangegangenen Jahren eine Vielsei- +tigkeitsprüfung der Klasse V115 cm bzw CCI3* oder höher +in der FEI Norm (FEI-MER) oder zwei Ergebnisse in der +Klasse V110 cm bzw. CCI2\* in der FEI Norm (FEIMER) +beendet haben. +A- und B-kategorisierte Reiter bei der FEI sowie Mitglieder +des A- und B-Kaders Vielseitigkeit sind auch dann in der +Klasse V115 cm bzw. CCI3\* startberechtigt, wenn das +jeweilige Reiter-Pferd-Paar zumindest ein (1) Ergebnis aus +einer Vielseitigkeitsprüfung der Klasse V110 cm bzw. +CCI2\* mit den oben angeführten Kriterien nachweisen +kann. Darüber hinaus gelten auch die Bestimmungen über +Startberechtigungen der FEI idgF, die weitere Ergebnisse +vorschreiben können. +2.4 In der Klasse CCI4\* sind nur solche Reiter-Pferd-Paare +startberechtigt, die im laufenden Turnierjahr oder in den +beiden vorangegangenen Jahren eine Vielseitigkeitsprü- +fung der Klasse CCI4\* oder höher in der FEI Norm (FEI- +MER) oder zwei Ergebnisse in der Klasse CCI3\* in der FEI +Norm (FEI-MER) beendet haben. +A und B-kategorisierte Reiter der FEI sowie Mitglieder des +A- und B-Kaders Vielseitigkeit sind auch dann in der Klasse +CCI4\* startberechtigt, wenn das jeweilige Reiter-Pferd-Paar +zumindest ein (1) Ergebnis aus einer Vielseitigkeitsprüfung +der Klasse CCI3\* mit den oben angeführten Kriterien nach- +weisen kann. Darüber hinaus gelten auch die Bestimmungen +über Startberechtigungen der FEI idgF, die weitere Ergebnis- +se vorschreiben können. +2.5 Ein A- und B-Kaderreiter sowie A- und B-kategorisierte +Reiter der FEI können nach Genehmigung des VS Bundes- +referates mit einem Pferd, das lt. FEI-Bestimmungen inter- +B-62 2026 +national in einer 3*- oder 4*-Prüfung oder höher startbe- +rechtigt ist, in einer 2\*-Prüfung starten. Darüber hinaus +gelten auch die Bestimmungen über Startberechtigungen +der FEI idgF, die weitere Ergebnisse vorschreiben können. +2.6 Terminschutz: Bei einem internationalen Turnier im Inland +kann zu diesem Termin bzw. ein Wochenende vor und ein +Wochenende danach vom VS-Referat die Auslandsstart- +genehmigung für gleichwertige Turniere (Bewerbe) im Aus- +land verweigert werden. Am Wochenende der Österreichi- +schen Staatsmeisterschaft werden generell keine Aus- +landsstartgenehmigungen erteilt (Ausnahme: Entsendung +zu Championaten/Nations Cup). ReiterInnen die bei höher- +wertigen Bewerben als im Inland ausgeschrieben, starten, +können mit Zweitpferden am selben internationalen Turnier +in gleichwertigen Bewerben, wie im Inland ausgeschrie- +ben, teilnehmen. Grundvoraussetzung hiefür ist der Start +im höherwertigen Bewerb. +2.7 Reiter die in nationalen Bewerben im Gelände in zwei auf- +einanderfolgenden Prüfungen oder innerhalb eines Zeit- +raumes von 12 Monaten insgesamt drei Mal durch Sturz, +Verweigerung oder gefährliches Reiten ausscheiden, müs- +sen erneut ein Qualifikationsergebnis gemäß ÖTO eine +Klasse tiefer erbringen. In der Klasse V80 cm sowie V90 +cm kann auch in diesem Fall jederzeit teilgenommen wer- +den. Beim Ausscheiden in der Klasse V90 mit den oben +genannten Gründen wird ein Start in V80 empfohlen. +§ 302 Beurteilung und Platzierung +In Vielseitigkeitsprüfungen wird die Leistung von Pferd und Reiter in +den drei Teilprüfungen Dressur, Gelände und Springen nach Fehler- +punkten beurteilt. +1. Die Platzierung ergibt sich aus der Summe der Fehlerpunkte +aller drei Teilprüfungen. Sieger ist der Teilnehmer mit der gering- +sten Anzahl an Fehlerpunkten. +1.1 Im Falle von Punktegleichheit entscheidet das bessere +Ergebnis aus der Geländeprüfung, eingeschlossen Hinder- +nis- und Zeitfehler. +2026 B-63 +1.2 Im Falle von nochmaliger Punktegleichheit entscheidet die +Zeit auf der Querfeldeinstrecke, die der erlaubten Zeit (EZ) +am nächsten kommt. +1.3 Im Falle von nochmaliger Punktegleichheit entscheidet die +höhere Prozentzahl aus der Dressur. +1.4 Im Falle von nochmaliger Punktegleichheit werden die Rei- +ter auf dem gleichen Rang platziert. +2. Mannschaftswertung: Siegreiches Team ist jene Mannschaft, +die nach Addition der Fehlerpunkte der drei (vier) bestplatzierten +Mannschaftsreiter, die geringste Anzahl an Fehlerpunkten auf- +weist. Für die finale Mannschaftswertung werden diejenigen +Mannschaftsreiter, die aus welchen Gründen auch immer die +Prüfung nicht beenden konnten, mit zusätzlichen 1000 Fehler- +punkten zu ihrem Einzelresultat im Mannschaftsergebnis +berücksichtigt. +2.1. Im Falle von Punktegleichheit zweier Mannschaften ent- +scheidet die in Summe bessere Platzierung der besten drei +Mannschaftsreiter. +2.2. Im Falle einer nochmaligen Punktegleichheit werden die +Mannschaften auf demselben Rang platziert. +Bei den Meisterschaften der ländlichen Reiter, wo auch eine +Mannschaftsdressur geritten wird, ist die Grundvoraussetzung +für eine gültige Mannschaftswertung, dass zumindest die +Mannschaftsdressur regelkonform beendet wurde. +3. Die Siegerehrung ist bei Eintagesprüfungen ohne Pferde durch- +zuführen. +§ 303 Reihenfolge +1. In allen Vielseitigkeitsprüfungen ist die Teilprüfung Dressur als +erster Bewerb durch zu führen. +2. Die Reihenfolge der weiteren Bewerbe ist beliebig, eine Verfas- +sungsprüfung muss gemäß § 56 Abs. 2 durchgeführt werden, +wenn die Springprüfung nach der Geländeprüfung stattfindet. +Wenn die Geländeprüfung der letzte Teilbewerb ist, wird eine +Verfassungsprüfung nach dem Ziel durch den Pferdesporttier- +arzt empfohlen. +B-64 2026 +3. Bei Eintagesprüfungen muss nach der Dressur die Springprü- +fung und zum Schluss die Geländeprüfung durchgeführt wer- +den. Die Dressurprüfung gilt als Verfassungsprüfung. +§ 304 Ausrüstung der Reiter +1. Teilprüfung Dressur +1.1. „Einfacher Anzug“: weißes/helles Hemd oder Bluse mit +weißem/hellem Kragen, mit weißer/heller Krawatte oder +weißem/hellem Plastron oder mit weißem/hellem Stehkra- +gen oder weißer hochgeschlossener Rollkragenpullover. +Weiße/helle Stiefelhose. Schwarze/dunkle Reitstiefel, auch +mit Stulpen oder glatte Stiefelschäfte und Stiefeletten in +gleicher schwarzer/dunkler Farbe. Schwarzer, dunkler +oder roter Reitrock bzw. ein vom zuständigen PSV aner- +kannter offizieller Reitanzug des Vereins, der der her- +kömmlichen Reitmode entspricht. Schwarzer/dunkler Reit- +helm. In der Dressur weiße oder schwarze Handschuhe. +1.2 „Dressuranzug“ gem. § 57 Abs. 3 Z 2: +„Dressuranzug“: Weißes/helles Hemd, Bluse mit weißem/ +hellem Kragen, mit weißer/heller Krawatte oder weiß em/ +hellem Plastron. Weiße/helle Stiefelhose. Schwarze/dunkle +Reitstiefel. Schwarzer/dunkler Reitrock. Schwarzer/dunkler +Reithelm gem. § 57 Art. 5 Z 1, oder schwarz er/dunk ler Zylin- +der. Weiße oder schwarze Handschuhe. Bei lizenzfreien +Bewerben sowie für alle Reiter unabhängig von der Lizenz +bis zur Klasse V105 cm gilt ausnahmslos Reithelmpflicht. +1.3 „Frack“ gem. § 57 Abs. 3 Z 3 +„Frack“: Weißes Hemd mit weißer/heller Krawatte oder wei- +ßem/hellem Plastron. Weiße/helle Stiefelhose. Schwarze/ +dunkle Reitstiefel. Dunkler Reitfrack. Schwarzer/dunkler +Zylinder oder Reithelm. Weiße oder schwarze Handschuhe. +1.4 Uniform mit Reithose und Reitstiefel, nur für Angehörige +des Militärs oder der Polizei gem. § 57 Abs. 3 Z 4. +1.5 Bei Dressurprüfungen sind vorgeschrieben: +• In den Klassen Welcome bis V100 cm: +Einfacher Anzug oder Uniform. +2026 B-65 +• In den Klassen V105 cm bis V115 cm: +Einfacher Anzug oder Dressuranzug oder Uniform. +• Ab der Klasse V110 cm zusätzlich erlaubt: Frack. +1.6 Lange Haare sind zusammengebunden und mit Haarkno- +ten im Nacken zu tragen. +1.7 Hilfsmittel: +Die Verwendung einer Gerte nicht länger als 120 cm ist in +den Klassen Welcome bis V100 cm erlaubt, ab der Klasse +V105 cm verboten. +Stumpfe Sporen, nicht länger als 4 cm (gem. Abbildung), +sind in den Klassen Welcome bis V100 cm zulässig aber +nicht verpflichtend. Die Länge der Sporen wird vom Stiefel +bis zu Sporenende gemessen. Ab der Klasse V105 cm gel- +ten die aktuellen FEI-Regeln hinsichtlich Hilfsmittel. + +1. Teilprüfung Gelände, Geländeritte und Geländepferdeprüfungen: + 2.1 Anzug beliebig, jedoch mit Reitstiefeln bzw. glatte Stiefel- + schäfte mit Stiefeletten und Stiefelschaft mit Stiefelhose. + 2.2 Ein ordnungsgemäß angelegter Reithelm gem. § 57 Abs. 5 + Z 1, der europäischen Norm PAS015 (1998 und später) + sowie VG01.040 2014-12 entspricht, ist verpflichtend. + 2.3 Die Verwendung der Sicherheitsweste (Bodyprotector) + gem. § 57 Abs. 5 Z 3, Basisnorm EN 13158, ist für alle Rei- + ter verpflichtend. + 2.4 Lange Haare sind zusammengebunden und mit Haarkno- + ten im Nacken zu tragen. + 2.5 Hilfsmittel: + Die Verwendung einer Gerte nicht länger als 75 cm im + Bewerb sowie am Abreiteplatz ist in allen Klassen erlaubt. + Stumpfe Sporen, nicht länger als 4 cm (gem. Abbildung + unter 1.1.7), sind in den Klassen Welcome bis V100 cm + zulässig aber nicht verpflichtend. Die Länge der Sporen + wird vom Stiefel bis zu Sporenende gemessen. Ab der + Klasse V105 cm gelten die aktuellen FEI-Regeln hinsicht- + lich Hilfsmittel. + B-66 2026 +2. Teilprüfung Springen: + 3.1 Einfacher Anzug gem. Abs. 1 Z 1 oder Uniform gem. + Abs. 1 Z 4, Handschuhe nicht vorgeschrieben. + 3.2 Ein ordnungsgemäß angelegter Reithelm, Sturzhelm oder + Militaryhelm gem. § 57 Abs. 5 Z 1 oder Z 2, der der europäi- + schen Norm PAS015 (1998 und später) sowie VG01.040 + 2014-12 entspricht, ist verpflichtend. + 3.3 Die Verwendung der Sicherheitsweste (Bodyprotector) gem. + § 57 Abs. 5 Z 3, Basisnorm EN 13158, ist erlaubt, für + Jugendliche und Junioren (§ 12 Abs. 2) jedoch verpflichtend. + 3.4 Lange Haare sind zusammengebunden und mit Haarkno- + ten im Nacken zu tragen. + 3.5 Hilfsmittel: + Die Verwendung einer Gerte nicht länger als 75 cm im + Bewerb sowie am Abreiteplatz ist in allen Klassen erlaubt. + Stumpfe Sporen, nicht länger als 4 cm (gem. Abbildung unter + 1.1.7), sind in den Klassen Welcome bis V100 cm zulässig + aber nicht verpflichtend. Die Länge der Sporen wird vom + Stiefel bis zu Sporenende gemessen. Ab der Klasse V105 cm + gelten die aktuellen FEI-Regeln hinsichtlich Hilfsmittel. + § 305 Ausrüstung der Pferde +3. Teilprüfung Dressur + 1.1 In den Klassen Welcome bis V100 cm: + • Reithalfter gem. § 58 Abs. 1 Z 1 (Hannoveranisches), § 58 + Abs. 1 Z 2 (Englisches), § 58 Abs. 1 Z 3 (Kombiniertes), + § 58 Abs. 1 Z 4 (Mexikanisches), § 58 Abs. 1 Z 5 (Bügel- + reithalfter), oder § 58 Abs. 1 Z 7 (ST-Zaum) oder § 58 Abs. + 1 Z 8 (Micklem Zaum) oder § 58 Abs. 1 Z 9 (Dyon Zaum). + • Gebiss gemäß § 58 Abs. 2 Z 1 (Wassertrense), § 58 + Abs. 2 Z 2 (Olivenkopftrense sowie Golden Wings Tren- + se), § 58 Abs. 2 Z 3 (D-Trense), § 58 Abs. 2 Z 4 (Knebel- + trense), § 58 Abs. 2 Z 5 (ungebrochene, biegsame Tren- + sen aus Kunststoff bzw. Gummi oder Leder), § 58 Abs. 2 + Z 6 (doppelt gebrochene Trense mit Roller) oder § 58 + Abs. 2 Z 7 (einfach oder doppelt gebrochene, nach 3 + Seiten bewegliche Trense mit Sperrwirkung). + 2026 B-67 + 1.2 In den Klassen V105 cm bis V115 cm Reithalfter und Zäu- + mung gemäß FEI-Regulativ + 1.3 Sattel gem. § 58 Z 3 mit Vorderzeug. + 1.4 Bei Kleinpferden ist in allen Dressurprüfungen die Verwen- + dung eines Schweifriemens gem. § 901 Abs. 2 erlaubt. +4. Teilprüfung Gelände und Springen sowie Geländeritte und + Geländepferdeprüfungen: + 2.1 In der Klasse Welcome bis 100 cm: + • Reithalfter gem. § 58 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9. + • Gebisse gem. § 58 Abs. 2 Z 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. + 2.2 Ab der Klasse V105 cm: + Zäumung und Gebiss gemäß FEI-Regulativ. + 2.3 In allen Klassen sind folgende Ausrüstungsgegenstände + zulässig: + • Gleitendes Ringmartingal + • Bandagen, Streichkappen, Gamaschen und/oder Spring - + glocken; mit Ausnahme von Gamaschen/Springg locken + mit Metall- bzw. Gewichtseinlagen + • Bauchleder + • Ohrenschützer + • Gummischeiben + • Bei Ponys ist in allen Gelände-, Geländepferde- und + Springprüfungen die Verwendung eines Schweifriemens + iSd § 902 Abs. 3 erlaubt. + • Halsriemen + • Die Verwendung eines Sporenschutzgurtes ist erlaubt. + • Nosestripes (Nasenpflaster) + § 306 Austragungs- und Vorbereitungsplätze + Die Austragungs- und Vorbereitungsplätze müssen für die Durchfüh- + rung der betreffenden Prüfungen geeignet sein. Der Veranstalter hat + für eine den Erfordernissen entsprechende Pflege Sorge zu tragen. + B-68 2026 +5. Teilprüfung Dressur: + 1.1 Der Platz für die Dressurprüfungen muss eben sein. + 1.2 Das Dressurviereck ist deutlich zu markieren, mindest ens + durch + • die Kennzeichnung der Ecken sowie der Mittelpunkte + der langen und kurzen Seiten mit bis zu 40 cm hohen + Begrenzungen, Stangen oder Kegeln. + • Kennzeichnung der Wechselpunkte. + • Anbringung der Buchstaben laut „Aufgaben für Dressur- + prüfungen“ des OEPS bzw. FEI. + 1.3 Das Dressurviereck ist im Abstand von fünf Metern in + geeigneter Weise zu umgrenzen, der Raum innerhalb die- + ser Umgrenzung ist von Zuschauern freizuhalten. +6. Teilprüfung Gelände, Geländeritte sowie Geländepferdeprüfun- + gen: + Die Charakteristik und die Beschaffenheit der Geländestrecke + sowie die Art des Bodens sind in der Ausschreibung anzugeben. +7. Teilprüfung Springen: + 3.1 Die Mindestbreite und die Mindestfläche betragen + • bei Turnieren der Klassen Welcome bis V105 cm: + Breite mindestens 40 m, Fläche mindestens 2800 m2. + • bei Turnieren der Klassen ab V110 cm: + Breite mindestens 50 m, Fläche mindestens 4000 m2. + 3.2 Der Springplatz ist in geeigneter Weise zu umgrenzen. +8. Verfassungsprüfung: + Die Verfassungsprüfung ist gem. § 56 Abs. 2 durchzuführen. +9. Vorbereitungsplätze: + 5.1 Bei jeder Prüfung muss mindestens ein Vorbereitungsplatz + vorhanden sein. Dieser soll in der Nähe des Prüfungsplat- + zes liegen, als solcher ausgewiesen und in geeigneter + Form abgegrenzt sein. + 2026 B-69 + 5.2 Die Größe des Vorbereitungsplatzes soll im Regelfall 40 x + 60 m betragen. Für die Dressur 20 x 40 bzw. 20 x 60 m. + 5.3 Werden verschiedene Teilprüfungen zeitgleich (Springen + und Dressur) ausgetragen, so ist jeweils ein gesonderter + Vorbereitungsplatz bereitzustellen. + 5.4 Für die Geländeprüfung müssen zumindestens ein Gelän- + dehindernis und ein Hochweitsprung (vier Steher mit den + erforderlichen Halterungen und mindestens vier Stangen + mit Sicherheitsauflagen an den hinteren Stehern) auf dem + Vorbereitungsplatz sein. + 5.5 Vorbereitungsplatz Springen: + • Es sind bereitzustellen: + – ein Steilsprung (zwei Steher mit den erforderlichen + Halterungen und mindestens drei Stangen) und + – ein Hochweitsprung (vier Steher mit den erforderli- + chen Halterungen und mindestens vier Stangen + sowie mit Sicherheitsauflagen an den hinteren Ste- + hern). + • Die Hindernisse sind korrekt auszuflaggen und müssen + sich in einwandfreiem Zustand befinden. + • Die erlaubten und nicht erlaubten Hindernisse am Vor- + bereitungsplatz sind im Abschnitt E der ÖTO aufgelistet. + • Die Höhe und Weite der Hindernisse darf max. 10 cm + über der Höhe und Weite der Hindernisse des jeweiligen + Bewerbes liegen. + • Falls es die Platzverhältnisse erlauben, kann ein zusätz- + liches Hindernis zum Anreiten aus dem Trab aufgestellt + werden. Nur bei diesem Hindernis darf eine Absprung- + stange in einer Entfernung von min des tens 2,50 m auf + der Absprungseite vor das Hindernis auf den Boden + gelegt werden. + • Falls ein zweiter Vorbereitungsplatz zur Verfügung steht, + dürfen auf diesem parallele Bodenstangen zum Gymna- + stizieren der Pferde aufgelegt werden. Ferner darf auf + diesem Platz auch eine Kombination aus zwei Sprüngen + aufgebaut werden. + B-70 2026 +10. Aufsicht auf Vorbereitungsplätzen: + 6.1 Die Vorbereitungsplätze sind durch den Turnierbeauftrag- + ten, einen freien Richter, Technischen Delegierten oder + FEI-Steward zu überwachen. + • Ein Aufsichtsorgan muss spätestens eine halbe Stunde + vor Beginn des jeweiligen Bewerbes bis zum Ende des + Bewerbes anwesend sein. + • Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, die Ordnung am + Vorbereitungsplatz aufrecht zu erhalten. + • Weiters hat sie bei Bedarf die Zahl der Pferde, die sich + auf dem Vorbereitungsplatz aufhalten dürfen, zu be- + schrän ken, damit den Teilnehmern eine ordnungsgemä- + ße Vorbereitung auf deren Start möglich ist. + • Der Turnierbeauftragte oder ein Richter kann gemäß + § 2015 vorgehen. +11. Pferdemisshandlung: + 7.1 Jegliche Pferdemisshandlung ist von den Offiziellen zu + prüfen und sofort zu ahnden. + Es kommen ÖTO Teil A § 55/1.6 zur Anwendung. + 2026 B-71 + B-72 2026 + B: Teilprüfung Dressur + § 307 Dressuraufgaben + In allen Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen Welcome bis V115 cm + gelten die Dressuraufgaben für Vielseitigkeitsprüfungen gemäß den + „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS und die Dressuraufga- + ben der FEI. Alle Dressuraufgaben sind auswendig zu reiten. + +Klasse Aufgabe + +Welcome VE1 +V80 cm VE1 +VH80 cm VE1 +VN80 cm VE1 N3 N4 +V90 cm VA1 VA2 +VH90 cm VA1 VA2 +VN90 cm N4 VA1 VA2 N8 +V100 cm VA1 VA2 VA3 Pony VL1 Pony VL2 +VH100 cm VL1 VL2 +V105 cm VL1 VL2 VL3 FEI +CCI1\* +V110 cm FEI FEI +CCI2\* A CCI2\* B +V115 cm FEI FEI +CCI3\* A CCI3\* B + +§ 308 Beurteilung und Richtverfahren +1. Für die Beurteilung gelten die Bestimmungen des § 103 Abs. 2. +2. Anzuwenden ist das Richtverfahren B („Getrenntes Richten“) +iSd § 104 Abs. 2. +3. Der Richter bei C fungiert als Vorsitzender der Richtergruppe. +2026 B-73 +4. Jeder Richter vergibt für jede Lektion gem. der Aufschlüsselung +in den Notenbögen eine Wertnote (§ 51 Abs. 5), auch halbe +Noten sind zulässig. +Jede Note von 5 oder darunter ist schriftlich zu begründen. +5. Abzüge: +5.1 Vom Reiter verschuldetes Verreiten: +1. Verreiten: 2 Punkte, +2. Verreiten: 4 Punkte. +Die Abzüge für mehrmaliges Verreiten werden addiert. +Die Abzüge sind von der Gesamtsumme pro Richter vor- +zunehmen. +Das dritte Verreiten führt zum Ausschluss. +5.2 Weitere Abzüge: Folgende Fehler führen zu jeweils 2 Punk- +ten Abzug von der Gesamtsumme je Richter, werden aber +nicht für einen Ausschluss berücksichtigt. Einreiten mit +unvorschriftsmäßiger Ausrüstung von Pferd und/oder Rei- +ter: Der Reiter ist mittels Glockenzeichen anzuhalten. Die +unvorschriftsmäßige Ausrüstung muss (auch durch Helfer) +korrigiert (z.B. Beinschutz, Gerte entfernen, etc.) werden. +Die Aufgabe wird ab der Unterbrechung fortgesetzt. +5.2.1. Einreiten mit Beinschutz: Der Reiter ist mittels +Glocken zeichen anzuhalten, Beinschutz muss +(auch durch Helfer) entfernt werden. Die Aufgabe +wird ab der Unterbrechung fortgesetzt. +5.2.2 Einreiten vor dem Glockenzeichen. +5.2.3 Einreiten nach 45 Sekunden, aber innerhalb von 90 +Sekunden. +5.2.4 Einreiten mit nicht passender Kleidung – wie z.B. +Fehlen der Handschuhe. +6. Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen Welcome bis V100 cm dür- +fen auch von nur einem Richter gerichtet werden. +7. Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen V105 cm bis V115 cm +müssen von mindestens zwei Richtern beurteilt werden. Sind +zwei oder drei Richter im Einsatz, so muss einer der Richter an +der langen Seite bei B oder E platziert sein. +B-74 2026 +8. Bei Eintagesvielseitigkeiten ist es zulässig, dass die Dressurprü- +fungen bis zur Klasse V105 cm von nur einem Richter gerichtet +werden können. +9. Besteht keine Möglichkeit das Viereck außen zu umreiten, so +kann der Teilnehmer nach dem Gruß des vorherigen Teilneh- +mers das Viereck betreten. +10. Dressurbewerbe dürfen auch von Dressurrichtern mit der ent- +sprechenden Qualifikation gerichtet werden. +11. Bewertung +11.1 Die für die einzelnen Lektionen der Dressuraufgabe verge- +benen Wertnoten zwischen 10 und 0 werden addiert und +die Punkte für eventuelles Verreiten abgezogen. +11.2 Die Summe der Gutpunkte gem. Abs. 1 wird durch die +maximal zu erreichende Punktezahl (z.B. 200; 250) dividiert +und mit 100 multipliziert und auf zwei Stellen gerundet. Das +ergibt die Prozentpunkte für den jeweiligen Richter. +11.3 Die Prozentpunkte je Richter werden nun addiert und +durch die Anzahl der Richter dividiert, das ergibt die +durchschnittlich erreichten Prozentpunkte. +11.4 Umrechnung in Fehlerpunkte (Fehlerpunkte = FP): Die +durchschnittlich erreichten Prozentpunkte werden von 100 +abgezogen und auf eine Dezimalstelle gerundet. Das Pro- +dukt ergibt die Fehlerpunkte für die Dressur. +11.5 Bei Ausschluss, Verlassen des Vierecks bzw. eines negativen +Dressurergebnisses entscheiden die Richter bzw. der Richter +unter Miteinbeziehung des Turnierbeauftragten, ob der Teil- +nehmer in den weiteren Teilprüfungen starten kann. Die Ent- +scheidung der Richter bzw. des Richters unter Miteinbezie- +hung des Turnierbeauftragten ist endgültig. +§ 309 Ordnungsmaßnahmen und Ausschlüsse +Ordnungsmaßnahmen sind Bestrafungen für Vergehen gegen die ÖTO. +Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler und +bedeuten, dass der Teilnehmer die laufende Prüfung nicht mehr +fortsetzen darf. +2026 B-75 +1. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +1.1 Wenn der Reiter der Aufforderung zum Start (Glocke) nicht +innerhalb von 90 Sekunden nachkommt. +1.2 Mehr als zweimaliges Verreiten. +1.3 Verlassen des Vierecks: Dies liegt vor, wenn sich alle vier +Pferdebeine außerhalb der Begrenzung befinden. +1.4 Fremde Hilfe: Darunter fällt jede Einmischung durch eine +andere Person mit der Absicht, die Aufgabe des Teilneh- +mers zu erleichtern bzw. ihm oder seinem Pferd in irgend- +einer Form zu helfen. +1.5 Longieren des Pferdes mit Reiter während der gesamten +Dauer des Turniers. +1.6 Betreten des Dressurvierecks mit Pferd, außer um die Prü- +fung zu absolvieren, an der Platzierung teilzunehmen oder +auf besondere Genehmigung der Richtergruppe bzw. des +Richters. +1.7 Abreiten mit jeder Art von Hilfszügeln. +1.8 Touchieren eines Pferdes mit Reiter vom Boden aus wäh- +rend der gesamten Dauer des Turniers. +1.9 Sturz in der Prüfung. +1.10 Länger als 20 Sekunden anhaltender Widerstand. +B-76 2026 +C: Teilprüfung Gelände +§ 310 Anforderungen +1. In der Geländeprüfung werden die Leistungen des Pferdes und +des Reiters zwischen der Start- und Ziellinie nach Fehlerpunk- +ten und Zeit bzw. nach Stil und Zeit bewertet. +2. Anforderungen: +Allgemeine Anforderungen +Strecken- prünge max. Weite max. Tief- +Gelände strecke länge Tempo Sprünge S öchster/ Graben- sprung Drop Hecke +x. +in Metern m/Min Anzahl Höhe h +min.–max. in cm tiefster Punkt weite max. (Stufe) ma +Höhe +in cm in cm in cm in cm in cm +Welcome 0700 – 1000 350 07 – 10 50 – 70 050/100 – – – 80 +Stilgeländeritt 80 0700 – 1000 350 07 – 10 80 080/130 090 090 060 090 +400 +V80 1000 – 1500 Noriker 10 – 12 80 080/130 090 090 060 090 +330 – 380 +VH80 1000 – 1500 400 10 – 12 80 080/130 90 90 60 90 +VN80 1000 – 1500 330 – 380 10 – 12 80 080/130 90 90 60 90 +Geländeritt 80 1000 – 1500 400 10 – 12 80 080/130 090 090 060 090 +Stilgeländeritt 90 1000 – 1500 400 10 – 12 90 100/140 130 100 080 110 +450 +V90 1200 – 2000 Noriker 12 – 16 90 100/140 130 100 080 110 +350 – 400 +VH90 1200 – 2000 420 12 – 16 90 100/140 130 100 80 110 +VN90 1200 – 2000 350 – 400 12 – 16 90 100/140 130 100 80 110 +Geländeritt 90 1200 – 2000 450 12 – 16 90 100/140 130 100 080 110 +Stilgeländeritt 100 1200 – 2000 450 12 – 16 95 – 100 110/160 160 – 200 115 – 125 100 – 120 115 – 120 +V100 1600 – 2500 480 16 – 20 95 – 100 110/160 160 – 200 115 – 125 100 – 120 115 – 120 +VH100 1600 – 2500 450 16 – 20 95 – 100 100/160 160 – 200 115 – 125 100 – 120 115 – 120 +Geländeritt V100 1600 – 2500 480 16 – 20 95 – 100 110/160 160 – 200 115 – 125 100 – 120 115 – 120 +Stilgeländeritt 105 1600 – 2500 480 16 – 20 105 120/180 240 140 140 125 +V105 2000 – 3000 500 20 – 25 105 120/180 240 140 140 125 +Geländeritt 105 2000 – 3000 500 20 – 25 105 120/180 240 140 140 125 +V110 2600 – 4680 520 25 – 30 110 140/210 280 160 160 130 +V115 3025 – 5500 550 27 – 35 115 160/240 320 180 180 135 +2026 B-77 +3. Eine Wegestrecke (Phase A) von mindestens 2.200 bis maximal +4.400 m Länge bei einem vorgeschriebenen Tempo von 220 +m/min ist zulässig. +4. Hinsichtlich der Höchstabmessungen in Weite und Tiefe hat der +Geländebauer die Austragung von Haflinger- und Norikerbewer- +ben beim jeweiligen Turnier im Geländeaufbau zu berücksichti- +gen. +5. Maximal zwei Hindernisse eines Geländeritts dürfen die Höchst- +abmessungen für Tiefsprünge aufweisen. Die Gesamtzahl der +Tiefsprünge soll möglichst gering gehalten werden. +6. Bei Wassersprüngen soll die Wassertiefe möglichst gering +gehalten werden und darf eine Tiefe von maximal 35 cm nicht +überschreiten. Der Abstand vom Einsprung bis zum Ausritt +muss mindestens 6 m betragen. Bei einem Ein- und Aussprung +muss die Entfernung mindestens 9 m betragen. +7. Der feste Teil aller Hindernisse der Querfeldeinstrecke darf die +angeführte Höhe nicht übersteigen, wobei Abweichungen von +bis zu 5 cm in der Höhe und 10 cm in der Weite zulässig sind. +Absprungerleichterungen in Form von Stangen oder Hecken +dürfen nicht höher als 50 cm sein. +Bei Streichhindernissen, wie Hecken oder Bürsten, darf der +feste Teil des Hindernisses um 30 cm überragt werden, die +Höhe des festen Teils reduziert sich jedoch um 10 cm. +8. Die Ziellinie muss mindestens 30 m und soll nicht weiter als +75 m vom letzten Hindernis entfernt sein. +9. Der Start zu der Phase D hat aus einer ca. 5 x 5 m großen Start- +box zu erfolgen. Diese soll hinten seitlich einen Einritt aufwei- +sen. +10. Die offizielle Länge einer Geländestrecke muss mit einem Mess- +rad festgestellt werden. Elektronische Messungen können die +Messung mit einem Messrad nicht ersetzen. +B-78 2026 +§ 311 Richtverfahren und Beurteilung +1. Die Geländeprüfung bei Vielseitigkeitsbewerben ist von minde- +stens zwei Richtern (inklusive Start) zu überwachen, wobei der +Startrichter durch einen FEI Steward ersetzt werden kann. +Geländeritte bzw. Geländepferdeprüfungen dürfen bis zur Klas- +se 105 cm auch von nur einem Richter beurteilt werden. +2. Die Beurteilung ergibt sich entsprechend § 312 bzw. §§ 335 ff +bei Geländeritten und Geländepferdeprüfungen. +3. Nach einem Ausscheiden in der Geländeprüfung bei Vielseitig- +keitsbewerben entscheidet der Turnierbeauftragte gemeinsam +mit den Richtern bzw. dem Richter, ob der Teilnehmer nach einer +positiv absolvierten Verfassungsprüfung an der Springprüfung +oder einem Geländeritt bzw. Geländepferdeprüfung am selben +Tag teilnehmen darf. Die Entscheidung der Richter bzw. des +Richters in Verbindung mit dem Turnierbeauftragten ist endgültig. +§ 312 Hindernisfehler +Ein Hindernis gilt als überwunden, wenn es der Reiter zu Pferd zwi- +schen den Begrenzungsflaggen passiert hat. Hindernisfehler wer- +den nur als Fehler gewertet, wenn sie sich im Zusammenhang mit +dem versuchten oder tatsächlichen Überwinden eines Hindernisses +ereignen. Der Reiter darf um einen Einzelsprung oder eine Kombi- +nation herumreiten oder davor eine Volte reiten, sofern er das Hin- +dernis noch nicht angeritten hat. +1. Ungehorsam: +1.1. Verweigerung: +Es gilt als Ungehorsam, wenn das Pferd vor dem zu über- +windenden Hindernis oder Element stehen bleibt – ausge- +nommen sind Tiefsprünge, Wassereinsprünge, Gräben +und Wassereinritte, wo der zu überwindende Teil nicht +höher als 30 cm ist. Springt ein Pferd bei diesen Hindernis- +sen unmittelbar aus dem Stand, so wird dies nicht als Feh- +ler gewertet. Das Pferd darf seitwärtstreten, tritt es aber +auch nur mit einem Fuß zurück, so ist dies als Ungehor- +sam zu werten. +2026 B-79 +1.2. Ausbrechen: +Als Ausbrechen und somit als Ungehorsam gilt, wenn ein +Pferd dem angerittenen Hindernis oder Element deutlich +erkennbar ausweicht, und dieses Hindernis oder Element +erneut angeritten werden muss. Der Reiter darf das Hinder- +nis oder das Element jederzeit und ohne Anrechnung von +Fehlerpunkten an einer anderen Stelle überwinden, wobei +jedoch diese Absicht deutlich erkennbar sein muss und +zwar auch dann, wenn die Absichtsänderung des Reiters +erst nach Überwinden des vorhergehenden Hindernisses/ +Sprunges erfolgt ist. Falls, wie auch immer, das Pferd einem +Teil des Hindernisses, das angeritten wurde, ausweicht, gilt +dies als Ungehorsam. +1.3. Volte: +Bei folgenden Fällen werden Fehlerpunkte berechnet: +• Wenn ein Pferd beim Anreiten eines Hindernisses seine +Spur kreuzt, bevor es das Hindernis oder das letzte Ele- +ment bei mehrfachen Hindernissen gesprungen ist. +• Wenn eine Volte zwischen den Elementen eines zusam- +mengesetzten Hindernisses gemäß § 319 geritten wird. +Nach einem Ungehorsam darf der Reiter seine Spur ohne +Berechnung von Fehlerpunkten kreuzen, um erneut anzu- +reiten. Weiters darf der Reiter in diesem Fall eine oder meh- +rere Volten reiten, bevor er das Hindernis erneut anreitet. +2. Ein Sturz liegt vor oder wird als Sturz gewertet: +2.1 Wenn sich der Reiter von seinem Pferd trennt und gezwun- +gen ist, erneut aufzusitzen oder aufzuspringen. +2.2 Wenn sich der Reiter an einem Hindernis oder am Boden +abstützen muss, um nicht vom Pferd zu fallen. +2.3 Ein Sturz des Pferdes liegt vor, wenn die Schulter und die +Hüftpartie des Pferdes gleichzeitig den Boden oder das +Hindernis und den Boden berühren. +2.4 Wenn ein Pferd beim Überwinden des Hindernisses so ein- +geschlossen wird, dass es nicht ohne fremde Hilfe frei- +kommt oder Gefahr läuft, sich zu verletzen. In diesem Fall +wird der Reiter angewiesen abzusitzen und wird ausge- +schlossen. +B-80 2026 +§ 313 Hindernisfehler – Bewertung +1. Ungehorsam: +• Erster Ungehorsam: 20 Fehlerpunkte. +• Zweiter Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Fehlerpunke. +• Dritter Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss. +• Beim insgesamt dritten Ungehorsam: Ausschluss +• Die einzelnen Fehlerpunkte werden addiert. +2. Sturz +• Sturz des Reiters auf der Geländestrecke: Ausschluss. +→ Verpflichtende Untersuchung beim Turnierarzt! Jeder Rei- +ter der das Veranstaltungsgelände ohne die verpflichtende +Untersuchung beim Turnierarzt verlässt oder die Untersu- +chung verweigert, erhält eine gelbe Karte. Nach einem +Sturz bzw. Ausschluss in der Geländeprüfung entscheidet +der Turnierbeauftragte gemeinsam mit der Richtergruppe +bzw. dem Richter nach Konsultation mit dem Turnierarzt +(Turnierarzt nur bei Ausschlussgrund Sturz) ob der Teilneh- +mer mit anderen Pferden bzw. mit demselben Pferd an +anderen Teilbewerben oder Geländeritten sowie Gelände- +pferdeprüfungen am selben Turnier teilnehmen darf. +• Sturz des Pferdes auf der Geländestrecke: Ausschluss. +→ Verpflichtende Untersuchung beim Turnier-Sportpferde- +tierarzt! +• Jeder Reiter der das Veranstaltungsgelände ohne die ver- +pflichtende Untersuchung beim Turnierarzt bzw. Pferde- +sporttierarzt verlässt oder die Untersuchung verweigert, +erhält eine gelbe Karte. Der Turnierbeauftragte gemeinsam +mit der Richtergruppe bzw. dem Richter nach Konsultation +mit dem Turniersportpferdetierarzt entscheiden, ob dasselbe +Pferd an weiteren Teilbewerben oder Geländeritten sowie +Geländepferdeprüfungen am selben Turnier teilnehmen darf. +3. „Gefährliches Reiten“: +3.1 Gefährdet ein Reiter durch seine Reitweise sein Pferd, sich +selbst oder dritte Personen (überhöhtes Tempo, rücksicht- +loses und gefährliches Überspringen von Geländehinder- +2026 B-81 +nissen, übermäßiges Vorwärtstreiben eines übermüdeten +Pferdes, Springen eines Steil – oder Hochweitsprunges +aus dem Stand, usw.), ist dies durch den Turnierbeauftrag- +ten oder die Richter bzw. einen Richter mit Ordnungsmaß- +nahmen zu ahnden. +3.2 Je nach dem Grad der Gefährdung sind folgende Ord- +nungsmaßnahmen zu verhängen: +• Verwarnung. +• Verwarnung und 25 Fehlerpunkte. +• Ausschluss. +4. Aktivierung Sicherheitssystem an einem Hindernis: +Bei Aktivierung (deformieren, brechen, etc. eines Bauteiles mit +Sollbruchstelle, wie z. B. MIM, PIN oder anderer deformierbarer +Sicherheitssysteme): 11 Fehlerpunkte +§ 314 Zeitwertung +Die Zeitwertung in den einzelnen Phasen (Wegestrecke Phase A, +Geländeprüfung Phase D) erfolgt unabhängig voneinander. +1. Gemessen wird die Zeit, die der Reiter vom Start bis ins Ziel +jeder Phase benötigt. Angefangene Sekunden werden als volle +Sekunden gerechnet. +2. Zeitverluste in einer Phase können nicht durch Zeitgewinn in +einer anderen Phase ausgeglichen werden. +3. Die Zeit beginnt zu laufen, sobald der Startrichter bzw. Starter +laut Startliste das Zeichen zum Start gibt. Auch bei einem vom +Reiter verschuldeten späteren Start (bis max 60 sek) läuft die Zeit +laut Zeitplan. +Startet der Reiter zu früh, wird die Zeit von dem Augenblick an +gemessen, in dem das Pferd die Startlinie passiert hat. Zur tat- +sächlichen Zeit werden fünf Strafsekunden dazugerechnet. +4. Aus dem vorgeschriebenen Tempo und der Entfernung ergibt +sich die „Erlaubte Zeit“ (EZ). Für das Errechnen der EZ gilt fol- +gende Formel: +EZ (in Sek) = Länge der Strecke (m) x 60 : Tempo (m/Min). +B-82 2026 +5. Zeitwertung Wegestrecke Phase A +• Das Überschreiten der EZ ergibt je angefangene Sekunde 1,0 +Fehlerpunkte bis zur Erreichung der „Höchstzeit“ (HZ). +• Die „Höchstzeit“ (HZ) beträgt in der Wegestrecke Phase A: +HZ = EZ plus 20% (EZ x 1,2). +6. Zeitwertung Geländeprüfung Phase D: +• Das Überschreiten der EZ ergibt je angefangene Sekunde 0,4 +Fehlerpunkte bis zum Erreichen der HZ. +• Die „Höchstzeit“ (HZ) beträgt in der Geländeprüfung Phase D: +HZ = EZ plus 100% (EZ x 2). +Das Unterschreiten der EZ um mehr als 30 Sekunden wird mit 10 +Strafpunkten geahndet. Das Unterschreiten der EZ verhindert das +Erreichen eines Qualifikationsergebnisses nicht. +7. Das Überschreiten der HZ führt zum Ausschluss. +8. Startzeiten und Startfolge eines jeden Teilnehmers sind zeitge- +recht bekannt zu machen. +9. Bei Turnieren der Kat. A ist eine elektronische Zeitnehmung mit +zumindest einer Lichtschranke in der Phase D erforderlich. +§ 315 Ausschlüsse und Ordnungsmaßnahmen +1. Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler +und bedeuten, dass der Reiter die laufende Teilprüfung nicht +mehr fortsetzen darf. In diesem Fall hat der Reiter den Bewerb +unmittelbar zu beenden. +2. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +2.1 Wenn der Start nicht innerhalb von 60 Sek ab der Startfrei- +gabe erfolgt. +2.2 Bei Überschreitung der HZ. +2.3 Bei Behinderung nachfolgender Starter. +2.4 Wenn der Startrichter bzw. Starter entscheidet, dass der +Reiter vorsätzlich einen deutlichen Frühstart vornimmt. +2026 B-83 +2.5 Bei ganzem oder teilweisem Bereiten der Geländestrecke +nach dem jeweiligen Sonntag vor Turnierbeginn, bei Mei- +sterschaften Meisterschaftspferde 14 Tage vor Turnierbe- +ginn. Ausnahme: Vom Veranstalter laut Ausschreibung vor- +gesehene Parcours- bzw. Geländebesichtigungen zu +Pferd in den Klassen Welcome und V80 cm bzw. Gelände- +ritten sowie Geländepferdeprüfungen unter Aufsicht. +2.6 Passieren der Start- und Ziellinie nicht zu Pferd. +2.7 Unkorrigiertes Durchreiten obligatorisch zu passierender +Stellen der Geländestrecke von der falschen Seite +2.8 Auslassen eines Sprunges oder Pflichttores, Springen eines +bereits überwundenen Hindernisses (ausgenommen bei Ver- +weigerungen in einer Kombination), Springen eines Hinder- +nisses in falscher Reihenfolge oder von der falschen Seite +(ausgenommen bei Verweigerungen in einer Kombination) +2.9 Beim Reiten ohne vorgeschriebene Kopfbedeckung bzw. +Sicherheitsweste oder Verwendung von nicht erlaubter +Ausrüstung (§§ 304, 305). +2.10 Beim Springen eines Hindernisses mit nicht geschlosse- +nem Helmverschluss. +2.11 Wenn nach einer Unterbrechung der Ritt nicht dort wieder +aufgenommen wird, wo er unterbrochen wurde. +2.12 Bei unreiterlichem Benehmen im Verlauf der Vorbereitung +bzw. Prüfung sowie auf dem gesamten, dem Turnierablauf +dienenden Gelände. +2.13 Das Überwinden und Durchbrechen von Absperrungen +jeder Art +2.14 Bei übermäßigem Vorwärtstreiben oder übertriebener +Anwendung von Gerte und/oder Sporen. Einem Aus- +schluss aus diesem Grunde kann eine Verwarnung voraus- +gehen (z.B. bei aufgestellter Gerte). +2.15 Bei Erschöpfung des Pferdes. +2.16 Bei offensichtlicher Beeinträchtigung der Leistungsfähig- +keit von Reiter und/oder Pferd. +2.17 Bei verbotener „fremder Hilfe“. Darunter fällt jede Einmi- +schung durch eine andere Person mit der Absicht, die Auf- +B-84 2026 +gabe des Reiters zu erleichtern bzw. ihm oder seinem +Pferd in irgendeiner Form zu helfen; ausgenommen davon +ist die Rückgabe einer verlorenen Brille oder Reithelm. Als +„fremde Hilfe“ ist z.B. auch das Heranführen des Pferdes +an ein Hindernis durch eine andere Person zu werten. +2.18 Wenn ein Pferd gem. § 312 Abs. 2 Z 4 bei einem Hindernis +eingeschlossen wird, ohne fremde Hilfe nicht freikommt +und der Reiter absitzen muss. +2.19 Beim Springen eines Hindernisses 2 Klassen höher als die +eigene Klasse. +3. Bei schweren oder wiederholten Verstößen, insbesondere in +den Fällen der Z 3, 9, 10 und 12 bis 14 kann neben der Verhän- +gung von Ordnungsmaßnahmen durch den Turnierbeauftragten, +den Richter oder die Richtergruppe gem. § 2015 Abs. 2 die Ein- +leitung und die Durchführung eines Verfahrens vor dem Straf- +ausschuss des OEPS erfolgen. +4. In weniger schweren Fällen können der Turnierbeauftragte, der +Richter oder die Richtergruppe die Ordnungsmaßnahme der +Verwarnung oder der Gelben Karte verhängen. +§ 316 Durchführung +1. Vor der offiziellen Geländebesichtigung ist die Geländestrecke vom +Technischen Delegierten und einem Richter bzw. dem Turnierbe- +auftragten, wenn er gleichzeitig auch Richter ist, abzunehmen. +2. Rechtzeitig vor der ersten Teilprüfung ist die Geländestrecke +offiziell frei zu geben. Eventuelle Erläuterungen zur Strecke müs- +sen entsprechend bekannt gegeben werden. Zum Zeitpunkt der +offiziellen Besichtigung müssen sich Start- und Ziellinie, Hinder- +nisse, Flaggen, Wendezeichen und Tore, die von den Reitern zu +beachten sind, bereits an ihrer Stelle befinden. +3. Nach der offiziellen Besichtigung sollen keine Änderungen an der +Strecke mehr vorgenommen werden, ausgenommen besondere +Umstände machen ein oder mehrere Hindernisse unfair oder +gefährlich. Jeder Reiter muss offiziell vor dem Start zur betreffen- +den Phase über die Änderung informiert werden. Ein Offizieller +soll sich an jenem Platz aufhalten, an dem die Änderung vorge- +nommen wurde, um die Reiter entsprechend zu informieren. +2026 B-85 +Die Geländestrecke einer bereits begonnenen Prüfung darf +nicht geändert werden. Sollten unvorhersehbare Ereignisse ein- +treten, die eine gravierende Änderung der Strecke notwendig +machen, ist die Prüfung in zwei Abteilungen zu werten. +4. Der Veranstalter muss einen Funkkontakt zwischen Turnierlei- +tung, Technischem Delegierten bzw. Turnierbeauftragten, +Geländebauchef, Arzt, Tierarzt und bei wesentlichen Punkten +eingesetzten Personen (z.B. Start Phase D, nicht einsehbare +Hindernisse, etc.) der Geländestrecke herstellen. +5. Richter und Hindernisrichter im Gelände sind besonders zu +kennzeichnen, letztere sind mit Uhren auszustatten. +6. In allen Vielseitigkeitsprüfungen wird vor dem Start zur Phase D +die Ausrüstung des Reiters und des Pferdes von einem Richter +oder vom FEI Steward überprüft. +7. Reiter/Pferd-Paare der Klassen Welcome in Geländeritten sowie +Geländepferdeprüfungen und Pferde bis max. fünfjährig dürfen +zu einer vom Veranstalter bestimmten Zeit und wenn es für den +Veranstalter zeitmäßig möglich ist, vor der Geländeprüfung das +Wasser zu Pferd im Schritt durchreiten (unter Aufsicht eines +Offiziellen). +§ 317 Geländeskizze +1. Zum Zeitpunkt der offiziellen Freigabe muss an der Meldestelle +eine Skizze der Geländestrecke mit genauer Wiedergabe der +Einzelheiten angeschlagen sein. Jedem Reiter ist auf Verlangen +eine Kopie zur Verfügung zu stellen. +2. Die Skizze muss folgendes enthalten: +2.1 Die Streckenführung, angezeigt durch eine strichlierte Linie. +2.2 Start- und Ziellinie sowie die Pflichttore. +2.3 Die Hindernisse, die laufend und in der Reihenfolge, in der +sie zu überwinden sind, nummeriert sein müssen. Dies gilt +nicht für die einzelnen Teile von zusammengesetzten Hin- +dernissen (Kombinationen), zu deren Unterscheidung +Buchstaben zu verwenden sind. +B-86 2026 +2.4 Streckenlänge, erlaubte Zeit (EZ) und Höchstzeit (HZ). +2.5 Allfällige Anhaltepunkte. +2.6 Besondere Entscheidungen des Technischen Delegierten +oder der Richter, die sich auf die Geländestrecke bezie- +hen. +3. Änderungen der angeschlagenen Geländeskizze sind nur mit +Zustimmung des Technischen Delegierten bzw. Turnierbeauf- +tragten und der Richter zulässig. Sie sind den Reitern unverzüg- +lich bekannt zu geben, offiziell zu verlautbaren und an der Infor- +mationstafel auszuhängen. +§ 318 Richtungszeichen, Flaggen, Tore +1. Zur Orientierung der Reiter wird der Verlauf der Geländestrecke +mit Richtungszeichen gekennzeichnet. +2. Unter Verwendung von roten (rechts) und weißen (links) Flaggen +werden die obligatorisch zu passierenden Stellen der Gelände- +strecke gekennzeichnet: +2.1 Die Start- und Ziellinie. +2.2 Die äußere Begrenzung der für die Bewertung maßgeben- +den Teile der Hindernisse. +2.3 Die Pflichttore. +Die roten und weißen Flaggen sind so anzubringen, dass sie das +zu springende Element deutlich (min. 50 cm) überragen. +§ 319 Hindernisse +1. Die Hindernisse müssen fest, achtunggebietend, fair und dem +Gelände angepasst sein. Vorstehende Kanten, Spitzen etc. sind +zu vermeiden. Es muss sichergestellt sein, dass die Hindernisse +im Notfall schnell abgebaut werden können. +2026 B-87 +2. Es gibt folgende Arten von Sprüngen: +2.1 Hochsprünge, wie z.B. Mauer, Rick, Zaun, Aufsprung, usw. +2.2 Hochweitsprünge, wie z.B. Oxer, Trakehner, überbaute +Gräben, usw. +2.3 Weitsprünge (Gräben) +2.4 Wassereinritte und -sprünge. +2.5 Tiefsprünge. +2.6 Kombinationen. +3. Die Hindernisse sollen hinsichtlich ihrer Art (gem. Abs. 2) mög- +lichst abwechslungsreich und dem Schwierigkeitsgrad der +jeweiligen Klasse entsprechend gestaltet sein. +4. Hindernisbreite: +In den Klassen Welcome, 80 cm sowie 90 cm wird zu Ausbil- +dungszwecken eine springbare Breite der Hindernisse von 3,00 +m empfohlen, eine springbare Breite der Hindernisse von 2,50 +m darf in diesen Klassen jedenfalls nicht unterschritten werden. +5. Wasser: +In der Klasse Welcome ist ein Wassereinritt nicht vorgesehen, +ab der Klasse 80 cm ist dieser verpflichtend. Ab der Klasse 100 +cm wird ein Wassereinsprung empfohlen, ab der Klasse 105 cm +ist dieser verpflichtend. +6. Graben: +Außer in den Klassen Welcome und 80 cm muss in jeder Strek- +ke mindestens ein Hindernis mit Grabeneffekt und/oder ein Gra- +benhindernis enthalten sein. +7. Werden zwei Hindernisse aufgebaut, wobei der Reiter die Wahl +hat, eines davon zu überwinden, werden diese als „Alternativ- +hindernis“ bezeichnet. +Das Alternativhindernis kann getrennt ausgeflaggt werden, +muss jedoch mit derselben Nummer (Buchstaben) versehen +sein wie der direkte Weg, die Flaggen beider Sprünge müssen +mit einer diagonal schwarzen Linie versehen sein. +Der technische Delegierte (Turnierbeauftragter) kann ge mein - +sam mit dem für die Prüfung verantwortlichen Richter und dem +Geländebauer entscheiden, dass die „Alternative“ erst dann +B-88 2026 +angeritten werden darf, wenn der Reiter beim Hindernis auf dem +direkten Weg einen Fehler gemacht hat. +§ 320 Hinderniskombinationen +1. Eine Kombination ist ein Hindernis, das aus zwei oder mehreren +dicht aufeinanderfolgenden Teilen besteht, die unabhängig von- +einander überwunden werden müssen. Hinsichtlich der Zählung +von Verweigerungen werden Kombinationen als ein Hindernis +betrachtet. +2. Bei Ungehorsam an einem Teil der Kombination steht es dem +Reiter frei, entweder die Kombination ganz oder teilweise oder +auch nur das betreffende Element zu springen. +Muss ein Reiter dazu ein Element in entgegengesetzter Rich- +tung springen, ist ihm dies gestattet. +Bei einem neuerlichen Versuch, bereits gesprungene Hindernis- +teile zu überwinden, werden auch dann etwaige Fehler ange- +rechnet, wenn das erste Überwinden fehlerfrei war. +3. Alle Fehler an jedem einzelnen Hindernisteil werden gesondert +bewertet. +§ 321 Unpassierbarkeit eines Hindernisses +1. Der Veranstalter hat vor Beginn der Teilprüfung Gelände eventu- +elle Haltepunkte festzulegen. +2. Jeder Teilnehmer, der an einem Hindernis in Schwierigkeiten +gerät, muss das Hindernis unverzüglich frei geben, sobald der +nächste Teilnehmer naht. +3. Ist ein Hindernis/Sprung zum Teil nicht mehr passierbar gewor- +den, kann es/er durch Umsetzen der Begrenzungsflaggen ver- +schmälert werden. Die folgenden Teilnehmer sind in geeigneter +Form darauf aufmerksam zu machen. +2026 B-89 +4. Ist ein Hindernis/Sprung vorübergehend vollkommen unpassier- +bar geworden, sind die folgenden Teilnehmer, wenn möglich, +zunächst anzuhalten und die Zeit zu stoppen. Die erneute Start- +freigabe ist den Teilnehmern mindestens eine Minute vorher +bekannt zu geben. Die Zeit bis zum Passieren der Stelle im +Galopp, an der der Teilnehmer angehalten wurde, ist auf die +Sekunde genau zu vergüten. Die weiteren Teilnehmer können im +Abstand von wenigstens einer Minute gestartet werden. +5. Ist ein Hindernis vollkommen unpassierbar geworden und auch +nicht wieder aufzubauen bzw. hat sich an einem Hindernis ein +Vorfall ereignet, der eine Herausnahme dieses Hindernisses +empfiehlt, ist es für die folgenden Teilnehmer aus der Wertung +zu nehmen. Die Strecke ist möglichst nah an dem unpassierba- +ren Hindernis/Sprung vorbei zu führen. +6. Mögliche Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Platzierung +sind von den Richtern mit dem technischen Deligierten bzw. +Turnierbeauftragten und dem Veranstalter abzustimmen. Erfolgt +aufgrund dieser Maßnahme keine Teilung, sind Strafpunkte, die +Teilnehmer an diesem Hindernis zu verzeichnen hatten, zu strei- +chen sowie ggf. eine entsprechende Zeitvergütung zu gewäh- +ren. +B-90 2026 +D: Teilprüfung Springen +§ 322 Anforderungen +1. Anforderungen Allgemein +Springen Welcome V80 V90 V100 V105 V110 V115 +Höhe 60 – 70 cm 85 cm 95 cm 100 – 105 cm 110 cm 115 cm 120 cm +Weite +Höchster Punkt max. 60 cm 90 cm 100 cm 120 – 125 cm 125 cm 135 cm 145 cm +Tripelbarre Weite 145 cm 155 cm 160 cm +Tempo (m/min) 300 350 350 350 350 350 350 +Länge in m 300 350 – 450 350 – 450 350 – 500 400 – 600 400 – 600 400 – 600 + +Sprünge +(min. – max.) 6 – 8 8 – 10 9 – 11 9 – 11 10 – 12 10 – 13 10 – 14 +Min. 2-fach Kombi 1 1 1 1 +Max. 2-fach Kombi 1 1 2 2 2 +Min. 3-fach Kombi 1 1 +Max. 3-fach Kombi 1 1 1 1 +Das erste Hindernis eines jeden Parcours darf bis zu 10 cm +niedriger sein, als in der Tabelle vorgesehen. Alle übrigen Hin- +dernisse müssen die angeführte Höhe vorweisen. +2. Anforderungen für Norikerpferde +Springen VN80 VN90 +Höhe 75 cm 80 cm +Weite +Höchster Punkt 85 cm 90 cm + +Tempo (m/min) 300 325 + +Länge in m +(min. – max.) 300 – 350 325 – 400 +Sprünge +(min. – max.) 8 – 9 8 – 10 +Min. 2-fach Kombi 1 + +Max. 2-fach Kombi 1 1 +Min. 3-fach Kombi +Max. 3-fach Kombi +2026 B-91 +Das erste Hindernis eines jeden Parcours darf bis zu 10 cm +niedriger sein, als in der Tabelle vorgesehen. Alle übrigen Hin- +dernisse müssen die angeführte Höhe vorweisen. +3. Anforderungen für Haflingerpferde +Springen VH80 VH90 VH100 +Höhe 85 cm 95 cm 100 cm +Weite +Höchster Punkt 90 cm 105 cm 115 cm + +Tempo (m/min) 300 350 350 + +Länge in m +(min. – max.) 300 – 400 350 – 400 350 – 400 +Sprünge +(min. – max.) 8 – 8 9 – 11 9 – 11 + +Min. 2-fach Kombi 1 1 + +Max. 2-fach Kombi 1 2 +Min. 3-fach Kombi +Max. 3-fach Kombi 1 +Das erste Hindernis eines jeden Parcours darf bis zu 10 cm +niedriger sein, als in der Tabelle vorgesehen. Alle übrigen Hin- +dernisse müssen die angeführte Höhe vorweisen. +Die offizielle Länge eines Parcours muss mit einem Messrad +festgestellt werden. Elektronische Messungen können die Mes- +sung mit einem Messrad nicht ersetzen. +§ 323 Richtverfahren, Beurteilung +1. Grundsätzliches: +Angerechnet werden Fehler, die zwischen dem Überqueren der +Start- und der Ziellinie entstehen. Für Hindernisfehler ist es ent- +scheidend, wann ein berührtes Hindernis zu fallen beginnt, und +nicht, wann es zu Boden fällt. +2. Angewendet wird das Richtverfahren A analog zu § 204 Abs. 2 +Z 1. +2.1 Fehlerpunkte: +• Erster Ungehorsam: 4 Punkte. +• Zweiter Ungehorsam: 8 Punkte. +B-92 2026 +• Dritter Ungehorsam: Ausschluss. +• Hindernisfehler: 4 Punkte. +• Sturz des Reiters: Ausschluss. +• Sturz des Pferdes: Ausschluss. +• Überschreitung der Erlaubten Zeit pro angefangener +Sekunde im Grundparcours: 0,4 Punkte. +• Ganze oder teilweise Zerstörung eines Hindernisses im +Zusammenhang mit einem Ungehorsam: Fehlerpunkte +wie für den Ungehorsam. Dazu ein Aufschlag zur ge- +brauch ten Zeit von 6 Sekunden. +2.2 Fehler für Ungehorsam werden nicht nur in Verbindung mit +Hindernissen, sondern während des gesamten Parcours +angerechnet, sofern dieser nicht unterbrochen ist. +3. Richter: +3.1 In den Klassen Welcome bis V105 cm dürfen die Prüfun- +gen von einem Richter gerichtet werden, ab der Klasse +V110 cm sind zwei Richter verpflichtend. Meisterschaften +müssen mit zwei Richtern gerichtet werden. +3.2 Bei Eintagesvielseitigkeiten dürfen die Prüfungen in allen +Klassen von einem Richter gerichtet werden. +4. Auf einem Austragungsplatz ist der Aufbau zweier Parcours +unterschiedlicher Klassen zulässig. +§ 324 Durchführung +1. Nach dem Aufruf in den Parcours hat der Teilnehmer unmittelbar +und auf direktem Weg zum Gruß vor der Richtergruppe Aufstel- +lung zu nehmen. Umwege und Verzögerungen, gleich welcher +Art, sind dabei nicht zulässig. Die Ausführung des Grußes ist im +§ 42 geregelt. +2. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorgangsweise ist gem. +§ 325 mit Ausschluss, im Wiederholungsfall mit einer Ordnungs- +maßnahme zu ahnden. +3. In Ausnahmefällen kann die Richtergruppe auf den Gruß ver- +zichten. +4. Der Aufforderung zum Start (Glocke) ist innerhalb von 45 Sekun- +den nachzukommen. +2026 B-93 +5. Sollte der Reiter innerhalb der Frist die Startlinie nicht durchritten +haben, beginnt seine Umlaufzeit nach Ablauf der 45 Sekunden +zu laufen. Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen können die +Richter die rücklaufende 45-Sekunden-Zeit unterbrechen. +§ 325 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen +1. Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler +und bedeuten, dass der Teilnehmer die laufende Prüfung nicht +mehr fortsetzen darf. +2. Disqualifikationen und Ordnungsmaßnahmen sind Bestrafungen +für Vergehen gegen die ÖTO. Disqualifikation hat zur Folge, +dass der Teilnehmer nicht mehr an der laufenden Prüfung, am +laufenden Turnier oder an mehreren Turnieren teilnehmen darf. +Das Vorgehen bei Ordnungsmaßnahmen ist im Abschnitt C, +Rechtsordnung geregelt. +3. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +3.1 Der dritte Ungehorsam im Laufe eines Parcours. +3.2 Sturz des Reiters. +3.3 Sturz des Pferdes. +Ein solcher liegt vor, wenn die Schulter und die Hüftpartie +des Pferdes den Boden berührt haben. +3.4 Fremde Hilfe: Darunter fällt jede Einmischung durch eine +andere Person mit der Absicht, die Aufgabe des Teilneh- +mers zu erleichtern bzw. ihm oder seinem Pferd in irgend- +einer Form zu helfen. Ausgenommen davon ist die Rück- +gabe einer verlorenen Brille. Als fremde Hilfe ist auch das +Hereinführen des Pferdes in den Parcoursplatz durch eine +andere Person zu werten. +3.5 Betreten des Springplatzes, egal ob zu Fuß oder zu Pferd, +außer um die Prüfung zu absolvieren, an der Platzierung +teilzunehmen oder während der Parcoursbesichtigung. +3.6 Ignorieren des Glockenzeichens, egal ob absichtlich oder +unabsichtlich. +B-94 2026 +3.7 Das Aufstellen der Gerte oder deren Handhabung in ver- +gleichbarer Weise. +3.8 Springen eines Hindernisses vor Beginn des Parcours, +ausgenommen am Vorbereitungsplatz. +3.9 Das Springen eines Hindernisses auf dem Austragungs- +platz nicht in der laut Parcoursskizze vorgeschriebenen +Reihenfolge oder in falscher Richtung und das Springen +eines Hindernisses, das nicht zum Parcours gehört. +3.10 Auslassen von Pflichttoren oder Wendemarken, Missach- +ten der durch die Parcoursskizze vorgeschriebenen Linie. +3.11 Ununterbrochene Widersetzlichkeit eines Pferdes über +mehr als 45 Sekunden, oder Benötigen von mehr als 45 +Sekunden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hindernis- +sen, ausgenommen bei angehaltener Zeitmessung. +3.12 Überschreiten der Höchstzeit. +3.13 Unkorrektes Überwinden der Sprünge einer Kombination +nach Ungehorsam. +3.14 Verlassen einer geschlossenen Kombination an einer +anderen als der vorgeschriebenen Stelle oder Verursachen +einer Änderung an der geschlossenen Kombination. +3.15 Jede Zuwiderhandlung gegen die Vorgangsweise im +Zusammenhang mit Einreiten und Gruß gem. § 324. +3.16 Verhinderung oder Verweigerung der Untersuchung des +Pferdes gem. § 313.2. +4. Bei einem Ausscheiden zufolge Abs. 3 Z 1 darf der einmalige +Versuch eines „Gehorsamssprungs“ über ein bereits gesprun- +genes Hindernis oder das Hindernis, an dem der Reiter ausge- +schieden ist, unternommen werden. Dieser Versuch kann nur +über ein einfaches Hindernis des gleichen Parcours und in der +korrekten Richtung erfolgen. Gehorsamssprünge über eine +Kombination oder einen ihrer Teile sind nicht zulässig und füh- +ren ebenso wie ein wiederholter Versuch zur Disqualifikation. +5. Gründe für Disqualifikationen sind neben allen in den Allgemei- +nen Bestimmungen genannten Gründen: +5.1 Das wiederholte Anreiten zu einem Gehorsamssprung +gem. Abs. 4 oder der Versuch eines Gehorsamssprungs +über ein nicht zulässiges Hindernis. +2026 B-95 +5.2 Das Trainieren der Pferde auf dem Springplatz, ausgenom- +men während der gem. § 43 Abs. 3 festgelegten Zeiten. +5.3 Das Barren eines Pferdes (siehe auch Abs. 6 Z 1): da runter +sind Methoden zu verstehen, die das Pferd zu vorsichtige- +rem Springen im Bewerb veranlassen sollen. +6. Ordnungsmaßnahmen können im Zusammenhang mit allen Dis- +qualifikationen erteilt werden. Beim wiederholten Vorliegen von +Disqualifikationsgründen sind in jedem Fall Ordnungsmaßnah- +men zu verhängen. +Neben den in § 2011 angeführten Gründen gelten insbesondere +als Diszipliarvergehen: +6.1 Barren eines Pferdes. +6.2 Missachtung der Bestimmung über den Gehorsams- +sprung (Abs. 4). +6.3 Springen eines Hindernisses außerhalb des Austragungs- +platzes, mit Ausnahme der vom Veranstalter bereitgestell- +ten Hindernisse. +7. Die Bestimmungen über Ausschlüsse, Disqualifikationen und +Ordnungsmaßnahmen gelten auch während angehaltener Zeit- +messung. +8. Nach einem Ausschluss in der Springprüfung entscheidet der +Turnierbeauftragte gemeinsam mit der Richtergruppe bzw. dem +Richter ob der Teilnehmer an weiteren Teilbewerben oder Gelän- +deritten sowie Geländepferdeprüfungen am selben Turnier mit +demselben Pferd teilnehmen darf. +§ 326 Parcoursskizze +1. Spätestens bis zum Beginn der Parcoursbesichtigung muss +eine Skizze des Parcours, aus der alle seine Einzelheiten klar zu +erkennen sind, an der Anschlagtafel des Turniers veröffentlicht +werden. +2. Die Hindernisse sind in der Reihenfolge, in der sie zu überwin- +den sind, zu nummerieren. +3. Hinderniskombinationen tragen nur eine einzige Nummer, +denen Unterscheidungsbuchstaben hinzuzufügen sind. +B-96 2026 +4. Die Parcoursskizze hat folgende Angaben zu enthalten: +4.1 Die genaue Lage des Ein- und Ausritts sowie der Start- +und Ziellinie. +4.2 Den genauen Standort der Hindernisse, ihre Art und ihre +Nummerierung. +4.3 Eventuell vorgeschriebene Wendemarken (Pflichttore). +4.4 Die genaue Parcourslänge, die vom Parcoursbauchef oder +seinem Assistenten festzulegen ist. +4.5 Der von den Reitern einzuhaltende Parcours, entweder +durch eine fortlaufende Linie oder durch eine Reihe von +Pfeilen markiert. +4.6 Das anzuwendende Richtverfahren. +4.7 Die erlaubte Zeit (EZ) und die HZ. +§ 327 Flaggen +1. Zur Kennzeichnung der nachstehend angeführten Einzelheiten +eines Parcours sind rote und weiße Flaggen zu verwenden: +• Start- und Ziellinie. +• Seitliche Begrenzungen der Hindernisse, auch bei den Hin- +dernissen am Vorbereitungsplatz. +• Wendepunkte (Pflichttore). +2. Flaggen müssen so angebracht sein, dass der Teilnehmer die +rote Flagge rechts und die weiße Flagge links als Begrenzung +erkennt. Er muss unbedingt zwischen diesen hindurch reiten. +3. Die Flaggen eines Wendepunktes dürfen im Laufe des Parcours +jederzeit durchritten werden, egal ob in richtiger oder in falscher +Richtung. Bezüglich des Durchreitens der Startlinie siehe auch +§ 41 Abs. 2. +4. Das Umwerfen einer Flagge, gleich an welcher Stelle des Par- +cours, wird nicht bestraft. Wird jedoch eine Flagge, die ein Hin- +dernis begrenzt, im Zusammenhang mit einem Ungehorsam +umgeworfen, wird die Zeit angehalten, die Flagge wieder aufge- +stellt und der im § 323 Abs. 2 Z 1 genannte Zeitaufschlag in +Anrechnung gebracht. +5. Es können zwei Parcours unterschiedlicher Klassen am Par- +coursplatz aufgestellt sein. +2026 B-97 +§ 328 Hindernisse +1. Die Hindernisse eines Parcours müssen einladend, vielfältig und +fair sein und dürfen keine Überraschungen bieten. Hindernisse +am Springplatz müssen so beschaffen sein, dass sie umfallen +bzw. abgeworfen werden können. +2. Auflagen oder ähnliche Vorrichtungen dürfen nicht tiefer sein als +2,2 cm. Sie dürfen die Stangen nicht daran hindern herunterzu- +fallen. +Bei Planken, Gattern und dergleichen sind flache Auflagen zu +verwenden. +Bei Hochweitsprüngen müssen an den hinteren Stehern, bei Tri- +plebarren an den mittleren und hinteren Stehern, Sicherheits- +auflagen (Normen lt. FEI) verwendet werden. Dies gilt auch für +die Hindernisse auf den Vorbereitungsplätzen. +3. Die Länge der Stangen muss 350 bis 400 cm, in der Halle 300 +cm betragen. Für Sonderhindernisse beträgt die Mindestbreite +200 cm. Die oberen Stangen eines jeden Hindernisses oder Hin- +dernisteils müssen an ihren Enden von kreisrundem Querschnitt +bei einem Durchmesser von 8 bis 10 cm sein. +4. Werden zwei Hindernisse unmittelbar nebeneinander aufge- +baut, wobei der Teilnehmer die Wahl hat, eines davon zu über- +winden, werden diese als „Alternativhindernis“ bez eichn et. +Im Falle eines Ungehorsams kann der Teilnehmer beim näch- +sten Versuch das Hindernis erneut wählen. Bei Zerstörung eines +der beiden Hindernisse im Zusammenhang mit Ungehorsam +muss der Wiederaufbau des zerstörten Hindernisses auf jeden +Fall abgewartet werden. +Bei Alternativhindernissen ist jedes der Einzelhindernisse +getrennt auszuflaggen. Die Hindernisnummer ist mit einer +Zusatzziffer (z.B. 5.1) zu versehen. Die Unterscheidung durch +Buchstaben ist nicht zulässig. +B-98 2026 +5. Empfohlene Form und Abmessung der Auflagen: + +1. Das Hindernismaterial am Vorbereitungsplatz hat der Qualität + jenes im Parcours entsprechen. + § 329 Arten von Sprüngen +2. Steilsprünge sind Sprünge, die vom Pferd einen Sprung verlan- + gen, dessen Kriterium seine Höhe ist. Um ein Hindernis als + Steilsprung bezeichnen zu können, müssen alle seine Teile + annähernd vertikal übereinander aufgebaut sein. +3. Hochweitsprünge sind Sprünge, die vom Pferd einen Sprung + verlangen, dessen Kriterien Höhe und Weite sind. + 2.1 Wird über einem Wassergraben ein Hindernis errichtet + („überbauter Graben“), zählt der Sprung nicht mehr als + Weitsprung und ist auch nicht als solcher zu bewerten. Die + Beurteilung eines solchen Sprungs erfolgt entsprechend + der Art des über den Graben gebauten Hindernisses. + § 330 Kombinationen +4. Eine Kombination ist ein Hindernis, das aus zwei oder mehreren, + einzeln und in vorgegebener Reihenfolge zu springenden Teilen + 2026 B-99 + besteht. Die Entfernung der einzelnen Hindernisteile voneinander + hat ca. 7 bis 8 oder 10 bis 11 Meter bei Großpferden zu betragen. +5. Bei einem Ungehorsam in einer Kombination ist der Teilnehmer + verpflichtet, die gesamte Kombination zu wiederholen. +6. Alle Fehler an den einzelnen Teilen einer Kombination werden + gesondert bewertet und addiert. + § 331 Hindernisfehler +7. Als Hindernisfehler wird gewertet, wenn + 1.1 das ganze Hindernis oder eines seiner Teile fällt, auch + wenn der fallende Teil durch andere Hindernisteile aufge- + fangen wird; + 1.2 mindestens eines der Stangenenden nicht mehr auf der + Auflage ruht; + Hindernisfehler werden in dem Augenblick angerechnet, wenn + der fallende Teil zu fallen beginnt. +8. Nicht als Hindernisfehler gelten: + 2.1 Berühren oder Verschieben eines Hindernisses oder Hin- + dernisteiles. + 2.2 Abwerfen eines Hindernisteiles, wenn sich in derselben + Vertikalebene darüber andere Hindernisteile befinden. + 2.3 Umwerfen oder Verschieben von Bäumen, Hecken etc. +9. Wird der Parcours freigegeben, obwohl ein Hindernis noch nicht + ordnungsgemäß wiederhergestellt ist, wird beim Beurteilen von + dem Zustand ausgegangen, den der Teilnehmer beim Anreiten + des Hindernisses vorfindet. +10. An jedem Einzelhindernis und an jedem Hindernisteil einer Kom- + bination wird je Versuch nur ein Hindernisfehler angerechnet. + § 332 Ungehorsam +11. Als Ungehorsam wird gewertet: + 1.1 Ausbrechen ist das Überreiten der verlängerten Grundlinie + des zu überwindenden Hindernisses. + B-100 2026 + 1.2 Verweigerung: Das Stehenbleiben des Pferdes vor einem zu + springenden Hindernis, ausgenommen das Pferd springt + das Hindernis sofort und ohne auch nur einen Schritt nach + rückwärts zu treten. Gleitet ein Pferd durch das Hindernis, + entscheidet die Richtergruppe bzw. der Richter unverzüg- + lich, ob Verweigerung oder Hindernisfehler vorliegt. Im Fall + von Verweigerung wird der Teilnehmer durch ein Glocken- + zeichen angehalten und auf Zerstörung des Hindernisses + im Zusammenhang mit Ungehorsam entschieden. + 1.3 Widersetzlichkeit: Das Pferd entzieht sich der Vorwärtsbe- + wegung oder den Hilfen des Reiters. Bei länger dauernder + Widersetzlichkeit liegt es in der Entscheidung der Richter- + gruppe bzw. dem Richter, ob ein- oder mehrmaliger Unge- + horsam angerechnet wird. In diesem Zusammenhang wird + auch auf § 207 Abs. 3 Z 11 verwiesen. + 1.4 Volte: Als solche wird jedes Kreuzen der eigenen Linie zwi- + schen zwei aufeinanderfolgenden Flaggenpaaren bezeich- + net. Nicht als Ungehorsam angerechnet werden Volten, die + auf der Parcoursskizze vorgeschrieben sind, oder einmali- + ge Volten nach Stehenbleiben, Ausbrechen oder Wider- + setzlichkeit. + 1.5 Das zweimalige Durchreiten der Startlinie nach dem Glo- + ckenzeichen ist als Volte zu werten. +12. Ungehorsam iSd Abs. 1 während angehaltener Zeitmessung + wird nicht als Fehler angerechnet. + § 333 Zeitmessung +13. Gemessen wird die Zeit, die der Teilnehmer benötigt, um den + Parcours zurückzulegen. Sie beginnt, wenn der Teilnehmer die + Startlinie passiert, und endet, wenn er die Ziellinie durchreitet. + Beide Linien müssen zu Pferd und in der richtigen Richtung + überquert werden. +14. Die Zeit für den Parcours wird in Sekunden angegeben. Bei Zeit- + messung mit der Hand darf das Ergebnis höchstens auf Zehntel, + bei Verwendung einer automatischen Zeitmessung höchstens + auf Hundertstel Sekunden genau angegeben werden. + 2026 B-101 +15. Eine automatische Zeitmessanlage, die am ganzen Platz einge- + setzt werden kann, ist für Turniere der Kat. A verpflichtend und + wird für Turniere der Kat. C empfohlen. +16. Es müssen drei Handstoppuhren vorhanden sein, die angehal- + ten und wieder gestartet werden können, ohne dass sie auf Null + springen. Bei Ausfall der automatischen Zeitmessanlage wäh- + rend des Bewerbes werden die bis dahin genommenen Zeiten + auf die nächste Zehntelsekunde aufgerundet. +17. Die Zeitmessung wird bei jedem durch die Richter veranlassten + Anhalten des Teilnehmers unterbrochen, insbesondere wenn ein + Hindernis im Zuge eines Ungehorsams zerstört wird. Die Freiga- + be des Parcours wird durch Glockenzeichen angezeigt. Die + Wiederaufnahme der Zeitmessung erfolgt auf Kommando des + Richters an der Glocke mit dem Absprung des Pferdes. + Während unterbrochener Zeitmessung darf sich der Teilnehmer + frei auf dem Prüfungsplatz bewegen, jedoch sind die Bestim- + mungen des § 325 anzuwenden. + § 334 Halten während des Parcours +18. Bleibt der Reiter stehen, um der Richtergruppe bzw. dem Rich- + ter mit Handzeichen zu signalisieren, dass ein zu springendes + Hindernis entweder unrichtig gebaut oder falsch wiederaufge- + baut ist (z.B. un rich tige Maße, unvorschriftsmäßig aufgestellte + Begrenzungsflaggen, usw.) oder eine sonstige Behinderung + besteht, ist die Zeitmessung sofort zu unterbrechen und das + angesprochene Hindernis zu kontrollieren. +19. Stellt sich heraus, dass die Maße stimmen bzw. das Hindernis + richtig wiederaufgebaut wurde, wird dem Teilnehmer ein Unge- + horsam angerechnet und zusätzlich 6 Sekunden zu seiner Zeit + hinzugerechnet. +20. Ist es hingegen erforderlich, das Hindernis oder Teile desselben + neu aufzustellen, werden keine Fehlerpunkte angerechnet. Die + Zeitmessung bleibt unterbrochen, bis der Teilnehmer den Par- + cours an der Stelle, wo er unterbrochen wurde, fortsetzt. + B-102 2026 + E: Stilgeländeritte + § 335 Ausschreibungen + Zulässig sind Stilgeländeritte der Klassen Welcome bis 105 cm. + § 336 Anforderungen + Anforderungen gemäß § 310.2.1 + § 337 Beurteilung +21. Beurteilt werden der leichte Sitz und die Einwirkung des Reiters, + insbesondere das rhythmische, flüssige Überwinden einer + Geländestrecke sowie der Gesamteindruck. +22. Die Richter bzw. der Richter drücken ihr Gesamturteil über die + Leistung jedes Reiters durch eine mündlich oder schriftlich zu + begründende Wertnote von 10 bis 0 (Zehntelpunkte sind mög- + lich) aus, abzüglich der Fehlerpunkte. +23. Die Wertnoten werden nach jedem Ritt bekannt gegeben, wo + dies möglich ist. Jedenfalls ist von der Meldestelle eine Ergeb- + nisliste zu erstellen, aus der die Wertnote jedes Reiters ersicht- + lich ist. +24. Als Ungehorsam sind Verweigerung, Ausbrechen und Volten vor + dem Hindernis zu werten. +25. Fehlerpunkte: + • 1. Sturz des Reiters oder Pferdes: Ausschluss. + • Ungehorsam des Pferdes + • – 1. Ungehorsam 0,5 Punkte. + • – 2. Ungehorsam 1,0 Punkte. + • – 2. Ungehorsam am selben Hindernis 2,0 Punkte. + • – 3. Ungehorsam gesamt Ausschluss. + 2026 B-103 + • Auslösen eines Sicherheitssystems an + einem Hindernis (z.B. MIM, PIN, oder + andere Sicherheitssysteme 0,5 Punkte. + • Überschreiten der erlaubten Zeit je + angefangene Sekunde 0,1 Punkte. + • Überschreiten der Höchstzeit Ausschluss. + § 338 Ergänzende Bestimmung + Die übrigen Bestimmungen der Teilprüfung Gelände sind sinnge- + mäß anzuwenden. + B-104 2026 + F: Geländeritt mit Stilwertung + § 339 Ausschreibungen + Zulässig sind Geländeritte mit Stilwertung der Klassen Welcome bis + 105 cm. + § 340 Anforderungen + Anforderungen gemäß § 310.2.1 + § 341 Beurteilung + Auf einer Teilstrecke von mindestens 500 m mit mindestens 3 Hin- + dernissen wird eine Wertnote gemäß § 337 vergeben. + § 342 Ergänzende Bestimmung + Die übrigen Bestimmungen der Teilprüfung Gelände sind sinnge- + mäß anzuwenden. Bei Strafpunktegleichheit in der Geländeprüfung + entscheidet die besser Stilnote über die Platzierung. + 2026 B-105 + G: Geländepferdeprüfungen + § 343 Ausschreibungen + Zulässig sind Geländepferdeprüfungen der Klassen 80 cm bis 105 cm + gemäß §§ 345. + § 344 Beurteilung +26. Beurteilt werden die Rittigkeit, die Springmanier und das Galop- + piervermögen des Pferdes. +27. Die Richter bzw. der Richter drücken ihr Gesamturteil über die + Leistung jedes Pferdes durch eine mündlich oder schriftlich zu + begründende Wertnote von 10 bis 0 (Zehntelpunkte sind mög- + lich) aus, abzüglich der Fehlerpunkte. +28. Fehlerpunkte gemäß § 337 Z 5 +29. Die Wertnoten werden nach jedem Ritt bekannt gegeben, wo + dies möglich ist. Jedenfalls ist von der Meldestelle eine Ergeb- + nisliste zu erstellen, aus der die Wertnote jedes Pferdes ersicht- + lich ist. + § 345 Anforderungen +30. Überwinden einer Geländestrecke (Höchstalter Pferde gestri- + chen) + Strecken- Sprünge max. Weite max. Tief- + Geländes trecke länge Tempo Anzahl Sprünge + Höhe höchster/ Graben- sprung Drop Hecke + fe) max. + in Metern m/Min min. – + max. in cm tiefster Punkt weite max. (Stu + in cm in cm in cm in cm Höhe + in cm + Geländepferde 80 0700 – 1000 350 07 – 10 080 080/130 090 090 060 090 + Geländepferde 90 1000 – 1500 400 10 – 12 090 100/140 130 100 080 110 + Geländepferde 100 1200 – 2000 450 12 – 16 95 – 100 110/160 160 – 200 115 – 125 100 – 120 115 – 120 + Geländepferde 105 1600 – 2500 480 16 – 20 105 120/180 240 140 140 125 + B-106 2026 +31. Eine Änderung der EZ durch die Richter bzw. den Richter ist nur + in Absprache mit dem Geländebauchef bis zur Parcoursbeendi- + gung des dritten Reiters, der ohne Sturz bzw. Ungehorsam ins + Ziel kommt, zulässig. Ein Herabsetzen der EZ ist nur insoweit + möglich, als die bereits gestarteten Reiter nicht mit zusätzlichen + Fehlerpunkten belastet werden. + § 346 Ergänzende Bestimmung + Die übrigen Bestimmungen der Teilprüfung Gelände sind sinnge- + mäß anzuwenden. + § 347 CCN-C-NEU + • CCN-C-NEU Turniere können mit CDN-C-NEU und CSN-C-NEU + Turnieren kombiniert sowie eine kombinierte Wertung ausge- + schrieben werden. Es können Geländeritte mit den Höhen Welco- + me, 75 cm, 80 cm, 90 cm und 100 cm sowie Geländepferdeprü- + fungen mit den Höhen 75 cm, 80 cm, 90 cm und 100 cm ausge- + schrieben werden. CCN-C-NEU Turniere dürfen ausschließlich für + die Dauer von einem (1) Tag ausgeschrieben werden. + • Für die Teilnahme an einem Turnier CCN-C-NEU ist die Mitglied- + schaft bei einem dem OEPS angeschlossenen Verein und der + Besitz eines Reiterpasses, ab der Klasse 90 cm der Besitz von + zumindest der Lizenz R1 erforderlich. Ein Pferd darf nicht öfter als + zweimal am Tag im Gelände starten. + • Die teilnehmenden Pferde müssen nicht beim OEPS registriert sein. + • Für jedes teilnehmende Pferd ist der zugehörige Pferdepass vor- + zulegen; ein entsprechender Impfschutz gemäß §§ 11 ÖTO ff. muss + vorhanden sein. + • Die Ergebnisse bei CCN-C-NEU Turnieren werden nicht in der + Ergebniserfassung des OEPS berücksichtigt. + • Die ausgeschriebenen Geländeritte/Geländepferdeprüfungen + sind bis zur Klasse 80 cm in 3 Abteilungen, ab der Klasse 90 cm + in zwei Abteilungen zu werten: + – Abt. ohne Lizenz + – Abt. R1-Reiter + – Abt. R2-Reiter und höher + 2026 B-107 + • Meldeschluss: direkt beim Veranstalter; der Veranstalter kann + einen gesonderten Meldeschluss in der Ausschreibung vorgeben. + Jedenfalls darf dieser nicht später als mit 19:00 Uhr des Vortages + angesetzt werden. + • Funktionäre: + – Mindestens ein (1) (Vielseitigkeits-)Richter + – Mindestens ein (1) Geländebauer mit zumindest der Qualifika- + tion G1 + – Medizinische Erstversorgung gemäß §§ 31 ff. ÖTO + – Pferdesporttierarzt + • Gebühren: + – Keine Kalendergebühr + – Kein Nenngeld + – Startgeld EUR 25,00 bis EUR 50,00 + – Es darf kein Preisgeld ausgeschrieben werden + – Kein Sporteuro + • Ausrüstung der Reiter gemäß ÖTO §§ 57 ff., 300ff. (es besteht + Sicherheitswestenpflicht!) + • Ausrüstung des Pferdes gemäß ÖTO §§ 58 ff., 300ff. + • Bei Turnieren der Kategorie C-NEU sind folgende Bewerbe zuläs- + sig: + – Geländeritte Welcome, 75 cm, 80 cm, 90 cm, 100 cm + – Stilgeländeritte Welcome, 75 cm, 80 cm, 90 cm, 100 cm + – Geländeritte mit Stilwertung Welcome, 75 cm, 80 cm, 90 cm, + 100 cm + – Geländepferdeprüfungen 75 cm, 80 cm, 90 cm, 100 cm + Geländebesichtigungen zu Pferd mit Wassereinritt erlaubt und + empfohlen! + • Anforderungen: + Höhe Länge Sprünge Tempo + 75 cm max. 1000 m max. 10 350 – 400 m/min + Die Anforderungen der Klassen Welcome, 80 cm, 90 cm sowie + 100 cm richten sich nach den Anforderungen gemäß §§ 310 ff.  + ÖTO. + B-108 2026 + Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Voltigierbewerben sind im Reglement „Voltigieren“ enthalten. +Dieses Reglement wir vom OEPS herausgegeben und gilt nach § 1 +als Bestandteil der ÖTO. + +Abschnitt B V: Westernreitprüfungen + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Westernreitbewerben sind im Reglement „Westernreiten“ ent- +halten. Dieses Reglement wird vom OEPS herausgegeben und gilt +nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. +2026 B-109 +Abschnitt B VI: Distanzreitprüfungen +§ 600 Ausschreibungen +Zulässig sind bei allen Turnieren Distanzritte mit einer Mindestlänge +von 15 km auf Bestzeit oder Idealzeit sowie Distanzreiterbewerbe +gem. § 801. +Bei CEN-C Turnieren können Idealzeitbewerbe bis 40 km und Best- +zeitbewerbe bis max. 80 km ohne Preisgeld ausgeschrieben wer- +den. +Staatsmeisterschaften und Mannschaftsmeisterschaften-BLMM +müssen zumindest in der Turnierkategorie B ausgeschrieben +werden. +§ 601 Austragungsplätze +1. Geländebeschaffenheit, Bodenverhältnisse und Höhenunter- +schiede sind in der Ausschreibung anzugeben. +2. Start, Ziel und Pflichttore sind mit einer roten Flagge rechts und +einer weißen Flagge links zu kennzeichnen. Der Zieleinlauf muss +lang und breit genug sein, um einen sicheren Zielsprint mehrerer +Pferde zu ermöglichen. +3. Streckenmarkierungen müssen so beschaffen sein, dass sie +sofort zu erkennen sind. Mindestens alle 10 km muss ein +Distanzschild gut sichtbar aufgestellt werden. +4. Geländeschwierigkeiten müssen mit einem Pflichttor markiert +sein. Je 5 km Strecke soll nicht mehr als eine Geländeschwie- +rigkeit enthalten sein. Jede Geländeschwierigkeit muss zu +umgehen sein, wobei die Alternative die Strecke um nicht mehr +als 500 m verlängern darf. +5. Distanzritte ab 20 km sind in mindestens zwei Phasen aus- +zuschreiben. +§ 602 Ausrüstung +Die Bestimmungen beziehen sich auf § 57 und § 58 der Allgemeinen +Bestimmungen: +B-110 2026 +1. Die Ausrüstung der Reiter ist beliebig, muss aber für Distanzritte +geeignet sein und darf dem Image des Distanzreitsportes nicht +schaden. Vorgeschrieben sind: +• Sicherheitsreithelm, der der europäischen Norm „EN 1384“ +1996 entspricht. +• Reithosen oder Reitleggins mit Stiefeln. +• Reithosen oder Reitleggins mit Chaps oder hohen Socken +und Stiefeletten oder Laufschuhen. +• Jodhpurs mit Stiefeletten oder Laufschuhen. +• Ein Hemd mit Kragen. +Aus Sicherheitsgründen sind bei der Verwendung von Lauf- +schuhen ohne Absatz geschlossene oder Sicherheitssteigbügel +zu verwenden. +Die Verwendung von Sporen und Gerten ist während der ganzen +Bewerbsdauer verboten. +2. Ausrüstung der Pferde: +• Alle Reithalfter beliebig, jedoch darf es die Atmung, die +Sicht oder das Gehör des Pferdes nicht behindern. Tren- +sen gemäß § 58 und deren Kombinationen. Im Zweifelsfall +gilt das derzeit gültige FEI Reglement. +Die maximale Länge des Hebels darf bei einer Trense/ +Kandare 8 cm nicht überschreiten. +• Erlaubt sind auch Zäumungen gemäß Reglement „Western- +reiten“ und alle gebisslosen Zäumungen, ausgenommen Kno- +ten- und Schnürlhalfter. +• Sattel gemäß § 58 Abs. 3, eventuell mit Vorder- und/oder Hin- +terzeug. +Erlaubt sind weiters: +• Gleitendes Ringmartingal. +• Bandagen, Streichkappen und/oder Springglocken. +• Bauchleder. +• Fliegenschutz an den Ohren, ohne Beeinträchtigung des Hör- +vermögens der Pferde. +• Hufschuhe. +3. Eine Ausrüstungskontrolle ist vor dem Start durch den Richter +durchzuführen. +2026 B-111 +§ 603 Beurteilung +Beurteilt wird die zur Bewältigung der Strecke benötigte Zeit; nicht +gerechnet wird die Zeit für Zwangspausen. +§ 604 Richtverfahren +1. Distanzritte auf Bestzeit: +1.1 Die bessere Gesamtzeit des Teilnehmers entscheidet über +die Platzierung. +1.2 Beim Massenstart entscheidet bei Zeitgleichheit die Rei- +henfolge, in der die Teilnehmer die Ziellinie passieren. +Steht kein Video oder Foto vom Zieleinlauf zur Verfügung, +entscheidet der anwesende Richter, gegebenenfalls nach +Rücksprache mit dem Zeitnehmer. +2. Distanzritte auf Idealzeit: +Gewertet wird in Leistungsklassen: +2.1 Leistungsklasse I: alle Teilnehmer, welche die Idealzeit +nicht überschritten haben. +2.2 Leistungsklasse II: alle Teilnehmer, welche die Idealzeit um +höchstens 10% überschritten haben. +2.3 Leistungsklasse III: alle Teilnehmer, welche die Idealzeit +um mehr als 10% überschritten haben, aber noch inner- +halb der Höchstzeit geblieben sind. +3. Die Idealzeit wird vom Veranstalter festgelegt, kann aber vor +Beginn des Bewerbes in Absprache mit dem Richter und dem +Tierarzt geändert werden. Die Höchstzeit ergibt sich aus der +Multiplikation der Idealzeit mit 1,5. +4. Bei allen Distanzturnieren ist ein Richter und ein Steward vorzu- +schreiben. Der amtierende Richter kann die Funktion des Tur- +nierbeauftragten übernehmen. Bei Distanzreitertreffen ist ein +Richter verpflichtend. Bei Landesmeisterschaften ist ein Richter +und ein Steward verpflichtend. Bei Staatsmeisterschaften, +Österreichischen Meisterschaften sowie Bundesländermann- +schaftsmeisterschaften sind mind. zwei Richter und ein Steward +verpflichtend. Der Steward kann durch einen Richterkandidaten +ersetzt werden. +B-112 2026 +§ 605 Durchführung +1. Jeder Distanzritt besteht aus einer Anzahl von Phasen, in denen +einzeln die Zeit genommen wird. Die Länge der Phasen wird +dem gewünschten Schwierigkeitsgrad entsprechend festgelegt. +2. Die Mindestlänge jeder Phase beträgt 10 km, die Höchstlänge +40 km. +3. Am Ende jeder Phase ist eine Zwangspause zur Veterinärkon- +trolle vorgeschrieben. Die Dauer der Zwangspausen muss min- +destens 1 Minute pro absolviertem Kilometer betragen, die +maximale Dauer einer einzelnen Zwangspause darf 60 Minuten +betragen. +4. Zur Kontrolle ist ein Richter, der in der Richterliste des OEPS mit +mindestens der Qualifikation DIST enthalten ist, oder ein inter- +nationaler Richter für Distanzreiten einzusetzen. +5. Unbeschadet der Bestimmungen des § 31 sind ab 20 Pferde +zwei offizielle Tierärzte und ab 40 Pferde 3 offizielle Tierä rzte zu +bestimmen (ausgenommen reine Idealzeit, hier genügt 1 Tier- +arzt). Mindestens ein Tierarzt davon muss gemäß des OEPS- +Verzeichnisses „Turniertierärzte“ die Qualifikation für die Sparte +E aufweisen. +6. Zulässig sind Massen- oder Gruppenstarts; bei Gruppenstart +wird die Startfolge vom Veranstalter festgelegt und zeitgerecht +bekanntgegeben. Der Massenstart wird empfohlen. +7. Vor dem Ritt ist eine Besprechung der Strecke mit allen Teilneh- +mern durchzuführen. Jedem Teilnehmer ist ein Plan des Kurses, +in dem alle Zwangspausen und Geländeschwierigkeiten einge- +zeichnet sind, auszuhändigen. GPS Karten sind zulässig. +8. Jedem Teilnehmer ist seine Startzeit bekannt zu geben. +9. Die Zeitnehmung erfolgt mit synchron laufenden Uhren und auf +ganze Sekunden genau. Die Zeit wird ab dem Startsignal +genommen, egal ob der Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt tat- +sächlich startet oder nicht. +10. In der Ausschreibung, ausgenommen bei Jugendbewerben, +kann ein Mindestgewicht inklusive Ausrüstung von 70 oder +75 kg gefordert werden, dieses Gewicht ist vor dem Start und +im Ziel zu protokollieren sowie stichprobenartig in den Zwangs- +pausen zu kontrollieren. +2026 B-113 +11. Jeder Reiter, der seinen Ritt in der Wertung beendet, ist zu plat- +zieren. +12. In der Ausschreibung kann eine Mindestgeschwindigkeit festge- +legt werden. Die Mindestgeschwindigkeit wird von den Richtern +in Absprache mit dem Veranstalter festgelegt, kann aber vor +Beginn des Bewerbes oder vor Beginn einer Phase in Abspra- +che mit dem Richter und dem Tierarzt geändert werden. Von +dieser Änderung sind alle Teilnehmer und deren Betreuer vor +Beginn der Phase zu informieren. +13. Distanzritte bis 50 km müssen auf Idealzeit ausgeschrieben +werden. +§ 606 Anforderungen +Distanzritte sind Prüfungen auf Schnelligkeit und Ausdauer des +Pferdes. Gleichzeitig soll das Tempogefühl des Reiters sowie das +Verhalten von Pferd und Reiter im Gelände und bei der Bewältigung +natürlicher Geländeschwierigkeiten geprüft werden. +§ 607 Ausschlüsse, Ordnungsmaßnahmen +1. Ausschlüsse sind Bewertungen für einen oder mehrere Fehler +oder Handlungen und bedeuten, dass der Reiter den laufenden +Bewerb nicht mehr fortsetzen darf. +2. Ausschlussgründe sind neben allen in den Allgemeinen Bestim- +mungen genannten Gründen: +2.1 Vornahme von Veränderungen an der Strecke oder an +Markierungen des Kurses. +2.2 Abkürzen oder Verlassen der Strecke, ausgenommen kor- +rigiertes Verreiten. +2.3 Überschreiten der Höchstzeit im Ziel. +2.4 Starten einer Phase vor dem Startsignal oder mehr als +15 Minuten danach. +2.5 Überqueren der Start- oder Ziellinie anders als zu Pferd. +B-114 2026 +2.6 Reiten oder Führen des Pferdes durch eine andere Person +als den Teilnehmer selbst, ausgenommen in den Zwangs- +pausen. +2.7 Absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmers. +2.8 Ein entsprechender Bescheid bei einer der Verfassungs- +prüfungen. +2.9 Verlust der Veterinärkarte. +2.10 Tierquälerei, z.B. exzessives Treiben eines erschöpften +Pferdes. +2.11 Fremde Hilfe: Darunter fällt jede Einmischung durch eine +andere Person mit der Absicht, die Aufgabe des Teilneh- +mers zu erleichtern bzw. ihm oder seinem Pferd in irgend- +einer Form zu helfen. +Insbesondere ist es verboten, +• einen Teilnehmer auf irgendeinem Teil der Strecke zu +begleiten; +• die Strecke zu befahren, außer an Stellen wo dies aus- +drücklich erlaubt ist; +• Veränderungen an der Strecke vorzunehmen. +Nicht als fremde Hilfe wird gewertet: +• Jede Hilfestellung bei Unfällen; +• Tränken und Waschen des Pferdes auf der Strecke; +• Unterstützung des Reiters sowie Pflege und Versorgung +des Pferdes während der Zwangspausen; +• Nach einem Sturz: Wiedereinfangen eines Pferdes, Un - +terstützung des Teilnehmers beim Ordnen des Sattel- +zeugs oder beim Wiederaufsitzen; +• Rückgabe verlorener Gegenstände. +3. Bei schweren oder wiederholten Verstößen, insbesondere in +den Fällen der Z 1, 7 und 9 kann neben der Verhängung von +Ordnungsmaßnahmen durch den Richter gem. § 2015 Abs. 2 +die Einleitung und die Durchführung eines Verfahrens durch den +Strafausschuss des OEPS erfolgen. +2026 B-115 +§ 608 Teilnahmeberechtigung +1. Bei Distanzritten mit einer Länge von bis zu 49 km sind nur min- +destens 4 jährige, bis zu 99 km nur mindestens 5 jährige, bis zu +119 km nur mindestens 6 jährige, bis zu 139 km nur mindestens +7 jährige und darüber hinaus nur mindestens 8 jährige Pferde +startberechtigt. Das Alter der Pferde ergibt sich aus § 53 Abs. 3. +2. Für die Teilnahme an Distanzritten ist der Besitz des Reiterpas- +ses oder des Western Riding Certificates, ab 50 km eine Start- +karte Allgemein, Startkarte Western oder die Reitlizenz erforder- +lich. +3. Begleitung auf Bewerben von Jugendlichen unter 16 Jahren: Es +ist nur eine Begleitperson erlaubt, die vor dem Start des Bewer- +bes bekanntzugeben ist. Bei Ausfall der Begleitperson scheidet +auch der Jugendliche aus dem Bewerb aus. +4. Bei E-Bewerben (sind nur bei Kurzstrecken 40 km möglich!) sind +auch Pferde die keine Turnierpferderegistrierung haben startbe- +rechtigt. +5. Reiter und Pferde müssen für die Teilnahme an nationalen +oder internationalen Distanzritten ab 100 km eine Novice- +Qualifikation laut dem jeweils geltenden FEI-Reglement +(§ 832 FEI Endurance Rules) absolviert haben. Für den +Nachweis der Absolvierung der Novice Qualifikation ist der +Reiter durch Vorlage von Ergebnislisten beim OEPS die +auch die einzelnen Phasenzeiten enthalten müssen selbst- +ständig verantwortlich. +6. Verpflichtende Ruhepausen für Pferde: Nach der Teilnahme +an einem Distanzritt oder Distanz-Reitertreffen gelten +Ruhepause-Zeiten analog dem gültigen FEI Reglement +§ 839. +7. Geschwindigkeitsbeschränkungen nach mehrfachen Aus- +fällen analog dem gültigen § 837 des jeweils geltenden FEI +Reglements. +B-116 2026 +§ 609 Verfassungsprüfungen +1. Die Gesundheit der Pferde ist durch strengste Kontrollen (Ver- +fassungsprüfungen – VP) zu überwachen, die von einem oder +mehreren der offiziellen Tierärzte vorgenommen werden. Ent- +scheidungen sind endgültig und unanfechtbar, müssen jedoch +begründet werden. +2. Alle Untersuchungen müssen in die Veterinärkarte des Pferdes +eingetragen werden. +3. Die VP umfasst die Überprüfung des Pferdes in folgender Hinsicht: +• Puls- und Atemwerte, Körpertemperatur. +• Untersuchung der Schleimhäute. +• Untersuchung der Muskulatur und des Rückens. +• Darmgeräusche. +• Dehydration. +• Gesamteindruck. +• Kondition. +• Verletzungen. +• Gangbild. +• Hufe und Beschlagzustand. +Pferde, die in einem oder mehreren der untersuchten Punkte +beanstandet werden, sind vom Bewerb auszuschließen. +4. Folgende Kontrollen sind durchzuführen: +4.1 Die Erstuntersuchung wird am Vortag oder bis spätestens +eine Stunde vor dem Start vorgenommen. +4.2 Die Verfassungsprüfungen in den Zwangspausen erfolgen +in der Form sogenannter „Veterinary Gates“: +• Die Zeit des Eintreffens beim Gate wird festgehalten +(arrival time). +• Beim Melden zur VP wird die Reitzeit des Teilnehmers +gestoppt (in Time), es beginnt die Zeit der Zwangspause +zu laufen. +2026 B-117 +• Für den Umfang der Untersuchung und ihre Konsequen- +zen (Ausschluss) gilt Abs. 3, ausgenommen beim Puls- +wert: liegt der Pulswert über dem festgesetzen Grenz- +wert, wird das Pferd zurückgestellt und kann EIN weite- +res Mal zur Kontrolle angemeldet werden. Der dadurch +entstandene Zeitverlust wird der Reitzeit hinzugerech- +net. Erreicht das Pferd innerhalb der festgesetzten Zeit +nach Eintreffen am Gate („Recovery-Time Vetgate“) +nicht den festgesetzten Pulswert, erfolgt der Aus- +schluss. +• Pferde, die Anzeichen von extremer Übermüdung, Hitz- +schlag, Kolik oder starker Dehydrierung zeigen bzw. +eine abnorm hohe Temperatur (über 40 °C) haben, sind +auszuschließen, auch wenn der Puls den Grenzwert +nicht übersteigt und die Atmung normal ist. +• Eine Gangunreinheit die von den Tierärzten bei der +Verfassungskontrolle festgestellt wird führt zum +Ausschluss. +• Wunden die eine Verschlechterung erwarten lassen, +führen zum Ausschluss. +4.3 Die Nachkontrolle muss innerhalb der festgesetzten Zeit +nach dem Zieleinlauf („Recovery Time Ziel“) durchgeführt +werden. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei den VP in +den Vet Gates. Jedoch darf der Pulswert bereits bei der +ersten Kontrolle nicht über dem festgesetzten Grenzwert +liegen. Ein Zurückstellen bzw. eine zweite Kontrolle sind +nicht zulässig. Bei dieser VP muss die weitere Reittauglich- +keit des Pferdes festgestellt werden. Kommen die untersu- +chenden Tierärzte nicht zu diesem Befund, ist das Pferd +auszuschließen. +4.4 Der Bewerb endet mit der Siegerehrung. Jede tierärztliche +Behandlung während des Bewerbes ohne ausdrückliche +Erlaubnis der amtierenden Veterinäre führt zum Ausschluss. +4.5 In Zweifelsfällen ist analog dem Reglement der FEI in der +jeweils geltenden Fassung vorzugehen. +4.6 Bei Aufgabe des Reiters ist das Pferd den Tierärzten +unmittelbar nochmals vorzustellen. +B-118 2026 +4.7 Eine weitere VP vor der Heimreise der Pferde (Transport- +freigabe) wird angeraten. +5. Grenzwerte Puls: Bei Idealzeitritten: Puls max. 64 innerhalb von +20 min im Vet Gate und 30 min bei der Nachkontrolle. Bei Best- +zeitritten Puls max. 64 innerhalb von 15 min im Vet Gate und +20 min bei der Nachkontrolle. +§ 610 Turnierkategorien / Durchführungsbestimmungen +CEN-C NEU +• CEN-C-NEU Turniere dürfen mit allen CEN Turnieren kombi- +niert ausgeschrieben werden. +• Bei CEN-C-NEU Turnieren können Idealzeitbewerbe bis 40 km +und Bestzeitbewerbe bis max. 80 km als Eintagesveranstal- +tung ohne Preisgeld ausgeschrieben werden. +• Bei CEN-C-NEU Turnieren dürfen keine Meisterschaften aus- +getragen werden. +• Teilnahmeberechtigung der Reiter siehe § 608. +• Die teilnehmenden Pferde bis 40 KM Streckenlänge müssen +nicht beim OEPS registriert sein. +• Für jedes teilnehmende Pferd ist der zugehörige Pferdepass +vorzulegen. Ein entsprechender Impfschutz gemäß § 11 ÖTO +ff. muss nachgewiesen sein. +• Meldeschluss direkt beim Veranstalter bis spätestens 19:00 +des Vortages. +• Die Vorkontrolle der Pferde muss bis spätestens eine Stunde +vor Start beendet sein. Eine Rittbesprechung mit allen Teil- +nehmern ist durchzuführen. +• Funktionäre lt. ÖTO § 604.4 +• Gebühren: +– Keine Kalendergebühr +– Kein Nenngeld +– Kein Sporteuro +– Startgeld im Ermessen des Veranstalters max. lt. ÖTO +Gebührenordnung +2026 B-119 +Abschnitt B VII: Fahrprüfungen + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Fahrbewerben sind im Reglement „Turnierordnung für Gespan- +ne“ enthalten. Dieses Reglement wird vom OEPS herausgegeben +und gilt nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. + +B-120 2026 +Abschnitt B VIII a: +Breitensportliche Wettbewerbe, +Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz, +Jugend-Vierkampf, Caprilli-Prüfungen, +Orientierungsreiten +§ 800 Breitensportliche Wettbewerbe +„Pferde-Sport & Spiel“ +1. Die Pferde-Sport & Spiel (PS & S)-Veranstaltungen gem. Abs. 3 +Z 1 bis 5 dienen einerseits der Ausbildung zum korrekten +Umgang mit dem Pferd/Pony im weitesten Sinne, andererseits +sollen sie den spielerischen Umgang mit dem Pferd/Pony in Ein- +zel- und insbesondere in Mannschaftswettbewerben fördern. +Die Pferde-Sport & Spiel-Veranstaltungen gem. Abs. 3 Z 6 die- +nen der Hinführung zu den Wettbewerben und Leistungsprüfun- +gen des Turniersports. +2. Die Richtlinien für die Ausschreibung und die Durchführung von +PS & S-Veranstaltungen sind im Reglement „Breitensportliche +Wettkämpfe – Pferde-Sport & Spiel“ enthalten. Dieses Regle- +ment wird vom OEPS, Referat Breitensport herausgegeben und +gilt gemäß § 1 als integrierter Bestandteil der ÖTO. +3. Folgende Bewerbe eignen sich zur Austragung im Rahmen von +PS & S-Veranstaltungen: +3.1 Bewerbe für Pferd und Reiter (z.B. Geschicklichkeitspar- +cours, Reiten mit Handpferd, Fahrschule vom Sattel aus, +Führzügelbewerb, Longenreiten, Mannschaftsbewerbe +wie Formationsreiten oder Seilrennen). +3.2 Voltigierbewerbe. +3.3 Bewerbe für Gespannfahrer (z.B. Geschicklichkeitspar- +cours, Rätselrallye). +3.4 Bewerbe im Umgang mit dem Pferd/Pony (z.B. Heraus- +bringen des Pferdes/Ponys, Zäumen und Satteln, Ans chir - +ren, Mustern, Verladen, Longieren). +2026 B-121 +3.5 Prüfungen und Abzeichen für Freizeitreiter und Freizeit- +pferde (Kleines Hufeisen, Großes Hufeisen, Großes +Wagenrad, Gelassenheitsprüfung – GHP) +3.6 Bewerbe aus dem Turniersport mit niedrigeren Anforde- +rungen (nur in Verbindung mit anderen PS & S-Bewerben: +z.B. Dressurreiten, Springreiten, Dressurfahren, Hindernis- +fahren). +§ 801 Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz +1. Zulässig sind bei Turnieren +• Dressurreiterbewerbe lizenzfrei (bei Turnieren der Kategorie B +und C). +• Springreiterbewerbe lizenzfrei (bei Turnieren der Kategorie B +und C). +• Standardspringprüfungen lizenzfrei nur bei Bewerben zu in +der ÖTO angeführten Meisterschaften zulässig. +• Vielseitigkeitsreiterbewerbe lizenzfrei (bei CCN-A, CCN-C, +CCN-NH-C). +• Fahrerbewerbe lizenzfrei für Ein- und Zweispänner (bei Tur- +nieren der Kategorien B und C). +• Distanzreiterprüfungen (bei Turnieren der Kategorie A, B und C). +2. Bei allen Reiterbewerben ist der Besitz des Österreichischen +Reiterpasses, des ÖJRA oder des ÖRAB, bei den Fahrerbewer- +ben der Besitz des ÖFAB Voraussetzung für die Teilnahme. +3. Jedes Pferd darf in einem Bewerb mit verschiedenen Reitern bis +zu dreimal an den Start gehen, ausgenommen bei Vielseitig- +keits- und Distanzreiterbewerben. +4. Inhaber einer Lizenz der jeweiligen Sparte im laufenden oder in +einem der vorangegangenem Jahre sind an Bewerben gem. +Abs. 1 nicht startberechtigt. +5. Die Bestimmungen über Austragungs- und Vorbereitungsplätze, +Ausrüstung, Richtverfahren und Durchführung der Bewerbe +ergeben sich aus den Besonderen Bestimmungen der betreffen- +den Sparten. +6. Die Anforderungen müssen entsprechen bei +• Dressurreiterbewerben der Klasse A +B-122 2026 +• Ponydressurreiterbewerbe der Klasse A (auch P-Aufgaben) +• Springbewerbe der Klasse E0, 60/70/80/90 und E, 95 cm +• Springreiterbewerben der Klasse E, 95 cm +• Vielseitigkeitsbewerben der Klasse E +• Fahrerbewerben: siehe Besondere Bestimmungen für Fahren +(§ 700 ff, Anhang 12). +• Distanzreiterbewerbe: Ritte auf Idealzeit mit einer Länge von +15 bis 50 km. Ritte bis zu 20 km können in einer Phase durch- +geführt werden. Die Festlegung einer Maximalgeschwindig- +keit wird angeraten. +7. Beurteilung: +• Dressurreiterbewerbe gemäß § 103 Abs. 5 (Dressurreiterprü- +fungen). +• Springbewerbe E0, 80/90/95 cm, gemäß § 204 Abs. 2 A1 +• Springreiterbewerbe gemäß § 203 Abs. 2 (Stilspringprüfungen). +• Vielseitigkeitsreiterbewerbe gemäß den §§ 308, 311 und 323. +• Fahrerbewerbe gemäß den Besonderen Bestimmungen für +Fahren. +• Distanzreiterbewerbe gem. § 603 iVm § 604 Abs. 2. +§ 802 Reitervierkampf +1. Allgemeine Bestimmungen +1.1 Teilnahmeberechtigt sind Reiter ab 8 Jahren in den Klas- +sen Nachwuchs, Jugend, Junioren, Allgemeine Klasse und +Masters. Ein Start in einer höheren Klasse (ausgenommen +Masters) ist möglich. Das Starten in der Allgemeinen Klas- +se ist für jedes Alter zulässig. Der Reiter muss mindestens +den Reiterpaß besitzen und einem dem OEPS angeschlos- +senem Verein angehören. Die teilnehmenden Pferde müs- +sen im Pferderegister des OEPS registriert sein. +1.2 Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus vier Teil- +nehmern. Das schlechteste Resultat in jeder Disziplin +wird gestrichen. Bei drei Teilnehmern gibt es kein +Streichresultat. +2026 B-123 +Die BLMM wird in der Klasse Junioren ausgetragen. +Aber auch in allen anderen Klassen gibt es eine Mann- +schaftswertung. Sollte ein oder mehrere Teilnehmer +bei den BLMM keine Mannschaft aus einem Bundes- +land haben, ist möglich, Mixedmannschaften zu bilden. +2. Einteilung und Anforderungen +2.1 Der Reitervierkampf umfasst eine Dressur- und Stilspring- +prüfung, sowie einen Lauf- und einen Schwimmbewerb. +Die Anforderungen sind dem Alter entsprechend zu +wählen, siehe die untenstehende Aufteilung. +2.2 Der Pony- und Haflingerausgleich im Springen beträgt +10 cm + +Klasse Nachwuchs Jugend Junioren Allg. Klasse Masters + + Alter 8 – 12 13 – 16 17 – 20 21 – 40 ab 41 + +Dressur RVK1 RVK2 RVK3 A6 A5 + +Springen 70 cm 80 cm 85 cm 90 cm 90 cm + +Laufen 1500 m 3000 m 3000 m 3000 m 1500 m +Schwimmen 25 m 50 m 50 m 50 m 50 m +3. Bewertung +3.1 Dressur- und Springprüfung: die Wertnoten werden mit +250 mulitpliziert +3.2 Laufen 1500 m: Es können maximal 1000 Punkte bei einer +Zeit von 5,30 (männlich) und 6,30 (weiblich) und darunter +erreicht werden. Für jede angefangene Sekunde werden 2 +Punkte abgezogen, bis keine Punkte mehr übrig sind. +3.3 Laufen 3000 m: Es können maximal 1000 Punkte bei einer +Zeit von 12,30 (männlich Jugend, weiblich Junioren, weib- +lich allg. Klasse) und 13,30 (weiblich Jugend) und 11,30 +(männlich Junioren, männlich Allg. Klasse) und darunter +erreicht werden. +Für jede angefangene Sekunde werden 2 Punkte abgezo- +gen, bis keine Punkte mehr übrig sind. +B-124 2026 +3.4 Schwimmen 25m: Es können maximal 1000 Punkte bei +einer Zeit von 18 Sekunden (männlich) und 20 Sekunden +(weiblich) und darunter erreicht werden. Für jede angefan- +gene Zehntelsekunde werden 3 Punkte abgezogen, bis +keine Punkte mehr übrig sind. +3.5 Schwimmen 50 m: Es können maximal 1000 Punkte bei +einer Zeit von 34 Sekunden (männlich Jugend, weiblich +Junioren und weiblich allg. Klasse) bzw. 36 Sekunden +(weiblich Jugend) bzw. 32 Sekunden (männlich Junioren, +männlich allg. Klasse) und 38 Sekunden (Männlich Mas- +ters) bzw. 42 Sekunden (weiblich Masters) und darunter +erreicht werden. Für jede angefangene Zehntelsekunde +werden 3 Punkte abgezogen, bis keine Punkte mehr übrig +sind. +3.6 Altersausgleich Einzel +Junioren Jugend Nachwuchs Punkte +20 Jahre 16 Jahre 12 Jahre 0 +19 Jahre 15 Jahre 11 Jahre 25 +18 Jahre 14 Jahre 10 Jahre 50 +17 Jahre 13 Jahre 9 Jahre 100 +– – 8 Jahre 150 +3.7 Altersausgleich einmalig Mannschaft +Die Altersausgleichspunkte aller Mannschaftsteilnehmer +werden zusammengezählt und durch die Anzahl der +Mannschaftsteilnehmer (3 oder 4) dividiert und mit 3 muli- +pliziert. +4. Horse Iron Man +Im Rahmen eines Vierkampfturniers kann auch ein Mann- +schafts-Bewerb – bei dem 3 – 4 Sportler eine Mannschaft bilden +– durchgeführt werden. +Diese teilen sich die Aufgaben. Maximal ein Sportler einer +Mannschaft darf in zwei Disziplinen an den Start gehen. Teilneh- +mer der Reitbewerbe müssen mindestens den Reiterpass besit- +2026 B-125 +zen und einem dem OEPS angeschlossenem Verein anhören. +Läufer und Schwimmer brauchen keine Vereinszugehörigkeit. +Es gibt eine österreichische Meisterschaft im HIM. +Dressuraufgabe A4 (Lizenzreiter) oder LF1 (ohne Lizenz) +oder die Dressurnote aus dem Reitervierkampf – Stilspring- +prüfung 85 cm oder die Stilnote aus dem Reitervierkampf- +Schwimmen 50 m (Frauen 36 Sek, Männer 34 Sek) und Lau- +fen 1500 m (Frauen 6.30, Männer 5.30). +§ 803 Caprilli-Prüfungen +1. Caprilli-Prüfungen sind zulässig bei Turnieren der Kategorie B +und C, unabhängig von der Sparte. +2. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Reiterlizenz +oder einer Startkarte oder des Österreichischen Reiterpasses +gemäß der Ausschreibung. Die Bewerbe sind mindestens zu +teilen in 1. Abteilung lizenzfrei, 2. Abteilung RD1, R1 und höher. +3. Die Bestimmungen über Austragungs- und Vorbereitungsplätze +ergeben sich aus den Besonderen Bestimmungen des +Abschnittes B I. Der Richter ist bei B oder E zu platzieren. +4. Die Anforderungen sind gemäß den Aufgaben „Caprilli-Prüfun- +gen“ im Heft „Aufgaben für Dressurprüfungen“. +Die Aufgaben sind nach Anforderungen gestuft : +C Einsteiger 1, C Einsteiger 2 (Springen aus dem Trab) Vier- +eck 20 x 40 +C 1, C 2, Viereck 20 x 40 +C 3, Viereck 20 x 60 +5. Die Bewertung erfolgt mit einer Wertnote zwischen 0 und 10 +(Zehntelnoten zulässig), abzüglich der im § 204/4.2 festgelegten +Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler, ohne Zeitwertung. +Bezüglich Ausschluss kommen § 107/3 und § 207/3.1 – 3.11, +bezüglich Disqualifikation und Ordnungsmaßnahmen +§ 107/4 und § 207/8 zur Anwendung. Es sind ein oder zwei +Richter einzusetzen, die mindesten die Qualifikation „SL oder +DL“ haben. +6. Ausrüstung für Reiter: gem. § 202 Abs. 1, +Ausrüstung für Pferde: gem. § 202 Abs. 2 Z 1 (Klasse A). +B-126 2026 +§ 804 Wettbewerbe im Orientierungsreiten +und Orientierungsfahren +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung von +Wettbewerben im Orientierungsreiten und Orientierungsfahren sind +im FITE Regelbuch enthalten. Dieses Reglement ist ein integrierter +Bestandteil der ÖTO. +2026 B-127 +Abschnitt B VIII b +§ 850 Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen +1. Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen sind eintägige (Ausnahme +Islandpferde, Mounted Games und Working Equitation, hier sind +zweitägige Veranstaltungen möglich) Veranstaltungen, die für +Mitglieder des veranstaltenden Vereines und geladene Gäste +offen sind. Für die Teilnehmer ist eine Mitgliedschaft gemäß § 13 +Abs. 1 erforderlich, ausgenommen bei PS&S-Bewerben gemäß +P2.2.1 Richtlinien PS&S. Springreitertreffen im Rahmen eines +CSN sind nur auf einem zusätzlichen Austragungsplatz zulässig. +2. Treffen sind genehmigungspflichtig, Genehmigung und Aufsicht +der Treffen fällt in die Kompetenz der Landesfachverbände. +3. Die Anlagen sollen durch den zuständigen LFV begutachtet wer- +den. +4. Die Termine der Treffen werden in den Turnierkalender nicht auf- +genommen, die Ausschreibungen nicht veröffentlicht. +5. Diese Veranstaltungen sind unter der Aufsicht eines Richters +durchzuführen. Bei Springbewerben ist ein Parcoursbauer (auch +mit ruhender Funktion oder mit der Qualifikation Parcoursbau- +assistent) einzusetzen. Ein Richter, der auch Parcoursbauer ist, +darf beide Funktionen in Personalunion ausüben. +6. Von den LFV können ergänzende Durchführungsbestimmungen +über die Abhaltung von Treffen erlassen werden. Diese müssen +inhaltlich und sinngemäß den Bestimmungen der ÖTO entspre- +chen. +7. An den auf Treffen durchgeführten Bewerben besteht für Reiter +keine Lizenzpflicht, jedoch müssen Teilnehmer an Reitbewerben +im Besitz eines Reiterpasses oder bei Westernbewerben im +Besitz eines WRC oder bei Islandpferdebewerben im Besitz des +Islandpferdereitzertifikats sein. Reiter mit höheren Lizenzen als +R 1, RD 1 sind an Reitertreffen nicht teilnahmeberechtigt, aus- +genommen Mitglieder des veranstaltenden Vereins und Reiter +gem. Abs. 8. +B-128 2026 +8. Reiter mit höherer Lizenz als R 1/RD 1, die nicht dem veranstal- +tenden Verein angehören, dürfen mit max. 5 jährigen Pferden +(§ 53 Abs. 3) starten, allerdings ohne Wertung. +9. Auf Fahrertreffen können die Prüfungen A und C gemäß § 700 ff +durchgeführten werden. Die Anforderungen dürfen maximal der +Klasse L entsprechen. Es besteht für Fahrer keine Lizenzpflicht, +jedoch müssen die Teilnehmer im Besitz des Österr. Fahrerab- +zeichens in Bronze oder im Besitz des Österr. Jugendfahrerab- +zeichen in Bronze bei Jugendfahrbewerben sein. Fahrer mit +höherer Lizenz als F 1 werden in einer separaten Abteilung +gewertet. Im Hindernisfahren sind max. 15 Hindernisse ohne +Kombinationen für lizenzfreie Fahrer/Startkarte Fahren und max. +20 Hindernisse für F 1/F 2 Fahrer erlaubt. +10. An Treffen dürfen maximal 60 Pferde teilnehmen, für die der +Pferdepass vorzuweisen ist. Die Bestimmungen des § 31 betref- +fend Arzt, Tierarzt, Schmied und Ambulanz sind einzuhalten. +11. Die Anforderungen dürfen maximal der Klasse A entsprechen, +Ausnahme: Working Equitation, hier dürfen die Anforderungen +max. der Klasse L entsprechen. Islandpferde: Es dürfen alle +Sportklassen (A, B, C) ausgeschrieben werden. +12. Geldpreise bzw. Sachpreise mit Angabe des Wertes sind nicht +gestattet. +13. Über jedes Treffen ist vom eingesetzten Richter ein schriftlicher +Kurzbericht, ähnlich dem Turnierbericht gem. § 45 Abs. 6, aus- +zufertigen und binnen zwei Wochen nach Beendigung der Ver- +anstaltung dem zuständigen LFV zu übermitteln. +2026 B-129 +Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen +§ 900 Ausschreibungen +1. Ponybewerbe können bei allen Turnieren durchgeführt werden. +2. Als Pony gelten Pferde die bei einer Messung auf ebenem Boden +ein Stockmaß von 148 cm ohne Eisen bzw. 149 cm mit Eisen nicht +überschreiten. Pferde mit höherem Stockmaß zählen nicht als Pony +und sind an Prüfungen dieses Abschnitts nicht teilnahmeberechtigt. +Bei der Feststellung des Stockmaßes am Turnier ist eine Toleranz +von 2 cm zulässig, d.h. bei Pferden ohne Eisen 150 cm (148,9 cm +– ab 1. 1. 2023), bei Pferden mit Eisen 151 cm (149,9 cm – ab 1. +1. 2023). Im Zweifelsfall entscheidet die Richtergruppe. +Ponys mit einem Stockmaß bis zu 135 cm (lt. Eintragung im Pfer- +depass) gelten als Pony Kat. B. Bei der Feststellung des Stockma- +ßes am Turnier ist eine Toleranz bei Pferden ohne Eisen von 137 cm +(135,9 cm – ab 1. 1. 2023), bei Pferden mit Eisen von 138 cm +(136,9 cm – ab 1. 1. 2023). Im Zweifelsfall entscheidet die Richter- +gruppe. Die Reiter von Kat. B-Ponys können bei allen Ponybewer- +ben der Kl. E0 (70 und 80 cm), E (70 und 80 cm) und A (85 und 90 +cm) einen Höhenausgleich von 10 cm beantragen. Der Höhenaus- +gleich gilt nicht für Vielseitigkeitsbewerbe. Der Ponyreiter muss den +Höhenausgleich beim Nennen in der Meldestelle bekannt geben. +3. Ponybewerbe sind getrennt nach dem Alter der Teilnehmer aus- +zuschreiben, oder die Teilnehmer der allgemeinen Klasse in einer +eigenen Abteilung auf jenen Platz zu reihen, den sie in einer +gemeinsamen Wertung erreicht hätten und bekommen eine ent- +sprechende Platzierungsschleife. +3.1 Pony – Jugend: +Personen, die mit Stichtag 31. 12. des laufenden Kalen- +derjahres acht, aber noch nicht 17 Jahre alt werden. +3.2 Pony – Allgemeine Klasse: +Personen, die mit Stichtag 31. 12. des laufenden Kalen- +derjahres 17 Jahre alt werden oder älter sind. +4. Nachmessen der Ponies: +Grundsätzlich gilt das im Pferdepass eingetragene Stockmaß. +Bei Ponys bis zum 8. Lebensjahr darf die Eintragung nicht älter +als 2 Jahre sein. +B-130 2026 +Bei einem offiziellen Einspruch oder durch Richterentscheid, +kann jedes Pony vom Turnierbeauftragen und dem Turniertier- +arzt nachgemessen werden. +Die Toleranzgrenze beträgt 2 cm. Ist das Stockmaß des Ponies +innerhalb der Toleranzgrenze, verfällt die Einspruchskaution. Beim +Überschreiten der Toleranzgrenze wird das Stockmaß vom Tier- +arzt im Pferdepass korrigiert und dieser an den OEPS eingesandt. +Die P-Kopfnummer wird eingezogen, und eine neue Kopfnummer +erstellt. Kosten gemäß Gebührenordnung. Bei Österr. Meister- +schaften sind alle Ponys vor dem 1. Teilbewerb nachzumessen. +5. In Ponybewerben sind alle Kleinpferde gem. Z2 startberechtigt, es +sei denn, die Ausschreibung oder die Durchführungsbestimmungen +von allenfalls in diesen Bewerben ausgetragenen Meisterschaften +sehen eine Einschränkung auf Pferde mit P-Nummern vor. +§ 901 Pony-Dressurprüfungen +1. Zulässig sind folgende im Heft „Aufgaben für Dressurprüfun- +gen“ enthaltenen Aufgaben: +• Aufgaben für Ponys und Haflingermannschaftsaufgaben +• Dressuraufgaben der FEI für Ponys +• Dressurprüfungen der Klassen A, L und LM. +2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts B I. Hin- +sichtlich der Ausrüstung der Reiter wird festgelegt, dass die +Länge von Sporen 3,5 cm nicht überschreiten dürfen. Die Länge +der Sporen wird vom Stiefel bis zum Sporenende gemessen. +Bei Verwendung von Sporen müssen sie stumpf sein. Die +Sporen dürfen nicht nach oben gebogen sein. Sporenräd- +chen sind nicht erlaubt. Bei der Ausrüstung der Pferde ist +die Verwendung eines Schweifriemens erlaubt. + +1. Baucher-Trense gem. § 58/2.9 ist erlaubt. +2. Gertenlänge max. 100 cm inkl. Schlag. + § 902 Pony-Springprüfungen +3. Zulässig sind Springprüfungen der Klassen E (70/80 cm) bis S\*\*\* + (135 cm). Siehe Tabelle. + 2026 B-131 + B-132 2026 + Stil Stil Stil + Sprünge, Höhe min. 70 70 85 90 95 100 105 110 115 120 125 130 135 + max. 80 80 90 + Sprünge min. 8 8 8 8 10 10 10 10 10 10 10 10 10 + max. 10 10 12 12 14 14 15 16 16 16 16 16 16 + Kombinationen, min. 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 + 2-fach max. 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 + Kombinationen, min. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 + 3-fach max. 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 + Kombinationen, – – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – + Abstand ca. 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 + von Sprung – – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – + zu Sprung 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 + Sprünge, Weite min. 70 70 85 85 95 100 105 110 115 115 120 120 120 + max. 90 90 100 100 115 120 130 135 135 135 140 140 145 + Wassergraben, max. – – 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 + Weite + Tempo (m/min) min. 300 300 300 300 325 350 350 350 350 350 350 350 350 + max. 325 325 325 325 350 350 350 350 350 350 350 350 350 + • Bei Ponyspringprüfungen bis 90 cm sind ausschließlich Stil- + bzw. Einlaufspringprüfungen zulässig. + • Pony Standardspringprüfungen der Klasse A (90 cm) sind nur + bei Bewerben zu in der ÖTO angeführten Meisterschaften + zulässig. +4. Anforderungen: Anzahl und Abmessungen der Hindernisse für + die einzelnen Klassen (alle Abmessungen in cm). + Die Entfernung der Sprünge von Kombinationen soll der Größe + der Pferde angepasst sein. + Als vorgeschriebenes Tempo kommen 300, 325 oder 350 m/min + zur Anwendung. + Pro Turnier darf maximal eine Springprüfung als „Großer Preis“, + „Grand Prix“, o.ä. bezeichnet werden und hat den Anforderun- + gen der Klassen LM (105 cm) oder M (110, 115 oder 120 cm) zu + entsprechen. +5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts B II. Hin- + sichtlich der Ausrüstung der Reiter wird festgelegt, dass die + Länge von Sporen 4,0 cm nicht überschreiten darf. Bei Verwen- + dung von Sporen müssen sie stumpf sein. Die Sporen dürfen + nicht nach oben gebogen sein. Sporenrädchen müssen glatt + und beweglich sein, Mindestdicke der Scheibe/Sporenrädchen + 3 mm. Bei der Ausrüstung der Pferde ist die Verwendung eines + Schweifriemens erlaubt. + § 903 Pony-Vielseitigkeitsprüfungen + Die Bestimmungen ergeben sich aus den Bestimmungen des + Abschnittes B III, §§ 300 ff.  + § 905 Pony-Fahrbewerbe + Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung + von Fahrbewerben für Ponys sind im Reglement „Turnierordnung für + Gespanne“ enthalten. Dieses Reglement wird vom OEPS herausge- + geben und gilt gem. § 1 Abs. 3 als integrierter Bestandteil der ÖTO. + 2026 B-133 + Abschnitt B X: Prüfungen für Islandpferde + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Bewerben für Islandpferde sind in der Islandpferde Prüfungs- +ordnung (FIPO) und den nationalen Durchführungsbestimmungen +(NDB) enthalten, herausgegeben von der Internationalen Föderation +der Islandpferde – Vereine (FEIF) und dem OEPS. Die Islandpferde +Prüfungsordnung gilt als Bestandteil der ÖTO in der jeweils gültigen +Fassung. +B-134 2026 +Abschnitt B XI: Basisprüfungen +§ 1100 Ausschreibungen +Zulässig sind: +1. Auf allen Turnieren: +• Reitpferdeprüfungen, +• Eignungsprüfungen für Reitpferde, +• Fahrpferdeprüfungen (Ein-, Zwei-, oder Vierspänner), +• Zuchtstutenprüfungen, +• Zuchtprüfungen zur Bewertung von Zuchttieren. +2. Nur auf Turnieren der Kategorie A: +• Jagdpferdeprüfungen der Klassen M oder S. +§ 1101 Teilnahmeberechtigung und Durchführung +1. Prüfungen dieses Abschnitts können auf Österreichische Pferde +mit einem Zuchtpferdepass, der von einer von einer Landwirt- +schaftskammer anerkannten Zuchtorganisation ausgestellt sein +muss, begrenzt werden. Die Pferde müssen nicht im Pferde - +register des OEPS eingetragen zu sein. +2. Basisprüfungen können auch von anerkannten Zuchtverbänden +durchgeführt werden. Bei solchen Prüfungen dürfen Funktionä- +re des OEPS mitwirken und alle dem OEPS angeschlossenen +Mitglieder teilnehmen. +3. Die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen und Durch- +führung der in diesem Abschnitt behandelten Bewerbe gelten +für Warmblutpferde. Für andere Pferderassen können die Bedin- +gungen vom jeweiligen Zuchtverband angepasst werden. +2026 B-135 +§ 1102 Reitpferdeprüfungen +1. Teilnahmeberechtigt sind 3 – 5 jährige Pferde. +2. Die Pferde werden unter dem Reiter und an der Hand nach Wei- +sung der Richter in Gruppen von bis zu 5 Pferden vorgeführt. +3. Beurteilt werden ohne Berücksichtigung des Ausbildungsstan- +des die natürlichen Bewegungen des Pferdes in den drei Grund- +gangarten, sein Gebäude und sein Gesamteindruck als Reit- +pferd einschließlich des Temperaments. Die Bewertung erfolgt +nach der im Heft „Aufgaben für Dressurprüfungen“ enthaltenen +Richterkarte für Reitpferdeprüfungen. +4. Ausrüstung gem. § 102 Kl. A. +§ 1103 Eignungsprüfungen für Reitpferde +1. Teilnahmeberechtigt sind 4 – 6 jährige Pferde. +2. Höchstens einmal pro Jahr dürfen Materialprüfungen auf Lan- +des- bzw. Bundesebene als „Eignungschampionat“ bezeichnet +werden. +3. Die Pferde werden unter dem Reiter gemäß den Anforderungen +des Heftes „Aufgaben für Dressurprüfungen“ einzeln, zu zweit +oder in der Abteilung mit bis zu vier Pferden vorgeführt. Unmittel- +bar anschließend erfolgt das Springen von mindestens vier ver- +schiedenen Hindernissen mit mindestens einem Handwechsel. +4. Beurteilt werden die Rittigkeit einschließlich des Temperaments +und das Springen. Maßgebend dabei ist die Eignung als Reit- +pferd zum sofortigen Gebrauch. Die Bewertung der Rittigkeit, +des Temperaments und des Springens erfolgt mit einer Gesamt- +note gem. § 51 Abs. 5 mit einer Dezimale. Von dieser Note wer- +den abgezogen: +• 1. Ungehorsam gem. § 214: 0,5 Punkte +• 2. Ungehorsam gem. § 214: 1 Punkt. +Der dritte Ungehorsam gem. § 214 sowie ein Sturz gem. § 207 +Abs. 3 Z 2 führen zum Ausschluss. +B-136 2026 +§ 1104 Zuchstutenprüfungen +1. Die Stuten werden unter dem Reiter und an der Hand nach Wei- +sung der Richter in Gruppen von bis zu 5 Pferden vorgeführt. +Sie können von einem Richter bzw. einem Fremdreiter auch +unter dem Sattel geprüft werden. +Das Springen erfolgt über vier bis sechs verschiedene Hinder- +nisse mit mindestens einem Handwechsel. Dabei beträgt die +maximale Höhe 90 cm, die maximale Weite 250 cm. +2. Beurteilt werden die Rittigkeit einschließlich des Temperaments, +das Springen und das Material im Verhältnis 2 : 1 : 1. Maßge- +bend dabei ist die Eignung als Stute im Hinblick auf die Verbes- +serung der Population. +3. Die Zuchtprüfungen zur Bewertung von Zuchttieren erfolgen +gemäß dem Reglement der zuständigen Zuchtorganisation. +2026 B-137 +Abschnitt B XII: Kombinierte Prüfungen, +Erfolgreichster Reiter +§ 1200 Kombinierte Prüfungen +1. Kombinierte Prüfungen setzen sich aus mindestens zwei Einzel- +wertungen mit eigener Ausschreibung zusammen, die in einer +Wertung zusammengefasst werden. +2. Als Einzelprüfungen sind sämtliche Prüfungen der Abschnitte +B I (Dressur), B II (Springen), B III (Vielseitigkeit), B IV (Voltigieren) +B V (Westernreiten), B VI (Distanzreiten), B VII (Fahren), B IX +(Ponybewerbe) und B X (Bewerbe für Islandpferde) zulässig. +3. Die Einzelheiten der Ausschreibung bleiben im Rahmen der +Bestimmungen für die Einzelprüfungen dem Veranstalter über- +lassen. Die Ausschreibung hat genaue Details hinsichtlich der +Teilnahmeberechtigung, des Ablaufs und des Auswertungsmo- +dus festzulegen. +§ 1201 Erfolgreichster Reiter +1. Der Veranstalter eines Turniers kann die Ermittlung eines erfolg- +reichsten Reiters ausschreiben. Dabei ist anzugeben, welche +Bewerbe zur Wertung herangezogen werden. +2. Falls in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wurde, ist +zur Bewertung die im § 1202 angeführte Punktetabelle heranzu- +ziehen. +§ 1202 Beurteilung +Zur Ermittlung des Siegers einer kombinierten Prüfung oder einer +Wertung zum „Erfolgreichsten Reiter“ kann eine der folgenden +Methoden verwendet werden: +B-138 2026 +1. Wertnoten: Alle in den Einzelbewerben erzielten Leistungen wer- +den in Wertnoten von 0 bis 10 (auf eine Dezimale gerundet) +umgerechnet. Die Platzierung ergibt sich aus der Summe der +Resultate. +2. Platzziffern: Allen in den Einzelbewerben erzielten Leistungen +werden auf Grund der Platzierung Platzziffern zugeordnet (1. +Platz: 0, 2. Platz: 2, 3. Platz: 3 usw.). Die Platzierung ergibt sich +aus der Summe der Platzziffern. Bei der Ermittlung der Platzzif- +fern müssen Teilnehmer, die an der kombinierten Wertung nicht +teilnehmen, unberücksichtigt bleiben. +3. Punkte: Allen in den Einzelbewerben erzielten Leistungen wer- +den gemäß der nachstehenden oder einer in der Ausschreibung +festgelegten Tabelle Punkte zugeordnet. Die Platzierung ergibt +sich aus der Summe der Punkte. Bei der Ermittlung der Punkte +müssen Teilnehmer, die an der kombinierten Wertung nicht teil- +nehmen, unberücksichtigt bleiben. +Die Punkte der Tabelle sind je nach Sparte mit folgenden Koef- +fizienten zu multiplizieren: +• Fahren, ein- und zweispännig: 2,0 +• Vielseitigkeit: 4,0 +• Fahren, vierspännig: 4,0 +• Alle übrigen Sparten: 1,0. +4. In jedem Fall kann die Ausschreibung Streichresultate oder eine +maximale Anzahl von Wertungen vorsehen. +2026 B-139 +Dressur A L LM M S GP +Springen A L LM M S*/S **S*** +105/110 cm 115/120 cm 125/130 cm 135 cm 140/145 cm 150/160 cm +Geländeritt A L +Fahren ohne VS L S +VS inkl. Fahren A L M S +Große VS L M S +Platz Punkte +01 10,0 15,0 20,0 35,0 55,0 65,0 +02 08,5 13,0 17,0 30,0 47,0 55,0 +03 07,0 11,0 14,5 25,5 40,0 47,0 +04 06,0 09,5 12,5 21,5 34,0 40,0 +05 05,0 08,0 10,5 18,0 29,0 34,0 +06 04,5 07,0 09,5 16,0 26,0 30,5 +07 04,0 06,0 08,5 14,0 23,5 27,5 +08 03,5 05,0 07,5 12,5 21,0 25,0 +09 03,0 04,5 06,5 11,0 19,0 22,5 +10 02,5 04,0 06,0 10,0 17,0 20,0 +11 02,0 03,5 05,5 09,0 15,0 18,0 +12 01,5 03,0 05,0 08,0 13,5 16,0 +13 01,0 02,5 04,5 07,0 12,0 14,0 +14 00,5 02,0 04,0 06,0 11,0 12,5 +15 00,0 01,5 03,5 05,5 10,0 11,0 +16 01,0 03,0 05,0 09,0 10,0 +17 00,5 02,5 04,5 08,0 09,0 +18 00,0 02,0 04,0 07,0 08,0 +19 01,5 03,5 06,0 07,0 +20 01,0 03,0 05,5 06,0 +21 00,5 02,5 05,0 05,5 +22 00,0 02,0 04,5 05,0 +23 01,5 04,0 04,5 +24 01,0 03,5 04,0 +25 00,5 03,0 03,5 +26 00,0 02,5 03,0 +27 02,0 02,5 +28 01,5 02,0 +29 01,0 01,5 +30 00,5 01,0 +31 00,0 00,5 +32 00,0 +B-140 2026 +Abschnitt B XIII: Meisterschaften +§ 1300 Meisterschaften, Allgemeines +1. Der OEPS überträgt alljährlich die Organisation des Titelbewer- +bes von Meisterschaften in den verschiedenen Sparten an einen +Veranstaltungswerber, nachdem er die Vereinbarung mit dem +OEPS unterfertigt hat. +2. Der Titelbewerb ist in voller Übereinstimmung mit den Allgemei- +nen und Besonderen Bestimmungen der ÖTO sowie den für die +betreffende Meisterschaft geltenden Bestimmungen durchzu- +führen. Insbesondere sind die im § 55 genannten Teilnahmebe- +schränkungen für Pferde, die an Meisterschaften teilnehmen, zu +beachten. +Es kann bei Meisterschaften die Altersregelung der FEI heran- +gezogen werden, dies muss in den Meisterschaftsbestimmun- +gen festgeschrieben werden. +3. Österreichische Staatsmeisterschaften werden in den folgenden +Sparten ausgetragen: +• Dressurreiten +• Para-Dressur +• Springreiten +• Springreiten für Mannschaften +• Vielseitigkeit +• Fahren – Einspänner +• Fahren – Zweispänner +• Voltigieren +• Distanzreiten +• Westernreiten (Reining) – Allg. Klasse +• Islandpferdereiten – 4-Gang Pferde gesamt +• Islandpferdereiten – 5-Gang Pferde gesamt +• Working Equitation +4. Österreichische Meisterschaften werden in den folgenden Spar- +ten ausgetragen: +• Dressurreiten – Kleine Tour, U-25, Jugendliche, Junioren, +Junge Reiter, Children und Ponys +• Springreiten – Kleine Tour, U-25, Jugendliche, Junioren, +Junge Reiter, Ponys und Ponyreiter für Mannschaften +2026 B-141 +• Vielseitigkeit – Jugendliche, Junioren, Junge Reiter, Ü45, +Kleinpferde allgem. Klasse und Kleinpferde Jugendklasse +• Voltigieren – Gruppenvoltigieren Junioren, Pas de Deux-Volti- +gieren Junioren, Einzelvoltigieren Damen Junioren und Herren +Junioren +• Islandpferde: Allgem. Klasse, Jugend, Junge Reiter, Kinder 4- +und 5-Gang gesamt +Allgem. Klasse einzel Töltprüfung T1, Töltprüfung T2, Vier- +gangprüfung V1, Fünfgangprüfung F1, Passprüfung PP1, +Passrennen 250 m P1, Speedpass P2; Jugend einzel Töltprü- +fung T4, Töltprüfung T3, Viergangprüfung V2, Fünfgangprü- +fung F2, Passprüfung PP1, Passrennen 250 m P1, Speed- +pass P2; Junge Reiter einzel Töltprüfung T2, Töltprüfung T1, +Viergangprüfung V1, Fünfgangprüfung F1, Passprüfung PP1, +Passrennen 250 m P1, Speedpass P2; Kinder einzel Töltprü- +fung T7, Viergangprüfung V5, Passprüfung PP2, Freestyle +FS9B, Fünfgangprüfung F3 +• Distanzreiten – Jugend, Junioren und Junge Reiter +• Haflinger-Dressur +Allgemeine Klasse: Kleine Tour (M), Große Tour (S) +Jugend, Junioren, Junge Reiter (Dressur: A-LM) +Haflinger-Springen +Allgemeine Klasse 105/110 cm +Jugend, Junioren, Junge Reiter (80/85, 90/95 und 95/100 cm) +• Westernreiten – Allgem. Klasse: Western Riding, Trail, Wes- +tern Pleasure, Ranch Riding, Cutting und All Around +• Westernreiten – Select: Trail, Ranch Riding, Reining, +Western Pleasure und All Around +• Westernreiten – Jugend und Junioren: Reining, Trail, Western +Pleasure, Ranch Riding und All around +• Reitervierkampf Nachwuchs, Jugend, Junioren, Allgem. Klas- +se und Masters +• Fahren: +– Vierspänner +– Ein-, Zwei- und Vierspänner Ponys und Haflinger +– Ein- und Zweispänner Kaltblut +– Einspänner Children +– Ein- und Zweispänner Junioren +– Ein- und Zweispänner U25 +B-142 2026 +• Vollblutaraber: Dressur, Western Pleasure, Trail, Reining, +Hunter Pleasure, Ranch Riding, Traditional Arabian Riding, +Ladies Side Saddle, Classic Pleasure, All Around Champion +Western, All Around Champion Klassisch +• Orientierungsreiten +• Horseball +• Polo +• Mounted Games +• Damensattelreiten – „Jugend, Junioren und Young Rider“ und +„Allgemeine Klasse“ +5. Bundesländer-Mannschaftsmeisterschaften werden in den fol- +genden Sparten ausgetragen: +• Dressurreiten +• Springreiten und Springreiten Masters +• Vielseitigkeit +• Fahren +• Voltigieren +• Distanzreiten +• Westernreiten +• Dressurreiten, Springreiten und Vielseitigkeit für Ponys +• Orientierungsreiten und Orientierungsreiten Junioren +• Reitervierkampf Jugend und Junioren +§ 1301 Teilnahmeberechtigung +1. Teilnahmeberechtigt an Österreichischen Staatsmeisterschaf- +ten, Österreichischen Meisterschaften und Bundesländer- +Mannschaftsmeisterschaften sind nur Personen, welche: +• die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; +• Inhaber einer für das Austragungsjahr gültigen Österrei- +chischen Lizenz oder Startkarte sind, die zur Teilnahme an +Bewerben der jeweiligen Sparte und Klasse berechtigt. +2. Die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Meisterschaften +können zusätzliche Einschränkungen der Teilnahmeberechti- +gung (z.B. Qualifikationen) vorsehen. +2026 B-143 +3. In einem Jahr kann pro Sparte nur in einer Altersklasse und nur +in einer Tour teilgenommen werden. +Ein Reiter darf in einem Kalenderjahr pro Sparte nur an einer +Österr. Meisterschaft, Österr. Staatsmeisterschaft teilnehmen, +ausgenommen Mannschaften und ländliche Reiter. +Ponyreiter dürfen am gleichen Turnier mit einem anderen Pferd +auch in der Jugend-/Juniorenklasse starten. Ponyreiter dürfen +mit dem selben Pony in der Ponymeisterschaft und in der +Jugend-/Juniorenklasse starten, sofern die Meisterschaft nicht +an einem Turnier stattfindet. +§ 1302 Durchführung +1. Das jeweils zuständige Spartenreferat hat zu Beginn eines jeden +Turnierjahres die Bestimmungen für die Austragung der Meister- +schaftsbewerbe festzulegen. Diese werden bis Ende März vom +OEPS veröffentlicht. +Meisterschaften werden nur durchgeführt, wenn bei Einzeltitel +min. 5 Nennungen eingelangt sind und mind. 3 Teilnehmer an +den Start des ersten Teilbewerbes gehen, außer die Bestimmun- +gen der Sparte sehen etwas anderes vor. +Bei Mannschaftstitel müssen mind. 3 Mannschaften an den +Meisterschaftsbewerben teilnehmen. +2. Diese Bestimmungen müssen zumindest die folgenden Punkte +enthalten: +• Qualifikationsrichtlinien bzw. Teilnahmebeschränkungen für +die Reiter, Fahrer bzw. Voltigierer sowie für die Pferde. +• Bei Mannschaftsmeisterschaften: Richtlinien über die Zusam- +mensetzung der Mannschaften. +• Festlegung der Altersklassen. +• Anforderungen und auszutragende Bewerbe. +• Die bei der Austragung der Meisterschaftsbewerbe einzuhal- +tende Startfolge. +• Genaue Richtlinien für die Vergabe des Meistertitels und die +Platzierung einschließlich der Regelung der Vorgangsweise +bei Punkte-, Fehler- und/oder Zeitgleichheit. +3. Die Beistellung der Meisterschärpen und Meisterschaftsmedail- +len obliegt dem OEPS, Ehrenpreise für die Platzierung in Teilbe- +werben werden vom Veranstalter gestellt. +B-144 2026 +§ 1303 Landesmeisterschaften +1. Die Durchführung von Meisterschaften der einzelnen Bundeslän- +der ist Angelegenheit der zuständigen LFV. Der OEPS empfiehlt +jedoch, die Austragungsregeln zur Ermittlung der Landesmeister +in den einzelnen Sparten den Bestimmungen über Österrei- +chische Meisterschaften anzugleichen, um das Leistungsniveau +der Titelbewerbe möglichst in Übereinstimmung zu bringen. +2. Die LFV haben zu Beginn eines jeden Jahres die für dieses Jahr +bestehenden Bestimmungen über ihre Meisterschaften dem +OEPS bekannt zu geben. +3. Als „Landesmeisterschaften“ dürfen nur Spartenmeisterschaf- +ten bezeichnet werden, die von der LSO anerkannt sind. +2026 B-145 +Abschnitt B XIV: Sonderprüfungen, +Österreichische Pferdesportabzeichen +§ 1400 Allgemeines +1. Die Abhaltung von Sonderprüfungen fällt in den Wirkungsbe- +reich der LFV. Dies umfasst insbesondere auch die Bestellung +der Richter. Die LFV können ihrerseits die ihnen angehörigen +Mitglieder mit der Organisation beauftragen. Die PSV/LFV stel- +len vor Genehmigung der Prüfung sicher, dass im jeweiligen +Stall die Prüfung ÖTO-konform abgehalten werden kann. +2. Die Abnahme von Sonderprüfungen hat durch mindestens zwei +Richter, bei Reiterpass, Österreichischer Reiternadel, Österrei- +chischer Dressurreiternadel, Österreichischem Wanderreiter- +Abzeichen, Österreichischem Wanderfahrabzeichen, Western +Riding Certificate, Pleasure Driving Certificate, Longierabzeichen, +Horseball Abzeichen, Islandpferdezerifikat, Österreichischem +Jugendreitabzeichen im Damensattel, Kleinem Reitabzeichen +Damensattel und Kleinem Reitabzeichen Damensattel Dressur +durch mindestens einen Richter der vom PSV/LFV eingeteilt wird +und einen vom PSV/LFV nominierten Beisitzer zu erfolgen. Die +erforderliche Qualifikation der eingesetzten Richter ist bei den +Bestimmungen der jeweiligen Sonderprüfung geregelt. +In begründeten Fällen und bei Abnahme der Prüfung durch min- +destens zwei Richter kann der Beisitzer vom LFV erlassen werden. +3. Über das Ergebnis einer Sonderprüfung ist ein von den Richtern +unterfertigtes Protokoll (Formblatt des OEPS) zu verfassen, wel- +ches die Beurteilung der Kandidaten erläutert und begründet. Die- +ses Protokoll ist vom Beisitzer über den zuständigen LFV an den +OEPS weiterzuleiten. +Die Unterlagen der Prüfungen für Reiterpass, Österreichischer +Reiternadel, Österreichischer Dressurreiternadel, Österreichi- +schem Wanderreiter-Abzeichen, Western Riding Certificate, Plea- +sure Driving Certificate, Islandpferdezertifikat, Österreichischem +Jugendreitabzeichen im Damensattel, Kleinem Reitabzeichen +Damensattel und Kleinem Reitabzeichen Damensattel Dressur +werden vom Beisitzer des LFV direkt dem LFV übergeben. +B-146 2026 +4. An Sonderprüfungen dürfen nur Personen teilnehmen, die einer +reiterlichen Vereinigung angehören und über einen LFV dem +OEPS angeschlossen sind. +5. Bei Vorlage einer Para Equestrian Karte können Sonderprüfun- +gen mit den in der Para-Equestrian Karte eingetragenen Hilfsmit- +teln abgelegt werden. Aufgrund einer entsprechenden Eintra- +gung in der Para Equestrian Karte oder bei Vorlage eines ärztli- +chen Attestes kann die Reiterpass-Prüfung ohne der Teilprüfung +Geländereiten abgelegt werden. In diesem Fall kann nur die +Österreichische Dressurreiternadel-Prüfung abgelegt werden. +Die Reiterpass-Prüfung wird im Pferdesportpass und in der +Datenbank des OEPS mit dem Vermerk ohne Teilprüfung Gelän- +dereiten eingetragen. +6. Für das Ablegen einer Sonderprüfung, die sich aus mehreren +Teilprüfungen zusammensetzt, ist ein maximaler Zeitraum von +drei Jahren zulässig. Weiter zurückliegende Teilprüfungen kön- +nen nicht angerechnet werden, ausgenommen Erweiterungen +der Lizenz Dressur und Springen. +Prüfungen oder Prüfungsteile, bei denen die gestellten Anforde- +rungen nicht erreicht wurden, können, frühestens nach zwei +Wochen, wiederholt werden. +7. Ein Pferd darf im Rahmen einer Sonderprüfung höchstens an +vier Teilprüfungen pro Prüfungstag an den Start gehen. +8. Auf Grund von erfolgreich abgelegten Sonderprüfungen werden +die folgenden Pferdesportabzeichen verliehen: +• Österreichisches Reiterabzeichen in Bronze (ÖRAB) +• Österr. Fahrerabzeichen in Bronze u. Silber (ÖFAB u. ÖFAS) +• Österreichisches Jugend Fahrerabzeichen in Bronze (ÖJFAB) +• Österr. Fahrerabzeichen für Vierspänner in Bronze (ÖFABV) +• Österr. Voltigierabzeichen in Bronze u. Silber (ÖVAB u. ÖVAS) +• Reiterpass (FENA) +• Österreichische Reiternadel +• Österreichische Dressurreiternadel +• Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen +• Österreichisches Wanderfahrabzeichen +• Österreichisches Distanzreiterabzeichen +• Western Riding Certificate +• Österreichisches Westernreiterabzeichen in Bronze u. Silber +• Pleasure Driving Certificate +2026 B-147 +• Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen +• Islandpferdereitzertifikat +• Österreichisches Jugenreitabzeichen Reiten im Damensattel +• Longierabzeichen +• Kleines Reitabzeichen Damensattel +• Großes Reitabzeichen Damensattel +• Österreichisches Horse-Ball-Abzeichen +• Polo-Platzreife-Prüfung +• Islandpferdezertifikat +9. Die folgenden Pferdesportabzeichen werden aufgrund von auf +Turnieren erbrachten Leistungen verliehen. +• Österr. Reiterabzeichen in Silber und Gold (ÖRAS und ÖRAG). +• Österr. Fahrerabzeichen in Silber und Gold (ÖFAS und ÖFAG). +• Österr. Voltigierabzeichen in Silber und Gold (ÖVAS und ÖVAG). +• Bronzener, Silberner und Goldener Damenreitstock (über Prü- +fung und Turniererfolge möglich!). +• Österr. Westernreitabzeichen in Gold +10. Die Zuerkennung von Pferdesportabzeichen ist gebührenpflichtig. +§ 1401 Österreichische Reiterabzeichen +1. Österreichische Reiterabzeichen werden in folgenden Klassen +zuerkannt (vgl. § 1400): +• Österreichisches Jugendreiterabzeichen (ÖJRA). +• Österreichisches Reiterabzeichen in Bronze (ÖRAB). +• Österreichisches Reiterabzeichen in Silber (ÖRAS). +• Österreichisches Reiterabzeichen in Gold (ÖRAG). +2. Voraussetzung für die Erlangung des ÖJRA ist die Vollendung +des 10. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des +Prüfungsjahres zählt. Das ÖJRA können nur Jugendliche und +Junioren erwerben. +Voraussetzung für die Erlangung des ÖRAB ist die Vollendung +des 12. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des +Prüfungsjahres zählt. Jugendliche und Junioren müssen beim +Erwerb des ÖRAB im Besitz des ÖJRA sein. +Voraussetzung für die Erlangung des ÖRAS ist der Besitz des ÖRAB. +Voraussetzung für die Erlangung des ÖRAG ist der Besitz des ÖRAS. +B-148 2026 +3. Sonderprüfung zum ÖJRA und ÖRAB: +3.1 Die Sonderprüfung ist von einem Richter mit der Qualifika- +tion DL oder höher und einem Richter mit der Qualifikation +SL oder höher abzunehmen. +3.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist eine Dressurreiterprüfung der Klas- +se A gemäß § 103 Abs. 5, Aufgabe R5 oder R6, einzeln. +• Springen: Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse +105 – 110 cm gemäß § 204 Abs. 4. Für Reiter auf Haf- +lingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maxima- +len Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderas- +se. +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden, wenn +• in den Teilprüfungen Dressur und Springen die Beurtei- +lung „bestanden“ (entspricht für das ÖJRA einer Wert- +note von mindestens 6,4 in der Dressur und 6,0 im +Springen, wie bei Lizenz § 1411 Abs. 3/2 geregelt), +• in der Theorieprüfung die Beurteilung „bestanden“ (ent- +spricht der richtigen Beantwortung von mindestens +70% der gestellten Fragen) +erreicht wird. +3.3 Die Teilprüfungen Dressur und Springen können auf ver- +schiedenen Pferden absolviert werden. Bezüglich der Aus- +rüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B I +(§ 102) bzw. B II (§ 202). +4. Besitzer einer Reiterlizenz R1 bzw. RD2 können – je nach Alter +(siehe Abs. 2) – die Ausstellung des ÖJRA bzw. ÖRAB ohne +Ablegung einer Sonderprüfung beim OEPS beantragen. +2026 B-149 +5. Für die Zuerkennung des ÖRAS sind 100 Punkte aus Turnierer- +folgen nachzuweisen, wobei bei folgenden Prüfungen Punkte +vergeben werden: + + Punktezahl des Fehlerpunkte + Prüfung Klasse erreichbaren Maximums höchstens Punkte + in %, mindestens + +Dressurprüfung M 67% 10 + +Dressurprüfung S 65% 10 + +Standard- M +springprüfung 135 cm 0 10 + +Vielseitigkeits- CCI2\*- +prüfung S/L 60 10 + +Vielseitigkeits- CCI3\*- +prüfung S/L 65 15 + +Vielseitigkeits- +prüfung CCI4*-S 70 20 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI4*-L 80 25 + + Sämtliche Ergebnisse in Vielseitigkeitsprüfungen müssen mit + +FEI-MER erbracht sein, damit die ausgewiesenen Punkte verge- +ben werden können. Bei den Turniererfolgen zur Vergabe von +den in 5. angeführten 100 Gesamtpunkten müssen zumindest +zwei (2) Ergebnisse in CCI3\*-S/L (sohin 30 Punkte) erbracht wer- +den. +B-150 2026 +6. Für die Zuerkennung des ÖRAG sind 100 Punkte aus Turnierer- +folgen nachzuweisen, wobei bei folgenden Prüfungen Punkte +vergeben werden: + + Punktezahl des Fehlerpunkte + Prüfung Klasse erreichbaren Maximums höchstens Punkte + in %, mindestens + S + +Dressurprüfung (ausg. 70% 10 +Musikküren) max. 3 Prüfungen +Intermediaire A +Intermediaire B 68% +Dressurprüfung Intermediaire II max. 3 Prüfungen 10 +GP 16-25 +(ausg. +Musikküren) +Grand Prix, +Grand Prix 66% +Dressurprüfung Spezial mind. 4 Prüfungen 10 +(ausg. +Musikküren +und GP 16-25) +Standard- S\*\* +springprüfung 145 cm 0 10 +Standard- S\*\*\* +springprüfung 150/155 cm 0 10 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI2*-S/L 64 10 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI3*-S 64 10 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI3*-L 64 10 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI4*-S 91 15 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI4*-L 91 20 +Vielseitigkeits- +prüfung CCI5*-L 97 25 +2026 B-151 +§ 1402 Österreichische Fahrerabzeichen +1. Österreichische Fahrerabzeichen werden in folgenden Klassen +zuerkannt (vgl. § 1400): +• Österreichisches Fahrerabzeichen in Bronze (ÖFAB). +• Österreichisches Jugendfahrerabzeichen in Bronze (ÖJFAB). +• Österreichisches Fahrerabzeichen für Vierspänner in Bronze +(ÖFABV). +• Österreichisches Fahrerabzeichen in Silber (ÖFAS). +• Österreichisches Fahrerabzeichen in Gold (ÖFAG). +2. Die Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung +eines Österreichischen Fahrerabzeichens finden sich in den +Besonderen Bestimmungen des Abschnitts B VII (ÖTO für +Gespanne). +§ 1403 Österreichische Voltigierabzeichen +1. Österreichische Voltigierabzeichen werden in folgenden Klassen +zuerkannt (vgl. § 1400): +• Österreichisches Voltigierabzeichen in Bronze (ÖVAB). +• Österreichisches Voltigierabzeichen in Silber (ÖVAS). +• Österreichisches Voltigierabzeichen in Gold (ÖVAG). +2. Die Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung +eines Österreichischen Voltigierabzeichens finden sich in den +Besonderen Bestimmungen des Abschnitts B IV. +§ 1404 Reiterpass (FENA) +1. Der Reiter muss in dem Jahr, in welchem er zur Reiterpassprü- +fung antritt, das 8. Lebensjahr vollenden. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +DL, SL oder VL besitzen. Bei Islandpferden kann auch ein +PI Richter eingesetzt werden. +B-152 2026 +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist eine der folgenden zwei Aufgaben +R1 oder R2 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ +des OEPS. +Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung nach +§ 103 Abs. 5. +• Geländereiten: Zu reiten ist eine festgelegte und +gekennzeichnete Geländestrecke von ca. 600 m Länge +mit vier Hindernissen von 70 cm Höhe, wobei zwei Hin- +dernisse natürliche Hindernisse sein müssen. Es müs- +sen alle Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) gezeigt wer- +den, ebenso eine Haltparade aus dem Galopp an einer +vom Richter bezeichneten Stelle. Beurteilt werden der +leichte Sitz, das Mitgehen über dem Sprung sowie das +Beherrschen des Pferdes in allen Gangarten. Dreimali- +ger Ungehorsam oder ein Sturz führen zum Ausschluss. +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden wenn in allen Teilprüfungen die Beur- +teilung „bestanden“ erreicht wird. +2.3 Die Teilprüfungen Dressur und Gelände können auf ver- +schiedenen Pferden absolviert werden. +Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die +Abschnitte B I (§ 102, B II (§ 202) bzw. B III, jedoch ist das +Tragen eines Sakkos nicht verpflichtend. Die Verwendung +einer Sicherheitsweste (Basisnorm EN 13158) ist im Gelän- +de vorgeschrieben. Bei der Dressurprüfung ist die Verwen- +dung eines gleitenden Ringmartingals erlaubt. +3. Besitzer einer Reiterlizenz, des ÖJRA oder des ÖRAB können +die Ausstellung des Reiterpasses ohne Ablegung einer Sonder- +prüfung beim LFV beantragen. +4. Angehörige des österreichischen Bundesheeres, die eine Reit- +Tragtier und Zugausbildung einschließlich Theorieunterweisung +absolviert haben, können ohne Ablegung einer Sonderprüfung, +die Ausstellung des Reiterpasses beantragen. +Zu der kommissionellen Abschlussprüfung der Militärreiterprü- +fung, ist ein Richter mit der entsprechenden Qualifikation aus +der Richterliste des OEPS einzuladen. +2026 B-153 +§ 1405 Österreichische Reiternadel (FENA) +1. Voraussetzung für die Erlangung der ÖRN ist der Besitz des Rei- +terpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +DL, SL oder VL besitzen. Bei Islandpferden kann auch ein +PI Richter eingesetzt werden. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist die Aufgabe R3 oder R4 aus den +„Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS. Die Beurtei- +lung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 5. +• Springen/Geländereiten: Zu reiten ist ein Parcours mit +sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernis- +se) von mindestens 80 cm Höhe. Beurteilt werden der +leichte Sitz, das Mitgehen über dem Sprung sowie das +Beherrschen des Pferdes in allen Gangarten. Dreimali- +ger Ungehorsam oder ein Sturz führen unter anderem +zum Ausschluss (siehe § 207). +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden wenn in allen Teilprüfungen die Beur- +teilung „bestanden“ erreicht wird. +2.3 Die Teilprüfungen Dressur und Gelände können auf ver- +schiedenen Pferden absolviert werden. +Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die +Abschnitte B I (§ 102), B II (§ 202) bzw. B III. Die Sicher- +heitsweste (Basisnorm EN 13158) ist im Parcours für +Jugendliche und Junioren (§ 12 Abs. 2), im Gelände für alle +Reiter verpflichtend. +3. Besitzer einer Reiterlizenz, des ÖJRA oder des ÖRAB können +die Ausstellung der Reiternadel ohne Ablegung einer Sonder- +prüfung beim LFV beantragen. +§ 1406 Österreichische Dressurreiternadel (FENA) +1. Voraussetzung für die Erlangung der ÖDRN ist der Besitz des +Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen. +B-154 2026 +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +DL, SL oder VL besitzen. Bei Islandpferden kann auch ein +PI Richter eingesetzt werden. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist die Aufgabe R4 aus den „Aufgaben +für Dressurprüfungen“ des OEPS. Die Beurteilung +erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 5. +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden wenn in beiden Teilprüfungen die +Beurteilung „bestanden“ erreicht wird. +2.3 Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gilt der +Abschnitt B I (§ 102). +§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen +1. Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRA ist der Besitz der ÖRN +gem. § 1405. Zwischen der positiv abgelegen Prüfung zur ÖRN und +dem Antreten zum ÖWRA müssen mindestens 3 Monate liegen. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +DL, SL oder VL besitzen. Bei Islandpferden kann auch ein +PI Richter eingesetzt werden. Für die Abnahme der Teilprü- +fungen Orientierungsaufgaben und Pflicht übungen zu Pferd +muss eine vom jeweiligen Landesreferenten bestimmte kundi- +ge Person bestellt werden. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Gangprüfung: Nach freiem Ermessen des Reiters soll +das Pferd in einem Dressurviereck 20 x 40 m auf beiden +Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforde- +rungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der +Prüfung beträgt vier bis fünf Minuten; nach vier Minuten +zeigt ein Glockenzeichen an, dass die Prüfung innerhalb +der nächsten Minute zu beenden ist. Die Beurteilung +erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 5. +• Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Springaufgaben +(Überwinden von drei natürlichen Hindernissen, unter +denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklich- +2026 B-155 +keitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines +Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd +(Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten +und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). +Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absol- +vieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose +Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen +zum Ausschluss. +• Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer nicht +markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km +vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden +werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den +Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die ent- +sprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzu- +halten. Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu +bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten +sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf +Minuten zu starten. +Sie gilt als bestanden wenn: +• die Gangprüfung als „bestanden“ beurteilt wurde (ent- +spricht einer Wertnote von mindestens 5,0), +• alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vor- +gesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss +erfolgte und +• bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte +innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden. +2.3 Alle Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absol- +vieren. Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter +gelten die Abschnitte B I (§ 102), B II (§ 202) bzw. B VI +(§ 602). +§ 1407a Österreichisches +Western-Wanderreiter-Abzeichen +1. Voraussetzung für die Erlangung des ÖWWRA ist der Besitz des +WRC gem. den Allgemeinen Richtlinien Westernreiten Teil A +Abschnitt 2 P 7. Zwischen der positiv abgelegen WRC-Prüfung +und dem Antreten zum ÖWWRA müssen mindestens 3 Monate +liegen. +B-156 2026 +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss in der aktuellen Richterliste +des OEPS für Westernreitbewerbe geführt sein. Für die +Abnahme der Teilprüfungen Orientierungsaufgaben und +Pflicht übungen zu Pferd muss eine vom jeweiligen Lan- +desreferenten bestimmte kundige Person bestellt werden. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Gangprüfung: Es ist eine Horsemanshipaufgabe im +Dressurviereck in allen Grundgangarten zu reiten. Die +Beurteilung erfolgt gem den Besonderen Best. Western- +reiten Teil C Abschnitt 2 P 9 lit. d.  +• Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Überwinden von +natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer +Höhe von max. 50 cm, Rückwärtsrichten durch ein L +und Drehen des Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), +Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öff- +nen eines Weidetores, Slalom etc) und Pflichtübungen +zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und +zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz +anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten +zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte +erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie +Sturz führen zum Ausschluss. +• Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer nicht +markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier +Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden wer- +den. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelän- +de- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entspre- +chenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die +Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, +woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem +zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten. +Sie gilt als bestanden wenn: +• die Horsemanshipaufgabe als „bestanden“ beurteilt wur - +de (entsprechend einer Bewertung von mindestens 67), +• alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vor- +gesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss +erfolgte und +2026 B-157 +• bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte +innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden. +2.3 Alle Teilprüfungen sind auf dem selben Pferd zu absolvie- +ren. Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gel- +ten die Allgemeinen Turnierbestimmungen Westernreiten +Teil B Abschnitt 4. Während der Geschicklichkeitsprüfung +und der Orientierungsaufgabe ist ein Reithelm, der der +Norm entspricht, ohne Kinnschutz zu tragen (vgl § 57 Abs. +5 ÖTO). Während der Geschicklichkeitsprüfung haben +Jugendliche und Junioren (bis Vollendung 18. LJ) und +während der Orientierungsaufgabe alle Kandidaten eine +Sicherheitsweste zu tragen (vgl § 57 Abs. 5 ÖTO). +§ 1408 Österreichisches Distanzreiterabzeichen +1. Voraussetzung für die Erlangung des Distanzreiterabzeichens ist +die Vollendung des 10. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. +Dezember des Prüfungsjahres zählt, sowie der Besitz des Rei- +terpasses. +2. Die Sonderprüfung kann im Rahmen eines Lehrganges oder im +Rahmen eines Distanzrittes durch einen Richter mit der Qualifi- +kation DIST abgenommen werden. +3. Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen +• Dressur: Vorstellung des Pferdes entsprechend der „Aufgabe +für Distanzreitabzeichen“ am Außenplatz. +• Distanzritt: positives Absolvieren eines Prüfungs-Distanzrittes +von 60 km innerhalb einer vom Richter festgelegten Mindest- +und Maximalzeit mit mindestens zwei Vet-Gates gem. § 609 +Abs. 4 Z 2. +• Theorie: Der theoretische Teil umfasst Grundkenntnisse der +Pferdekunde und der Pferdehaltung unter besonderer Be - +rücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs, Grund- +kenntnisse der Reitlehre inklusive Ausrüstung des Pferdes +und Anzug des Reiters, das Beurteilen und Einhalten gefor- +derter Tempi und Höchstzeiten, Orientierung im Gelände, +grundlegende Wetterkenntnisse und Einfluss des Wetters auf +die Leistungsfähigkeit der Pferde, Verhalten bei Gewitter, rich- +B-158 2026 +tiges Verhalten im Straßenverkehr sowie in Feld und Wald +unter Bedachtnahme der gesetzlichen Bestimmungen, Trans- +port von Pferden, Training von Pferd und Reiter für lange +Ritte, leistungsorientierte Fütterung und Haltung, Hufbe- +schlag, Tierschutz und Verhalten bei Unfällen. +Sie gilt als bestanden, wenn: +• In der Teilprüfung Dressur die Beurteilung „bestanden“ (ent- +spricht der Wertnote 5.5) erreicht und der Distanzritt positiv +beendet wird, sowie in der Theorieprüfung die Beurteilung +„bestanden“ (entspricht der richtigen Beantwortung von min- +destens 70% der gestellten Fragen) erreicht wird. +• Die Teilprüfung Dressur und Distanzritt sind auf dem selben +Pferd zu absolvieren. Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung +kann frühestens nach vier Wochen zu einer Wiederholungs- +prüfung angetreten werden. +§ 1409 Österreichisches Western Riding Certificate +Österreichisches Westernreiterabzeichen +Die Bestimmungen sind in den Allgemeinen Richtlinien/Ausbildung, +Abschnitt Westernreiten enthalten. +§ 1410 Pleasure Driving Certificate +Die Bestimmungen sind im „Vollblutaraber Regelbuch“ enthalten. +§ 1411 Lizenzprüfungen +1. Zur Erlangung einer Reiter- oder Fahrerlizenz ist eine Lizenzprü- +fung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber +Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in +einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustim- +mung seines LFV einzuholen. +2026 B-159 +2. Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung R1 +sind +• der Besitz der ÖRN, des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindes- +tens sechs Wochen und +• der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung +antritt das 10. Lebensjahr vollenden. +Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung RD1 +sind +• der Besitz der ÖRN, der ÖDRN, des ÖJRA oder des ÖRAB +seit mindestens sechs Wochen +• der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung +antritt das 10. Lebensjahr vollenden. +Voraussetzungen für das Absolvieren einer Prüfung zu einer +Fahrerlizenz sind +• der Besitz des ÖFAB seit mindestens zwölf Wochen und +• die Vollendung des 14. Lebensjahres. +Ponyreiter können zur Lizenzprüfung bereits vor dem 10. Le - +bensjahr antreten, wenn sie zusätzlich zu den üblichen Vorraus- +setzungen 5 Ponyspringprüfungen der Kl A mit 0 Fehlerpunkten +oder 5 Ponystilspringprüfungen mit einer Wertnote über 6,0 +beendet haben. Bis zum 10. Lebensjahr darf der Ponyreiter nur +in Ponyprüfungen starten. +3. Sonderprüfung zur Lizenz R1: +3.1 Die Lizenzprüfung R1 ist von einem Richter mit der Quali- +fikation DL oder höher und einem Richter mit der Qualifi- +kation SL oder höher abzunehmen. Der Parcoursbau muss +durch eine gem. § 32 qualifizierte Person erfolgen. +3.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den +„Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS nach Wahl +des Reiters. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprü- +fung gem. § 103 Abs. 5. +• Springen: Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse +105 – 110 cm gem. § 203 Abs. 2. Für Reiter auf Haflin- +gern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen +Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse. +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +B-160 2026 +Sie gilt als bestanden, wenn +• in der Teilprüfung Dressur die Beurteilung „bestanden“ +(entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4), +• in der Teilprüfung Springen die Beurteilung „bestanden“ +(entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0) und +• in der Teilprüfung Theorie die Beurteilung „bestanden“ +(entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens +70% der gestellten Fragen) +erreicht wird. +3.3 Die Teilprüfungen Dressur und Springen können auf ver- +schiedenen Pferden absolviert werden. Bezüglich der Aus- +rüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B I +(§ 102) bzw. B II (§ 202). +3.4 Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie +gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der +Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei +Dressurreiterbewerben gem. § 801 (lizenzfrei) oder bei +Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufga- +ben) innerhalb von 3 Jahren, ab positiv abgelegter Theo- +riepüfung, nachweisen kann. +Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie +gilt die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der +Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,0 bei +Springreiterbewerben gem. § 801 (lizenzfrei – 95 cm) oder +bei Ponystilspringprüfungen der Klasse 85 – 90 cm inner- +halb von 3 Jahren, ab positiv abgelegter Theorieprüfung, +nachweisen kann. +Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier +höchstens zwei Erfolge anrechenbar. +Sollten Punkte Ponystilspringprüfungen der Klasse 85 – 90 +cm bei C-NEU Turnieren erritten werden – so gilt zu beach- +ten, dass das gestartete Pferd rechtzeitig vor dem Turnier +als Turnierpferd registriert werden, sowie die Turnierpfer- +degebühr bezahlt sein muss. Ansonsten kann bei diesen +Bewerben, zwar entsprechend dem Reglement ein Start +erfolgen, jedoch ist eine Anrechnung der Lizenzpunkte +nicht möglich! +3.5 Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie +gelten die Teilprüfung Dressur und Springen bestanden, +2026 B-161 +wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als +46 Fehlerpunkten bei einer Vielseitigkeitsprüfung gem. +Klasse V80 innerhalb von 3 Jahren, ab positiv abgelegter +Theorieprüfung, nachweisen kann. +4. Sonderprüfung zur Lizenz RD1: +4.1 Die Lizenzprüfung RD1 ist von zwei Richtern mit der Qua- +lifikation DL oder höher oder einem Richter mit der Quali- +fikation DL oder höher und einem Richter mit der Qualifi- +kation SL oder höher abzunehmen. +4.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Zu reiten ist die Aufgabe R6 aus den „Aufgaben +für Dressurprüfungen“ des OEPS. Die Beurteilung +erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 5. +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß +dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden wenn +• in der Teilprüfung Dressur die Beurteilung „bestanden“ +(entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4) und +• in der Theorieprüfung die Beurteilung „bestanden“ (ent- +spricht der richtigen Beantwortung von mindestens +70% der gestellten Fragen) +erreicht wird. +4.3 Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt +die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber +sechsmal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei Dressurrei- +terbewerben gem. § 801 (lizenzfrei) oder bei Ponydressur- +prüfungen oder Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A +(auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren, ab positiv abge- +legter Theorieprüfung, nachweisen kann. +Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier +höchstens zwei Erfolge anrechenbar. +5. Sonderprüfung zur Lizenz F1: +Die Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung +der Lizenz F1 finden sich in den B VII (ÖTO für Gespanne). +6. Ab dem Zeitpunkt der positiv abgelegten Lizenzprüfung ist man +nicht mehr berechtigt an lizenzfreien Bewerben teilzunehmen. +B-162 2026 +§ 1412 Damensattel-Abzeichen +1. Voraussetzungen für die Erlangung und Durchführung des +Österreichischen Jugendreitabzeichens im Damensattel +(ÖJRDS): +1.1 Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der +31. Dezember des Prüfungsjahres gilt. +1.2 Erfolgreich abgelegte Prüfung zum Reiterpass. +1.3 Abnahme durch mindestens einen Richter mit der Qualifi- +kation DL oder SL oder VL. +1.4 Prüfung +Dressur: Die Jugendlichen stellen in der Gruppe nach +Ansage des Prüfers oder einer ausgebildeten Lehrperson +das Reiten im Damensattel über einen angemessenen +Zeitraum vor. Verlangt werden die Grundgangarten, die +Anforderungen entsprechen der Klasse A. Anschließend +steht jedem Jugendlichen 1 – 2 Minuten Zeit für eine kurze +Einzelvorführung zur Verfügung. +Beurteilung als Dressurreiterprüfung nach § 103/5. +Springen: Zu absolvieren sind drei Sprünge auf der rech- +ten Hand über Hindernisse von mindestens 40 cm Höhe. +Beurteilt werden der Entlastungssitz, das Mitgehen über +dem Sprung und das Beherrschen des Pferdes in allen +Gangarten. Dreimaliger Ungehorsam oder Sturz führen +zum Ausschluss. +Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem +Skriptum „Reitabzeichen im Damensattel“. +1.5 Die Sonderprüfung gilt als bestanden, wenn in allen drei +Teilprüfungen die Beurteilung „Bestanden“ er reicht wird. +Die Teilprüfungen Dressur und Springen können auf ver- +schiedenen Pferden absolviert werden. Ausrüstung gemäß +§ 102. +2. Voraussetzungen für die Erlangung und Durchführung der Reit- +abzeichen Damensattel: +2.1 Vollendung des 15. Lebensjahres, wobei als Stichtag der +31. Dezember des Prüfungsjahres gilt. +2026 B-163 +2.2, 2.3 die Punkte 1.2 und 1.3 des ÖJRDS gelten entspre- +chend. +2.4 Prüfung +2.4.1 Kleines Reitabzeichen Damensattel Dressur: Reiten +der Aufgabe A3, Theorieprüfung gemäß dem Skrip- +tum „Reitabzeichen im Damensattel“. +2.4.2 Kleines Reitabzeichen Damensattel: Zusätzlich zum +Reiten der Aufgabe A3 und der Theorieprüfung +gemäß dem Skriptum „Reitabzeichen im Damensat- +tel“ müssen vier Sprünge von mindestens 60 cm +Höhe überwunden werden. Beurteilt werden der +Entlastungssitz, des Mitgehen über dem Sprung +sowie das Beherrschen des Pferdes in den Grund- +gangarten. Dreimaliger Ungehorsam oder Sturz füh- +ren zum Ausschluss. +2.4.3 Großes Reitabzeichen Damensattel: Geritten wird +die Aufgabe L1. +2.5 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Teilprüfungen +die Beurteilung „Bestanden“ erreicht wird. +3 Damenreitstöcke +3.1 Bronzener Damenreitstock: Zur Erlangung des Bronzenen +Damenreitstocks muss eine Musikkür der Klasse LM lt. +Notenbogen FEI Kür Basis Klasse LM, 2009 geritten wer- +den. +3.2 Silberner Damenreitstock: Zur Erlangung des Silbernen +Damenreitstocks muss eine Musikkür der Klasse M lt. +Notenbogen FEI Kür Basis Klasse M, 2009 geritten wer- +den. +3.3 Goldener Damenreitstock: Zur Erlangung des Goldenen +Damenreitstocks muss eine Musikkür der Klasse S lt. +Notenbogen FEI Kür Basis St. Georges geritten werden. +3.4 Qualifikation und Anzahl der Richter der jeweiligen Klasse +entsprechend. +3.5 Die Damenreitstöcke gelten als bestanden, wenn minde- +stens 64 % erreicht werden. +B-164 2026 +3.6 Die Damenreitstöcke können auch über Turniererfolge, +durch Nachweis von Erfolgen im Damensattel in der jewei- +ligen Klasse von mindestens 6,4 bzw. 64 %, erlangt wer- +den. Musikküren in der entsprechenden Klasse mit einer +Wertnote von mindestens 64 % werden ebenfalls ange- +rechnet. +3.7 Die Abzeichen und Damenreitstöcke müssen in aufstei- +gender Reihenfolge erritten werden, also A-L-LM-M-S, +wobei der Abstand zwischen den Sonderprüfungen min- +destens vier Wochen beträgt. +§ 1413 Islandpferdereitzertifikat +1. Allgemeines: +Der Reiter muss in dem Jahr, in welchem er zur Prüfung antritt, +das 8. Lebensjahr vollenden. +Die Absolvierung eines dafür vorgesehenen Vorbereitungskur- +ses im Ausmaß von 5 – 6 Tagen oder die Teilnahme an 32 Unter- +richtseinheiten gemäß den Lehrgangsinhalten. +Allgemeine Bestimmung siehe ÖTO Teil B gem. § 1400. Proce- +dere zur Anmeldung beim LFV entspricht wie laut ÖTO Teil D zu +§§ 1404 und 1405. +Allgemeine Regelung zur Abhaltung von Sonderprüfungen für +Ausbildner und Richter incl. Bewertung, sowie Ausschlüsse bei +den einzelnen Teilprüfungen: siehe Leitfaden Islandpferdereit- +zertifikat +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +PI besitzen. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Dressur: Reiten einer Gehorsamsprüfung Z1 laut ÖTO-I +auf Ansage einzeln in einem Dressurviereck. +• Gangreiten: Reiten einer Viergangprüfung auf Ansage in +Anlehnung an die Prüfung V4 (FEIF Rules & Regulations) +2026 B-165 +auf einer Ovalbahn oder mind. 200 m umzäunten Reit- +bahn in der Gruppe mit bis zu 5 Reitern. Je nach Auftei- +lung der Hände ist auch eine Vorstellung einzeln möglich. +• Geländereiten: Zu reiten ist eine festgelegte und gekenn- +zeichnete Geländestrecke (nicht im Dressurviereck, +Ovalbahn oder eingezäunter Reitbahn) von ca. 600 m. Es +sollen alle Gangarten im leichten Sitz (Schritt, Trab, +Galopp) gezeigt werden, ebenso eine Haltparade aus +dem Galopp an einer vom Richter bezeichneten Stelle, +wobei vorher eingesessen werden muss. Beurteilt wer- +den der leichte Sitz, sowie das Beherrschen des Pferdes +in allen Gangarten, ein Sturz führt zum Ausschluss. +• Trabstangen: Zweimaliges Überwinden von mind. 5 +Trabstangen im leichten Sitz im Trab (Dualgassen, Trich- +ter oder Fänge sind nicht erlaubt). +• Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem +„FENA-Lehrbuch Pferdesport“. +Sie gilt als bestanden, wenn in allen Teilprüfungen die +Beurteilung „bestanden“ erreicht wird, wobei keine Beur- +teilung durch Noten erfolgt, sondern eine schriftliche Beur- +teilung. +2.3 Die Teilprüfungen dürfen auf verschiedenen Pferden absol- +viert werden. Zugelassen sind 5-jährige und ältere Island- +pferde, wobei für die Altersbestimmung eines Pferdes der +1. Jänner des Geburtsjahres maßgebend ist. Es dürfen +mehrere Prüfungskandidaten mit demselben Pferd antre- +ten, ein Pferd darf aber höchstens an vier Teilprüfungen +pro Tag an den Start gehen. +2.4 Ausrüstung der Reiter: +weißes Oberteil, Jodphurreithose weiß oder dunkel einfär- +big mit Stiefletten oder Stiefelreithose mit Stiefeln bzw. +Stiefelreithose weiß oder dunkel einfärbig mit Stiefletten +und Chaps. Reitjackett oder einfärbiger dunkler Sportpull- +over oder Reitweste. Sakko ist nicht verpflichtend. +Das Tragen von Regenschutzkleidung oder Kälteschutz, +sofern es die Witterung erfordert, ist erlaubt. +B-166 2026 +In den Teilprüfungen Geländeprüfung und Trabstangen ist ein +Rückenschutz (TÜV geprüft) oder eine Sicherheitsweste +(Basisnorm EN 13158) für alle Reiter bis 18 Jahre vorge- +schrieben. Das Tragen eines Rückenschutzes oder einer +Sicherheitsweste ist in den anderen Teilprüfungen erlaubt. +Das Tragen eines Reithelmes nach Normen laut ÖTO § 57 5.1 +ist in allen Teilprüfungen Pflicht. +Im Gelände Verwenden einer Gerte mit einer maximalen +Länge von 75 cm einschließlich Schlag. +2.5 Ausrüstung der Pferde: +grundsätzlich laut gemäß Reglement R & R und ÖTO-I, +wenn im Leitfaden zur Sonderprüfung Islandpferdereitzer- +tifikat keine Ausnahmeregelungen angeführt sind. Hilfszü- +gel sind bei keiner Teilprüfung erlaubt. +2.6 Aufgabe und Durchführung befindet sich in der ÖTO-I. +§ 1414 Longierabzeichen +1. Voraussetzung für die Erlangung des österreichischen Longier- +abzeichens ist der Besitz der ÖRN oder der ÖDRN oder des +ÖFAB und die Vollendung des 16. Lebensjahres. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Prüfer muss zumindest die Qualifikation +VO, DL, SL, VL oder F besitzen und mindestens staatlich +geprüfter Reit- bzw. Voltigierinstruktor oder bei Gespann- +fahrern Fahrinstruktor sein. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +• Praktischer Teil: Longieren eines mind. 5-jährigen Pfer- +des. Je Prüfung sind pro Pferd nicht mehr als zwei +Bewerber erlaubt. +Beurteilt werden: +– Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, +Peitsche) +2026 B-167 +– Longieren in alle drei Gangarten mit Haltparaden +(Dauer ca. 8 Min.) +– Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel +– Sicherheit beim Handwechsel +– Erkennen des richtigen Handgalopps +– Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für +die weitere Arbeit +• Theoretischer Teil: +– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre +– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre oder +der Fahrlehre +– Kenntnisse in der Pferdehaltung +Sie gilt als bestanden wenn in allen Teilprüfungen die Beur- +teilung „bestanden“ erreicht wird. +§ 1415 Horse-Ball-Abzeichen +1. Voraussetzung für die Erlangung des österreichischen Horse-Ball +Abzeichens ist der Besitz des österreichischen Reiterpasses. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +B-K besitzen. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +Praktischer Teil: +Horse-Ball spezifische Dressurprüfung gemäß B XX: +• Horse-Ball typisch (Ausrüstung) mit zusammengeknote- +ten Zügeln und durch einen Gurt verbundenen Steigbü- +gel und Reithelm +• nur mit Kreuz-, Schenkel-, Gewichts- und Stimmhilfe +ohne die Hilfenahme des Zügels +• einzeln im Schritt, Trab und Galopp +B-168 2026 +Demonstrationsspiel: +• Praxisübungen in der Gruppe, verschiedene Einheiten je +ca. 2 Minuten. +• Trainingsspiel unter Einbezug von 2 Spielern pro Mann- +schaft, die bereits im Besitz einer gültigen Startkarte +Horse-Ball sind. +Beurteilt werden: +• Sicherheit im Umgang mit dem Pferd +• das Verhalten der einzelnen Spieler in der Mannschaft, +praktische Umsetzung der Regeln in einem Spiel +Theoretische Prüfung von Horse-Ball: +• Ausrüstung von Pferd und Reiter +• Abmessungen von Spielfeld, Körben und Spiel-Ball +• Ablauf eines Horse-Ball-Spiels +• Situationsbilder über Regelverstöße +Sie gilt als bestanden wenn in allen Teilprüfungen der Beurtei- +lung „bestanden“ erreicht wird. +§ 1416 Polo-Platzreife-Prüfung +1. Voraussetzung für die Erlangung der österreichischen Polo +Platzreife Prüfung ist das 10. Lebensjahr. +2. Sonderprüfung: +2.1 Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation +PO-K besitzen. +2.2 Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen: +Praktischer Teil: +Demonstrationsspiel: +• Praxisübungen in der Gruppe, verschiedene Einheiten je +ca. 7 Minuten. +• Trainingsspiel unter Einbezug von 2 Spielern pro Mann- +schaft +2026 B-169 +Beurteilt werden: +• Sicherheit im Umgang mit dem Pferd +• das Verhalten der einzelnen Spieler in der Mannschaft, +praktische Umsetzung der Regeln in einem Spiel +Theoretische Prüfung +• Ausrüstung von Pferd und Reiter +• Schwung- und Verteidigungstechnik im Polo +• Vorbereitung eines Pferdes auf ein Polospiel +• Ablauf eines Polo-Spiels +• Kenntnis über Regelverstöße +B-170 2026 +Abschnitt B XV: Bewerbe für Haflinger- +und Norikerpferde +§ 1500 Dressurprüfungen für Haflinger und Noriker +1. Haflinger +1.1 Zulässig sind bei allen Turnieren Dressurprüfungen der +Klassen A bis M sowie Dressurreiterprüfungen der Klassen +A bis M. +1.2 Es dürfen entsprechend den „Aufgaben für Dressurprüfun- +gen“ des OEPS Dressuraufgaben der Klassen A bis S +sowie die Haflingermannschaftsaufgaben (H6 und H7) +ausgeschrieben werden. In den Klassen LM-S dürfen auch +FEI Aufgaben ausgeschrieben werden. +1.3 Startberechtigungen in der Dressur: +Klasse A: Startkarte oder höher +Klassen L/LM: R(D)1 oder höher +Klasse M: R(D)3 oder höher +Klasse S: R(D)4 +2. Noriker +2.1 Zulässig sind bei allen Turnieren Dressurprüfungen der +Klassen A und L. +2.2 Es dürfen Dressuraufgaben der Klassen A und L (Viereck +20 x 40 m) und Dressuraufgaben für Noriker laut Aufga- +benheft ausgeschrieben werden. +3. Es gelten die Besonderen Bestimmungen, Teil B I sinngemäß. +§ 1501 Springprüfungen für Haflinger und Noriker +1. Haflinger: +Zulässig sind Springprüfungen und Stilspringprüfungen der +Klasse E0 (70 oder 80 cm) bis S (125, 130 oder 135 cm) mit den +folgenden Anforderungen (Anzahl und Abmessungen der Hin- +dernisse für die einzelnen Klassen, alle Abmessungen in cm): +2026 B-171 + +B-172 2026 +Sprünge, Höhe min. 70 70 Stil 90 Stil 100 105 110 115 120 125 130 135 +max. 80 80 85 95 +Sprünge min. 8 8 8 8 10 10 10 10 10 10 10 10 10 +max. 10 10 12 12 14 14 15 16 16 16 16 16 16 +Kombinationen, min. 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 +2-fach max. 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 +Kombinationen, min. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +3-fach max. 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 +Kombinationen, – – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – 630 – +Abstand ca. 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 +von Sprung – – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – 930 – +zu Sprung 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 1030 +Sprünge, Weite min. 70 70 85 90 95 100 105 110 115 115 120 120 120 +max. 90 90 100 110 115 120 130 135 135 135 140 140 145 +Wassergraben, max. – – 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 +Weite +Tempo (m/min) min. 300 300 300 325 325 350 350 350 350 350 350 350 350 +max. 325 325 325 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 +Startberechtigungen im Springen: +70-90cm: Startkarte (Klassen E und A) oder höher +95-100cm (Klasse L): R1 oder höher +105cm (Klasse LM): R1 oder höher +110-120cm (Klasse M): R1 oder höher +125-135cm (Klasse S): R2 oder höher +2. Noriker: +Zulässig sind Springprüfungen und Stilspringprüfungen der +Klassen E bis L mit den folgenden Anforderungen (Anzahl und +Abmessungen der Hindernisse für die einzelnen Klassen, alle +Abmessungen in cm): + +Sprünge, Höhe min. 70 75 85 +max. 75 80 90 + +Sprünge min. 8 8 10 +max. 10 12 14 +Kombinationen, min. 0 0 1 +2-fach max. 0 1 2 +Kombinationen, min. 0 0 0 +3-fach max. 0 0 0 +Kombinationen, – 650 – 750 650 – 750 +Abstand ca. +von Sprung – 950 – 1050 950 – 1050 +zu Sprung + +Sprünge, Weite min. 70 80 90 +max. 90 100 110 + +Wassergraben, max. +– 200 200 +Weite + +Tempo (m/min) min. 280 300 325 +max. 290 320 350 + +1. Es gelten die Besonderen Bestimmungen, Teil B II sinngemäß. + 2026 B-173 + § 1502 Vielseitigkeitsprüfungen für Haflinger + und Noriker +2. Haflinger: + Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen VH80 cm, + VH90 cm und VH100 cm gemäß §§ 300 ff. + Startberechtigungen Vielseitigkeit: + VH80: Startkarte oder höher + VH90: R1 oder höher + VH100: R1 oder höher +3. Noriker: + Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen VN80 cm + und VN90 cm gemäß §§ 300 ff. +4. Es gelten die Besonderen Bestimmungen, Teil B III sinngemäß. + B-174 2026 + Abschnitt B XVI: Ländliche Reiter und Fahrer + § 1600 Turniere und Bewerbe der ländlichen Reiter + und Fahrer +5. Turniere und Bewerbe der ländlichen Reiter und Fahrer werden + von ländlichen Reit- und Fahrvereinen, die über ihren zuständi- + gen Landesverein der ländlichen Österreich und des OEPS sind, + veranstaltet. +6. Genehmigung: + Die Organisation von Meisterschaften ist mit den Ländlichen + Österreich abzustimmen und bedarf der Genehmigung des Tur- + nierreferates des OEPS. +7. Turniere und Bewerbe haben in voller Übereinstimmung mit der + ÖTO ausgeschrieben und durchgeführt zu werden. Dies gilt ins- + besondere im Hinblick auf die Lizenzpflicht und die Startberech- + tigung. +8. An Bewerben, Meisterschaften und Bundesmeisterschaften + sind nur Mitglieder von ländlichen Vereinen gemäß Vereinsliste + des OEPS teilnahmeberechtigt. + Bei Bundesmeisterschaften österreichische Staatsbürger, sowie + ausländische Staatsbürger, die zumindest 3 Jahre Mitglied bei + einem österreichischen Verein sind und ihren aktuellen Wohnsitz + in Österreich haben. +9. Die an Bewerben teilnehmenden Pferde können in der Aus- + schreibung auf Pferde österreichischer Abstammung be- + schränkt werden. + 2026 B-175 + § 1601 Meisterschaften der ländlichen Reiter + und Fahrer +10. Die Ländlichen Österreich übertragen einem Veranstaltungswer- + ber die Organisation der Titelbewerbe. +11. Der Titelbewerb ist in voller Übereinstimmung mit den geltenden + Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der ÖTO durchzu- + führen. Die von den Ländlichen Österreich herauszugebenden + Austragungsbedingungen dürfen der ÖTO nicht widersprechen +12. Bundesmeisterschaften werden in den nachstehenden Sparten + ausgetragen. Eine Unterteilung bei den Reitbewerben ist in + Alterskategorien (Allg. Klasse, Junge Reiter, Junioren, Jugend) + oder Lizenzen möglich. Bei den Bundesmeisterschaften Haflin- + ger Dressur, Springen und Vielseitigkeit ist auch die Austragung + in der Klasse Senioren möglich. Lizenzklassen können zusam- + mengefasst werden. Mannschaftswertungen sind vorgeschrie- + ben. Fahrbewerbe sind als Ein- und Zweispänner-Prüfungen + auszuschreiben. + Sparten + • Dressurreiten auf Warmblutpferden + • Springreiten auf Warmblutpferden + • Vielseitigkeit auf Warmblutpferden + • Dressurreiten auf Haflingern + • Springreiten auf Haflingern + • Vielseitigkeit auf Haflingern + • Vielseitigkeit auf Noriker + • Dressurreiten auf Noriker + • Springreiten auf Noriker + • Fahren mit Kleinpferden + • Fahren mit Haflingern + • Fahren mit Norikern + • Fahren mit Großpferden + • Fahren und Reiten „Kombination“ Haflinger + • Fahren und Reiten „Kombination“ Noriker + • Fahren und Reiten „Kombination“ Warmblut + B-176 2026 + § 1602 Meisterschaften der ländlichen Reiter + und Fahrer in den Bundesländern +13. Die Meisterschaften der ländlichen Reiter und Fahrer in den + Bundesländern sind von einem Veranstalter, der vom Landes- + verein beauftragt ist, durchzuführen. +14. Die Austragungsbestimmungen sollen sich an denen der Bun- + desmeisterschaften anlehnen. + +2026 B-177 +Abschnitt B XVII: Vollblutaraber Regelbuch + +für alle Bewerbe u. Sparten die nicht bereits in der ÖTO geregelt sind. +Als Grundlage dient das Regelbuch der USEF (United States +Eques trian Federeation, Inc. Rule Book) Mitglied der FEI, Abteilung +Vollblutaraber, in USA, sowie das Regelbuch („Green Book“) der +ECAHO (European Commission of Arabian Horse Organizations), im +Internet unter www.ecaho.org. +Das VOLLBLUTARABER Regelbuch kann bei Bedarf erweitert wer- +den. +Das Regelbuch muss den ÖTO-Bestimmungen entsprechen. +§ 1700 ALLGEMEINE QUALIFIKATIONEN +1. Teilnahmebedingungen +1.1 Die gestarteten Pferde müssen im Stutbuch des VVÖ (Verband +d. Vollblutaraberzüchter Österreich) registriert sein oder wenn +sie aus dem Ausland kommen, in einem von der WAHO (World +Arabian Horse Organisation) akzeptierten Stutbuch eingetragen +sein. Pferdepass ist Pflicht. Eine Kopie des Abstammungsnach- +weises mit Besitzerangabe muss der Nennung beigelegt wer- +den. Im Falle eines geleasten Pferdes ist eine Kopie dieses Ver- +trages ebenfalls der Nennung beizulegen. +1.2 Alle startenden Pferde müssen nachweislich gesund sein. +ÖTO A § 11 +1.3 Die Pferde werden mit natürlicher, langer uneingeflochtener +Mähne (mit oder ohne geschorenen Kopfteil im Bereich des +Zaumes) vorgestellt. Der Schweif ist natürlich lang, nicht ein- +geflochten und nicht unnatürlich verändert. +Vielseitigkeits-, Spring-, Hunter-, Pleasure- u. Dressurpferde +dürfen mit eingeflochtenen Mähne zu einem Zopf vorgestellt +werden. +B-178 2026 +Flitter im Langhaar oder im Fell oder an den Hufen ist nicht +gestattet. +Farbveränderung an Fell, Langhaar oder Hufen ist nicht +gestattet. +1.4 Pferde müssen ohne künstliche Hilfsmittel gezeigt werden. +Tongue ties, mouth ties, Gag Bits (Ausnahme Springen) sind +verboten. Die Verwendung von Ketten u.ä. am Abreitplatz, +während des Turniers und danach ist verboten und wird mit +Startverbot und Aberkennung des Turnierergebnisses bestraft. +1.5 Elektronische Kommunikation zwischen Teilnehmern im +Showring und Personen außerhalb des Showringes ist verbo- +ten. Ausgenommen behinderte Reiter nach vorheriger schrift- +licher Erlaubnis durch den OEPS. +1.6 Keine Ohrenschützer/Fliegenhauben. +2. Hufbeschlag +2.1 Pferde unter zwei Jahren müssen ohne Hufeisen gezeigt werden. +2 jährige Pferde können normale Hufeisen haben, Deckeleisen +und jegliche Einlagen zwischen Hufeisen und Huf sind unter- +sagt. +2.2 Das Maximalgewicht eines Hufeisens ohne Nägel beträgt 397 g. +2.3 Die max. Länge der Zehe beträgt 11,43 cm. +2.4 Die Verwendung von Einlagen (Plastik, Leder) ist erlaubt, +solange die Gesamtlänge von 11,43 cm nicht überschritten +wird. Fremdes Material zwischen Huf und Hufeinlage (außer +anerkannt schützendem wie Silikon, Schaumgummi, u.ä.), um +das Hufgewicht zu verändern, ist verboten. +3. Ablauf der Bewerbe +3.1 Nur ein Bewerb zur selben Zeit ist pro Turnierplatz gestattet. +Wird ein Platz geteilt, zählt er als zwei Plätze. +3.2 Bewerbe müssen in der Ausschreibung deutlich NUR für Voll- +blutaraber bezeichnet sein. +3.3 Meisterschaftsbewerbe immer nacheinander – nie parallel! +2026 B-179 +4. Ausführung +4.1 Aggressive Pferde, z. B. gegenüber anderen Pferden, Reit ern/ +Fahrern oder Personen im Ring, sind vom Bewerb auszu- +schließen. +4.2 Es kommen ÖTO Teil A § 49/7 sowie § 55 zur Anwendung. +§ 1701 ZUCHTKLASSEN +nach den Regeln der ECAHO (www.ecaho.org) +§ 1702 PLEASURE SPORT KLASSEN +Allgemeines +1. Alle Pferde sollten in allen Gangarten in beiden Richtungen +gezeigt werden, wie in den speziellen Bewerben beschrieben. +Richtungswechsel kann im Walk (Schritt), im Jog-Trot (verkürz- +ter Trab) Normal Trot (Arbeitstrab/Gebrauchstrab) verlangt wer- +den. Ausnahme: Trail, Reining. +2. Jede Pleasure Sportklasse kann geteilt werden, nicht jedoch bei +weniger als 20 Startern. Entweder werden zwei Sieger vergeben +oder die besten 10 aus jeder Abteilung kommen nochmals +gemeinsam in den Ring. +3. Line up: Pferde müssen in der geforderten Gangart auf der Mit- +tellinie nebeneinander Aufstellung nehmen. Die Pferde müssen +ruhig stehen. Back up (Rückwärtsrichten) kann einzeln oder in +der Gruppe gefordert werden. Extremes Strecken des Pferdes +ist unerwünscht. Ausnahme Traditionale Arabian Riding, kein +Rückwärtsrichten, Kopf Schweif Aufstellung auf der Mittellinie, +Mindestabstand zwei Pferdelängen. +4. Side Saddles sind nur in jenen dafür ausgeschriebenen Klassen +erlaubt. +5. Bandagen u. Boots jeglichen Typs sind verboten, sofern dies +nicht ausdrücklich in spez. Bewerben (Reining) erlaubt ist. +B-180 2026 +6. In Bewerben mit geringer Starterzahl können Klassische (Eng- +lish) Reitweisen und Western zusammengelegt werden. Die +Ergebnislisten haben hierüber detaillierte Angaben zu enthalten. +Ergebnisse gemeinsam nach Leistung oder getrennt nach Stil. +7. Die Reiter/Fahrer müssen das PDC, WRC oder mindestens eine +Startkarte Allgemein bis einschließlich L haben, darüber Lizenz +R1 besitzen (bei VA Bewerben nach ÖTO). +Entfällt (AQHA Regelung), wie Turnierpferderegistrierung, bei +ECAHO Bewerben. +Dies gilt auch für Vollblutaraberbewerbe mit höheren Prüfungen. +In rasseoffenen Bewerben ist die entsprechende Lizenz und Tur- +nierpferderegistrierung nötig. +§ 1702/1 CLASSIC PLEASURE (English Pleasure) +Gruppenbewerb auf Ansage des Ringmasters, überholen auf dem +zweiten und dritten Hufschlag erlaubt. Das Wechseln der Bahn ist +verboten. Zusätzliche Manöver führen zum Ausschluss (Zirkel, +Volte). +Allgemeines +1. Teilnehmer kommen im Trab auf der linken Hand in den Ring. +Ansage durch Sprecher. +2. Leichte Anlehnung der Zügel muss in allen Gangarten beibehal- +ten werden. Die Wahl des Gebisses, ob Trense oder Kandare, +trifft der Reiter, je nach Alter des Pferdes und Bewerb in Über- +einstimmung mit der ÖTO. +3. Die Richter bewerten die Leistung in jeder Gangart gleichhoch. +4. Trab ist auszusitzen. +5. Gerte max. 80 cm, Sporen sind erlaubt. +2026 B-181 +Vorschriftsmäßige Gangarten +Das Pferd sollte den Eindruck vermitteln, dass es sehr angenehm in +dieser Reitweise zu reiten ist. Die Gangarten müssen korrekt, willig, +schwungvoll, kadenziert und harmonisch präsentiert werden. +1. Walk: Schritt, ein Viertakt: rein, flach, frisch vorwärts und raum- +greifend. +2. Normal Trot: Arbeitstrab, ein Zweitakt, präsentiert im mittleren +Tempo, mit leichter Versammlung. Der Trab muss kadenziert, +regelmäßig und elastisch in der Bewegung sein. +3. Strong Trot – verstärkter Trab, Zweitakt. Der Trab ist schneller +und stärker als der Normal Trot. Das Pferd muss die Tritte so +verlängern, wie es seine Veranlagung zulässt, aber immer +bedacht, dass die Harmonie nicht verloren geht. Das Pferd darf +die Hinterbeine nicht ausstrecken, sondern muss in Versamm- +lung bleiben. Der Starke Trab muss kadenziert, regelmäßig und +elastisch in der Bewegung sein. +4. Canter: langsamer Galopp, Dreitakt, auf beiden Händen präsen- +tiert, harmonisch, korrekt, in Versammlung und nicht übereilt. +5. Hand Galopp: verstärkter Galopp; der Hand Galopp wird in frei- +er Form, mit langen bodenbedeckenden Sprüngen gezeigt. Der +Hand Galopp wird in der natürlichen Sprunglänge des Pferdes +präsentiert und ist daher je Pferd individuell. Hohe Geschwin- +digkeit ist zu vermeiden. Man muss den Unterschied zwischen +Hand Galopp und Canter erkennen. +§ 1702/2 DRIVING DIVISION +Es handelt sich um Gruppenbewerbe auf Ansage des Ringmasters, +die auf der ganzen Bahn gefahren werden. Die Teilnehmer dürfen +einander auf dem zweiten oder dritten Hufschlag überholen ohne +einander zu behindern. Der Handwechsel erfolgt immer zur Mitte der +Bahn. Es ist nicht erlaubt, Volten oder Zirkel zu fahren. Alle Teilneh- +mer folgen der Anweisung des Ringmasters. +B-182 2026 +§ 1702/2.2 PLEASURE DRIVING +Allgemeines +1. Teilnehmer fahren im Jog-Trot (verkürzter Trab) auf der linken +Hand in den Ring. +2. Die Richter bewerten die Leistungen in jeder Gangart gleich hoch. +• Walk(Schritt), Jog. Trot (verkürzter Trab), Normal-Trot (Arbeits - +trab), Strong Trot (verstärkter Trab) kann verlangt werden. +• Zu hohe Geschwindigkeit ist unerwünscht. +• Ruhiges Stehen auf der Mittellinie mit Kopf zum Richter und +Rückwärtsrichten. +• Richtverfahren: Gehorsam, Leistung u. Qualität. +3. Ein Header (Kopfgroom) pro Pferd ist zur Sicherheit erlaubt. +Headers müssen ordentlich gekleidet sein (z.B. einfacher, unifar- +bener Arbeitsmantel). +Ausrüstung +1. Leichtes Showharness (einspännig), Bridle u. Blinkers (Zaum- +zeug mit Scheuklappen), Overcheck mit separatem Overcheck +Bit oder Side Check mit oder ohne separatem Side Check Bit +wahlweise, Snaffle Bit (Wassertrense). Showharness (Geschirr) +in gutem, gepflegtem Zustand. +2. Zum Pferd passender zwei oder vierrädriger Wagen (Cart oder +Buggy). Jedes für Einspänner erlaubtes Fahrzeug u. Zäumung +(ÖTO). +Vorschriftsmäßige Gangarten +• Walk (Schritt), Jog. Trot (verkürzter Trab), Normal-Trot (Ge - +brauchs trab). +• Zu hohe Geschwindigkeit ist unerwünscht. +• Ruhiges Stehen auf der Mittellinie mit Kopf zum Richter und +Rückwärtsrichten. +• Richtverfahren: Haltung, Gehorsam, Performance, Leistung und +Harmonie von Pferd und Fahrer. +2026 B-183 +§ 1702/3 TRADITIONAL ARABIAN RIDING CLASS +(MOUNTED NATIVE COSTUMES) +Gruppenbewerb, auf Ansage des Ringmasters. Überholen auf dem +zweiten Hufschlag ist erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Volten oder Zirkel +zu reiten. Zusätzliche Manöver führen zum Ausschluss. Handwech- +sel immer zur Mitte der Bahn. +Allgemeines +1. Der Reiter muss sein Pferd jederzeit unter Kontrolle haben. +2. Teilnehmer reiten auf der linken Hand im Canter ein. Überholen +auf dem zweiten und dritten Hufschlag ist erlaubt. Das Wech- +seln durch die Bahn ist verboten. +3. Handwechsel auf Ansage des Ringmasters zur Mitte der Bahn +(kurz kehrt). +4. Die Richter beurteilen alle Gangarten gleichwertig. +5. Die Pferde nehmen am Ende des Bewerbes Kopf – Schweif Aus- +stellung in der Länge des Ringes in der Mitte. Abstand eine Pfer- +delänge. Ruhiges Stehen. +Ausrüstung +1. Zaumzeug: Alle erlaubten Dressur- und Westerngebisse. Sicher- +heit geht vor Dekoration mit farbenprächtigem, „Arabischen“ +Zubehör. Satteldecke über Kruppe reichend. Dekoriertes Vor- +derzeug. Zaumzeug und Zügel. Historische Ausstattung aus +den Urs prungs ländern des Arabers ist erlaubt. +2. Martingales und Tiedowns sind verboten +3. Die Ausstattung des Reiters besteht aus: arabischem Beduinen +Kostüm, bestehend aus weitem Mantel oder Kleid, weiten lan- +gen Hosen, Kopftuch, Schärpe. Es darf barfuß, ohne Steigbügel +geritten werden (ECAHO). In den Händen dürfen nur die Zügel +gehalten werden, keine anderen Gegenstände (keine Waffen +oder Tiere). +4. Sporen sind erlaubt. +Vorgeschriebene Gangarten +1. Extremes Tempo, Leichtsinn u. Rücksichtslosigkeit wird be- +straft. +B-184 2026 +2. Schritt, Canter (Arbeitsgalopp), Handgalopp (verstärkter +Galopp), ruhiges Stehen auf der Mittellinie. Das Pferd muss +immer unter der Kontrolle des Reiters sein. +3. Bewertung: 75% Bewegung und Gehorsam, 25% Ausstattung +§ 1702/4 LADIES SIDE SADDLE +(western, klassisch, western & klassisch) +Gruppenbewerb, auf Ansage des Ringmasters. Überholen auf dem +zweiten und dritten Hufschlag ist erlaubt. Zirkel, zusätzliche Manö- +ver oder Volten dürfen nicht geritten werden. Der Handwechsel +erfolgt zur Mitte der Bahn (kurz kehrt). +Allgemein +1. Einreiten linke Hand Jog (verkürzter Trab). +2. Alle Gangarten werden gleichwertig gerichtet: Jog (verkürzter +Trab,) Trot (Arbeitstrab) strong Trot (verstärkter Trab) Lope oder +Arbeitsgalopp. +3. Wenn möglich Klassen in Klassisch und Western teilen. Bei +gemeinsamen Klassen dürfen Westernreiter auch ältere Pferde +mit Snaffle Bit reiten. +4. Die Sicherheit ist beider Ausrüstung und der Vorstellung das +Wichtigste. Zuwiderhandeln wird durch die Richter bestraft. +Ausrüstung +1. Zaumzeug, Sattel: Western oder Klassisch. Sattel mit zwei Hör- +nern. +2. Das Zaumzeug und Sattel kann auch passend zu einem histori- +schen Kostüm sein, muss der ÖTO entsprchen. +3. Keine Martingales und Tiedowns. +4. Kleidung: Klassisch oder Western. +5. Western: langärmelige, geschlossene Bluse, Jacke, Western +Rock oder geteilter Rock, Reitkleid, Westernhut, Western Stie- +fel. +6. Klassisch: langärmeliges Kleid, Rock lang, Bluse, Jacke, Hut +und Stiefel sind erforderlich. Keine Reitschürze. +2026 B-185 +7. Sporen und Stock sind erlaubt. +8. Die Teilnehmerin wird für inkomplette Bekleidung und Ausrüs- +tung bestraft, nur bei Sicherheitsbedenken ausgeschlossen. +Vorgeschriebene Gangarten +1. Das Damensattelpferd sollte den Eindruck vermitteln, dass es +sehr angenehm in dieser Reitweise zu reiten ist. Ein guter +bodendeckender Schritt, ein bequemer Trab oder Jog, ein ein- +facher fließender Canter oder Lope ist erforderlich. Weiche +Wechsel der Gangarten. Die Reiterin muss den Trab aussitzen. +In den höheren Klassen, z.B. Meisterschaften, auch Verstärkun- +gen möglich. +Ladies Side Saddle Class Erklärung +• Klassisch: Jagd oder Dressursitz, (Hunt or Saddle Seat), Classic +Pleasure Gangarten. +• Western: Pleasure Sitz und Western Pleasure Gangarten. +• Wenn genügend Starter sind (mindestens je 3), werden die Klas- +sen in Klassisch und Western geteilt, ansonsten gemeinsam +gerichtet, egal welcher Stil und gemischt gewertet. Die Western- +reiterinnen dürfen dann ihre Pferde egal welchen Alters beidhän- +dig in Snaffle bit reiten. +• In beiden Richtungen des Ringes: Walk (Schritt), Jog (verkürzter +Trab), Normal-Trot (Arbeitstrab), Canter oder Lope (langsamer +Galopp). In Klassen mit höherem Niveau kann Strong Trot (ver- +stärkter Trab) und Handgalopp (verstärkter Galopp) verlangt wer- +den. Am Ende der Prüfung Aufstellung auf der Mittellinie und +rückwärtsrichten. Das Pferd soll auf Aufforderung des Richters +gut rückwärts richten und ruhig stehen. 85% für Benehmen, Leis- +tung, Qualität, 15% für Side Saddle Eignung. +§ 1702/5 Hunter Pleasure +Level: N = Novice, A = Advanced, M = Master +N Schritt, Arbeitstrab, im leichten Sitz, Arbeitsgalopp, Kurz kehrt +im Schritt zum Handwechsel, Ruhiges Stehen auf der Mittellinie, +Rückwärtsrichten auf Anweisung des Richters. +B-186 2026 +A Schritt, Arbeitstrab, im leichten Sitz u. ausgesessen, vertärkter +Trab leichtreiten, Arbeitsgalopp, Kurz kehrt im Schritt oder +Arbeitstrab zum Handwechsel, Ruhiges Stehen auf der Mittelli- +nie, Rückwärtsrichten auf Anweisung des Richters. +M wie A zusätzlich verstärkter Galopp. +European Championships: Einreiten im Schritt auf der Mittellinie +einzeln im Arbeitstrab auf Anweisung des Richters, Gangarten wie +M halt aus dem verstärkten Galopp, oder verstärktem Trab. +Ausrüstung von Reiter & Pferd +• Dem Spring equipement angeglichen, keine Dressursättel, Keine +Bandagen, Glocken, Martingals, Tiedowns. +• Pferde werden nur in der Gruppe gezeigt. Keine Sprünge. +• Leichtreiten im Trab. Leichter Sitz im Galopp, wie zum Sprung +bereit. +• Ausrüstung passend zum Niveau der Klasse. N, A, M +• Eingeflochtene Mähne, ein Zopf möglich. +• Jacke des Reiters kurz (Springen, Jagd). Farben gedeckt, braun, +grün, blau, Tweed (keine roten Jacken), Jagdkappe, Reithosen +heller als Jacke, Jagdstiefel. +• Sporen, kurze Springgerte erlaubt. +Vorgeschriebene Gangarten +Das Pferd soll den Eindruck erwecken, dass es wohlerzogen, willig +und sehr angenehm zum reiten ist. Alle geforderten Gangarten müs- +sen gerade, schwungvoll vorwärts, korrekt in leichter Versammlung +gezeigt werden, Übergänge korrekt und fließend. Es soll der Ein- +druck entstehen, dass Pferd u. Reiter jederzeit in der Lage sind Hin- +dernisse im Sprung zu überwinden oder auszuweichen. Leichter +Kontakt über die Zügel. Im Vergleich zu Clasic Pleasure soll das +Pferd weniger Aufrichtung und eine geringere Versammlung zeigen. +Es soll relaxter und in einem längeren Rahmen präsentiert werden. +• Teilnehmer reiten auf der linken Hand in die Arena im Arbeits trab. +• Schritt (Walk): klarer Viertakt, flach mit genügendem Raumgriff. +2026 B-187 +• Arbeitstrab (normal Trot): Zweitakt, in mittlerer Geschwindigkeit +mit leichter Versammlung, geradegerichtet, korrekt, in guter +balance, vorwärts. +• Arbeitsgalopp (Canter): klarer Dreitakt, weich und rund, gerade- +aus, mit leichter Versammlung. Die Aufgaben auf beiden Händen +nicht übereilt. +• Verstärkter Galopp (Hand Gallop): klarer Unterschied zu Arbeits- +galopp in der Länge der Sprünge. Bodendeckend, kraftvoll +jedoch immer kontrolliert. Deutliche Verlängerung der Sprünge +zum Arbeitsgalopp. Extremes Tempo wird bestraft. +• Stehen & Rückwärtsrichten (Back): Ruhiges Stehen auf der Mit- +tellinie, Rückwärtsrichten auf Anweisung des Richter, gerade, wil- +lig, gleichmäßig. +Richtverfahren +• Das Richten beginnt mit dem Einreiten in die Arena. +• Alle Gangarten werden gleichwertig gerichtet. +• Der Reiter wird nicht bewertet, beeinflußt aber die Leistung des +Pferdes. +• Ausschluss nach ÖTO/FEI: Sturz von Pferd/Reiter, zus ätzliche +Manöver wie Volten, Zirkel, diagonal durch die Bahn, unkorrekte +nicht erlaubte Ausrüstung, Lahmheit, Blut am Pferd, etc. +• Schlechtere Bewertung bis Ausschluss wenn: falsche Gangarten +gezeigt werden, schlagen, beissen, andere Teilnehmer behindern. + +§ 1702/6 Hand Trail +1. In diesem Bewerb können Western & Klassische Teilnehmer +kombiniert werden. Hand Trail wird nach den Regeln des Trails +unter dem Sattel gerichtet. +Pferd & Vorführer können in gerittenen Klassen teilnehmen. +Novice & Master ist immer ausgeschlossen zu kombinieren. +B-188 2026 +2. LEVELS: (Niveaus, Schwierigkeitsgrad) +Novice: einfacher Parcour (pattern) +Advanced: einige Stangen erhöht, side pass einfach, einige ein- +fache Kombinationen +Master: Wechsel der rechten Hand am Tor wenn in der Aufgabe +gewünscht. Langsamen Galopp kann gefragt sein, Kombinatio- +nen, erhöhte Stangen. +3. Ein gutes Trailpferd geht in Ruhe, aufmerksam, den Anweisun- +gen des Vorführers willig gehorchend den Parcours. Harmonie +zwischen Pferd & Vorführer ist mit zu bewerten. Zwischen und +über die Hindernisse ist das Pferd in angepasstem Tempo willig +vorwärts gehend. Nicht übereilt ohne unnötige Verzögerungen, +ohne extra Manöver und immer an der geforderten Seite des +Vorführers seinen Anweisungen schnell folgend. Der Eindruck +eines in Einklang mit dem Vorführer arbeitenden Pferdes muss +gegeben sein. +4. Alle Starter dürfen vor dem Bewerb den Trailparcours gemein- +sam mit dem Richter, jedoch ohne Pferde, besichtigen. Kinder +u. Jugendliche können von ihrem Trainer begleitet werden. +5. Der Parcours soll so gebaut & designed sein, dass jedes Pferd +die geforderten Gangarten zeigen kann. Schritt, Trab, mindesten +10 m zwischen und über die Hindernisse. Rückwärtsrichten +gerade und flüssig, nicht übereilt. Die Qualität der Bewegung +und die Kadenz wird als Teil des Ergebnisses mit bewertet. +Unnötige Verzögerungen, extreme Langsamkeit oder nicht +überwinden eines Hindernisses werden ebenfalls bestraft. +5.1 Bewertungssystem wie bei Trail unter dem Sattel. Das +Pferd, nicht der Vorführer wird bewertet. Der Richter +bewertet den Gesamteindruck von Vorführer und Pferd, +die Bekleidung, Zaum, Kondition des Pferdes im Ender- +gebnis. +5.2 Strafpunkte (Penalty) im Endergebnis (score): +Wie die Manöver gezeigt wurden: Seitengänge, andere +Hindernisse, zu langsam, nicht geradeaus gerichtet in der +Bewegung u. beim Anhalten. Fehlender Wille des Pferdes +zur Ausführung der Hindernisse und zu jeder anderen Zeit. +2026 B-189 +5.3 0 score: (Pferd erhält eine 0 Bewertung bleibt in der Rang- +liste) +a. Pferd läuft frei, macht sich los. +b. Pferd wird auf der falschen Seite geführt als verlangt. +Beim Start oder während des Bewerbes. +c. Sturz von Pferd und/oder Vorführer +d. Pferd bleibt nicht an der vorgeschriebenen Seite des +Vorführers. Zusätzliche oder ausgelassene Manöver. +e. Berühren des Pferdes mit der Hand oder mit der Gerte. +f. Der gezeichnete u. bekanntgegebene Trailplan ist einzu- +halten. Fehler in der Gangart über oder zwischen den +Hindernissen. Fehlerhafte Ausführung – falsche Linie – +zwischen oder über Hindernisse. Überwinden der Hin- +dernisse in falscher Reihenfolge. +g. Pferd geht mehr als 4 Schritte rückwärts +h. Drehen des Pferdes um mehr als 90° +5.4 weitere Richtverfahren siehe Trail unter Sattel, Penalties & +Pluspunkte. +Pflichthindernisse: +minimum 4 Schritte rückwärts richten. +minimum 4 Stangen im Schritt oder Trab +Öffnen & schließen des Tores (Ropegate nicht breiter als 1,5 m) +6. Wird ein Trailhindernis von den Richtern als unsicher erklärt, +muss es zu jeder Zeit repariert oder aus dem Pacours genom- +men werden. Wird das Hinderniss entfernt nachdem bereits +Pferde dieses bewältigt haben, sind die Bewertungen dafür aus +den Ergebnislisten zu streichen. Es ist keinem Pferd erlaubt den +Pacours zu wiederholen. Ausnahme bei Punktegleichstand (Tie). +7. Der Pattern in gezeichneter & beschriebener Form muss für ein- +tägige Veranstaltungen mindestens 12 Stunden und für mehrtä- +gige u. Championate mindesten 24 Stunden vorher veröffent- +licht sein. +8. Es sollten mindesten sechs (6) maximal zehn (10) Hindernisse +vorgesehen sein. Championate können mehr Hindernisse +haben. +B-190 2026 +9. Der Richter hat das Recht den Kurs (Pattern) vor dem Bewerb +abzuändern. Ein Parcours (Pattern) von einem Coursedesigner +wird empfohlen. +10. Der Vorführer führt sein Pferd mit der rechten Hand an dessen +linker Seite. Wechsel der Hand an einem Hindernis, wenn nicht +im Parcours vorgesehen (Tor), wird mit Strafpunkten bestraft +(sidepass). Der Richter sollte jedoch dem Pferd, das ohne sol- +chen Wechsel der Hand auskommt Pluspunkte für das Manöver +geben. +Hand Trail allgemein +Alter des Pferdes +Pferde ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (Datum der Geburt) +sind teilnahmeberechtigt. +Alter des Vorführers +General rules ECAHO Green Book minimum 8 Jahre bis 12 Jahre in +Begleitung einer erwachsenen, erfahrenen Peson, die am Rande +außerhalb der Arena bleibt um jederzeit eingreifen zu können. +Ausrüstung +Passendes Halfter (Leder empfohlen) mit oder ohne Silberverzie- +rung. Führstrick in Leder oder Kunststoff mit oder ohne Kette. +Schnurhalfter (Parelli) oder nicht passende Halfter sind verboten. +Wird eine Kette verwendet, darf sie nicht durch das Maul geführt +werden. (Empfohlene Länge: Führleine max. 1,50 m, Kette max. +0,80 m.) Longe nicht gestattet. Eine Dressurgerte mit der max. +Länge von 1,10 m mit oder ohne kleiner Plastikquaste ist gestattet. +Die Gerte soll als Unterstützung für die Bewältigung der Hindernisse +verwendet werden (verlängerter Finger) darf das Pferd nicht berüh- +ren. Der Vorführer darf sein Pferd mit der Hand nicht berühren. +Bekleidung +Chaps sowie Sporen sind nicht erlaubt. +Western oder Classic Hand Trail Bestimmungen +1. Western Turnieroutfit mit Western Hut, den Bestimmungen f.  +Trail & Western Pleasure folgend. +2026 B-191 +2. Klassisches Turnieroutfit wie für Classic Pleasure, HunterPlea- +sure mit Kappe und Stiefeln. Siehe Bestimmungen dafür. +3. Halter Showoutfit +4. Hand Trail kann in Kostüm ausgeschrieben werden. (Vorführer & +Pferd) +§ 1703 Vollblutaraber All Around Champion +a) Western +Kategorie I: Halter – Type & Confirmation +Kategorie II: Reining, Western Riding, Freestyle Reining, Trail +Kategorie III: Western Horsemanship +Kategorie IV: Western Pleasure, Pleasure Driving, Traditional +Arabian Riding, Hunter Pleasure +Kategorie V: Pole Bending +Kategorie VI: offen +b) Klassisch +Kategorie I: Halter – Type & Confirmation +Kategorie II: Dressur, Musikkür, Dressur Fahren +Kategorie III: Springen, Cross, Geländefahren, Hindernisfahren +Kategorie IV: Classic Pleasure, Pleasure Driving, Traditional Ara- +bian Riding, Hunter Pleasure +Kategorie V: Pole Bending +Kagegorie VI: offen +Allgemeine Bestimmungen: +Halter Type & Confirmation Regeln: +Jedes Pferd wird individuell im Stand von mindestens einem, maxi- +mal drei Richtern bewertet. Typ… 1 – 10 (incl. Halbe Punkte) 10 ist +die beste Note. +B-192 2026 +Confirmation (Kopf & Hals, Fundament, Körper, Harmonie) 1 – 10 +(inkl. Halbe Punkte) +Das Endergebnis wird aus dem Durchschnitt der Gesamtpunkte +und der Richter errechnet. Das Pferd mit den höchsten Durch- +schnittspunkten ist der Sieger. Bei Punktegleichheit ist das Pferd +mit den höheren Typ-Punkten vor zu reihen, ist dann noch immer +Punktegleichheit, muss der/die Richter seine Präferenz bekanntge- +ben. Diese Pferde werden nochmals dem Richter zusammen vorge- +führt. Die Pferde werden im Gesamtergebnis prämiert und für die All +Around Auswertung für die jeweilige Abteilung (Western oder Klas- +sisch) getrennt aufgelistet und bringen diese Punkte mit in die All +Around Punkte Wertung. +Der Reiter hat sein Pferd selbst vorzustellen, in Showhalfter oder Reit- +halfter. Je nach Zäumung ist der Vorführer in Showkleidung oder kor- +rekter Turnierkleidung. Hengste immer mit Trense, keine Bandagen. +Kat. I (Halter) Pflicht für alle Teilnehmer +Der Teilnehmer muss mit der Nennung den All Around deklarieren: +Western oder Klassisch. Jeder Teilnehmer muss Kat. I sowie min- +destens drei Bewerbe aus zwei verschiedenen Kategorien absolvie- +ren. Maximale Starts pro Tag laut ÖTO: Western & Pleasure (Grup- +penbewerbe) 6, Klassisch: Dressur, Springen, Cross 3. +Die Punkteanzahl des Pferdes mit demselben Reiter wird addiert +und das Pferd mit den höchsten Punkten ist All Around Champion. +1. – 6. Platz platziert. +1. – 10. Platzierter pro Bewerb erhalten Punkte (1. Platz 10 Punkte, +10. Platz 1 Punkt), bei weniger Startern Punktevergabe je nach Star- +teranzahl z.B. 5 Starter 1. Platz 5 Punkte usw.) +Jeder Reiter kann mit mehreren Pferden teilnehmen. Das Pferd +erhält den Titel. Pro Pferd nur immer derselbe Reiter im Bewerb. +Abreiten durch anderen Reiter möglich. Bei geteilten Bewerben gibt +der Richter für das Finale seine Pferde Präferenz bekannt. Die 10 +Besten aus beiden Teilbewerben kommen ins Finale. +Bewerbe die für Western & Klassisch gemeinsam ausgeschrieben +sind (Pole Bending, Traditional Arabian Riding, Ladies Side Saddle, +Type & Confirmation) werden in gemeinsamer/getrennter Siegereh- +rung geehrt jedoch für die All Around Wertung getrennte Wertungen +verwendet. +2026 B-193 +Titel Österr. Meister All Around & offener NÖ-Landesmeister All +Around wird nur in der offenen Klasse (ECAHO M) vergeben. Pro +Turnierwochenende nur ein All Around Championat möglich. +§ 1704 PLEASURE DRIVING CERTIFICATE (PDC) +Das Pleasure Driving Certificate ist eine Sonderprüfung des OEPS +und Voraussetzung zur Erlangung einer Startkarte für Bewerbe der +Driving Division. +Jede Prüfung zum PDC ist spätestens drei Wochen vor dem +gewünschten Termin dem zuständigen LFV anzumelden, der Rich- +ter und Beisitzer entsendet. +Die Kosten werden auf die Teilnehmer aufgeteilt. +Urkunden des OEPS werden nach der Prüfung den erfolgreichen +Teilnehmern vom Richter übergeben. Laut ÖTO sind Sonderprüfun- +gen bei Turnieren nicht zulässig. +Das Mindestalter für die Ablegung des PDC beträgt 8 Jahre. +Das PDC besteht aus folgenden Teilprüfungen: +§ 1704/1 Theoretische Prüfung +1. Vorführen eines Pferdes, Putzen, Hufpflege, korrektes Zäumen +u. Anspannen. +2. Fragen aus dem Pferdesport FENA Lehrbuch des OEPS aus +den Abschnitten: +a) Pferd und Fahrer, +b) Umgang mit dem Pferd, +c) Pferdekunde, +d) Pferdehaltung und Fütterung, +e) Pferdekrankheiten, +f) Erste Hilfe, +g) Verhalten im Gelände u. im Straßenverkehr, +h) Pferdetransport, +i) Turnierangelegenheiten I und II sowie Ordnungsmaßnahmen, +j) Organisation des Pferdesports in Österreich. +B-194 2026 +3. Kenntnisse aus dem Regelbuch des OEPS VA Pleasure Driving +Zäumung, Anspannung und Wagen. +§ 1704/2 Praktische Prüfung +Zu fahren ist in einem einachsigen Cart oder zweiachsigen Buggy, +unabhängig vom Alter und Ausbildungsstand des Pferdes. +1. Country Pleasure Driving Aufgabe mit Rückwärtsrichten, min- +destens zwei Teilnehmer in der Bahn. +2. Obstacle Driving mind. vier Hindernisse, max. Radabstand ++ 40 cm, Cart oder Buggy. +In den Bewerben ist jedes erlaubte Gebiss zulässig. Scheuklap- +pen (Blinkers), Sidecheck (mit oder ohne separatem Sidecheck- +gebiss) oder Overchek sind obligatorisch. +3. Wagen und Geschirr müssen in tadellosem, gepflegtem +Zustand sein. +Nach erfolgreichem Abschluss des PDC erhalten alle Teilnehmer +eine Urkunde des OEPS sowie die Berechtigung, eine PDC +Anstecknadel in Silber oder Gold käuflich zu erwerben. +Sofern in den einzelnen Teilprüfungen die Anforderungen nicht +erreicht werden, ist die Wiederholung von Teilprüfungen nur +innerhalb von zwei Jahren möglich, frühesten jedoch nach +sechs Wochen. +Die erfolgreichen PDC Besitzer können das WRC durch Ablegen +des praktischen Teils der WRC Prüfung erlangen. +WRC Besitzer müssen zur Erlangung des PDC lediglich die das +Fahren betreffende Theorie sowie den praktischen Teil der PDC +Prüfung ablegen. +2026 B-195 +§ 1705 TECHNISCHES REGLEMENT f. CART u. BUGGY +1. Länge der Shafts, 88, 96, zum Pferd passend. +2. Cart darf nur mit Boot & Basket gefahren werden. +3. Sitz ist flach, abgesteppt, etwas ausgeformt. +4. Größe der Räder für Carts: Fahrradräder mit Speichen, luftbe- +reift: 24 – 26. Holzräder 26 – 30. Größe der Räder für Bug- +gies: 26, nur luftbereift. +5. Shafts sind immer aus Holz. +6. Keine Rückenlehnen oder Rails. +7. Abmessung zwischen den Shafts vor dem Fahrersitz (Track cen- +ter) 49. +8. Jede Farbe ist erlaubt, das Cart kann zur Gänze aus Holz sein. +9. Buggy (Fine harness buggy) ein niederes rail ist gestattet. +§ 1706 ZULÄSSIGE, ERLAUBTE GEBISSE für +PLEASURE DRIVING +Die gebräuchlichsten Gebisse sind: Snaffle Bit einfach gebrochen, +Half cheek gebrochen und ungebrochen. +• Smooth copper moth Half Cheek, +• Smooth Straight Half Cheek, +• Plain Half Cheek, +• Smooth 4 Ring Bit, +• Plain Overcheck Bit. +Und müssen den Bestimmungen des § 58/2.14 entsprechen. +B-196 2026 +§ 1707 ZAUMZEUG u. GESCHIRR für PLEASURE DRIVING +Fahrgerte mit kurzem Schlag, 180 cm (6 feet) Länge des Stockes +max., um die Schulter des Pferdes zu erreichen. Schlag ca. 20 – +30 cm. +CART mit screen Dash (durchsichtigem Spritzschutz) +FORMAL DRIVING SHOW BUGGY, lackiert +CART mit luftbereiften Speichenrädern, lackiert +CART in Naturholzausführung und Holzrädern mit Gummiauflage +2026 B-197 +Abschnitt B XVIII: Prüfungen für +Orientierungsreiten (TREC) + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Bewerben für Orientierungsreiten und Orientierungsfahren +(TREC) sind im Reglement Orientierungsreiten enthalten. Diese +Reglement wird vom OEPS herausgegeben und gilt nach § 1 als +Bestandteil der ÖTO in der jeweils gültigen Fassung. + +B-198 2026 +Abschnitt B XIX: Prüfungen für Reiter, Fahrer und +Voltigierer mit Behinderung + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Bewerben für Reiter, Fahrer und Voltigierer mit Behinderung +werden von dem OEPS und dem Kuratorium für therapeutisches +Reiten und Voltigieren herausgegeben, und gelten als Bestandteil +der ÖTO in der jeweils gültigen Fassung. + +2026 B-199 +Abschnitt B XL: Horseball + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Horseball Bewerben sind im Reglement „Turnierordnung für +Horseball“ enthalten. Dieses Reglement wird vom OEPS herausge- +geben und gilt nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. + +B-200 2026 +Abschnitt B XLI: Mounted Games + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Mounted Games Bewerben sind im Reglement „Turnierordnung +für Mounted Games“ enthalten. Dieses Reglement wird vom OEPS +herausgegeben und gilt nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. + +2026 B-201 +Abschnitt B XLII: Working Equitation + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Working Equitation Bewerben sind im Reglement „Turnierord- +nung für Working Equitation“ enthalten. Dieses Reglement wird vom +OEPS herausgegeben und gilt nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. + +B-202 2026 +Abschnitt B XLIII: Polo + +Die Richtlinien hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung +von Polo Bewerben sind im Reglement „Turnierordnung für Polo“ +enthalten. Dieses Reglement wird vom OEPS herausgegeben und +gilt nach § 1 als Bestandteil der ÖTO. + +2026 B-203 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_C-Teil-Rechtsordnung_17-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_C-Teil-Rechtsordnung_17-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..26243053 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_C-Teil-Rechtsordnung_17-12-2025.md @@ -0,0 +1,1123 @@ +Teil C +Rechtsordnung +Soweit in diesen nachfolgenden Bestimmungen +personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, +umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen. +Disziplinarstatut +und Streitschlichtung +Abschnitt C I: Grundsätze +§ 2001 Zuständigkeit +1. Die Rechtsordnung (RO), in der jeweils gültigen Fassung, be - +stimmt die Vorgangsweise, wie die satzungsmäßigen Organe, +die Mitglieder und Funktionäre ihre entsprechenden Tätigkeiten +für das Wohlergehen der Pferde und für die faire Abwicklung +aller Pferdesportdisziplinen ausüben; sie regelt die Streitschlich- +tung gemäß § 8 Vereinsgesetz (VerG). +2. Alle Personen und Gremien, einschließlich der dem OEPS ange- +schlossenen Pferdesportverbände (PV) und Landesfachverbän- +de (LFV), Vereine, Veranstalter, Richter, Funktionäre, Pferdebe- +sitzer, verantwortliche Personen, Trainer, Teilnehmer und Pfer- +desportler, die in irgendwelche Aktivitäten involviert sind, die +unter die Jurisdiktion der ÖTO und ergänzender Bestimmungen +des OEPS und der PV/LFV fallen, sind der Zuständigkeit der +Organe der Rechtsordnung unterworfen. +3. Regelverstöße und jegliche sonstigen Streitigkeiten aus dem +Vereinsverhältnis, die aus der oben erwähnten Tätigkeit oder +Funktion resultieren, unterliegen dieser Rechtsordnung. +4. Über die Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnah- +men auf Grund von Verstößen gegen Anti-Doping Regelungen +entscheidet im Auftrag des OEPS die gemäß § 4A Abs. 1 Anti- +Doping-Bundesgesetz 2007 (ADGB) eingerichtete Österrei- +chische Anti-Doping Rechtskommission im Sinne des § 15 +ADGB. Die Entscheidungen der Österreichischen Anti-Doping +Rechtskommission können bei der Unabhängigen Schiedskom- +mission (§ 16 ADGB) angefochten werden, wobei die Regelun- +gen gemäß § 17 ADGB zur Anwendung kommen. +2026 C-1 +5. Der Strafausschuss des OEPS und der Oberste Berufungs- und +Strafausschuss des OEPS entscheiden über Einsprüche und +Ordnungsmaßnahmen. Es handelt sich nicht um Schiedsgerich- +te im Sinne der Zivilprozessordnung. +6. Ordentliche Gerichte dürfen nicht angerufen werden, soweit und +solange die Zuständigkeit des Strafausschusses des OEPS, des +Obersten Berufungs- und Strafausschusses des OEPS oder des +Schlichtungsausschusses begründet ist. +Werden ordentliche Gerichte nach Ausschöpfung des ver- +bandsinternen Instanzenzuges nicht binnen vier Wochen nach +Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung angerufen, so +gilt dies als Verzicht. +7. Verbandsintern verhängte Geldbußen und auferlegte Verfah- +renskosten jeder Instanz, die vom Zahlungspflichtigen nicht +oder nicht zur Gänze bezahlt werden, können durch den zustän- +digen OEPS oder PV/LFV gerichtlich eingeklagt werden. Die +Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges durch den Zah- +lungspflichtigen ist unzulässig, soweit sich das Klagebegehren +auf die Einbringung der Geldbuße und der Verfahrenskosten be - +schränkt. Derartige Klagen können bis zu drei Jahren nach +rechtskräftiger Beendigung des verbandsinternen Verfahrens, in +dem die Geldbußen und Verfahrenskosten auferlegt wurden, +eingebracht werden. +8. Werden dem Personenkreis gem. Abs. 1 Tatsachen bekannt, die +den Verdacht eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz +gemäß § 222 StGB oder eines sonstigen strafbaren Verhaltens +rechtfertigen, muss ungeachtet des Abs. 6 eine Sachverhalts- +darstellung an die Strafbehörde erstattet werden. +C-2 2026 +Abschnitt C II: Organe und Zuständigkeiten +§ 2002 Organe des Disziplinarstatuts +1. Die Organe des Disziplinarstatuts sind: +1.1 Der Turnierbeauftragte oder der eingesetzte Richter oder +die Richtergruppe, Steward eines Bewerbes einer pferde- +sportlichen Veranstaltung. +1.2 Die Vorsitzenden, Stellvertreter der Vorsitzenden und Mit- +glieder des Strafausschusses des OEPS sowie des Ober- +sten Berufungs- und Strafausschusses des OEPS. +1.3 Der Disziplinaranwalt des OEPS und dessen Stellvertreter. +1.4 Der Oberdisziplinaranwalt des OEPS und dessen Stellver- +treter. +2. Die Organe gem. Abs. 1 Z 2 bis 4 sind vom Präsidium des OEPS +mit der gleichen Funktionsperiode wie die der Bundesreferenten +zu bestellen und dürfen als Organ des Disziplinarstatuts nur eine +einzige Funktion ausüben. +3. Mitglieder des Präsidiums des OEPS dürfen keine Funktion +gemäß Abs. 1 Z 2 – 4 ausüben. +4. Die Organe gem. Abs. 1 sind unabhängig und nicht weisungs- +gebunden. +5. Die Organe gem. Abs. 1 müssen über einen Verein angeschlos- +senes Mitglied beim OEPS sein. +§ 2003 Örtliche und sachliche Zuständigkeit der +Organe des Disziplinarstatuts +1. In erster Instanz sind folgende Organe zuständig: +1.1 Ab Beginn bis 30 Minuten nach Ende einer pferdesportli- +chen Veranstaltung der Turnierbeauftragte, der eingesetzte +Richter oder die Richtergruppe eines Bewerbes. Eine Sie- +gerehrung gilt als Teil der Veranstaltung. +1.2 Der Strafausschuss des OEPS. +2026 C-3 +2. In zweiter Instanz sind folgende Organe zuständig: +2.1 Der Strafausschuss des OEPS im Falle der Verhängung +der roten Karte. +2.2 Der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des OEPS. +§ 2004 Strafausschuss des OEPS +1. Der Strafausschuss des OEPS besteht aus einem Vorsitzenden, +vier Stellvertretern des Vorsitzenden und mindestens zwölf wei- +teren Ausschussmitglieder. +2. Sämtliche Ausschussmitglieder sollen ein abgeschlossenes +juristisches Hochschulstudium nachweisen, haben derart aus- +gebildet zu sein, dass sie in der Lage sind, Disziplinarentschei- +dungen der Senate schriftlich auszufertigen und sollen Erfah- +rungen im Umgang mit Pferden oder im Turniersport haben. +3. Die Geschäftsordnung wird vom Vorsitzenden und dessen Stell- +vertretern erlassen. +4. Bei einer Befangenheitseinrede über ein Senatsmitglied ent- +scheidet der Vorsitzende. +Betrifft die Befangenheitseinrede den Vorsitzenden, entscheidet +der Präsident des OEPS. +5. Der Strafausschuss des OEPS entscheidet in der Besetzung +von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. +§ 2005 Oberster Berufungs- und Strafausschuss +des OEPS +1. Der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des OEPS be steht +aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern des Vorsitzenden +und mindestens fünf weiteren Ausschussmitgliedern. +2. Sämtliche Ausschussmitglieder sollen ein abgeschlossenes +juristisches Hochschulstudium nachweisen, haben derart aus- +gebildet zu sein, dass sie in der Lage sind, Disziplinarentschei- +dungen der Senate schriftlich auszufertigen und sollen Erfah- +rungen im Umgang mit Pferden oder im Turniersport haben. +C-4 2026 +3. Die Geschäftsordnung wird vom Vorsitzenden und dessen Stell- +vertretern erlassen. +4. Bei einer Befangenheitseinrede über ein Senatsmitglied ent- +scheidet der Vorsitzende. +Betrifft die Befangenheitseinrede den Vorsitzenden, entscheidet +der Präsident des OEPS. +5. Der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des OEPS ent- +scheidet in der Besetzung von drei Mitgliedern einschließlich +des Vorsitzenden. +§ 2006 Disziplinaranwalt des OEPS +1. Das Präsidium des OEPS hat einen Disziplinaranwalt und zwei +Stellvertreter zu bestellen. +2. Der Disziplinaranwalt und die Stellvertreter haben ein juristi- +sches Hochschulstudium nachzuweisen und sollen Erfahrungen +im Umgang mit Pferden oder im Turniersport haben. +3. Der Disziplinaranwalt hat bei allen bekannt gewordenen Verge- +hen Vorerhebungen und bei Notwendigkeit beweissichernde +Maßnahmen durchzuführen. Er hat an den Strafausschuss des +OEPS einen schriftlichen Antrag auf Behandlung zu stellen, +wenn er dies für notwendig hält. Eine Kopie des Antrags ist an +den Oberdisziplinaranwalt des OEPS, an den Anzeiger und an +die Geschäftsstelle gem. § 2010 zu übermitteln; diesen ist auch +eine Ausfertigung der Entscheidung des Disziplinaranwaltes +zuzustellen, dass kein Antrag auf Verfolgung gestellt wird, wobei +dem Anzeiger die Bestimmungen des Abs. 4 zur Kenntnis zu +bringen sind. +4. Der Anzeiger kann binnen vier Wochen nach Zustellung der Ent- +scheidung des Disziplinaranwaltes über die Ablehnung des +Antrages auf Behandlung den Antrag auf Fortsetzung des Ver- +fahrens stellen, der beim Disziplinaranwalt einzubringen ist. +Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Fortsetzung des +Verfahrens ist der spätestens gleichzeitig mit dem Antrag zu erle- +gende Kostenvorschuss gemäß Gebührenordnung. Erachtet der +Disziplinaranwalt den Fortsetzungsantrag als berechtigt, etwa +weil neue Tatsachen vorgebracht oder Beweismittel benannt +2026 C-5 +wurden, so hat er einen Antrag auf Verfolgung zu stellen, andern- +falls hat er den Akt samt Fortsetzungsantrag ohne Aufschub +dem Oberdisziplinaranwalt vorzulegen. Dieser entscheidet dann +endgültig, ob ein Antrag auf Verfolgung gestellt wird oder nicht. +Seine Entscheidung ist dem Disziplinaranwalt, dem Anzeiger +und der Geschäftsstelle gem. § 2010 zuzustellen. Wird kein +Antrag auf Verfolgung gestellt, sind dem Anzeiger die Bestim- +mungen des Abs. 6 und § 2030 Abs. 8 zur Kenntnis zu bringen. +5. Erachtet der Oberdisziplinaranwalt die Entscheidung des Dis- +ziplinaranwaltes über die Ablehnung des Antrages auf Behand- +lung für unrichtig, so kann er binnen vier Wochen nach Zustel- +lung der Entscheidung des Disziplinaranwaltes an ihn auch +ohne entsprechenden Antrag des Anzeigers die Fortsetzung +des Verfahrens verfügen. Diese Verfügung ist dem Disziplinaran- +walt zuzustellen, der dann unverzüglich den Antrag auf Behand- +lung zu stellen hat. +6. Entscheidet der Oberdisziplinaranwalt, dass kein Antrag auf +Behandlung gestellt wird, ist der Anzeiger berechtigt, binnen +vier Wochen nach seiner Verständigung schriftlich über die +Geschäftsstelle gem. § 2010 beim Vorsitzenden des Strafaus- +schusses des OEPS die Erklärung abzugeben, dass er die Ver- +folgung aufrechterhalte, mit gleichzeitiger Erklärung der Über- +nahme der Verfahrenskosten gem. § 2030 Abs. 8 im Falle eines +Freispruches des Beschuldigten. +7. Gibt der Anzeiger nach seiner Verständigung gem. Abs. 6 bin- +nen vier Wochen keine Erklärung ab, die Verfolgung aufrechtzu- +erhalten, gilt dies als Verzicht, ordentliche Gerichte anzurufen. +8. Wird in begründeten Fällen von einem Direktoriumsmitglied des +OEPS, vom Sportdirektor oder Generalsekretär des OEPS die +Verhängung einer vorläufigen Maßnahme gem. § 2021 bean- +tragt, ist innerhalb einer Woche an den Strafausschuss des +OEPS ein Antrag auf Behandlung zu stellen. +§ 2007 Oberdisziplinaranwalt des OEPS +1. Das Präsidium des OEPS hat einen Oberdisziplinaranwalt und +einen Stellvertreter zu bestellen. +C-6 2026 +2. Der Oberdisziplinaranwalt und sein Stellvertreter haben ein juris- +tisches Hochschulstudium nachzuweisen und sollen Erfahrun- +gen im Umgang mit Pferden oder im Turniersport haben. +3. Wird der Disziplinaranwalt des OEPS nicht innerhalb von vier +Wochen nach Kenntnis des Vorfalls durch die Geschäftsstelle +des OEPS gem. § 2010 tätig, geht dessen Antragsrecht auf den +Oberdisziplinaranwalt des OEPS über. Letzterer ist im Wege der +Geschäftsstelle hierüber zu informieren. +§ 2008 Beauftragungsrecht des Präsidenten des OEPS +1. Werden weder der Disziplinaranwalt des OEPS noch der Ober- +disziplinaranwalt des OEPS innerhalb von acht Wochen nach +Kenntnis eines Vorfalls durch die Geschäftsstelle des OEPS +gem. § 2010 tätig, kann der Präsident des OEPS den Strafaus- +schuss des OEPS mit der Durchführung des Verfahrens beauf- +tragen. +2. Wird der Disziplinaranwalt des OEPS in den Fällen gem. § 2006 +Abs. 8 innerhalb einer Woche nach dem Antrag auf Verhängung +einer vorläufigen Maßnahme nicht tätig, kann der Präsident des +OEPS an den Strafausschuss des OEPS einen Antrag auf Ver- +hängung einer vorläufigen Maßnahme stellen. +§ 2009 Verjährung +1. Die Verjährung von Disziplinarvergehen tritt zwölf Monate nach +Kenntnisnahme durch den Disziplinaranwalt des OEPS ein. +2. Jedenfalls tritt die Verjährung nach Ablauf von drei Jahren nach +dem Zeitpunkt des Vergehens ein. +3. Wird während der Verjährungsfrist ein neuerliches Disziplinar- +vergehen begangen, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch +für dieses Vergehen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. +4. Mit der Einleitung einer Verfolgungshandlung durch den Diszi pli - +nar anwalt wird der Ablauf der Verjährung für die Dauer des Dis- +ziplinarverfahrens gehemmt. Gleiches gilt auch in den Fällen +des § 2011 Abs. 5 und § 2017 Abs. 3. +2026 C-7 +§ 2010 Geschäftsstelle +1. Das Sekretariat des OEPS ist gleichzeitig die Geschäftsstelle +des Strafausschusses des OEPS, des Obersten Berufungs- und +Strafausschusses des OEPS, des Disziplinaranwaltes des +OEPS und des Oberdisziplinaranwaltes des OEPS sowie des +Schlichtungsausschusses. +2. Sämtliche bekannte Disziplinarvorfälle und Streitigkeiten aus +dem Vereinsverhältnis sind umgehend in der Geschäftsstelle +des OEPS einzubringen. Diese hat den Disziplinaranwalt des +OEPS und den Oberdisziplinaranwalt des OEPS umgehend +schriftlich zu informieren, vor allem durch Vorlage von Unterla- +gen, weiters die für die Bildung des Schlichtungsausschusses +erforderlichen Schritte einzuleiten. +C-8 2026 +Abschnitt C III: Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen +§ 2011 Disziplinarvergehen +1. Disziplinarvergehen gegen die Grundsätze sportlich-fairer Hal- +tung, gegen das Wohl des Pferdes und gegen sonstige Bestim- +mungen der ÖTO oder FEI sind durch Ordnungsmaßnahmen zu +ahnden, egal, ob sie im In- oder Ausland, während einer pferde- +sportlichen Veranstaltung oder außerhalb begangen werden. +Bei genehmigten Pferdesportveranstaltungen gelten die Grund- +sätze für alle anwesenden Personen. +2. Ein Disziplinarvergehen begeht insbesondere, wer +2.1 das Ansehen des Pferdesports schädigt; +2.2 sich unreiterlich oder unsportlich benimmt; +2.3 öffentlich (vor mehr als zwei Personen bzw. für mehr als +zwei Personen wahrnehmbar) oder direkt gegenüber +einem Richter, Stewart oder führende Funktionäre einer +pferdesportlichen Veranstaltung verbal ausfällig wird oder +Drohungen ausstößt oder Handgreiflichkeit gegenüber +jeglicher Person; +2.4 ein Pferd nicht pferdegerecht behandelt, überfordert, mit +ungeeigneter oder unzulässiger Ausrüstung einsetzt; +2.5 geclippte Pferde oder Pferde an denen andere tierschutz- +relevante Eingriffe vorgenommen wurden, an den Start +bringt; +2.6 einer im Rahmen der Zuständigkeit erlassenen Anordnung +des OEPS, eines PV/LFV oder eines Veranstalters nicht +Folge leistet; +2.7 die Bestimmungen der ÖTO und sonstiger vom OEPS +und/ oder PV/LFV erlassenen Regeln und Regulative nicht +beachtet; +2.8 die durch die Nennung eingegangenen Verpflichtungen +nicht einhält; +2.9 als Veranstalter, Teilnehmer oder Richter die im Zusam- +menhang mit den Vorbereitungsplätzen geltenden Bestim- +mungen nicht beachtet; +2026 C-9 +2.10 bei der Nennung, Teilnahme oder Durchführung einer pfer- +desportlichen Veranstaltung eine Täuschung begeht; +2.11 eine Verabredung trifft oder anregt, die bezweckt, den +Ausgang einer pferdesportlichen Veranstaltung in uner- +laubter Weise zu beeinflussen; +2.12 einem Teilnehmer verbotene „fremde Hilfe“ leistet; +2.13 als Veranstalter die ihm nach der ÖTO oder dem Regle- +ment der FEI obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt; +2.14 pferdesportliche Veranstaltungen ohne Genehmigung ver- +anstaltet oder sich daran beteiligt; +2.15 eine Streitigkeit vor ein ordentliches Gericht bringt, soweit +und solange zu deren Entscheidung ein Strafausschuss +oder der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des +OEPS vorgesehen ist; +2.16 einen Spruch eines Organs der Rechtsordnung nicht +beachtet; +2.17 einen Disziplinarakt nicht oder verzögert weitergibt; +2.18 sich im Rahmen einer pferdesportlichen Veranstaltung +einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig macht; +2.19 den Anforderungen der Unabhängigen Österr. Anti-Do - +ping-Rechtskommission und der Unabhängigen Schieds- +kommission nicht Folge leistet und am Verfahren nicht ord- +nungsgemäß mitwirkt; +2.20 einem offiziellen Vertreter oder Funktionär des OEPS, +eines angehörigen Landespferdesportverbandes, ei nes +angeschlossenen Vereines, einem Funktionär oder Teil- +nehmer einer pferdesportlichen Veranstaltung einen +unrechtmäßigen Vorteil für ihn oder für eine dritte Person +direkt oder indirekt in der Absicht anbietet, verspricht oder +gewährt, dass der Bestochene das Regelwerk verletzt +bzw. die sportliche Leistung einer Mannschaft oder eines +Teilnehmers einer pferdesportlichen Veranstaltung mindert +oder den sportlichen Ausgang eines oder mehrerer Bewer- +be beeinflusst; +2.21 einen Vorteil iSd P 2.19 annimmt. +3. Als Vergehen gelten auch der Versuch der Ausführung, die ver- +suchte Anstiftung, die Anstiftung und die Beihilfe. +C-10 2026 +4. Eine Ordnungsmaßnahme darf nur verhängt werden, wenn das +Disziplinarvergehen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) +begangen wurde. +5. Ist ein gerichtliches Strafverfahren gegen einen Beschuldigten +anhängig, kann der zuständige Strafausschuss bzw. der Oberste +Berufungs- und Strafausschuss des OEPS das Verfahren bis zur +rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens unterbrechen. +6. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer Ordnungsmaßnah- +me ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, jedenfalls +aber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. +§ 2012 Unrichtige Nennungen, unberechtigte Teilnahme +1. Eine Geldbuße gemäß Gebührenordnung wird neben der Dis- +qualifikation fällig, wenn die Teilnahmeberechtigung bei einer +pferdesportlichen Veranstaltung nicht gegeben ist, +1.1 für den Nenner bei unrichtiger Nennung, +1.2 für den Teilnehmer bei unberechtigter Teilnahme. +2. Eine Nennung direkt beim Veranstalter oder über das Zentrale +Nennsystem (ZNS) ist als unrichtig zu betrachten, wenn sie +durch unrichtige oder unvollständige Angaben den Veranstalter, +PV/LFV oder OEPS in Irrtum führen soll. +3. Disqualifikationen von Teilnehmern aufgrund fehlender Teilnah- +meberechtigung sind vom Turnierbeauftragten oder einem Rich- +ter vorzunehmen, sobald er Kenntnis hievon erlangt hat. Erfolgt +diese Kenntnis zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Enderfas- +sung durch den OEPS) so ist diese Disqualifikation durch den im +Richterausschuss zuständigen Fachgruppenleiter oder den Vor- +sitzenden des Richterausschusses vorzunehmen. Ausbezahlte +Geldpreise oder übergebene Sachpreise sind vom Teilnehmer +an den Veranstalter zu retournieren. +4. Wird die Geldbuße vom Turnierbeauftragten oder einem Richter +ausgesprochen, so ist diese bei Treffen und Turnieren der Kat. B und +C an den PV/LFV, in allen anderen Fällen an den OEPS abzuführen. +5. Eine etwaige Neuerstellung der Ergebnislisten bzw. Korrektur +der ausbezahlten Geldpreise obliegt dem Veranstalter; allfällige +Schadenersatzansprüche des Veranstalters oder geschädigter +Teilnehmer bleiben hiervon unberührt. +2026 C-11 +§ 2013 Arten der Ordnungsmaßnahmen +1. Verwarnung. +2. Gelbe oder rote Karte. +3. Geldbußen gemäß Gebührenordnung. +4. Zeitliche oder dauernde Verweisung bzw. Ausschluss von der +Teilnahme an einzelnen oder allen pferdesportlichen Veranstal- +tungen (Sperre). +5. Zeitliche oder dauernde Sperre als Veranstalter, Richter oder +Funktionär. +6. Zeitliches oder dauerndes Betretungsverbot von pferdesportli- +chen Veranstaltungen. +§ 2014 Bemessen der Ordnungsmaßnahmen +1. Die Verwarnung soll in Fällen ausgesprochen werden, wenn die +Folgen gering sind und gegen den Beschuldigten wegen eines +gleichen oder ähnlichen Sachverhaltes noch keine Ordnungs- +maßnahme verhängt worden ist. +2. Zeitliche Ordnungsmaßnahmen sollen nicht unter einem Monat +liegen und dürfen nicht länger als fünf Jahre dauern. +3. Zur einheitlichen Bemessung der Ordnungsmaßnahmen gelten +als angemessen: +3.1 Bei Vergehen mit Gefahr für Gesundheit und Leben von +Menschen oder von Pferden ein zeitlicher Ausschluss von +mindestens sechs Monaten und zusätzliche Geldbuße; in +minderschweren Fällen ein zeitlicher Ausschluss nicht +unter drei Monaten. +3.2 Bei Täuschung Ausschluss nicht unter sechs Monaten +zuzüglich Geldbuße, bei Versuch Ausschluss nicht unter +drei Monaten zuzüglich Geldbuße. +3.3 Begeht jemand, nachdem er schon mindestens zweimal +wegen eines Vergehens bestraft worden ist, ein erneutes +Vergehen, und ist ihm im Hinblick auf Art und Umstände +des Vergehens vorzuwerfen, dass er sich die früheren Ord- +nungsmaßnahmen nicht hat zur Warnung dienen lassen, +so ist die Mindestmaßnahme der Ausschluss für ein Jahr. +C-12 2026 +Rückfallvoraussetzungen sind nicht mehr gegeben, wenn +zwischen Ende der Vollstreckung einer früheren Ord- +nungsmaßnahme und dem folgenden Vergehen mehr als +fünf Jahre verstrichen sind. +3.4 In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann das +Mindestmaß unterschritten werden. +4. Eine Ordnungsmaßnahme ist unter Bestimmung einer Probezeit +von mindestens einem und höchstens zwei Jahren bedingt +nachzusehen, wenn anzunehmen ist, dass die bloße Androhung +des Vollzuges der Ordnungsmaßnahme allein oder in Verbin- +dung mit anderen Maßnahmen genügen werde, um den +Beschuldigten von weiteren Verfehlungen abzuhalten, und es +nicht des Vollzugs der Ordnungsmaßnahme bedarf, um der +Begehung von Disziplinarvergehen durch andere entgegenzu- +wirken. Dabei sind insbesondere die Art der Tat, die Person des +Täters, der Grad seiner Schuld, sein Vorleben und sein Verhal- +ten nach der Tat zu berücksichtigen. Begeht der Beschuldigte +während der Probezeit neuerlich ein Disziplinarvergehen, die zur +rechtskräftigen Verhängung einer Ordnungsmaßnahme führt, +kann die bedingte Strafnachsicht durch den Strafausschuss des +OEPS widerrufen werden. +5. Die bereits bei einer pferdesportlichen Veranstaltung erfolgte +Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durch Turnierbeauftrag- +te, eingesetzte Richter oder die Richtergruppe eines Bewerbes +stellt keinen Hinderungsgrund für die Einleitung und Durchfüh- +rung eines Verfahrens vor dem Strafausschuss des OEPS dar, +auch in Fällen des § 207 Abs. 8. Der Strafausschuss ist auch +berechtigt, darüber hinausgehende Ordnungsmaßnahmen, ins- +besondere höhere Geldbußen, den zeitlichen oder dauernden +Ausschluss von der Veranstaltung von pferdesportlichen Veran- +staltungen und/oder die Teilnahme daran und den Entzug der +jeweiligen Lizenz zu verhängen. Bei Geldstrafen kommen +bereits bezahlte Beträge zur Anrechnung. +6. Die Einleitung eines Verfahrens durch die FEI stellt keinen Hin- +derungsgrund für die Einleitung und Durchführung eines Verfah- +rens vor dem Strafausschuss des OEPS dar. +7. Von Organen der FEI verhängte Geldbußen und/oder Sperren +sind bei der Bemessung von Ordnungsmaßnahmen anzurech- +nen. +2026 C-13 +§ 2015 Befugnisse des Turnierbeauftragten, Steward +und der Richter +1. Turnierbeauftragte, Steward und Richter haben über selbst +wahrgenommene oder ihnen durch andere Personen gemeldete +Missstände oder Vergehen sofort zu entscheiden. +2. Turnierbeauftragte, Steward und Richter müssen bei erwiese- +nem Vorliegen eines Vergehens, das während einer pferdesport- +lichen Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (Turnierge- +lände) oder in dessen näherer Umgebung begangen wurde, fol- +gende Ordnungsmaßnahmen verhängen: +2.1 Verwarnung und/oder Geldbuße gemäß Gebührenord- +nung, im Wiederholungsfall in doppelter Höhe. +2.2 Disqualifikation für einen oder alle Bewerbe der pferde- +sportlichen Veranstaltung mit Aberkennung von Platzie- +rungen, Ehren- und Geldpreisen. +2.3 Gelbe Karte +• Verwarnung und Geldbuße gemäß Gebührenordnung; +• Eine gelbe Karte gilt für 12 Wochen; +• Wird innerhalb dieser 12 Wochen eine zweite gelbe Karte +verhängt, bedeutet dies eine automatische Verhängung +der roten Karte und somit eine dreimonatige Sperre für +die Teilnahme an allen Pferdesportlichen Veranstaltun- +gen; +• Werden zwei gelbe Karten in derselben pferdesportli- +chen Veranstaltung verhängt, bedeutet dies eine auto- +matische Verhängung der roten Karte (Disqualifikation), +drei Monate Sperre; +• Die gelbe sowie die rote Karte tritt mit dem Dienstag +nach der pferdesportlichen Veranstaltung in Kraft und +endend nach drei Monaten ebenfalls am Dienstag nach +der pferdesportlichen Veranstaltung. +2.4 Rote Karte +Automatische Disqualifikation für die Teilnahme an pferde- +sportlichen Veranstaltungen jeder Art, beginnend mit +sofortiger Wirkung und endend nach drei Monaten am +Dienstag nach der pferdsportlichen Veranstaltung, bei +C-14 2026 +dem die Disqualifikation erfolgte und Geldbuße gemäß +Gebührenordnung. +3. Die verhängten Geldbußen sind zur sofortigen Zahlung fällig. +Bei Weigerung der Bezahlung ist die betreffende Person von der +Teilnahme an dem jeweiligen Bewerb und an der weiteren Teil- +nahme an diesem und jedem anderen pferdesportlichen +Bewerb, Lehrgang oder einer Prüfung bis zur Bezahlung der +Geldbuße ausgeschlossen. Die verhängte Geldbuße verfällt +zugunsten des die Veranstaltung genehmigenden Verbandes. +4. Ordnungsmaßnahmen sind unmittelbar nach Wahrnehmung +eines Fehlverhaltens zu verhängen und sofort durch Anschlag +und/oder Lautsprecher bekannt zu machen. +5. Die Maßnahme ist mit einer kurzen Begründung festzuhalten +und vom Richter bzw. Steward zu unterfertigen. Die Begrün- +dung ist umgehend an den OEPS zu übermitteln. +6. Unabhängig davon, ob der Turnierbeauftragte, Steward oder ein +Richter eine Ordnungsmaßnahme gem. Abs. 2 verhängt hat +oder nicht, hat der Turnierbeauftragte binnen 14 Tagen schrift- +lich jedes Vergehen unter kurzer Anführung des Sachverhaltes +sowie Nennung der Beteiligten und Zeugen der Geschäftsstelle +des OEPS mitzuteilen. +2026 C-15 +Abschnitt C IV: Verfahren bei Disziplinarvergehen +und Ordnungsmaßnahmen +§ 2016 Einspruch gegen die Folgewirkungen der +roten Karte +1. Gegen die Folgewirkungen der bei einer pferdesportlichen Ver- +anstaltung verhängten roten Karte gem. § 2015 Abs. 2 Z 3 und 4 +kann beim Strafausschuss des OEPS Einspruch erhoben wer- +den. Die unmittelbaren Auswirkungen bleiben hiervon unberührt. +2. Der Einspruch ist binnen einer Woche schriftlich bei der Ge - +schäftsstelle des OEPS einzubringen (Datum des Poststempels). +3. Der Einspruch muss einen konkreten Antrag enthalten, inwie- +weit die Entscheidung angefochten wird und die Gründe der +Anfechtung aufzählen. Gleichzeitig ist bei sonstiger Unwirksam- +keit des Einspruches ein Kostenvorschuss gemäß Gebühren- +ordnung zu erlegen. +4. Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Eine solche +kann jedoch über Antrag bei Glaubhaftmachung eines schwer- +wiegenden oder unverhältnismäßigen Nachteils vom Vorsitzen- +den des Strafausschusses des OEPS, bei dessen Verhinderung +von seinem Stellvertreter, zuerkannt werden. +5. Die Entscheidung des Strafausschusses des OEPS über derar- +tige Einsprüche ist auf die Wirkung der roten Karte beschränkt +und hindert nicht die Durchführung eines Verfahrens vor den +Strafausschüssen. +6. Gegen die Entscheidung über den Einspruch ist kein weiteres +Rechtsmittel zulässig. +7. Die §§ 2029 und 2030 gelten sinngemäß. +§ 2017 Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS +und dem Obersten Berufungs- und +Strafausschuss des OEPS +1. Gelangt der Strafausschuss des OEPS vorweg zur Auffassung, +dass kein Grund zur Einleitung vorliegt, ist das Verfahren einzu- +stellen. Der Einstellungsbeschluss ist zu begründen und sowohl +C-16 2026 +dem Beschuldigten als auch dem Disziplinaranwalt des OEPS, +dem Vorsitzenden des Obersten Berufungs- und Strafaus- +schuss des OEPS, dem Oberdisziplinaranwalt des OEPS und +dem Anzeiger zuzustellen. +2. Gegen den Einstellungsbeschluss steht dem Disziplinaranwalt +des OEPS die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist binnen vier +Wochen nach Zustellung des Beschlusses schriftlich beim Vor- +sitzenden des Obersten Berufungs- und Strafausschusses des +OEPS einzubringen (Datum des Poststempels). Dieser entschei- +det endgültig, ob das Verfahren durchzuführen ist. +3. Das bei einem Vergehen gegen das FEI-Reglement parallel ein- +geleitete Ermittlungsverfahren kann bis zum Abschluss des FEI- +Verfahrens ausgesetzt werden. +4. Das Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS und dem +Obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS ist nach +folgenden Grundsätzen zu führen: +4.1 Der Strafausschuss des OEPS und der Oberste Beru- +fungs- und Strafausschuss des OEPS entscheiden nach +mündlicher Verhandlung. +4.2 Die Verhandlung ist öffentlich. Der Vorsitzende kann Zuhö- +rern, die keinem dem OEPS mittelbar oder unmittelbar +angeschlossenen Verein angehören, die Anwesenheit +untersagen. +4.3 Als Vertreter eines Beteiligten oder Beschuldigten sind nur +Mitglieder eines dem OEPS mittelbar oder unmittelbar +angeschlossenen Vereines oder Rechtsanwälte zugelas- +sen. Außer bei Rechtsanwälten ist zu Beginn der Vertre- +tungshandlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei +Verhandlungen sind minderjährige Beschuldigte entweder +durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Rechtsan- +walt zu vertreten. +4.4 Die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung obliegt, +ebenso wie die Prozessleitung selbst, dem Vorsitzenden. +Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und +welche Zeugen und Sachverständige geladen und ver- +nommen werden sollen. +4.5 Es ist über die Verhandlung ein Protokoll zu führen, das +den wesentlichen Verlauf (insbesondere Zeugenaussagen) +des Verfahrens wiedergibt. +2026 C-17 +4.6 Zur mündlichen Verhandlung in I. Instanz ist der Diszipli- +naranwalt des OEPS, in II. Instanz der Oberdisziplinaran- +walt des OEPS zu laden. +4.7 An der Beratung über die Entscheidung dürfen nur Mitglie- +der des Senates teilnehmen. +4.8 Der Oberste Berufungs- und Strafausschusses des OEPS +ist an die Entscheidung des Strafausschusses des OEPS +nicht gebunden und kann auch strengere Ordnungsmaß- +nahmen verfügen. +4.9 Die Entscheidung kann im Anschluss an die Beratung vom +Vorsitzenden mit einer kurzen Begründung mündlich ver- +kündet oder der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten +werden. Die schriftliche Entscheidung mit den tatsächli- +chen Feststellungen und Kostenentscheidung gem. +§ 2030 ÖTO, der rechtlichen Begründung und Rechtsmit- +telbelehrung ist den Beteiligten zuzustellen, soweit diese +nicht ausdrücklich auf die Zustellung verzichten. Die Ent- +scheidung ist vom Vorsitzenden zu unterfertigen. Die +Zustellung ist mit der Hinterlegung an die zuletzt bekannt +gegebene Adresse erfüllt. +4.10 Wird in I. Instanz vom Disziplinaranwalt des OEPS und vom +Beschuldigten binnen drei Tagen ein Rechtsmittelverzicht +abgegeben, kann die Ausfertigung der Entscheidung in ge - +kürzter Form erfolgen. Diese Ausfertigung hat zu enthalten: +• Bezeichnung des Strafausschusses des OEPS, +• Namen der anwesenden Mitglieder des Senates, Name +des anwesenden Disziplinaranwaltes; +• Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnan- +schrift des Beschuldigten, +• Spruch ohne Entscheidungsgründe. +4.11 Die vom Vorsitzenden unterfertigte Entscheidung ist auch +dem PV/LFV, bei dem der Beschuldigte seine Stammmit- +gliedschaft hat, dem OEPS und erstinstanzliche Entschei- +dungen auch dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss +des OEPS zuzustellen. Die elektronische Zustellung genügt. +4.12 Das Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS und +dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS +regelt sich nach deren freiem Ermessen, unter Beachtung +des rechtlichen Gehörs und in Anlehnung an die StPO. +C-18 2026 +5. Der Generalsekretär des OEPS und die Geschäftsstelle sind +durch den Senatsvorsitzenden vom jeweiligen Verfahrensstand +umgehend zu informieren. +§ 2018 Undiszipliniertes Verhalten, unentschuldigtes +Fernbleiben +1. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung. Dieser ist verpflichtet, +die Ermittlung der Wahrheit zu fördern. +Ihm obliegt auch die Erhaltung der Ruhe und Ordnung und des +der Würde des Senates entsprechenden Anstands im Verhand- +lungssaal. +2. Sofern der Beschuldigte oder dessen Vertreter die ordnungsge- +mäße Abführung der Verhandlung durch ungeziemendes +Benehmen stört oder ungeachtet der Ermahnung des Vorsitzen- +den und der Androhung, dass er aus dem Verhandlungssaal +entfernt werde, nicht davon absteht, so kann er durch Be- +schluss des Senates auf einige Zeit oder für die gesamte Ver- +handlungsdauer aus dem Saal entfernt, die Verhandlung in sei- +ner Abwesenheit fortgesetzt werden und die Entscheidung +schriftlich ergehen. +3. Für Zeugen, sonst am Verfahren beteiligte Personen und Zuhö- +rer gilt Abs 2 sinngemäß. +4. Im Übrigen ist vom Vorsitzenden zur Aufrechterhaltung der Ord- +nung bei mündlichen Verhandlungen und im Schriftverkehr +sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben für Personen, die der +ÖTO unterstehen, ein Bußgeld gemäß Gebührenordnung zu ver- +hängen und unentschuldigt ferngebliebenen Personen, sofern +diese der ÖTO unterstehen, die durch ihr Fernbleiben verur- +sachten Kosten aufzuerlegen. +§ 2019 Einstellung des Verfahrens +Der Strafausschuss des OEPS kann bei leichtem Vergehen oder bei +geringer Schuld des Beschuldigten das Verfahren mit Zustimmung +des Beschuldigten und des Disziplinaranwaltes des OEPS einstel- +len und dem Beschuldigten zugleich auferlegen, einen Geldbetrag +gemäß Gebührenordnung zu zahlen sowie die bisherigen Kosten +des Verfahrens zu übernehmen. +2026 C-19 +§ 2020 Anordnung einer Ordnungsmaßnahme, +Veröffentlichung +1. Die Ordnungsmaßnahme kann bei Anwesenheit des Beschul- +digten durch mündliche Verkündung der Entscheidung, im Übri- +gen durch schriftliche Ausfertigung verhängt werden. Die Ent- +scheidung ist dem Beschuldigten tunlichst innerhalb von zwei +Monaten schriftlich zu übermitteln. +2. Eine Ordnungsmaßnahme wegen Misshandlung eines Pferdes +kann sofort mündlich verhängt werden und bedarf keiner +schriftlichen Begründung. +3. Die Ordnungsmaßnahme muss das zugrunde liegende Verge- +hen unter Angabe von Ort und Zeit genau bezeichnen. +4. Ordnungsmaßnahmen mit Ausnahme der Verwarnung bei einer +pferdesportlichen Veranstaltung sind, sobald sie verbandsintern +rechtskräftig geworden sind, ebenso wie vorläufige Maßnah- +men, unter Angabe des Grundes in den offiziellen Mitteilungen +des OEPS zu veröffentlichen. +Sämtliche verhängte Ordnungsmaßnahmen und vorläufige +Maßnahmen sind dem PV/LFV, bei dem der Beschuldigte seine +Stammmitgliedschaft hat, und dem OEPS unverzüglich mitzu- +teilen. +§ 2021 Vorläufige Maßnahme +1. Ist bei Einleitung eines Verfahrens dringender Tatverdacht gege- +ben, und verträgt die Ordnung keinen Aufschub, kann der Vor- +sitzende des Strafausschusses des OEPS, bei Verhinderung der +Stellvertreter, höchstens für die Dauer von drei Monaten den +Ausschluss von der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstal- +tungen und deren Veranstaltung, die Verweisung von den Plät- +zen, sowie die Einschränkung bzw. Stilllegung eines Richteram- +tes, einer Lizenz oder einer sonstigen Funktion aussprechen. +2. Der jeweils zuständige Senat des Strafausschusses des OEPS +kann in begründeten Fällen eine gem. Abs.1 verhängte vorläufi- +ge Maßnahme verlängern, höchstens jedoch für die Gesamt- +dauer von sechs Monaten. Die Bestimmung des Abs. 1 gilt sinn- +gemäß. +C-20 2026 +3. Entscheidungen gem. Abs. 1 und 2 sind samt Begründung dem +Beschuldigten, dem PV/LFV, bei dem der Beschuldigte seine +Stammmitgliedschaft hat, dem OEPS sowie dem Disziplinaran- +walt des OEPS ohne Verzug zu übermitteln. +4. Wenn vor Verhängung der vorläufigen Maßnahme kein rechtli- +ches Gehör gewährt wurde, ist dies unverzüglich nachzuholen. +5. Mit verbandsintern rechtskräftigen Entscheidungen über Ord- +nungsmaßnahmen enden vorläufige Maßnahmen jedenfalls. +§ 2022 Beschwerde gegen eine vorläufige Maßnahme +1. Gegen eine vorläufige Maßnahme steht dem Beschuldigten das +Recht der Beschwerde zu. +2. Die Beschwerde ist zu begründen und binnen vier Wochen nach +Zustellung schriftlich beim Strafausschuss des OEPS einzubrin- +gen (Datum des Poststempels). +3. Als Kostenvorschuss ist gleichzeitig ein Betrag gemäß Gebüh- +renordnung zu erlegen. +4. Die Beschwerde gegen eine vorläufige Maßnahme hat keine +aufschiebende Wirkung. +5. Hält der Vorsitzende des Strafausschusses des OEPS, bei Ver- +hinderung der jeweilige Stellvertreter, die Beschwerde für +begründet, hebt er die Maßnahme auf. Andernfalls hat er die +Beschwerde dem Vorsitzenden des Obersten Berufungs- und +Strafausschusses des OEPS zur Entscheidung vorzulegen. +6. Die Entscheidung des Senates über eine vorläufige Maßnahme +kann nicht angefochten werden. +7. Die §§ 2029 und 2030 gelten sinngemäß. +§ 2023 Ordnungsliste +1. Der OEPS führt eine Ordnungsliste, in die vorläufige, noch nicht +rechtskräftige und verbandsintern rechtskräftige Ordnungsmaß- +nahmen einzutragen sind. +2026 C-21 +2. Bei der Eintragung in die Ordnungsliste sind zu vermerken: +2.1 Name, Anschrift und Mitgliedsnummer des Betroffenen; +2.2 das Organ, das die Ordnungsmaßnahme verhängt hat; +2.3 das Datum der Verhängung; +2.4 Art, Umfang und Begründung der Ordnungsmaßnahme; +2.5 Nummer und Seite der Veröffentlichung in den offiziellen +Mitteilungen des OEPS. +3. Den mit der Einleitung oder Durchführung eines Verfahrens +befassten Organen ist vom OEPS Einsicht zu gewähren bzw. +Auskunft zu geben. +4. Eine Ordnungsmaßnahme ist nach Ablauf von fünf Jahren nach +Beendigung der Vollstreckung der letzten Ordnungsmaßnahme +zu löschen und unbeachtlich. +C-22 2026 +Abschnitt C V: Berufung +bei Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen +§ 2024 Berufung +1. Gegen die Entscheidung der I. Instanz ist eine Berufung zuläs- +sig. +2. Die Berufung gegen eine disziplinäre Entscheidung des Turnier- +beauftragten oder eines Richters ist nach Ende der Veranstal- +tung in der Geschäftsstelle des OEPS (§ 2009) binnen vier +Wochen nach der Entscheidung schriftlich einzubringen (Datum +des Poststempels). +3. Die Berufung gegen eine Entscheidung des Strafausschusses +des OEPS ist binnen vier Wochen nach Zustellung schriftlich in +der Geschäftsstelle des OEPS einzubringen (Datum des Post- +stempels). +4. Rechtsmittellegitimiert ist der Beschuldigte oder der Disziplinar- +anwalt des OEPS. +5. Die Berufung hat die angefochtene Entscheidung zu bezeichnen +und einen konkreten Antrag zu enthalten, inwieweit die Ent- +scheidung angefochten wird. Die Berufung ist zu begründen. +6. Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Berufung ist der +spätestens gleichzeitig mit der Berufung zu erlegende Kosten- +vorschuss gemäß Gebührenordnung. +Der Disziplinaranwalt ist vom Erlag eines Kostenvorschusses +befreit. +7. Ist eine Berufung eingelangt, hat der Strafausschuss des OEPS +bzw. die Geschäftsstelle gem. § 2010 die Vorgänge dem Obers- +ten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS vorzulegen. +2026 C-23 +§ 2025 Aufschiebende Wirkung der Berufung +1. Die Erhebung der Berufung hat grundsätzlich keine aufschie- +bende Wirkung. +2. Über Antrag des Berufungswerbers kann der Vorsitzende des +Obersten Berufungs- und Strafausschusses des OEPS bei +Glaubhaftmachung eines schwerwiegenden oder unverhältnis- +mäßigen Nachteils der Beschwerde aufschiebende Wirkung +anordnen. +C-24 2026 +Abschnitt C VI: Wiederaufnahme des Verfahrens +bei Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen +§ 2026 Zulässigkeit +Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfah- +rens ist nur zulässig, wenn +1. dargetan ist, dass die Verurteilung durch Urkundenfälschung +oder durch falsche Beweisaussage, Bestechung oder eine +sonstige Straftat einer dritten Person veranlasst worden ist; +2. neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die +allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen +geeignet erscheinen, eine Freisprechung oder die Verurteilung +wegen einer unter eine mildere Ordnungsmaßnahme fallende +Handlung zu begründen; +3. wegen derselben Tat zwei oder mehrere Personen durch ver- +schiedene Entscheidungen verurteilt worden sind und bei der +Vergleichung dieser Entscheidungen sowie der ihnen zugrunde +liegenden Tatsachen die Nichtschuld einer oder mehrerer dieser +Personen anzunehmen ist. +§ 2027 Wiederaufnahme +1. Die Wiederaufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Verur- +teilten. +2. Der Antrag kann nur innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis +des Wiederaufnahmegrundes gestellt werden, höchstens +jedoch sechs Monate nach verbandsinterner Rechtskraft der +betreffenden Entscheidung (Datum des Poststempels). +3. Über den Antrag entscheidet der Strafausschuss des OEPS +durch Beschluss. +4. Erfolgte die erstinstanzliche Entscheidung nicht durch den +Strafausschuss des OEPS, ist der Strafausschuss des OEPS +zuständig. +5. Als Kostenvorschuss ist gleichzeitig ein Betrag gemäß Gebüh- +renordnung zu erlegen. +2026 C-25 +Abschnitt C VII: Vollziehung der Entscheidung bei +Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen, +Kostenvorschuss, Kosten, Gnadenrecht +§ 2028 Vollziehung der Entscheidung +1. Verbandsintern rechtskräftige Entscheidungen sind vom OEPS +zu vollziehen. +2. Solange eine vollstreckbare, wenn auch nicht rechtskräftige +Sperre nicht abgelaufen ist oder eine vollstreckbare, wenn auch +nicht rechtskräftige Geldbuße nicht bezahlt ist, sind der +Beschuldigte bzw. Verurteilte und allenfalls Pferde an pferde- +sportlichen Veranstaltungen nicht teilnahmeberechtigt, vom +OEPS bestellte oder ernannte Funktionäre nicht berechtigt, ihre +Funktion auszuüben und betroffene Veranstalter nicht berech- +tigt, pferdesportliche Veranstaltungen durchzuführen. +§ 2029 Verfall des Kostenvorschusses +1. Wird einem Rechtsmittel nicht stattgegeben, so verfällt der Kos- +tenvorschuss zugunsten des OEPS. Andernfalls ist der Kosten- +vorschuss zurückzuzahlen oder gegen die Verfahrenskosten zu +verrechnen. +2. Zinsen aus dem erlegten Kostenvorschuss werden nicht refun- +diert. +§ 2030 Kosten +1. Der rechtskräftig Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens. Die +Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen dem- +jenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat. +2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Strafausschuss des BFV +und dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS +bestehen insbesondere aus den Gebühren und Auslagen des +Strafausschusses des OEPS, des Obersten Berufungs- und +Strafausschusses des OEPS, des Disziplinaranwaltes, des +C-26 2026 +Oberdisziplinaranwaltes, des Sachverständigen, des Schriftfüh- +rers und den Auslagen eines Beteiligten oder Zeugen, soweit sie +zur Rechtsverfolgung erforderlich und geeignet sind. +3. Vertretungskosten sind nicht erstattungsfähig. Sonstige Kosten +des Beschuldigten, wie Fahrtkosten oder Verdienstentgang, +sind bis zur Höhe von h 200,00 erstattungsfähig. +4. Dem Disziplinaranwalt oder dem Oberdisziplinaranwalt können +Verfahrenskosten nicht auferlegt werden. +5. Wer ein Rechtsmittel oder einen Wiederaufnahmeantrag zurück- +nimmt, hat die bis dorthin aufgelaufenen Verfahrenskosten zu +ersetzen. +6. Die Mitglieder des Strafausschusses des OEPS, des Obersten +Berufungs- und Strafausschusses des OEPS, der Disziplinaran- +walt, der Oberdisziplinaranwalt und eventuelle Sachverständige +erhalten für ihre Tätigkeit Auslagenersatz gemäß Gebührenord- +nung. +7. Ist ein Verfahren eingeleitet und kommt es zur Verhängung einer +Ordnungsmaßnahme, so trägt der Beschuldigte die Kosten des +Verfahrens. Im Falle des Freispruchs trägt der OEPS die Kosten. +8. Gibt der Anzeiger eine Erklärung gem. § 2006 Abs. 6 ab, die Ver- +folgung aufrechtzuerhalten, hat er im Falle eines Freispruchs +des Beschuldigten die gesamten Verfahrenskosten zu tragen. +§ 2031 Gnadenrecht +1. Der Präsident des OEPS ist befugt, über Gnadengesuche zu +entscheiden. +2. Vor der Ausübung des Gnadenrechts ist die Stelle zu hören, die +verbandsintern rechtskräftig entschieden hat. +3. Gnadenerweise dürfen sich nur auf Ordnungsmaßnahmen erstre- +cken und sind ausgeschlossen bei Rückfalltätern oder wenn die +Tat selbst eine gerichtlich strafbare Tathandlung darstellt. +2026 C-27 +Abschnitt C VIII: Sonstige Streitigkeiten +aus dem Vereinsverhältnis +§ 2032 Streitschlichtung +1. Alle sonstigen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind vor +dem Schlichtungsausschuss auszutragen. +2. Der Schlichtungsausschuss entscheidet in Vereinsstreitig-kei- +ten, in denen ausschließlich die Zahlung eines Geldbetrags +begehrt wird, durch den Vorsitzenden, ansonst durch den Vor- +sitzenden und zwei weitere Schiedsrichter. +3. Der Schlichtungsausschuss wird wie folgt gebildet: Der Streitteil, +der den Schlichtungsausschuss anruft, hat gleichzeitig ein Mit- +glied aus dem für die Disziplinarkommission bestellten Perso- +nenkreis für den Schlichtungsausschuss schriftlich namhaft zu +machen. Über Aufforderung durch die Geschäftsstelle des +OEPS, die binnen 7 Tagen zu erfolgen hat, macht der andere +Streitteil innerhalb von weiteren 7 Tagen seinerseits aus dem +genannten Personenkreis ein weiteres Mitglied des Schlich- +tungsausschusses namhaft. Nach Verständigung durch die +Geschäftsstelle des OEPS innerhalb von 7 Tagen wählen die bei- +den namhaft gemachten Mitglieder des Schlichtungsausschus- +ses binnen 14 Tagen eine dritte Person, ebenfalls aus dem Kreis +derjenigen Personen, die für die Disziplinarkommission bestellt +sind, zum Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses. Kommt +keine Einigung zustande, so entscheidet unter den für den Vor- +sitzenden Vorgeschlagenen das Los. Die zur Schlichtung vorge- +schlagenen Personen haben unbefangen zu sein. +4. Wird ausschließlich ein Geldbetrag begehrt, schreibt der Vorsit- +zende des Schlichtungsausschusses dem Schuldner die +Bezahlung des begehrten Geldbetrages mit eingeschriebenem +Brief vor. Diese Vorschreibung hat die Aufforderung zu enthal- +ten, binnen 4 Wochen den begehrten Geldbetrag zu bezahlen +oder binnen derselben Frist Einspruch gegen das Zahlungsbe- +gehren zu erheben. +Erfolgt binnen dieser Frist ein Einspruch, ist das Verfahren +gemäß den folgenden Bestimmungen vor dem Schlichtungs- +C-28 2026 +ausschuss weiterzuführen. Unterbleibt ein Einspruch, ist das +verbandsinterne Verfahren beendet. +5. Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist unter Wah- +rung des beiderseitigen rechtlichen Gehörs durchzuführen. Ob +zu diesem Zweck die Streitteile zu einer oder mehreren mündli- +chen Verhandlungen geladen werden oder ob das Verfahren +sich dazu eignet, ausschließlich schriftlich durchgeführt zu wer- +den, liegt im Ermessen des Schlichtungsausschusses. +6. Der Schlichtungsausschuss hat eine Entscheidung zu fällen und +sie schriftlich auszufertigen. Die Entscheidung kann in knapper +Form gehalten werden. Gegen die Entscheidung des Schlich- +tungsausschusses steht kein weiteres verbandsinternes +Rechtsmittel zur Verfügung. +2026 C-29 +Technische Entscheidungen +§ 3001 Zuständigkeit und Grundsätze +1. Für die Organisation und Durchführung von pferdesportlichen +Veranstaltungen sind der Veranstalter und als dessen Gehilfen +der Turnierbeauftragte, ein Richter oder eine Richtergruppe ver- +antwortlich. +2. Verstöße gegen obgenannte Bestimmungen können angefoch- +ten werden. +3. Entscheidungen, die den beurteilenden Richtern unterliegen +(Wertungsentscheidungen), sind nicht anfechtbar. Wenn die +Richtergruppe kein Verreiten festgestellt hat, wird im Zweifelsfall +zugunsten des Reiters entschieden. +§ 3002 Organe +1. In erster Instanz sind folgende Organe zuständig: +1.1. Veranstalter (Meldestelle) +1.2. Turnierbeauftragter +1.3. ein Richter +1.4. eine Richtergruppe +2. In zweiter Instanz ist der Turniersenat zuständig. +3. In dritter Instanz ist der Oberste Berufungs- und Strafausschuss +des OEPS zuständig. +§ 3003 Beschwerde gegen Verstöße +1. Fühlt sich ein Teilnehmer einer pferdesportlichen Veranstaltung +durch ÖTO-, reglement- oder ausschreibungswidrige Maßnah- +men des Veranstalters (Meldestelle), des Turnierbeauftragten, +eines Richters oder einer Richtergruppe sowie durch das regel- +widrige und nicht geahndete Verhalten eines anderen Teilneh- +mers benachteiligt, steht ihm das Recht der Beschwerde zu. +C-30 2026 +2. Die Beschwerde ist noch während der pferdesportlichen Veran- +staltung bis spätestens 30 Minuten nach Ende des betreffenden +Bewerbes (die Siegerehrung ist ein Teil des Bewerbes) noch am +selben Tag bei der Meldestelle schriftlich einzubringen. +Beschwerden, die sich auf den letzten Bewerb eines Tages +beziehen, können am Folgetag eingebracht werden, sofern es +sich nicht um den letzten Tag der pferdesportlichen Veranstal- +tung handelt. +3. Die Beschwerde hat den Verstoß zu bezeichnen und einen kon- +kreten Antrag zu enthalten, inwieweit die Entscheidung ange- +fochten wird. Die Beschwerde ist zu begründen. +4. Der Beschwerdewerber hat gleichzeitig mit dem Einbringen der +Beschwerde ein Senatsmitglied gem. § 3004 Abs. 5 namhaft zu +machen. +5. Für minderjährige Personen haben entweder ein gesetzlicher +Vertreter oder die Aufsichtsperson die Beschwerde zu unterfer- +tigen. +6. Werden Tatsachen bekannt, die während der pferdesportlichen +Veranstaltung nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein +konnten, kann die Beschwerde beim Obersten Berufungs- und +Strafausschuss des OEPS über die Geschäftsstelle (Sekretariat) +des OEPS innerhalb von vier Wochen nach Ende der pferde- +sportlichen Veranstaltung eingebracht werden (Datum des Post- +stempels). +7. Als Kostenvorschuss ist gleichzeitig ein Betrag gemäß Gebüh- +renordnung zu erlegen. +§ 3004 Turniersenat +1. Der Turniersenat besteht aus drei Mitgliedern, die über einen +Verein dem OEPS mittelbar oder unmittelbar angeschlossen +sein müssen. +2. Die Mitglieder müssen mit den Bestimmungen der ÖTO vertraut +sein. +3. Als Mitglied eines Turniersenats darf an dem Verfahren nicht +mitwirken, wer +2026 C-31 +3.1 selbst an dem Verfahren beteiligt ist, +3.2 bei einer Maßnahme gem. § 3003 Abs. 1 mitgewirkt hat +oder sonst befangen ist. +4. Vorsitzender des Turniersenats ist der Turnierbeauftragte, bei +Reiter- Fahrer- oder Voltigierertreffen der eingeteilte Richter. +5. Der Beschwerdewerber und der Beschwerdegegner haben je +ein Mitglied zu nominieren. Richtet sich die Beschwerde gegen +Richterentscheidungen, so hat der Veranstalter ein Mitglied +namhaft zu machen. +6. Falls auf Grund von Befangenheit des Turnierbeauftragten oder +Richters dieser nicht den Vorsitz übernehmen kann, so haben +die beiden bestellten Senatsmitglieder aus dem Kreis der anwe- +senden Funktionäre der pferdesportlichen Veranstaltung, bei +denen keine Befangenheit geltend gemacht werden kann, einen +Vorsitzenden zu bestimmen. +7. Der Turniersenat entscheidet in der Besetzung von drei Mitglie- +dern einschließlich des Vorsitzenden. +§ 3005 Verfahren vor dem Turniersenat +Das Verfahren ist nach folgenden Grundsätzen zu führen: +1. Der Senat entscheidet nach mündlicher Verhandlung. +2. Die Verhandlung ist öffentlich. Der Vorsitzende kann Zuhörern, +die keinem dem OEPS mittelbar oder unmittelbar angeschlos- +senen Verein angehören, die Anwesenheit untersagen. +3. Minderjährige haben in Begleitung des gesetzlichen Vertreters +oder der Aufsichtsperson zu erscheinen. +4. Die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung obliegt dem Vor- +sitzenden. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob +und welche Zeugen geladen und vernommen werden sollen. +5. Bei Verhandlungen sind Minderjährige entweder durch den +gesetzlichen Vertreter oder eine Aufsichtsperson zu vertreten. +6. Die Beratung über die Entscheidung ist den Mitgliedern des Tur- +niersenats vorbehalten und kann in geheimer Abstimmung erfol- +gen. +C-32 2026 +7. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der +Senatsmitglieder. +8. Über die Verhandlung ist ein schriftliches Resümeeprotokoll zu +verfassen. +9. Die Entscheidung ist im Anschluss an die Beratung vom Vorsit- +zenden schriftlich auszufertigen. Die schriftliche Entscheidung +mit den tatsächlichen Feststellungen, der rechtlichen Begrün- +dung und Rechtsmittelbelehrung ist den Beteiligten auszuhän- +digen. Die Entscheidung ist vom Vorsitzenden zu unterfertigen. +10. Die Entscheidung ist auch dem zuständigen PV/LFV zuzustel- +len, die elektronische Zustellung ist zulässig. +11. Das Verfahren vor dem Turniersenat regelt sich nach deren frei- +em Ermessen. +§ 3006 Undiszipliniertes Verhalten, unentschuldigtes +Fernbleiben +1. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung. Dieser ist verpflichtet, +die Ermittlung der Wahrheit zu fördern. +Ihm obliegt auch die Erhaltung der Ruhe und Ordnung und des +der Würde des Senates entsprechenden Anstands im Verhand- +lungsraum. +2. Sofern der Beschuldigte oder dessen Vertreter die ordnungsge- +mäße Abführung der Verhandlung durch ungeziemendes Be- +neh men stört oder ungeachtet der Ermahnung des Vorsitzenden +und der Androhung, dass er aus dem Verhandlungssaal entfernt +werde, nicht davon absteht, so kann er durch Beschluss des +Senates auf einige Zeit oder für die gesamte Verhandlungsdauer +aus dem Saal entfernt, die Verhandlung in seiner Abwesenheit +fortgesetzt und ihm die Entscheidung schriftlich verkündet wer- +den. +3. Für Zeugen, sonst am Verfahren beteiligte Personen und Zuhö- +rer gilt Abs 2 sinngemäß. +4. Im Übrigen ist vom Vorsitzenden zur Aufrechterhaltung der Ord- +nung bei mündlichen Verhandlungen und im Schriftverkehr +sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben für Personen, die der +2026 C-33 +ÖTO unterstehen, ein Bußgeld gemäß Gebührenordnung zu ver- +hängen und unentschuldigt ferngebliebenen Personen, sofern +diese der ÖTO unterstehen, die durch ihr Fernbleiben verur- +sachten Kosten aufzuerlegen. +§ 3007 Kosten Turniersenat +1. Wenn der Beschwerdewerber ganz oder zum Teil freigespro- +chen wird, wird ihm der Kostenvorschuss ohne Zinsvergütung +rückerstattet, ansonsten verfällt dieser dem Veranstalter der +pferdesportlichen Veranstaltung. +2. Allfällige Kosten für Sachverständige und Zeugen hat der unter- +legene Teil zu tragen. +Wird dem Beschwerdeführer teilweise Recht gegeben, tragen +der Beschwerdewerber und der Beschwerdegegner diese +Kosten je zur Hälfte. +§ 3008 Einspruch +1. Der Einspruch gegen Entscheidungen des Turniersenats ist +grundsätzlich ausgeschlossen. +2. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn der Turniersenat +2.1 nicht ordnungsgemäß besetzt war; +2.2 den Beschwerdewerber ohne dessen Verschulden nicht +gehört hat; +2.3 keine (schriftliche) Entscheidung gefällt und/oder gar nicht +getagt hat. +3. Der Einspruch ist binnen vier Wochen ab der Entscheidung bzw. +Nichtentscheidung bei der Geschäftsstelle (Sekretariat) des +OEPS einzubringen (Datum des Poststempels). +4. Für die Einbringung des Einspruchs sind die Bestimmungen des +§ 3003 Abs. 3 u 7 anzuwenden. +5. Für minderjährige Personen hat der gesetzliche Vertreter den +Einspruch zu unterfertigen. +C-34 2026 +6. Die Geschäftsstelle hat den Einspruch unverzüglich an den +Obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS weiterzu- +leiten. +§ 3009 Verfahren vor dem Obersten Berufungs- und +Strafausschuss des OEPS +1. Für das Verfahren vor dem Obersten Berufungs- und Strafaus- +schuss des OEPS sind die Bestimmungen des Disziplinarstatuts +über Verfahrensvorschriften sinngemäß anzuwenden. +2. Der Disziplinaranwalt des PV/LFV ist nicht zu laden. +3. Eine vom Obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS +erkannte Disqualifikation für einen oder alle Bewerbe der pfer- +desportlichen Veranstaltung mit Aberkennung von Platzierun- +gen, Ehren-, Waren- und Geldpreisen ist durch den Veranstalter +abzuwickeln. +4. Wird dem Einspruch folge gegeben, hat der Veranstalter die Ver- +fahrenskosten zu tragen, ansonsten der Einspruchswerber. Im +Falle eines Teilerfolges des Einspruchwerbers tragen der +Beschwerdewerber und der Veranstalter diese Kosten je zur +Hälfte. +2026 C-35 +Anhang zu „Technische Entscheidungen“ +Beispiel für die Entscheidung des Turniersenats +Art der pferdesportlichen Veranstaltung: +Veranstaltungsort: +Datum des Verfahrens: +Vorsitzender des Turniersenats: +Mitglieder des Turniersenats: +Sachverhalt: +Aussagen der Parteien und Zeugen: +Beweiswürdigung (vorgelegte Unterlagen, glaubhafte Aussagen, etc): +Rechtliche Beurteilung (Bewertung der Sache): +Entscheidung: +Unterschrift Vorsitzender: +Rechtsmittelbelehrung: +Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel (Einspruch) grund- +sätzlich ausgeschlossen. Ein Einspruch ist nur in den folgenden Fäl- +len zulässig: +1. Der Turniersenat war nicht ordnungsgemäß besetzt; +2. Der Beschwerdewerber wurde ohne eigenes Verschulden nicht +gehört; +3. Der Turniersenat fällte keine (schriftliche) Entscheidung; +4. Der Turniersenat hat nicht getagt. +C-36 2026 +Der Einspruch muss einen konkreten Antrag enthalten, inwieweit die +Entscheidung (bzw. Nichtentscheidung) angefochten wird und die +Gründe der Anfechtung anführen. +Der Einspruch ist binnen vier Wochen ab der Entscheidung bzw. +Nichtentscheidung bei der Geschäftsstelle (Sekretariat) des OEPS +einzubringen. +Als Kostenvorschuss ist gleichzeitig ein Betrag gemäß Gebühren- +ordnung zu erlegen. +2026 C-37 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_D-Teil-Durchführungsbestimmungen_17-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_D-Teil-Durchführungsbestimmungen_17-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..9da4ed54 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_D-Teil-Durchführungsbestimmungen_17-12-2025.md @@ -0,0 +1,167 @@ +Teil D +Durchführungs- +bestimmungen +und Tabellen +Zu § 19 +Teilnahme von Ausländern +Reiter sind gemäß der nachfolgenden Aufstellung startberechtigt: +Österreich Dressur Springen Deutschland Schweiz Italien +Reiterpass lzf bis 95 cm Brevet – +Reiternadel lzf bis 95 cm DRA IV Brevet – +R1 A, L bis 120 cm LK5 Regionale Lizenz Brevetto B +R2 LM bis 130 cm LK4 Regionale Lizenz 2) Grado 1 +R3 M bis 145 cm LK3 1) Regionale Lizenz +– 135 cm Grado 2 +R4 alles alles LK2 und LK1 Nationale Lizenz Grado 2 +1) Wurde in der Dressur bereits in Klasse S gestartet, kann nach Vorlage dieser +Ergebnisse auch in Österreich in der entsprechenden Klasse gestartet werden. +2) Wenn bereits Ergebnisse über 125 cm vorliegen, dann muss der Reiter in der Abt. +R2 starten! + +2026 D-1 +Zu § 53/3 +Teilnahmeberechtigung bei +Bewerben für Haflinger +Bei Bewerben, die für Haflinger ausgeschrieben werden, sind fol- +gende Pferde startberechtigt: +Haflinger mit einem gültigen Abstammungsnachweis, einer 15-stel- +ligen UELN-Lebensnummer sowie einem Fohlenbrand oder Chip. +Der Araberblutanteil darf bis einschließlich 2012 geborene Haflinger +maximal 12,5 % betragen, ab Geburtsjahrgang 2013 maximal +1,56 %. +Teilnahmeberechtigung bei +Bewerben für Kaltblutpferderassen +Folgende Kaltblutpferderassen werden bei Vorlage eines Abstam- +mungsnachweises als solche anerkannt: Noriker, Ardenner, Braban- +ter, Boulonnais, Percheron, Bretonen, Trait, Comtois, Trait du Nord, +Auxios, Shire, Clydesdale, Suffolk, Jütländer bzw. Schleswiger, +Schwarzwälder Füchse, Bayerisches Kaltblut, Rheinländisches +Kaltblut, Westfälisches Kaltblut und Baden-Württemberger Kaltblut +D-2 2026 +Zu § 56/2 +Dopingkontrollen bei Pferden +Liste der verbotene Substanzen wird von der FEI übernommen und +ist auf der Web-Site der FEI www.feicleansport.org veröffentlicht. +Zu §§ 1404 und 1405 +Reiterpass (FENA) und Österreichische Reiternadel +Wenn ein Verein eine Sonderprüfung für den Reiterpass/FENA) bzw. +ÖRN durchführen will, so sind folgende Schritte zu beachten: +Drei Wochen vor dem erwünschten Prüfungstermin ist die Sonder- +prüfung bei dem zuständigen LFV anzumelden. Bekannt zu geben +ist der gewünschte Prüfungstermin, der Prüfungsort, der Name, +Adresse und Telefonnummer des im Verein Verantwortlichen sowie +eine Namensliste der Kandidaten mit Vor- und Zuname, Beruf, +Geburtsdatum, Anschrift und Mitgliedsnummer. +Vom LFV wird überprüft, ob die gemeldeten Kandidaten Mitglieder +eines LFV sind. +Verständigung durch den LFV mit der Bestätigung des Termins und +Bekanntgabe der Prüfer (Richter und Beisitzer). +Von der Vereinsleitung sind die Fotos und die Gebühr einzusam- +meln, bzw. der Reiterpass (FENA). +Am Tag der Sonderprüfung sind dem Beisitzer zu übergeben: die +mit Namen versehenen Protokolle, die Fotos und die Gebühr für +den LFV bzw. Reiterpässe (FENA) und die Gebühr. +Der Beisitzer ist vom LFV beauftragt, die verwaltungstechnische +Abwicklung durchzuführen, wie die Überprüfung der nachgeholten +Mitgliederanmeldung, die Übergabe der Nadeln, das Ausfüllen der +Pässe (FENA), Stempeln der Pässe (FENA) und Schreiben der Pro- +tokolle. Dem Beisitzer ist vom Veranstalter eine Schreibkraft zur Ver- +fügung zu stellen. +Bei nicht bestandenen Prüfungen ist das Protokoll dem Prüfling zu +übergeben. +2026 D-3 +Nach Abschluss der Sonderprüfung sind die Protokolle im Sekreta- +riat des LFV und die Gebühr an den LFV durch den Beisitzer zu hin- +terlegen bzw. einzuzahlen. +Die Prüfer erhalten die Richtergebühren. +Wenn ein Verein eine Sonderprüfung für den Reiterpass (FENA) +bzw. ÖRN oder die Lizenz durchführen will, ist zu beachten: +Sonderprüfungen dürfen ausschließlich durch einen aktiven +Ausbilder „geleitet“ bzw. „organisiert“ werden. Diese Person +übernimmt dabei eine Rolle ähnlich dem Turnierbeauftragten +bei Turnieren. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Prü- +fung ÖTO-konform durchgeführt wird. +D-4 2026 +2026 D-5 +Berechnung der erlaubten Zeit + +Tempo: 300 m/Minute +Parcourslänge in m 0 +10 +20 +30 +40 +50 +60 +70 +80 +90 +100 020 022 024 026 028 030 032 034 036 038 +200 040 042 044 046 048 050 052 054 056 058 +300 060 062 064 066 068 070 072 074 076 078 +400 080 082 084 086 088 090 092 094 096 098 +500 100 102 104 106 108 110 112 114 116 118 +600 120 122 124 126 128 130 132 134 136 138 +700 140 142 144 146 148 150 152 154 156 158 +800 160 162 164 166 168 170 172 174 176 178 +900 180 182 184 186 188 190 192 194 196 198 +D-6 2026 +2026 D-7 +Berechnung der erlaubten Zeit + +Tempo: 325 m/Minute +Parcourslänge in m 0 +10 +20 +30 +40 +50 +60 +70 +80 +90 +100 019 021 023 024 026 028 030 032 034 036 +200 037 039 041 043 045 047 048 050 052 054 +300 056 058 060 061 063 065 067 069 071 072 +400 074 076 078 080 082 084 085 087 089 091 +500 093 095 096 098 100 102 104 106 108 109 +600 111 113 115 117 119 120 122 124 126 128 +700 130 132 133 135 137 139 141 143 144 146 +800 148 150 152 154 156 157 159 161 163 165 +900 167 169 170 172 174 176 178 180 181 183 +D-8 2026 +2026 D-9 +Berechnung der erlaubten Zeit + +Tempo: 350 m/Minute +Parcourslänge in m 0 +10 +20 +30 +40 +50 +60 +70 +80 +90 +100 018 019 021 023 024 026 028 030 031 033 +200 035 036 038 040 042 043 045 047 048 050 +300 052 054 055 057 059 060 062 064 066 067 +400 069 071 072 074 076 078 079 081 083 084 +500 086 088 090 091 093 095 096 098 100 102 +600 103 105 107 108 110 112 114 115 117 119 +700 120 122 124 126 127 129 131 132 134 136 +800 138 139 141 143 144 146 148 150 151 153 +900 155 156 158 160 162 163 165 167 168 170 +D-10 2026 +2026 D-11 +Berechnung der erlaubten Zeit + +Tempo: 375 m/Minute +Parcourslänge in m 0 +10 +20 +30 +40 +50 +60 +70 +80 +90 +100 016 018 020 021 023 024 026 028 029 031 +200 032 034 036 037 039 040 042 044 045 047 +300 048 050 052 053 055 056 058 060 061 063 +400 064 066 068 069 071 072 074 076 077 079 +500 080 082 084 085 087 088 090 092 093 095 +600 096 098 100 101 103 104 106 108 109 111 +700 112 114 116 117 119 120 122 124 125 127 +800 128 130 132 133 135 136 138 140 141 143 +900 144 146 148 149 151 152 154 156 157 159 +D-12 2026 +2026 D-13 +Berechnung der erlaubten Zeit + +Tempo: 400 m/Minute +Parcourslänge in m 0 +10 +20 +30 +40 +50 +60 +70 +80 +90 +100 015 017 018 020 021 023 024 026 027 029 +200 030 032 033 035 036 038 039 041 042 044 +300 045 047 048 050 051 053 054 056 057 059 +400 060 062 063 065 066 068 069 071 072 074 +500 075 077 078 080 081 083 084 086 087 089 +600 090 092 093 095 096 098 099 101 102 104 +700 105 107 108 110 111 113 114 116 117 119 +800 120 122 123 125 126 128 129 131 132 134 +900 135 137 138 140 141 143 144 146 147 149 +Erlaubte Hindernisse am Abreiteplatz +immer gleiche Abstände +D-14 2026 +Nicht erlaubte Hindernisse am Abreiteplatz +nicht aus +dem Schritt +nicht aus +dem Schritt +2026 D-15 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_E-Teil-Gebuehrenordnung_18-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_E-Teil-Gebuehrenordnung_18-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..ce578286 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_E-Teil-Gebuehrenordnung_18-12-2025.md @@ -0,0 +1,544 @@ +Teil E +Gebührenordnung +Abschnitt 1: Turnierwesen +Gebühr 2026 in h +1. Lizenzen +Reit-/Fahrlizenz 87,00 +Jede weitere Reit-/Fahrlizenz einer Person (im gleichen Jahr) 40,00 +Reit-/Fahrlizenz für Jugendliche bis 16 Jahre 40,00 +Startkarten 40,00 +Lizenz für Para-Equestrian kostenfrei +Lizenzumschreibung während des Jahres 25,00 +Zusätzliche Amateurlizenz für FEI-Springturniere 22,00 +Gastlizenz pro Turnier und Reiter/Fahrer 1) +für Kat. A 25,00 +für Kat. B und C max. (nur über PSV) 22,00 +Einverständniserklärung für Auslandsstarts lt. § 20/3.1 22,00 +Einverständniserklärung für Jahresauslandslizenz für Mitglieder 35,00 +Einverständniserklärung für Jahresauslandslizenz für Nicht-Mitglieder 65,00 +Bearbeitungsgebühr für Auslandsstarts pro Turnier 22,00 +(Ausnahme: Kaderreiter) +1) Ausnahme: Gebührenbefreiung bei Gegenseitigkeitsabkommen. +2. Pferdegebühren +OEPS-Turnierpferdegebühr Erstmeldung inkl. Pferdepass +für Mitglieder (AF Pkt. 1) 80,00 +OEPS-Turnierpferdegebühr Erstmeldung mit Arzneimittel- +behandlung ohne Pferdepass (AF Pkt. 2) 40,00 +OEPS-Turnierpferdegebühr Erstmeldung ohne Pferdepass +(AF Pkt. 3) 35,00 +OEPS-Turnierpferdegebühr Fortschreibung (Jahresgebühr) 30,00 +OEPS-Pferdepass für registrierte Turnierpferde – DUPLIKAT +(AF Pkt. 23) 60,00 +OEPS-Pferdepass für Mitglieder +– DUPLIKAT (AF Pkt. 23) AF Pkt. 2 60,00 +OEPS-Pferdepass für Nicht-Mitglieder +– DUPLIKAT (AF Pkt. 2) 100,00 +OEPS-Pferdepass für Mitglieder (AF Pkt. 4) 55,00 +OEPS-Pferdepass für Nicht-Mitglieder (AF Pkt. 4) 100,00 +OEPS-Pferdepass Korrektur (AF Pkt. 19) 10,00 +2026 E-1 +Gebühr 2026 in h +Mappe Arzneimittelbehandlung für Mitglieder (AF Pkt. 22) 17,00 +Mappe Arzneimittelbehandlung für Nicht-Mitglieder +(AF Pkt. 22) 27,00 +Besitzwechsel Turnierpferd – Pferdepass vorhanden +aber keine Arzneimittelbehandlung ein Besitzer 22,00 +Besitzwechsel Turnierpferd – Pferdepass vorhanden +aber keine Arzneimittelbehandlung (AF Pkt. 11) +mehr als ein Besitzer oder Firma 35,00 +Besitzwechsel Turnierpferd – Pferdepass vorhanden +ein Besitzer 30,00 +Besitzwechsel Turnierpferd – Pferdepass vorhanden +mehr als ein Besitzer oder Firma 40,00 +Besitzwechsel – Pferdepass vorhanden für Mitglieder +ein Besitzer 30,00 +Besitzwechsel – Pferdepass vorhanden für Mitglieder +mehr als ein Besitzer oder Firma 40,00 +Besitzwechsel – Pferdepass vorhanden für Nicht-Mitglieder +ein Besitzer 40,00 +Besitzwechsel – Pferdepass vorhanden für Nicht-Mitglieder +(AF Pkt. 17) mehr als ein Besitzer oder Firma 65,00 +Namensänderung Pferd für Mitglieder 30,00 +Namensänderung Pferd für Nicht-Mitglieder 45,00 +Namensänderung Turnierpferd 30,00 +FEI-Pferdepass (4 Jahre Gültigkeit) 230,00 +FEI-Hülle für österr. Pferdepass (4 Jahre Gültigkeit) 230,00 +FEI-Pferdepass für Ponys (4 Jahre Gültigkeit) 55,00 +FEI-Pferdepass, Verlängerung 4 Jahre 190,00 +FEI-Pferdepass f. Ponys, Verlängerung 4 Jahre 50,00 +Duplikat FEI-Pferdepass 95,00 +FEI-Namensänderung oder kommerzieller Name +– Pferde mit FEI-Pass (AF Pkt. 18) 1125,00 +LIZENZ Pferde (nur für Pferde mit FEI-Pass) 2 Jahre gültig 30,00 +FEI-Leasing-Vereinbarung 600,00 +FEI-Pferderegistrierung für internationale Turniere 27,00 +FEI-Reiterregistrierung für internationale Turniere 15,00 +Ersatzpferdenummern beim OEPS (AF Pkt. 21) 13,00 +E-2 2026 +Gebühr 2026 in h +Y-Pferdenummer am Turnier 50,00 +Z-Pferdenummer am Turnier 10,00 +Wunschkopfnummern 50,00 +Einsatz Stoffnummer/Wagennummer 5,00 +Expressausstellung/Verlängerung Pferdepass 2) +– Zusatzgebühr (AF Pkt. 24) 70,00 +Scanerstellung Pferdepass neu 25,00 +Faxbestätigung für Startberechtigung 15,00 +Passbestätigung an die BH für ein verstorbenes Pferd, wenn +der Pass nicht mehr auffindbar ist – für Mitglieder 35,00 +Passbestätigung an die BH für ein verstorbenes Pferd, wenn +der Pass nicht mehr auffindbar ist – für Nicht-Mitglieder 55,00 +2) kann nur bei entsprechender Kapazität angeboten werden – bitte anfragen +(Bearbeitungszeitraum normal max. 7 – 14 Tage, Express max. 3 Tage) +3. Sonderprüfungen (Abzeichen und Lizenzprüfungen) +Jugendreiterabzeichen 35,00 +Reiterabzeichen 35,00 +Fahrerabzeichen 35,00 +Wagenrad 10,00 +Islandpferdereitzertifikat 35,00 +Longierabzeichen 35,00 +Voltigierabzeichen 35,00 +Abzeichen Damensattelreiten 35,00 +Pleasure Driving Certificate 35,00 +Reiterpass 35,00 +Reiternadel 35,00 +Wanderreiterabzeichen 35,00 +Western Riding Certificate incl. Buckle (auf Wunsch) 55,00 +Pferdesportpass und Urkunde 35,00 +Österreichisches Westernreitabzeichen Bronze +Buckle über OEPS ohne Gravur 60,00 +Buckle über OEPS mit Gravur 70,00 +Personalisierter Zusatzbuckle (Bestellung über PSV) 60,00 +Großes Hufeisen (PS&S) 10,00 +Kleines Hufeisen (PS&S) 10,00 +Lizenzprüfung 40,00 +2026 E-3 +Gebühr 2026 in h +4. Gebühren bei Veranstaltungen +4.1 OEPS-Turniergebühr: +Kalendergebühr 130,00 +Kalendergebühr C-NEU keine +Kalendergebühr bei verspäteter Anmeldung 260,00 +Turniere über ZNS: +Gebühr pro genanntes Pferd (lt. Nennliste) 5,00 +Turniere nach FEI Reglement: +3% der Geldpreise aber mindestens: +für alle Turniere lt. FEI-Reglement 450,00 +Weitere Gebühren für alle Turnierkategorien: +Veröffentlichung der Ausschreibungen durch den OEPS +Internationale Turniere 130,00 +A-Turniere 75,00 +B-Turniere 60,00 +C-Turniere 35,00 +Änderung der Turnierdaten (Datum, Ort, Kategorie u. Absage) +Internationale Turniere (Absage h 2.500,–) 800,00 +A-Turniere 600,00 +B-Turniere 400,00 +C-Turniere 200,00 +Nicht fristgerechte/nicht korrekte Vorlage der +Ausschreibung im OEPS (gem. ÖTO) 100,00 +Missachtung der Bestimmungen der ÖTO durch den +Veranstalter ab 300,00 +Eingabegebühr für internationale Turniere 50,00 +Vergütung für Turnierausschreibungen in korrekter +digitaler Form 20,00 +Eingabegebühr für nicht-EDV-mäßig übermittelte oder +unvollständige Ausschreibungen 20,00 +Nicht fristgerechte Vorlage der Ergebnisse +Fristüberschreitung um zwei Wochen 100,00 +Fristüberschreitung um vier Wochen 200,00 +E-4 2026 +Gebühr 2026 in h +Fristüberschreitung um sechs Wochen 300,00 +Ergebniserfassung durch den OEPS (für alle Sparten und +Kategorien) – je Zeile 0,50 +Ausnahme: bei Übermittlung der Ergebnisse anders als in +dem vom OEPS festgelegten Format 2,00 +4.2 FEI Turniergebühren: +Kalender-Eintragung 1*-Turnier 305,00 +Kalender-Eintragung ab 2*-Turnier 420,00 +Verspätete Anmeldung 1*-Turnier 610,00 +Verspätete Anmeldung ab 2*-Turnier 830,00 +Änderung des Termins etc. 1*-Turnier 305,00 +Änderung des Termins etc. ab 2*-Turnier 420,00 +Turniergebühr FEI +Laut Gebührenordnung der FEI – www.fei.org → FEI Financial +Charges +Mindestgebühr jedoch CHF 600,00 / EUR 550,00 +Medication Control Gebühr (MCP) +Laut Gebührenordnung der FEI – www.fei.org → FEI Financial +Charges +Mindestgebühr jedoch Euro 495,00 +MCP-Gebühr pro Pferd: bis 2\* CHF 18,00 +höher CHF 25,00 +Preiserhöhungen während des Jahres durch die FEI, sowie Kurs- +schwankungen werden bei den jeweiligen Turnierabrechnungen +berücksichtigt. +4.3 Reiter-, Fahrer- und Voltigierertreffen (keine Kalendergebühr): +Inklusive Versicherung mind. 50,00 +4.4 Breitensportliche Veranstaltungen +Kalendergebühr inklusive Versicherung 50,00 +2026 E-5 +Gebühr 2026 in h +5. Nenn- und Startgelder: +Bewerbe für Reiter ohne Lizenz – Turnier Kein Nenngeld +Nenngeld für Eintages-Turniere 16,00 +Nenngeld für Mehrtages-Turniere Kat. C 25,00 – 30,00 +Nenngeld für Mehrtages-Turniere Kat. B/B\* 25,00 – 35,00 +Nenngeld für Mehrtages-Turniere Kat. A/A\* 25,00 – 50,00 +Nenngeld für Meisterschaftsturniere 25,00 – 35,00 +Nenngeld für Vielseitigkeitsturniere 25,00 – 50,00 +Nenngeld für Eintages-Fahrturniere pro Gespann 25,00 +Nenngeld für Mehrtages-Fahrturniere pro Gespann 30,00 – 50,00 +Nenngeld und/oder Startgeld für TREC, Working Equitation frei +Tierwohleuro pro Start (Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Distanz) 1,00 +Sportförderbeitrag weiterhin nicht im Startgeld enthalten, +muss zusätzlich verrechnet und abgeführt werden, nicht +aber für C-NEU, PS&S sowie Führzügel & First Ridden +– pro Start 1,00 +Mounted Games +Startgeld (kein extra Nenngeld): +Mannschaft 120,00 +Paare 60,00 +Einzel 30,00 +Startgeld für Bewerbe ohne Geldpreis max. 20,00 +Auch für Bewerbe oder Abteilungen für Reiter/Fahrer +ohne Lizenz +Startgeld für Bewerbe mit Geldpreis: max. die Hälfte +des letztausgezahlten Geldpreises +Startgeld für „Bewerbe oder Abteilungen für Reiter und +Fahrer ohne Lizenz“ max. 20,00 +Aufpreis auf das Startgeld für Dressurbewerbe: +bei getrenntem Richtverfahren – drei Richter max. 8,00 +bei getrenntem Richtverfahren – mehr als +drei Richter max. 12,00 +Startgeld Vielseitigkeitsbewerbe: +Startgeld Vielseitigkeit bis 80 cm max. 35,00 +Startgeld Vielseitigkeit 90 cm max. 45,00 +E-6 2026 +Gebühr 2026 in h +Startgeld Vielseitigkeit 100 cm max. 55,00 +Startgeld Vielseitigkeit 105 cm max. 65,00 +Startgeld Vielseitigkeit 110 cm max. 75,00 +Startgeld Vielseitigkeit 115 cm max. 85,00 +Startgeld Geländeritte/Geländepferdeprüfungen 25,00 – 50,00 +Startgeld Voltigierbewerbe: +Startgeld Einzelvoltigieren 19,00 +Startgeld Pas-de-Deux-Voltigieren 29,00 +Startgeld Gruppenvoltigieren 39,00 +Startgeld Fahrbewerbe pro Gespann: +Startgeld pro Fahrbewerb 10,00 +Startgeld Vielseitigkeit ohne Marathon 16,00 +Startgeld Vielseitigkeit mit Marathon 27,00 +Startgeld Distanzritte: +Startgeld Distanzritt pro km 1,00 +Startgeld C-NEU Turniere Dressur, Springen, Western max. 20,00 +Startgeld C-NEU Turniere Vielseitigkeit 25,00 – 50,00 +Aufschlag bei Nachnennungen auf das Nenngeld +für alle Turniere: +Euro 25,00 an den OEPS (davon Euro 5,00 an den LFV) +Tausch der Nennung (Pferd und Reiter) am Turnier 15,00 +Springen Warmup am Vortag des Turniers max. 15,00 +Startgeld für PS&S Geschicklichkeitsreiten, +einfacher Dressur- und Springbewerb, +Einzelvoltigieren, GHP max. 15,00 +für sonstige Bewerbe lt. Gebührenordnung die +spartenbezogenen Höchstgrenzen +6. Stallgebühren +Vermietung des Stallplatzes durch den Veranstalter +(keine Verwahrung) +Boxen: +max. Grundpauschale inklusive 1. Einstreu offen +max. Akontozahlung bei Reservierung über ZNS offen +2026 E-7 +Gebühr 2026 in h +Bei Turnieren, bei denen auf Grund von Vorschriften +des OEPS oder eines LFV/LPS Boxenpflicht herrscht: +Boxengebühr max. 130,00 +Endreinigung max. 30,00 +Aufpreis für Box mit Tränker max. 30,00 +Tagesboxen offen +Tagesgebühr für Strom offen +Reinigungsgebühr für Tagesgäste ohne Box +je Pferd/Turnier max. 10,00 +E-8 2026 +Gebühr 2026 in h +7. Geldpreise +Turniere Kat. A (ausgenommen Springturniere), Mindestwerte +Klasse L LM M S +1. 105 150 220 250 +2. 80 115 175 210 +3. 65 90 140 140 +4. 50 70 105 105 +5. 42 50 70 80 +6. 42 42 50 60 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +42 42 42 42 +Startgeld +max. 21 21 21 21 +Springturniere Kat. A, Mindestwerte +Höhe 115/120 125/130 135 140 145 150/160 +1. 160 185 250 380 450 520 +2. 140 160 210 310 345 400 +3. 115 140 160 210 275 310 +4. 90 115 115 155 210 240 +5. 70 70 90 120 140 170 +6. 45 46 70 85 86 120 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +42 46 46 58 58 58 +Startgeld +max. 21 23 23 29 29 29 +2026 E-9 +Gebühr 2026 in h +Springturniere Kat. A, Bewerbe für Staffetten (2 Reiter), +Mindestwerte +Höhe 115/120 125/130 135 ab 140 +1. 168 230 312 426 +2. 134 184 242 346 +3. 108 144 196 276 +4. 84 104 150 208 +5. 84 84 104 138 +6. 84 84 84 84 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +84 84 84 84 +Startgeld +max. 42 42 42 42 +Turniere Kat. B (ausgenommen Springturniere), Mindestwerte +Klasse A L LM M S +1. 70 85 125 165 220 +2. 55 65 100 135 175 +3. 40 55 80 110 140 +4. 36 42 60 80 105 +5. 36 42 42 55 70 +6. 36 42 42 42 50 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +36 42 42 42 42 +Startgeld +max. 21 21 21 +E-10 2026 +Gebühr 2026 in h +Springturniere Kat. B, Mindestwerte +Höhe 105/110 115/120 125/130 135 140 +1. 70 140 160 185 255 +2. 55 115 140 160 205 +3. 40 90 115 140 160 +4. 36 70 90 115 115 +5. 36 45 70 70 90 +6. 36 42 46 46 70 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +36 42 46 46 46 +Startgeld +max. 18 21 23 23 23 +Turniere Kat. C, Mindestwerte +Klasse A/105 – 110 L/115 – 120 LM/125 – 130 +1. 40 65 85 +2. 35 55 70 +3. 30 40 55 +4. 26 36 42 +5. 26 36 42 +6. 26 36 42 +7. und jeder weitere Platz im 1. Viertel der Gestarteten +26 36 42 +Startgeld +max. 13 18 21 +Turniere Kat. C NEU – kein Preisgeld +2026 E-11 +Gebühr 2026 in h +8. Aufwendungen für Turnierfunktionäre und Organe der +Rechtsordnung +Richter, Steward, Parcours- und Geländebauer +Tagessatz 120,00 +Tagessatz bei Sonderprüfungen 100,00 +zuzüglich Unterkunft (mit Dusche) und Frühstück +Es kann auch der halbe Tagessatz verrechnet werden +(bis 4 Stunden). +Tagessatz für Internationale Turniere lt. FEI-Reglement +Reisekosten +Bahnfahrt 1. Klasse +plus Taxi lt. Beleg oder km-Geld am Heimatort, Abholung bzw. +Taxi am Turnierort nach Rücksprache mit dem Veranstalter +PKW-Fahrten, amtlicher Km-Satz 0,50 +Turnierbeauftragter, zusätzlicher Unkostenbeitrag +Tagessatz bei Turnieren aller Kategorien 30,00 +Parcours- und Geländebauer, zusätzlicher Unkostenbeitrag +Tagessatz bei Turnieren Kat. B und C 22,00 +Tagessatz bei Turnieren Kat. A und höher 30,00 +Andere Vereinbarungen sind vor der Veranstaltung zu +fixieren. +Turniertierärzte +Tagessatz exkl. Mwst. 350,00 +Halbtagessatz exkl. Mwst. 200,00 +Amtlicher Km-Satz 0,50 +Die Differenz pro Tierarzt zu den Gebühren 2026 wird durch den OEPS +abgedeckt, nur für Sparten bei CN, bei denen der Tierwohleuro +eingehoben wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Tierwohleuro. +Assistenten des Parcours- bzw. Geländebauers gem. ÖTO +Bei Turnieren der Kat. A und B +Tagessatz inkl. Reisekosten 50,00 +zuzüglich Unterkunft mit Frühstück +E-12 2026 +Gebühr 2026 in h +Bei Turnieren der Kat. C +Unterkunft mit Frühstück +Referee- und Hindernisrichter/Streckenposten/Zeitnehmer +bei Fahrturnieren +Aufwandsentschädigung 15,00 +Die angeführten Sätze sind Richtsätze und beinhalten die +von der BSO anerkannten Tagessätze. + +2026 E-13 +Gebühr 2026 in h +9. Geldbußen, Kostenvorschüsse und Kostenersatz +Bezeichnung Euro +Geldbußen +Missachtung der Bestimmungen der ÖTO +durch Veranstalter § 2011 Abs 2.13 ab 300,00 +Geldbußen § 2011 ab 500,00 +Abs 2.19 u. 2.20 bis 15.000,00 +Unrichtige Nennung (Täuschung) und 70,00 +unberechtigte Teilnahme § 2012 Abs 1 ab +bis 1.000,00 +Geldbußen § 2013 Abs 3 ab 70,00 +Geldbußen § 2014 Abs 3.1 ab 200,00 +Geldbußen § 2014 Abs 3.2 ab 200,00 +Geldbußen § 2015 Abs 2.1 bis 100,00 +Gelbe Karte § 2015 Abs 2.3 100,00 +Rote Karte § 2015 Abs 2.4 300,00 +Geldbußen § 2018 Abs 4 100,00 +Einstellung des Verfahrens § 2020 ab 100,00 +bis 500,00 +Geldbußen § 3006 Abs 4 100,00 +Kostenvorschüsse +Einspruch gegen die Folgewirkungen der +Roten Karte § 2016 Abs 3 100,00 +Beschwerde gegen eine vorläufige Maßnahme § 2022 Abs 3 100,00 +Berufung § 2024 Abs 6 100,00 +Wiederaufnahme § 2027 Abs 5 100,00 +Beschwerde gegen Verstöße § 3003 Abs 7 100,00 +Kostenersatz +Vorsitzender Strafausschuss OEPS und Oberster +Berufungs- und Strafausschuss OEPS pro § 2030 Abs 6 150,00 +Disziplinarsache und begonnenem Verhandlungstag +Senatsmitglieder Strafausschuss OEPS und +Oberster Berufungs- und Strafausschuss OEPS pro § 2030 Abs 6 120,00 +Disziplinarsache und begonnenem Verhandlungstag +Disziplinaranwalt und Oberdisziplinaranwalt pro +Disziplinarsache und begonnenem Verhandlungstag § 2030 Abs 6 120,00 +Sachverständige pro Disziplinarsache und +begonnenem Verhandlungstag § 2030 Abs 6 120,00 +plus Reisekosten +Bahnfahrt 1. Klasse plus Taxi § 2030 Abs 6 +oder bei PKW-Fahrten amtl. KM-Geld-Satz § 2030 Abs 6 0,42 +E-14 2026 +Gebühr 2026 in h +Abschnitt 2: Kursgebühren + +1. Stall- und Anlagenbenützung – Richtsätze + Grundpauschale für Herrichten des Stalles 15,00 + Tagesgebühr für Box inklusive Einstreu 16,00 + Zuschlag für Hafer und Heu 3,00 + Zuschlag für Pflege (Putzen, Ausmisten) 3,00 + Zuschlag für Anlagenbenützung + Springen, Gelände, Vielseitigkeit 3,00 + Dressur 1,50 + +2. Kursausschreibungen + Gebühr für Veröffentlichung von Kursausschreibungen 10,00 + Gebühr für Kurseingabe auf der Homepage durch den OEPS 10,00 + 2026 E-15 + Gebühr 2026 in h + Abschnitt 3: Fälligkeiten und Mahnungen + +Geldbußen gemäß § 2015 Abs. 2.1 und 2.3 sind sofort fällig, Geld- +bußen gemäß § 2015 Abs. 2.4 binnen 14 Tagen. Die übrigen Geld- +bußen und Verfahrenskosten gemäß der Rechtsordnung sind inner- +halb von 21 Tagen ab der Entscheidung bzw. Zustellung der Ent- +scheidung fällig. +Rechnungen des OEPS und der PSV sind innerhalb von 21 Tagen +nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungs - +verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. ab dem +Fälligkeitsdatum verrechnet. Für die erste Mahnung sind 5,– Euro zu +bezahlen, für jede weitere kumulativ 7,– Euro. +Verwaltungsaufwand +Welcher nicht in der Gebührenordnung aufscheint +– pro angefangene ½ Stunde 25,00 +Bearbeitungsaufwand unberechtigter Starts +– ab dem zweiten Schreiben 45,00 +Abschnitt 4: Ö. A. P. O. + +1. Prüfungskommissionsgebühren + Vor-Ort-Gebühren + Gebühren gemäß Richtergebühren und + Gebühr für die Prüfung je Prüfungswerber 45,00 + +2. OEPS-Eintragungsgebühren + Aufnahme und Verwaltung OEPS + Bereiter (FENA) incl. Tafel 45,00 + Reitwart (FENA) incl. Tafel 45,00 + Reitmeister (FENA) incl. Tafel 45,00 + E-16 2026 + Gebühr 2026 in h + Diplomtrainer (FENA) incl. Tafel 45,00 + Fahrwart (FENA) incl. Tafel 45,00 + Fahrgehilfe (FENA) incl. Tafel 45,00 + Fahrmeister (FENA) incl. Tafel 45,00 + Übungsleiter (FENA) incl. Tafel, alle Sparten 45,00 + Voltigierwart (FENA) incl. Tafel 45,00 + Lehrwart Damensattelreiten (FENA) incl. Tafel 45,00 + Lehrwart Behindertenreiten (FENA) incl. Tafel 45,00 + Westernreitwart (FENA) incl. Tafel 45,00 + Westernreittrainer (FENA) incl. Tafel 45,00 + +- Bei Ausstellung der Zeugnisse durch den PSV: + In der Gebühr ist das Abzeichen und die Tafel + „Hier unterrichtet …“ enthalten. + Nachträgliche Bestellung der Ausbildertafel + „Hier unterrichtet …“ 30,00 + Jahreskleber für Tafel 5,00 + Ausbilderlizenz bzw. Fortschreibung der Ausbilderlizenz 15,00 + Fortschreibung Wanderreitführer, Pferdesamariter, etc. 15,00 + Wanderreitführer (FENA) 45,00 + +1. Staatliche Prüfungen + Prüfung + Abzeichen und Tafel 40,00 + +2. Anerkennungen + Ausbildungsleiter 45,00 + Erste Anerkennung Pferderaststation/Reiterherberge 65,00 + Erste Anerkennung alle anderen Kennzeichnungen, + bzw. Änderungen/Ergänzungen 80,00 + Aufpreis für eine zweite Tafel (bei höherer Anzahl von + Kennzeichnungsmerkmalen erforderlich) 70,00 + Überprüfung (alle zwei Jahre für Weiterführung erforderlich) 45,00 + 2026 E-17 + Gebühr 2026 in h + +3. Richter + Ernennung 30,00 + Erweiterung 30,00 + +4. Parcours- und Geländebau + Ernennung 30,00 + Erweiterung 30,00 + +5. Prämie für Ausbildungsbetriebe + Pro Eleve 510,00 + +6. Pferdesamariter (FENA) + Gebühr 22,00 + +7. Pikeur (FENA) + Gebühr 22,00 + Jagdknöpfe (FENA) 16,00 + +8. Internationaler Trainerpass + Gebühr 35,00 + +9. Wanderfahrer (FENA) + Gebühr 35,00 + +Achtung +Bei allen FEI Gebühren Anpassungen durch Kursschwankun- +gen möglich! +E-18 2026 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_F-Teil-Stichwortverzeichnis_18-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_F-Teil-Stichwortverzeichnis_18-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..482bcf14 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_F-Teil-Stichwortverzeichnis_18-12-2025.md @@ -0,0 +1,376 @@ +Teil F +Alphabetisches +Stichwortverzeichnis +Hauptreferenz fett gedruckt +Unwesentliche Referenz kursiv gedruckt +§ Seite + +Abbruch eines Bewerbes …………………………………… 49 A65 +Alter des Pferdes ………………………………………………. 53 A72 +Altersgliederung………………………………………………… 12 A14 +Ambulanz…………………………………………………………. 31 A46 +Änderung von Ausschreibungen …………………………. 25 A38 +Änderung von Zeiteinteilung……………………………….. 25 A38 +Anforderungen, Vielseitigkeit Gelände ……………….. 310 B77 +Anforderungen, Vielseitigkeit Springen ………………. 322 B91 +Arzt …………………………………………………………………. 31 A46 +Aufsicht …………………………………………………………… 46 A63 +Aufsicht, Vielseitigkeit………………………………………. 306 B68 +Ausbrechen, Vielseitigkeit Gelände …………………… 312 B79 +Ausbrechen, Vielseitigkeit Springen …………………… 332 B100 +Auschlüsse, Dressur ………………………………………… 107 B11 +Auschlüsse, Springen………………………………………. 207 B33 +Auschlüsse, Vielseitigkeit Gelände ……………………. 315 B83 +Ausrüstung, Distanzreiten…………………………………. 602 B110 +Ausrüstung, Dressur ………………………………………… 102 B3 +Ausrüstung, Pferde und Pony …………………………….. 58 A85 +Ausrüstung, Reiter …………………………………………….. 57 A80 +Ausrüstung, Springen ………………………………………. 202 B22 +Ausrüstung, Vielseitigkeit Pferd…………………………. 305 B67 +Ausrüstung, Vielseitigkeit Reiter ………………………… 304 B65 +Ausschlüsse, Distanzreiten……………………………….. 607 B114 +Ausschlüsse, Vielseitigkeit Dressur …………………… 309 B75 +Ausschlüsse, Vielseitigkeit Springen ………………….. 325 B94 +Ausschreibung………………………………………………….. 21 A32 +Ausschreibung, Basisprüfung …………………………. 1100 B135 +Ausschreibung, Distanzreiten ……………………………. 600 B110 +Ausschreibung, Dressur …………………………………… 100 B1 +Ausschreibung, Ponyprüfungen ………………………… 900 B130 +Ausschreibung, Springen …………………………………. 200 B16 +Ausschreibung, Vielseitigkeit …………………………….. 300 B59 +Austragungsplatz………………………………………………. 43 A58 +Austragungsplatz, Dressur ……………………………….. 101 B2 +2026 F-1 +Austragungsplatz, Springen ……………………………… 201 B20 +Austragungsplatz, Vielseitigkeit…………………………. 306 B68 +Barrierenspringprüfung…………………………………….. 223 B49 +Befugnisse Turnierbeauftragter, Steward, Richter, +Rechtsordnung …………………………………………. 2015 C14 +Behindertenbestimmungen ………………………………… 60 A95 +Berechnung erlaubte Zeit ……………………………………….. D7 +Berufung ………………………………………………………. 2024 C23 +Berufung, aufschiebende Wirkung …………………… 2025 C24 +Bewerb ……………………………………………………………… 2 A2 +Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz ……….. 801 B122 +Breitensportliche Wettbewerbe …………………………. 800 B121 +Caprilli-Prüfung……………………………………………….. 803 B126 +Classic Pleasure, Vollblutaraber ……………………. 1702/1 B181 +Cross-Springprüfung ……………………………………….. 227 B51 +Cup …………………………………………………………………… 2 A2 +Damensattel, klassisch…………………………………….. 102 B3 +Derby …………………………………………………………….. 226 B51 +Disqualifikation, Dressur …………………………………… 107 B11 +Disqualifikation, Springen…………………………………. 207 B33 +Disqualifikation, Vielseitigkeit Springen………………. 325 B94 +Distanzreitabzeichen ……………………………………… 1408 B158 +Disziplinaranwalt OEPS ………………………………….. 2006 C5 +Disziplinarvergehen, Definition ………………………… 2011 C9 +Dopingkontrolle, Mensch …………………………………… 56 A77 +Dopingkontrolle, Pferd ………………………………………. 56 A77, D3 +Dressuranzug……………………………………………………. 57 A80 +Dressuraufgaben, Vielseitigkeit …………………………. 307 B73 +Dressurmusikkür……………………………………………… 103 B6 +Dressurpferdeprüfung ……………………………………… 103 B6 +Dressurprüfung ……………………………………………….. 103 B6 +Dressurprüfung für Haflinger und Noriker …………. 1500 B171 +Dressurreiternadel …………………………………………. 1406 B154 +Dressurreiterprüfung………………………………………… 103 B6 +Driving Division…………………………………………… 1702/2 B182 +Durchführungsbestimmungen CDN-C NEU………… 109 B14 +Durchführungsbestimmungen CCN-C NEU………… 347 B107 +Durchführungsbestimmungen CSN-C NEU ………… 231 B54 +Eignungsprüfungen für Reitpferde …………………… 1103 B136 +Einfacher Anzug ……………………………………………….. 57 A80 +F-2 2026 +Einlaufspringprüfung ……………………………………….. 218 B46 +Einspruch gegen die Folgewirkung der roten Karte . 2016 C16 +Einstellen des Verfahrens ……………………………….. 2019 C19 +Entscheidung, Ausführung, Rechtsordnung ……… 2028 C26 +Erfolgreichster Reiter ……………………………………… 1201 B137 +Ergebnisse ……………………………………………………….. 44 A59 +Erlaubte Hindernisse ……………………………………………… D16 +Erlaubte Zeit, Gelände …………………………………….. 314 B82 +Erlaubte Zeit, Springen…………………………………….. 206 B30 +Fahrerlizenz ……………………………………………………… 16 A18 +Fahrertreffen ……………………………………………….. 2, 850 A2, B128 +Flagge, Gelände ……………………………………………… 318 B87 +Flagge, Springen …………………………………………….. 209 B37 +Flagge, Vielseitigkeit Springen ………………………….. 327 B97 +Fliegenschutz …………………………………………………. 102 B3 +Frack……………………………………………………………….. 57 A80 +Gebisse …………………………………………………………… 58 A85 +Geländebauchef ……………………………………………….. 32 A48 +Geländepferdeprüfungen…………………………………….. G B106 +Geländeritte ……………………………………………………….. E B103 +Geländeritte mit Stilwertung…………………………………. F B105 +Geländeskizze ………………………………………………… 317 B86 +Gelbe Karte ………………………………………………….. 2013 C12 +Geldbußen ……………………………………………………. 2013 C12 +Geldpreise ………………………………………………….. 22, 39 A33, A55 +Geltungsbereich………………………………………………….. 1 A1 +Genehmigung ……………………………………………….. 5, 24 A6, A35 +Gerte ……………………………………………………………….. 57 A80 +Geschäftsstelle Disziplinaranwalt …………………….. 2011 C9 +Geschäftsstelle Schiedsgericht LFV ………………… 2011 C9 +Geschäftsstelle Strafausschuss OEPS……………… 2011 C9 +Gnadenrecht …………………………………………………. 2031 C27 +Gruß………………………………………………………………… 42 A57 +Haflinger ………………………………………………………….. 10 A11 +Haflingerbewerbe ………………………………………….. 1500 B171 +Hand Trail ………………………………………………….. 1702/6 B188 +Hilfsmittel …………………………………………………………. 57 A80 +Hilfsrichter ……………………………………………………….. 48 A64 +Hindernisfehler, Gelände Bewertung………………….. 313 B81 +Hindernisfehler, Vielseitigkeit Gelände ……………….. 312 B79 +2026 F-3 +Hindernisfehler, Vielseitigkeit Springen ………………. 331 B100 +Hinderniskombinationen, Gelände …………………….. 320 B89 +Hindernisse, Abmessungen ……………………………… 206 B30 +Hindernisse, Fehler………………………………………….. 213 B41 +Hindernisse, Gelände ………………………………………. 319 B87 +Hindernisse, Hochweitsprung …………………………… 211 B39 +Hindernisse, Kombinationen …………………………….. 212 B41 +Hindernisse, Steilsprung ………………………………….. 211 B39 +Hindernisse, Vielseitigkeit Springen …………………… 328 B98 +Hindernisse, Weitsprung ………………………………….. 211 B39 +Höchstzeit, Gelände ………………………………………… 314 B82 +Höchstzeit, Springen ……………………………………….. 206 B30 +Hochweitsprung ……………………………………………… 211 B39 +Höhentabelle ………………………………………………….. 206 B30 +Höherreihung von Lizenzen ………………………………… 17 A19 +Horse-Ball-Abzeichen ……………………………………. 1415 B168 +Hufschmied ……………………………………………………… 31 A46 +Hunter Pleasure………………………………………….. 1702/5 B186 +Impfschutz ……………………………………………………….. 11 A13 +Islandpferde ………………………………………………………….. B134 +Kalendergebühr ………………………………………………….. 5 A6 +Kategorie ……………………………………………………….. 2, 3 A2, A4 +Klasse ……………………………………………………………….. 2 A2 +Kombination von Turnieren ………………………………….. 4 A5 +Kombinationen ……………………………………………….. 212 B41 +Kombinationen, Vielseitigkeit Springen ………………. 330 B99 +Kombinierte Prüfung ……………………………………… 1200 B138 +Kombinierte Spring, Dressurprüfung …………………. 230 B54 +Kosten, Rechtsordnung …………………………………. 2030 C26 +Kostenvorschuss …………………………………………… 2022 C21 +Kostenvorschuss, Verfall ………………………………… 2029 C26 +Ladies Side Saddle, Vollblutaraber ……………….. 1702/4 B185 +Landesmeisterschaften ………………………………….. 1303 B145 +Ländliche Reiter und Fahrer, Turniere und +Bewerbe ………………………………………………….. 1600 B175 +Linienspringprüfung…………………………………………. 223 B49 +Lizenzprüfung ……………………………………………….. 1411 B159 +Longierabzeichen ………………………………………….. 1414 B167 +Mächtigkeitsspringprüfung……………………………….. 222 B48 +Mannschaftsspringprüfung……………………………….. 228 B51 +F-4 2026 +Meisterschaften …………………………………………….. 1300 B141 +Meisterschaften Ländliche Reiter und Fahrer ……. 1601 B176 +Meisterschaftsteilnahme, Pferde …………………………. 55 A74 +Meldeschluss …………………………………………………… 35 A52 +Meldestelle ………………………………………………………. 33 A49 +Mounted Native Costumes, Vollblutaraber …….. 1702/3 B184 +Nachnennung …………………………………………………… 29 A44 +Nationales Turnier……………………………………………….. 3 A4 +Nennschluss …………………………………………………….. 27 A41 +Nennung ………………………………………………………….. 26 A40 +Noriker ……………………………………………………………. 10 A11 +Norikerbewerbe …………………………………………….. 1500 B171 +Ordnungsliste ……………………………………………….. 2023 C21 +Ordnungsmaßnahme, Anordnung ……………………. 2020 C20 +Ordnungsmaßnahme, Veröffentlichung …………….. 2020 C20 +Ordnungsmaßnahmen, Arten von ……………………. 2013 C12 +Ordnungsmaßnahmen, Bemessen von …………….. 2014 C12 +Ordnungsmaßnahmen, Distanzreiten …………………. 607 B114 +Ordnungsmaßnahmen, Dressur…………………………. 107 B11 +Ordnungsmaßnahmen, Springen ………………………. 207 B33 +Ordnungsmaßnahmen, Vielseitigkeit Dressur ……… 309 B75 +Ordnungsmaßnahmen, Vielseitigkeit Gelände …….. 315 B83 +Ordnungsmaßnahmen, Vielseitigkeit Springen ……. 325 B94 +Organe der Rechtsordnung …………………………….. 2002 C3 +Orientierungsfahren …………………………………………. 804 B127 +Orientierungsreiten ………………………………………….. 804 B127 +Parcourschef ……………………………………………………. 32 A48 +Parcoursskizze ……………………………………………….. 208 B36 +Parcoursskizze, Vielseitigkeit Springen ………………. 326 B96 +Pferdekontrolle …………………………………………………. 56 A77 +Pferdenummer ………………………………………………….. 10 A11 +Pferdepass ………………………………………………………. 10 A11 +Pferdesport und Spiel Veranstaltungen ………….. 2, 800 A2, B121 +Pferdesportliche Veranstaltung …………………………….. 2 A2 +Platzierung……………………………………………………….. 52 A70 +Pleasure Driving Certificate …………………………….. 1704 B194 +Pleasure Driving, Vollblutaraber …………………. 1702/2.2 B183 +Pleasure Sport Klassen, Vollblutaraber …………….. 1702 B180 +Polo Lizenz ………………………………………………………. 16 A18 +Polo-Platzreife-Prüfung …………………………………. 1416 B169 +2026 F-5 +Pony………………………………………………………………… 10 A11 +Pony Dressurprüfung……………………………………….. 901 B131 +Pony Springprüfung ………………………………………… 902 B131 +Pony Vielseitigkeitsprüfungen …………………………… 903 B133 +Punktespringprüfung ……………………………………….. 219 B46 +Rechenstelle …………………………………………………….. 33 A49 +Reihenfolge, Vielseitigkeit…………………………………. 303 B64 +Reiterabzeichen …………………………………………….. 1401 B148 +Reiterlizenz ………………………………………………………. 15 A17 +Reiternadel……………………………………………………. 1405 B154, D3 +Reiterpass…………………………………………………….. 1404 B152, D3 +Reitertreffen ………………………………………………… 2, 850 A2, B128 +Reitervierkampf……………………………………………….. 802 B123 +Reithalfter ………………………………………………………… 58 A85 +Reithelm ………………………………………………………….. 57 A80 +Reitpferdeprüfungen, Basisprüfung …………………. 1102 B136 +Richten, gemeinsames …………………………………….. 104 B7 +Richten, getrenntes …………………………………………. 104 B7 +Richter …………………………………………………………….. 48 A64 +Richtereinsatz …………………………………………………… 50 A67 +Richterspruch …………………………………………………… 51 A69 +Richtungszeichen ……………………………………………. 318 B87 +Richtverfahren, Distanzreiten ……………………………. 604 B112 +Richtverfahren, Dressur ……………………………………. 104 B7 +Richtverfahren, Springen ………………………………….. 204 B25 +Richtverfahren, Vielseitigkeit Springen ……………….. 323 B92 +Risikospringprüfung ………………………………………… 221 B48 +Rote Karte ……………………………………………………. 2013 C12 +Schiedsgericht …………………………………………………. 47 A64 +Schiedsgericht ……………………………………………… 2002 C3 +Serie …………………………………………………………………. 2 A2 +Sicherheitsweste ………………………………………………. 57 A80 +Sonderprüfungen………………………………………………… 2 A2 +Sponsorlogo …………………………………………………….. 59 A93 +Sporen …………………………………………………………….. 57 A80 +Springpferdeprüfung ………………………………… 203, 205 B25, B28 +Springprüfung…………………………………………………. 203 B25 +Springprüfung für Haflinger und Noriker …………… 1501 B171 +Springprüfung über Kombinationen …………………… 224 B50 +Springprüfung, Barrierenspringen ……………………… 223 B49 +F-6 2026 +Springprüfung, Cross-Springprüfung …………………. 227 B51 +Springprüfung, Derby ………………………………………. 226 B51 +Springprüfung, Einlaufspringprüfung …………………. 218 B46 +Springprüfung, kombinierte Spring, +Dressurprüfung …………………………………………… 230 B54 +Springprüfung, Linienspringprüfung…………………… 223 B49 +Springprüfung, Mächtigkeit ………………………………. 222 B48 +Springprüfung, Mannschaft………………………………. 228 B51 +Springprüfung, Punktespringprüfung …………………. 219 B46 +Springprüfung, Risiko ………………………………………. 221 B48 +Springprüfung, Stafette ……………………………………. 229 B52 +Springprüfung, Stafette á l’american …………………. 229 B52 +Springprüfung, zwei Umläufe ……………………………. 225 B50 +Springprüfung, Zweiphasen ……………………………… 220 B47 +Stafettenspringprüfung…………………………………….. 229 B52 +Stafettenspringprüfung á l’american ………………….. 229 B52 +Stallgebühr ………………………………………………………. 23 A34 +Stammmitgliedschaft…………………………………………. 13 A15 +Standardspringprüfung ……………………………………. 204 B25 +Start ………………………………………………………………… 41 A56 +Start, Glocke ………………………………………………….. 205 B28 +Start, Springen ……………………………………………….. 205 B28 +Startgeld ………………………………………………………….. 36 A53 +Startkarte Allgemein ………………………………………….. 18 A27 +Startkarte Fahren – Jugend und Junioren…………….. 18 A27 +Startkarte Horseball…………………………………………… 18 A27 +Startkarte Islandpferde ………………………………………. 18 A27 +Startkarte Polo………………………………………………….. 18 A27 +Startkarte Voltigieren …………………………………………. 18 A27 +Startkarte Western…………………………………………….. 18 A27 +Startliste ………………………………………………………….. 40 A56 +Startreihenfolge ………………………………………………… 38 A54 +Stechen………………………………………………………….. 217 B44 +Steilsprung …………………………………………………….. 211 B39 +Steward……………………………………………………………. 48 A64 +Stilgeländeritte …………………………………………………… F B105 +Stilspringprüfung ……………………………………… 203, 205 B25, B28 +Stockmaß ………………………………………………………… 10 A11 +Strafausschuss ……………………………………………… 2004 C4 +Sturz, Vielseitigkeit Gelände …………………………….. 312 B79 +2026 F-7 +Sturzhelm ………………………………………………………… 57 A80 +Tageslichtbewerb ……………………………………………….. 2 A2 +Technischer Delegierter…………………………………… 45 B A61 +Technisches Reglement f. Cart u. Buggy, +Vollblutaraber ……………………………………………. 1705 B196 +Teilen von Bewerben …………………………………………. 39 A55 +Teilnahme von Ausländern …………………………………. 19 A28, D1 +Teilnahmebedingung, Vollblutaraber ……………… 1700/1 B178 +Teilnahmeberechtigung von Pferden ……………………. 53 A72 +Teilnahmeberechtigung, Distanzreiten………………… 608 B116 +Teilnahmeberechtigung, Dressur ……………………….. 108 B13 +Teilnahmeberechtigung, Haflinger ……………………….. 53 D2 +Teilnahmeberechtigung, Kaltblut …………………………. 53 D2 +Teilnahmeberechtigung, Vielseitigkeit ………………… 301 B60 +Teilnahmeberechtigung, Meisterschaften………….. 1301 B143 +Teilnahmebeschränkungen, Fahrer ……………………… 54 A73 +Teilnahmebeschränkungen, Pferde ……………………… 55 A74 +Teilnahmebeschränkungen, Reiter ………………………. 54 A73 +Teilnehmerkreis …………………………………………………… 3 A4 +Tierarzt ……………………………………………………………. 31 A46 +Tor, Gelände……………………………………………………. 318 B87 +Traditional Arabian Riding Class …………………… 1702/3 B184 +Treffen ……………………………………………………………….. 2 A2 +Turnier ……………………………………………………………….. 2 A2 +Turnieranfang……………………………………………………… 2 A2 +Turnierartige Veranstaltungen……………………………….. 2 A2 +Turnierbeauftragter…………………………………………. 45 B A61 +Turnierfunktionäre…………………………………………… 45 A A61 +Turnierende ………………………………………………………… 2 A2 +Turnierkalender …………………………………………………… 8 A8 +Turnierleitung ……………………………………………………. 30 A46 +Turnierpferd ……………………………………………………… 10 A11 +Unberechtigte Teilnahme, Rechtsordnung ………… 2012 C11 +Undiszipliniertes Verhalten ……………………………… 2018 C19 +Unentschuldigtes Fehlen ………………………………… 2018 C19 +Ungehorsam, Springen…………………………………….. 214 B42 +Ungehorsam, Vielseitigkeit Springen………………….. 332 B100 +Uniform ……………………………………………………………. 57 A80 +Unpassierbarkeit, Gelände ……………………………….. 321 B89 +Unrichtige Nennung, Rechtsordnung……………….. 2012 C11 +F-8 2026 +Veranstalter ………………………………………………………… 2 A2 +Verantwortliche Person ……………………………………….. 9 A10 +Verbotene Hindernisse …………………………………………… D17 +Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS…… 2017 C16 +Verfahren, Kosten ………………………………………….. 2030 C26 +Verfassungsprüfung…………………………………………… 56 A77 +Verfassungsprüfung, Distanzreiten…………………….. 609 B117 +Verfassungsprüfung, Vielseitigkeit……………………… 303 B64 +Verjährung ……………………………………………………. 2009 C7 +Verreiten, Dressur ……………………………………………. 104 B7 +Verwarnung, Rechtsordnung …………………………… 2013 C12 +Verweigerung, Vielseitigkeit Gelände ………………… 312 B79 +Verweisung, dauernde, Rechtsordnung ……………. 2013 C12 +Verweisung, zeitliche, Rechtsordnung ……………… 2013 C12 +Vielseitigkeitsprüfung für Haflinger und Noriker…. 1502 B174 +Vollblutaraber All Around Champion ………………… 1703 B192 +Volte, Vielseitigkeit Gelände …………………………….. 312 B79 +Volte, Vielseitigkeit Springen …………………………….. 332 B100 +Voltigierertreffen…………………………………………… 2, 850 A2, B128 +Vorbereitungsplatz …………………………………………….. 43 A58 +Vorbereitungsplatz, Dressur ……………………………… 101 B2 +Vorbereitungsplatz, Springen ……………………………. 201 B20 +Vorbereitungsplatz, Vielseitgkeit………………………… 306 B68 +Vorläufige Maßnahme…………………………………….. 2021 C20 +Vorläufige Maßnahme, Beschwerde gegen……….. 2022 C21 +Wanderreit-Abzeichen ……………………………………. 1407 B155 +Wassergraben…………………………………………………. 211 B39 +Werbung ………………………………………………………….. 59 A93 +Widersetzlichkeit, Vielseitigkeit Springen ……………. 332 B100 +Wiederaufnahme …………………………………………… 2027 C25 +Wiederaufnahme, Zulässigkeit ………………………… 2026 C25 +Working Equitation Lizenz ………………………………….. 16 A18 +Zaumzeug u. Geschirr für Pleasure Driving……….. 1707 B197 +Zeiteinteilung ……………………………………………………. 34 A51 +Zeitmessung …………………………………………………… 215 B43 +Zeitmessung, Vielseitigkeit ……………………………….. 333 B101 +Zeitspringen……………………………………………………. 204 B25 +Zeitwertung, Gelände ………………………………………. 314 B82 +Zuchtstutenprüfungen ……………………………………. 1104 B137 +Zulässige erlaubte Gebisse für Pleasure Driving… 1706 B196 +2026 F-9 +Zurückziehen von Ausschreibungen ……………………. 25 A38 +Zuständigkeit, örtliche, Rechtsordnung ……………. 2003 C3 +Zuständigkeit, Rechtsordnung ………………………… 2001 C1 +Zweiphasenspringprüfung ………………………………… 220 B47 +F-10 2026 diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Inhaltsverzeichnis-Hoehentabelle_18-12-2025.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Inhaltsverzeichnis-Hoehentabelle_18-12-2025.md new file mode 100644 index 00000000..4f9ddfe0 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Inhaltsverzeichnis-Hoehentabelle_18-12-2025.md @@ -0,0 +1,527 @@ +Österreichische +Turnierordnung +2026 +Gültig ab 1. Jänner 2026 +Es gilt immer die Letztfassung +auf der Homepage des OEPS! +Der Österreichische Pferdesportverband erlässt +die vom Präsidium in der Sitzung vom 1. 12. 2025 +beschlossene Österreichische Turn ierord nung +2026. Mit dem Erscheinen der vorliegenden Ausga- +be werden alle vorher veröffentlichten Texte, die +sich auf die gleichen Turnierbestimmungen bezie- +hen, ungültig. + +Eigentümer, Herausgeber und Verleger: +Österreichischer Pferdesportverband, +Am Wassersprung 2, 2361 Laxenburg +www.oeps.at, office@oeps.at +Die ethischen Grundsätze + +1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die + Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. +2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen + angepasst sein. +3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist + unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräu- + men. +4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von + dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, + Freizeit oder Sport. +5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürf- + nisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kul- + turgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren, zu vermitteln + und nachfolgenden Generationen zu überliefern. +6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende + Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist + stets zu beachten und zu fördern. +7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat + sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unter- + ziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie + zwischen Mensch und Pferd. +8. Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss + sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und + seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung die- + ser Faktoren durch medikamentöse oder nicht pferdegerechte + Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet + werden. +9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd + erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser + Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes + gerecht werden. + Inhaltsverzeichnis + +Teil A Allgemeine Bestimmungen + +Abschnitt A I: Grundbestimmungen ……………………………… A-10 +§ 1 Geltungsbereich der Österreichischen Turnierordnung…. A-10 +§ 2 Begriffsdefinitionen………………………………………………….. A-20 +§ 3 Gliederung der Turniere und Bewerbe ……………………….. A-40 +§ 4 Kombinationen von Turnieren……………………………………. A-50 +§ 5 Anerkennung von Veranstaltern und Genehmigung von +Turnieren ………………………………………………………………… A-60 +§ 6 Rahmenbestimmungen und Gebühren ………………………. A-70 + +Abschnitt A II: Voraussetzungen für die Beteiligung am +Turniersport ………………………………………………………………… A-80 +§ 70 Allgemeine Verpflichtungen …………………………………….. A-80 +§ 80 Turnierkalender ……………………………………………………… A-80 +§ 90 Verantwortliche Person…………………………………………… A-10 +§ 10 Eingetragene Turnierpferde …………………………………….. A-11 +§ 11 Impfschutz der Pferde ……………………………………………. A-13 +§ 12 Reiter, Fahrer und Voltigierer …………………………………… A-14 +§ 13 Stamm-Mitgliedschaft ……………………………………………. A-15 +§ 14 Lizenzen und Startkarten………………………………………… A-16 +§ 15 Reiterlizenzen ……………………………………………………….. A-17 +§ 16 Fahrerlizenzen, Working Equitation und Polo Lizenzen . A-18 +§ 17 Ausstellung und Höherreihung von Lizenzen …………….. A-19 +§ 18 Startkarten ……………………………………………………………. A-27 +§ 19 Teilnahme von Ausländern ……………………………………… A-28 +§ 20 Teilnahme von Österreichern an Turnieren im Ausland +und an internationalen Turnieren im Inland ……………….. A-30 + +Abschnitt A III: Ausschreibungen …………………………………. A-32 +§ 21 Inhalt der Ausschreibungen…………………………………….. A-32 +§ 22 Geldpreise…………………………………………………………….. A-33 +§ 23 Stallgebühren………………………………………………………… A-34 +§ 24 Genehmigung und Gültigkeit der Ausschreibungen …… A-35 +§ 25 Änderungen und Zurückziehen einer Ausschreibung …. A-38 +2026 I +Abschnitt A IV: Nennungen ………………………………………….. A-40 +§ 26 Form der Nennungen …………………………………………….. A-40 +§ 27 Nennungsschluss ………………………………………………….. A-41 +§ 28 Gültigkeit der Nennung…………………………………………… A-42 +§ 29 Nachnennungen ……………………………………………………. A-44 +Abschnitt A V: Durchführung von Turnierbewerben ……… A-46 +§ 30 Turnierleitung ………………………………………………………… A-46 +§ 31 Ambulanz, Arzt, Pferdesporttierarzt, Schmied …………… A-46 +§ 32 Parcours- und Geländebauchef ………………………………. A-48 +§ 33 Meldestelle, Rechenstelle……………………………………….. A-49 +§ 34 Zeiteinteilung ………………………………………………………… A-51 +§ 35 Meldeschluss………………………………………………………… A-52 +§ 36 Startgeld ………………………………………………………………. A-53 +§ 37 Nummerierung der Teilnehmer ………………………………… A-53 +§ 38 Startreihenfolge …………………………………………………….. A-54 +§ 39 Teilen von Bewerben ……………………………………………… A-55 +§ 40 Startliste……………………………………………………………….. A-56 +§ 41 Start …………………………………………………………………….. A-56 +§ 42 Gruß …………………………………………………………………….. A-57 +§ 43 Austragungs- und Vorbereitungsplätze …………………….. A-58 +§ 44 Meldung der Ergebnisse…………………………………………. A-59 +Abschnitt A VI: Beaufsichtigung von Bewerben, +Beurteilung und Platzierung ………………………………………… A-61 +§ 45 A Turnierfunktionäre……………………………………………….. A-61 +§ 45 B Turnierbeauftragter und Technischer Delegierter…….. A-61 +§ 46 Aufsicht auf Vorbereitungsplätzen……………………………. A-63 +§ 47 Schiedsgericht bei einem Turnier …………………………….. A-64 +§ 48 Richter, Hilfsrichter, Steward …………………………………… A-64 +§ 49 Aufgaben der Richter, Stewards …………………………….. A-65 +§ 50 Richter- und Stewardeinsatz …………………………………… A-67 +§ 51 Richterspruch ……………………………………………………….. A-69 +§ 52 Platzierung ……………………………………………………………. A-70 +Abschnitt A VII: Teilnahmeberechtigung ………………………. A-72 +§ 53 Teilnahmeberechtigung von Pferden ………………………… A-72 +§ 54 Teilnahmebeschränkungen von Reitern und Fahrern….. A-73 +§ 55 Teilnahmebeschränkungen von Pferden …………………… A-74 +§ 56 Pferdekontrolle, Verfassungsprüfung und +Dopinguntersuchung ……………………………………………… A-77 +II 2026 +Abschnitt A VIII: Ausrüstung von Teilnehmern und +Pferden ……………………………………………………………………….. A-80 +§ 57 Ausrüstung der Reiter…………………………………………….. A-80 +§ 58 Ausrüstung der Reitpferde und Ponys ……………………… A-85 +§ 59 Produktkennzeichnung und Werbung ………………………. A-93 +§ 60 Bestimmungen für Pferdesportler mit Behinderung …… A-95 + +Teil B Besondere Bestimmungen + +Abschnitt B I: Dressurprüfungen einschließlich +Musikküren, Dressurpferdeprüfungen, +Dressurreiterprüfungen ……………………………………………….. B-10 +§ 100 Ausschreibungen …………………………………………………. B-10 +§ 101 Austragungs- und Vorbereitungsplätze …………………… B-20 +§ 102 Ausrüstung………………………………………………………….. B-30 +§ 103 Beurteilung………………………………………………………….. B-60 +§ 104 Richtverfahren……………………………………………………… B-70 +§ 105 Durchführung………………………………………………………. B-10 +§ 106 Anforderungen …………………………………………………….. B-11 +§ 107 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen ………………………………………….. B-11 +§ 108 Teilnahmeberechtigung…………………………………………. B-13 +§ 109 Durchführungsbestimmungen für CDN-C NEU ………. B-14 +§ 110 Durchführungsbestimmungen für Test of Choice ……. B-15 + +Abschnitt B II: Springprüfungen, Stilspringprüfungen, +Springpferdeprüfungen ……………………………………………….. B-16 +§ 200 Ausschreibungen …………………………………………………. B-16 +§ 201 Austragungs- und Vorbereitungsplätze …………………… B-20 +§ 202 Ausrüstung………………………………………………………….. B-22 +§ 203 Beurteilung………………………………………………………….. B-25 +§ 204 Richtverfahren……………………………………………………… B-25 +§ 205 Durchführung………………………………………………………. B-28 +§ 206 Anforderungen …………………………………………………….. B-30 +§ 207 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen ………………………………………….. B-33 +§ 208 Parcoursskizze…………………………………………………….. B-36 +2026 III +§ 209 Flaggen ………………………………………………………………. B-37 +§ 210 Hindernisse…………………………………………………………. B-38 +§ 211 Arten von Sprüngen……………………………………………… B-39 +§ 212 Kombinationen…………………………………………………….. B-41 +§ 213 Hindernisfehler…………………………………………………….. B-41 +§ 214 Ungehorsam ……………………………………………………….. B-42 +§ 215 Zeitmessung ……………………………………………………….. B-43 +§ 216 Halten während des Parcours ……………………………….. B-44 +§ 217 Stechen………………………………………………………………. B-44 +§ 218 Einlaufspringprüfung E0 und A0…………………………….. B-46 +§ 219 Punktespringprüfung ……………………………………………. B-46 +§ 220 2-Phasenspringprüfung ………………………………………… B-47 +§ 221 Risikospringprüfung……………………………………………… B-48 +§ 222 Mächtigkeitsspringprüfung……………………………………. B-48 +§ 223 Barrieren- und Linienspringprüfung………………………… B-49 +§ 224 Springprüfung über Kombinationen ……………………….. B-50 +§ 225 Springprüfung mit zwei Umläufen ………………………….. B-50 +§ 226 Derby …………………………………………………………………. B-51 +§ 227 Cross-Springprüfung ……………………………………………. B-51 +§ 228 Mannschaftsspringprüfung……………………………………. B-51 +§ 229 Stafettenspringprüfungen……………………………………… B-52 +§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung ……………….. B-54 +§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen …………….. B-54 +Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, +Geländepferdeprüfungen …………………………………………….. B-59 +A: Allgemeines …………………………………………………………….. B-59 +§ 300 Ausschreibungen …………………………………………………. B-59 +§ 301 Teilnahmeberechtigung…………………………………………. B-60 +§ 302 Beurteilung und Platzierung ………………………………….. B-63 +§ 303 Reihenfolge…………………………………………………………. B-64 +§ 304 Ausrüstung der Reiter…………………………………………… B-65 +§ 305 Ausrüstung der Pferde………………………………………….. B-67 +§ 306 Austragungs- und Vorbereitungsplätze …………………… B-68 +B: Teilprüfung Dressur ………………………………………………… B-73 +§ 307 Dressuraufgaben …………………………………………………. B-73 +§ 308 Beurteilung und Richtverfahren……………………………… B-73 +§ 309 Ordnungsmaßnahmen und Ausschlüsse…………………. B-75 +IV 2026 +C: Teilprüfung Gelände ………………………………………………… B-77 +§ 310 Anforderungen …………………………………………………….. B-77 +§ 311 Richtverfahren und Beurteilung……………………………… B-79 +§ 312 Hindernisfehler…………………………………………………….. B-79 +§ 313 Hindernisfehler – Bewertung …………………………………. B-81 +§ 314 Zeitwertung…………………………………………………………. B-82 +§ 315 Ausschlüsse und Ordnungsmaßnahmen…………………. B-83 +§ 316 Durchführung………………………………………………………. B-85 +§ 317 Geländeskizze……………………………………………………… B-86 +§ 318 Richtungszeichen, Flaggen, Tore……………………………. B-87 +§ 319 Hindernisse…………………………………………………………. B-87 +§ 320 Hinderniskombinationen……………………………………….. B-89 +§ 321 Unpassierbarkeit eines Hindernisses ……………………… B-89 +D: Teilprüfung Springen ………………………………………………. B-91 +§ 322 Anforderungen …………………………………………………….. B-91 +§ 323 Richtverfahren, Beurteilung …………………………………… B-92 +§ 324 Durchführung………………………………………………………. B-93 +§ 325 Ausschlüsse, Disqualifikationen, +Ordnungsmaßnahmen ………………………………………….. B-94 +§ 326 Parcoursskizze…………………………………………………….. B-96 +§ 327 Flaggen ………………………………………………………………. B-97 +§ 328 Hindernisse…………………………………………………………. B-98 +§ 329 Arten von Sprüngen……………………………………………… B-99 +§ 330 Kombinationen…………………………………………………….. B-99 +§ 331 Hindernisfehler…………………………………………………….. B-100 +§ 332 Ungehorsam ……………………………………………………….. B-100 +§ 333 Zeitmessung ……………………………………………………….. B-101 +§ 334 Halten während des Parcours ……………………………….. B-102 +E: Geländeritte ……………………………………………………………..B-103 +§ 335 Ausschreibungen …………………………………………………. B-103 +§ 336 Anforderungen …………………………………………………….. B-103 +§ 337 Beurteilung………………………………………………………….. B-103 +§ 338 Ergänzende Bestimmung ……………………………………… B-104 +F: Geländeritt mit Stilwertung ……………………………………….B-105 +§ 339 Ausschreibungen …………………………………………………. B-105 +§ 340 Anforderungen …………………………………………………….. B-105 +§ 341 Beurteilung………………………………………………………….. B-105 +§ 342 Ergänzende Bestimmung ……………………………………… B-105 +2026 V +G: Geländepferdeprüfungen …………………………………………B-106 +§ 343 Ausschreibungen …………………………………………………. B-106 +§ 344 Beurteilung………………………………………………………….. B-106 +§ 345 Anforderungen …………………………………………………….. B-106 +§ 346 Ergänzende Bestimmung ……………………………………… B-107 +§ 347 CCN-C NEU………………………………………………………… B-107 +Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen ………………………………..B-109 +Abschnitt B V: Westernreitprüfungen ……………………………B-109 +Abschnitt B VI: Distanzreitprüfungen ……………………………B-110 +§ 600 Ausschreibungen …………………………………………………. B-110 +§ 601 Austragungsplätze……………………………………………….. B-110 +§ 602 Ausrüstung………………………………………………………….. B-110 +§ 603 Beurteilung………………………………………………………….. B-112 +§ 604 Richtverfahren……………………………………………………… B-112 +§ 605 Durchführung………………………………………………………. B-113 +§ 606 Anforderungen …………………………………………………….. B-114 +§ 607 Ausschlüsse, Ordnungsmaßnahmen………………………. B-114 +§ 608 Teilnahmeberechtigung…………………………………………. B-116 +§ 609 Verfassungsprüfungen………………………………………….. B-117 +§ 610 Turnierkategorien / Durchführungsbestimmungen ……. B-119 +Abschnitt B VII: Fahrprüfungen …………………………………….B-120 +Abschnitt B VIII a: Breitensportliche Wettbewerbe, +Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz, Reiter- +vierkampf, Caprilli-Prüfungen, Orientierungsreiten ……….B-121 +§ 800 Breitensportliche Wettbewerbe +„Pferde-Sport & Spiel“………………………………………….. B-121 +§ 801 Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz…………….. B-122 +§ 802 Reitervierkampf……………………………………………………. B-123 +§ 803 Caprilli-Prüfungen………………………………………………… B-126 +§ 804 Wettbewerbe im Orientierungsreiten ………………………. B-127 +Abschnitt B VIII b …………………………………………………………B-128 +§ 850 Reiter-, Fahrer- oder Voltigierertreffen …………………….. B-128 +VI 2026 +Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen ………………B-130 +§ 900 Ausschreibungen …………………………………………………. B-130 +§ 901 Pony-Dressurprüfungen ……………………………………….. B-131 +§ 902 Pony-Springprüfungen …………………………………………. B-131 +§ 903 Pony-Vielseitigkeitsprüfungen ……………………………….. B-133 +§ 905 Pony-Fahrbewerbe ………………………………………………. B-133 +Abschnitt B X: Prüfungen für Islandpferde ……………………B-134 +Abschnitt B XI: Basisprüfungen ……………………………………B-135 +§ 1100 Ausschreibungen ……………………………………………….. B-135 +§ 1101 Teilnahmeberechtigung und Durchführung ……………. B-135 +§ 1102 Reitpferdeprüfungen…………………………………………… B-136 +§ 1103 Eignungsprüfungen für Reitpferde ……………………….. B-136 +§ 1104 Zuchstutenprüfungen …………………………………………. B-137 +Abschnitt B XII: Kombinierte Prüfungen, Erfolgreichster +Reiter …………………………………………………………………………..B-138 +§ 1200 Kombinierte Prüfungen……………………………………….. B-138 +§ 1201 Erfolgreichster Reiter ………………………………………….. B-138 +§ 1202 Beurteilung………………………………………………………… B-138 +Abschnitt B XIII: Meisterschaften …………………………………B-141 +§ 1300 Meisterschaften, Allgemeines………………………………. B-141 +§ 1301 Teilnahmeberechtigung……………………………………….. B-143 +§ 1302 Durchführung…………………………………………………….. B-144 +§ 1303 Landesmeisterschaften ………………………………………. B-145 +Abschnitt B XIV: Sonderprüfungen, Österreichische +Pferdesportabzeichen ………………………………………………….B-146 +§ 1400 Allgemeines ………………………………………………………. B-146 +§ 1401 Österreichische Reiterabzeichen………………………….. B-148 +§ 1402 Österreichische Fahrerabzeichen …………………………. B-152 +§ 1403 Österreichische Voltigierabzeichen……………………….. B-152 +§ 1404 Reiterpass (FENA)………………………………………………. B-152 +§ 1405 Österreichische Reiternadel (FENA) ……………………… B-154 +§ 1406 Österreichische Dressurreiternadel (FENA) ……………. B-154 +2026 VII +§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen …………….. B-155 +§ 1407a Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen… B-156 +§ 1408 Österreichisches Distanzreiterabzeichen ………………. B-158 +§ 1409 Österreichisches Western Riding Certificate, +Österreichisches Westernreiterabzeichen ……………… B-159 +§ 1410 Pleasure Driving Certificate …………………………………. B-159 +§ 1411 Lizenzprüfungen ………………………………………………… B-159 +§ 1412 Damensattelabzeichen ……………………………………….. B-163 +§ 1413 Islandpferdereitzertifikat ……………………………………… B-165 +§ 1414 Longierabzeichen ………………………………………………. B-167 +§ 1415 Horse-Ball-Abzeichen…………………………………………. B-168 +§ 1416 Polo-Platzreife-Prüfung ………………………………………. B-169 +Abschnitt B XV: Bewerbe für Haflinger- und +Norikerpferde ………………………………………………………………B-171 +§ 1500 Dressurprüfungen für Haflinger und Noriker ………….. B-171 +§ 1501 Springprüfungen für Haflinger und Noriker ……………. B-171 +§ 1502 Vielseitigkeitsprüfungen für Haflinger und Noriker ….. B-174 +Abschnitt B XVI: Ländliche Reiter und Fahrer ……………….B-175 +§ 1600 Turniere und Bewerbe der ländlichen Reiter und +Fahrer……………………………………………………………….. B-175 +§ 1601 Meisterschaften der ländlichen Reiter und Fahrer ….. B-176 +§ 1602 Meisterschaften der ländlichen Reiter und Fahrer +in den Bundesländern ………………………………………… B-177 +Abschnitt B XVII: Vollblutaraber Regelbuch …………………..B-178 +§ 1700 Allgemeine Qualifikationen ………………………………….. B-178 +1. Teilnahmebedingungen……………………………………. B-178 +2. Hufbeschlag…………………………………………………… B-179 +3. Ablauf der Bewerbe………………………………………… B-179 +4. Ausführung…………………………………………………….. B-180 +§ 1701 Zuchtklassen ………………………………………………… B-180 +§ 1702 Pleasure Sport Klassen ………………………………….. B-180 +§ 1702/1 Classic Pleasure (English Pleasure)………………….. B-181 +§ 1702/2 Driving Division……………………………………………… B-182 +§ 1702/2.2 Pleasure Driving…………………………………………….. B-183 +§ 1702/3 Traditional Arabian Riding Class +(Mounted Native Costumes)……………………………. B-184 +VIII 2026 +§ 1702/4 Ladies Side Saddle ……………………………………….. B-185 +§ 1702/5 Hunter Pleasure …………………………………………….. B-186 +§ 1702/6 Hand Trail……………………………………………………… B-188 +§ 1703 Vollblutaraber All Around Champion ………………… B-192 +§ 1704 Pleasure Driving Certificate (PDC)……………………. B-194 +§ 1704/1 Theoretische Prüfung …………………………………….. B-194 +§ 1704/2 Praktische Prüfung ………………………………………… B-195 +§ 1705 Technisches Reglement für Cart und Buggy …….. B-196 +§ 1706 Zulässige, erlaubte Gebisse für Pleasure Driving . B-196 +§ 1707 Zaumzeug und Geschirr für Pleasure Driving ……. B-197 +Abschnitt B XVIII: Prüfungen für Orientierungsreiten +(TREC) …………………………………………………………………………B-198 +Abschnitt B XIX: Prüfungen für Reiter, Fahrer und +Voltigierer mit Behinderung ………………………………………….B-199 +Abschnitt B XL: Horseball ……………………………………………..B-200 +Abschnitt B XLI: Mounted Games ………………………………….B-201 +Abschnitt B XLII: Working Equitation …………………………….B-202 +Abschnitt B XLIII: Polo…………………………………………………..B-203 + +2026 IX +Teil C Rechtsordnung +Abschnitt C I: Grundsätze ……………………………………………. C-10 +§ 2001 Zuständigkeit …………………………………………………….. C-10 +Abschnitt C II: Organe und Zuständigkeiten …………………. C-30 +§ 2002 Organe des Disziplinarstatuts………………………………. C-30 +§ 2003 Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Organe +des Disziplinarstatuts …………………………………………. C-30 +§ 2004 Strafausschuss des OEPS…………………………………… C-40 +§ 2005 Oberster Berufungs- und Strafausschuss des OEPS. C-40 +§ 2006 Disziplinaranwalt des OEPS ………………………………… C-50 +§ 2007 Oberdisziplinaranwalt des OEPS………………………….. C-60 +§ 2008 Beauftragungsrecht des Präsidenten des OEPS ……. C-70 +§ 2009 Verjährung…………………………………………………………. C-70 +§ 2010 Geschäftsstelle ………………………………………………….. C-80 +Abschnitt C III: Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen …………………………………………………. C-90 +§ 2011 Disziplinarvergehen…………………………………………….. C-90 +§ 2012 Unrichtige Nennungen, unberechtigte Teilnahme …… C-11 +§ 2013 Arten der Ordnungsmaßnahmen ………………………….. C-12 +§ 2014 Bemessen der Ordnungsmaßnahmen…………………… C-12 +§ 2015 Befugnisse des Turnierbeauftragten, Steward und +der Richter ………………………………………………………… C-14 +Abschnitt C IV: Verfahren bei Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen …………………………………………………. C-16 +§ 2016 Einspruch gegen die Folgewirkungen der roten +Karte ………………………………………………………………… C-16 +§ 2017 Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS und +dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss des +OEPS ……………………………………………………………….. C-16 +§ 2018 Undiszipliniertes Verhalten, unentschuldigtes +Fernbleiben……………………………………………………….. C-19 +§ 2019 Einstellung des Verfahrens ………………………………….. C-19 +§ 2020 Anordnung einer Ordnungsmaßnahme, +Veröffentlichung …………………………………………………. C-20 +§ 2021 Vorläufige Maßnahme…………………………………………. C-20 +X 2026 +§ 2022 Beschwerde gegen eine vorläufige Maßnahme ……… C-21 +§ 2023 Ordnungsliste…………………………………………………….. C-21 +Abschnitt C V: Berufung bei Disziplinarvergehen und +Ordnungsmaßnahmen …………………………………………………. C-23 +§ 2024 Berufung …………………………………………………………… C-23 +§ 2025 Aufschiebende Wirkung der Berufung ………………….. C-24 +Abschnitt C VI: Wiederaufnahme des Verfahrens bei +Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen …………… C-25 +§ 2026 Zulässigkeit……………………………………………………….. C-25 +§ 2027 Wiederaufnahme………………………………………………… C-25 +Abschnitt C VII: Vollziehung der Entscheidung bei +Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen, +Kostenvorschuss, Kosten, Gnadenrecht ………………………. C-26 +§ 2028 Vollziehung der Entscheidung ……………………………… C-26 +§ 2029 Verfall des Kostenvorschusses…………………………….. C-26 +§ 2030 Kosten………………………………………………………………. C-26 +§ 2031 Gnadenrecht ……………………………………………………… C-27 +Abschnitt C VIII: Sonstige Streitigkeiten aus dem +Vereinsverhältnis …………………………………………………………. C-28 +§ 2032 Streitschlichtung ………………………………………………… C-28 +Technische Entscheidungen ………………………………………… C-30 +§ 3001 Zuständigkeit und Grundsätze …………………………….. C-30 +§ 3002 Organe ……………………………………………………………… C-30 +§ 3003 Beschwerde gegen Verstöße……………………………….. C-30 +§ 3004 Turniersenat ………………………………………………………. C-31 +§ 3005 Verfahren vor dem Turniersenat……………………………. C-32 +§ 3006 Undiszipliniertes Verhalten, unentschuldigtes +Fernbleiben……………………………………………………….. C-33 +§ 3007 Kosten Turniersenat……………………………………………. C-34 +§ 3008 Einspruch………………………………………………………….. C-34 +§ 3009 Verfahren vor dem Obersten Berufungs- und +Strafausschuss des OEPS…………………………………… C-35 +Anhang zu „Technische Entscheidungen“…………………………. C-36 +2026 XI +Teil D Durchführungsbestimmungen +und Tabellen 0 + +Zu § 19 Teilnahme von Ausländern ………………………………….. D-10 +Zu § 53/3 Teilnahmeberechtigung bei Bewerben für +Haflinger, Teilnahmeberechtigung bei Bewerben für +Kaltblutpferderassen………………………………………………….. D-20 +Zu § 56/2 Dopingkontrollen bei Pferden …………………………… D-30 +Zu §§ 1404 und 1405 Reiterpass (FENA) und +Österreichische Reiternadel ……………………………………….. D-30 +Tabellen ………………………………………………………………………… D-50 +Teil E Gebührenordnung 0 + +Abschnitt 1: Turnierwesen ………………………………………………. E-10 +Abschnitt 2: Kursgebühren ……………………………………………… E-15 +Abschnitt 3: Fälligkeiten und Mahnungen …………………………. E-16 +Abschnitt 4: Ö. A. P. O. ………………………………………………….. E-16 +Teil F Alphabetisches +Stichwortverzeichnis ……………………………. F-10 + +XII 2026 +ÖTO-Zusatzblatt +Höhenangaben Springen +Für alle Angaben von Spring-Klassen in allen anderen Teilen der +ÖTO gilt nachstehende Auflistung, Höhe entspricht der Klasse: +Bewerbe für Großpferde +Höhe entspricht der Klasse +060 bis 090 cm E0 +095 bis 100 cm E und A0 +105 bis 110 cm A +115 bis 120 cm L +125 bis 130 cm LM +135 cm M +140 cm S1\* +145 cm S2\* +150 bis 160 cm S3 +*Ponybewerbe +Höhe entspricht der Klasse +70 bis 80 cm E0 und Stil E +85 bis 90 cm Stil A +090 cm A +095 cm Stil L +100 cm L +105 cm LM +110 cm M1* +115 cm M2\* +120 cm M3\* +125 cm S1\* +130 cm S2\* +135 cm S3\* +2026 XIII +Haflingerbewerbe + +Höhe entspricht der Klasse +70 bis 80 cm E0 und Stil E +085 cm Stil A +090 cm A +095 cm Stil L +100 cm L +105 cm LM +110 cm M1\* +115 cm M2\* +120 cm M3\* +125 cm S1\* +130 cm S2\* +135 cm S3\* + +Norikerbewerbe +Höhe entspricht der Klasse +70 cm E +75 cm A +85 cm L +XIV 2026 +ÖTO-Zusatzblatt +Höhenangaben Vielseitigkeit +Für alle Angaben von Vielseitigkeits-Klassen der ÖTO gilt nachste- +hende Auflistung, Höhe entspricht der Klasse: +Höhe entspricht der Klasse +Welcome 50 – 70 cm – +V80 cm, 80 cm E, Pony E +VH80 cm Haflinger E +VN80 cm Noriker A +V90 cm, 90 cm A-Leicht, Pony A +VH90 cm Haflinger A +V100 cm, 100 cm A, Pony L +VH100 cm Haflinger L +VN90 cm Noriker L +V105 cm, 105 cm L, CCI1\* +V110 cm M*, CCI2* +V115 cm M\*\*, CCI3\* +2026 XV diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Erweiterung-Schnittstelle_2014.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Erweiterung-Schnittstelle_2014.md new file mode 100644 index 00000000..5f0eeb8a --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Erweiterung-Schnittstelle_2014.md @@ -0,0 +1,474 @@ +Erweiterung der Ergebnisschnittstelle +zwischen den Meldestellen und dem OEPS +Herbert Marchl, 18. Juni 2014 +Umfasst Vielseitigkeit, Dressur +Update 2. Juli 2014: + Neues Attribut „PZ“ für die Platzziffern der einzelnen Richter bei getrennt gerichteten Dressur- und +Kürprüfungen. + Neues Attribut „Prozent“ für das Gesamtergebnis pro Richter bei getrennt gerichteten +Kürprüfungen. + Umbenennen der Ergebnisse der einzelnen Richter von „E-VS“, „H-VS“ etc. zu „E-FS“, „H-FS“ etc. + Neudefinition des Elements DetailDressur bei Vielseitigkeitsprüfungen: +o Einführung der Richterpunkte, Richterprozente und Platzziffern als Attribute „Punkte“, +„Prozent“ bzw. „PZ“ der Sub-Elemente „E-VS“, „H-VS“, „C-VS“, „M-VS“ und „B-VS“. +o Entfernen der bisherigen Attribute mit den Richterpunkten. +o Ein neues Attribut, „Punkte“, enthält die Gesamt-Punktesumme aller Richter aus dem +Teilbewerb Dressur. +Einleitung +Die Erweiterung deckt in der derzeitigen Fassung die Sparten Vielseitigkeit und Dressur ab. Im +ursprünglichen Übergabeformat war die Vielseitigkeit noch nicht enthalten. Ziel für alle Sparten ist +es, neben dem Gesamtergebnis der Teilnehmer auch Detailergebnisse übermitteln zu können, für die +Vielseitigkeit insbesondere die Ergebnisse der Teilbewerbe Dressur, Gelände und Springen. +Insgesamt stellt die vorliegende Spezifikation einen Ansatz dar, das alte Format schrittweise durch +ein neues, flexibleres zu ersetzen. +Die in diesem Dokument vorgestellte Struktur hat als primäres Ziel, eine unter Einhaltung von +Rückwärtskompatibilität leicht erweiterbare Definition der Ergebnisdaten zu präsentieren. Dies trifft +sowohl für die Vielseitigkeit als auch für die Anwendbarkeit auf andere Sparten – im vorliegenden +Dokument auf verschiedene Dressurbewerbe – zu. +Übersicht +Die in diesem Dokument genannten Erweiterungen werden in einer zusätzlichen Datei +untergebracht, sodass die Übergabe von den Meldestellen zum OEPS ab Einführung der Erweiterung +zwei Dateien umfasst: + XXXXX.erg: Die bereits bekannte und im OEPS-Dokument „Ergebnisschnittstelle Pflichtenheft +2012“ beschriebene Datei, erweitert um die in diesem Dokument beschriebenen +Ergänzungen. + XXXXX.erg.xml: Eine zusätzliche Datei in XML-Syntax, welche die zusätzlichen Informationen +enthält. Als Zeichensatz für diese Datei wird UTF-8 vereinbart. In dieser Datei sind +numerische Resultate im Textformat mit der vom OEPS geforderten Anzahl an Dezimalen +anzugeben. Als Dezimaltrennzeichen ist das Komma zu verwenden, Tausendertrennzeichen +sind nicht erlaubt. +XXXXX steht hier für die fünfstellige Turniernummer des Turniers, dessen Ergebnisse übermittelt +werden soll. +Ergänzungen zu XXXXX.erg +An den A-, B- und D-Satz der ursprünglichen Ergebnisdatei wird jeweils ein achtstelliges numerisches +Feld („LinkID“) angefügt, welches dazu dient, diese Datensätze mit entsprechenden Abschnitten in +der neuen Datei XXXXX.erg.xml zu verlinken. Der Wertebereich für dieses Feld ist 00000001- +99999999 („00000000“ wird als „nicht vorhanden“ interpretiert). Dadurch ergeben sich folgende +Satzlängen für diese Datensätze: + A-Satz: 95 Zeichen (alt, ohne Verlinkung zur XML-Erweiterung) oder 103 Zeichen (neu, mit +Verlinkung zur XML- Erweiterung). + B-Satz: Hier ist zu berücksichtigen, dass das in der bestehenden Ergebnisschnittstelle nur für +Bewerbnummern >= 100 erforderliche Feld „Bewerbnummer 3-stellig“ bei Verlinkung zur +XML- Erweiterung ab sofort verpflichtend immer befüllt sein muss! Folgende Längen sind +daher möglich: +o 60 Zeichen: Alte Version ohne dreistellige Bewerbnummern und ohne Verlinkung zur +XML- Erweiterung. +o 63 Zeichen: Version 2.2 mit dreistelligen Bewerbnummern, aber ohne Verlinkung zur +XML- Erweiterung. +o 71 Zeichen: Neue Version mit obligatorischen dreistelligen Bewerbnummern und +Verlinkung zur XML- Erweiterung. + D-Satz: 165 Zeichen (alt, ohne Verlinkung zur XML- Erweiterung) oder 173 Zeichen (neu, mit +Verlinkung zur XML- Erweiterung). +Die Werte des neuen Feldes „LinkID“ müssen in der gesamten Ergebnisdatei, also auch zwischen den +A-, B- und D-Sätzen, eindeutig sein. Andere Einschränkungen für die Werte der „LinkID“-Felder +bestehen nicht, diese können vom Meldestellenprogramm beliebig gesetzt werden. +Besonders zu beachten ist, dass die Definition des Zeichensatzes der ursprünglichen Datei (ASCII, +Codepage 850) nicht verändert wird! +Näheres zur Technik der Verlinkung findet sich im Abschnitt über die XML-Erweiterung. +Die XML-Erweiterungsdatei XXXXX.erg.xml +Grobstruktur der Erweiterungsdatei +Die äußere Struktur der XML-Erweiterung stellt sich wie folgt dar: + + + + + +: +: + + +: +: + +: +: + + +(Die Spezifizierung des xmlns-Attributes ist zwingend!) +Dabei werden folgende Variablen verwendet: + XXXXX steht für die Turniernummer, die auch im Dateinamen verwendet wird und dient zur +Überprüfung. Die Redundant dieses Attributs durch Verwendung sowohl in der +ErgebnisDatei als auch im Turnier ist beabsichtigt. Bei Nicht-Übereinstimmung in +irgendeinem dieser Attribute wird der gesamte Inhalt der Datei ignoriert. + AAAAAAAA ist die achtstellige Link-Nummer des A-Satzes aus der Datei XXXXX.erg. Derzeit +sind (noch) keine Sub-Elemente zum Element Turnier definiert. + BBBBBBBB ist die achtstellige Link-Nummer eines B-Satzes aus der Datei XXXXX.erg. Die +Beschreibung weiterer Attribute und der Sub-Elemente folgt später. +o -Elemente mit einer LinkID, die nicht in XXXXX.erg definiert ist, werden +ignoriert. +o Fehlende -Elemente (LinkID in XXXXX.erg angegeben, aber in +XXXXX.erg.xml nicht vorhanden) führen dazu, dass zu diesem Bewerb keine +ergänzenden Information zum OEPS übertragen werden. Eine entsprechende +Fehlermeldung beim Import ins AX könnte hilfreich sein. Prinzipiell sollte dies aber +nicht vorkommen! +o Sollten zwei oder mehr -Elemente mir derselben LinkID-Werte +enthalten sein, werden alle betreffenden Elemente außer dem ersten ignoriert. Auch +hier wäre eine Fehlermeldung beim Importieren nützlich; seitens des Meldestellen- +Exports sollte dies nicht vorkommen, und deutet auf einen offensichtlichen +Implementierungsfehler des Meldestellenprogramms hin. +Das Element + - Syntax + + - Attribute + LinkID: Die achtstellige Link-Nummer des A-Satzes aus der Datei XXXXX.erg. + TurnierNummer: Die fünfstellige OEPS-Turniernummer. Diese wird redundant auch im +Dateinamen und als Attribut im Elternelement ErgebnisDatei verwendet. + - Elemente +Dieses Element dient als Platzhalter für zukünftige Erweiterungen enthalten und enthält derzeit +keine Elemente. +Das Element + - Syntax + + +<Richter … /> +<Richter … /> +: +: + + +: +: + + + - Attribute + LinkID: Die achtstellige Link-Nummer des entsprechenden B-Satzes aus der Datei +XXXXX.erg. + Art: Die Art des Bewerbs. Mögliche Werte für dieses Attribut sind derzeit (die Liste wird für +künftige Anwendungen erweitert werden): +o Vielseitigkeit: Vielseitigkeitsprüfungen. +o DressurGemeinsam: Gemeinsam gerichtete Dressur- und Dressurreiterprüfungen. +o DressurGetrennt: Getrennt gerichtete Dressurprüfungen. +o FreestyleGemeinsam: Gemeinsam gerichtete Kürprüfungen. +o FreestyleGetrennt: Getrennt gerichtete Kürprüfungen. +o DressurPferdeGemeinsam: Gemeinsam gerichtete Dressurpferdeprüfungen. + - Elemente + RichterListe: Diese Liste enthält Informationen über die beim Bewerb eingesetzten +Offiziellen (Richter, Parcours- und Geländebau etc.). + ErgebnisListe: Die Resultate des Bewerbs. Name und Definition dieses Elements hängen +von der BewerbArt ab. Siehe weiter unten für die Beschreibung der verschiedenen +Ergebnisformate. ErgebnisListe steht für eines der folgenden Elemente: +o ErgListeVS: Vielseitigkeitsprüfungen. +o ErgListeDrGem: Gemeinsam gerichtete Dressur- und Dressurreiterprüfungen. +o ErgListeDrGetr: Getrennt gerichtete Dressurprüfungen. +o ErgListeFreestyleGem: Gemeinsam gerichtete Kürprüfungen. +o ErgListeFreestyleGetr: Getrennt gerichtete Kürprüfungen. +o ErgListeDrPferdGem: Gemeinsam gerichtete Dressurpferdeprüfungen. +Das Element + - Syntax + + - Attribute + ID: Die sechsstellige OEPS-Satznummer des Funktionärs oder 000000, falls es sich um einen +ausländischen Funktionär handelt. + Name: Der volle Name des Funktionärs, einschließlich seiner Nationalität. + Funktion: Die Aufgabe des Funktionärs im Bewerb. + - Elemente +Dieses Element enthält keine weiteren Elemente. +ID und Status einer Ergebniszeile – Allgemein +Ergebniszeile – ID +Jede Ergebniszeile (XML-Element Result…) einer Ergebnisliste muss im Attribut LinkID den +achtstellige Wert des „LinkID“-Feldes der entsprechenden Ergebniszeile aus der Datei XXXXX.erg +enthalten. + Ergebniszeilen mit einer LinkID, die nicht in XXXXX.erg definiert ist, werden ignoriert. + Fehlende Ergebniszeilen (LinkID in XXXXX.erg angegeben, aber in XXXXX.erg.xml nicht +vorhanden) führen dazu, dass zu dieser Ergebniszeile keine ergänzenden Information zum +OEPS übertragen werden. Eine entsprechende Fehlermeldung beim Import ins AX könnte +hilfreich sein. Prinzipiell sollte dies aber nicht vorkommen! + Sollten zwei oder mehr Ergebniszeilen mir derselben LinkID enthalten sein, werden alle +betreffenden Elemente außer dem ersten ignoriert. Auch hier wäre eine Fehlermeldung beim +Importieren nützlich, da dies seitens des Meldestellen-Exports nicht vorkommen sollte, und +einen offensichtlichen Implementierungsfehler seitens des Meldestellenprogramms darstellt. +Ergebniszeile – Status +Abgesehen von den unterschiedlichen numerischen Ergebnissen für einen Teilnehmer gibt es eine +Reihe von Statuswerten, welche den Fall einer vorzeitigen Beendigung einer Prüfung beschreiben. +Diese Werte sind in den unterschiedlichen Elementen einer jeden Ergebniszeile im Attribut Status +enthalten und entstammen folgender Aufzählung: + Norm: Die Prüfung wurde ordnungsgemäß beendet. + Ausg: Der Teilnehmer ist aus der Prüfung ausgeschieden. + Disq: Der Teilnehmer wurde in der Prüfung disqualifiziert. + Verz: Der Teilnehmer ist zur Prüfung angetreten, hat aber auf einen Start zu einer weiteren +Teilprüfung verzichtet (z.B. Vielseitigkeit). + NoRes: Der Teilnehmer hat kein Resultat zu verzeichnen. +Werden die Ergebnisse eines Bewerbes aus mehreren Teilbewerben ermittelt, enthält auch jedes +dieser Teilergebnisse ein solches Status-Attribut (z.B. Vielseitigkeit, Cupwertungen etc.). +BewerbArt und Ergebnisliste +Abhängig von der BewerbArt eines Bewerbes kommen unterschiedliche Definitionen der +Ergebnisliste zur Anwendung. Derzeit sind folgende Kombinationen definiert. +BewerbArt Ergebnisliste +Vielseitigkeit ErglisteVS +DressurGemeinsam ErgListeDrGem +DressurGetrennt ErgListeDrGetr +FreestyleGemeinsam ErgListeFreestyleGem +FreestyleGetrennt ErgListeFreestyleGetr +DressurPferdeGemeinsam ErgListeDrPferdGem + - Ergebnisliste Vielseitigkeit + - Syntax und Inhalt + +<ResultVielseitigkeit … > +: +: + +<ResultVielseitigkeit … > +: +: + +: +: + + - Syntax und Inhalt + + + + + + + + + + + +ACHTUNG: Die Bezeichner der Elemente lauten „E-VS“, H-VS“ etc. zur Unterscheidung von den +Elementen aus ResultDressurGetrennt). +Die Attribute und Elemente von ResultVielseitigkeit entsprechen den Detailergebnissen +aus dem Bewerb. Für nicht besetzte Richterpositionen in der Dressur entfällt das entsprechende +Sub-Element in DetailDressur (z.B. Vielseitigkeit mit nur zwei Richtern bei E und C), +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. + - Ergebnisliste Dressur, gemeinsames Richten + - Syntax und Inhalt + +<ResultDressurGemeinsam …/> +<ResultDressurGemeinsam …/> +: +: + + - Syntax und Inhalt + +Die Attribute von ResultDressurGemeinsam entsprechen den Ergebnissen aus dem Bewerb. +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. + - Ergebnisliste Dressur, getrenntes Richten + - Syntax und Inhalt + +<ResultDressurGetrennt …> +: + +<ResultDressurGetrennt …/> +: + +: +: + + - Syntax und Inhalt + + + + + + + +Die Attribute und Elemente von ResultDressurGetrennt entsprechen den Ergebnissen aus +dem Bewerb. Für nicht besetzte Richterpositionen (z.B. Richter bei H-C-B oder E-C-M) entfällt das +entsprechende Element. +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. + - Ergebnisliste Kür, gemeinsames Richten + - Syntax und Inhalt + +<ResultFreestyleGemeinsam …/> +<ResultFreestyleGemeinsam …/> +: +: + + - Syntax und Inhalt + +Die Attribute und Elemente von ResultFreestyleGemeinsam entsprechen den Ergebnissen +aus dem Bewerb. +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. + - Ergebnisliste Kür, getrenntes Richten + - Syntax und Inhalt + +<ResultFreestyleGetrennt …> +: + +<ResultFreestyleGetrennt …> +: + +: +: + + - Syntax und Inhalt + + + + + + + +ACHTUNG: Die Bezeichner der Elemente lauten „E-FS“, H-FS“ etc. zur Unterscheidung von den +Elementen aus ResultDressurGetrennt). +Die Attribute und Elemente von ResultFreestyleGetrennt entsprechen den Ergebnissen aus +dem Bewerb. Für nicht besetzte Richterpositionen (z.B. Richter bei H-C-B oder E-C-M) entfällt das +entsprechende Element. +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. + - Ergebnisliste Dressurpferdeprüfung + - Syntax und Inhalt + +<ResultDressurPferdGem …/> +<ResultDressurPferdGem …/> +: +: + + - Syntax und Inhalt + +Die Attribute von ResultDressurPferdGem entsprechen den Ergebnissen aus dem Bewerb. +Bezüglich LinkID und Status findet sich im Abschnitt „ID und Status einer Ergebniszeile“ +Näheres. +XSD Schema +Für die in diesem Dokument beschriebene XML-Syntax ist eine Sammlung von XSD Schema-Dateien +verfügbar, mit welcher Code zum Überprüfen und Einlesen der Datei XXXXX.erg.xml erzeugt werden +kann. Diese Sammlung kann für Erweiterungen auf andere Arten von Bewerben und auch andere +Sparten jederzeit erweitert werden, ohne dabei die Rückwärtskompatibilität zu gefährden. +Die Basisdate des Schemasammlung ist Export2OEPS.xsd, alle übrigen sind vermittels +xs:include Elementen darin bereits enthalten. +Hinsichtlich der XML-Erweiterung ist Folgendes anzumerken: + Die Reihenfolge der Attribute eines Elements ist nicht festgelegt; Es obliegt der +interpretierenden Applikation, bei der Darstellung der Ergebnisse für eine wohldefinierte +Struktur zu sorgen. + Die Reihenfolge der Sub-Elemente eines Elements innerhalb der einzelnen Zeilen der +Ergebnislisten (z.B. DetailDressur – DetailCross – DetailSpringen) ist nicht +festgelegt; Auch hier obliegt es der interpretierenden Applikation, bei der Darstellung der +Ergebnisse für eine wohldefinierte Struktur zu sorgen. +Schlussbemerkung +Das vorliegende Dokument stellt einen ersten Schritt zur Erweiterung/Ersetzung des bestehenden +Übergabeprotokolls von den Meldestellen zum OEPS mit besonderem Augenmerk auf bis dato noch +nicht definierte Sparten dar. Die Ausführungen für Dressurergebnisse sollen zeigen, dass das neue +Übergabeformat bei geeigneter Erweiterung auf alle Sparten des OEPS anwendbar ist. Diejenigen +Daten, die mit der derzeit verwendeten Datei XXXXX.erg transportiert werden, können durchaus +ebenfalls in das XML-Format aufgenommen werden. Dies würde auf längere Sicht die veraltete +Methode der Datenübergabe obsolet machen und gleichzeitig einen geordneten und +wohldefinierten Übergang auf das neue Format erlauben. diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Pflichtenheft_V2.4_2021-07-28.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Pflichtenheft_V2.4_2021-07-28.md new file mode 100644 index 00000000..cd49bb57 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Pflichtenheft_V2.4_2021-07-28.md @@ -0,0 +1,578 @@ +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 1 von 10 + +Österreichischer Pferdesportverband +FEDERATION EQUESTRE NATI ONALE D’AUTRICHE + +PFLICHTENHEFT 2021 +Datentransfer OEPS - Meldestellen - OEPS + +Version 2.4 + +ASCII-File Codepage 850 + +Dateien: + +Richter und Parcoursbauer RICHT01.dat +Lizenzen LIZENZ01.dat +Pferde PFERDE01.dat +Vereine VEREIN01.dat + +Diese vier Dateien sind in einer komprimierten Datei zns.zip zusammengefasst. Darüber hinaus können dort +noch andere, spartenspezifische Dateien enthalten sein, deren Inhalt an anderer Stelle zu beschreiben ist. + +Nennungen n2-.dat + +Ergebnisse .erg + +Satzaufbau in allen Dateien: Entsprechend dem Inhalt des vorliegenden Dokuments. + +Der Veranstalter ist verpflichtet die übermittelten Daten gemäß Datenschutz vertraulich +zu behandeln. + +Nach dem Turnier sind die Ergebnisse an den OEPS zu übermitteln. + +Österreichischer Pferdesportverband, Am Wassersprung 2, 2361 Laxenburg, Austria +Telefon: +43 (01) 2236 710600 Fax: +43 (01) 2236 710600-99, +E-Mail: office@oeps.at, Web: www.oeps.at +ZVR-Nummer 372 069 468 + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAN D www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 2 von 10 + +Details zum Pflichtenheft 2021 V2.4 +Die vorliegende Version behebt ein Problem mit der Unterscheidung zwischen Österreichischen und +ausländischen Pferden bei der Ergebnisübergabe von Bewerben auf internationalen Turnieren. Dazu +wurde im D-Satz der Inhalt des Feldes „KOPFNUMMER“ genauer spezifiziert (siehe dort in rot). +Sollten die Definitionen dieses Dokuments sich allfälligen Sondervereinbarungen für die Rückmeldung von +Ergebnissen widersprechen, ist es unter korrekter Angabe der Versionsnummer des verwendeten +Protokolls auch weiterhin möglich die Versionen 2.2 bzw. 2.3 zu verwenden. +Für die Rückmeldung von Ergebnissen aus internationalen Bewerben (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) +muss die vorliegende Version 2.4 verwendet werden. + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 3 von 10 +Details zum Pflichtenheft 2021 V2.3 +Zur eindeutigen Identifizierung von Pferden wird künftig die eindeutige Satznummer aus der OEPS- +Datenbank verwendet, die in Datensätze, die Pferde betreffen, in das Protokoll aufgenommen wurde. +Die in der Ergebnisdatei an den OEPS rückübermittelten Satznummern müssen mit den vom OEPS +erhaltenen übereinstimmen. Bei Pferden, für die im Zuge eines Turniers ein neuer Datensatz angelegt +wird, muss in der Ergebnisdatei ein Wert bestehend aus 10 Blanks eingetragen werden. +Zu beachten ist, dass die Formate der Pferdedaten im PPFERDELISTE-Satz der Nenndatei und in der +Datei PFERDE01.dat nicht identisch sind: Die Information über die ID des FEI-Passes bzw. die FEI +Registrierungs-ID steht an unterschiedlichen Stellen! +Bei den Reiterdaten wurde die Altersklasse U25 nachgetragen, die bereits seit einiger Zeit +(undokumentiert) implementiert war. Dadurch ergibt sich aber keine Formatänderung. Zu beachten ist, +dass sich die Altersklassen auch überschneiden! +Einige erklärende Zusätze wurden ergänzt, ohne den sachlichen Inhalt des Dokuments zu verändern. +Die roten Änderungsmarkierungen sowie die Anmerkungen zur Version 2.2 wurden entfernt. Wohl aber +enthält das Dokument die vollständige Änderungsbeschreibung der Version 2.2. +Weiters wurden in einigen Datensätze der Ergebnisdatei die bereits seit 2014 verwendeten optionalen +LinkIDs aus der Schnittstellenerweiterung nachgetragen. +Ab 1.1.2021 folgen alle Dateien, die vom OEPS an die Meldestellen gehen, der Spezifikation 2.3. Alle +Ergebnisdateien, die aus den Meldestellen an den OEPS gehen, sind ab diesem Zeitpunkt gemäß 2.3 zu +erstellen; insbesondere ist die neue Satznummer der Pferde korrekt anzugeben. + +Änderung im File n2-xxxxx.dat (Nenndaten) Stelle Länge + +PPFERDELISTE – Satz (neuer Eintrag) +• SATZNUMMER DES PFERDES numerisch (10) 202 10 +• Format 0000000000 +Die zehnstellige Pferde-ID aus dem OEPS-Datenbestand + +KKARTEI – Satz (neuer Eintrag) +• SATZNUMMER DES PFERDES numerisch (10) 247 10 +• Format 0000000000 +Die zehnstellige Pferde-ID aus dem OEPS-Datenbestand + +Neues Feld im File PFERDE01.dat (zns.zip) Stelle Länge + +• SATZNUMMER DES PFERDES numerisch (10) 202 10 +• Format 0000000000 +Die zehnstellige Pferde-ID aus dem OEPS-Datenbestand + +• Änderung im File xxxxx.erg (Ergebnisse) + +D-SATZ (neuer Eintrag) +• SATZNUMMER DES PFERDES numerisch (10) 166 10 +• Format 0000000000 +Die zehnstellige Pferde-ID aus dem OEPS-Datenbestand + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 4 von 10 + +Details zum Pflichtenheft 2012 V2.2 + +o Für Meldestellen, die wie bisher Turniere mit weniger als 100 Bewerben betreuen, ergeben +sich keine Änderungen. Es kann ohne Probleme mit der Version 2.2 (2011) und dem +Meldestellenprogramm wie bisher gearbeitet werden oder das Update auf die Version 2012 +durchgeführt werden. + +o Meldestellen die Turniere mit 100 und mehr Bewerben durchführen MÜSSEN das Update auf +die Version 2012 V2.2 in ihrem Programm durchführen. Dabei ist nur an der Stelle 61 im B- +Satz der xxxxx.erg die Ausgabe der 3-stelligen Bewerbnummer erforderlich. + +Änderung im File n2-xxxxx.dat (Nenndaten) Stelle Anm. + +BBEWERBE – SATZ (neuer Eintrag) +• BEWERBNUMMER 3-stellig numerisch (3) 60 +• Format 000 +Hier werden die Bewerbe 3-stellig mit Filler „0“ ausgegeben + +• Im bisherigen Feld Bewerbe an der Stelle 2(2) werden alle 2-stelligen Bewerbe angegeben. Bei +einer Bewerbnummer von 100 und höher wird der Wert auf „00“ gesetzt. An der Stelle 60(3) werden +immer die Bewerbe 3-stellig ausgegeben. + +BBEWERBE + +010Dressurprüfung L CDN-A\* 20110122001 +070Dressurprüfung A CDN-B 20110122007 +120Dressurprüfung L CDN-A\* 20110122012 +000Dressurprüfung A CDN-B 20110122100 +000Dressurprüfung A CDN-B 20110122101 +Info: Bei Turnieren mit 100 und mehr Bewerben kann die Bewerbnummer an der Stelle 60(3) ausgelesen werden. + +• Änderung im File XXXXX.erg (Ergebnisse) + +B-SATZ (neuer Eintrag) +• BEWERBE 3-stellig numerisch (3) 61 +• Format 000 +Hier werden immer die Bewerbe 3-stellig, mit führenden Nullen ausgegeben + +• Update für Turniere mit 100 Bewerben und mehr + +• Das Feld 61(3) muss immer mit der 3-stelligen Bewerbnummer gefüllt werden (z.B.: 067, 004, 102)! + +B020Dressurprüfung, Aufgabe A2 A CDN-B 012000000002 +B140Dressurprüfung, Aufgabe A4 A CDN-B 012000000014 +B220Dressurprüfung, Aufgabe L5 L CDN-B 012000000022 +B000Dressurprüfung, Aufgabe A2 A CDN-B 012000000100 +B010Dressurprüfung, Aufgabe A4 A CDN-B 012000000101 +B020Dressurprüfung, Aufgabe L5 L CDN-B 012000000102 +Der Eintrag (100-Stelle abgeschnitten) ist ohne Bedeutung, die Bewerbnummer wird beim OEPS gemäß 61(3) gelesen. +Hier sind programmtechnisch keine Änderungen erforderlich. + +Info: Beim OEPS wird immer nach Bewerben an der Stelle 61(3) gesucht. Ist dieser Eintrag nicht vorhanden oder „000“ werden +die Bewerbnummern von 2(2) übernommen. Dadurch können die Ergebnisdateien nach der Version 2.2 (2011 oder 2012) +eingelesen werden. +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 5 von 10 + +Info für die Meldestellen in der LIZENZ01.dat: +• An der Stelle 201(10) werden nur die bezahlten Lizenzen (Startkarten) ausgegeben. + +z.B.: RD1,F1 beide Lizenzen bezahlt. +RD1,W + Nicht bez. Lizenzen werden nicht angezeigt + +• Ist eine zusätzliche Information, da Teilnehmer a u c h mehrere Lizenzen bzw. Startkarten haben +können. Aus dem Eintrag (z.B. 2011) ist kein Rückschluss auf die tatsächlich +bezahlte Lizenz möglich. + +Pferde in der PFERDE01.dat +• Pferde für die länger als 3 Jahre keine Pferdegebühr bezahlt wurde werden nicht angegeben. Der +Pferdepass ist dem OEPS vorzulegen – neue Registrierung. + +Allgemeine Hinweise zum D-Satz: + +• Kopfnummer in der XXXXX.erg + +• Bei internationalen Turnieren ist hier bei Pferden, die beim OEPS registriert sind, die +Kopfnummer lt. Registrierung einzutragen! + +• Nicht beim OEPS registrierte Pferde erhalten bei nationalen Turnieren eine Z-Nummer. + +• Satznummer und Nationalität in der XXXXX.erg + +• Wenn ein ausl. Reiter mit österr. Lizenz die Lizenz bezahlt hat, startet er immer für seinen +österreichischen Verein. Im Ergebnisfile ist „AUT“ einzutragen. + +• Wenn ein ausl. Reiter die Lizenz nicht bezahlt hat und auch nicht bezahlen möchte (z.B. bei +der Meldestelle) ist er nicht startberechtigt. + +• Wenn ein ausl. Reiter mit österr. Lizenz kein Mitglied ist, startet er immer als Gastreiter. + +• Wenn auf der Sperrliste eine Forderung „€ xx,xx“ aufscheint, ist der Teilnehmer nicht +startberechtigt. Die Forderung ist zu bezahlen. Sonst ist kein Start möglich. +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 6 von 10 + +n2-XXXXX.dat (Nenndaten) + +• TURNIERBEZEICHNUNG +A-SATZ Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch (1) WERT “A” +TURNIERNR 2 5 Numerisch 5 Stellen +TURNIERNAME.ORT 7 25 Alphanumerisch (25). +VON 32 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +BIS 40 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +KATEGORIE 48 25 Alphanumerisch (25). + +• GENANNTE TEILNEHMER +Kopfzeile “RREITERLISTE” Stelle Länge +SATZNUMMER DES REITERS 1 6 Alphanumerisch (6) FORMAT: 000000 +FAMILIENNAME 7 50 Alphanumerisch (50). +VORNAME 57 25 Alphanumerisch (25). +BUNDESLAND 82 2 Numerisch ANMERKUNG ZU BUNDESLAND: 01 +Wien, 02 NÖ, 03 Burgenland, 04 +Steiermark, 05 Kärnten, 06 OÖ, 07 +Salzburg, 08 Tirol, 09 Vorarlberg, 00 +Unbekannt +VEREINSNAME 84 50 Alphanumerisch (50). +NATIONALITÄT (Staatsbürgerschaft) 134 3 Alphanumerisch (3). +REITERLIZENZ 137 4 Alphanumerisch (4). Keine Reiterlizenz: BLANK +STARTKARTE 141 1 Alphanumerisch (1) Keine Startkarte: BLANK +FAHRLIZENZ 142 2 Alphanumerisch (2). Keine Fahrlizenz: BLANK +ALTERSKLASSE JUGEND/JUNIOR/U25 144 2 Alphanumerisch (2). WERTE: Standard: BLANK +JG=Jugendlicher, JR=Junior, 25= U25 +ALTERSKLASSE JUNGER-REITER 146 1 Alphanumerisch (1) WERTE: Standard: BLANK Y=Junger +Reiter +MITGLIEDSNUMMER 147 8 Numerisch FORMAT: 99999999, kein Mitglied: +00000000 +TELEFONNUMMER 155 21 Alphanumerisch (21). Standard: BLANK +KADER 176 1 Alphanumerisch (1) Standard: BLANK, K=Kaderreiter +JAHR (letzte Zahlung) 177 4 Numerisch FORMAT: 9999 +GESCHLECHT 181 1 Alphanumerisch (1) Werte: “W”, “M” +GEBURTSDATUM 182 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +FEI-ID 190 10 Alphanumerisch (10). Standard: BLANK +SPERRLISTE 200 1 Alphanumerisch (1) Werte: BLANK = nicht auf Sperrliste, +“S” = Info für auf Sperrliste nachsehen! + +• BEWERBE +Kopfzeile - “BBEWERBE” Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch. WERT: BLANK +BEWERBNUMMER 2 2 Numerisch 2 Stellen, bei BewNr >99 Wert “00” +ABTEILUNG 4 1 Numerisch WERTE: 0 = keine Abteilung, 1 = 1. +Abteilung etc. +BEWERBNAME 5 35 Alphanumerisch (35). +KLASSE 40 4 Alphanumerisch (4) +KATEGORIE 44 8 Alphanumerisch (8) + +DATUM 52 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +BEWERBNUMMER 3-stellig 60 3 Numerisch Format: 999 + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 7 von 10 + +• GENANNTE PFERDE + +Kopfzeile - “PPFERDELISTE” Stelle Länge +KOPFNR 1 4 Alphanumerisch (4). +PFERDENAME 5 30 Alphanumerisch (30). +LEBENSNUMMER 35 9 Numerisch FORMAT: 999999999 +GESCHLECHT 44 1 Alphanumerisch (1) +GEBURTSJAHR 45 4 Numerisch FORMAT: 9999 +FARBE 49 15 Alphanumerisch (15). +ABSTAMMUNG 64 15 Alphanumerisch (15). +FEI-PASS 79 10 Alphanumerisch (10). Standard: BLANK +VEREIN (Nummer) 89 4 Numerisch FORMAT: 9999 +JAHR (letzte Zahlung) 93 4 Numerisch FORMAT: 9999 +VERANTWORTLICHE PERSON 97 75 Alphanumerisch (75). Familienname, Vorname +VATER 172 30 Alphanumerisch (30) Standard: BLANK +SATZNUMMER DES PFERDES 202 10 Alphanumerisch (10) FORMAT: 0000000000, eventuell mit +vorlaufenden Blanks + +• NENNUNG JE PFERD + +Kopfzeile “KKARTEI” Stelle Länge +KOPFNR 1 4 Alphanumerisch (4). +PFERDENAME 5 30 Alphanumerisch (30). +SATZNUMMER DES REITERS 35 6 Alphanumerisch (6). FORMAT: 000000 +REITER 41 75 Alphanumerisch (75). Familienname Vorname +SPERRE (Code) 116 2 Numerisch WERTE: siehe Nennliste. Der höchste +Fehlercode, der bei den Bewerben +aufgetreten ist, wird hier eingetragen. +Teilnahmeberechtigung kontrollieren! +ACCONTO 118 5 Numerisch 3 ganze Stellen, 2 Dezimalstellen, ohne +Kommazeichen. BETRAG DER MIT +VERANSTALTER VERRECHNET +WIRD +STALL 123 1 Numerisch WERTE: 0 = kein Stall, 2 = Box bestellt. +Pro Pferd nur eine Box. +GENANNTE BEWERBE 124 37 Alphanumerisch (37). Bewerbe getrennt durch “,” +Bewerbnummer, ohne vorlaufende +Nullen, ohne Abteilungsnummer +BEZAHLT 161 5 Numerisch 3 ganze Stellen, 2 Dezimalstellen, ohne +Kommazeichen. BETRAG DER VOM +NENNER EINBEZAHLT WURDE (zu +Kontrollzwecken) +ERSATZREITER Satznummer 166 6 Alphanumerisch (6) Standard: BLANK +ERSATZREITER Familienname, Vorname 172 75 Alphanumerisch (75) Standard: BLANK +SATZNUMMER DES PFERDES 247 10 Alphanumerisch (10) FORMAT: 0000000000, eventuell mit +vorlaufenden Blanks + +RICHT01.DAT +• LISTE DER RICHTER +X-SATZ +Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch WERT “X” +SATZNUMMER 2 6 Numerisch FORMAT: 999999 +NAME 8 75 Alphanumerisch (75). Familienname, Vorname +QUALIFIKATIONEN 83 30 Alphanumerisch (30). Qualifikationen getrennt durch “,”. Ohne +Filler, daher kann die Zeile kürzer als +113 Zeichen sein. +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 8 von 10 + +• LISTE DER PARCOURSBAUER +Y-SATZ Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch WERT “Y” +SATZNUMMER 2 6 Numerisch FORMAT: 999999 +NAME 8 75 Alphanumerisch (75). Familienname, Vorname +QUALIFIKATIONEN 83 30 Alphanumerisch (30). Qualifikationen getrennt durch “,”. Ohne +Filler, daher kann die Zeile kürzer als +113 Zeichen sein. + +PFERDE01.DAT +• LISTE DER PFERDE +Stelle Länge + +KOPFNR 1 4 Alphanumerisch (4) +PFERDENAME 5 30 Alphanumerisch (30) +LEBENSNUMMER 35 9 Numerisch FORMAT: 999999999, Vorsicht: Bei +ausl. Pferden wird eine zufällige +Systemnummer generiert. Ist daher +keine gültige Lebensnummer. Nicht für +Pferdesuche verwenden! +GESCHLECHT 44 1 Alphanumerisch (1) +GEB.JAHR 45 4 Numerisch FORMAT: 9999 +FARBE 49 15 Alphanumerisch (15) +ABSTAMMUNG 64 15 Alphanumerisch (15) +VEREIN (Nummer) 79 4 Numerisch FORMAT: 9999 +JAHR (letzte Zahlung) 83 4 Numerisch FORMAT: 9999 +VERANTWORTLICHE PERSON 87 75 Alphanumerisch (75) Standard: BLANK +VATER 162 30 Alphanumerisch (30) Standard: BLANK +FEI-PASS 192 10 Alphanumerisch (10) Standard: BLANK +SATZNUMMER DES PFERDES 202 10 Alphanumerisch (10) FORMAT: 0000000000, eventuell mit +vorlaufenden Blanks + +LIZENZ01.DAT +• LISTE DER LIZENZNEHMER +Stelle Länge +SATZNUMMER DES REITERS 1 6 Alphanumerisch (6) FORMAT: 000000 +FAMILIENNAME 7 50 Alphanumerisch (50) +VORNAME 57 25 Alphanumerisch (25) +BUNDESLAND 82 2 Numerisch FORMAT: 99 +VEREINSNAME 84 50 Alphanumerisch (50) +NATIONALITÄT (Staatsbürgerschaft) 134 3 Alphanumerisch (3) +REITERLIZENZ 137 4 Alphanumerisch (4) Keine Lizenz: BLANK +STARTKARTE 141 1 Alphanumerisch (1) Keine Startkarte: BLANK +FAHRLIZENZ 142 2 Alphanumerisch (2) Keine Fahrlizenz: BLANK + +ALTERSKLASSE JUGEND/JUNIOR/U25 144 2 Alphanumerisch (2) WERTE: Standard: BLANK, +JG=JUGENDLICHER, JR=JUNIOR, +25=U25 +ALTERSKLASSE JUNGER-REITER 146 1 Alphanumerisch (1) WERTE: Standard: BLANK Y=JUNGER +REITER +MITGLIEDSNUMMER 147 8 Numerisch FORMAT: 999999999 +TELEFONNUMMER 155 21 Alphanumerisch (21) Standard: BLANK +KADER 176 1 Alphanumerisch (1) derzeit immer BLANK +JAHR (letzte Zahlung) 177 4 Numerisch FORMAT: 9999 + +GESCHLECHT 181 1 Alphanumerisch (1) Werte: “W”, “M” +GEBURTSDATUM 182 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +FEI-ID 190 10 Alphanumerisch (10) Standard: BLANK (10) +SPERRLISTE 200 1 Alphanumerisch (1) Werte: BLANK = nicht auf Sperrliste, +“S” = auf Sperrliste, dort nachsehen! +LIZENZINFO 201 10 Alphanumerisch (10) Standard: BLANK + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 9 von 10 + +VEREIN01.DAT +• LISTE DER VEREINE +V-SATZ +Stelle Länge +VEREIN (Nummer) 1 4 Numerisch FORMAT: 9999 +VEREINSNAME 5 50 Alphanumerisch (50) + +ERGEBNISSE XXXXX.ERG (Code: ASCII Codepage 850) + +• TURNIERBEZEICHNUNG +A-SATZ +Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch (1) WERT “A” +TURNIERNUMMER 2 5 Numerisch FORMAT: 99999 +TURNIERNAME.ORT 7 25 Alphanumerisch (25) +VON 32 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +BIS 40 8 Datum FORMAT: JJJJMMTT +KATEGORIE 48 25 Alphanumerisch (25) +VERSION OEPS 73 3 Alphanumerisch (3) WERT 2.4 +VERSION MELDESTELLE 76 20 Alphanumerisch (20) Name und Versionsnummer +LINKID 96 8 Numerisch, optional FORMAT: 99999999, vorlaufende +Nullen +• BEWERBE +VOR DEN ERGEBNISSEN EINES BEWERBES IST EIN B-SATZ ZU STELLEN +Für jeden Bewerb und jede Abteilung einen B-Satz und eine Auflistung der Ergebnisse. +B-SATZ +Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: “B” +BEWERBNUMMER 2 2 Numerisch FORMAT: 99 +ABTEILUNG 4 1 Numerisch WERTE: 0=keine Abteilung, +1=1. Abteilung etc.. +BEWERBNAME 5 35 Alphanumerisch (35) +KLASSE 40 4 Alphanumerisch (4) Bei Westernturnier; “..” + +KATEGORIE 44 8 Alphanumerisch (8) +STARTER 52 3 Numerisch FORMAT: 999 +GELDPREIS (Summe) 55 6 Numerisch FORMAT: 999999, 6 ganze Stellen, +keine Kommastellen, Euro ohne +Rundung + +BEWERBNUMMER 3-stellig 61 3 Numerisch Format: 999 + +LINKID 64 8 Numerisch, optional FORMAT: 99999999, vorlaufende +Nullen + +• EINGESETZTE RICHTER UND PARCOURSBAUER +C-SATZ Bei ausl. Richtern und Parcours- oder Geländebauern: 000000 +Stelle Länge vorlaufende Nullen sind anzuführen +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: “C” +BEWERBNUMMER 2 3 Numerisch FORMAT: 999 +RICHTER-1 5 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-2 11 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-3 17 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-4 23 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-5 29 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-6 35 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-7 41 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +RICHTER-8 47 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +PARCOURSBAU 53 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 +PARCOURSBAU-ASSISTENT 59 6 Numerisch FORMAT: 999999 Standard: 000000 + +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 10 von +10 +• ERGEBNIS-ZEILE +D-SATZ + +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: “D” +PLATZ 2 3 Numerisch (3) FORMAT: 999. Ausschluss = 997, +Disqualifikation = 999. BEI +EINLAUFSPRINGPRÜFUNGEN: Platz +immer 000 (Ausnahme 997 oder 999) +KOPFNUMMER 5 4 Alphanumerisch (4) Nationale Bewerbe: Die Kopfnummer lt. +OEPS-Registrierung oder die am +Turnier vergebene Y- oder Z- +Kopfnummer. +Internationale Bewerbe: Die am Turnier +vergeben dreistellige Startnummer mit +vorlaufendem Blank oder Punkt. +PFERDENAME 9 30 Alphanumerisch (30). +SATZNUMMER DES REITERS 39 6 Alphanumerisch (6) Format: 000000. Bei am Turnier +angelegten Reitern die Nation gem. FEI +Abkürzung anführen (z.B. +Deutschland=GER) und 3 Leerzeichen +FAMILIENNAME 45 50 Alphanumerisch (50) +VORNAME 95 25 Alphanumerisch (25) + +AUSSCHLUSS 120 1 Alphanumerisch (1) Bei Minuspunkten im Ergebnis ” - ” +Disqualifiziert “D” +Ausschluss im Grundparcours, Stechen +bzw. Dressur “A” (bei Stechen ist der +Platz anzugeben) +Teilnahmeverzicht (nur im Stechen) “T”, +der Platz ist anzugeben. +PUNKTE / WERTNOTE 121 6 Numerisch FORMAT: 999999, 4 ganze Stellen, 2 +Kommastellen, kein Kommazeichen. +Bei Minuspunkten siehe Ausschluss +ZEIT/PROZENT 127 5 Numerisch FORMAT: 99999, 3 ganze Stellen. 2 +Kommastellen, kein Kommazeichen - +Punkten bei Dressurbewerben: +FORMAT: 99999, 2 ganze Stellen, 3 +Komastellen, kein Kommazeichen +STECHEN / SR1, SR2 (SR=Siegerrunde) 132 4 Alphanumerisch (4) Kein Stechen ” “, 1. Stechen (SR1, +SR2)”X “, 2. Stechen”XX “, 3. + +Stechen “XXX”, 4. Stechen “XXXX”. +GELDPREIS 136 6 Numerisch FORMAT: 999999, 6 ganze Stellen, +keine Kommastellen, volle Euro ohne +Rundung (€ 120,75 = 000120) +NATION 142 3 Alphanumerisch (3) (FEI- +Code) +PLATZIERT 145 1 Alphanumerisch (1). Standard: Blank, Platziert ” \* ” +FEI-ID Reiter 146 10 Alphanumerisch (10). Standard: BLANK +FEI-PASS 156 10 Alphanumerisch (10). Standard: BLANK + +SATZNUMMER DES PFERDES 166 10 Alphanumerisch (10) FORMAT: 0000000000, eventuell mit +vorlaufenden Blanks. Bei am Turnier +angelegten Pferden 10 Blanks +LINKID 176 8 Numerisch, optional FORMAT: 99999999, vorlaufende +Nullen +TRENNZEILE (nach jedem Bewerb) + +Anmerkung: +Das Feld NATION im Ergebnis (D) Satz dient dazu, um jedes Ergebnis eindeutig einer Nation zuordnen zu können. Hintergrund: Reiter mit +ausländischer Staatsbürgerschaft (z.B. GER) aber österreichischer Lizenz können, je nach Turnier und ÖTO-Paragraph entweder für ihren +österr. Verein oder als Gastreiter starten. Startet ein ausl. Reiter mit gültiger österr. Lizenz für seinen österr. Verein ist “AUT” einzutragen. +Ist er Gastreiter ist die Staatsbürgerschaft lt. LIZENZ01.dat einzutragen. Die Zuordnung hat für das ganze Turnier Gültigkeit und kann nicht +geändert werden. +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE +Update Juli 2011 + +Pflichtenheft 2021 V2.4 Seite 11 von +10 + +T-SATZ - TAUSCHLISTE +Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: “T” +KOPFNUMMER GENANNTES PFERD 2 4 Alphanumerisch (4) +LEBENSNUMMER GENANNTES PFERD 6 9 Numerisch FORMAT: 999999999 +NAME GENANNTES PFERD 15 30 Alphanumerisch (30) +KOPFNUMMER EINGETAUSCHTES PFERD 45 4 Alphanumerisch (4) +LEBENSNR EINGETAUSCHTES PFERD 49 9 Numerisch FORMAT: 999999999 +NAME EINGETAUSCHTES PFERD 58 30 Alphanumerisch (30) +TRENNZEILE +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: ” \* ” + +N-SATZ - NACHNENNUNGEN + +Stelle Länge +ID 1 1 Alphanumerisch (1) Wert: “N” +KOPFNUMMER 2 4 Alphanumerisch (4) +LEBENSNUMMER 6 9 Numerisch 9 Stellen +PFERDENAME 15 30 Alphanumerisch (30) + +Anmerkung: +Einträge in T bzw. N-Satz bei Turnieren der Klasse A, A*, B, B* - bei Turnieren mit Verrechnung einer Nachnenngebühr. Bei C-Turnieren +erfolgen Nennungen über das ZNS ohne Nachnenngebühr. Dient nur für die Erstellung eines Zeitplanes. Bei C-Turnieren werden Einträge +in den T- bzw. N-Sätzen vom OEPS ignoriert. + +Ergänzungen zu den Nenndaten (n2-XXXXX.dat): +Der OEPS sorgt dafür, dass für jedes von einem Ausländer genannte Pferd eine eigene Z-Kopfnummer in den Nenndaten +zur Verfügung steht. Es gibt aber Fälle in denen der Pferdename einfach noch nicht bekannt ist (sollte nicht mehr +vorkommen, ist aber nicht auszuschließen). In diesen Fällen (z.B. Stallbesitzer meldet nur dass er mit 6 Pferden kommt) +werden so viele Z-Kopfnummern angelegt wie Pferde genannt werden, die Pferdenamen sind dann nur mehr symbolisch +(1. Pferd, 2. Pferd usw.) +Jeder ausländische Reiter, welcher in der Nenndatei vorkommt erhält eine eigene (freie) Satznummer. Jeder ausländische +Reiter wird im OEPS, wie jede andere Person, mit einer eigenen Satznummer angelegt, es gibt aber keinen +Zusammenhang zwischen Nationalität und der ersten Stelle einer 6-stelligen Satznummer. + +Zu den Ergebnisdaten: +Sollten in den Ergebnissen ausländische Reiter aufscheinen, zu denen die Satznummer nicht bekannt ist, so ist wie bisher +in der Spezifikation beschrieben (Feld Satznummer im D-Satz) die Satznummer durch die Nation zu ersetzen (gefolgt von +3 BLANK), zusätzlich ist die Nation in der Spalte „Nation“ zu spezifizieren. Dies erlaubt uns dann diesen Reiter mit +angegebenen Namen und Nation in unserer Datenbank zu finden oder neu anzulegen. + +Teilnahmeverzicht: +Ein Teilnahmeverzicht (Code „T“) ist nur im Stechen (SR1, SR2) mit Angabe des Platzes zulässig. Bei Nicht-Antreten zum +Bewerb (Grundumlauf, Dressurbewerbe, 1. Teilbewerb von Vielseitigkeitsprüfungen etc.) wird kein Datensatz eingetragen. +28.07.2021 ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND www.oeps.at +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Update-Ergebnisfile.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Update-Ergebnisfile.md new file mode 100644 index 00000000..dd456495 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/OETO-2026_Meldestelle_Update-Ergebnisfile.md @@ -0,0 +1,22 @@ +www.fena.at Seite 1 von 1 + +Update vom März 2011 +Betrifft: Änderung der lizenz01.dat +Genaue Definition des Feldes NATION im Ergebnisfile + +Info zum Ergebnisfile + +In der lizenz01.dat wird in Zukunft im Feld die tatsächliche +Nationalität (Staatsbürgerschaft) angegeben - auch wenn der Teilnehmer eine +österreichische Lizenz besitzt. + +Das 2006 im Ergebnisfile generierte Feld wird nochmals genau definiert. +Der Eintrag ist wie folgt zu erstellen: + +Startet der Teilnehmer für seinen österr. Klub (Lizenz und Klubzugehörigkeit +vorhanden) „AUT“ + +Startet der Teilnehmer für sein Land: Die Nationalität lt. lizenz01.dat + +BUNDESFACHVERBAND FÜR REITEN UND FAHREN IN ÖSTERREICH +FEDERATION EQUESTRE NATIONALE D’AUTRICHE diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur-Meisterschafts-Cup-Reglements_OETO.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur-Meisterschafts-Cup-Reglements_OETO.md new file mode 100644 index 00000000..f0110145 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur-Meisterschafts-Cup-Reglements_OETO.md @@ -0,0 +1,56 @@ +# Struktur eines Meisterschafts- oder Cup-Reglements (ÖTO/OEPS) + +Ein Reglement dient als technisches Lastenheft für die Ermittlung eines Gesamtsiegers über mehrere Teilprüfungen hinweg. + +## 1. Präambel & Geltungsbereich +* **Name des Cups/der Meisterschaft:** Eindeutige Bezeichnung (z.B. "ASVÖ Landescup 2025"). +* **Geltungsbereich:** Hinweis auf die ÖTO und die spezifischen Sonderbestimmungen des LFV/OEPS. +* **Veranstalter:** Wer ist der Träger der Serie (z.B. Referat Springen des LFV Niederösterreich). + +## 2. Teilnahmeberechtigung (Eligibility) +Dies ist entscheidend für die Filterlogik im **Nennungs_Context**. + +* **Personen:** * Erforderliche Stammmitgliedschaft (Landesverband/Verein). + * Erforderliche Lizenzklasse (z.B. "nur R1-Reiter" oder "RD1 bis RD2"). + * Altersklasse (z.B. Junioren, Oldies). +* **Pferde:** * Mindestalter des Pferdes. + * Ausschlusskriterien (z.B. Pferde, die in den letzten 2 Jahren in Klasse S platziert waren). +* **Paar-Bindung:** Festlegung, ob die Punkte an das Paar (Reiter + Pferd) oder nur an den Reiter gebunden sind. + +## 3. Qualifikation & Wertungsprüfungen +Basis für die Verknüpfung im **Veranstaltungs_Context**. + +* **Termine:** Liste der Turniere, an denen Wertungspunkte gesammelt werden können. +* **Pflichtteilnahme:** Muss man an allen Turnieren teilnehmen oder gibt es eine Mindestanzahl? +* **Prüfungsdefinition:** Genaue Angabe der Bewerbe (z.B. "Alle Prüfungen der Klasse LM über 125cm"). + +## 4. Punktesystem & Berechnungsmodus +Das Herzstück für den **Ergebnis_Context**. + +* **Wertungsmodus:** + * **Addition der Ergebnisse:** (Häufig bei Meisterschaften) Ergebnisse aus 2-3 Teilprüfungen werden addiert (Fehler/Zeit oder Prozent). + * **Punktsystem:** (Häufig bei Cups) Vergabe von Fixpunkten nach Platzierung (z.B. 1. Platz = 100 Pkt, 2. Platz = 98 Pkt...). +* **Faktoren:** Haben bestimmte Prüfungen ein höheres Gewicht? (z.B. Finale zählt 1,5-fach). +* **Streichresultate:** Wie viele der schlechtesten Ergebnisse werden am Ende der Serie abgezogen? +* **Nicht-Antreten/Ausschluss:** Wie viele Punkte erhält ein Reiter, der ausscheidet (z.B. 0 Punkte oder "Ausgeschieden"-Status)? + +## 5. Ex-aequo-Regelung (Gleichstand) +Essenziell für die automatisierte Ranglistenerstellung. + +* **Regel bei Punktgleichheit:** + * Wer hat das bessere Ergebnis im Finale erzielt? + * Wer hat mehr Siege in der Gesamten Serie? + * (In der Dressur): Wer hat die höhere Wertnote in der letzten Teilprüfung? + +## 6. Das Finale +* **Teilnahmevoraussetzung:** Wer darf im Finale starten (z.B. Top 15 der Vorwertungen)? +* **Startreihenfolge:** Meist in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenstandes (Spannungsaufbau). + +## 7. Preise & Ehrungen +* **Titel:** Vergabe von Schärpen, Medaillen oder Pokalen. +* **Ehrengaben:** Decken, Stallplaketten. +* **Preisgeld:** Verteilungsschlüssel für die Gesamtwertung (oft getrennt von den Einzelprüfungen). + +## 8. Proteste & Sonderfälle +* Fristen für Einsprüche gegen den Zwischenstand. +* Regelung bei Turnierabsagen oder Höherer Gewalt. diff --git a/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur_Turnier-Ausschreibung-gemäß-OETO.md b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur_Turnier-Ausschreibung-gemäß-OETO.md new file mode 100644 index 00000000..c6366238 --- /dev/null +++ b/docs/02_Domain/Reference/OETO_01-2026/Struktur_Turnier-Ausschreibung-gemäß-OETO.md @@ -0,0 +1,66 @@ +# Struktur einer Turnier-Ausschreibung gemäß ÖTO + +Diese Dokumentation beschreibt die notwendigen Felder und Sektionen einer offiziellen Ausschreibung für den österreichischen Pferdesport (OEPS). + +## 1. Allgemeine Turnierdaten (Header) +Dies entspricht im Wesentlichen dem **A-Satz** der ZNS-Schnittstelle. + +* **Turniernummer:** Eindeutige vom OEPS vergebene Kennung (z.B. 25123). +* **Veranstalter:** Name des durchführenden Vereins und dessen Vereinsnummer. +* **Austragungsort:** Genaue Adresse der Reitanlage. +* **Datum:** Von-bis Datum des Turniers. +* **Turnierkategorie:** Einstufung (z.B. CSN-B, CDN-A, CCN-C). +* **Nennschluss:** Datum, bis zu dem reguläre Nennungen möglich sind. + +## 2. Besondere Bestimmungen (Rechtlicher Rahmen) +* **Regelwerk:** Hinweis auf die gültige ÖTO (Österreichische Turnierordnung) und ggf. FEI-Regeln. +* **Haftungsausschluss:** Verweis auf die Haftungsbestimmungen der ÖTO. +* **Teilnahmeberechtigung:** Allgemeine Einschränkungen (z.B. nur für Mitglieder bestimmter Landesverbände oder geladene Gäste). + +## 3. Funktionäre (Offizielle) +Wichtig für die Zuweisung im **C-Satz**. + +* **Turnierleiter:** Verantwortliche Person des Veranstalters. +* **Richterkollegium:** Liste der Richter inkl. deren Qualifikationen (z.B. "D-GP", "S"). +* **Technischer Delegierter (TD):** (Vor allem bei Vielseitigkeit). +* **Parcourschef:** Verantwortlich für das Design der Hindernisse. +* **Turniertierarzt & Schmied:** Notwendige medizinische Versorgung. + +## 4. Beschaffenheit der Anlage +Informationen, die Einfluss auf das **DressurPruefungSpezifika** oder **SpringenPruefungSpezifika** haben. + +* **Austragungsplatz:** Maße (z.B. 20x60m), Bodenbelag (Sand, Gras). +* **Vorbereitungsplatz:** (Abreiteplatz) Maße und Bodenbelag. + +## 5. Nennungen & Gebühren +Grundlage für den **Nennungs_Context**. + +* **Nennweg:** Hinweis auf das ZNS (Zentrales Nennsystem). +* **Nenngebühr:** Grundgebühr pro Pferd/Reiter-Paar. +* **Startgebühr:** Gebühr pro einzelner Prüfung. +* **Boxen/Einstreu:** Kosten für fixe oder mobile Boxen, inkl. Erst-Einstreu. +* **Zusatzgebühren:** Stromanschluss, Camping, Nachnenngebühren. + +## 6. Prüfungs-Programm (Bewerbe) +Dies ist das Herzstück und bildet den **B-Satz** ab. Jede Prüfung muss folgende Details aufweisen: + +### Pflichtfelder pro Prüfung: +| Feld | Beschreibung | Beispiel | +| :--- | :--- | :--- | +| **Bewerbsnummer** | Fortlaufende Nummer | 01, 02, ... | +| **Bezeichnung** | Name der Prüfung | Standardspringprüfung | +| **Klasse** | Schwierigkeitsgrad | E, A, L, LM, M, S | +| **Abteilungen** | Unterteilung nach Lizenzen | Abt. 1: R1 / Abt. 2: R2 u. höher | +| **Aufgabe** | (Nur Dressur) Spezifische ÖTO-Aufgabe | A2, L1, FEI Grand Prix | +| **Anforderungen** | Erforderliche Lizenzen/Alter | R1 oder höher | +| **Richtverfahren** | Verweis auf ÖTO-Paragraphen | § 218, § 204 | +| **Dotierung** | Preisgeld-Aufstellung | EUR 500,- (150/100/80/...) | + +## 7. Stallungen & Unterbringung +* Anreise- und Abreisezeiten. +* Verfügbarkeit von Futter und Einstreu. +* Veterinäramtliche Bestimmungen (Impfschutz-Kontrolle gemäß ÖTO). + +## 8. Vorläufige Zeiteinteilung +* Grober Ablaufplan (welcher Tag, welche Prüfungen). +* Hinweis auf die endgültige Zeiteinteilung (meist am Vorabend im Nennungs-System).