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2026-05-05 21:23:02 +02:00

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Regelwerks-Check: Parcoursbesichtigung & Bewerbszusammenlegung

Status: FINAL | Datum: 11. April 2026 Autor: 📜 ÖTO/FEI Rulebook Expert Kontext: Zeitplan-Optimierung & Praxis-Szenarien

1. Parcoursbesichtigung zu Pferd

Die Aussage des Users wurde geprüft und bestätigt.

1.1 Regelwerks-Referenz (ÖTO 2026)

Gemäß ÖTO Teil B, § 43 (Abweichungen) gilt:

  • Normalfall: Parcoursbesichtigung erfolgt zu Fuß.
  • Springpferde- & Jungpferdeprüfungen (bis 110 cm): Eine Besichtigung zu Pferd im Schritt kann von der Richtergruppe erlaubt werden.
  • Zweck: Junge, unerfahrene Pferde sollen stressfrei an optische Reize (Fangständer, Farben, Unterbauten) herangeführt werden.

1.2 Organisatorische Implikationen

  • Dauer: Die Besichtigung zu Pferd benötigt oft etwas mehr Zeit für die Koordination am Einlass (15-20 Min. sind praxisnah).
  • Sicherheit: Da Pferde im Parcours sind, während andere Reiter eventuell noch draußen warten, muss der Zeitplan einen Puffer von mindestens 5 Minuten zwischen Ende Besichtigung und erstem Start vorsehen (ÖTO Vorschrift).

2. Zusammengelegte Besichtigungen (Cross-Competition Inspection)

In der Praxis üblich, wenn der Parcours für aufeinanderfolgende Bewerbe identisch bleibt.

2.1 Szenario

  • Bewerb A: Springpferdeprüfung 105cm (Besichtigung zu Pferd erlaubt).
  • Bewerb B: Standardspringprüfung 105cm (Besichtigung zu Fuß).
  • Lösung: Eine gemeinsame Besichtigungszeit vor Bewerb A.

2.2 Regelwerks-Konformität

  • Es gibt kein Verbot für gemeinsame Besichtigungen, solange die Teilnehmer beider Bewerbe die Möglichkeit haben, den Parcours regelkonform zu besichtigen.
  • Wichtig: Wenn Bewerb B erst 2 Stunden später startet, muss für Teilnehmer von Bewerb B theoretisch eine zweite Besichtigungsmöglichkeit (oder ein "Refresh") angeboten werden, falls der Parcours zwischenzeitlich verändert wurde. Wenn er identisch bleibt, reicht die einmalige Bekanntgabe.

3. Anforderungen für die Software (Zeitplan-Modul)

3.1 Datenmodell

  • Abteilung oder Bewerb benötigt ein Flag besichtigungZuPferdErlaubt (Boolean).
  • BesichtigungsBlock als eigenständiges Entitätsobjekt im Zeitplan, das mit mehreren Bewerben/Abteilungen verknüpft werden kann.

3.2 Validierung & Warnungen

  • Warnung: Wenn ein Besichtigungsblock mit "zu Pferd" markiert ist, aber ein verbundener Bewerb (z.B. L-Springen) dies laut ÖTO normalerweise nicht vorsieht (Diskretionsspielraum der Richter).
  • Puffer-Check: Automatische Prüfung, ob zwischen Ende Besichtigung und Start Erster Reiter mindestens 5 Minuten liegen.

4. Fazit für Architect & Entwickler

Die "Besichtigung zu Pferd" ist ein valider Spezialfall für Springpferdeprüfungen. Die Software muss erlauben, Besichtigungszeiten flexibel vor einen oder mehrere Bewerbe zu lagern und den Typ (Fuß/Pferd) zu kennzeichnen.


Geprüft durch den 📜 ÖTO/FEI Rulebook Expert am 11.04.2026