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Stefan Mogeritsch 1a77bc92cc feat(docs): clarify CAN and CVN starter thresholds and update session logs
- Added session logs for 2026-03-25 addressing open questions on Fahren (CAN) and Voltigieren (CVN) starter thresholds.
- Enhanced `Abteilungs-Trennungs-Schwellenwerte.md` with findings, fallback rules for >80 starters, and new sections on CAN and CVN.
- Marked `MASTER_ROADMAP.md` tasks for CAN and CVN as partially resolved, with next steps outlined.
- Highlighted gaps in OEPS regulations for CAN and CVN, flagged as TODO for further investigation.

Signed-off-by: Stefan Mogeritsch <stefan.mo.co@gmail.com>
2026-03-25 12:19:50 +01:00

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Raw Blame History

type status owner last_update sources
Reference ACTIVE ÖTO/FEI Rulebook Expert 2026-03-25
ÖTO 2026, A-Teil § 39 (Teilen von Bewerben)
ÖTO 2026, B-Teil § 200 ff. (Springen / CSN)
ÖTO 2026, B-Teil § 100 ff. (Dressur / CDN)
ÖTO 2026, B-Teil § 300 ff. (Vielseitigkeit / CCN)
ÖTO 2026, B-Teil § 803 (Caprilli)
ÖTO 2026, B-Teil § 850 ff. (Reitertreffen / Fahren)
ÖTO 2026, B-Teil Abschnitt B IV (Voltigieren Verweis auf OEPS-Reglement CVN)
ÖTO 2026, B-Teil Abschnitt B VII (Fahren Verweis auf OEPS-Reglement „Turnierordnung für Gespanne")

Abteilungs-Trennungs-Schwellenwerte

📜 [ÖTO/FEI Rulebook Expert] | 25. März 2026

Dieses Dokument ist die Single Source of Truth für alle Regeln zur Pflicht- und Kann-Teilung von Bewerben in Abteilungen. Es ergänzt die Ubiquitous Language und dient als Grundlage für die Implementierung der Warn-Logik im competition-context.

⚠️ System-Philosophie: Das System gibt bei Überschreitung eines Schwellenwerts niemals einen harten Fehler, sondern immer nur eine WARNUNG. Der TBA hat das letzte Wort und kann per Override-Event bewusst abweichen (→ Ubiquitous Language: Override-Event).


1. Allgemeine Schwellenwerte (§ 39 A-Teil) Alle Sparten

Diese Regeln gelten für alle Turniere der Kategorien A*, A, B*, B und C und für alle Sparten, sofern die spartenspezifischen Bestimmungen (Abschnitt 2) keine strengeren Regeln vorsehen.

1.1 Pflicht-Teilung (MUSS)

Prüfungstyp Schwellenwert (Starter) Abteilungs-Kriterium (Standard) ÖTO-Referenz
Stil- und Springpferdeprüfungen > 30 Lizenzstufen (sonst: Plätze) § 39 Abs. 2
Vielseitigkeitsprüfungen > 40 Lizenzstufen (sonst: Plätze) § 39 Abs. 2
Übrige Springprüfungen (Standard, Spezial ...) > 80 Lizenzstufen (sonst: Plätze) § 39 Abs. 2
Jede Abteilung nach Teilung > 80 Erneute Teilung verpflichtend § 39 Abs. 2

Hinweis: „Übrige Springprüfungen" umfasst alle Springprüfungen, die nicht als Stil- oder Springpferdeprüfung ausgeschrieben sind (Standardspringprüfung, Zweiphasen, Punkte, Risiko etc.).

1.2 Kann-Teilung (KANN / DARF)

Prüfungstyp Schwellenwert (Starter) Abteilungs-Kriterium (Standard) ÖTO-Referenz
Dressurprüfungen > 30 Lizenzstufen (sonst: Plätze) § 39 Abs. 2

1.3 Teilungs-Kriterien (Priorität)

Sofern in der Ausschreibung kein anderes Kriterium festgelegt ist, gilt folgende Priorität:

  1. Ausschreibungs-Kriterium (Altersklasse, Pferdealter, Geschlecht etc.) hat Vorrang
  2. Lizenzstufen (Standard-Fallback)
  3. Plätze (wenn Teilung nach Lizenzstufen nicht möglich)

1.4 Ausnahmen von der Pflicht-Teilung

Ausnahme ÖTO-Referenz
Meisterschaftsbewerbe (Cups und Serien) § 39 Abs. 4
Bewerbe mit Geldpreisen > Doppeltes der Gebührenordnungs-Geldpreise § 39 Abs. 2

1.5 Pflicht-Teilung nach Klasse (unabhängig von Starterzahl)

Diese Teilungen sind strukturell verpflichtend und gelten unabhängig von der Starterzahl:

Prüfungstyp Pflicht-Teilung ÖTO-Referenz
Dressur- und Springprüfungen Klassen A und L Mindestens 2 Abteilungen; R1 in eigener Abteilung § 39 Abs. 1
Lizenzprüfungsaufgaben Getrennt nach R2/RD2 und R3/RD3 § 39 Abs. 1
LM-Springen bei B- und C-Turnieren Kann getrennt werden: R2/RS2 und R3/RS3/RS4 § 39 Abs. 1
Pferdeprüfungen (Dressur- und Springpferdeprüfungen) Teilung nach Pferdealter (nicht nach Lizenzen) § 39 Abs. 1

2. Spartenspezifische Schwellenwerte

2.1 Springen (CSN) Sparte B II

2.1.1 Stil- und Idealzeitspringprüfungen bis 95 cm (alle CSN-Kategorien)

Pflicht-Teilung in getrennte Abteilungen nach Lizenzstatus unabhängig von der Starterzahl:

Abteilung Teilnehmerkreis
Abt. 1 Reiter ohne Lizenz
Abt. 2 Reiter mit Lizenz R1

Referenz: ÖTO B-Teil § 200 Abs. 5.3

2.1.2 Springpferdeprüfungen Pflicht-Teilung nach Pferdealter

Höhe Erlaubtes Pferdealter Pflicht-Teilung ÖTO-Referenz
95 110 cm 4 6 jährig Ja: 4-jährige / 56-jährige getrennt B-Teil § 200 Abs. 6
115 130 cm 5 6 jährig Nein (keine Teilung erforderlich) B-Teil § 200 Abs. 6
135 cm 6 7 jährig Nein (keine Teilung erforderlich) B-Teil § 200 Abs. 6

2.1.3 CSN-C-NEU Zwingend 2 Abteilungen (strukturell, unabhängig von Starterzahl)

Höhenbereich Abt. 1 Abt. 2 ÖTO-Referenz
bis 95 cm ohne Lizenz mit Lizenz B-Teil § 231
ab 100 cm R1 R2 und höher B-Teil § 231

2.2 Dressur (CDN) Sparte B I

2.2.1 Allgemeine Schwellenwerte

Für Dressurprüfungen gilt die Kann-Teilung aus § 39 Abs. 2 (> 30 Starter). Es gibt keine Pflicht-Teilung allein aufgrund der Starterzahl bei Dressur (außer den strukturellen Pflichten aus § 39 Abs. 1 für Klassen A/L).

2.2.2 Dressurpferdeprüfungen Pflicht-Teilung nach Pferdealter

Klasse Erlaubtes Pferdealter Pflicht-Teilung ÖTO-Referenz
A 4 6 jährig Ja: 4-jährige / 56-jährige getrennt B-Teil § 100 Abs. 5
L 5 6 jährig Nein (keine Teilung erforderlich) B-Teil § 100 Abs. 5
M 6 7 jährig Nein (keine Teilung erforderlich) B-Teil § 100 Abs. 5
S 7 8 jährig Nein (keine Teilung erforderlich) B-Teil § 100 Abs. 5

2.3 Vielseitigkeit (CCN) Sparte B III

2.3.1 Allgemeine Schwellenwerte

Für Vielseitigkeitsprüfungen gilt die Pflicht-Teilung aus § 39 Abs. 2 (> 40 Starter).

2.3.2 Klasse Welcome und 80 cm Lizenz-Abteilung

Klasse Regel ÖTO-Referenz
Welcome Nur Reiter mit Reiterpass und höchstens R1. R2+ sind in eigener Abteilung zu werten B-Teil § 301 Abs. 1.4
80 cm R2+ startberechtigt, aber in eigener Abteilung zu werten, erhalten keine Ehrenpreise B-Teil § 301 Abs. 1.4

2.3.3 CCN-C-NEU Geländeritte/Geländepferdeprüfungen Zwingend nach Lizenz

Höhenbereich Abt. 1 Abt. 2 Abt. 3 ÖTO-Referenz
bis 80 cm ohne Lizenz R1-Reiter R2 und höher B-Teil § 300 (C-NEU)
ab 90 cm ohne Lizenz R1 und höher B-Teil § 300 (C-NEU)

2.4 Caprilli-Prüfungen (§ 803) Alle Sparten

Pflicht-Teilung in mindestens 2 Abteilungen unabhängig von der Starterzahl:

Abteilung Teilnehmerkreis
Abt. 1 lizenzfrei
Abt. 2 RD1, R1 und höher

Referenz: ÖTO B-Teil § 803 Abs. 2


2.5 Fahren (CAN) Sparte B VII

⚠️ Wichtiger Befund (25.03.2026): Der ÖTO B-Teil Abschnitt B VII enthält keine eigenen Abteilungs-Trennungsregeln für Fahren. Er verweist vollständig auf das separate OEPS-Reglement „Turnierordnung für Gespanne" (CAN), das als Bestandteil der ÖTO gilt (§ 1), aber nicht im Projekt vorliegt.

2.5.1 Was aus dem ÖTO A-Teil und § 850 gilt (gesichert)

Regel ÖTO-Referenz
§ 39 Abs. 1 gilt nicht für Fahren B VII ist dort nicht aufgeführt (nur B I, B II, B III) § 39 Abs. 1
§ 39 Abs. 2 gilt allgemein: Pflicht-Teilung bei > 80 Startern in einer Abteilung nach Teilung § 39 Abs. 2
Bei Fahrertreffen (§ 850): Fahrer mit Lizenz höher als F1 werden in einer separaten Abteilung gewertet § 850 Abs. 9
Diese Lizenz-Abteilungsregel gilt nur für Treffen, nicht für reguläre CAN-Turniere § 850 Abs. 9

2.5.2 Spartenspezifische CAN-Regeln Status

Regelbereich Status
Abteilungs-Trennungsregeln für reguläre CAN-Turniere (Dressurfahren, Hindernisfahren, Geländefahren) Unbekannt nur im OEPS-Reglement „Turnierordnung für Gespanne" enthalten
Schwellenwerte für Starter pro Disziplin (CAN) Unbekannt nur im OEPS-Reglement enthalten
Lizenz-Abteilungstrennung (F1/F2/F3) bei regulären Turnieren Unbekannt nur im OEPS-Reglement enthalten

2.5.3 Implementierungs-Empfehlung (bis CAN-Reglement vorliegt)

  • Fallback: Allgemeine § 39 Abs. 2-Schwellenwerte anwenden (> 80 Starter in einer Abteilung → WARN)
  • Fahrertreffen: F1+ in separater Abteilung als strukturelle Pflicht-Teilung implementieren (gesicherte Rechtsgrundlage)
  • Keine weiteren strukturellen Lizenz-Pflicht-Teilungen für CAN-Turniere (mangels Rechtsgrundlage im ÖTO)
  • CAN-spezifische Warn-Logik für reguläre Turniere als TODO markieren bis OEPS-Reglement beschafft ist

2.6 Voltigieren (CVN) Sparte B IV

⚠️ Wichtiger Befund (25.03.2026): Der ÖTO B-Teil Abschnitt B IV enthält keine eigenen Abteilungs-Trennungsregeln für Voltigieren. Er verweist vollständig auf das separate OEPS-Reglement „Voltigieren" (CVN), das als Bestandteil der ÖTO gilt (§ 1), aber nicht im Projekt vorliegt.

2.6.1 Was aus dem ÖTO A-Teil gilt (gesichert)

Regel ÖTO-Referenz
§ 39 Abs. 1 gilt nicht für Voltigieren B IV ist dort nicht aufgeführt (nur B I, B II, B III) § 39 Abs. 1
§ 39 Abs. 2 gilt allgemein: Pflicht-Teilung bei > 80 Startern in einer Abteilung nach Teilung § 39 Abs. 2
Keine Lizenz-Pflicht-Teilung (R1 in eigener Abteilung) aus § 39 Abs. 1 für Voltigierbewerbe ableitbar § 39 Abs. 1
Bei Voltigierertreffen (§ 850): keine analoge Lizenz-Abteilungsregel wie bei Fahren (F1+) § 850 Abs. 9

2.6.2 Spartenspezifische CVN-Regeln Status

Regelbereich Status
Abteilungs-Trennungsregeln nach Disziplin (Gruppe / Einzel / Pas de Deux) Unbekannt nur im OEPS-Reglement CVN enthalten
Schwellenwerte für Starter pro Disziplin Unbekannt nur im OEPS-Reglement CVN enthalten
Lizenz-Abteilungstrennung für Voltigierer Unbekannt nur im OEPS-Reglement CVN enthalten

2.6.3 Implementierungs-Empfehlung (bis CVN-Reglement vorliegt)

  • Fallback: Allgemeine § 39 Abs. 2-Schwellenwerte anwenden (> 80 Starter in einer Abteilung → WARN)
  • Keine strukturelle Lizenz-Pflicht-Teilung für CVN implementieren (mangels Rechtsgrundlage im ÖTO)
  • CVN-spezifische Warn-Logik als TODO markieren bis OEPS-Reglement beschafft und ausgewertet ist

3. Zusammenfassung: Schwellenwert-Matrix

Sparte Prüfungstyp Schwellenwert Typ Kriterium
Alle Stil- / Springpferdeprüfungen > 30 Starter MUSS Lizenz / Plätze
Alle Vielseitigkeitsprüfungen > 40 Starter MUSS Lizenz / Plätze
Alle Übrige Springprüfungen > 80 Starter MUSS Lizenz / Plätze
Alle Jede Abteilung nach Teilung > 80 Starter MUSS Erneute Teilung
CDN Dressurprüfungen > 30 Starter KANN Lizenz / Plätze
CDN Dressurpferdeprüfung Klasse A strukturell MUSS Pferdealter (4 / 56)
CSN Stil-/Idealzeit bis 95 cm strukturell MUSS Lizenz (ohne / R1)
CSN Springpferdeprüfung 95110 cm strukturell MUSS Pferdealter (4 / 56)
CSN C-NEU bis 95 cm strukturell MUSS Lizenz (ohne / mit)
CSN C-NEU ab 100 cm strukturell MUSS Lizenz (R1 / R2+)
CCN C-NEU Gelände bis 80 cm strukturell MUSS Lizenz (3 Abt.)
CCN C-NEU Gelände ab 90 cm strukturell MUSS Lizenz (2 Abt.)
CCN Welcome / 80 cm strukturell MUSS R2+ eigene Abt.
Alle Caprilli (§ 803) strukturell MUSS Lizenz (frei / RD1+)
CAN Fahrertreffen (§ 850) strukturell MUSS F1+ eigene Abt.
CAN Reguläre CAN-Turniere > 80 Starter MUSS Erneute Teilung (§ 39 Abs. 2 Fallback)
CAN Spartenspezifisch unbekannt CAN-Reglement (OEPS) fehlt TODO
CVN Alle Voltigierbewerbe > 80 Starter MUSS Erneute Teilung (§ 39 Abs. 2 Fallback)
CVN Spartenspezifisch unbekannt CVN-Reglement (OEPS) fehlt TODO

4. Implementierungs-Hinweise für den competition-context

4.1 Warn-Logik (keine harten Fehler!)

Das System soll folgende Warnungen ausgeben (nie harte Fehler):

WARN_ABTEILUNG_PFLICHT_TEILUNG_UEBERSCHRITTEN
  → Bewerb [BW-Nr], Prüfungstyp [Typ], Starter: [N] > Schwellenwert [S]
  → Empfehlung: Teilung in Abteilungen nach [Kriterium]
  → Override möglich (TBA-Entscheidung erforderlich)

WARN_ABTEILUNG_STRUKTURELL_NICHT_GETRENNT
  → Bewerb [BW-Nr], Sparte [Sparte], Klasse/Höhe [X]
  → Strukturelle Pflicht-Teilung fehlt (z.B. CSN-C-NEU ohne Lizenz-Trennung)
  → Override möglich (TBA-Entscheidung erforderlich)

4.2 Konfigurierbare Parameter

Die Schwellenwerte sind nicht hard-coded, sondern als konfigurierbare Werte zu hinterlegen:

Parameter Standardwert Quelle
threshold.stil_springpferd.pflicht 30 § 39 Abs. 2
threshold.vielseitigkeit.pflicht 40 § 39 Abs. 2
threshold.springen_uebrig.pflicht 80 § 39 Abs. 2
threshold.dressur.kann 30 § 39 Abs. 2
threshold.abteilung.max_nach_teilung 80 § 39 Abs. 2

4.3 Beziehung zu Domain-Modellen

Domain-Modell Relevanz
DomAbteilung Trägt abteilungsNummer, teilnehmerkreis, starterAnzahl
DomBewerb Kennt prüfungsTyp, sparte, turnierkategorie, höhe
DomNennung Referenziert DomAbteilung als kleinste Einheit
Override-Event Wird gespeichert, wenn TBA eine Warn-Überschreibung bestätigt

5. Offene Fragen / Klärungsbedarf

# Frage Status
1 Gelten die Schwellenwerte aus § 39 auch für Reitertreffen (nicht nur Turniere)? 🔍 Offen
2 Wie verhält sich die Pflicht-Teilung bei kombinierten Turnieren (CDN + CSN am selben Wochenende, § 4)? 🔍 Offen
3 Gibt es für Voltigieren (CVN) eigene Abteilungs-Trennungsregeln? (B-Teil § 400 ff. nicht vollständig ausgewertet) Teilweise geklärt (25.03.2026): B IV enthält keine eigenen Regeln verweist auf OEPS-Reglement CVN. § 39 Abs. 1 gilt nicht für CVN. § 39 Abs. 2 (> 80 Starter) gilt als Fallback. CVN-Reglement muss beim OEPS beschafft werden für spartenspezifische Regeln. → Siehe Abschnitt 2.6
4 Gibt es für Fahren (CAN) eigene Starter-Schwellenwerte jenseits der Reitertreffen-Regel? Teilweise geklärt (25.03.2026): B VII enthält keine eigenen Regeln verweist auf OEPS-Reglement „Turnierordnung für Gespanne". § 39 Abs. 1 gilt nicht für CAN. § 39 Abs. 2 (> 80 Starter) gilt als Fallback. Einzige gesicherte Lizenzregel: § 850 Abs. 9 (F1+ bei Fahrertreffen). CAN-Reglement muss beim OEPS beschafft werden. → Siehe Abschnitt 2.5

Erstellt: 2026-03-24 | Zuletzt aktualisiert: 2026-03-25 | Autor: ÖTO/FEI Rulebook Expert (Junie) Basiert auf: ÖTO 2026 A-Teil § 39, B-Teil §§ 100, 200, 231, 300, 803, 850, Abschnitt B IV, Abschnitt B VII