- Added the complete Österreichische Turnierordnung 2026 (ÖTO) under `docs/03_Domain/02_Reference/OETO_Regelwerk/`. - Covered general provisions, participation requirements, equipment standards, discipline-specific rules, and ethical principles. - Ensured proper citation formatting throughout the document for reference consistency. Signed-off-by: Stefan Mogeritsch <stefan.mo.co@gmail.com>
132 KiB
OEPS – Österreichischer Pferdesportverband
Österreichische Turnierordnung 2026 (ÖTO)
Gültig ab 1. Jänner 2026
[cite_start]Die ethischen Grundsätze [cite: 35]
- [cite_start]Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. [cite: 36]
- [cite_start]Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein. [cite: 36]
- [cite_start]Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. [cite: 37]
- [cite_start]Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport. [cite: 37]
- Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. [cite_start]Diese gilt es zu wahren, zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern. [cite: 38]
- [cite_start]Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. [cite: 38]
- [cite_start]Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. [cite: 39]
- Die Nutzung des Pferdes muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. [cite_start]Die Beeinflussung durch medikamentöse oder nicht pferdegerechte Einwirkung ist abzulehnen. [cite: 39]
- [cite_start]Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. [cite: 40]
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt A I: Grundbestimmungen
[cite_start]§ 1 Geltungsbereich [cite: 123]
- [cite_start]Die ÖTO dient zur einheitlichen Durchführung von pferdesportlichen Veranstaltungen und wird aufgrund der Satzungen des OEPS herausgegeben. [cite: 124]
- [cite_start]Sie gilt für alle pferdesportlichen Veranstaltungen in Österreich, sofern nicht das FEI-Reglement anzuwenden ist. [cite: 125]
- [cite_start]Die Bestimmungen sind für alle Personen, die Turniere vorbereiten, durchführen oder daran teilnehmen, verbindlich. [cite: 126]
[cite_start]§ 2 Begriffsdefinitionen [cite: 131]
- [cite_start]Turniere: Veranstaltungen mit Leistungsvergleichen gemäß ÖTO-Bestimmungen. [cite: 133]
- [cite_start]Veranstalter: OEPS, LFV oder angeschlossene Vereine. [cite: 142, 143]
- [cite_start]Turnierbeginn: Öffnung der Stallungen oder Warm-Up Beginn, spätestens 16:00 Uhr des Vortages. [cite: 140]
[cite_start]§ 3 Gliederung der Turniere [cite: 149]
[cite_start]Turniere werden in Kategorien eingeteilt: A, A, B, B, C und C-NEU**. [cite: 158] Kürzel der Sparten (Auszug):
- [cite_start]CDN: Dressur [cite: 152]
- [cite_start]CSN: Springen [cite: 152]
- [cite_start]CCN: Vielseitigkeit [cite: 152]
- [cite_start]CAN: Fahren [cite: 152]
Abschnitt A II: Voraussetzungen für die Beteiligung
[cite_start]§ 10 Eingetragene Turnierpferde [cite: 213]
[cite_start]Grundsätzlich müssen alle teilnehmenden Pferde im Pferderegister des OEPS eingetragen sein. [cite: 214] [cite_start]Pferde ohne Registrierung können mit einer einmaligen "Y-Nummer" starten (gegen Gebühr, Ergebnisse werden nicht offiziell erfasst). [cite: 215, 216]
[cite_start]§ 11 Impfschutz [cite: 230]
[cite_start]Jedes Turnierpferd muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen. [cite: 231]
- [cite_start]Die letzte Auffrischungsimpfung darf nicht länger als 6 Monate plus 21 Tage zurückliegen. [cite: 231]
- [cite_start]Keine Impfung darf innerhalb von 7 Tagen vor Ankunft am Turnierplatz erfolgen. [cite: 232]
[cite_start]§ 15 & 16 Lizenzen [cite: 284, 290]
Für die Teilnahme an Turnieren ist eine entsprechende Lizenz erforderlich:
- [cite_start]Reiterlizenzen (R1 bis R4): Dressur, Springen, Vielseitigkeit. [cite: 285-287]
- [cite_start]Fahrerlizenzen (F1, F2): Fahrprüfungen. [cite: 291]
- [cite_start]Working Equitation (WE1, WE2): Working Equitation Prüfungen. [cite: 293-297]
Teil B: Besondere Bestimmungen
[cite_start]Abschnitt B I: Dressurprüfungen [cite: 5]
[cite_start]§ 101 Austragungsplätze [cite: 5]
[cite_start]Das Viereck muss 20 x 40 m oder 20 x 60 m groß sein. [cite: 5] [cite_start]Es muss eine Begrenzung von 15 cm bis 40 cm Höhe aufweisen. [cite: 5]
[cite_start]§ 102 Ausrüstung [cite: 5]
- [cite_start]Reithelmpflicht: Gilt generell bis einschließlich Klasse L und für alle Reiter unter 25 Jahren in allen Klassen. [cite: 5]
- [cite_start]Zäumung: In Klassen A und L auf Trense; ab Klasse LM Wahl zwischen Trense und Kandare. [cite: 5]
- [cite_start]Gerte: Maximale Länge 120 cm (inkl. Schlag). [cite: 5]
[cite_start]§ 104 Richtverfahren [cite: 5]
- [cite_start]Verreiten: Führt zu Abzügen (Richtverfahren A: 0,2/0,4 Punkte; Richtverfahren B: 2/4 Punkte pro Richter). [cite: 5]
- [cite_start]Ausschluss: Erfolgt beim dritten Verreiten oder bei Sturz. [cite: 5]
[cite_start]Abschnitt B II: Springprüfungen [cite: 5]
[cite_start]Höhenangaben (Großpferde)[cite: 110]:
- Klasse E0: 60 bis 90 cm
- Klasse A: 105 bis 110 cm
- Klasse L: 115 bis 120 cm
- Klasse LM: 125 bis 130 cm
- Klasse M: 135 cm
- Klasse S: 140 bis 160 cm
[cite_start]§ 204 Richtverfahren A (Standardspringprüfung) [cite: 204]
- [cite_start]Hindernisfehler: 4 Fehlerpunkte. [cite: 204]
- 1. [cite_start]Ungehorsam: 4 Fehlerpunkte. [cite: 204]
- 2. [cite_start]Ungehorsam: 8 Fehlerpunkte (oder Ausschluss ab 115 cm Höhe). [cite: 204, 207]
- Zeitüberschreitung: 0,25 Punkte pro Sekunde im Grundparcours. [cite: 204]
§ 207 Ausschlussgründe [cite: 207]
- [cite_start]Ein Sturz von Reiter oder Pferd führt zum sofortigen Ausschluss; es darf nicht mehr aufgesessen werden. [cite: 207]
- Ungehorsam (bis 110 cm) bzw. 2. [cite_start]Ungehorsam (ab 115 cm). [cite: 207]
- Überschreiten der Höchstzeit. [cite: 207]
OEPS – Österreichischer Pferdesportverband
Österreichische Turnierordnung 2026 (ÖTO)
Gültig ab 1. Jänner 2026
Die ethischen Grundsätze
- [cite_start]Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen[cite: 36].
- [cite_start]Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein[cite: 36].
- [cite_start]Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen[cite: 37].
- [cite_start]Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport[cite: 37].
- Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. [cite_start]Diese gilt es zu wahren, zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern[cite: 38].
- Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. [cite_start]Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern[cite: 38].
- Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. [cite_start]Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd[cite: 39].
- Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. [cite_start]Die Beeinflussung dieser Faktoren durch medikamentöse oder nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden[cite: 39].
- Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. [cite_start]Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden[cite: 40].
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt A I: Grundbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- [cite_start]Die Österreichische Turnierordnung (ÖTO) dient zur einheitlichen Durchführung von pferdesportlichen Veranstaltungen, zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports und wird aufgrund der Satzungen des OEPS herausgegeben[cite: 124].
- [cite_start]Die ÖTO gilt auf allen pferdesportlichen Veranstaltungen im Österreichischen Bundesgebiet, sofern hierfür nicht das Reglement der FEI anzuwenden ist[cite: 125].
- [cite_start]Die Bestimmungen sind für alle physischen und juristischen Personen, die Turniere vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen oder an solchen in irgendeiner Form beteiligt sind, verbindlich[cite: 126].
§ 2 Begriffsdefinitionen
- Turniere: Veranstaltungen, bei denen Leistungsvergleiche aufgrund der ÖTO durchgeführt werden. [cite_start]Web-, Online- bzw. virtuelle Veranstaltungen sind keine Turniere[cite: 133].
- Turnierbeginn: Zeitpunkt der Öffnung der Turnierstallungen bzw. Beginn des Warm-Up, spätestens aber 16:00 Uhr des Vortages. [cite_start]Das Turnierende ist eine halbe Stunde nach Bekanntgabe der Ergebnisse des letzten Bewerbes[cite: 140].
- [cite_start]Turniergelände: Ab offiziellem Turnierbeginn wird das gesamte Gelände der Reitanlage zum Turniergelände[cite: 145].
§ 3 Gliederung der Turniere
[cite_start]Nationale Turniere werden in Sparten gegliedert (z.B. CDN für Dressur, CSN für Springen, CCN für Vielseitigkeit)[cite: 151, 152]. [cite_start]Zur Gliederung nach Anforderungen werden sie in Kategorien eingeteilt: A, A, B, B, C und C-NEU**[cite: 158].
Abschnitt A II: Voraussetzungen für die Beteiligung
§ 10 Eingetragene Turnierpferde
- [cite_start]Grundsätzlich müssen alle an Turnieren in Österreich teilnehmenden Pferde im Pferderegister des OEPS eingetragen sein[cite: 214].
- [cite_start]Y-Nummer: Pferde ohne OEPS-Registrierung können gegen eine Gebühr mit einer Y-Nummer starten (einmalig pro Turnier, Ergebnisse werden nicht offiziell gewertet)[cite: 215, 216].
- [cite_start]Jedes Pferd erhält eine Kopfnummer (vierstellig, alphanumerisch, z.B. A für Warmblut, P für Ponys, H für Haflinger)[cite: 223, 224].
§ 11 Impfschutz
- Jedes Turnierpferd muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen. [cite_start]Die letzte Auffrischungsimpfung darf nicht länger als 6 Monate plus 21 Tage zurückliegen[cite: 231, 232].
- [cite_start]Keine Impfung darf innerhalb von 7 Tagen vor Ankunft am Turnierplatz erfolgen[cite: 232].
§ 12 Altersgliederung (Auszug)
- [cite_start]Allgemeine Klasse: ab 19 Jahre[cite: 241].
- [cite_start]Jugend: 8–15 Jahre[cite: 243].
- [cite_start]Junioren: 16–18 Jahre[cite: 243].
- [cite_start]Ponyreiter: Jugend bis 16 Jahre[cite: 245].
§ 15 & 16 Lizenzen
[cite_start]Für die Teilnahme an Turnieren ist eine Lizenz (R1–R4 für Reiter, F1–F2 für Fahrer) oder eine Startkarte erforderlich [cite: 285-292].
Abschnitt A VII: Teilnahmeberechtigung
§ 53 Pferde
- [cite_start]Alter: In Klasse A sind Pferde ab 4 Jahren, in Klasse L ab 5 Jahren und darüber ab 6 Jahren startberechtigt[cite: 757].
- [cite_start]Trächtigkeit: Stuten sind nach dem 4. Trächtigkeitsmonat und mit Fohlen bei Fuß nicht zugelassen[cite: 759].
§ 55 Teilnahmebeschränkungen Pferde
- [cite_start]Pferde dürfen am selben Tag maximal dreimal gestartet werden[cite: 774].
- [cite_start]Blut: Wird am Pferd frisches Blut festgestellt (am Abreiteplatz oder im Bewerb), ist das Pferd auszuschließen[cite: 777].
§ 56 Dopingkontrollen
[cite_start]3.1 Bei allen Turnieren können Pferde einer Dopinguntersuchung unterzogen werden[cite: 806]. [cite_start]4.1 Auch bei Teilnehmern (Menschen) können Dopingkontrollen durchgeführt werden[cite: 811].
Abschnitt A VIII: Ausrüstung
§ 57 Ausrüstung der Reiter
- [cite_start]Reithelmpflicht: Sobald auf ein Pferd aufgesessen wird, muss am gesamten Turniergelände ein korrekt sitzender Reithelm getragen werden[cite: 836].
- [cite_start]Sicherheitsweste: Für alle Jugendlichen und Junioren ist ein Rückenschutz oder eine Airbag-Weste verpflichtend vorgeschrieben[cite: 835]. [cite_start]In der Vielseitigkeit (Gelände) ist eine Sicherheitsweste ( Rückenschutz allein reicht nicht) zwingend[cite: 835].
- Sporen: Stumpfe Metallsporen sind erlaubt. [cite_start]Der Einsatz zur Disziplinierung ist strikt verboten[cite: 829, 834].
§ 58 Ausrüstung der Pferde (Auszug)
Zulässige Reithalfter sind u.a. [cite_start]Hannoveranisches, Englisches, Kombiniertes, Mexikanisches und Bügelreithalfter[cite: 838]. [cite_start]Gebisse müssen eine Mindestdicke von 14 mm (Ponys 10 mm) aufweisen[cite: 844].
§ 229 Stafettenspringprüfungen (Fortsetzung)
1.3 Lässt ein Teilnehmer während seines Parcours oder bei der Gertenübergabe die Gerte fallen, muss er absitzen, die Gerte aufheben und wieder aufsitzen, bevor er die Stafette fortsetzt. 1.4 Anzuwenden ist das Richtverfahren A2 (Wertung nach Zeit).
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung. Die Ergebnisse werden in Wertpunkte umgerechnet und addiert.
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- Nur kombinierbar mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU oder CHNV.
- Höhen: 60 cm bis 95 cm.
- Keine Lizenz erforderlich (nur Reiterpass und Stamm-Mitgliedschaft).
- Pferde müssen für wertbare Ergebnisse (Höherreihung) registriert sein, für bloße Teilnahme an Reiterpass-Aufgaben nicht.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen (CCN)
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen in den Klassen:
- Klasse E: (Welcome) 50–70 cm.
- Klasse A-leicht: (V80/90) 80–90 cm.
- Klasse A: (V100) 100 cm.
- Klasse L: (V105) 105 cm.
- Klasse M: (V110/115) 110–115 cm.
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3.
- Pferde: In Klasse A mindestens 4-jährig, in Klasse L mindestens 5-jährig, ab Klasse M mindestens 6-jährig. [cite_start]Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren[cite: 757, 758].
§ 302 Beurteilung und Platzierung
Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe aus allen drei Teilprüfungen (Dressur, Gelände, Springen).
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekter Reithelm ist in allen Teilprüfungen Pflicht.
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158) zwingend vorgeschrieben. [cite_start]Ein Rückenschutz allein reicht hier nicht aus[cite: 835].
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) wird im Gelände dringend empfohlen.
B: Teilprüfung Dressur
§ 307 Dressuraufgaben
Es werden spezielle Vielseitigkeits-Aufgaben (V-Aufgaben) geritten. [cite_start]Diese sind grundsätzlich auswendig zu reiten[cite: 105].
§ 308 Beurteilung
Die Wertnoten werden in Minuspunkte umgerechnet: (100 - Prozentsatz) x Koeffizient (meist 1.5 oder 1.0).
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 310 Anforderungen
- V80: Max. 15 Hindernisse, Tempo 400 m/min.
- V100 (A): Max. 25 Hindernisse, Tempo 450-500 m/min.
- V105 (L): Max. 30 Hindernisse, Tempo 500-520 m/min.
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- 1. Verweigerung/Vorbeilaufen: 20 Strafpunkte.
- 2. Verweigerung am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- 3. Verweigerung am selben Hindernis: Ausschluss.
- [cite_start]Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss[cite: 315].
§ 314 Zeitwertung
- Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit.
- Zeitüberschreitung über der Höchstzeit: Ausschluss.
- Unterstreiten der "Safe Time": Zu schnelles Reiten in unteren Klassen kann zu Strafpunkten führen (Tierschutz).
D: Teilprüfung Springen
§ 322 Anforderungen
Erfolgt nach den Regeln für Springprüfungen (Teil B II), jedoch mit leicht angepassten Abmessungen (oft 5 cm niedriger als reine Springprüfungen der gleichen Klasse).
Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen (CVN)
Beinhaltet Einzel-, Doppel- und Gruppenvoltigieren.
- Ausrüstung: Voltigiergurt mit zwei Griffen und zwei Fußschlaufen.
- Pferd: Muss mindestens 6-jährig sein und eine Startkarte Voltigieren besitzen.
- [cite_start]Beurteilung: Noten von 0 bis 10 für Pflicht und Kür[cite: 739].
Abschnitt B V: Westernreitprüfungen (CWN)
Disziplinen: Reining, Trail, Western Pleasure, Western Horsemanship, etc.
- Ausrüstung Reiter: Westernhut, langärmeliges Hemd, Jeans, Westernstiefel und Sporen. Reithelmpflicht für Jugendliche.
- Ausrüstung Pferd: Westernsattel, Westernzäumung (Curb oder Snaffle Bit je nach Alter des Pferdes).
§ 59 Produktkennzeichnung und Werbung
- Produktkennzeichnung: Produktkennzeichnungen des Herstellers an Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen dürfen ausschließlich einmal auf jedem Teil erscheinen. Folgende Größen dürfen nicht überschritten werden:
- 3 cm² an Kleidung und Ausrüstungsgegenständen.
- 50 cm² auf jeder Fahrzeugseite während eines Fahrbewerbes (Dressur/Kegelfahren).
- Auf Fahrgeschirren darf die Kennzeichnung nicht länger als 10 cm sein.
- Werbung: Werbung während einer Prüfung inklusive Siegerehrung und Verfassungsprüfung ist zugelassen, sofern sie folgende Größen nicht überschreitet:
- 400 cm² auf jeder Fahrzeugseite (Fahren) und auf Voltigierdecken.
- 200 cm² auf jeder Seite der Satteldecke.
- 80 cm² auf der Oberbekleidung (Brusttasche) bei Spring-, Dressur- und Vielseitigkeitsbewerben.
- 125 cm² in der Mitte des Reithelmes bei Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen.
- Jede andere Form von Werbung ist verboten, außer vom Veranstalter gestellte Rückennummern oder Sponsordecken bei der Siegerehrung.
§ 60 Bestimmungen für Pferdesportler mit Behinderung
- Für Teilnehmer mit Behinderung hat die ÖTO volle Gültigkeit mit spezifischen Ergänzungen.
- Reiter/Fahrer mit Behinderung erhalten eine Para-Equestrian Karte, auf der ihr Grad (I bis V, national VI) und zugelassene kompensatorische Hilfsmittel (z. B. Spezialzügel, Sättel) eingetragen sind.
- Die Einstufung erfolgt durch einen OEPS/FEI anerkannten Classifier und gilt für 5 Jahre.
- Bei Sonderprüfungen kann der Classifier die Teilprüfung Springen erlassen.
Teil B: Besondere Bestimmungen
Abschnitt B I: Dressurprüfungen
Einschließlich Musikküren, Dressurpferdeprüfungen und Dressurreiterprüfungen.
§ 100 Ausschreibungen
Zulässig sind Bewerbe in den Kategorien:
- Kategorie A: Klassen L, LM, M und S. Ab Aufgaben wie Grand Prix oder Intermediaire II wird das Turnier als **CDN-A *** bezeichnet.
- Kategorie B: Klassen A, L, LM und M sowie Dressurreiterbewerbe (lizenzfrei).
- Kategorie C: Klassen A, L und LM.
- Dressurpferdeprüfungen: Klasse A (4–6-jährige Pferde), Klasse L (5–6-jährige), Klasse M (6–7-jährige), Klasse S ( 7–8-jährige).
§ 101 Austragungs- und Vorbereitungsplätze
- Das Viereck muss vollkommen eben sein und die Maße 20 x 40 m oder 20 x 60 m aufweisen.
- Die Begrenzung muss 15 bis 40 cm hoch sein.
- Der Bereich um das Viereck im Freien muss mindestens 5 Meter Abstand zu Zuschauern haben.
§ 102 Ausrüstung
- Reiter: * Bis Klasse L und für alle Reiter unter 25 Jahren besteht generelle Reithelmpflicht.
- Ab Klasse LM ist der Dressuranzug oder Frack mit Zylinder/Melone zulässig (außer für U25).
- Gerte: Maximal 120 cm inkl. Schlag.
- Sporen: Stumpf, aus Metall, am Stiefel befestigt. In Pony-Prüfungen max. 3,5 cm Länge, keine Rädchen.
- Pferd: * Klassen A und L: Trense (verschiedene Reithalfter wie Hannoveranisches, Englisches etc. erlaubt).
- Ab Klasse LM: Wahlweise Trense oder Kandare.
- FEI-Aufgaben (Inter II, GP): Kandarenpflicht. Kandarenunterbaum max. 10 cm.
- Ohrenhauben sind erlaubt, dürfen aber die Augen nicht verdecken.
§ 103 Beurteilung
Beurteilt wird nach den Regeln der klassischen Reitlehre und den FEI-Richtlinien.
- Musikküren: Technische Ausführung (50%) und künstlerische Gestaltung (50%).
- Dressurpferdeprüfungen: Fokus auf Grundgangarten, Rittigkeit und Perspektive.
- Dressurreiterprüfungen: Fokus auf Sitz und Einwirkung des Reiters.
§ 104 Richtverfahren
- Richtverfahren A (Gemeinsames Richten): Ein Protokoll mit einer gemeinsamen Wertnote.
- Richtverfahren B (Getrenntes Richten): Mindestens drei Richter geben Einzelnoten für jede Lektion. Bei Staatsmeisterschaften sind fünf Richter vorgeschrieben.
- Abzüge für Verreiten: * 1. Mal: 0,2 Punkte (A) / 2 Punkte (B).
-
- Mal: 0,4 Punkte (A) / 4 Punkte (B).
-
- Mal: Ausschluss.
§ 107 Ausschlussgründe
- Mehr als zweimaliges Verreiten.
- Verlassen des Vierecks mit allen vier Beinen.
- Fremde Hilfe (inkl. Kopfhörer oder Funk während der Prüfung).
- Sturz von Pferd oder Reiter.
- Blut am Pferd (sofortiger Ausschluss).
§ 109 CDN-C-NEU (Sonderform)
- Nur für Reiter ohne Lizenz (Reiterpass erforderlich).
- Keine Lizenzinhaber startberechtigt.
- Pferde müssen nicht registriert sein, außer für lizenzfreie Prüfungen, die für die Lizenz gewertet werden.
Teil B: Besondere Bestimmungen
Abschnitt B II: Springprüfungen, Stilspringprüfungen und Springpferdeprüfungen
§ 200 Ausschreibungen
Bewerbe werden nach Höhenklassen eingeteilt. [cite_start]Hier ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen[cite: 440, 448]:
- Großpferde: * Klasse E0: 60 bis 90 cm
- Klasse A: 105 bis 110 cm
- Klasse L: 115 bis 120 cm
- Klasse LM: 125 bis 130 cm
- Klasse M: 135 cm
- Klasse S: 140 bis 160 cm
- [cite_start]Ponys: Höhen von 70 cm (E0) bis 135 cm (S3*)[cite: 111].
§ 201 Austragungs- und Vorbereitungsplätze
- Freiland: Ab 145 cm Höhe ist eine Fläche von mindestens 4000 m² (Breite min. 50 m) vorgeschrieben.
- Halle: Kat. A min. 20 x 60 m, Kat. B/C min. 20 x 40 m.
- Vorbereitungsplatz: Es müssen mindestens ein Steilsprung und ein Hochweitsprung (mit Sicherheitsauflagen) bereitgestellt werden.
§ 202 Ausrüstung
- Reiter: Reithelmpflicht nach FEI-Norm. Sicherheitsweste oder Rückenschutz für Jugendliche und Junioren verpflichtend.
- Pferd: * Bis 110 cm: Vorgeschriebene Reithalfter und Gebisse (Trense, Pelham, 3-Ring-Trense).
- Ab 115 cm: Zäumung und Gebiss beliebig, sofern die Zügel am Gebiss/Zaum befestigt sind.
- Gamaschen: Hinterbeingamaschen nur nach FEI-Norm zulässig.
§ 204 Richtverfahren
- Richtverfahren A (Standardspringprüfung):
- Hindernisfehler oder 1. Ungehorsam: 4 Fehlerpunkte.
-
- Ungehorsam (ab 115 cm): Ausschluss.
- Zeitüberschreitung: 0,25 Punkte pro Sekunde im Grundparcours.
- Richtverfahren C (Zeitspringen):
- Hindernisfehler werden in Strafsekunden (meist 4 Sek.) umgerechnet.
- Stilspringprüfung:
- Bewertung mit Wertnoten von 0 bis 10.
- Abzüge: Ungehorsam (-0,5/-1,0), Hindernisfehler (-0,5).
§ 206 Anforderungen an den Parcours
- Anzahl Sprünge: Je nach Klasse zwischen 8 (E0) und bis zu 15-20 (S).
- Wassergraben: In mindestens einer Prüfung pro Turnier ab Kl. A ist ein Wassergraben vorzusehen.
- Tempo: Standard 350 m/min, Cross-Springen 400 m/min.
§ 207 Ausschlussgründe
- Sturz: Jeder Sturz von Reiter oder Pferd nach Betreten des Platzes führt zum sofortigen Ausschluss; es darf nicht mehr aufgesessen werden.
- Ungehorsam: Dritter Ungehorsam (bis 110 cm) bzw. zweiter (ab 115 cm).
- Blut am Pferd: Frisches Blut führt zum sofortigen Ausschluss durch den Richter oder Steward.
§ 217 Stechen
Es werden maximal zwei Stechen durchgeführt. Hindernisse dürfen nur erhöht werden, wenn die Teilnehmer im vorangegangenen Umlauf fehlerfrei blieben.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen:
- Klasse E (Welcome): 50 - 70 cm.
- Klasse A-leicht (V80/V90): 80 - 90 cm.
- Klasse A (V100): 100 cm.
- Klasse L (V105): 105 cm.
- Klasse M (V110/V115): 110 - 115 cm. Hinweis: Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse. Die Springprüfung ist meist 5 cm höher. [cite: 117]
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3. [cite_start]Für die Teilnahme an CCN-A ist mindestens die Lizenz R1 erforderlich[cite: 286].
- Pferde: - In Klasse A mindestens 4-jährig.
- In Klasse L mindestens 5-jährig.
- Ab Klasse M mindestens 6-jährig.
- [cite_start]Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren[cite: 757].
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen.
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe aus allen drei Teilprüfungen.
- Bei Gleichstand entscheidet:
- Die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler).
- Bei erneuter Gleichheit die Zeit, die der Bestzeit im Gelände am nächsten kommt.
- [cite_start]Danach das bessere Ergebnis im Springen[cite: 649].
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- [cite_start]Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 ist in allen Teilprüfungen Pflicht[cite: 836].
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158 oder BETA Level 3) zwingend vorgeschrieben. [cite_start]Ein einfacher Rückenschutz reicht hier nicht aus[cite: 835].
- Schulter-Protektoren: Werden empfohlen.
- [cite_start]Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend[cite: 543].
B: Teilprüfung Dressur
§ 307 Dressuraufgaben
Es werden spezielle Vielseitigkeits-Aufgaben (V-Aufgaben) oder entsprechende FEI-Aufgaben geritten. [cite_start]Diese sind grundsätzlich auswendig zu reiten[cite: 52].
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- Erste Verweigerung, Vorbeilaufen oder Kreisen: 20 Strafpunkte.
- Zweite Verweigerung am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- Dritte Verweigerung am selben Hindernis: Ausschluss.
- Vierter Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss.
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss. [cite_start]Ein erneutes Aufsitzen im Gelände ist verboten[cite: 52, 781].
§ 314 Zeitwertung
- Bestzeit: Basierend auf der vorgeschriebenen Geschwindigkeit (z.B. 500 m/min in Klasse L).
- Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit.
- Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit. Überschreiten führt zum Ausschluss.
- [cite_start]Unterstreiten der "Safe Time": In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten (unter der Safe Time) zu Strafpunkten (Tierschutzregel)[cite: 52].
D: Teilprüfung Springen
§ 322 Anforderungen
Erfolgt nach den Regeln für Springprüfungen (Teil B II). [cite_start]Die Abmessungen sind jedoch oft geringfügig niedriger als in reinen Springprüfungen der gleichen Klasse, um der Vorbelastung durch das Gelände Rechnung zu tragen[cite: 52].
Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen (CVN)
§ 400 Allgemeines
Voltigieren ist eine Sportart, bei der turnerisch-gymnastische Übungen auf einem an der Longe gehenden Pferd ausgeführt werden. Es gibt Einzel-, Doppel- (Pas-de-Deux) und Gruppenvoltigieren.
§ 401 Teilnahmeberechtigung
- Voltigierer: Benötigen eine Startkarte Voltigieren oder ein entsprechendes Voltigierabzeichen.
- Longenführer: Müssen im Besitz einer Startkarte Voltigieren (Voraussetzung: Voltigierübungsleiter oder höher) sein.
- Pferde: Müssen mindestens 6 Jahre alt und im Pferderegister des OEPS eingetragen sein.
§ 402 Ausrüstung
- Pferd: Voltigiergurt mit zwei Griffen und zwei Fußschlaufen, Trensenzaum (Wassertrense), Hilfszügel (Lauffer- oder Ausbindezügel), Longierpeitsche und Longe. Gamaschen und Streichkappen sind an allen vier Beinen erlaubt.
- Voltigierer: Eng anliegende Kleidung (Trikot), um die Sicherheit nicht zu gefährden und die Beurteilung der Körperhaltung zu ermöglichen. Schläppchen oder weiche Turnschuhe sind Pflicht.
Abschnitt B V: Westernreitprüfungen (CWN)
§ 500 Disziplinen
Westernreitturniere umfassen unter anderem:
- Reining: Eine Dressurprüfung im Galopp mit Manövern wie Spins, Sliding Stops und Rollbacks.
- Trail: Überwinden von Hindernissen (Tor, Brücke, Stangen).
- Western Pleasure: Beurteilung der Gangarten und des Gebäudes unter dem Reiter.
- Western Horsemanship: Beurteilung des Sitzes und der Einwirkung des Reiters.
§ 502 Ausrüstung
- Reiter: Westernhut (für Jugendliche Reithelmpflicht), langärmeliges Hemd, Jeans (oder Chaps), Westernstiefel und Sporen.
- Pferd: Westernsattel mit Horn, Westernzäumung. Pferde bis 5 Jahre dürfen im Snaffle Bit (Wassertrense) oder Hackamore (Bosal) beidhändig geritten werden. Ältere Pferde müssen im Curb Bit (Stangengebiss) einhändig geritten werden.
Abschnitt B VI: Distanzreitprüfungen (CEN)
§ 600 Kategorien
Distanzritte werden nach Streckenlängen eingeteilt:
- Kleine Distanz (KDR): bis 40 km.
- Mittlere Distanz (MDR): 41 bis 79 km.
- Große Distanz (LDR): ab 80 km.
§ 604 Richtverfahren
Es gewinnt das Paar, das die Strecke in der kürzesten Zeit absolviert, sofern das Pferd die abschließende Verfassungsprüfung (Vet-Gate) besteht.
§ 609 Verfassungsprüfungen (Vet-Gates)
Das wichtigste Element im Distanzsport. Die Pferde werden in regelmäßigen Abständen tierärztlich untersucht.
- Puls: Darf innerhalb einer Regenerationszeit (meist 20-30 Min.) einen Wert von 64 Schlägen/Minute nicht überschreiten.
- Lahmheit: Jede Lahmheit führt zum sofortigen Ausschluss.
- Dehydration/Darmgeräusche: Werden streng kontrolliert, um die Gesundheit des Pferdes zu garantieren.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen:
- [cite_start]Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm. [cite: 1264]
- [cite_start]Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm. [cite: 1264]
- [cite_start]Klasse A (V100): 100 cm. [cite: 1264]
- [cite_start]Klasse L (V105): 105 cm (entspricht CCI1*). [cite: 1264]
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm (entspricht CCI2* / CCI3*). [cite: 1264] Hinweis: Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse. Die Hindernisse in der Teilprüfung Springen sind in der Regel 5 cm höher.
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die entsprechenden Lizenzen (R1, R2 oder R3). [cite: 1175]
- Pferde: - In der Klasse A (V100): mindestens 4-jährig. [cite: 1903]
- In der Klasse L (V105): mindestens 5-jährig. [cite: 1903]
- In der Klasse M (V110/V115): mindestens 6-jährig. [cite: 1903]
- Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren. [cite: 1903]
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Eine Vielseitigkeitsprüfung besteht aus den drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen. [cite: 1197]
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Summe.
- Bei Gleichstand entscheidet die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler). Besteht weiterhin Gleichheit, zählt die Zeit im Gelände, die der Bestzeit am nächsten kommt. Danach folgt das bessere Ergebnis im Springen.
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen zwingend. [cite: 1980]
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z. B. CE EN 13158) vorgeschrieben. Ein Rückenschutz allein reicht im Gelände nicht aus. [cite: 1980]
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend.
B: Teilprüfung Dressur
§ 307 Dressuraufgaben
Es werden spezielle Vielseitigkeits-Aufgaben (V-Aufgaben) oder entsprechende FEI-Aufgaben geritten. Diese Aufgaben sind grundsätzlich auswendig zu reiten.
§ 308 Beurteilung
Die Wertnoten der Richter (0–10) werden in Prozent umgerechnet. Die Minuspunkte ergeben sich aus der Formel:
(100 - Prozentsatz) x Koeffizient.
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
Bewertung der Ungehorsame:
- Erster Ungehorsam (Verweigerung/Vorbeilaufen): 20 Strafpunkte.
- Zweiter Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- Dritter Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss.
- Vierter Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss.
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss. [cite_start]Ein erneutes Aufsitzen im Gelände ist verboten. [cite: 1923, 1927]
§ 314 Zeitwertung
- Bestzeit: Basierend auf der vorgeschriebenen Geschwindigkeit (z. B. 500 m/min in Klasse L).
- Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit.
- Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit. Das Überschreiten führt zum Ausschluss.
- Safe Time: In unteren Klassen führt zu schnelles Reiten (unter der "Safe Time") zu Strafpunkten (Tierschutzregel).
D: Teilprüfung Springen
§ 322 Anforderungen
Diese Teilprüfung erfolgt nach den Regeln für Springprüfungen (Teil B II). [cite_start]Die Abmessungen sind jedoch meist um 5 cm niedriger als in reinen Springprüfungen der gleichen Klasse. [cite: 1199]
§ 229 Stafettenspringprüfungen (Fortsetzung)
2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: 2.3 Der erste Teilnehmer beginnt den Parcours nach dem Startsignal. Sobald er einen Fehler (Hindernisfehler oder Ungehorsam) macht, ertönt ein Glockenzeichen. Der Teilnehmer beendet seinen Versuch an dem betreffenden Hindernis nicht mehr, sondern verlässt den Parcours. 2.4 Sofort nach dem Glockenzeichen darf das nächste Mitglied der Stafette den Parcours beim ersten Hindernis beginnen. 2.5 Die Zeit für die gesamte Stafette läuft vom Start des ersten bis zum Überwinden des letzten Hindernisses durch den Teilnehmer, der den Parcours fehlerfrei beendet. 2.6 Gewonnen hat die Stafette, welche die meisten Hindernisse in der kürzesten Zeit überwunden hat.
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
- Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung.
- Die Ergebnisse beider Teilprüfungen werden nach einem in der Ausschreibung festzulegenden Schlüssel in Wertpunkte umgerechnet und addiert.
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- Nur kombinierbar mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU oder CHNV.
- Höhen: 60 cm bis 95 cm.
- Keine Lizenz erforderlich (Reiterpass und Stamm-Mitgliedschaft genügen).
- Pferde müssen für wertbare Ergebnisse (Höherreihung) registriert sein.
- Es wird kein Preisgeld ausgezahlt.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen (Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse):
- Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm.
- Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm.
- Klasse A (V100): 100 cm.
- Klasse L (V105): 105 cm (entspricht CCI1*).
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm (entspricht CCI2*/3*).
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3.
- Pferde: - Klasse A: mindestens 4-jährig.
- Klasse L: mindestens 5-jährig.
- Ab Klasse M: mindestens 6-jährig.
- Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren.
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen.
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe.
- Bei Gleichstand entscheidet:
- Die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler).
- Bei erneuter Gleichheit die Zeit im Gelände, die der Bestzeit am nächsten kommt.
- Danach das bessere Ergebnis im Springen (Fehler und Zeit).
- Sollte immer noch Gleichheit bestehen, erfolgt eine ex aequo Platzierung.
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen zwingend.
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158 oder BETA Level 3) zwingend vorgeschrieben. Ein Rückenschutz allein reicht nicht aus.
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend.
- Sporen: Gemäß § 57 Abs. 4.2. In der Dressur sind nur stumpfe Metallsporen erlaubt.
§ 305 Ausrüstung der Pferde
- Zäumung: In der Dressur gemäß den Bestimmungen für Dressurprüfungen (§ 102). Im Gelände und Springen ist die Zäumung beliebig, jedoch muss das Pferd kontrollierbar sein.
- Gamaschen/Bandagen: Im Gelände und Springen erlaubt.
- Hilfszügel: Nur gleitendes Ringmartingal im Gelände und Springen zulässig.
B: Teilprüfung Dressur
§ 307 Dressuraufgaben
Es werden die offiziellen Vielseitigkeits-Aufgaben (V-Aufgaben) geritten. Alle Vielseitigkeitsaufgaben sind grundsätzlich auswendig zu reiten.
§ 308 Beurteilung und Richtverfahren
- Die Bewertung erfolgt durch Wertnoten von 0 bis 10.
- Die erzielten Prozentpunkte werden in Minuspunkte umgerechnet:
(100 - Prozentsatz) x 1,5(bzw. gemäß aktuellem FEI-Koeffizienten).
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 310 Anforderungen
- V80: Max. 15 Hindernisse, Tempo 400 m/min.
- V90: Max. 20 Hindernisse, Tempo 450 m/min.
- V100 (A): Max. 25 Hindernisse, Tempo 475-500 m/min.
- V105 (L): Max. 30 Hindernisse, Tempo 500-520 m/min.
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- 1. Ungehorsam (Verweigerung/Vorbeilaufen): 20 Strafpunkte.
- 2. Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- 3. Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss.
- 4. Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss.
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss.
§ 314 Zeitwertung
- Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit.
- Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit. Überschreiten führt zum Ausschluss.
- Unterstreiten der "Safe Time": In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten zu Strafpunkten.
Abschnitt B VII: Fahrprüfungen (CAN)
§ 700 Allgemeines
Fahrturniere bestehen in der Regel aus drei Teilprüfungen:
- Teilprüfung A (Dressur): Beurteilung von Gangart, Schwung, Gehorsam und Geschmeidigkeit der Pferde sowie der Fahrkunst des Fahrers.
- Teilprüfung B (Marathon): Eine Geländefahrt über mehrere Kilometer mit Hindernissen (Wasser, Brücken, enge Wendungen).
- Teilprüfung C (Hindernisfahren/Kegelfahren): Prüfung der Kondition und Gehorsamkeit der Pferde sowie der Geschicklichkeit des Fahrers nach dem Marathon.
§ 701 Kategorien und Anspänne
Es wird unterschieden zwischen:
- Einspänner (1 Pferd/Pony)
- Zweispänner (2 Pferde/Ponys nebeneinander)
- Vierspänner (4 Pferde/Ponys)
- Tandem (2 Pferde hintereinander)
§ 704 Ausrüstung
- Wagen: Muss der jeweiligen Klasse und Prüfung entsprechen. Im Marathon werden meist moderne Metallwagen mit Scheibenbremsen verwendet, in der Dressur klassische Kutschen.
- Peitsche: Der Fahrer muss während der gesamten Prüfung eine Peitsche in der Hand führen. Das Fehlen führt zum Punktabzug oder Ausschluss.
Abschnitt B VIII a: Breitensportliche Wettbewerbe
§ 800 Pferde-Sport & Spiel
Diese Wettbewerbe dienen der Hinführung zum Turniersport.
- Zielgruppe: Einsteiger, Kinder und Freizeitreiter.
- Bewerbe: Geschicklichkeitsparcours, geführte Prüfungen, First Ridden.
§ 801 Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz
Hierzu gehören Prüfungen für Inhaber des Reiterpasses oder der Reiternadel. Diese Ergebnisse werden für die spätere Erlangung der Lizenz R1 gewertet.
Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen
§ 900 Definition Pony
- Als Ponys gelten alle Pferde, deren Stockmaß (ohne Hufeisen) 148,0 cm nicht überschreitet.
- Für die Teilnahme an Ponyprüfungen ist eine offizielle Einmessung im Pferdepass erforderlich.
§ 901 Pony-Dressur
Die Viereckmaße sind identisch mit denen für Großpferde (20x40 oder 20x60). Die Anforderungen sind jedoch auf die Gangmaß-Verhältnisse von Ponys abgestimmt.
§ 902 Pony-Springen
Die Hindernishöhen sind reduziert:
- Klasse E: 70–80 cm
- Klasse A: 90 cm
- Klasse L: 100 cm
- Klasse LM: 105 cm
- Klasse M: 110–120 cm Die Abstände in Kombinationen werden für Ponys verkürzt (Ponyausgleich).
§ 229 Stafettenspringprüfungen (Fortsetzung)
[cite_start]1.3 Lässt ein Teilnehmer während seines Parcours oder bei der Gertenübergabe die Gerte fallen, muss er absitzen, die Gerte aufheben und wieder aufsitzen, bevor er den Parcours fortsetzt bzw. die Gerte übergibt. [cite: 836] [cite_start]1.4 Anzuwenden ist das Richtverfahren A2 (Wertung nach Zeit). [cite: 836]
2. [cite_start]Stafettenspringprüfung á l’americaine: [cite: 836] 2.1 Der erste Teilnehmer beginnt den Parcours. [cite_start]Bei einem Fehler (Hindernisfehler oder Ungehorsam) ertönt ein Glockenzeichen. [cite: 836] [cite_start]2.2 Das nächste Mitglied der Stafette darf den Parcours erst beginnen, wenn der Vorgänger die Startlinie in der Gegenrichtung (Richtung Ausritt) überquert hat oder nach dem Glockenzeichen das Feld räumt. [cite: 836] [cite_start]2.3 Gewonnen hat die Stafette mit der höchsten Punktzahl in der kürzesten Zeit. [cite: 836]
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
- [cite_start]Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung. [cite: 836]
- [cite_start]Die Ergebnisse werden nach einem in der Ausschreibung festgelegten Schlüssel in Wertpunkte umgerechnet und addiert. [cite: 836]
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
[cite_start]Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen (Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse): [cite: 836]
- [cite_start]Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm. [cite: 836]
- [cite_start]Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm. [cite: 836]
- [cite_start]Klasse A (V100): 100 cm. [cite: 836]
- [cite_start]Klasse L (V105): 105 cm (entspricht CCI1*). [cite: 836]
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm (entspricht CCI2*/3*). [cite: 836]
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1, R2 oder R3. [cite: 836]
- Pferde: - Klasse A: mindestens 4-jährig. [cite: 836]
- Klasse L: mindestens 5-jährig. [cite: 836]
- Ab Klasse M: mindestens 6-jährig. [cite: 836]
- Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren. [cite: 836]
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen. [cite: 836]
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Summe. [cite: 836]
- Bei Gleichstand entscheidet:
- Die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler). [cite: 836]
- Besteht weiterhin Gleichheit, die Zeit im Gelände, die der Bestzeit am nächsten kommt. [cite: 836]
- Danach das bessere Ergebnis im Springen. [cite: 836]
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen Pflicht. [cite: 836]
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158) zwingend vorgeschrieben. Ein einfacher Rückenschutz reicht nicht aus. [cite: 836]
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend. [cite: 836]
B: Teilprüfung Dressur
§ 307 Dressuraufgaben
Es werden spezielle Vielseitigkeits-Aufgaben (V-Aufgaben) geritten. Diese sind grundsätzlich auswendig zu reiten. [cite: 836]
§ 308 Beurteilung
Die Wertnoten (0–10) werden in Minuspunkte umgerechnet: (100 - Prozentsatz) x 1,5. [cite: 836]
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- [cite_start]Erster Ungehorsam (Verweigerung/Vorbeilaufen): 20 Strafpunkte. [cite: 836]
- [cite_start]Zweiter Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte. [cite: 836]
- Dritter Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss. [cite: 836]
- [cite_start]Vierter Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss. [cite: 836]
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss. [cite_start]Ein erneutes Aufsitzen ist verboten. [cite: 836]
§ 314 Zeitwertung
- Bestzeit: Basierend auf der vorgeschriebenen Geschwindigkeit (z.B. 500-520 m/min in Klasse L). [cite: 836]
- [cite_start]Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit. [cite: 836]
- [cite_start]Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit (Überschreiten führt zum Ausschluss). [cite: 836]
- Safe Time: In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten unter der Sicherheitszeit zu Strafpunkten. [cite: 836]
D: Teilprüfung Springen
§ 322 Anforderungen
Erfolgt nach den Regeln für Springprüfungen (Teil B II), jedoch sind die Abmessungen meist 5 cm niedriger als in reinen Springprüfungen der gleichen Klasse. [cite: 836]
Abschnitt B X: Prüfungen für Islandpferde (CHNI)
§ 1000 Allgemeines
Turniere für Islandpferde werden nach der ÖTO und den ergänzenden Bestimmungen der FIPO (International Federation of Icelandic Horse Associations) durchgeführt. Kennzeichnend sind die rassespezifischen Gangarten Tölt und Pass.
§ 1001 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen eine Startkarte Islandpferde oder das Islandpferdereitzertifikat.
- Pferde: Es sind ausschließlich reinrassige Islandpferde mit einem gültigen Abstammungsnachweis zugelassen. Die Pferde müssen im OEPS-Register (I-Kopfnummer) eingetragen sein.
§ 1002 Ausrüstung
- Zäumung: Islandpferdekandare oder Trense. Reithalfter (meist Englisch oder Mexikanisch) sind Pflicht.
- Gewichtsschutz: Hufglocken oder Gewichte an den Beinen sind streng reglementiert (max. 250g pro Bein), um die Gangmechanik nicht unnatürlich zu beeinflussen.
Abschnitt B XI: Basisprüfungen
§ 1100 Zweck
Basisprüfungen dienen der Beurteilung von jungen Reitpferden hinsichtlich ihrer Veranlagung als Reit-, Spring- oder Geländepferd.
§ 1101 Reitpferdeprüfungen
- Zielgruppe: 3- und 4-jährige Pferde.
- Beurteilung: Benotet werden Schritt, Trab, Galopp, Ausbildung (Skala der Ausbildung) und das Gebäude. Die Vorstellung erfolgt meist in Gruppen von 2-4 Pferden.
§ 1102 Eignungsprüfungen für Reitpferde
Diese Prüfungen kombinieren Dressuraufgaben mit kleinen Sprüngen, um die vielseitige Veranlagung eines Pferdes für den Basissport zu testen.
Abschnitt B XII: Kombinierte Prüfungen
§ 1200 Definition
Kombinierte Prüfungen bestehen aus mindestens zwei Teilprüfungen (z. B. Dressur und Springen oder Dressur und Gelände). Im Gegensatz zur Vielseitigkeit werden diese jedoch als eigenständige "Kombination" gewertet.
§ 1201 Wertung
Die Platzierung erfolgt durch die Addition der Ergebnisse der Teilprüfungen. Bei Gleichstand gibt in der Regel das Ergebnis der anspruchsvolleren Teilprüfung (meist das Springen oder Gelände) den Ausschlag.
Abschnitt B XIII: Meisterschaften
§ 1300 Arten von Meisterschaften
- Staatsmeisterschaften (ÖSTM): Nur für die Allgemeine Klasse in den Sparten Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren, Reining und Distanzreiten.
- Österreichische Meisterschaften (ÖM): Für Nachwuchsklassen (Pony, Jugend, Junioren, Junge Reiter) sowie für spezifische Rassen (Haflinger, Noriker).
- Landesmeisterschaften (LM): Werden von den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) ausgeschrieben.
§ 1301 Voraussetzungen für Teilnehmer
- Staatsbürgerschaft: Teilnehmer an Staatsmeisterschaften müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Stamm-Mitgliedschaft: Der Reiter muss für den LFV starten, in dem sein Stammverein gemeldet ist.
- Qualifikation: Viele Meisterschaften erfordern den Nachweis von Vorleistungen (Qualifikationsergebnisse) im laufenden oder vorangegangenen Jahr.
§ 1302 Durchführung
- Meisterschaften müssen auf Turnieren der Kategorie A oder A* ausgetragen werden.
- Die Richtergruppe wird vom OEPS-Direktorium auf Vorschlag des jeweiligen Spartenreferenten festgelegt.
- Ein Meisterschaftspferd darf während der gesamten Dauer der Meisterschaft nicht von einer anderen Person als dem gemeldeten Teilnehmer geritten werden (ausgenommen Longieren oder Trockenreiten).
Abschnitt B XIV: Sonderprüfungen, Österreichische Pferdesportabzeichen
§ 1400 Allgemeines
- Sonderprüfungen dienen der Überprüfung des Ausbildungsstandes von Reitern, Fahrern und Voltigierern sowie der Erlangung von Startberechtigungen (Lizenzen).
- Die Anmeldung zu einer Sonderprüfung hat über einen Mitgliedsverein beim zuständigen Landesfachverband (LFV) zu erfolgen.
- Richter für Sonderprüfungen müssen in der offiziellen Richterliste des OEPS für die jeweilige Sparte mit der entsprechenden Prüfungsberechtigung geführt werden.
§ 1401 Österreichische Reiterabzeichen (ÖRA)
Es gibt folgende Stufen:
- Kleines Hufeisen / Großes Hufeisen: Motivationsabzeichen für Kinder und Einsteiger.
- ÖRA in Bronze: Grundlegende Kenntnisse in Theorie, Dressur und Springen.
- ÖRA in Silber: Erhöhte Anforderungen in Dressur und Springen.
- ÖRA in Gold: Höchste nationale Ausbildungsstufe für Amateure.
§ 1404 Reiterpass (FENA)
Der Reiterpass ist der Nachweis, dass der Inhaber in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu beherrschen und über grundlegende Kenntnisse der Pferdekunde verfügt.
- Voraussetzungen: Mindestalter 8 Jahre, Mitgliedschaft in einem Verein.
- Prüfungsteile: 1. Praktisches Reiten im Gelände (Gangarten, Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse). 2. Theoretische Prüfung (Pferdekunde, Tierschutz, Sicherheit).
§ 1405 Österreichische Reiternadel (FENA)
Die Reiternadel ist die Voraussetzung für die Erlangung der ersten Reiterlizenz (R1) über den Turnierweg.
- Prüfungsteile: 1. Dressuraufgabe (entspricht etwa Klasse A). 2. Springprüfung (Höhe ca. 80 cm). 3. Theoretische Prüfung.
§ 1411 Lizenzprüfungen
- Die Lizenzprüfung (z. B. R1-Prüfung) ist erforderlich, wenn die Lizenz nicht über den Turnierweg (§ 17) erlangt wurde.
- Sie besteht aus einem Dressurteil, einem Springteil (oder Gelände bei V-Lizenz) und einem theoretischen Teil.
- Die positive Beurteilung in allen Teilbereichen ist Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenzkarte durch den OEPS.
Abschnitt B XV: Bewerbe für Haflinger- und Norikerpferde
§ 1500 Dressurprüfungen für Haflinger und Noriker
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Dressurprüfungen (§ 100 ff).
- Die Aufgaben sind auf die rassespezifischen Anforderungen abgestimmt. In den Klassen A und L werden meist spezielle Haflinger-/Noriker-Aufgaben geritten.
§ 1501 Springprüfungen für Haflinger und Noriker
Die Hindernishöhen sind für diese Rassen angepasst:
- Haflinger: - Klasse E: 70–80 cm
- Klasse A: 90 cm
- Klasse L: 100 cm
- Noriker:
- Klasse E: 60–70 cm
- Klasse A: 75–80 cm
- Klasse L: 85–90 cm
§ 1502 Vielseitigkeitsprüfungen für Haflinger und Noriker
Die Geländestrecken sind entsprechend der rassespezifischen Ausdauer und Springfähigkeit verkürzt und mit angepassten Hindernisabmessungen (VH80 bis VH100 für Haflinger, VN80 bis VN90 für Noriker) zu gestalten.
Abschnitt B XVI: Ländliche Reiter und Fahrer
§ 1600 Turniere und Bewerbe der ländlichen Reiter und Fahrer
- Turniere der ländlichen Reiter werden zur Förderung der ländlichen Pferdezucht und des Pferdesportes auf dem Lande abgehalten.
- Zur Teilnahme an ländlichen Meisterschaften und Bewerben sind Reiter und Fahrer berechtigt, die Mitglieder eines dem Landesverband der ländlichen Reiter angeschlossenen Vereines sind.
- Die Pferde müssen im OEPS-Register eingetragen sein. Bei spezifischen Zuchtbewerben sind die Abstammungsnachweise vorzulegen.
§ 1601 Bundesmeisterschaften der ländlichen Reiter
Bundesmeisterschaften werden in den Sparten Dressur, Springen und Vielseitigkeit für Warmblutpferde sowie für Haflinger und Noriker ausgeschrieben. Die Austragung erfolgt nach den speziellen Bestimmungen für Bundesmeisterschaften der ländlichen Reiter.
Abschnitt B XVII: Vollblutaraber Regelbuch (Pleasure Sport)
§ 1700 Allgemeine Qualifikationen
- Teilnahmebedingungen: Zugelassen sind Pferde, die im Stutbuch für Vollblutaraber eingetragen sind oder ein entsprechendes Zertifikat der WAHO besitzen.
- Hufbeschlag: Die Huflänge ist streng limitiert. Gewichte oder künstliche Verlängerungen sind verboten.
- Ablauf: Die Bewerbe werden oft in Gruppen geritten. Bewertet werden Gangart, Gebäude, Gehorsam und die araberspezifische Ausstrahlung.
§ 1702 Pleasure Sport Klassen
- Classic Pleasure (English Pleasure): Fokus auf Eleganz und Leichtigkeit unter dem englischen Sattel.
- Western Pleasure: Beurteilung nach Western-Kriterien, jedoch mit araberspezifischem Gangwerk.
- Hunter Pleasure: Dressurmäßige Vorstellung im Jagdstil.
- Ladies Side Saddle: Damensattel-Klassen für Araberpferde.
Abschnitt B XVIII: Orientierungsreiten (TREC)
§ 1800 Allgemeines
TREC (Techniques de Randonnée Équestre de Compétition) besteht aus drei Teilprüfungen:
- POR (Orientierungsritt): Reiten nach Karte und Kompass über eine festgelegte Strecke.
- MA (Gangartenprüfung): Galoppieren so langsam wie möglich und Schritt gehen so schnell wie möglich auf einer Strecke von 150m.
- PTV (Hindernisparcours): 16 Hindernisse, die natürliche Gegebenheiten im Gelände simulieren (z.B. Brücke, Hecke, Aufsteigen von rechts).
Abschnitt B XIX: Para-Equestrian (Pferdesport mit Behinderung)
§ 1900 Dressur und Fahren
- Die Prüfungen werden in Graden (I bis V) entsprechend der körperlichen Einschränkung des Teilnehmers eingeteilt.
- Zugelassen sind kompensatorische Hilfsmittel (z.B. fixierte Steigbügel, Schlaufen am Zügel), sofern diese in der Para-Equestrian-Karte des Reiters eingetragen sind.
Abschnitt B XL: Horseball
Horseball ist ein Mannschaftssport, der Elemente von Basketball, Rugby und Reiten kombiniert.
- Ausrüstung: Ein Ball mit sechs Ledergriffen.
- Ziel: Nach mindestens drei Pässen zwischen drei verschiedenen Spielern der Mannschaft den Ball in den gegnerischen Korb zu werfen.
Abschnitt B XLI: Mounted Games
Mounted Games sind Geschicklichkeitsspiele zu Pferd (meist Ponys), die in hohem Tempo in Staffeln ausgetragen werden.
- Bewerbe: Slalom, Becher versetzen, Flaggenrennen, etc.
- Sicherheit: Strenge Regeln bezüglich der Sporennutzung und der Peitschenführung.
Abschnitt B XLII: Working Equitation
§ 1700 Teilprüfungen
Working Equitation umfasst vier Teilprüfungen:
- Dressur: Klassische Lektionen auf dem Viereck.
- Dressur-Trail: Überwinden von Hindernissen (Tor, Brücke, Pferch) mit Fokus auf Stil und Gehorsam.
- Speed-Trail: Überwinden derselben Hindernisse auf Zeit.
- Rinderarbeit: (Nur in höheren Klassen) Trennen eines markierten Rindes aus der Herde.
Abschnitt B XLIII: Polo
Polo ist ein Mannschaftssport, bei dem die Spieler einen Ball mit einem Schläger in das gegnerische Tor treiben.
- Handicap: Jeder Spieler wird nach seinem Leistungsvermögen eingestuft (-2 bis +10).
- Pferde: (Polo Ponys) Müssen extrem wendig und schnell sein. Bandagen an allen vier Beinen sind zum Schutz zwingend vorgeschrieben.
Abschnitt B VII: Fahrprüfungen (CAN)
§ 700 Allgemeines
Fahrturniere (CAN) bestehen aus drei Teilprüfungen:
- Teilprüfung A (Dressur): Überprüfung der Gangarten, des Gehorsams und der Durchlässigkeit der Pferde sowie der Geschicklichkeit des Fahrers.
- Teilprüfung B (Marathon): Eine Prüfung im Gelände über mehrere Phasen, einschließlich einer Hindernisstrecke mit Wasser, Engen und Steigungen.
- Teilprüfung C (Hindernisfahren): Überprüfung der Kondition und Gehorsamkeit nach dem Marathon (Kegelfahren auf Zeit und Präzision).
§ 701 Anspänne
Es wird unterschieden zwischen Einspännern (1 Pferd/Pony), Zweispännern (2 Pferde/Ponys), Vierspännern (4 Pferde/Ponys) und Tandems (2 Pferde hintereinander).
Abschnitt B VIII a: Breitensportliche Wettbewerbe
§ 800 „Pferde-Sport & Spiel“
Diese Wettbewerbe dienen der Hinführung zum Turniersport. Sie sind offen für alle Einsteiger und Kinder.
- Ziel: Förderung des korrekten Umgangs mit dem Pferd.
- Bewerbe: Geschicklichkeitsparcours, geführte Klassen, First Ridden.
§ 801 Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz
Hierzu gehören lizenzfreie Prüfungen für Inhaber des Reiterpasses oder der Reiternadel. Diese dienen als Vorstufe zur ersten Lizenz (R1).
Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen
§ 900 Definition
Als Pony gelten Pferde mit einem Stockmaß bis maximal 148,0 cm (ohne Eisen). [cite_start]Für die Teilnahme ist eine offizielle Einmessung im Pferdepass zwingend erforderlich[cite: 223].
Teil C: Rechtsordnung
Abschnitt C I: Grundsätze
§ 2001 Zuständigkeit
- Die Rechtsordnung gilt für alle Verstöße gegen die ÖTO, die Satzungen des OEPS oder die ethischen Grundsätze.
- Sie umfasst das Disziplinarstatut (für Personen) und die technischen Entscheidungen (für den sportlichen Ablauf vor Ort).
- [cite_start]Doping: Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG) geahndet[cite: 813].
Abschnitt C II: Organe und Zuständigkeiten
§ 2004 Strafausschuss des OEPS
Der Strafausschuss entscheidet in erster Instanz über Disziplinarvergehen, die über den Kompetenzbereich der Richter vor Ort hinausgehen.
§ 2005 Oberster Berufungs- und Strafausschuss
Dieses Organ entscheidet als zweite und letzte Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen des Strafausschusses.
Abschnitt C III: Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen
§ 2011 Disziplinarvergehen
Als Vergehen gelten insbesondere:
- Unsportliches Verhalten gegenüber Mitstreitern, Offiziellen oder Zuschauern.
- Nichtbeachtung der ethischen Grundsätze (Tierschutz).
- Veröffentlichung unwahrer Behauptungen über den Verband oder Funktionäre.
- Misshandlung von Pferden (Barren, exzessiver Gerten- oder Sporeneinsatz).
§ 2013 Arten der Ordnungsmaßnahmen
Folgende Strafen können verhängt werden:
- Verwarnung (Gelbe Karte): Bei leichteren Verstößen oder als Vorstufe.
- Geldbuße: Gemäß der geltenden Gebührenordnung.
- Sperre: Zeitlich begrenzter Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren (national und/oder international).
- Aberkennung von Titeln oder Platzierungen.
- Ausschluss aus dem Verband.
§ 2015 Befugnisse der Offiziellen vor Ort
Richter, Stewards und der Turnierbeauftragte können vor Ort folgende Maßnahmen treffen:
- Verweis vom Platz: Bei grober Störung des Ablaufs.
- Gelbe Karte: Muss schriftlich festgehalten und dem LFV/OEPS gemeldet werden. Zwei Gelbe Karten innerhalb von 12 Monaten führen automatisch zu einer Sperre oder einer erhöhten Geldbuße.
- Rote Karte: Führt zum sofortigen Ausschluss vom gesamten Turnier.
Teil C: Rechtsordnung (Fortsetzung)
Abschnitt C IV: Verfahren bei Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen
§ 2016 Einspruch gegen die Folgewirkungen der roten Karte
Gegen die mit einer roten Karte verbundenen automatischen Folgen (z. B. Turniersperre für den Rest der Veranstaltung) kann kein Einspruch erhoben werden. Ein Einspruch ist nur gegen die darüber hinausgehende Einleitung eines Disziplinarverfahrens zulässig.
§ 2017 Verfahren vor dem Strafausschuss des OEPS
- Das Verfahren wird auf Antrag des Disziplinaranwalts oder aufgrund einer Anzeige (z. B. durch den Turnierbeauftragten) eingeleitet.
- Der Beschuldigte hat das Recht auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht.
- Die Verhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Abschnitt C VII: Vollziehung, Kosten und Gnadenrecht
§ 2028 Vollziehung der Entscheidung
- Rechtskräftige Entscheidungen sind vom OEPS und den LFV zu vollziehen.
- Unbezahlte Geldbußen führen zur automatischen Suspendierung der Startberechtigung (Sperre), bis die Zahlung eingelangt ist.
§ 2030 Kosten
Die Kosten des Verfahrens (Barauslagen, Reisekosten der Ausschussmitglieder) fallen dem Verurteilten zur Last. Bei Freispruch trägt der Verband die Kosten.
Technische Entscheidungen (Proteste vor Ort)
§ 3001 Zuständigkeit und Grundsätze
Technische Entscheidungen betreffen den sportlichen Ablauf während eines Turniers (z. B. Wertnoten, Parcoursfehler, Zeitmessung).
§ 3003 Beschwerde gegen Verstöße (Protest)
- Proteste gegen die Zulassung eines Reiters oder Pferdes müssen spätestens eine Stunde vor Beginn des Bewerbes eingereicht werden.
- Proteste gegen Vorfälle im Parcours oder Viereck müssen unmittelbar, spätestens jedoch 30 Minuten nach Bekanntgabe des Ergebnisses, schriftlich bei der Meldestelle eingebracht werden.
- Jeder Protest erfordert die Hinterlegung einer Protestgebühr (laut Gebührenordnung, aktuell ca. 70 € bis 150 € je nach Kategorie). Bei Abweisung des Protests verfällt die Gebühr zugunsten des OEPS.
§ 3004 Turniersenat
Der Turniersenat entscheidet über Proteste vor Ort. Er besteht aus:
- Dem Turnierbeauftragten (Vorsitz).
- Zwei weiteren Richtern oder sachkundigen Personen.
Teil D: Durchführungsbestimmungen
Dieser Teil enthält spezifische Details zu:
- Anti-Doping-Kontrollen: Ablauf der Probenentnahme bei Mensch und Pferd gemäß NADA/FEI.
- Einmessung von Ponys: Verfahren zur Feststellung des Stockmaßes (max. 148 cm ohne Eisen).
- Ausländerregelung: Bedingungen für Gastlizenzen.
Teil E: Gebührenordnung (Auszug)
Die Gebühren werden jährlich angepasst. Hier die wichtigsten Kategorien:
- Verbandsabgaben: Kalendergebühr für Veranstalter, Sportförderbeitrag ("Sporteuro") pro Start.
- Lizenzen & Karten: Jahresgebühren für R1-R4, Startkarten für Voltigieren, Western etc.
- Pferderegistrierung: Erstregistrierung, Namensänderung, jährliche Fortschreibung.
- Funktionärsgebühren: Sätze für Richter, Stewards und Parcoursbauer (Tagessätze und Kilometergeld).
- Strafgelder: Gebühren für Gelbe Karten, Nachnennungen und Verfahrenskosten.
Teil F: Alphabetisches Stichwortverzeichnis
(Ende des Dokuments auf Seite 403)
Teil B: Besondere Bestimmungen
Abschnitt B I: Dressurprüfungen einschließlich Musikküren, Dressurpferdeprüfungen, Dressurreiterprüfungen
§ 100 Ausschreibungen
Zulässig sind:
- Bei Turnieren der Kategorie A: 1.1 Dressurprüfungen der Klassen L, LM, M und S sowie die Lizenzprüfungsaufgaben. 1.2 Musikküren der Klassen M und S. 1.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L, M und S. 1.4 Dressurreiterprüfungen der Klasse L. Kommt auf CDN-A eine der Aufgaben Grand Prix, Grand Prix Special, Grand Prix Kür, Intermediaire II, Intermediaire A oder Intermediaire B zur Austragung, wird das Turnier als CDN-A* bezeichnet. Bei Österr. Meisterschaften und auf CDNJ-A sind auch Bewerbe der Klasse A zulässig.
- Bei Turnieren der Kategorie B: 2.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L, LM und M sowie die Lizenzprüfungsaufgaben. 2.2 Musikküren der Klasse M. 2.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L und M. 2.4 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. 2.5 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 2.6 Caprilliprüfungen. 2.7 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen Meisterschaften. 2.8 Mit Genehmigung des zuständigen LFV darf bei CDN-B* max. ein Bewerb der Klasse S pro Tag (nur junge Reiter Aufgaben und St. Georg) ausgeschrieben werden. Dazu darf pro Tag eine Dressurpferdeprüfung der Klasse S ausgeschrieben werden, jedoch für maximal 7-jährige Pferde.
- Bei Turnieren der Kategorie C: 3.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L und LM. 3.2 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A und L. 3.3 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. 3.4 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 3.5 Caprilliprüfungen. 3.6 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen bei Turnieren, in deren Rahmen in der ÖTO angeführte Meisterschaften ausgetragen werden.
- Dressurpferdeprüfungen der Klasse A sind nur für 4 – 6 jährige Pferde; es hat eine Teilung in 4 jährige und 5 – 6 jährige Pferde zu erfolgen. Klasse L für 5 – 6 jährige, Klasse M für 6 – 7 jährige, Klasse S für 7 – 8 jährige Pferde.
§ 101 Austragungs- und Vorbereitungsplätze
- Der Austragungsplatz muss rechteckig und vollkommen eben sein (20 x 40 m oder 20 x 60 m).
- Das Dressurviereck ist mit einer durchgehenden, mindestens 15 cm und höchstens 40 cm hohen Begrenzung zu markieren. Einritt bei A (Breite max. 1,5 m). Buchstaben gemäß Aufgabenheft.
§ 102 Ausrüstung
1. Ausrüstung der Reiter: 1.2 Bei Materialprüfungen gilt generell Reithelmpflicht. 1.3 Für alle Reiter gilt bis einschließlich Klasse L Reithelmpflicht! 1.4 In Klassen LM, M und S: Dressuranzug oder Frack. Für alle Reiter unter 25 Jahren ist jedoch in allen Klassen ein Reithelm vorgeschrieben. 1.5 Gerte: Max. Länge 120 cm inkl. Schlag. 1.6 Sporen: Stumpf, aus Metall, am Stiefel befestigt. 1.7 In Children und Pony Dressurprüfungen: Sporenlänge max. 3,5 cm, keine Rädchen.
2. Ausrüstung der Pferde: 2.1 In Klassen A und L: Vorgeschriebene Reithalfter (§ 58.1) und Trense (§ 58.2). 2.2 Ab Klasse LM: Wahl zwischen Trense und Kandare. 2.3 FEI-Aufgaben (Inter II, GP): Kandarenpflicht. Max. Unterbaumlänge 10 cm.
§ 104 Richtverfahren
- Richtverfahren A (Gemeinsames Richten): Gemeinsame Wertnote.
- Richtverfahren B (Getrenntes Richten): Jeder Richter vergibt Einzelnoten. Mindestens 3 Richter. Bei Staatsmeisterschaften 5 Richter.
- Abzüge (Verreiten): - Richtverfahren A: 0,2 Punkte (1. Mal), 0,4 Punkte (2. Mal).
- Richtverfahren B: 2 Punkte (1. Mal), 4 Punkte (2. Mal) pro Richter.
- Drittes Verreiten: Ausschluss.
Abschnitt B II: Springprüfungen, Stilspringprüfungen, Springpferdeprüfungen
§ 200 Ausschreibungen (Auszug Höhenangaben Großpferde)
- Klasse E0: 60 bis 90 cm
- Klasse A: 105 bis 110 cm
- Klasse L: 115 bis 120 cm
- Klasse LM: 125 bis 130 cm
- Klasse M: 135 cm
- [cite_start]Klasse S: 140 bis 160 cm [cite: 16]
§ 204 Richtverfahren
1. Richtverfahren A (Standard):
- Hindernisfehler oder 1. Ungehorsam: 4 Fehlerpunkte.
- Ungehorsam (ab 115 cm): Ausschluss.
- Zeitüberschreitung: 0,25 Punkte pro Sekunde.
§ 207 Ausschlussgründe
- Ungehorsam (bis 110 cm) bzw. 2. Ungehorsam (ab 115 cm).
- Sturz von Reiter oder Pferd (nach Betreten des Platzes): Sofortiger Ausschluss, kein erneutes Aufsitzen erlaubt.
- Blut am Pferd: Wenn am Pferd frisches Blut festgestellt wird (Abreiteplatz oder Bewerb), ist das Pferd auszuschließen.
§ 211 Arten von Sprüngen (Wassergraben)
3.1 Weitsprünge sind wassergefüllte Gräben. 3.7 Fehler am Wassergraben: Mindestens ein Fuß im Wasser oder Abdruck auf der Plastizinschiene (4 Fehlerpunkte).
§ 217 Stechen
Höchstens zwei Stechen zulässig. Hindernisse im Stechen dürfen nur erhöht werden, wenn die Teilnehmer im vorangegangenen Umlauf fehlerfrei blieben.
§ 228 Mannschaftsspringprüfung (Fortsetzung)
- (Fortsetzung) ... desjenigen Reiters seiner Mannschaft, der im betreffenden Umlauf die meisten Fehlerpunkte erhalten hat. Scheiden zwei oder mehr Teilnehmer einer Mannschaft aus, wird die Mannschaft disqualifiziert.
- Das Ergebnis der Mannschaft wird durch Addition der Fehlerpunkte der drei besten Teilnehmer jedes Umlaufs ermittelt. Bei Punktegleichheit auf dem ersten Platz findet ein Stechen mit je einem Teilnehmer pro Mannschaft statt.
§ 229 Stafettenspringprüfungen
1. Stafettenspringprüfung mit festgesetzter Reihenfolge: 1.1 Jedes Mitglied der Stafette springt den gesamten Parcours. Der nächste Teilnehmer darf erst starten, wenn der Vorgänger die Ziellinie überquert hat. 1.3 Lässt ein Teilnehmer die Gerte fallen, muss er absitzen, sie aufheben und wieder aufsitzen, bevor die Stafette fortgesetzt werden kann.
2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: 2.1 Bei einem Fehler ertönt ein Glockenzeichen; der nächste Teilnehmer übernimmt sofort beim ersten Hindernis des Parcours. 2.3 Gewonnen hat die Stafette, welche die meisten Hindernisse in der kürzesten Zeit überwunden hat.
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
[cite_start]Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung, deren Ergebnisse nach einem Schlüssel addiert werden. [cite: 230]
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- [cite_start]Nur kombinierbar mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU oder CHNV. [cite: 231]
- [cite_start]Höhen: 60 cm bis 95 cm. [cite: 231]
- [cite_start]Keine Lizenz erforderlich (Reiterpass genügt). [cite: 231]
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen (CCN)
§ 300 Ausschreibungen
[cite_start]Zulässig sind Klassen von E (50-70 cm) bis M (115 cm). [cite: 300]
- V80/90: 80-90 cm (A-leicht).
- V100: 100 cm (Klasse A).
- [cite_start]V105: 105 cm (Klasse L). [cite: 300]
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- [cite_start]Reiter: Benötigen Lizenzen R1 bis R3 je nach Klasse. [cite: 301]
- [cite_start]Pferde: Mindestalter 4 Jahre (Kl. A), 5 Jahre (Kl. L), 6 Jahre (ab Kl. M). [cite: 301]
§ 302 Beurteilung und Platzierung
Die Prüfung besteht aus Dressur, Gelände und Springen. [cite_start]Gesamtsieger ist das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe. [cite: 302]
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Sicherheitsweste: Im Gelände ist eine Weste nach CE EN 13158 zwingend; ein Rückenschutz allein reicht nicht.
- Medizinische Daten: Armbinde oder Chip im Gelände verpflichtend.
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- [cite_start]1. Ungehorsam: 20 Strafpunkte. [cite: 312]
- [cite_start]2. Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte. [cite: 312]
- [cite_start]3. Ungehorsam am selben Hindernis oder 4. im gesamten Gelände: Ausschluss. [cite: 312]
- [cite_start]Sturz: Sofortiger Ausschluss; erneutes Aufsitzen verboten. [cite: 312]
§ 314 Zeitwertung Gelände
Zeitüberschreitung kostet 0,4 Strafpunkte pro Sekunde. [cite_start]Überschreiten der Höchstzeit (2x Bestzeit) führt zum Ausschluss. [cite: 314]
Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen (CVN)
§ 400 Allgemeines
[cite_start]Beinhaltet Einzel-, Doppel- und Gruppenvoltigieren auf einem an der Longe gehenden Pferd. [cite: 400]
§ 401 Teilnahmeberechtigung
- [cite_start]Pferd: Mindestens 6-jährig, Startkarte Voltigieren erforderlich. [cite: 401]
- [cite_start]Longenführer: Muss im Besitz einer Startkarte Voltigieren sein. [cite: 401]
§ 402 Ausrüstung
- [cite_start]Pferd: Voltigiergurt mit zwei Griffen und Fußschlaufen, Trense, Hilfszügel ( Ausbinde-/Laufferzügel). [cite: 402]
- [cite_start]Voltigierer: Trikot (eng anliegend) und weiche Schläppchen. [cite: 402]
§ 229 Stafettenspringprüfungen (Fortsetzung)
1.4 Anzuwenden ist das Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2).
2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: 2.1 Der erste Teilnehmer beginnt den Parcours nach dem Startsignal. Sobald er einen Fehler (Hindernisfehler oder Ungehorsam) macht, ertönt ein Glockenzeichen. Der Teilnehmer beendet seinen Versuch an dem betreffenden Hindernis nicht mehr, sondern verlässt den Parcours. 2.2 Das nächste Mitglied der Stafette darf den Parcours erst beginnen, wenn der Vorgänger die Startlinie in der Gegenrichtung (Richtung Ausritt) überquert hat oder nach dem Glockenzeichen das Feld räumt. Er übernimmt sofort beim ersten Hindernis des Parcours. 2.3 Die Zeit für die gesamte Stafette läuft vom Start des ersten bis zum Überwinden des letzten Hindernisses durch den Teilnehmer, der den Parcours fehlerfrei beendet. Gewonnen hat die Stafette, welche die meisten Hindernisse in der kürzesten Zeit überwunden hat.
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
- Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung.
- Die Ergebnisse beider Teilprüfungen werden nach einem in der Ausschreibung festzulegenden Schlüssel in Wertpunkte umgerechnet und addiert.
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- [cite_start]Nur kombinierbar mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU oder CHNV. [cite: 231]
- [cite_start]Höhen: 60 cm bis 95 cm. [cite: 231]
- [cite_start]Keine Lizenz erforderlich (Reiterpass und Stamm-Mitgliedschaft genügen). [cite: 231]
- [cite_start]Pferde müssen für wertbare Ergebnisse (Höherreihung) registriert sein, für bloße Teilnahme an Reiterpass-Aufgaben nicht. [cite: 231]
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen (Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse):
- Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm.
- Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm.
- Klasse A (V100): 100 cm.
- Klasse L (V105): 105 cm (entspricht CCI1*).
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm (entspricht CCI2*/3*).
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3.
- Pferde: - Klasse A: mindestens 4-jährig.
- Klasse L: mindestens 5-jährig.
- Ab Klasse M: mindestens 6-jährig.
- Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren.
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen.
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe.
- Bei Gleichstand entscheidet die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler).
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen zwingend.
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158) zwingend vorgeschrieben. Ein Rückenschutz allein reicht nicht aus.
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend.
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- 1. [cite_start]Ungehorsam (Verweigerung/Vorbeilaufen): 20 Strafpunkte. [cite: 312]
- 2. [cite_start]Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte. [cite: 312]
- 3. [cite_start]Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss. [cite: 312]
- 4. [cite_start]Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss. [cite: 312]
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss. [cite: 312]
§ 314 Zeitwertung
- [cite_start]Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit. [cite: 314]
- Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit. [cite_start]Überschreiten führt zum Ausschluss. [cite: 314]
- Unterstreiten der "Safe Time": In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten unter der Sicherheitszeit zu Strafpunkten (Tierschutz). [cite: 314]
§ 218 Einlaufspringprüfung
- Dieser Bewerb ist vorgesehen für junge oder korrekturbedürftige Pferde und für unerfahrene Reiter.
- Die Anforderungen sind im § 206 Abs. 1 festgelegt.
- Einlaufspringprüfungen müssen nach dem Richtverfahren A1 gem. § 204 Abs. 2 ausgetragen werden, wobei ein Stechen nicht zulässig ist. Alle Reiter mit null Fehlern werden mit einer braunen Preisschleife prämiert. Es darf keine Platzierung oder Vergabe von Ehrenpreisen durchgeführt werden. Die Umlaufzeit ist nicht bekannt zu geben.
§ 219 Punktespringprüfung
- Diese Prüfung wird ausgetragen über acht bis zwölf Hindernisse, deren Schwierigkeitsgrad sich steigert. Im Parcours darf keine Kombination enthalten sein.
- Der Teilnehmer erhält für das fehlerfreie Überwinden eines Hindernisses Gutpunkte in der Höhe dessen Nummer. Ein Hindernisfehler wird mit Null Punkten bewertet, andere Fehler werden nach dem Richtverfahren A (§ 204 Abs. 2) bewertet.
- Das letzte Hindernis im Parcours kann als alternativ zu springendes Hindernis gebaut werden (,,Joker"), der mit der doppelten Punktzahl des anderen Teils bewertet wird. Bei einem Fehler am Joker werden die Punkte vom Gesamtergebnis abgezogen.
§ 220 2-Phasenspringprüfung
- Diese Prüfung umfasst zwei Phasen, die ohne Unterbrechung geritten werden. Die Ziellinie der ersten Phase ist gleichzeitig die Startlinie der zweiten Phase.
- Diese Springprüfung wird nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2) ausgetragen.
§ 222 Mächtigkeitsspringprüfung
- Der Grundparcours setzt sich aus vier bis sechs Einzelhindernissen zusammen. Hinderniskombinationen und Wassergräben sind verboten. Richtverfahren A1.
- Bei Punktegleichheit auf den ersten Plätzen werden bis zu vier Stechen durchgeführt.
§ 228 Mannschaftsspringprüfung
- Eine Mannschaft besteht aus drei oder vier Teilnehmern.
- Die Prüfung wird in zwei Umläufen über denselben Parcours ausgetragen.
- Das Ergebnis der Mannschaft wird durch Addition der Fehlerpunkte der drei besten Teilnehmer jedes Umlaufs ermittelt.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen (Fortsetzung)
C: Teilprüfung Gelände (Fortsetzung)
§ 315 Ausschlüsse und Ordnungsmaßnahmen im Gelände
Gründe für den sofortigen Ausschluss im Gelände sind:
- [cite_start]Drittes Verweigern an einem Hindernis. [cite: 312]
- [cite_start]Sturz von Reiter oder Pferd. [cite: 312]
- [cite_start]Auslassen eines Hindernisses oder Pflichttores. [cite: 315]
- [cite_start]Benützen einer unerlaubten Abkürzung. [cite: 315]
- [cite_start]Überschreiten der Höchstzeit. [cite: 314]
- [cite_start]Gefährliches Reiten (z.B. übermäßiges Tempo bei ermüdetem Pferd). [cite: 315]
§ 316 Durchführung
- Die Besichtigung der Geländestrecke erfolgt zu Fuß. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter eine Besichtigung zu Pferd (nur im Schritt) erlauben.
- Der Start erfolgt aus dem Halt oder aus der Bewegung innerhalb eines Start-Box-Bereichs.
§ 319 Geländehindernisse
- Die Hindernisse müssen fest verankert und massiv gebaut sein.
- Abwerfbare Teile sind nur mit speziellen Sicherheits-Halterungen (MIM-Clips oder Frangible Pins) zulässig, die bei einer bestimmten Krafteinwirkung auslösen.
E: Geländeritte (§ 335)
Geländeritte sind eigenständige Prüfungen über eine Geländestrecke ohne vorangehende Dressur oder nachfolgendes Springen. [cite_start]Die Bewertung erfolgt nach Fehlern und Zeit oder als Stilwertung (§ 339). [cite: 335-339]
G: Geländepferdeprüfungen (§ 343)
Diese dienen der Beurteilung junger Pferde (4–7 Jahre). [cite_start]Beurteilt werden Galoppiervermögen, Springmanier, Rittigkeit und der Gesamteindruck. [cite: 343-345]
Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen (CVN)
§ 400 Allgemeines
- [cite_start]Voltigieren ist eine Sportart, bei der turnerisch-gymnastische Übungen auf einem Pferd ausgeführt werden, das sich an einer Longe auf einer kreisförmigen Bahn bewegt. [cite: 54]
- Die Prüfungen werden unterteilt in Einzel-, Doppel- (Pas-de-Deux) und Gruppenvoltigieren.
§ 401 Teilnahmeberechtigung
- Voltigierer benötigen eine Startkarte Voltigieren oder ein entsprechendes Abzeichen.
- [cite_start]Longenführer müssen im Besitz einer gültigen Startkarte Voltigieren sein (Voraussetzung: Voltigierübungsleiter oder höher). [cite: 397]
- [cite_start]Pferde müssen mindestens 6 Jahre alt und im OEPS-Register eingetragen sein. [cite: 650]
Abschnitt B V: Westernreitprüfungen (CWN)
§ 500 Disziplinen
Westernreitturniere umfassen eine Vielzahl von Disziplinen, die nach den Regeln des OEPS und ergänzend der AQHA/ARHA durchgeführt werden:
- [cite_start]Reining: Dressurarbeit im Galopp mit spezifischen Manövern (Spins, Sliding Stops). [cite: 23]
- Trail: Überwinden von Hindernissen, die Situationen im Gelände simulieren (Tor, Brücke, Rückwärts-L).
- Western Pleasure: Beurteilung der Gangarten und der Rittigkeit in der Gruppe.
- Western Horsemanship: Beurteilung der Sitz- und Einwirkung des Reiters in einer Einzelaufgabe.
§ 502 Ausrüstung
- [cite_start]Reiter: Westernhut (Reithelmpflicht für Jugendliche), langärmeliges Hemd, Jeans, Westernstiefel und Sporen. [cite: 596]
- Pferd: Westernsattel und Westernzäumung. Pferde bis 5 Jahre dürfen beidhändig im Snaffle Bit oder Hackamore ( Bosal) geritten werden. Ältere Pferde müssen einhändig im Curb Bit (Stangengebiss) vorgestellt werden.
Abschnitt B VI: Distanzreitprüfungen (CEN)
§ 600 Ausschreibungen
Distanzritte werden nach der Streckenlänge eingeteilt:
- [cite_start]Kleine Distanz (KDR): bis 40 km. [cite: 54]
- [cite_start]Mittlere Distanz (MDR): 41 bis 79 km. [cite: 54]
- [cite_start]Große Distanz (LDR): ab 80 km. [cite: 54]
§ 604 Richtverfahren
[cite_start]Sieger ist das Paar, das die Strecke in der kürzesten Zeit bewältigt, vorausgesetzt, das Pferd wird in den Verfassungsprüfungen (Vet-Gates) als „fit to continue“ (gesund und belastbar) eingestuft. [cite: 54]
§ 609 Verfassungsprüfungen
- Die Gesundheit des Pferdes steht im Vordergrund. [cite_start]Der Puls muss innerhalb einer festgelegten Zeit (meist 20 Minuten) unter einen Wert von 64 Schlägen pro Minute sinken. [cite: 54]
- [cite_start]Jede Lahmheit führt zum sofortigen Ausschluss. [cite: 803]
Abschnitt B VII: Fahrprüfungen (CAN)
§ 700 Allgemeines
Fahrturniere bestehen üblicherweise aus drei Teilprüfungen:
- [cite_start]Dressur (Teil A): Beurteilung von Gangarten, Gehorsam und Fahrkunst auf einem Rechteck (40x80 m oder 40x100 m). [cite: 650]
- [cite_start]Marathon (Teil B): Geländefahrt mit Hindernissen auf Zeit. [cite: 54]
- [cite_start]Hindernisfahren (Teil C): Durchfahren eines Parcours aus Kegelpaaren mit Bällen. [cite: 650]
§ 701 Anspänne
[cite_start]Zugelassen sind Einspänner, Zweispänner und Vierspänner sowie Tandems, jeweils unterteilt in Großpferde und Ponys. [cite: 258, 650]
Abschnitt B VII: Fahrprüfungen (CAN)
§ 700 Allgemeines
- Fahrturniere dienen der Überprüfung des Ausbildungsstandes von Fahrpferden und Fahrern. Sie werden nach den Bestimmungen des OEPS und ergänzend der FEI durchgeführt.
- Ein vollständiges Fahrturnier besteht in der Regel aus drei Teilprüfungen: 2.1 Teilprüfung A (Dressur): Beurteilung von Gangart, Schwung, Gehorsam und Geschmeidigkeit der Pferde sowie der Fahrkunst des Fahrers. 2.2 Teilprüfung B (Marathon): Eine Geländefahrt mit festen Hindernissen, bei der Ausdauer und Geschicklichkeit im Vordergrund stehen. 2.3 Teilprüfung C (Hindernisfahren): Prüfung der Kondition und Gehorsamkeit der Pferde nach der Geländefahrt durch das Durchfahren eines Kegelparcours auf Zeit.
§ 701 Kategorien und Anspänne
Es wird unterschieden zwischen:
- Einspänner (1 Pferd/Pony)
- Zweispänner (2 Pferde/Ponys)
- Vierspänner (4 Pferde/Ponys)
- Tandem (2 Pferde hintereinander)
§ 704 Ausrüstung
- Wagen: Die Spurbreite und das Gewicht der Wagen sind je nach Klasse und Anspännerart vorgeschrieben. Im Marathon müssen Wagen mit Bremsen und entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen verwendet werden.
- Peitsche: Der Fahrer muss während der gesamten Prüfung eine Peitsche in der Hand führen. Das Ablegen oder Verlieren führt zu Punktabzug oder Ausschluss.
Abschnitt B VIII a: Breitensportliche Wettbewerbe
§ 800 „Pferde-Sport & Spiel“
- Diese Wettbewerbe dienen der Hinführung zum Turniersport und der Förderung des reiterlichen Nachwuchses sowie des Freizeitreitens.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Stamm-Mitgliedschaft, ein Reiterpass ist nicht zwingend erforderlich ( außer die Ausschreibung sieht es vor).
- Zu den Bewerben gehören: Geschicklichkeitsparcours, geführte Prüfungen, First Ridden und Geländespielformen.
§ 801 Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz
- Diese Prüfungen (z. B. Dressurreiterbewerbe Klasse LF) sind offen für Inhaber des Reiterpasses oder der Reiternadel.
- Die Ergebnisse dienen als Nachweis für die Erlangung der ersten Reiterlizenz (R1) über den Turnierweg.
Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen
§ 900 Definition Pony
- [cite_start]Als Ponys gelten alle Pferde, deren Stockmaß (ohne Hufeisen) 148,0 cm nicht überschreitet[cite: 55].
- [cite_start]Zur Teilnahme an Ponyprüfungen ist eine offizielle Einmessung im Pferdepass erforderlich, die nicht älter als ein Jahr sein darf (für Ponys unter 8 Jahren)[cite: 11, 55].
§ 902 Pony-Springprüfungen
- [cite_start]Die Hindernishöhen und -weiten sind reduziert (z. B. Klasse E: 70–80 cm, Klasse A: 90 cm)[cite: 112].
- [cite_start]In Kombinationen wird ein Ponyausgleich durch Verkürzung der Abstände gewährt[cite: 60].
Abschnitt B X: Prüfungen für Islandpferde (CHNI)
§ 1000 Allgemeines
- Prüfungen für Islandpferde werden auf Ovalbahnen oder Passbahnen ausgetragen.
- Beurteilt werden neben den Grundgangarten die rassespezifischen Gangarten Tölt und Pass.
§ 1001 Teilnahmeberechtigung
- [cite_start]Es sind nur reinrassige Islandpferde mit gültigem Abstammungsnachweis und einer I-Kopfnummer zugelassen[cite: 62].
- [cite_start]Reiter benötigen eine Startkarte Islandpferde oder das Islandpferdereitzertifikat[cite: 72].
Abschnitt B XI: Basisprüfungen
§ 1100 Zweck
- Basisprüfungen dienen der Beurteilung von jungen Pferden hinsichtlich ihrer Veranlagung als Reitpferd.
- Es werden folgende Arten unterschieden:
- Reitpferdeprüfungen: Zur Beurteilung der Grundgangarten und des Gebäudes.
- Eignungsprüfungen: Zur Beurteilung der vielseitigen Veranlagung (Dressur und Springen).
- Zuchtstutenprüfungen: Gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Zuchtverbände.
§ 1101 Teilnahmeberechtigung und Durchführung
- Zugelassen sind 3- und 4-jährige Pferde (bei Zuchtstutenprüfungen gemäß Zuchtordnung).
- Die Pferde müssen im OEPS-Pferderegister eingetragen sein.
- Die Vorstellung erfolgt in Gruppen von zwei bis vier Pferden auf Anweisung der Richter.
Abschnitt B XII: Kombinierte Prüfungen
§ 1200 Definition
- Kombinierte Prüfungen bestehen aus mindestens zwei Teilprüfungen verschiedener Sparten (z. B. Dressur und Springen), die als eine Einheit gewertet werden.
- Im Gegensatz zur Vielseitigkeit (CCN) werden die Ergebnisse hier meist durch Addition der Ranglistenpunkte oder Wertnoten ermittelt.
§ 1201 Erfolgreichster Reiter
Wird ein Preis für den erfolgreichsten Reiter des Turniers ausgeschrieben, muss die Berechnungsmethode (z. B. Punktesystem nach Platzierungen) in der Ausschreibung exakt definiert sein.
Abschnitt B XIII: Meisterschaften
§ 1300 Allgemeines
- Meisterschaften werden jährlich vom OEPS (Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften) oder den Landesfachverbänden (Landesmeisterschaften) ausgeschrieben.
- Staatsmeisterschaften (ÖSTM): Werden nur in der Allgemeinen Klasse und in den Kernsparten vergeben. Der Sieger erhält den Titel „Österreichischer Staatsmeister“.
- Österreichische Meisterschaften (ÖM): Werden für Nachwuchsklassen (Pony, Jugend, Junioren, YR) und spezifische Rassen (Haflinger, Noriker) vergeben.
§ 1301 Teilnahmeberechtigung
- Teilnehmer an ÖSTM müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Für alle Meisterschaften ist die Stamm-Mitgliedschaft in einem dem OEPS angeschlossenen Verein Voraussetzung.
- Ein Pferd darf pro Meisterschaft nur von einem Teilnehmer geritten werden.
§ 1302 Durchführung
- Meisterschaftsbewerbe müssen auf Turnieren der Kategorie A oder A* ausgetragen werden.
- Die technische Abwicklung (z. B. Anzahl der Umläufe, Finalqualifikation) erfolgt nach den jeweiligen Besonderen Bestimmungen der Sparte und dem Meisterschafts-Regulativ.
Abschnitt B XIV: Sonderprüfungen, Österreichische Pferdesportabzeichen
§ 1400 Allgemeines
- Sonderprüfungen dienen dem Nachweis einer fundierten Ausbildung und sind Voraussetzung für die Erlangung von Lizenzen und Startkarten.
- Sie werden von den Landesfachverbänden (LFV) organisiert und von zertifizierten Richtern abgenommen.
§ 1404 Reiterpass (FENA)
- Zweck: Nachweis der Fähigkeit, ein Pferd sicher im Gelände zu führen.
- Prüfungsteile:
- Praktisches Reiten (Gangarten, leichtes Gelände, Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse).
- Theoretische Prüfung (Pferdekunde, Verhalten im Gelände, Tierschutz).
- Voraussetzung: Mindestalter 8 Jahre.
§ 1405 Österreichische Reiternadel (FENA)
- Die Reiternadel ist die Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz R1 über den Turnierweg.
- Prüfungsteile:
- Dressuraufgabe (entsprechend Klasse A).
- Springprüfung (ca. 80 cm).
- Theorie (erweiterte Kenntnisse).
§ 229 Stafettenspringprüfungen (Fortsetzung)
[cite_start]1.4 Anzuwenden ist das Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2). [cite: 8056]
2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: 2.1 Der erste Teilnehmer beginnt den Parcours nach dem Startsignal. Sobald er einen Fehler (Hindernisfehler oder Ungehorsam) macht, ertönt ein Glockenzeichen. [cite_start]Der Teilnehmer beendet seinen Versuch an dem betreffenden Hindernis nicht mehr, sondern verlässt den Parcours. [cite: 8056] 2.2 Das nächste Mitglied der Stafette darf den Parcours erst beginnen, wenn der Vorgänger die Startlinie in der Gegenrichtung (Richtung Ausritt) überquert hat oder nach dem Glockenzeichen das Feld räumt. [cite_start]Er übernimmt sofort beim ersten Hindernis des Parcours. [cite: 8056] 2.3 Die Zeit für die gesamte Stafette läuft vom Start des ersten bis zum Überwinden des letzten Hindernisses durch den Teilnehmer, der den Parcours fehlerfrei beendet. [cite_start]Gewonnen hat die Stafette, welche die meisten Hindernisse in der kürzesten Zeit überwunden hat. [cite: 8056]
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
- [cite_start]Diese Prüfung besteht aus einer Dressuraufgabe und einer Springprüfung. [cite: 8056]
- [cite_start]Die Ergebnisse beider Teilprüfungen werden nach einem in der Ausschreibung festzulegenden Schlüssel in Wertpunkte umgerechnet und addiert. [cite: 8056]
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- [cite_start]Nur kombinierbar mit CDN-C-NEU, CCN-C-NEU oder CHNV. [cite: 8056]
- [cite_start]Höhen: 60 cm bis 95 cm. [cite: 8056]
- [cite_start]Keine Lizenz erforderlich (Reiterpass und Stamm-Mitgliedschaft genügen). [cite: 8056]
- [cite_start]Pferde müssen für wertbare Ergebnisse (Höherreihung) registriert sein, für bloße Teilnahme an Reiterpass-Aufgaben nicht. [cite: 8056]
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen (Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse):
- [cite_start]Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm. [cite: 8057]
- [cite_start]Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm. [cite: 8057]
- [cite_start]Klasse A (V100): 100 cm. [cite: 8057]
- [cite_start]Klasse L (V105): 105 cm (entspricht CCI1*). [cite: 8057]
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm (entspricht CCI2*/3*). [cite: 8057]
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3. [cite: 8315]
- Pferde: - Klasse A: mindestens 4-jährig. [cite: 8761]
- Klasse L: mindestens 5-jährig. [cite: 8761]
- Ab Klasse M: mindestens 6-jährig. [cite: 8761]
- Ponys in V90 ab 5 Jahren, in V95 ab 6 Jahren. [cite: 8761]
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen. [cite: 8057]
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe. [cite: 8057]
- Bei Gleichstand entscheidet die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler). [cite: 8057]
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen zwingend. [cite: 8057]
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158) zwingend vorgeschrieben. Ein Rückenschutz allein reicht nicht aus. [cite: 8057]
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend. [cite: 8057]
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
- 1. [cite_start]Ungehorsam (Verweigerung/Vorbeilaufen): 20 Strafpunkte. [cite: 8058]
- 2. [cite_start]Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte. [cite: 8058]
- 3. [cite_start]Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss. [cite: 8058]
- 4. [cite_start]Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss. [cite: 8058]
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss. [cite: 8058]
§ 314 Zeitwertung
- [cite_start]Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit. [cite: 8058]
- Höchstzeit: Das Doppelte der Bestzeit. [cite_start]Überschreiten führt zum Ausschluss. [cite: 8058]
- Unterstreiten der "Safe Time": In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten unter der Sicherheitszeit zu Strafpunkten (Tierschutz). [cite: 8058]
§ 1406 Österreichische Dressurreiternadel (FENA)
- [cite_start]Die Dressurreiternadel dient als Nachweis einer fortgeschrittenen dressurmäßigen Ausbildung. [cite: 1225]
- [cite_start]Prüfungsteile: - Praktisches Reiten: Dressuraufgabe der Klasse A (z. B. R8). [cite: 1225]
- [cite_start]Theorie: Vertiefte Kenntnisse der Reitlehre und Pferdekunde. [cite: 1225]
§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen
[cite_start]Dieses Abzeichen wird für die Befähigung zum sicheren Reiten im Gelände über längere Distanzen (Wanderritte) vergeben. [cite: 1226]
§ 1411 Lizenzprüfungen
- [cite_start]Die Lizenzprüfung (z. B. R1) ist erforderlich, wenn die Startberechtigung nicht über den Turnierweg (§ 17) erlangt wurde. [cite: 1226]
- [cite_start]Die Prüfung umfasst einen Dressurteil, einen Springteil (bzw. Gelände bei V-Lizenz) und eine theoretische Prüfung. [cite: 1226]
Teil C: Rechtsordnung
Abschnitt C I: Grundsätze
§ 2001 Zuständigkeit
- [cite_start]Die Rechtsordnung (RO) regelt die Vorgangsweise der Organe und Funktionäre für das Wohlergehen der Pferde und eine faire Abwicklung aller Pferdesportdisziplinen sowie die Streitschlichtung gemäß Vereinsgesetz. [cite: 1232]
- [cite_start]Alle dem OEPS angeschlossenen Verbände, Vereine, Funktionäre, Pferdebesitzer und Teilnehmer sind dieser Rechtsordnung unterworfen. [cite: 1232]
- [cite_start]Über Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen entscheidet die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission gemäß ADGB. [cite: 1232]
- [cite_start]Ordentliche Gerichte dürfen erst nach Ausschöpfung des verbandsinternen Instanzenzuges angerufen werden. [cite: 1233]
Abschnitt C II: Organe und Zuständigkeiten
§ 2002 Organe des Disziplinarstatuts
Die Organe sind:
- [cite_start]Turnierbeauftragter, Richter, Richtergruppe oder Steward vor Ort. [cite: 1234]
- [cite_start]Strafausschuss des OEPS. [cite: 1234]
- [cite_start]Oberster Berufungs- und Strafausschuss des OEPS. [cite: 1234]
- [cite_start]Disziplinaranwalt und Oberdisziplinaranwalt. [cite: 1234]
§ 2004 Strafausschuss des OEPS
Der Strafausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern (meist Juristen). [cite_start]Er entscheidet in Senaten von drei Mitgliedern. [cite: 1234]
Abschnitt C III: Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen
§ 2011 Disziplinarvergehen
Ein Vergehen begeht insbesondere, wer:
- [cite_start]Das Ansehen des Pferdesports schädigt oder sich unsportlich benimmt. [cite: 1235]
- [cite_start]Ein Pferd nicht pferdegerecht behandelt oder misshandelt. [cite: 1235]
- [cite_start]Geclippte Pferde oder Pferde mit unzulässigen Eingriffen an den Start bringt. [cite: 1235]
- [cite_start]Verbal ausfällig wird oder Drohungen gegenüber Offiziellen ausstößt. [cite: 1235]
- [cite_start]Verbotene „fremde Hilfe“ leistet. [cite: 1236]
§ 2013 Arten der Ordnungsmaßnahmen
- [cite_start]Verwarnung. [cite: 1236]
- [cite_start]Gelbe oder Rote Karte. [cite: 1236]
- [cite_start]Geldbußen gemäß Gebührenordnung. [cite: 1236]
- [cite_start]Zeitliche oder dauernde Sperre (Teilnahme oder Veranstaltung). [cite: 1236]
§ 2015 Befugnisse vor Ort
- [cite_start]Turnierbeauftragte und Richter entscheiden sofort über wahrgenommene Missstände. [cite: 1237]
- Eine Gelbe Karte gilt für 12 Wochen. [cite_start]Eine zweite Gelbe Karte innerhalb dieser Zeit führt automatisch zur Roten Karte (3 Monate Sperre). [cite: 1237]
- [cite_start]Eine Rote Karte bedeutet die sofortige Disqualifikation und eine dreimonatige Sperre für alle pferdesportlichen Veranstaltungen. [cite: 1237]
Abschnitt C V: Berufung
§ 2024 Berufung
- [cite_start]Gegen erstinstanzliche Entscheidungen ist eine Berufung zulässig. [cite: 1240]
- [cite_start]Die Berufung ist binnen vier Wochen schriftlich bei der Geschäftsstelle des OEPS einzubringen. [cite: 1240]
- [cite_start]Die Wirksamkeit der Berufung setzt den Erlag eines Kostenvorschusses gemäß Gebührenordnung voraus. [cite: 1240]
Technische Entscheidungen (Proteste)
§ 3003 Beschwerde gegen Verstöße (Protest)
- [cite_start]Proteste gegen die Zulassung von Teilnehmern müssen spätestens eine Stunde vor Bewerbsbeginn eingereicht werden. [cite: 1242]
- [cite_start]Proteste gegen Vorfälle im Parcours oder Richterentscheidungen sind unmittelbar, spätestens 30 Minuten nach Ergebnisbekanntgabe, schriftlich einzubringen. [cite: 1242]
- Eine Protestgebühr (laut Gebührenordnung) ist zu hinterlegen. [cite_start]Diese verfällt bei Abweisung des Protests. [cite: 1242]
§ 3004 Turniersenat
Der Turniersenat vor Ort besteht aus dem Turnierbeauftragten (Vorsitz) und zwei weiteren Richtern. [cite_start]Er entscheidet über technische Proteste während der Veranstaltung. [cite: 1243]
§ 218 Einlaufspringprüfung E0 und A0
- Dieser Bewerb ist vorgesehen für junge oder korrekturbedürftige Pferde und für unerfahrene Reiter.
- Die Anforderungen sind im § 206 Abs. 1 festgelegt.
- Einlaufspringprüfungen müssen nach dem Richtverfahren A1 gem. § 204 Abs. 2 ausgetragen werden, wobei ein Stechen nicht zulässig ist. Alle Reiter mit null Fehlern werden mit einer braunen Preisschleife prämiert. Es darf keine Platzierung oder Vergabe von Ehrenpreisen durchgeführt werden. Die Umlaufzeit ist nicht bekannt zu geben.
§ 219 Punktespringprüfung
- Diese Prüfung wird ausgetragen über acht bis zwölf Hindernisse, deren Schwierigkeitsgrad sich steigert. Im Parcours darf keine Kombination enthalten sein.
- Der Teilnehmer erhält für das fehlerfreie Überwinden eines Hindernisses Gutpunkte in der Höhe dessen Nummer. Ein Hindernisfehler wird mit Null Punkten bewertet, andere Fehler werden nach dem Richtverfahren A (§ 204 Abs. 2) bewertet.
- Das letzte Hindernis im Parcours kann als alternativ zu springendes Hindernis gebaut werden (,,Joker"), der mit der doppelten Punktzahl des anderen Teils bewertet wird. Bei einem Fehler am Joker werden die Punkte vom Gesamtergebnis abgezogen.
§ 220 2-Phasenspringprüfung
- Diese Prüfung umfasst zwei Phasen, die ohne Unterbrechung geritten werden. Die Ziellinie der ersten Phase ist gleichzeitig die Startlinie der zweiten Phase.
- Diese Springprüfung wird nach dem Richtverfahren A2 (§ 204 Abs. 2) ausgetragen. Die Zeit der zweiten Phase entscheidet über die Platzierung der fehlerfreien Teilnehmer.
§ 222 Mächtigkeitsspringprüfung
- Der Grundparcours setzt sich aus vier bis sechs Einzelhindernissen zusammen. Hinderniskombinationen und Wassergräben sind verboten. Das Tempo beträgt 300 m/min.
- Bei Punktegleichheit auf den ersten Plätzen werden bis zu vier Stechen durchgeführt. Im ersten Stechen werden mindestens zwei Hindernisse erhöht, im zweiten bis vierten Stechen muss die „Mauer“ erhöht werden.
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen, Geländeritte, Geländepferdeprüfungen
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen
Zulässig sind Vielseitigkeitsprüfungen (CCN) in den folgenden Klassen (Höhenangaben beziehen sich auf die Geländehindernisse):
- Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm.
- Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm.
- Klasse A (V100): 100 cm.
- Klasse L (V105): 105 cm.
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm.
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Benötigen je nach Klasse die Lizenzen R1 bis R3.
- Pferde: - Klasse A: mindestens 4-jährig.
- Klasse L: mindestens 5-jährig.
- Ab Klasse M: mindestens 6-jährig.
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Teilprüfungen: Dressur, Gelände (Cross-Country) und Springen.
- Das Gesamtergebnis wird in Strafpunkten (Minuspunkten) ausgedrückt. Es gewinnt das Paar mit der niedrigsten Strafpunkte-Summe.
- Bei Gleichstand entscheidet die bessere (niedrigere) Fehlerpunktezahl im Gelände (Hindernisfehler + Zeitfehler).
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Schutzhelm: Ein korrekt sitzender Reithelm gemäß § 57 Abs. 5 ist in allen Teilprüfungen zwingend.
- Sicherheitsweste: In der Teilprüfung Gelände ist eine Sicherheitsweste (Body Protector) nach gültiger Norm (z.B. CE EN 13158) zwingend vorgeschrieben. Ein Rückenschutz allein reicht nicht aus.
- Medizinische Daten: Das Mitführen von medizinischen Informationen (Armbinde oder Chip) ist im Gelände verpflichtend.
C: Teilprüfung Gelände (Cross-Country)
§ 312 Hindernisfehler im Gelände
Bewertung der Fehler:
- 1. Ungehorsam (Verweigerung, Vorbeilaufen, Kreisen): 20 Strafpunkte.
- 2. Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- 3. Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss.
- 4. Ungehorsam im gesamten Gelände: Ausschluss.
- Sturz des Reiters oder Pferdes: Sofortiger Ausschluss.
§ 314 Zeitwertung
- Zeitüberschreitung: 0,4 Strafpunkte pro angefangene Sekunde über der Bestzeit.
- Höchstzeit: Entspricht dem Doppelten der Bestzeit. Überschreiten führt zum Ausschluss.
- Safe Time: In unteren Klassen (E bis A) führt zu schnelles Reiten unter der Sicherheitszeit zu Strafpunkten.
Teil B: Besondere Bestimmungen
Abschnitt B I: Dressurprüfungen einschließlich Musikküren, Dressurpferdeprüfungen, Dressurreiterprüfungen
§ 100 Ausschreibungen
Zulässig sind:
- Bei Turnieren der Kategorie A: 1.1 Dressurprüfungen der Klassen L, LM, M und S sowie die Lizenzprüfungsaufgaben. 1.2 Musikküren der Klassen M und S. 1.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L, M und S. 1.4 Dressurreiterprüfungen der Klasse L. Kommt auf CDN-A eine der Aufgaben Grand Prix, Grand Prix Special, Grand Prix Kür, Intermediaire II, Intermediaire A oder Intermediaire B zur Austragung, wird das Turnier als CDN-A* bezeichnet. Bei Österr. Meisterschaften und auf CDNJ-A sind auch Bewerbe der Klasse A zulässig.
- Bei Turnieren der Kategorie B: 2.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L, LM und M sowie die Lizenzprüfungsaufgaben. 2.2 Musikküren der Klasse M. 2.3 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A, L und M. 2.4 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. 2.5 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 2.6 Caprilliprüfungen. 2.7 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen Meisterschaften. 2.8 Mit Genehmigung des zuständigen LFV darf bei CDN-B* max. ein Bewerb der Klasse S pro Tag (nur junge Reiter Aufgaben und St. Georg) ausgeschrieben werden. Dazu darf pro Tag eine Dressurpferdeprüfung der Klasse S ausgeschrieben werden, jedoch für maximal 7-jährige Pferde.
- Bei Turnieren der Kategorie C: 3.1 Dressurprüfungen der Klassen A, L und LM. 3.2 Dressurpferdeprüfungen der Klassen A und L. 3.3 Dressurreiterprüfungen der Klassen A und L. 3.4 Dressurreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 3.5 Caprilliprüfungen. 3.6 Pro Turnier sind zumindest eine Dressurpferdeprüfung und eine Dressurreiterprüfung auszuschreiben, ausgenommen bei Turnieren, in deren Rahmen in der ÖTO angeführte Meisterschaften ausgetragen werden.
- Dressurpferdeprüfungen der Klassen A sind nur für 4 – 6 jährige Pferde; es hat eine Teilung in 4 jährige und 5 – 6 jährige Pferde zu erfolgen. Dressurpferdeprüfungen der Klasse L sind nur für 5 – 6 jährige Pferde. Dressurpferdeprüfungen der Klasse M für 6 – 7 jährige Pferde. Dressurpferdeprüfungen der Klasse S für 7 – 8 jährige Pferde.
§ 101 Austragungs- und Vorbereitungsplätze
- Der Platz für die Austragung von Bewerben dieses Abschnitts muss rechteckig und vollkommen eben sein. Er muss die Abmessungen 20 x 40 m oder 20 x 60 m je nach Ausschreibung aufweisen.
- Das Dressurviereck ist mit einer durchgehenden, mindestens 15 cm und höchstens 40 cm hohen Begrenzung zu markieren. Einritt bei A (Breite max. 1,5 m). Buchstaben gemäß Aufgabenheft. Dressurvierecke im Freien sind im Abstand von mindestens fünf Metern in geeigneter Weise zu umgrenzen.
§ 102 Ausrüstung
1. Ausrüstung der Reiter: 1.2 Bei Materialprüfungen gilt generell Reithelmpflicht. 1.3 Für alle Reiter gilt bis einschließlich Klasse L Reithelmpflicht! 1.4 In Klassen LM, M und S: Dressuranzug oder Frack. Für alle Reiter unter 25 Jahren ist jedoch in allen Klassen ein Reithelm vorgeschrieben. 1.5 Gerte: Max. Länge 120 cm inkl. Schlag. 1.6 Sporen: Stumpf, aus Metall, am Stiefel befestigt. 1.7 In Children und Pony Dressurprüfungen: Sporenlänge max. 3,5 cm, keine Rädchen.
2. Ausrüstung der Pferde: 2.1 In Klassen A und L, Dressurpferde A bis M: Vorgeschriebene Reithalfter (§ 58.1) und Trense (§ 58.2). 2.2 Ab Klasse LM bis Klasse S (Inter A/B): Wahl zwischen Trense und Kandare (§ 58.2.13). 2.3 FEI-Aufgaben (Inter II, GP): Kandarenpflicht. Max. Unterbaumlänge 10 cm.
§ 103 Beurteilung
- Wenn die Richtergruppe kein Verreiten festgestellt hat, wird im Zweifelsfall zugunsten des Reiters entschieden.
- Dressurprüfungen: Beurteilt werden die Leistungen nach den Regeln der klassischen Reitlehre und den Richtlinien der FEI.
- Dressurpferdeprüfungen: Beurteilt werden Rittigkeit, Qualität der Grundgangarten und Perspektive.
- Dressurreiterprüfungen: Fokus auf Korrektheit und Effektivität von Sitz und Einwirkung.
§ 104 Richtverfahren
- Richtverfahren A (Gemeinsames Richten): Richter drücken ihr Urteil durch eine gemeinsame, schriftlich zu begründende Wertnote (eine Dezimale zulässig) aus.
- Richtverfahren B (Getrenntes Richten): Jeder Richter vergibt Einzelnoten pro Lektion. Mindestens drei Richter. Bei Staatsmeisterschaften fünf Richter. Halbe Noten sind zulässig.
- Abzüge (Verreiten):
- Richtverfahren A: 0,2 Punkte (1. Mal), 0,4 Punkte (2. Mal) von der Gesamtnote.
- Richtverfahren B: 2 Punkte (1. Mal), 4 Punkte (2. Mal) pro Richter.
- Drittes Verreiten: Ausschluss.
§ 107 Ausschlüsse
Ausschlussgründe sind: 3.1 Mehr als zweimaliges Verreiten. 3.2 Verlassen des Vierecks mit allen vier Beinen. 3.3 Fremde Hilfe (inkl. Kopfhörer während der Prüfung). 3.4 Sturz in der Prüfung. 3.5 Fortwährender Ungehorsam (Gefahr).
§ 108 Teilnahmeberechtigung
- Pro Turniertag darf ein Pferd maximal dreimal starten. 2.1 Am selben Turnier dürfen Pferde nur starten: In Klasse M und/oder S (Kleine Tour), oder in S (Mittlere Tour), oder in S (Große Tour). 2.3 In Klasse S sind nur mindestens 7-jährige, in Mittlerer/Großer Tour nur mindestens 8-jährige Pferde startberechtigt.
§ 109 Durchführungsbestimmungen für CDN-C-NEU
- [cite_start]Nur kombinierbar mit CSN-C-NEU, CCN-C-NEU und CHNV. [cite: 109]
- [cite_start]Aufgaben: R1 – R6, Reiterpass/Nadel, Caprilli. [cite: 109]
- [cite_start]Für R1–R6 ist nur die Stamm-Mitgliedschaft und der Reiterpass erforderlich (keine Lizenzinhaber!). [cite: 109]
- [cite_start]Kein Preisgeld zulässig. [cite: 109]
Abschnitt B II: Springprüfungen, Stilspringprüfungen und Springpferdeprüfungen
§ 200 Ausschreibungen
Zulässig sind:
- Bei Turnieren der Kategorie A:* 1.1 Springprüfungen in den Höhen 115 cm bis 160 cm. Pro Turniertag max. 1 Bewerb der Höhe 115/120 cm, max. 5 Bewerbe. 1.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 105 cm bis 135 cm. 1.3 Pro Turnier darf maximal eine Springprüfung als „Großer Preis“, „Grand Prix“, oä. bezeichnet werden. Die Geldpreise dieser Prüfung müssen mindestens das Doppelte der lt Gebührenordnung jeweils vorgeschriebenen Mindestwerte für die Höhen 145 cm bzw. 150 cm und 160 cm betragen. 1.4 Bei Turnieren der Kat. A* ist zumindest ein Springen der Höhe 150 cm verpflichtend durchzuführen.
- Bei Turnieren der Kategorie A: 2.1 Springprüfungen in den Höhen 115 cm bis 145 cm. 2.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 105 cm bis 135 cm. 2.3 Bei Österr. Meisterschaften und auf CSNJ-A sind auch Bewerbe mit der Höhe 105 cm und 110 cm zulässig. 2.4 Bei Turnieren der Kat. A ist zumindest ein Springen der Höhe 145 cm verpflichtend durchzuführen.
- Bei Turnieren der Kategorie B: Bei Kombinierten Turnieren der Kategorie A u. B müssen Springen bis inkl. der Höhe 120 cm der niedrigeren Kategorie zugeordnet werden. 3.1 Springprüfungen in den Höhen 95 cm bis 135 cm. 3.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 95 cm bis 135 cm. 3.3 Stilspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 120 cm, nur für Reiter mit Lizenz R1. 3.4 Springreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 3.6 Einlaufspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 100 cm. 3.8 Mit Genehmigung des zuständigen LFV dürfen maximal zwei Bewerbe in der Höhe 140 cm pro Turnier ausgeschrieben werden (Kategorie B*). 3.10 Bei Turnieren der Kat. B ist je ein Springen der Höhe 125 cm oder 130 cm und ein Springen der Höhe 135 cm verpflichtend durchzuführen. Bei Turnieren der Kat. B* ist je ein Springen der Höhe 135 cm und ein Springen der Höhe 140 cm verpflichtend durchzuführen.
- Bei Turnieren der Kategorie C: 4.1 Springprüfungen in den Höhen 85 cm bis 130 cm. 4.2 Spring- und Jungpferdeprüfungen in den Höhen 95 cm bis 130 cm. 4.3 Stilspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 120 cm. 4.4 Springreiterbewerbe gem. § 801 (lizenzfrei). 4.6 Einlaufspringprüfungen in den Höhen 60 cm bis 100 cm. Springprüfungen 60 – 80 cm nur nach RV: A1 oder A3. 4.8 CSN-C-Neu Durchführungsbestimmungen siehe § 231.
§ 201 Austragungs- und Vorbereitungsplätze
- Der Austragungsplatz für Prüfungen dieses Abschnitts muss möglichst eben sein. Er ist in geeigneter Weise zu umgrenzen.
- Für Prüfungen im Freien betragen die Mindestbreite und die Mindestfläche: 2.1 bei Prüfungen ab der Höhe 145 cm: Breite von mindestens 50 m, Fläche von mindestens 4000 m2. 2.2 bei Prüfungen bis zur Höhe 140 cm: Breite mindestens 40 m, Fläche mindestens 2800 m2.
- Die reitbare Fläche muss für Prüfungen in der Halle folgende Größen aufweisen: 3.1 bei Turnieren der Kategorie A mindestens 20 x 60 m, 3.2 bei Turnieren der Kategorien B und C mindestens 20 x 40 m.
- Vorbereitungsplatz: 5.1 Auf dem Vorbereitungsplatz gem. § 43 Abs. 2 sind ein Steilsprung und ein Hochweitsprung (mit Sicherheitsauflagen an den hinteren Stehern) bereitzustellen. 5.4 Die Höhe der Hindernisse darf max. 10 cm über der Höhe der Hindernisse des jeweiligen Bewerbes liegen. Das Ausmaß von 160 cm in der Höhe und 180 cm in der Weite darf aber in keinem Fall überschritten werden.
§ 202 Ausrüstung
1. Ausrüstung der Reiter: 1.1 Anzug § 57 Abs. 3 Z 1 (einfacher Anzug) oder § 57 Abs. 3 Z 4 (Uniform), zusammen mit einem Reithelm. Die Verwendung eines Rückenschutzes ist erlaubt, für Jugendliche und Junioren jedoch verpflichtend vorgeschrieben. 1.2 Gerte: maximale Länge 75 cm einschließlich Schlag.
2. Ausrüstung der Pferde: 2.1 Bis zur Höhe 110 cm: Vorgeschriebene Reithalfter und Gebisse (u.a. Wassertrense, Pelham, 3-Ring-Trense). 2.2 Ab der Höhe 115 cm: Zäumung und Gebiss beliebig, sofern die Zügel am Gebiss oder Zaum befestigt sind. 2.6 Hinterbeingamaschen sind nur lt. FEI Norm erlaubt. In Springpferdeprüfungen dürfen sie nur einen inneren Schutz mit einer maximalen Länge von 16 cm haben.
§ 203 Beurteilung
- Springprüfungen: Beurteilung nach Springfehlern und der Zeit.
- Stilspringprüfungen: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung, Tempo, Harmonie und Gesamteindruck.
§ 204 Richtverfahren
2. Richtverfahren A („Standardspringprüfung“): 2.1 Fehlerpunkte:
- Erster Ungehorsam: 4 Punkte.
- Zweiter Ungehorsam (ab 115 cm): Ausschluss.
- Hindernisfehler: 4 Punkte.
- Zeitüberschreitung: 0,25 Punkte pro Sekunde im Grundparcours, 1 Punkt im Stechen.
3. Richtverfahren C („Zeitspringen“): 3.1 Für jeden Hindernisfehler werden 4 Strafsekunden angerechnet (3 Sek. in Phasen/Stechen).
4. Stilspringprüfungen: 4.1 Wertnoten zwischen 0 und 10. 4.2 Abzüge: Erster Ungehorsam: 0,5 Punkte. Zweiter Ungehorsam: 1 Punkt. Hindernisfehler: 0,5 Punkte.
§ 207 Ausschlussgründe
3.1 Der dritte Ungehorsam (bis 110 cm) bzw. der zweite Ungehorsam (ab 115 cm). 3.2 Sturz nach Betreten des Platzes: Sofortiger Ausschluss, kein erneutes Aufsitzen erlaubt. 3.8 Springen eines Hindernisses in falscher Reihenfolge oder Richtung. 3.12 Überschreiten der Höchstzeit.
§ 211 Arten von Sprüngen (Wassergraben)
3.1 Weitsprünge sind wassergefüllte Gräben ohne Überbauung. 3.7 Fehler am Wassergraben: Mindestens ein Fuß im Wasser oder Abdruck auf der Plastizinschiene (4 Fehlerpunkte).
§ 217 Stechen
- Nicht mehr als zwei Stechen zulässig.
- Hindernisse dürfen nur erhöht/erweitert werden, wenn die Teilnehmer im vorangegangenen Umlauf fehlerfrei blieben.
§ 220 2-Phasenspringprüfung
- Zwei Phasen werden ohne Unterbrechung geritten.
§ 222 Mächtigkeitsspringprüfung
- Grundparcours aus vier bis sechs Einzelhindernissen. Richtverfahren A1.
- Bis zu vier Stechen zulässig.
§ 228 Mannschaftsspringprüfung
- Eine Mannschaft besteht aus drei oder vier Teilnehmern.
§ 228 Mannschaftsspringprüfung (Fortsetzung)
- Die Prüfung wird in zwei Umläufen über denselben Parcours ausgetragen. Alle Mannschaften nehmen am zweiten Umlauf teil, sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht.
- Streichresultat: Besteht eine Mannschaft aus vier Teilnehmern, werden in jedem Umlauf nur die drei besten Ergebnisse gewertet. Das schlechteste Ergebnis wird gestrichen. Bei Mannschaften mit nur drei Teilnehmern zählen alle Ergebnisse.
- Das Endergebnis der Mannschaft wird durch Addition der Fehlerpunkte der gewerteten Teilnehmer beider Umläufe ermittelt. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz findet ein Stechen statt (ein Reiter pro Team).
§ 229 Stafettenspringprüfungen
1. Stafettenspringprüfung mit festgesetzter Reihenfolge: 1.1 Jedes Mitglied der Stafette springt den gesamten Parcours nacheinander. Der nächste Teilnehmer darf die Startlinie erst überqueren, wenn der Vorgänger die Ziellinie passiert hat. 1.4 Fehlerpunkte werden wie in Standardspringprüfungen gewertet, die Zeit läuft für die gesamte Stafette durch.
2. Stafettenspringprüfung á l’americaine: 2.1 Der erste Teilnehmer beginnt. Bei einem Fehler (Hindernisfehler oder Ungehorsam) ertönt die Glocke. Der Reiter muss den Parcours an dieser Stelle sofort abbrechen. 2.2 Das nächste Mitglied übernimmt sofort und beginnt wieder bei Hindernis Nr. 1. 2.3 Gewonnen hat die Stafette, die innerhalb der erlaubten Zeit die meisten Hindernisse überwunden hat.
§ 230 Kombinierte Spring- und Dressurprüfung
- Diese Prüfung kombiniert eine Dressuraufgabe und eine Springprüfung.
- Die Ergebnisse (Wertnoten/Fehlerpunkte) werden nach einem in der Ausschreibung definierten Koeffizienten in eine gemeinsame Punkteliste umgerechnet.
§ 231 CSN-C NEU Durchführungsbestimmungen
- Einsteigerklasse, kombinierbar mit CDN-C-NEU.
- Hindernishöhen: 60 cm bis 95 cm.
- Teilnahmevoraussetzung: Reiterpass und Stamm-Mitgliedschaft. Keine Lizenz erforderlich.
- Es erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen (nur Sachpreise/Schleifen).
Abschnitt B III: Vielseitigkeitsprüfungen (CCN)
A: Allgemeines
§ 300 Ausschreibungen und Klassen
Die Vielseitigkeit besteht aus den drei Teilprüfungen Dressur, Gelände und Springen. Die Klassen orientieren sich an den Anforderungen im Gelände:
- Klasse E (Welcome): 50 – 70 cm.
- Klasse A-leicht (V80/V90): 80 – 90 cm.
- Klasse A (V100): 100 cm.
- Klasse L (V105): 105 cm.
- Klasse M (V110/V115): 110 – 115 cm.
§ 301 Teilnahmeberechtigung
- Reiter: Je nach Klasse ist eine V-Lizenz (V1 bis V3) erforderlich.
- Pferde: Mindestalter 4 Jahre für Kl. A, 5 Jahre für Kl. L, 6 Jahre ab Kl. M. Ponys müssen für V100 mindestens 6 Jahre alt sein.
§ 302 Beurteilung und Platzierung
- Die Bewertung erfolgt durch Strafpunkte.
- Dressur: Die Prozente werden in Minuspunkte umgerechnet.
- Gelände: Hindernisfehler (z.B. Verweigerung = 20 Minuspunkte) und Zeitfehler.
- Springen: Fehlerpunkte gemäß Springreglement.
- Das Paar mit der niedrigsten Gesamtsumme an Minuspunkten gewinnt.
§ 304 Ausrüstung der Reiter
- Sicherheitsweste: Im Gelände ist eine Sicherheitsweste nach aktueller Norm (mind. BETA Level 3 / EN 13158) zwingend vorgeschrieben.
- Medizinische Daten: Das Mitführen eines „Medical Cards“ (Armbinde oder digitaler Datenträger) ist im Gelände verpflichtend.
- Sporen: Gemäß § 57 Abs. 4. In der Dressur sind nur stumpfe Sporen erlaubt.
§ 312 Hindernisfehler im Gelände (Detailwertung)
- Verweigerung/Vorbeilaufen: Ein Ungehorsam liegt vor, wenn das Pferd vor dem Hindernis anhält (Verweigerung) oder die Begrenzung des Hindernisses bzw. des Pflichttores seitlich passiert (Vorbeilaufen).
- 1. Ungehorsam: 20 Strafpunkte.
- 2. Ungehorsam am selben Hindernis: 40 Strafpunkte.
- 3. Ungehorsam am selben Hindernis: Ausschluss.
- Kreuzen der Spur: Wenn ein Teilnehmer die Spur kreuzt, die er bereits geritten ist, um ein Hindernis erneut anzuvisieren (außer bei geschlossenen Hindernisgruppen), gilt dies als Ungehorsam (20 Strafpunkte).
- Gesamtlimit: Der vierte Ungehorsam im gesamten Gelände führt zum sofortigen Ausschluss.
§ 313 Sturz im Gelände
- Sturz des Reiters: Als Sturz gilt, wenn der Reiter den Boden berührt oder sich am Hindernis abfangen muss, um nicht zu Boden zu gehen.
- Sturz des Pferdes: Gilt, wenn Schulter und Hüfte des Pferdes den Boden berühren.
- Folge: Jeder Sturz (Reiter oder Pferd) im Gelände führt zum sofortigen Ausschluss. Ein erneutes Aufsitzen und Weitermitmachen ist aus Sicherheitsgründen streng verboten.
§ 314 Zeitwertung und Geschwindigkeiten
- Bestzeit: Wird auf Basis der Streckenlänge und der vorgeschriebenen Meter pro Minute (m/min) berechnet.
- Zeitfehler: Pro angefangene Sekunde über der Bestzeit werden 0,4 Strafpunkte vergeben.
- Höchstzeit: Das Überschreiten der Höchstzeit (doppelte Bestzeit) führt zum Ausschluss.
- Unterstreiten der Zeit (Safe Time): In den Klassen E bis A gibt es eine "Sicherheitszeit". Wer diese deutlich unterschreitet (zu schnelles Tempo), erhält ebenfalls Strafpunkte (0,4 pro Sekunde), um ein gefährliches "Bolzen" in Einsteigerklassen zu verhindern.
§ 315 Gefährliches Reiten
Der Geländejury und dem Turnierbeauftragten obliegt die Überwachung des Reitstils.
- Wer ein sichtlich ermüdetes Pferd weiterreitet, Hindernisse rücksichtslos anreitet oder exzessiven Gerten-/Sporeneinsatz zeigt, kann jederzeit mit der Gelben Karte belegt oder sofort ausgeschlossen werden.
§ 319 Komplexe und Hinderniskombinationen
- Hindernisse können aus mehreren Elementen (A, B, C) bestehen.
- Bei einem Ungehorsam an Element B oder C kann der Reiter wählen, ob er nur das verweigerte Element oder den gesamten Komplex (nochmals ab A) wiederholt.
- Alternativhindernisse (Black Flag): Wenn ein Hindernis eine alternative Route bietet (gekennzeichnet durch eine schwarze Linie in der Flagge), darf der Reiter diese wählen. Ein Wechsel zwischen den Linien innerhalb eines Komplexes nach einem Ungehorsam ist zulässig.
D: Teilprüfung Springen (Vielseitigkeit)
§ 322 Anforderungen
- Das Springen findet in der Regel nach dem Gelände statt (außer bei Kurz-Vielseitigkeiten).
- Die Hindernishöhen liegen in der Regel 5 cm unter den Maßen der reinen Springprüfungen der gleichen Klasse.
- Die Bewertung erfolgt nach Fehlern und Zeit gemäß Abschnitt B II, wobei Zeitfehler hier mit 0,4 Strafpunkten (analog zum Gelände) gewertet werden.
E: Geländepferdeprüfungen
§ 343 Zweck und Beurteilung
- Diese Prüfungen dienen der Auswahl und Förderung junger Vielseitigkeitspferde (4 bis 7 Jahre).
- Die Bewertung erfolgt durch Wertnoten (0-10) für:
- Galoppiervermögen
- Springmanier
- Rittigkeit und Gehorsam
- Gesamteindruck als Vielseitigkeitspferd.
Abschnitt B IV: Voltigierprüfungen (CVN)
§ 400 Allgemeines
- Voltigieren ist eine Sportart, bei der turnerisch-gymnastische Übungen auf einem an der Longe gehenden Pferd in den Gangarten Schritt oder Galopp ausgeführt werden.
- Die Prüfungen werden für Einzelvoltigierer, Doppelvoltigierer (Pas-de-Deux) und Gruppen (6 Voltigierer plus ggf. 1 Ersatzmitglied) ausgeschrieben.
§ 401 Teilnahmeberechtigung
- Voltigierer: Benötigen eine gültige Startkarte Voltigieren. Die Einstufung erfolgt in Leistungsklassen (z. B. A, L, M, S).
- Longenführer: Müssen im Besitz einer entsprechenden Qualifikation (mind. Voltigierinstruktor oder Übungsleiter mit Longierprüfung) sein.
- Pferde: Müssen mindestens 6 Jahre alt sein. Für internationale Starts oder Staatsmeisterschaften gilt ein Mindestalter von 7 Jahren.
§ 402 Ausrüstung
- Pferd: Voltigiergurt mit zwei festen Griffen und zwei Fußschlaufen. Erlaubt sind Trense, Ausbindezügel oder Laufferzügel. Die Longe muss am inneren Trensenring oder über das Genick befestigt werden.
- Voltigierer: Eng anliegende Kleidung (Trikot), um die Körperhaltung für die Richter sichtbar zu machen. Weiche Voltigierschuhe (Schläppchen). Schmuck und offene Haare sind aus Sicherheitsgründen verboten.
§ 404 Der Zirkel
- Die Longe muss eine Mindestlänge von 15 Metern aufweisen (Arbeitskreis des Pferdes).
- Der Boden muss eben und elastisch sein (meist Sand-Textil-Gemisch).
Abschnitt B V: Westernreitprüfungen (CWN)
§ 500 Disziplinen
Westernprüfungen werden nach den Regeln des OEPS und der jeweiligen Zuchtverbände (AQHA, ARHA) durchgeführt. Die wichtigsten Disziplinen sind:
- Reining: Eine Dressurprüfung im Galopp mit Manövern wie Sliding Stops, Spins, Rollbacks und fliegenden Galoppwechseln.
- Trail: Das Pferd muss Hindernisse (Tor, Brücke, Stangen-L) ruhig und gelassen bewältigen. Beurteilt wird die Eigenständigkeit des Pferdes („Style“).
- Western Pleasure: Die Pferde werden gemeinsam in der Bahn in allen drei Grundgangarten vorgestellt. Fokus auf Rittigkeit und Komfort für den Reiter.
- Western Horsemanship: Beurteilung des Sitzes und der Einwirkung des Reiters in einer Einzelaufgabe.
§ 502 Ausrüstung
- Zäumung: * Pferde bis 5 Jahre dürfen im Snaffle Bit (Wassertrense) oder Bosal beidhändig geritten werden.
- Pferde ab 6 Jahren müssen einhändig im Curb Bit (Stangengebiss mit Kinnkette) auf „Loose Rein“ (durchhängendem Zügel) vorgestellt werden.
- Sattel: Ein Westernsattel mit Horn und entsprechendem Pad ist zwingend.
- Reiter: Westernhut, langärmeliges Hemd, Jeans und Westernstiefel mit Sporen. Reithelmpflicht für Jugendliche bis 18 Jahre.
Abschnitt B VI: Distanzreitprüfungen (CEN)
§ 600 Kategorien
Distanzritte werden nach der Streckenlänge eingeteilt:
- Kleine Distanz (KDR): bis 40 km.
- Mittlere Distanz (MDR): 41 bis 79 km.
- Große Distanz (LDR): ab 80 km.
§ 604 Wertung
Gewonnen hat das Paar, das die Ziellinie als Erstes überquert, sofern das Pferd die abschließende Verfassungsprüfung besteht.
§ 609 Verfassungsprüfungen (Vet-Gates)
- Die Gesundheit des Pferdes steht an oberster Stelle. An festgelegten Stopps (Vet-Gates) wird das Pferd tierärztlich untersucht.
- Pulslimit: Das Pferd muss innerhalb einer Regenerationszeit (meist 20 Min.) einen Puls von maximal 64 Schlägen pro Minute (bzw. laut Ausschreibung) erreichen.
- Lahmheit: Jede Unregelmäßigkeit im Gangbild führt zum sofortigen Ausschluss durch den Tierarzt („Not fit to continue“).
Abschnitt B VII: Fahrprüfungen (CAN)
§ 700 Allgemeines
- Fahrprüfungen dienen der Überprüfung des Ausbildungsstandes von Fahrpferden und der Geschicklichkeit der Fahrer. Sie werden für Ein-, Zwei- und Vierspänner sowie für Tandems ausgeschrieben.
- Ein vollständiges Fahrturnier besteht in der Regel aus drei Teilprüfungen:
- Teilprüfung A (Dressur): Fokus auf Gehorsam, Gangart und Fahrkunst.
- Teilprüfung B (Marathon): Eine Geländefahrt mit Hindernissen (Wasser, Brücken, enge Wendungen).
- Teilprüfung C (Hindernisfahren): Ein Präzisionsparcours durch Kegelpaare (Kegelfahren).
§ 701 Kategorien
Die Prüfungen werden in den Klassen L (Leicht), M (Mittelschwer) und S (Schwer) ausgetragen, wobei die Anforderungen an die Linienführung und die Geschwindigkeiten steigen.
§ 704 Ausrüstung und Personal
- Wagen: Die Spurbreite der Wagen ist in der Teilprüfung C (Hindernisfahren) genau vorgeschrieben. Im Marathon müssen Sicherheitswagen mit Bremsen verwendet werden.
- Peitsche: Der Fahrer muss während der gesamten Prüfung eine Peitsche in der Hand halten. Das Fehlen oder Ablegen führt zu Punktabzügen.
- Beifahrer (Groom): Bei allen Fahrprüfungen ist mindestens ein Beifahrer zwingend vorgeschrieben. Bei Vierspännern sind zwei Beifahrer erforderlich.
Abschnitt B VIII: Breitensportliche Wettbewerbe
§ 800 Orientierungsreiten und -fahren (TREC)
- TREC-Wettbewerbe bestehen aus drei Phasen: Orientierungsritt (POR), Gangartenprüfung (MA) und Geländehindernisparcours (PTV).
- Ziel ist die Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen Pferd und Reiter in unbekanntem Gelände.
§ 802 Mounted Games
Mounted Games sind Geschicklichkeitsspiele in hohem Tempo, die meist in Staffeln (Teams) auf Ponys ausgetragen werden. Strenge Regeln gelten für den Tierschutz und den Umgang mit der Ausrüstung.
Abschnitt B IX: Ponybewerbe und -prüfungen
§ 900 Definition und Einmessung
- Als Pony gelten alle Pferde mit einem Stockmaß bis maximal 148,0 cm (ohne Eisen).
- Für die Teilnahme an Pony-Dressur- oder Springprüfungen ist eine offizielle Einmessbescheinigung im Pferdepass erforderlich.
Abschnitt B X: Prüfungen für Islandpferde (CHNI)
§ 1000 Allgemeines
- Islandpferdeprüfungen werden nach der ÖTO und den ergänzenden Bestimmungen der FIPO ausgetragen.
- Die Prüfungen finden meist auf einer Ovalbahn (250 m) oder einer Passbahn statt.
§ 1001 Gangarten
Beurteilt werden neben den Grundgangarten (Schritt, Trab, Galopp) die rassespezifischen Gänge:
- Tölt: Ein taktklara Viertakt ohne Schwebephase, der in verschiedenen Tempi gezeigt werden muss.
- Rennpass: Ein Zweitakt in Laterale mit deutlicher Schwebephase, der nur auf Geschwindigkeit geritten wird ( Passrennen).
§ 1002 Ausrüstung
Islandpferde dürfen mit speziellen Gewichten an den Hufen (Hufglocken/Weights) vorgestellt werden, sofern diese die maximal zulässige Grammzahl der FIPO/ÖTO nicht überschreiten.
Teil C: Rechtsordnung
Abschnitt C I: Grundsätze
§ 2001 Zuständigkeit
- Die Rechtsordnung (RO) regelt die Vorgangsweise der Organe und Funktionäre für das Wohlergehen der Pferde, eine faire sportliche Abwicklung und die Streitschlichtung innerhalb des OEPS.
- Sie gilt für alle Teilnehmer, Pferdebesitzer, Funktionäre und Vereine, die an vom OEPS oder seinen LFV genehmigten Veranstaltungen teilnehmen.
- Über Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen (ADR) entscheidet die Rechtskommission der Österreichischen Anti-Doping Agentur (NADA) gemäß geltendem Bundesgesetz.
Abschnitt C III: Disziplinarvergehen und Ordnungsmaßnahmen
§ 2011 Disziplinarvergehen
Ein Vergehen liegt insbesondere vor bei:
- Unsportlichem Verhalten gegenüber Mitbewerbern, Richtern oder Zuschauern.
- Tierquälerei oder Misshandlung: Jede Handlung, die dem Pferd Schmerzen, Leiden oder Angst zufügt (z.B. Barren, exzessiver Gerten- oder Sporeneinsatz).
- Veröffentlichung unwahrer oder beleidigender Behauptungen über den Verband oder seine Organe.
§ 2013 Arten der Ordnungsmaßnahmen
- Verwarnung: Schriftlich oder mündlich durch die Richtergruppe.
- Gelbe Karte: Gilt als förmliche Verwarnung. Zwei Gelbe Karten innerhalb von 12 Monaten führen zu einer automatischen Sperre von 2 Monaten.
- Rote Karte: Sofortiger Ausschluss vom Turnier und eine automatische Sperre von 3 Monaten für alle OEPS-Veranstaltungen.
- Geldbußen: Gemäß Gebührenordnung bis zu einem Höchstmaß von 10.000 Euro in schweren Fällen.
- Sperre: Zeitlich begrenzter oder dauerhafter Ausschluss vom Pferdesport.
Abschnitt C IV: Technische Entscheidungen und Proteste
§ 3003 Einbringung von Protesten
- Proteste gegen die Zulassung von Reitern/Pferden oder gegen die Parcoursbeschaffenheit müssen spätestens 60 Minuten vor Bewerbsbeginn schriftlich in der Meldestelle eingereicht werden.
- Proteste gegen Vorfälle während des Bewerbs müssen innerhalb von 30 Minuten nach Ende des betreffenden Bewerbs gemeldet werden.
- Protestgebühr: Jedem Protest ist die in der Gebührenordnung festgesetzte Gebühr (aktuell 150 €) in bar beizufügen. Wird der Protest abgewiesen, verfällt die Gebühr zugunsten des OEPS.
Teil D: Durchführungsbestimmungen (Auszug)
§ 4001 Anti-Doping-Kontrollen bei Pferden (Medikationskontrolle)
- Der OEPS führt auf Turnieren stichprobenartige Kontrollen durch.
- Der Reiter (oder eine von ihm beauftragte Person) muss das Pferd während der Probenentnahme (Urin und/oder Blut) begleiten.
- Eine Verweigerung der Probenentnahme wird wie ein positiver Dopingbefund gewertet.
Teil E: Gebührenordnung 2026 (Wichtige Sätze)
| Leistung / Vergehen | Gebühr (in Euro) |
|---|---|
| Jahreskartengebühr (Lizenz) | 75,00 € |
| Pferderegistrierung (einmalig) | 90,00 € |
| Namensänderung Pferd | 150,00 € |
| Einspruchsgebühr (Protest) | 150,00 € |
| Gelbe Karte (Verwaltungsgebühr) | 100,00 € |
| Nachträgliche Nennung (Pauschale) | 30,00 € |
Anhang: Ethik-Kodex
Der Reiter erkennt an, dass das Wohlergehen des Pferdes über allen kommerziellen oder sportlichen Interessen steht. Dies umfasst eine korrekte Haltung, angemessene Ausbildung und den Verzicht auf jegliche manipulative Methoden zur Leistungssteigerung.